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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 09.06.2016 - C-333/15, C-334/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12960
EuGH, 09.06.2016 - C-333/15, C-334/15 (https://dejure.org/2016,12960)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.2016 - C-333/15, C-334/15 (https://dejure.org/2016,12960)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - C-333/15, C-334/15 (https://dejure.org/2016,12960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Planes Bresco

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Art. 43 und 44 - Flächenbezogene Zahlungsansprüche - Beihilfefähige Flächen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Planes Bresco

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Art. 43 und 44 - Flächenbezogene Zahlungsansprüche - Beihilfefähige Flächen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Planes Bresco

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Art. 43 und 44 - Flächenbezogene Zahlungsansprüche - Beihilfefähige Flächen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • EuGH - C-334/15 (anhängig)

    Planes Bresco

    Auszug aus EuGH, 09.06.2016 - C-333/15
    In den verbundenen Rechtssachen C-333/15 und C-334/15.

    Rechtssache C-334/15.

    Rn. 26 Daher hat das Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) die Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende in den Rechtssachen C-333/15 und C-334/15 gleich abgefasste Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Rn. 27 Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 28. Juli 2015 sind die Rechtssachen C-333/15 und C-334/15 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und …

    Auszug aus EuGH, 09.06.2016 - C-333/15
    Rn. 35 Aus diesen Bestimmungen geht hervor, dass die Einstufung als "Dauergrünland" und damit als "landwirtschaftliche Fläche" von der tatsächlichen Nutzung der betreffenden Fläche abhängt und dass eine Fläche u. a. dann als "landwirtschaftliche" Fläche anzusehen ist, wenn sie als Dauergrünland genutzt wird (Urteil vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 37).

    Rn. 37 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Flächen zum Betrieb eines Landwirts gehören, wenn dieser befugt ist, die Flächen zum Zweck der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten, d. h. wenn er hinsichtlich dieser Flächen über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt (vgl. Urteile vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 58 und 62, …sowie vom 2. Juli 2015, Wree, C-422/13, EU:C:2015:438, Rn. 44, und Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 58).

    Rn. 46 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Umweltschutz, der eines der wesentlichen Ziele der Union ist, als ein Ziel anzusehen ist, das auch Bestandteil der gemeinsamen Agrarpolitik ist (…Urteil vom 16. Juli 2009, Horvath, C-428/07, EU:C:2009:458, Rn. 29), und dass er speziell zu den Zielen der Betriebsprämienregelung gehört (Urteil vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 39), wie sich aus den Erwägungsgründen 3, 21 und 24 der Verordnung Nr. 1782/2003 ergibt.

  • EuGH, 02.07.2015 - C-684/13

    Demmer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik …

    Auszug aus EuGH, 09.06.2016 - C-333/15
    Rn. 33 Wie die Generalanwältin in Nr. 25 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, müssen daher die Flächen, für die ein Betriebsinhaber eine flächenbezogene Beihilfe beantragt, um beihilfefähig im Sinne der letztgenannten Vorschrift zu sein, drei Bedingungen erfüllen, nämlich erstens eine landwirtschaftliche Fläche darstellen, zweitens zum Betrieb dieses Landwirts gehören und drittens nicht für Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden (vgl. Urteil vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 54).

    Rn. 37 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Flächen zum Betrieb eines Landwirts gehören, wenn dieser befugt ist, die Flächen zum Zweck der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten, d. h. wenn er hinsichtlich dieser Flächen über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt (…vgl. Urteile vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 58 und 62, sowie vom 2. Juli 2015, Wree, C-422/13, EU:C:2015:438, Rn. 44, und Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 58).

  • EuGH, 05.02.2015 - C-498/13

    Agrooikosystimata - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …

    Auszug aus EuGH, 09.06.2016 - C-333/15
    Rn. 47 Zum anderen soll die Verordnung Nr. 1782/2003, wie sich aus ihrem 24. Erwägungsgrund ergibt, das System der bislang geltenden Direktbeihilfen für die Erzeugung durch ein System von Direktbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe ersetzen, die von der Erzeugung abgekoppelt sind und unmittelbar den Betriebsinhabern zur Ergänzung ihres Einkommens gezahlt werden (vgl. Urteil vom 5. Februar 2015, Agrooikosystimata, C-498/13, EU:C:2015:61, Rn. 40).
  • EuGH, 02.07.2015 - C-422/13

    Wree - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - …

    Auszug aus EuGH, 09.06.2016 - C-333/15
    Rn. 37 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Flächen zum Betrieb eines Landwirts gehören, wenn dieser befugt ist, die Flächen zum Zweck der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten, d. h. wenn er hinsichtlich dieser Flächen über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt (…vgl. Urteile vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 58 und 62, sowie vom 2. Juli 2015, Wree, C-422/13, EU:C:2015:438, Rn. 44, und Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 58).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-428/07

    Horvath - Gemeinsame Agrarpolitik - Direktzahlungen - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 09.06.2016 - C-333/15
    Rn. 46 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Umweltschutz, der eines der wesentlichen Ziele der Union ist, als ein Ziel anzusehen ist, das auch Bestandteil der gemeinsamen Agrarpolitik ist (Urteil vom 16. Juli 2009, Horvath, C-428/07, EU:C:2009:458, Rn. 29), und dass er speziell zu den Zielen der Betriebsprämienregelung gehört (…Urteil vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 39), wie sich aus den Erwägungsgründen 3, 21 und 24 der Verordnung Nr. 1782/2003 ergibt.
  • EuGH, 15.05.2019 - C-341/17

    Griechenland/ Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Ausrichtungs- und …

    Demnach kann das Vorkommen von Gehölzpflanzen oder Bäumen als solches der Einstufung einer Fläche als "Dauergrünland" nicht entgegenstehen, sofern dadurch nicht die tatsächliche Nutzung dieser Fläche für eine landwirtschaftliche Tätigkeit beeinträchtigt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2016, Planes Bresco, C-333/15 und C-334/15, EU:C:2016:426, Rn. 35).
  • BFH, 08.02.2018 - V R 55/16

    Der "Verkauf von Ackerstatusrechten" ist keine landwirtschaftliche Dienstleistung

    Sie sollen die Erhaltung von Dauergrünland fördern und einer massiven Umstellung auf Ackerland entgegenwirken; sie dienen dem Umweltschutz, der Teil der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik ist (Gerichtshof der Europäischen Union --EuGH--, Urteil Pilar Planes Bresco vom 9. Juni 2016 C-333/15 und C-334/15, EU:C:2016:426, ABlEU 2016, Nr. C 296, 16, m.w.N.).

    Das System dieser unionsrechtlichen Direktbeihilfen ist gerade dadurch geprägt, dass die Zahlungen von der Erzeugung abgekoppelt und den Betriebsinhabern zur Ergänzung ihres Einkommens gezahlt werden (EuGH-Urteil Pilar Panes Bresco, EU:C:2016:426).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2018 - C-341/17

    Griechenland/ Kommission - Rechtsmittel - EAGFL, EGFL und ELER - Von der …

    Die Bedeutung der aus dem Urteil Planes Bresco zitierten Urteilspassage, welche die beihilfefähigen Dauergrünlandflächen nach Art. 44 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1782/2003 begrifflich von den für die Berechnung der Zahlungsansprüche eines Betriebs ursprünglich herangezogenen Futterflächen nach Art. 43 Abs. 2 dieser Verordnung abgrenzt, für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Berichtigungsquote ist allerdings nicht ersichtlich.

    {FN:52} Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim (…C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 37), vom 2. Oktober 2014, Grund (…C-47/13, EU:C:2014:2248, Rn. 35), vom 2. Juli 2015, Wree (…C-422/13, EU:C:2015:438, Rn. 36), und vom 9. Juni 2016, Planes Bresco (C-333/15 und C-334/15, EU:C:2016:426, Rn. 35).

    {FN:82} Urteil vom 9. Juni 2016 (C-333/15 und C-334/15, EU:C:2016:426, Rn. 39).

  • VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15

    Beihilfefläche; Betriebsprämie; Disteln; Günstigkeitsprinzip; landwirtschaftliche …

    Rn. 34 Die Beihilfefähigkeit von Flächen für einen Betrieb setzt also kumulativ voraus, dass der anspruchsberechtigte Betriebsinhaber rechtlich über die Beihilfefläche am Stichtag 15. Mai verfügte und dass er darauf hinreichend selbständig eine von ihm geltend gemachte landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat (Nds. OVG, Urteil vom 29. September 2015 - 10 LB 2/15 -, Veröffentlichung nicht bekannt, m.w.N.; vgl. zur insoweit inhaltsgleichen Vorgängerregelung in Art. 44 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1782/2003: EuGH, Urteil vom 9. Juni 2016 -C -333/15, C-334/15 -, juris).

    Dies setzt nicht voraus, dass das Gras und die anderen Grünfutterpflanzen, zu deren Anbau die Flächen dienen müssen, unmittelbar für die Viehzucht des landwirtschaftlichen Betriebes verwendet werden (EuGH, Urteil vom 9. Juli 2016, -C -333/15, C-334/15 -, juris).

  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 16/14

    Umbruch von Dauergrünland gemäß § 2 DGrünErhV SH - Keine Anwendung von § 24 UStG …

    Denn die Gegenleistung für den "Verkauf" des "Ackerstatusrechts" wird nicht aufgrund der gezogenen (Eigen-)Nutzungen des "Verkäufers" geleistet, sondern deswegen, weil der "Verkäufer" die streitgegenständlichen Fläche über mindestens fünf Jahre von der Fruchtfolge ausnimmt (so die Definition von Dauergrünland, vgl. EuGH-Urteil vom 9. Juni 2016, C-333/15 und C-334/15 - juris) und damit eine Intensivnutzung des Landes unterlässt.
  • EuGH, 14.10.2021 - C-373/20

    Dyrektor Z. Oddziału Regionalnego Agencji Restrukturyzacji i Modernizacji …

    Rn. 43 Insoweit ergibt sich zum einen aus dem siebten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 73/2009, dass wegen der positiven Umweltauswirkungen von Dauergrünland Maßnahmen zu dessen Erhaltung zu erlassen sind, um einer massiven Umstellung auf Ackerland entgegenzuwirken (…vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 2. Oktober 2014, Grund, C-47/13, EU:C:2014:2248, Rn. 36, und vom 9. Juni 2016, Planes Bresco, C-333/15 und C-334/15, EU:C:2016:426, Rn. 45).

    Rn. 45 Zum anderen hat der Gerichtshof bereits darauf hingewiesen, dass der Umweltschutz, der eines der wesentlichen Ziele der Union ist, als ein Ziel anzusehen ist, das auch Bestandteil der gemeinsamen Agrarpolitik ist, und dass er speziell zu den Zielen der Betriebsprämienregelung gehört (Urteil vom 9. Juni 2016, Planes Bresco, C-333/15 und C-334/15, EU:C:2016:426, Rn. 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-176/20

    Avio Lucos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …

    {FN:29} Urteil vom 9. Juni 2016, Planes Bresco (C-333/15 und C-334/15, EU:C:2016:426, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.02.2025 - C-625/23

    Società Agricola Circe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - …

    Rn. 47 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass landwirtschaftliche Flächen zum Betrieb eines Landwirts gehören, wenn dieser befugt ist, die Flächen zum Zweck der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verwalten, d. h., wenn er hinsichtlich dieser Flächen über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt (Urteil vom 9. Juni 2016, Planes Bresco, C-333/15 und C-334/15, EU:C:2016:426, Rn. 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-435/17

    Argo Kalda Mardi talu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - …

    {FN:23} Vgl. z. B. Urteil vom 9. Juni 2016, Planes Bresco (C-333/15 und C-334/15, EU:C:2016:426, Rn. 47).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - 3 B 55.20

    Gewährung einer Betriebsprämie unter Einbeziehung weiterer Parzellen

    Entscheidend ist demnach das für den Förderzeitraum 2013 geltende Recht; spätere Rechtsänderungen bleiben grundsätzlich unberücksichtigt, soweit dem geänderten Recht nicht eine Geltung für den zurückliegenden Zeitraum zukommt (vgl. EuGH…, Urteil vom 2. Juli 2015 - C-684/13, Demmer - curia.europa.eu Rn. 50; Urteil vom 9. Juni 2016 - C-333/15, C-334/15, Planes Bresco - curia.europa.eu Rn. 29).
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   Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-333/15, C-334/15   

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Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-333/15, C-334/15 (https://dejure.org/2016,3587)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.03.2016 - C-333/15, C-334/15 (https://dejure.org/2016,3587)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. März 2016 - C-333/15, C-334/15 (https://dejure.org/2016,3587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Planes Bresco

    Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Einheitliche Betriebsprämie - Beihilfefähige Flächen - Dauergrünland - Rechtsmissbrauch

  • ra.de

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (19)

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-176/20

    Avio Lucos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …

    {FN:33} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in den verbundenen Rechtssachen Planes Bresco (C-333/15 und C-334/15, EU:C:2016:159, Nr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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