Rechtsprechung
| EuGH, 20.10.2022 - C-306/21 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie"
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Anwendungsbereich - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt" - Nationale und europäische Wahlen - Art. 6 Abs. 1 ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie"
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie"
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 22.06.2021 - C-439/19
Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, …
Auszug aus EuGH, 20.10.2022 - C-306/21
Rn. 35 Diese Ausnahme vom Anwendungsbereich der DSGVO ist, wie die anderen in ihrem Art. 2 Abs. 2 vorgesehenen Ausnahmen, eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 36 Wie der Gerichtshof festgestellt hat, ist Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der DSGVO in Verbindung mit ihrem Art. 2 Abs. 2 Buchst. b und ihrem 16. Erwägungsgrund zu lesen, wonach diese Verordnung nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit "Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, wie etwa die nationale Sicherheit betreffende Tätigkeiten", und den Tätigkeiten "im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union" gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 63).
Folglich kann Art. 2 Abs. 2 Buchst. a und b der DSGVO nicht dahin ausgelegt werden, dass er weiter gefasst ist als die Ausnahme nach Art. 3 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 95/46, wonach bereits diese Richtlinie keine Anwendung fand u. a. auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, "die für die Ausübung von Tätigkeiten erfolgt, die nicht in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen, beispielsweise Tätigkeiten gemäß den Titeln V und VI des [EU-]Vertrags [in seiner Fassung vor dem Vertrag von Lissabon], und auf keinen Fall auf Verarbeitungen betreffend die öffentliche Sicherheit, die Landesverteidigung, die Sicherheit des Staates … " (Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 64).
Rn. 38 Indessen waren nur Verarbeitungen personenbezogener Daten im Rahmen einer in Art. 3 Abs. 2 ausdrücklich genannten spezifischen Tätigkeit des Staates oder staatlicher Stellen oder einer Tätigkeit, die derselben Kategorie zugeordnet werden kann, vom Anwendungsbereich der Richtlinie 95/46 ausgeschlossen (Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 39 Daher sollen mit Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der DSGVO im Licht ihres 16. Erwägungsgrundes vom Anwendungsbereich dieser Verordnung allein Verarbeitungen personenbezogener Daten ausgenommen werden, die von staatlichen Stellen im Rahmen einer Tätigkeit, die der Wahrung der nationalen Sicherheit dient, oder einer Tätigkeit, die derselben Kategorie zugeordnet werden kann, vorgenommen werden, so dass der bloße Umstand, dass eine Tätigkeit eine spezifische Tätigkeit des Staates oder einer Behörde ist, nicht dafür ausreicht, dass diese Ausnahme automatisch für diese Tätigkeit gilt (Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 40 Die auf die Wahrung der nationalen Sicherheit abzielenden Tätigkeiten, auf die Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der DSGVO abstellt, umfassen insbesondere solche, die den Schutz der grundlegenden Funktionen des Staates und der grundlegenden Interessen der Gesellschaft bezwecken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 67).
- EuGH, 07.07.2022 - C-576/20
In anderen Mitgliedstaaten zurückgelegte Kindererziehungszeiten sind bei der …
Auszug aus EuGH, 20.10.2022 - C-306/21
Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2022, Pensionsversicherungsanstalt [Kindererziehungszeiten im Ausland], C-576/20, EU:C:2022:525, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 02.06.2022 - C-587/20
Eine in der Satzung einer Arbeitnehmerorganisation für die Wählbarkeit in das Amt …
Auszug aus EuGH, 20.10.2022 - C-306/21
Rn. 44 Zu diesem Zweck kann der Gerichtshof aus dem gesamten von dem vorlegenden Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2022, HK/Danmark und HK/Privat, C-587/20, EU:C:2022:419, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.12.2014 - C-212/13
Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung …
Auszug aus EuGH, 20.10.2022 - C-306/21
Rn. 32 Daraus folgt, dass die Videoaufzeichnung von natürlichen Personen eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt, die grundsätzlich in den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2014, Ryneš, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 35). - EuGH, 25.03.2021 - C-307/19
Obala i lucice
Auszug aus EuGH, 20.10.2022 - C-306/21
Der Gerichtshof kann die Entscheidung über eine von einem nationalen Gericht gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage nur dann ablehnen, wenn etwa die in Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgeführten Anforderungen an den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens nicht erfüllt sind oder offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Unionsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (Urteil vom 25. März 2021, 0bala i lučice, C-307/19, EU:C:2021:236, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.03.2023 - C-34/21
Der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die …
Rn. 87 Der Gerichtshof hat hierzu bereits geurteilt, dass die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verantwortlichen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e DSGVO nicht nur voraussetzt, dass davon ausgegangen werden kann, dass der Verantwortliche eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe wahrnimmt, sondern auch, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Wahrnehmung einer solchen Aufgabe auf einer Rechtsgrundlage im Sinne von Art. 6 Abs. 3 DSGVO beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 2022, Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie", C-306/21, EU:C:2022:813, Rn. 52). - BVerwG, 30.11.2022 - 6 C 10.21
Datenschutzrecht gibt Anspruch auf unentgeltliche Kopien von Prüfungsarbeiten der …
Die auf die Wahrung der nationalen Sicherheit abzielenden Tätigkeiten, auf die Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO abstellt, umfassen insbesondere solche, die den Schutz der grundlegenden Funktionen des Staates und der grundlegenden Interessen der Gesellschaft bezwecken (…EuGH, Urteile vom 22. Juni 2021 - C-439/19 [ECLI:EU:C:2021:504], Latvijas Republikas Saeima - Rn. 62 ff. und vom 20. Oktober 2022 - C-306/21 [ECLI:EU:C:2022:813], Komisia za zashtita na lichnite danni - Rn. 39 f.; dies aufnehmend: BVerwG…, Urteil vom 2. März 2022 - 6 C 7.20 - NVwZ 2022, 1205 Rn. 26). - EuGH, 05.06.2023 - C-204/21
Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen …
Rn. 317 Der Gerichtshof hat insoweit festgestellt, dass Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO im Licht ihres 16. Erwägungsgrundes und von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b DSGVO sowie Art. 3 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (…ABl. 1995, L 281, S. 31), an den Art. 2 Abs. 2 Buchst. a und b DSGVO teilweise anknüpft, so zu verstehen ist, dass mit ihm vom Anwendungsbereich der DSGVO allein Verarbeitungen personenbezogener Daten ausgenommen werden sollen, die von staatlichen Stellen im Rahmen einer Tätigkeit, die der Wahrung der nationalen Sicherheit dient, oder einer Tätigkeit, die derselben Kategorie zugeordnet werden kann, vorgenommen werden, so dass der bloße Umstand, dass eine Tätigkeit eine spezifische Tätigkeit des Staates oder einer Behörde ist, nicht dafür ausreicht, dass diese Ausnahme automatisch für diese Tätigkeit gilt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 63 bis 66 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 20. Oktober 2022, Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie", C-306/21, EU:C:2022:813, Rn. 36 bis 39).Rn. 318 Die auf die Wahrung der nationalen Sicherheit abzielenden Tätigkeiten, auf die Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO abstellt, umfassen insbesondere solche, die den Schutz der grundlegenden Funktionen des Staates und der grundlegenden Interessen der Gesellschaft bezwecken (…Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 67, und vom 20. Oktober 2022, Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie", C-306/21, EU:C:2022:813, Rn. 40).
- BVerwG, 20.03.2024 - 6 C 8.22
Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem …
In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) ist geklärt, dass die in Art. 2 Abs. 2 DSGVO vorgesehenen Ausnahmen eng auszulegen sind (…stRspr, vgl. EuGH, Urteile vom 24. Februar 2022 - C-175/20 [ECLI:EU:C:2022:124], Valsts ienemumu dienests - Rn. 40, vom 20. Oktober 2022 - C-306/21 [ECLI:EU:C:2022:813], Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie" - Rn. 35 …sowie vom 30. März 2023 - C-34/21 [ECLI:EU:C:2023:270], Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer - Rn. 33).Denn die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage dieser Vorschrift setzt nicht nur voraus, dass die Behörde eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe wahrnimmt, sondern auch, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Wahrnehmung einer solchen Aufgabe auf einer Rechtsgrundlage im Sinne von Art. 6 Abs. 3 DSGVO beruht (EuGH, Urteile vom 20. Oktober 2022 - C-306/21 - Rn. 52 …und vom 8. Dezember 2022 - C-180/21 [ECLI:EU:C:2022:967], Inspektor V Inspektorata Kam Visshia Sadeben Savet - Rn. 95;… vgl. auch BVerwG, Urteile vom 27. März 2019 - 6 C 2.18 - BVerwGE 165, 111 Rn. 46 …sowie vom 12. Mai 2021 - 6 C 12.19 - BVerwGE 172, 306 Rn. 63, 76).
- BFH, 12.03.2024 - IX R 35/21
Anwendung der DSGVO im Bereich der Steuerverwaltung; Voraussetzungen und …
Rn. 22 aa) Die Ausnahmen vom sachlichen Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung sind in Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 DSGVO erschöpfend festgelegt (vgl. EuGH-Urteil Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie" vom 20.10.2022 - C-306/21, EU:C:2022:813, Rz 33).Vor diesem Hintergrund sind die Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO, wie die anderen in Art. 2 Abs. 2 vorgesehenen Ausnahmen, eng auszulegen (so im Ergebnis auch EuGH-Urteile Kommission/Polen (Indépendance et vie privée des juges) vom 05.06.2023 - C-204/21, EU:C:2023:442, Rz 316; Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie" vom 20.10.2022 - C-306/21, EU:C:2022:813, Rz 35 sowie Latvijas Republikas Saeima (Points de pénalité) vom 22.06.2021 - C-439/19, EU:C:2021:504, Rz 62, m.w.N.).
Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, sind nach der Rechtsprechung des EuGH etwa die nationale Sicherheit betreffende Tätigkeiten sowie Tätigkeiten im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union (vgl. EuGH-Urteile Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie" vom 20.10.2022 - C-306/21, EU:C:2022:813, Rz 36; sowie Latvijas Republikas Saeima (Points de pénalité) vom 22.06.2021 - C-439/19, EU:C:2021:504, Rz 63).
Der bloße Umstand, dass eine Tätigkeit eine spezifische Tätigkeit eines Staates oder einer Behörde ist, reicht nicht aus (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Polen (Indépendance et vie privée des juges) vom 05.06.2023 - C-204/21, EU:C:2023:442, Rz 317; Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie" vom 20.10.2022 - C-306/21, EU:C:2022:813, Rz 39; Latvijas Republikas Saeima (Points de pénalité) vom 22.06.2021 - C-439/19, EU:C:2021:504, Rz 66 sowie Land Hessen vom 09.07.2020 - C-272/19, EU:C:2020:535, Rz 70).
Vor dem Hintergrund des Art. 8 EUGrdRCh sowie Art. 16 Abs. 1 AEUV als auch dem Erwägungsgrund 2 Satz 1 DSGVO und der Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteile Kommission/Polen (Indépendance et vie privée des juges) vom 05.06.2023 - C-204/21, EU:C:2023:442; Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie" vom 20.10.2022 - C-306/21, EU:C:2022:813; Valsts ieņemumu dienests (Traitement des données personnelles à des fins fiscales) vom 24.02.2022 - C-175/20, EU:C:2022:124; Latvijas Republikas Saeima (Points de pénalité) vom 22.06.2021 - C-439/19, EU:C:2021:504, Rz 62, m.w.N.; Land Hessen vom 09.07.2020 - C-272/19, EU:C:2020:535) sowie dem effet utile-Grundsatz hat der Senat keine Zweifel, dass der Bereich der Verwaltung der nicht harmonisierten Steuern nicht vom Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO ausgenommen ist.
- EuGH, 16.01.2024 - C-33/22
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss muss grundsätzlich die …
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass mit Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO im Licht des 16. Erwägungsgrundes dieser Verordnung von deren Anwendungsbereich allein Verarbeitungen personenbezogener Daten ausgenommen werden sollen, die von staatlichen Stellen im Rahmen einer Tätigkeit, die der Wahrung der nationalen Sicherheit dient, oder einer Tätigkeit, die derselben Kategorie zugeordnet werden kann, vorgenommen werden, so dass der bloße Umstand, dass eine Tätigkeit eine spezifische Tätigkeit des Staates oder einer Behörde ist, nicht dafür ausreicht, dass diese Ausnahme automatisch für diese Tätigkeit gilt (…Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 66, und vom 20. Oktober 2022, Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie", C-306/21, EU:C:2022:813, Rn. 39).Rn. 46 Die im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO auf die Wahrung der nationalen Sicherheit abzielenden Tätigkeiten umfassen insbesondere solche, die den Schutz der grundlegenden Funktionen des Staates und der grundlegenden Interessen der Gesellschaft bezwecken (…Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 67, und vom 20. Oktober 2022, Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie", C-306/21, EU:C:2022:813, Rn. 40).
- BGH, 18.02.2026 - II ZB 2/25
Überobligatorische Daten - Es gibt keine registerrechtliche Grundlage dafür, in …
Die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchst. e) DS-GVO setzt nicht nur voraus, dass der Verantwortliche eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe wahrnimmt, sondern auch, dass die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer solchen Aufgabe auf einer Rechtsgrundlage im Sinne von Art. 6 Abs. 3 DS-GVO beruht (EuGH, Urteil vom 20. Oktober 2022 - C-306/21, ECLI:EU:C:2022:813, ZD 2023, 610 Rn. 52;… Urteil vom 30. März 2023, C-34/21, ECLI:EU:C:2023:270, ZIP 2023, 1039 Rn. 87;… BVerwGE 182, 11 Rn. 26 mwN). - OLG München, 16.06.2026 - 18 U 217/25
ZDF Magazin Royale
Rn. 125 aa) Gemäß Art. 85 Abs. 2 DS-GVO sehen die Mitgliedstaaten für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, Abweichungen oder Ausnahmen unter anderem von den die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung betreffenden Vorschriften in Art. 6 und 7 DS-GVO vor, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 20.10.2022 - C-306/21, BeckRS 2022, 28062 Rn. 60). - VG Berlin, 06.05.2026 - 42 K 73.25
Berliner Sommerbäder: Ausweiskontrollen und Videoüberwachung sind zulässig
Denn die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage dieser Vorschrift setzt nicht nur voraus, dass die Behörde eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe wahrnimmt, sondern auch, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Wahrnehmung einer solchen Aufgabe auf einer Rechtsgrundlage im Sinne von Art. 6 Abs. 3 DSGVO beruht (EuGH, Urteil vom 20. Oktober 2022 - C-306/21 - juris Rn. 52; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 20. März 2024 - 6 C 8.22 - juris Rn. 26). - Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-474/24
Die Veröffentlichung des Namens jedes Berufssportlers, der gegen …
{FN:12} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (…C-439/19, im Folgenden: Urteil Latvijas Republikas Saeima, EU:C:2021:504, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 20. Oktober 2022, Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie" (C-306/21, EU:C:2022:813, Rn. 35), und vom 16. Januar 2024, Österreichische Datenschutzbehörde (…C-33/22, im Folgenden: Urteil Österreichische Datenschutzbehörde, EU:C:2024:46, Rn. 37). - VG Düsseldorf, 17.02.2025 - 29 L 3128/24
Die Verwertung von Luftbildaufnahmen eines Wohngrundstücks zum Zwecke der …
- EuGH, 09.11.2023 - C-598/21
Missbräuchliche Klausel in einem durch die Familienwohnung gesicherten …
- VG Düsseldorf, 16.01.2025 - 29 K 3891/23
Datenverarbeitung, Verkehrsüberwachung, Messanlage, Aufsichtsbehörde, Anordnung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2024 - C-247/23
Deldits - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2025 - C-258/23
Nach Ansicht von Generalanwältin Medina ist für die Wahrung des Rechts auf Schutz …
- EuGH, 16.02.2023 - C-745/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Enfant à naître au moment de la …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-693/22
Nach Ansicht von Generalanwalt Priit Pikamäe kann eine Datenbank mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-829/24
Generalanwältin Kokott: Mit dem Erlass des Gesetzes zum Schutz der nationalen …
- EGMR, 28.04.2026 - 45864/22
KANEV AND BULGARIAN HELSINKI COMMITTEE v. BULGARIA
- VG Düsseldorf, 22.06.2026 - 29 K 3490/24
Untersuchung, Beschwerde, Aufsichtsbehörde, Aufklärung, personenbezogene Daten, …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-567/21
BNP Paribas - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in …
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