Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 21.07.2011 - C-325/09   

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https://dejure.org/2011,7645
EuGH, 21.07.2011 - C-325/09 (https://dejure.org/2011,7645)
EuGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - C-325/09 (https://dejure.org/2011,7645)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - C-325/09 (https://dejure.org/2011,7645)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf Daueraufenthalt - Vor dem Umsetzungsdatum der Richtlinie zurückgelegte Zeiten - Rechtmäßiger Aufenthalt - Aufenthalt allein auf der Grundlage einer nach der Richtlinie 68/360/EWG erteilten Aufenthaltserlaubnis, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Dias

    Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf Daueraufenthalt - Vor dem Umsetzungsdatum der Richtlinie zurückgelegte Zeiten - Rechtmäßiger Aufenthalt - Aufenthalt allein auf der Grundlage einer nach der Richtlinie 68/360/EWG erteilten Aufenthaltserlaubnis, ...

  • EU-Kommission PDF

    Dias

    Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf Daueraufenthalt - Vor dem Umsetzungsdatum der Richtlinie zurückgelegte Zeiten - Rechtmäßiger Aufenthalt - Aufenthalt allein auf der Grundlage einer nach der Richtlinie 68/360/EWG erteilten Aufenthaltserlaubnis, ...

  • EU-Kommission

    Dias

    Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf Daueraufenthalt - Vor dem Umsetzungsdatum der Richtlinie zurückgelegte Zeiten - Rechtmäßiger Aufenthalt - Aufenthalt allein auf der Grundlage einer nach der Richtlinie 68/360/EWG erteilten Aufenthaltserlaubnis, ...

  • Wolters Kluwer

    Freizügigkeit; Recht auf Daueraufenthalt; Aufenthaltserlaubnis ohne Erfüllen der Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Aufenthaltsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit; Recht auf Daueraufenthalt; Vor dem Umsetzungsdatum der Richtlinie zurückgelegte Zeiten; Aufenthalt allein auf der Grundlage einer nach der Richtlinie 68/360/EWG erteilten Aufenthaltserlaubnis, ohne dass die Voraussetzungen für die Geltendmachung ...

  • datenbank.nwb.de

    Recht auf Daueraufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 12. August 2009 - Secretary of State for the Home Department/Maria Dias

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) - Auslegung des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 785
  • DÖV 2011, 776
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.10.2010 - C-162/09

    Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG -

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-325/09
    Da diese Frage allerdings bereits Gegenstand des von ihm eingereichten Vorabentscheidungsersuchens gewesen sei, das zum Urteil vom 7. Oktober 2010, Lassal (C-162/09, Slg. 2010, I-0000), geführt habe, sei es nicht erforderlich, sie dem Gerichtshof erneut vorzulegen.

    Das vorlegende Gericht hält diese Annahme zwar für unzutreffend, hat es aber nicht für erforderlich erachtet, dem Gerichtshof hierzu erneut eine Frage vorzulegen, weil diese Frage bereits Gegenstand seines Vorabentscheidungsersuchens war, das zum Urteil Lassal geführt hat.

    Da das in Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 vorgesehene Daueraufenthaltsrecht erst ab dem 30. April 2006 erworben werden kann (Urteil Lassal, Randnr. 38), stellt sich somit die Frage, welche Auswirkungen eine Aufenthaltszeit wie die vom 18. April 2003 bis 25. April 2004 zurückgelegte, d. h. der dritte Zeitabschnitt des Aufenthalts von Frau Dias im Vereinigten Königreich, auf den Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts nach dieser Vorschrift hat.

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang bereits festgestellt, dass ununterbrochene Aufenthaltszeiten von fünf Jahren, die vor dem Datum für die Umsetzung der Richtlinie 2004/38 in Einklang mit vor diesem Datum geltenden Rechtsvorschriften der Union zurückgelegt wurden, für die Zwecke des Erwerbs des Rechts auf Daueraufenthalt nach Art. 16 Abs. 1 dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind (Urteil Lassal, Randnrn.

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass Art. 16 Abs. 4 der Richtlinie 2004/38 den Verlust des Rechts auf Daueraufenthalt wegen Abwesenheit vom Aufnahmemitgliedstaat für eine längere Dauer als zwei aufeinanderfolgende Jahre betrifft und dass sich eine derartige Maßnahme damit rechtfertigt, dass nach einer solchen Abwesenheit die Verbindung zum Aufnahmemitgliedstaat gelockert ist (Urteil Lassal, Randnr. 55).

    Da nämlich vor diesem Zeitpunkt zurückgelegte fünfjährige Aufenthaltszeiten für die Zwecke des Erwerbs des in Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 vorgesehenen Rechts auf Daueraufenthalt zu berücksichtigen sind, würde die Nichtanwendung von Art. 16 Abs. 4 der Richtlinie 2004/38 auf diese Zeiten bedeuten, dass die Mitgliedstaaten das Daueraufenthaltsrecht selbst im Fall von erheblichen Abwesenheiten gewähren müssten, die die Verbindung des Betroffenen zum Aufnahmemitgliedstaat in Frage stellen (Urteil Lassal, Randnr. 56).

    Schließlich hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Anwendung von Art. 16 Abs. 4 der Richtlinie 2004/38 auf vor dem 30. April 2006 zurückgelegte Zeiten eines ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts von fünfjähriger Dauer insbesondere mit sich bringt, dass die eine Dauer von zwei aufeinanderfolgenden Jahren unterschreitenden Abwesenheiten vom Aufnahmemitgliedstaat, die nach diesen Zeiten, aber vor dem genannten Datum eingetreten sind, nicht das Band der Integration des betroffenen Unionsbürgers berühren können und dass diese Abwesenheiten demzufolge nicht den Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 berühren können (Urteil Lassal, Randnrn.

  • EuGH, 23.03.2006 - C-408/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-325/09
    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats ist daher nicht als rechtsbegründende Handlung zu betrachten, sondern als Handlung eines Mitgliedstaats, die dazu dient, die individuelle Situation eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats im Hinblick auf die Bestimmungen des Unionsrechts festzustellen (vgl. Urteil vom 23. März 2006, Kommission/Belgien, C-408/03, Slg. 2006, I-2647, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat Aufenthaltserlaubnissen einen derartigen deklaratorischen und nicht rechtsbegründenden Charakter zuerkannt, und zwar unabhängig davon, ob sie nach der Richtlinie 68/360 oder der Richtlinie 90/364 erteilt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 65).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Das Freizügigkeitsrecht wurde und wird originär durch den EG-Vertrag/EUV/AEUV und seine Durchführungsbestimmungen begründet und nicht durch die Ausstellung der Aufenthaltskarte (EuGH Rs Dias vom 21.7.2011 - C-325/09 - RdNr 48; s auch VG Augsburg vom 5.6.2008 - Au 1 S 08.450 - juris-RdNr 35, 36) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2017 - C-316/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Erwerb eines Rechts auf

    3 Urteil vom 21. Juli 2011 (C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 57).

    7 Urteil vom 21. Juli 2011 (C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 64).

    8 Urteil vom 21. Juli 2011, Dias (C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 65).

    9 Urteil vom 21. Juli 2011 (C-325/09, EU:C:2011:498).

    25 Urteil vom 21. Juli 2011 (C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 64).

    43 Urteil vom 21. Juli 2011 (C-325/09, EU:C:2011:498).

    46 Urteil vom 21. Juli 2011 (C-325/09, EU:C:2011:498).

    47 Vgl. Urteil vom 21. Juli 2011, Dias (C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 62 bis 66).

  • EuGH, 12.03.2014 - C-456/12

    Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht

    Eine nach Art. 10 der Richtlinie 2004/38 erteilte Aufenthaltskarte hat nämlich deklaratorischen und keinen rechtsbegründenden Charakter (vgl. Urteil vom 21. Juli 2011, Dias, C-325/09, Slg. 2011, I-6387, Rn. 49).
  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft,

    Der Supreme Court of the United Kingdom (Oberster Gerichtshof des Vereinigten Königreichs) ist unter Berufung auf die Urteile vom 7. Oktober 2010, Lassal (C-162/09, EU:C:2010:592), vom 21. Juli 2011, Dias (C-325/09, EU:C:2011:498), und vom 16. Januar 2014, 0nuekwere (C-378/12, EU:C:2014:13), der Ansicht, dass Herr Vomero bei Ergehen der Ausweisungsverfügung kein Recht auf Daueraufenthalt gemäß Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 erworben gehabt habe, da ein solches von Rechts wegen vor dem 30. April 2006, dem Datum des Ablaufs der Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie, nicht habe erworben werden können und außerdem unstreitig sei, dass Herr Vomero zu diesem Zeitpunkt seit mehr als fünf Jahren inhaftiert gewesen sei, dass er danach noch zwei weitere Monate in Haft verbracht habe und dass er, als die Ausweisungsverfügung ergangen sei, erst seit weniger als neun Monaten auf freiem Fuß gewesen sei.
  • EuGH, 16.01.2014 - C-378/12

    Zeiträume der Strafhaft können weder für den Erwerb eines Daueraufenthaltstitels

    Eine solche Integration, die dem Erwerb des Daueraufenthaltsrechts nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 zugrunde liegt, beruht nicht nur auf territorialen und zeitlichen Faktoren, sondern auch auf qualitativen Elementen im Zusammenhang mit dem Grad der Integration im Aufnahmemitgliedstaat (vgl. Urteil vom 21. Juli 2011, Dias, C-325/09, Slg. 2011, I-6387, Rn. 64), und dies in einem solchen Maße, dass die Infragestellung des Bandes der Integration zwischen dem Betroffenen und dem Aufnahmemitgliedstaat den Verlust des Daueraufenthaltsrechts über den in Art. 16 Abs. 4 der Richtlinie 2004/38 genannten Fall hinaus rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil Dias, Rn. 59, 63 und 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20

    Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen

    Freilich könnten gute Gründe wiederum dafür sprechen, dass die frühere Annahme eines konstitutiven Verwaltungsakts seit je her unionsrechtswidrig war (vgl. EuGH, Urteile vom 12. März 2014 , C-456/12 - Rn. 60 und vom 21. Juli 2011 - C-325/09 - Rn. 49), ohne dass sich hieraus eine Rückwirkungsproblematik ergäbe.
  • EuGH, 18.12.2014 - C-202/13

    Das Vereinigte Königreich darf das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf

    Die von den zuständigen nationalen Behörden hinsichtlich eines etwaigen Rechts auf Einreise oder Aufenthalt auf der Grundlage der Richtlinie 2004/38 getroffenen Entscheidungen oder Maßnahmen dienen nämlich dazu, die individuelle Situation eines Angehörigen eines Mitgliedstaats oder seiner Familienangehörigen im Hinblick auf die Richtlinie festzustellen (vgl. in diesem Sinne, zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels auf der Grundlage des Sekundärrechts, Urteile Collins, C-138/02, EU:C:2004:172, Rn. 40, Kommission/Belgien, C-408/03, EU:C:2006:192, Rn. 62 und 63, sowie Dias, C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 48).

    Zwar hat der Gerichtshof insoweit entschieden, dass die auf der Grundlage des Unionsrechts ausgestellten Aufenthaltstitel deklaratorischen und keinen rechtsbegründenden Charakter haben (Urteile Dias, EU:C:2011:498, Rn. 49, sowie O. und B., EU:C:2014:135, Rn. 60), doch sind die Mitgliedstaaten, wie in Rn. 53 des vorliegenden Urteils festgestellt worden ist, grundsätzlich verpflichtet, eine nach Art. 10 der Richtlinie 2004/38 ausgestellte Aufenthaltskarte zum Zweck der visumsfreien Einreise in ihr Hoheitsgebiet anzuerkennen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16

    K. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG -

    Hierzu hat der Gerichtshof im Urteil Dias(105) entschieden, dass ein vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2004/38 liegender Zeitraum der Anwesenheit im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats ohne jedes Aufenthaltsrecht die Integration in diesem Mitgliedstaat in Frage stellt.

    104 Vgl. Urteile vom 21. Juli 2011, Dias (C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 64), und vom 16. Januar 2014, 0nuekwere (C-378/12, EU:C:2014:13, Rn. 25).

    105 Urteil vom 21. Juli 2011 (C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 55 und 63).

  • EuGH, 20.01.2022 - C-432/20

    Ein Drittstaatsangehöriger verliert seine Rechtsstellung eines langfristig

    Insoweit hat der Gerichtshof in Bezug auf Art. 16 Abs. 4 der Richtlinie 2004/38 entschieden, dass diese Bestimmung den Verlust des Rechts eines Unionsbürgers auf Daueraufenthalt wegen Abwesenheit vom Aufnahmemitgliedstaat für eine längere Dauer als zwei aufeinanderfolgende Jahre betrifft und dass sich eine derartige Maßnahme damit rechtfertigt, dass nach einer solchen Abwesenheit die Verbindung zum Aufnahmemitgliedstaat gelockert ist (Urteil vom 21. Juli 2011, Dias, C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2013 - C-529/11

    Alarape und Tijani - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    21- Vgl. Urteil vom 21. Juli 2011, Dias (C-325/09, Slg. 2011, I-6387, Randnr. 66).

    31 - Vgl. zu einer ähnlich paradoxen Situation Urteil Dias.

    34- Urteil Dias (Randnr. 64).

  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 11.182

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gemäß § 6

  • EuGH, 27.06.2018 - C-246/17

    Diallo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie

  • EuGH, 14.09.2017 - C-184/16

    Petrea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - Richtlinie

  • VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 6 K 18.116

    Niederlassungserlaubnis sowie Verlustfeststellung der Freizügigkeitsberechtigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2017 - C-195/16

    I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Gegenseitige

  • EuGH, 18.06.2020 - C-754/18

    Ein Familienangehöriger eines Unionsbürgers, der nicht die Staatsangehörigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2021 - C-432/20

    Landeshauptmann von Wien (Perte du statut de résident de longue durée) - Vorlage

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12

    Brey - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der

  • LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 47/18

    Sozialhilfe (SGB XII)

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2014 - C-202/13

    Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar darf ein Mitgliedstaat das Recht

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-507/12

    Saint Prix - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Diskriminierung aus

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-348/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot kann ein Unionsbürger, der seit mehr als

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2019 - C-93/18

    Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-754/18

    Ryanair Designated Activity Company

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-246/17

    Diallo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechte der Unionsbürger, sich im

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-184/16

    Petrea

  • VG Augsburg, 18.05.2018 - Au 6 E 18.394

    Anspruch auf Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-568/21

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Carte diplomatique) - Vorlage zur

  • SG Duisburg, 04.12.2019 - S 3 SO 616/16
  • VG Schleswig, 05.12.2018 - 1 B 129/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für eine Aufenthaltskarte

  • EGMR, 30.04.2019 - 57551/17

    OGIERIAKHI v. IRELAND

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-325/09   

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https://dejure.org/2011,14483
Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-325/09 (https://dejure.org/2011,14483)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.02.2011 - C-325/09 (https://dejure.org/2011,14483)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - C-325/09 (https://dejure.org/2011,14483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dias

    Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf Daueraufenthalt - Berücksichtigung von Aufenthaltszeiträumen, die vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie am 30. April 2006 geendet haben - Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - Auswirkungen eines ...

  • EU-Kommission PDF

    Dias

    Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf Daueraufenthalt - Berücksichtigung von Aufenthaltszeiträumen, die vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie am 30. April 2006 geendet haben - Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - Auswirkungen eines ...

  • EU-Kommission

    Dias

    Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf Daueraufenthalt - Berücksichtigung von Aufenthaltszeiträumen, die vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie am 30. April 2006 geendet haben - Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - Auswirkungen eines ...

  • rechtsportal.de

    Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf Daueraufenthalt - Berücksichtigung von Aufenthaltszeiträumen, die vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie am 30. April 2006 geendet haben - Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - Auswirkungen eines ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 07.10.2010 - C-162/09

    Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-325/09
    In der mündlichen Verhandlung hat die Regierung des Vereinigten Königreichs klargestellt, dass sie in Reaktion auf das Urteil Lassal nunmehr auch von einer Berücksichtigungsfähigkeit des Aufenthalts von Frau Dias in den Zeiträumen 1 und 2 ausgehe und Frau Dias daher ein Recht auf Daueraufenthalt erworben habe.

    Der Umstand, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs in Reaktion auf das Urteil Lassal ihre Rechtsauffassung geändert hat und nunmehr davon ausgeht, dass Frau Dias ein Recht auf Daueraufenthalt zusteht, führt nicht dazu, dass die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Beantwortung der Vorlagefragen entfällt.

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Lassal klargestellt, dass ein rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 nicht nur dann vorliegt, wenn der Aufenthalt nach den Bestimmungen der Richtlinie 2004/38 selbst erfolgt, sondern auch dann, wenn nach den zum Zeitpunkt des Aufenthalts zeitlich anwendbaren unionsrechtlichen Bestimmungen ein Recht auf Aufenthalt bestand.(10) Der Aufenthalt von Frau Dias in den Zeiträumen 1 und 2 war somit auch rechtmäßig im Sinne des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie.

    Wie der Gerichtshof im Urteil Lassal klargestellt hat, ist diese Formulierung nach dem Sinn und Zweck der Richtlinie so zu verstehen, dass nicht nur die Aufenthalte gemeint sind, die gemäß den in der Richtlinie 2004/38 selbst vorgesehenen Bedingungen erfolgt sind, sondern auch die Aufenthalte, die nach den Bedingungen erfolgt sind, die in den zum Zeitpunkt des Aufenthalts geltenden Vorläuferbestimmungen zu denen der Richtlinie geregelt sind.(11).

    3 - Urteil des Gerichtshofs vom 7. Oktober 2010, Lassal (C-162/09, Slg. 2010, I-0000).

    33 - Urteil Lassal (bereits in Fn. 3 angeführt, Randnr. 37).

    34 - Siehe Urteil Lassal (bereits in Fn. 3 angeführt, Randnr. 55) mit Verweis auf die Begründung des Gemeinsamen Standpunkts Nr. 6/2004 des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2004/38 (bereits in Fn. 18 angeführt, S. 31), zu Art. 16 dieser Richtlinie.

    37 - Urteil Lassal (bereits in Fn. 3 angeführt, Randnr. 55).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-325/09
    23 - Urteil vom 7. September 2004, Trojani (C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnrn.

    26 - Urteil Trojani (bereits in Fn. 23 angeführt, insbesondere Randnr. 36).

    27 - Urteil Trojani (bereits in Fn. 23 angeführt, insbesondere Randnrn. 36 bis 44); ähnlich das Urteil Martínez Sala (bereits in Fn. 24 angeführt, insbesondere Randnrn. 14 und 15 sowie 61 bis 63).

    28 - Urteil Trojani (bereits in Fn. 23 angeführt, insbesondere Randnr. 45).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-325/09
    24 - Urteil vom 12. Mai 1998, Martínez Sala (C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnrn.

    27 - Urteil Trojani (bereits in Fn. 23 angeführt, insbesondere Randnrn. 36 bis 44); ähnlich das Urteil Martínez Sala (bereits in Fn. 24 angeführt, insbesondere Randnrn. 14 und 15 sowie 61 bis 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2017 - C-316/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Erwerb eines Rechts auf

    Das vorlegende Gericht stützt sein Ergebnis darauf, dass Herr Vomero zwischen 2001 und 2006 eine Freiheitsstrafe verbüßte sowie auf die Auslegung, die der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung, insbesondere in den Urteilen Dias(3) und Onuekwere(4), vorgenommen hat.

    Im Urteil Dias(7) hat der Gerichtshof jedoch festgestellt, dass eine vergleichbare Bestimmung der Richtlinie 2004/38, d. h. Art. 16 Abs. 4, entsprechend auf Zeiträume angewandt werden könne, die vor den unter die Richtlinie 2004/38 fallenden Zeiträumen liegen und keinen rechtmäßigen Aufenthalt im Sinne von Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie darstellen(8).

    Zum einen aber wollte der Gerichtshof im Urteil Dias(9) vor allem eine Regelungslücke der Richtlinie 2004/38 schließen und einen Sachverhalt regeln, der nur in der Zeit vor der Richtlinie eintreten konnte(10).

    Hierzu hat er in den Urteilen Dias(25) undOnuekwere(26)weiter ausgeführt, dass der Grad der Integration eines Unionsbürgers im Aufnahmemitgliedstaat nicht nur auf territoriale und zeitliche Umstände, sondern auch auf qualitative Elemente abstelle.

    Wären die Erwägungen des Gerichtshofs im Urteil Dias(43), auf die in Rn. 25 des Urteils Onuekwere(44)verwiesen wird, an das wiederum in den Rn. 31 und 32 des Urteils G.(45) angeknüpft wird, unmittelbar im Zusammenhang mit Inhaftierten anwendbar, müsste davon ausgegangen werden, dass der Zeitraum des Aufenthalts im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats ab dem Zeitpunkt unterbrochen wird, zu dem die Zuwiderhandlung erfolgt.

    Ich erinnere daran, dass der Gerichtshof im Urteil Dias(46) in Bezug auf die vor der Richtlinie 2004/38 geltende Rechtslage die Vorschriften zur Auswirkung von Abwesenheiten auf den Verlust eines Aufenthaltsrechts entsprechend auf den Zeitraum des Aufenthalts im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats ohne Aufenthaltsrecht angewandt hat.

    3 Urteil vom 21. Juli 2011 (C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 57).

    7 Urteil vom 21. Juli 2011 (C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 64).

    8 Urteil vom 21. Juli 2011, Dias (C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 65).

    9 Urteil vom 21. Juli 2011 (C-325/09, EU:C:2011:498).

    10 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Dias (C-325/09, EU:C:2011:86, Nr. 102).

    25 Urteil vom 21. Juli 2011 (C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 64).

    43 Urteil vom 21. Juli 2011 (C-325/09, EU:C:2011:498).

    46 Urteil vom 21. Juli 2011 (C-325/09, EU:C:2011:498).

    47 Vgl. Urteil vom 21. Juli 2011, Dias (C-325/09, EU:C:2011:498, Rn. 62 bis 66).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2021 - C-432/20

    Landeshauptmann von Wien (Perte du statut de résident de longue durée) - Vorlage

    38 Vgl. hierzu Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Dias (C-325/09, EU:C:2011:86, Nr. 106), in denen sie im Zusammenhang mit der Auslegung von Art. 16 der Richtlinie 2004/38 argumentiert, dass ein rechtsuntreues Verhalten eines Unionsbürgers durchaus geeignet sei, den Grad seiner Integration in den Aufnahmemitgliedstaat in qualitativer Hinsicht zu verringern.
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