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   EuGH, 26.04.1994 - C-272/91   

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https://dejure.org/1994,1635
EuGH, 26.04.1994 - C-272/91 (https://dejure.org/1994,1635)
EuGH, Entscheidung vom 26.04.1994 - C-272/91 (https://dejure.org/1994,1635)
EuGH, Entscheidung vom 26. April 1994 - C-272/91 (https://dejure.org/1994,1635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-Vertrag, Artikel 52, 55 Absatz 1 und 59; Richtlinie 77/62 des Rates, Artikel 17 bis 25
    1. Freizuegigkeit; Niederlassungsfreiheit; Freier Dienstleistungsverkehr; Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge; Ausschreibung, in der die Möglichkeit, Angebote für die Konzession für das automatisierte System des Lottospiels abzugeben, von der öffentlichen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Konzession für das automatisierte System des Lottospiels ; Vergabe öffentlicher Lieferaufträge ; Teilnahme an einer Ausschreibung

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 30; ; Richtlinie 77/62/EWG Art. 9; ; Richtlinie 77/62/EWG Art. 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge - Ausschreibung, in der die Möglichkeit, Angebote für die Konzession für das automatisierte System des Lottospiels abzugeben, von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 26.04.1994 - C-272/91
    4 Es handele sich um einen konkreten Anwendungsfall des vom Gerichtshof im Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035) mißbilligten Vorbehalts, wonach nur Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar ganz oder mehrheitlich in staatlichem oder öffentlichem Besitz gestanden hätten, die Möglichkeit gehabt hätten, mit dem italienischen Staat Verträge über die Einrichtung von Datenverarbeitssystemen für Rechnung der öffentlichen Verwaltung zu schließen.

    12 Die vom Konzessionär des automatischen Lottospiels zu erbringenden Leistungen, nämlich insbesondere die Ausarbeitung des Datenverarbeitungssystems und der erforderlichen Software sowie die Verwaltung dieses Systems, unterscheiden sich somit nicht von den Leistungen technischer Art, die Gegenstand der Verträge über die Ausarbeitung von Datenverarbeitungssystemen für Rechnung der öffentlichen Verwaltung waren, um die es in dem vorgenannten Urteil in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien) ging.

  • EuGH, 20.03.1990 - 21/88

    Du Pont de Nemours Italiana / USL di Carrara

    Auszug aus EuGH, 26.04.1994 - C-272/91
    Folglich bewirke dieser Vorbehalt ebenso wie die in dem Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88 (Du Pont de Nemours Italiana, Slg. 1990, I-889) erörterte Maßnahme, durch die ein prozentualer Anteil an öffentlichen Lieferaufträgen in bestimmten Teilen des Staatsgebiets ansässigen Betrieben vorbehalten worden sei, daß die Erzeugnisse aus den anderen Mitgliedstaaten gegenüber den im fraglichen Mitgliedstaat hergestellten Erzeugnissen diskriminiert würden, so daß der normale Fluß des innergemeinschaftlichen Handels behindert werde.
  • EuGH, 14.02.1984 - 325/82

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 26.04.1994 - C-272/91
    16 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe namentlich Urteil vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 777) müssen das Schreiben, in dem der Mitgliedstaat zur Äusserung aufgefordert wird, und die mit Gründen versehene Stellungnahme so ausführlich begründet sein, daß es dem betroffenen Mitgliedstaat ermöglicht wird, seine Verteidigung vorzubereiten.
  • EuGH, 31.01.1992 - C-272/91

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 26.04.1994 - C-272/91
    2 Die Vorgeschichte des Rechtsstreits ist in den Randnummern 6 bis 16 des Beschlusses des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. Januar 1992 (C-272/91 R, Slg. 1992, I-457) zusammengefasst.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Zum - liberalisierten - Lotto-Sektor hat die Kommission auf das Urteil vom 26. April 1994 in der Rechtssache C-272/91 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1409) verwiesen, in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen u. a. aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, dass sie die Teilnahme an einer Ausschreibung für die Konzession für das automatisierte System des Lottospiels Einrichtungen, Gesellschaften, Konsortien und Zusammenschlüssen vorbehalten hat, deren Gesellschaftskapital sich einzeln oder insgesamt mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet.
  • OLG Naumburg, 03.11.2005 - 1 Verg 9/05

    Immer Probleme mit dem Müll

    VII- Verg 78/03 - OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 07.09.2004, - 11 Verg 11/04 - OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2000, NZBau 2001, S. 283.284; EuGH, Urteil vom 12.07.2001, Rs. C-399/98; EuGH, Urteil vom 26.04.1994, Rs. C-272/91).
  • OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08

    Vorlagebeschluss EuGH

    Zwar ist zutreffend, dass der EuGH in einer älteren Entscheidung das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession (auch) von der "Übertragung von Verantwortlichkeiten" abhängig gemacht hat (vgl. EuGH Urt. vom 26.4.1994 - Rs. C-272/91, Rn. 24, juris; ähnlich BayObLG NZBau 2002, 233, 234, das von einer "Übertragung der Verantwortung für die Nutzung" spricht).
  • EuGH, 26.09.2000 - C-225/98

    Kommission / Frankreich

    Was schließlich das Vorbringen der Kommission anbelangt, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 26. April 1994 in der Rechtssache C-272/91 (Slg. 1994, I-1409, Kommission/Italien) den zwingenden Charakter der Vorinformation eindeutig anerkannt, so betrifft diese Rechtssache die nicht verbindliche Bekanntmachung gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 77/62/EWG des Rates vom 21. Dezember 1976 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge (ABl. 1977, L 13 S. 1) in der Fassung der Richtlinie 88/295/EWG des Rates vom 22. März 1988 zur Änderung der Richtlinie 77/62 und zur Aufhebung einiger Bestimmungen der Richtlinie 80/767/EWG (ABl. L 127, S. 1; im Folgenden Richtlinie 77/62).
  • OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08

    Dienstleistungskonzession; Vergaberecht

    Zwar ist zutreffend, dass der EuGH in einer älteren Entscheidung das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession (auch) von der "Übertragung von Verantwortlichkeiten" abhängig gemacht hat (vgl. EuGH Urteil vom 26.4.1994 - Rs. C-272/91, Rn. 24; ähnlich BayObLG NZBau 2002, 233, 234, das von einer "Übertragung der Verantwortung für die Nutzung" spricht).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-91/08

    Wall - Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Dienstleistungskonzession

    26 - Urteil vom 26. April 1994, Kommission/Italien (C-272/91, Slg. 1994, I-1409).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-368/10

    Kommission / Niederlande - Öffentliche Lieferaufträge - Biologische Erzeugnisse -

    63 - In diesem Sinne auch Urteile vom 10. Februar 1982, Transporoute (76/81, Slg. 1982, 417, Randnrn. 8, 9 und 15), vom 9. Juli 1987, CEI (27/86 bis 29/86, Slg. 1987, 3347, Randnr. 9), und vom 26. April 1994, Kommission/Italien (C-272/91, Slg. 1994, I-1409, Randnr. 35), jeweils bezogen auf mit Art. 48 der Richtlinie 2004/18 vergleichbare Regelungen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-47/08

    Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón verstoßen sechs Mitgliedstaaten

    69 - Urteil vom 26. April 1994, Kommission/Italien (C-272/91, Slg. 1994, I-1409).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-213/07

    Michaniki - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge

    24 - Urteil vom 26. April 1994, Kommission/Italien (C-272/91, Slg. 1994, I-1409, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1999 - C-107/98

    Teckal

    (32) - Dieser Umstand, der darin besteht, daß die berechnete Gegenleistung bei der Vergabe eines öffentlichen Lieferauftrags abstrakt festgesetzt wird, wurde im Urteil vom 26. April 1994 in der Rechtssache C-272/91 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1409, Randnr. 25) hervorgehoben; die Rechtssache betraf die Konzession für das automatisierte System des italienischen Lottospiels, d. h. die Lieferung eines kompletten automatisierten Systems des fraglichen Spiels, die u. a. die Lieferung bestimmter Waren an den Staat umfasste.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-145/08

    Club Hotel Loutraki u.a. - Öffentliche Aufträge - Auftrag, der eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2006 - Verg 38/06

    Kooperation zwischen Auswärtigem Amt und e.V.: Öffentlicher Auftrag?

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2004 - C-264/03

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-421/01

    Traunfellner

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-148/08

    Antragsbefugnis eines Mietglieds einer Bietergemeinschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-360/96

    Gemeente Arnhem und Gemeente Rheden gegen BFI Holding BV. - Öffentliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-388/12

    Comune di Ancona - Strukturfonds - Finanzielle Beteiligung dieser Fonds -

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Rechtsprechung
   EuGH, 12.06.1992 - C-272/91 R   

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https://dejure.org/1992,4301
EuGH, 12.06.1992 - C-272/91 R (https://dejure.org/1992,4301)
EuGH, Entscheidung vom 12.06.1992 - C-272/91 R (https://dejure.org/1992,4301)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 1992 - C-272/91 R (https://dejure.org/1992,4301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 87
    Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Abänderung - Voraussetzung - Veränderte Umstände

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Antrag der italienischen Regierung auf einstweilige Anordnung

  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 87

  • rechtsportal.de

    Verfahrensordnung Art. 87
    Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Abänderung - Voraussetzung - Veränderte Umstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 12.06.1992 - C-272/91
    Er hat darauf hingewiesen, daß der Antrag der Kommission angesichts des Urteils vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035) in diesem Stadium des Verfahrens nicht unbegründet erscheint und daß ein der Klage der Kommission stattgebendes Urteil für den Fall, daß eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, keine praktische Wirksamkeit entfalten würde.
  • EuGH, 14.02.2002 - C-440/01

    Kommission / Artegodan

    Daher braucht nicht geprüft zu werden, ob die Beschlüsse vom 11. April 2001 es erlauben würden, dem Antrag der Kommission stattzugeben, und, wenn ja, ob die Aufrechterhaltung der im streitigen Beschluss angeordneten Aussetzung des Vollzugs gleichwohl zur Wahrung der praktischen Wirksamkeit des zu erlassenden Urteils gerechtfertigt wäre (vgl. Beschluss Kommission/Italien vom 12. Juni 1992, [C-272/91 R, Slg. 1992, I-3929], Randnr. 8)." Das Rechtsmittel Vorbringen der Parteien.
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Rechtsprechung
   EuGH, 31.01.1992 - C-272/91 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9312
EuGH, 31.01.1992 - C-272/91 R (https://dejure.org/1992,9312)
EuGH, Entscheidung vom 31.01.1992 - C-272/91 R (https://dejure.org/1992,9312)
EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 1992 - C-272/91 R (https://dejure.org/1992,9312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 31.01.1992 - C-272/91
    In diesem Zusammenhang wies die Kommission die italienischen Behörden darauf hin, daß der Gerichtshof in dem Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035) entschieden habe, daß die italienische Regelung, die den Abschluß von Verträgen über die Einrichtung von Datenverarbeitungssystemen für Rechnung der öffentlichen Verwaltung Unternehmen vorbehalte, die mehrheitlich in öffentlichem Besitz stünden, u. a. gegen die Artikel 57 und 59 EWG-Vertrag verstoße; deshalb habe der Gerichtshof die Italienische Republik wegen Vertragsverletzung verurteilt.
  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Die im angefochtenen Beschluß verwendete Formulierung, mit der darauf hingewiesen wird, daß die Gründe auf den ersten Blick nicht ohne Grundlage erscheinen, stimmt mit der Formulierung, auf die der Gerichtshof oder sein Präsident wiederholt zurückgegriffen hat, überein oder ähnelt ihr (vgl. insbesondere Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693, Randnr. 31, vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 246/89 R, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1989, 3125, Randnr. 33, vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-195/90 R, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2715, Randnr. 19, vom 31. Januar 1992 in der Rechtssache C-272/91 R, Kommission/Italien, Slg. 1992, I-457, Randnr. 24, sowie Beschluß des Gerichtshofes vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache C-280/93 R, Deutschland/Rat, Slg. 1993, I-3667, Randnr. 21).
  • EuGH, 26.04.1994 - C-272/91

    Kommission / Italien

    2 Die Vorgeschichte des Rechtsstreits ist in den Randnummern 6 bis 16 des Beschlusses des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. Januar 1992 (C-272/91 R, Slg. 1992, I-457) zusammengefasst.
  • EuG, 05.09.2001 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

    In Beantwortung einer weiteren Frage hat die Kommission geltend gemacht, der Fall, der zu den Beschlüssen des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. Januar 1992 und vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-272/91 R (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-457 und I-3929) geführt habe, in denen der Präsident des Gerichtshofes es auf der Grundlage von Artikel 87 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes abgelehnt habe, dem Antrag der Beklagten auf Überprüfung seines ersten Beschlusses stattzugeben, weise keine großen Parallelen zum vorliegenden Rechtsstreit auf.
  • EuG, 20.07.2000 - T-169/00

    Esedra / Kommission

    Das Urteil sei daher ohne praktische Wirksamkeit (in diesem Sinne die in Vertragsverletzungsverfahren ergangenen Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Februar 1987 in der Rechtssache 45/87 R, Kommission/Irland, Slg. 1987, 783, vom 27. September 1988 in der Rechtssache 194/88 R, Kommission/Italien, Slg. 1988, 5647, und vom 31. Januar 1992 in der Rechtssache C-272/91 R, Kommission/Italien, Slg. 1992, I-457).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    (4) - Rechtssache C-272/91 R (Slg. 1992, I-457).
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   Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,20909
Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91 (https://dejure.org/1993,20909)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.07.1993 - C-272/91 (https://dejure.org/1993,20909)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - C-272/91 (https://dejure.org/1993,20909)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Konzession für das automatisierte System des Lottospiels

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
    Die Kommission macht geltend, der in der Bekanntmachung enthaltene Vorbehalt, daß nur Gesellschaften, Konsortien oder Zusammenschlüsse, deren Gesellschaftskapital sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinde, an dem Verfahren teilnehmen könnten, entspreche den Vorbehalten, die der Gerichtshof im Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien)(6) für vertragswidrig erklärt habe.

    Die italienische Regierung bestreitet nicht, daß der umstrittene Vorbehalt in der Bekanntmachung inhaltlich den Rechtsvorschriften entspricht, die der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache C-3/88(8) für rechtswidrig erklärt hat.

    Sie macht jedoch geltend, daß sich die vorliegende Ausschreibung entscheidend von den Ausschreibungen in der Rechtssache C-3/88 unterscheide.

    Die italienische Regierung hat auch in der Rechtssache C-3/88 vorgetragen, daß die Tätigkeiten, die mit dem Betrieb der in Rede stehenden Datenverarbeitungssysteme zusammenhingen, aufgrund ihres vertraulichen Charakters mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden seien und somit gemäß den Artikeln 55 und 66 EWG-Vertrag von den Vorschriften des Vertrages über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr ausgenommen werden könnten.

    Meines Erachtens sind die Tätigkeiten, die der Konzessionär im Zusammenhang mit dem automatisierten Lottospiel verrichten soll, ebenso wie in der Rechtssache C-3/88 technischer Natur.

    Die Arbeiten, deren Durchführung dem Konzessionär übertragen wird, sind technischer Natur und scheinen sogar im wesentlichen denen zu entsprechen, um die es in der Rechtssache C-3/88 ging, nämlich die "Planung, Software und Verwaltung von Datenverarbeitungssystemen".

    Zur Begründung dafür hat die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-3/88 verwiesen, in dem der Gerichtshof die Richtlinie 77/62 für anwendbar erklärt hat, obwohl es um Verträge ging, die im wesentlichen die Erbringung von Dienstleistungen betrafen.

    (6) - Slg. 1989, 4035.

    (8) - Die Kommission hat mit Klageschrift, die am 2. Dezember 1991 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden ist, gegen die Italienische Republik Klage auf Feststellung erhoben, daß diese dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-3/88 nicht nachgekommen ist.

    (23) - Die Kommission begründet den Umstand, daß sie in der Rechtssache C-3/88 nicht die Verletzung des Artikels 30 EWG-Vertrag geltend gemacht hat, damit, daß das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Du Pont de Nemours Italiana erst nach Erhebung der Klage in der Rechtssache C-3/88 erlassen worden sei.

  • EuGH, 15.03.1988 - 147/86

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
    (13) - Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1637, Randnr. 7).

    Zur Begründung hierfür hat die Kommission u. a. auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299) und vom 16. Dezember 1986 in der Rechtssache 124/85 (Kommission/Griechenland, Slg. 1986, 3935) verwiesen.

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
    Zur Begründung hierfür hat die Kommission u. a. auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299) und vom 16. Dezember 1986 in der Rechtssache 124/85 (Kommission/Griechenland, Slg. 1986, 3935) verwiesen.
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
    Siehe auch Urteil des Gerichtshofes vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74 (Reyners, Slg. 1974, 631, Randnr. 43).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
    Diese Frage ist Gegenstand eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens, nämlich der Rechtssache C-275/92 (Schindler), in der der Gerichtshof ersucht wird, darüber zu entscheiden, ob das Lotto als Vertrieb von Waren im Sinne des Artikels 30 EWG-Vertrag oder als Erbringung von Dienstleistungen im Sinne der Artikel 59 und 60 EWG-Vertrag anzusehen ist.
  • EuGH, 13.03.1984 - 16/83

    Prantl

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
    Zur Begründung hierfür hat die Kommission u. a. auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299) und vom 16. Dezember 1986 in der Rechtssache 124/85 (Kommission/Griechenland, Slg. 1986, 3935) verwiesen.
  • EuGH, 16.12.1986 - 124/85

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
    Zur Begründung hierfür hat die Kommission u. a. auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299) und vom 16. Dezember 1986 in der Rechtssache 124/85 (Kommission/Griechenland, Slg. 1986, 3935) verwiesen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
    (30) - Siehe zum näheren Inhalt dieser Vorschriften meine Schlussanträge vom 30. Juni 1993 in der Rechtssache C-71/92 (Kommission/Spanien, Randnrn. 63 bis 67, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 20.03.1990 - 21/88

    Du Pont de Nemours Italiana / USL di Carrara

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
    Die Kommission sieht ihre Auffassung durch das Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88 (Du Pont de Nemours Italiana)(22) bestätigt, wonach Artikel 30 EWG-Vertrag einer nationalen Regelung entgegensteht, die den in bestimmten Teilen des Staatsgebiets ansässigen Betrieben einen prozentualen Anteil an öffentlichen Lieferaufträgen vorbehält(23).
  • EuGH, 31.01.1992 - C-272/91

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
    (4) - Rechtssache C-272/91 R (Slg. 1992, I-457).
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