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Rechtsprechung
   EuGH, 12.02.2015 - C-349/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1602
EuGH, 12.02.2015 - C-349/13 (https://dejure.org/2015,1602)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.2015 - C-349/13 (https://dejure.org/2015,1602)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - C-349/13 (https://dejure.org/2015,1602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Oil Trading Poland

    'Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinien 92/12/EWG und 2008/118/EG - Geltungsbereich - Mineralöle und Energieerzeugnisse - Schmieröle, die für andere Zwecke als als Heiz- oder Kraftstoff verwendet werden - Ausschluss - Verbrauchsteuer auf den Verbrauch ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Oil Trading Poland

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinien 92/12/EWG und 2008/118/EG - Geltungsbereich - Mineralöle und Energieerzeugnisse - Schmieröle, die für andere Zwecke als als Heiz- oder Kraftstoff verwendet werden - Ausschluss - Verbrauchsteuer auf den ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    VO (EG) Nr. 118/2008 Art. 1 Abs. 3
    Auch nicht verbrauchsteuerpflichtige Waren dürfen einer Abgabe unterworfen werden, sofern dies keine mit dem Grenzübertritt verbundenen Formalitäten auslöst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Oil Trading Poland

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 12/92 Art 3 Abs 3, EGRL 118/2008 Art 1 Abs 3 UAbs 1 Buchst a, EGRL 118/2008 Art 1 Abs 3 UAbs 2, KN Pos 2710 UPos 1971, KN Pos 2710 UPos 1999, KN Pos 2710 UPos 1971 ff
    Beförderung, verbrauchssteuerpflichtige Ware, Schmieröle

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Art 3 Abs 3 Richtlinie 92/12/EWG, Art 1 Abs 3 Richtlinie 2008/118/EG
    Auslegung; Energieerzeugnis; Heizstoff; Kraftstoff; Schmieröl; Verbrauchsteuern

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Naczelny Sad Administracyjny - Auslegung von Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. L 76, S. 1) und von ...

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.07.2007 - C-145/06

    Fendt Italiana - Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur …

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-349/13
    Rn. 22 Nachdem der Minister gegen diese Entscheidung Kassationsbeschwerde beim Naczelny Sąd Administracyjny (Oberster Verwaltungsgerichtshof) eingelegt hatte, stellte dieses Gericht fest, dass es sich nach dem Urteil Fendt Italiana (C-145/06 und C-146/06, EU:C:2007:411) bei Schmierölen, die nicht diesem System unterlägen, um andere Erzeugnisse als die in Art. 3 Abs. 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 92/12 genannten handele, so dass die Mitgliedstaaten gemäß Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 dieser Richtlinie weiterhin Steuern auf diese Erzeugnisse einführen oder beibehalten könnten, sofern diese Steuern keine mit dem Grenzübertritt verbundenen Formalitäten nach sich zögen.

    Rn. 30 Wie das vorlegende Gericht und alle Beteiligten, die Erklärungen beim Gerichtshof eingereicht haben, festgestellt haben, ist Rn. 43 des Urteils Fendt Italiana (EU:C:2007:411) zu entnehmen, dass Schmieröle, die für andere Zwecke als als Heiz- und Kraftstoff verwendet werden, zwar von der Definition des Begriffs "Energieerzeugnisse" im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96 erfasst werden, jedoch gemäß Art. 2 Abs. 4 Buchst. b erster Gedankenstrich dieser Richtlinie von deren Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen sind.

    Rn. 31 Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass die genannten Schmieröle andere Waren als "verbrauchsteuerpflichtige Waren" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2008/118 sind, so dass die Mitgliedstaaten nach Art. 1 Abs. 3 dieser Richtlinie auf sie Steuern erheben können, sofern eine solche Erhebung im grenzüberschreitenden Handelsverkehr zwischen Mitgliedstaaten keine mit dem Grenzübertritt verbundenen Formalitäten nach sich zieht (vgl. in diesem Sinne zu Art. 3 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 92/12 Urteil Fendt Italiana, EU:C:2007:411, Rn. 44).

  • EuGH, 18.01.2007 - C-313/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER POLNISCHEN AKZISE ENTGEGEN, SOWEIT SIE …

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-349/13
    Unter Bezugnahme auf die Urteile Brzeziński (C-313/05, EU:C:2007:33) und Kalinchev (C-2/09, EU:C:2010:312) fragt sich das vorlegende Gericht, ob die Verpflichtungen, vor der Einfuhr den innergemeinschaftlichen Erwerb anzumelden und eine Sicherheit für die Entrichtung der Verbrauchsteuer zu stellen, als mit dem Grenzübertritt verbundene Formalitäten im Sinne von Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 92/12 und Art. 1 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie 2008/118 anzusehen sind.

    Rn. 37 Insoweit geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass eine Förmlichkeit, die dem Importeur einer Ware auferlegt wird, die einer inländischen Abgabe unterliegt, zwar den Zweck hat, die Begleichung der dem Abgabenbetrag entsprechenden Schuld sicherzustellen, jedoch an den Entstehungstatbestand der Abgabe, nämlich den innergemeinschaftlichen Erwerb, und nicht an den Grenzübertritt im Sinne dieser Bestimmung anknüpft (vgl. in diesem Sinne Urteile Brzeziński, EU:C:2007:33, Rn. 47 und 48, sowie Kalinchev, EU:C:2010:312, Rn. 27).

  • EuGH, 03.06.2010 - C-2/09

    Kalinchev - Verbrauchsteuern - Besteuerung von gebrauchten Kraftfahrzeugen - …

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-349/13
    Unter Bezugnahme auf die Urteile Brzeziński (C-313/05, EU:C:2007:33) und Kalinchev (C-2/09, EU:C:2010:312) fragt sich das vorlegende Gericht, ob die Verpflichtungen, vor der Einfuhr den innergemeinschaftlichen Erwerb anzumelden und eine Sicherheit für die Entrichtung der Verbrauchsteuer zu stellen, als mit dem Grenzübertritt verbundene Formalitäten im Sinne von Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 92/12 und Art. 1 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie 2008/118 anzusehen sind.

    Rn. 37 Insoweit geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass eine Förmlichkeit, die dem Importeur einer Ware auferlegt wird, die einer inländischen Abgabe unterliegt, zwar den Zweck hat, die Begleichung der dem Abgabenbetrag entsprechenden Schuld sicherzustellen, jedoch an den Entstehungstatbestand der Abgabe, nämlich den innergemeinschaftlichen Erwerb, und nicht an den Grenzübertritt im Sinne dieser Bestimmung anknüpft (vgl. in diesem Sinne Urteile Brzeziński, EU:C:2007:33, Rn. 47 und 48, sowie Kalinchev, EU:C:2010:312, Rn. 27).

  • EuGH, 08.11.2007 - C-221/06

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten - …

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-349/13
    Rn. 47 Ein Verstoß gegen Art. 110 Abs. 1 AEUV liegt demnach dann vor, wenn die Abgabe auf das eingeführte Erzeugnis und die Abgabe auf das gleichartige inländische Erzeugnis in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Bobie Getränkevertrieb, 127/75, EU:C:1976:95, Rn. 3, sowie Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-437/12

    X - Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Zulassungssteuer - Gleichartige …

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-349/13
    Rn. 46 Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Steuersystem eines Mitgliedstaats nur dann als mit Art. 110 AEUV vereinbar angesehen werden, wenn feststeht, dass seine Ausgestaltung es unter allen Umständen ausschließt, dass eingeführte Waren höher besteuert werden als einheimische Waren, und dass es daher auf keinen Fall diskriminierende Wirkungen hat (vgl. Urteil X, C-437/12, EU:C:2013:857, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.06.1998 - C-68/96

    Grundig Italiana / Ministero delle Finanze - "Nationale Abgabe auf audiovisuelle …

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-349/13
    Denn ein solcher der inländischen Produktion eingeräumter Vorteil bedeutet eine Ungleichbehandlung zum Nachteil aus anderen Mitgliedstaaten eingeführter Erzeugnisse unter Verstoß gegen das Verbot in Art. 110 AEUV (vgl. in diesem Sinne Urteil Grundig Italiana, C-68/96, EU:C:1998:299, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.06.1976 - 127/75

    Bobie Getränkevertrieb / Hauptzollamt Aachen Nord

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-349/13
    Rn. 47 Ein Verstoß gegen Art. 110 Abs. 1 AEUV liegt demnach dann vor, wenn die Abgabe auf das eingeführte Erzeugnis und die Abgabe auf das gleichartige inländische Erzeugnis in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Bobie Getränkevertrieb, 127/75, EU:C:1976:95, Rn. 3, sowie Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten, C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.04.2014 - C-225/13

    Ville d'Ottignies-Louvain-la-Neuve u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - …

    Auszug aus EuGH, 12.02.2015 - C-349/13
    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. insbesondere Urteil Ville d'Ottignies-Louvain-la-Neuve u. a., C-225/13, EU:C:2014:245, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.03.2017 - C-157/15

    G4S Secure Solutions - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material und insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. u. a. Urteil vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland, C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.03.2017 - C-638/16

    Erteilung von Visa für Drittstaatenangehörige: Humanität bleibt Sache der …

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. u. a. Urteil vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland, C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2016 - C-638/15

    Eko-Tabak - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 2 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 - …

    {FN:17} - Urteil vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland (C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 34).

    {FN:18} - Urteil vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland (C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:20} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland (C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-855/19

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy (Acquisitions …

    {FN:9} Vgl. Urteile vom 27. Februar 1980, Kommission/Irland (…55/79, EU:C:1980:56, Rn. 9), vom 10. Juli 1984, Dansk Denkavit (…42/83, EU:C:1984:254, Rn. 30), vom 17. Juni 1998, Grundig Italiana (…C-68/96, EU:C:1998:299, Rn. 23 und 24), und vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland (C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 48).

    {FN:11} Vgl. u. a. Urteile vom 19. März 2009, Kommission/Finnland (…C-10/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:171, Rn. 24), vom 19. Dezember 2013, X (…C-437/12, EU:C:2013:857, Rn. 28), und vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland (C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 46).

    {FN:22} Urteile vom 18. Januar 2007, Brzeziński (…C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 47 und 48), vom 3. Juni 2010, Kalinchev (…C-2/09, EU:C:2010:312, Rn. 27), und vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland (C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 37).

  • EuGH, 17.05.2023 - C-105/22

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie (Taxation des véhicules …

    Rn. 33 Außerdem ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass ein Steuersystem nur dann als mit Art. 110 AEUV vereinbar angesehen werden kann, wenn feststeht, dass seine Ausgestaltung es unter allen Umständen ausschließt, dass eingeführte Waren höher besteuert werden als einheimische Waren, und dass es daher auf keinen Fall diskriminierende Wirkungen hat (Urteil vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland, C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 34 Ein Verstoß gegen Art. 110 Abs. 1 AEUV liegt demnach dann vor, wenn die Abgabe auf das eingeführte Erzeugnis und die Abgabe auf das gleichartige inländische Erzeugnis in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - und sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (Urteil vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland, C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.12.2020 - C-44/19

    Repsol Petróleo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - …

    Darüber hinaus würde die Nichtbesteuerung des Verbrauchs dieses Teils der Energieerzeugnisse nicht durch die anschließende Besteuerung der aus diesen gewonnenen Enderzeugnisse ausgeglichen werden, da die Enderzeugnisse, die aus diesem Verbrauch hervorgehen, entweder keine Energieerzeugnisse im Sinne von Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2003/96 sind oder nicht als Heiz- oder Kraftstoff im Sinne von Art. 2 Abs. 4 Buchst. b erster Gedankenstrich dieser Richtlinie verwendet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland, C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 30, …und vom 6. Juni 2018, Koppers Denmark, C-49/17, EU:C:2018:395, Rn. 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 09.06.2017 - 4 K 122/15

    Tabaksteuerrecht: Steuerentstehung und -erstattung von Mehrmengen im Rahmen eines …

    Der EuGH hat hierzu ausgeführt (Urt. v. 12.02.2015, C-349/13, ECLI:EU:C:2015:84, Rn. 46 - Oil Trading Poland [Hervorhebung hinzugefügt]):.
  • EuGH, 28.07.2016 - C-80/15

    Robert Fuchs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif …

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland, C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-198/14

    Visnapuu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 AEUV und 110 AEUV - …

    {FN:26} - Vgl. Urteile Brzeziński (…C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 40), Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten (…C-221/06, EU:C:2007:657, Rn. 50), sowie Oil Trading Poland (C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2023 - C-833/21

    Endesa Generación - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie …

    {FN:35} Vgl. Urteil vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland (C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 33 und 34).
  • FG Düsseldorf, 03.06.2025 - 4 K 1103/23

    Energiesteuer: Entnahme von Energieerzeugnissen aus dem Steuerlager - Steuerfreie …

  • FG Düsseldorf, 19.04.2017 - 4 K 791/16

    Festsetzung und Entstehung der Kaffeesteuer für Empfangnahme von Kaffee bzw. …

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