Rechtsprechung
| EuGH, 12.10.2023 - C-286/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
KBC Verzekeringen
Vorlage zur Vorabentscheidung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie 2009/103/EG - Art. 1 Nr. 1 - Begriff ,Fahrzeug" - Nationale Rechtsvorschriften, die die automatische Entschädigung bestimmter Verkehrsteilnehmer, die Opfer von Verkehrsunfällen werden, ...
- IWW
Kurzfassungen/Presse (7)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Ein Fahrrad mit Elektrounterstützung fällt nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht, da es nicht ausschließlich maschinell angetrieben wird
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
E-Bikes sind keine Kraftfahrzeuge - Fahrrad mit Elektrounterstützung fällt nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ein Fahrrad mit Elektrounterstützung fällt nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht ...
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Fahrrad mit Elektrounterstützung fällt nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
E-Bikes - Grenzen des Fahrzeugbegriffs in der Kfz-Haftpflichtrichtlinie
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ein E-Bike ist kein Kraftfahrzeug - EuGH: Rein "maschinell angetriebene Fahrzeuge" richten weit größere Schäden an
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Fahrrad mit elektronischer Tretunterstützung ist kein Kfz
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
KBC Verzekeringen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
KBC Verzekeringen
Papierfundstellen
- NJW 2023, 3636
- NZV 2024, 184
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 30.03.2023 - C-618/21
AR u.a. (Action directe contre l'assureur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 12.10.2023 - C-286/22
Erstere ist nämlich durch die Unionsregelung festgelegt und garantiert, Letzterer hingegen im Wesentlichen durch das nationale Recht geregelt (…Urteile vom 23. Oktober 2012, Marques Almeida, C-300/10, EU:C:2012:656, Rn. 28, und vom 30. März 2023, AR u. a. [Direkte Inanspruchnahme des Versicherers], C-618/21, EU:C:2023:278, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 24 Die Unionsregelung soll somit nicht die Haftpflichtregelungen der Mitgliedstaaten harmonisieren, und diesen steht es beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts nach wie vor frei, die Haftpflicht für Schäden aus Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen selbst zu regeln (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Oktober 2012, Marques Almeida, C-300/10, EU:C:2012:656, Rn. 29, und vom 30. März 2023, AR u. a. [Direkte Inanspruchnahme des Versicherers], C-618/21, EU:C:2023:278, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 25 Folglich steht es den Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts nach wie vor grundsätzlich frei, im Rahmen ihrer Haftpflichtvorschriften insbesondere zu regeln, welche von Kraftfahrzeugen verursachten Schäden zu ersetzen sind, welchen Umfang dieser Schadensersatz hat und welche Personen Anspruch darauf haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Oktober 2013, Drozdovs, C-277/12, EU:C:2013:685, Rn. 32, und vom 30. März 2023, AR u. a. [Direkte Inanspruchnahme des Versicherers], C-618/21, EU:C:2023:278, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.06.2015 - C-62/14
Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem …
Auszug aus EuGH, 12.10.2023 - C-286/22
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung oder die Gültigkeit einer unionsrechtlichen Regelung betreffen (Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 28. Oktober 2020, Pegaso und Sistemi di Sicurezza, C-521/18, EU:C:2020:867, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung oder Beurteilung der Gültigkeit einer unionsrechtlichen Regelung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 28. Oktober 2020, Pegaso und Sistemi di Sicurezza, C-521/18, EU:C:2020:867, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.10.2020 - C-521/18
Pegaso und Sistemi di Sicurezza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe von …
Auszug aus EuGH, 12.10.2023 - C-286/22
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung oder die Gültigkeit einer unionsrechtlichen Regelung betreffen (…Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 28. Oktober 2020, Pegaso und Sistemi di Sicurezza, C-521/18, EU:C:2020:867, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung oder Beurteilung der Gültigkeit einer unionsrechtlichen Regelung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 28. Oktober 2020, Pegaso und Sistemi di Sicurezza, C-521/18, EU:C:2020:867, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 23.10.2012 - C-300/10
Marques Almeida - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie 72/166/EWG - …
Auszug aus EuGH, 12.10.2023 - C-286/22
Erstere ist nämlich durch die Unionsregelung festgelegt und garantiert, Letzterer hingegen im Wesentlichen durch das nationale Recht geregelt (Urteile vom 23. Oktober 2012, Marques Almeida, C-300/10, EU:C:2012:656, Rn. 28, …und vom 30. März 2023, AR u. a. [Direkte Inanspruchnahme des Versicherers], C-618/21, EU:C:2023:278, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 24 Die Unionsregelung soll somit nicht die Haftpflichtregelungen der Mitgliedstaaten harmonisieren, und diesen steht es beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts nach wie vor frei, die Haftpflicht für Schäden aus Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen selbst zu regeln (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Oktober 2012, Marques Almeida, C-300/10, EU:C:2012:656, Rn. 29, …und vom 30. März 2023, AR u. a. [Direkte Inanspruchnahme des Versicherers], C-618/21, EU:C:2023:278, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.06.2019 - C-100/18
Ein Sachverhalt, in dem ein seit mehr als 24 Stunden in einer Privatgarage eines …
Auszug aus EuGH, 12.10.2023 - C-286/22
Rn. 39 Was die Ziele der Richtlinie 2009/103 betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass diese bezweckt, den freien Verkehr sowohl der Fahrzeuge mit gewöhnlichem Standort im Gebiet der Union als auch der Fahrzeuginsassen zu gewährleisten und denjenigen, die bei Unfällen, die durch diese Fahrzeuge verursacht wurden, geschädigt worden sind, unabhängig davon, wo in der Union sich der Unfall ereignet hat, eine vergleichbare Behandlung zu garantieren, ebenso wie den Schutz derjenigen zu gewährleisten, die bei Unfällen, die durch diese Kraftfahrzeuge verursacht wurden, geschädigt worden sind; dieses Ziel des Schutzes der Opfer wurde vom Unionsgesetzgeber beständig verfolgt und gestärkt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Juni 2019, Línea Directa Aseguradora, C-100/18, EU:C:2019:517, Rn. 33, 34 und 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 20. Mai 2021, K.S. [Kosten der Überführung eines beschädigten Fahrzeugs], C-707/19, EU:C:2021:405, Rn. 27). - EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
Jyske Finans - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c - …
Auszug aus EuGH, 12.10.2023 - C-286/22
Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Texts des Unionsrechts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteile vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans, C-280/04, EU:C:2005:753, Rn. 31, …und vom 21. Dezember 2021, Trapeza Peiraios, C-243/20, EU:C:2021:1045, Rn. 32). - EuGH, 21.12.2021 - C-243/20
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Verbraucherschutzes bei einem Vertrag …
Auszug aus EuGH, 12.10.2023 - C-286/22
Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Texts des Unionsrechts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (…Urteile vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans, C-280/04, EU:C:2005:753, Rn. 31, und vom 21. Dezember 2021, Trapeza Peiraios, C-243/20, EU:C:2021:1045, Rn. 32). - EuGH, 24.10.2019 - C-469/18
Belgische Staat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Einkommensteuer …
Auszug aus EuGH, 12.10.2023 - C-286/22
Rn. 26 Wenn jedoch nach dem Recht eines Mitgliedstaats bei der Auslegung einer Bestimmung aus einem nicht harmonisierten Bereich auf einen unionsrechtlichen Begriff Bezug genommen werden muss, besteht ein klares Interesse der Europäischen Union daran, dass der aus dem Unionsrecht übernommene Begriff unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen er angewandt werden soll, einheitlich ausgelegt wird, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (vgl. entsprechend Urteile vom 24. Oktober 2019, Belgische Staat, C-469/18 und C-470/18, EU:C:2019:895, Rn. 22, …und vom 27. April 2023, Banca A [Anwendung der Fusionsrichtlinie auf einen innerstaatlichen Sachverhalt], C-827/21, EU:C:2023:355, Rn. 44). - EuGH, 24.10.2013 - C-277/12
Drozdovs - Obligatorische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 12.10.2023 - C-286/22
Rn. 25 Folglich steht es den Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts nach wie vor grundsätzlich frei, im Rahmen ihrer Haftpflichtvorschriften insbesondere zu regeln, welche von Kraftfahrzeugen verursachten Schäden zu ersetzen sind, welchen Umfang dieser Schadensersatz hat und welche Personen Anspruch darauf haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Oktober 2013, Drozdovs, C-277/12, EU:C:2013:685, Rn. 32, …und vom 30. März 2023, AR u. a. [Direkte Inanspruchnahme des Versicherers], C-618/21, EU:C:2023:278, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.04.2023 - C-827/21
Banca A (Application de la directive fusion dans une situation interne) - Vorlage …
Auszug aus EuGH, 12.10.2023 - C-286/22
Rn. 26 Wenn jedoch nach dem Recht eines Mitgliedstaats bei der Auslegung einer Bestimmung aus einem nicht harmonisierten Bereich auf einen unionsrechtlichen Begriff Bezug genommen werden muss, besteht ein klares Interesse der Europäischen Union daran, dass der aus dem Unionsrecht übernommene Begriff unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen er angewandt werden soll, einheitlich ausgelegt wird, um künftige Auslegungsunterschiede zu verhindern (…vgl. entsprechend Urteile vom 24. Oktober 2019, Belgische Staat, C-469/18 und C-470/18, EU:C:2019:895, Rn. 22, und vom 27. April 2023, Banca A [Anwendung der Fusionsrichtlinie auf einen innerstaatlichen Sachverhalt], C-827/21, EU:C:2023:355, Rn. 44). - EuGH, 20.05.2021 - C-707/19
K.S. (Frais de remorquage d'un véhicule endommagé) - Vorlage zur …
- EuGH, 24.10.2019 - C-470/18
Belgische Staat
- EuGH, 30.05.2024 - C-400/22
Online-Bestellungen: Der Bestell-Button oder die entsprechende Funktion muss …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung oder die Gültigkeit einer Rechtsvorschrift der Union betreffen (Urteil vom 12. Oktober 2023, KBC Verzekeringen, C-286/22, EU:C:2023:767, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung oder Beurteilung der Gültigkeit einer unionsrechtlichen Regelung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 12. Oktober 2023, KBC Verzekeringen, C-286/22, EU:C:2023:767, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 41 Bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts sind nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 12. Oktober 2023, KBC Verzekeringen, C-286/22, EU:C:2023:767, Rn. 32).
- EuGH, 23.01.2025 - C-187/23
Albausy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff 'Gericht' - …
Rn. 39 Bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts sind nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 12. Oktober 2023, KBC Verzekeringen, C-286/22, EU:C:2023:767, Rn. 32). - EuGH, 18.04.2024 - C-509/22
Girelli Alcool - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Verbrauchsteuern - …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung oder die Gültigkeit einer unionsrechtlichen Regelung betreffen (Urteil vom 12. Oktober 2023, KBC Verzekeringen, C-286/22, EU:C:2023:767, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung oder Beurteilung der Gültigkeit einer unionsrechtlichen Regelung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 12. Oktober 2023, KBC Verzekeringen, C-286/22, EU:C:2023:767, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BGH, 21.12.2023 - IX ZR 143/22
Verpflichtung einer Prozesspartei zur Leistung einer Prozesskostensicherheit; …
Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden (EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2023 - C-286/22, NJW 2023, 3636 Rn. 36 mwN - KBC Verzekeringen NV/P&V Verzekeringen CVBA). - EuGH, 12.02.2026 - C-490/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Obligatorische …
Rn. 30 Da ein Fahrzeug im Sinne der Richtlinie notwendigerweise maschinell angetrieben sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2023, KBC Verzekeringen, C-286/22, EU:C:2023:767, Rn. 37, 38 und 40), haben alle im Betrieb befindlichen Fahrzeuge mit Ausnahme selbstfahrender Fahrzeuge grundsätzlich einen Fahrer sowie einen Fahrersitz, und bei diesem Fahrer handelt es sich um die Person, die im Innern des Fahrzeugs dadurch, dass sie am Steuer des Fahrzeugs sitzt, dessen maschinellen Antrieb zum Zweck der Fortbewegung einsetzt oder einsetzen kann.Erstere ist nämlich durch die Unionsregelung festgelegt und garantiert, Letzterer hingegen im Wesentlichen durch das nationale Recht geregelt (…Urteile vom 17. März 2011, Carvalho Ferreira Santos, C-484/09, EU:C:2011:158, Rn. 31, und vom 12. Oktober 2023, KBC Verzekeringen, C-286/22, EU:C:2023:767, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.04.2026 - C-544/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …
Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung einer unionsrechtlichen Regelung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 12. Oktober 2023, KBC Verzekeringen, C-286/22, EU:C:2023:767, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2024 - C-236/23
Matmut - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2009/103/EG - …
{FN:12} Vgl. jüngst Urteil vom 12. Oktober 2023, KBC Verzekeringen (C-286/22, EU:C:2023:767, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-490/24
Stichting Koskea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Obligatorische …
Siehe auch, soweit Elektrofahrräder vom Begriff des "Fahrzeugs" im Sinne dieser Richtlinie ausgeschlossen werden, Urteil vom 12. Oktober 2023, KBC Verzekeringen (C-286/22, EU:C:2023:767).
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