Rechtsprechung
| EuGH, 21.07.2016 - C-4/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Argos Supply Trading
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung - Passive Veredelung - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 148 Buchst. c - Erteilung einer Bewilligung - Wirtschaftliche Voraussetzungen - Keine erhebliche ...
- Europäischer Gerichtshof
Argos Supply Trading
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung - Passive Veredelung - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 148 Buchst. c - Erteilung einer Bewilligung - Wirtschaftliche Voraussetzungen - Keine erhebliche ...
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 148 Buchst. c
Bei passiver Veredelung sind Interessen der Verarbeiter von Zwischenerzeugnissen in die Interessenabwägung mit einzubeziehen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Argos Supply Trading
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung - Passive Veredelung - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 148 Buchst. c - Erteilung einer Bewilligung - Wirtschaftliche Voraussetzungen - Keine erhebliche ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
- EuGH, 21.07.2016 - C-4/15
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 11.05.2006 - C-11/05
Friesland Coberco Dairy Foods - Zollkodex der Gemeinschaften - …
Auszug aus EuGH, 21.07.2016 - C-4/15
Rn. 25 Er ist sich insbesondere nicht sicher, ob die Antwort des Gerichtshofs in dem zu einem Umwandlungsverfahren ergangenen Urteil vom 11. Mai 2006, Friesland Coberco Dairy Foods (C-11/05, EU:C:2006:312), entsprechend auf das Verfahren der passiven Veredelung zu erstrecken ist.Rn. 33 Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts stellt sich u. a. die Frage, ob die Antwort, die der Gerichtshof im Urteil vom 11. Mai 2006, Friesland Coberco Dairy Foods (C-11/05, EU:C:2006:312, Rn. 52), in Bezug auf ein Umwandlungsverfahren gegeben hat, auf das Verfahren der passiven Veredelung übertragen werden kann.
Rn. 36 Konkret deutet die Verwendung des Begriffs "Verarbeiter" in Art. 148 Buchst. c des Zollkodex darauf hin, dass für die Beurteilung der Frage, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des passiven Veredelungsverkehrs erfüllt sind, das Augenmerk allein auf die wesentlichen Interessen der Industriebetriebe zu legen ist, die in der Union Verarbeitungsvorgänge durchführen, so dass diese Voraussetzungen enger sind als die Voraussetzungen für die Bewilligung der Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung, wie sie vom Gerichtshof im Urteil vom 11. Mai 2006, Friesland Coberco Dairy Foods (C-11/05, EU:C:2006:312), ausgelegt wurden.
Daher ist diese Bestimmung im Licht ihrer allgemeinen Systematik und der Ziele des Verfahrens der passiven Veredelung auszulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 1980, Roudolff, 803/79, EU:C:1980:166, Rn. 7, und vom 11. Mai 2006, Friesland Coberco Dairy Foods, C-11/05, EU:C:2006:312, Rn. 47).
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen müssen daher in einer Weise ausgelegt werden, die es den Zollbehörden ermöglicht, solche Interessenkonflikte in der Unionsindustrie in vollem Umfang zu berücksichtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Mai 2006, Friesland Coberco Dairy Foods, C-11/05, EU:C:2006:312, Rn. 49 und 50).
Rn. 45 Aus diesen Erwägungen ergibt sich entsprechend dem zu einem Umwandlungsverfahren ergangenen Urteil des Gerichtshofs vom 11. Mai 2006, Friesland Coberco Dairy Foods (C-11/05, EU:C:2006:312), dass Art. 148 Buchst. c des Zollkodex dahin auszulegen ist, dass, um zu beurteilen, ob ein Antrag auf Bewilligung des Verfahrens der passiven Veredelung die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieses Verfahrens erfüllt, nicht nur die wesentlichen Interessen der gemeinschaftlichen Hersteller von Erzeugnissen zu berücksichtigen sind, die dem aus diesen Veredelungsvorgängen entstandenen Erzeugnis entsprechen, sondern auch diejenigen der gemeinschaftlichen Hersteller von Erzeugnissen, die den nicht gemeinschaftlichen Grundstoffen oder Zwischenprodukten entsprechen, mit denen die vorübergehend ausgeführten Gemeinschaftswaren bei diesen Vorgängen vermischt werden sollen.
Rn. 48 Die in Rn. 45 des vorliegenden Urteils dargelegte Auslegung trägt schließlich den Erfordernissen der gemeinsamen Agrarpolitik Rechnung, wie es die Erwägungsgründe 3 und 4 des Zollkodex verlangen (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Mai 2006, Friesland Coberco Dairy Foods, C-11/05, EU:C:2006:312, Rn. 51).
- EuGH, 17.07.1997 - C-142/96
Wacker Werke
Auszug aus EuGH, 21.07.2016 - C-4/15
Rn. 39 Ein solches Verfahren wird durch seinen Zweck gerechtfertigt, nämlich, eine Belastung von zur Veredelung ausgeführten Waren mit Abgaben bei Wiedereinfuhr in die Union zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 1997, Wacker Werke, C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 21, …und vom 2. Oktober 2003, GEFCO, C-411/01, EU:C:2003:536, Rn. 51).Rn. 46 Entgegen dem Vorbringen von Argos vor dem Gerichtshof wird diese Auslegung nicht durch die Feststellung in Rn. 21 des Urteils vom 17. Juli 1997, Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386), in Frage gestellt, wonach es eine dem durch das Verfahren der passiven Veredelung eingeführten System inhärente Gefahr ist, dass sich aufgrund von Zollanomalien für einen Wirtschaftsteilnehmer, der die Bewilligung dieses Verfahrens beantragt, ein Zollvorteil ergibt.
- EuGH, 16.07.1998 - C-235/95
AGS Assedic Pas-de-Calais / Dumon und Froment - Sozialpolitik - Schutz der …
Auszug aus EuGH, 21.07.2016 - C-4/15
Der Gerichtshof ist daher nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom vorlegenden Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Unionsvorschrift zu äußern (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 1998, Dumon und Froment, C-235/95, EU:C:1998:365, Rn. 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 02.10.2003 - C-411/01
Gefco - "Zollkodex der Gemeinschaften und Durchführungsverordnung - Passiver …
Auszug aus EuGH, 21.07.2016 - C-4/15
Rn. 39 Ein solches Verfahren wird durch seinen Zweck gerechtfertigt, nämlich, eine Belastung von zur Veredelung ausgeführten Waren mit Abgaben bei Wiedereinfuhr in die Union zu verhindern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 1997, Wacker Werke, C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 21, und vom 2. Oktober 2003, GEFCO, C-411/01, EU:C:2003:536, Rn. 51). - EuGH, 19.06.1980 - 803/79
Roudolff
Auszug aus EuGH, 21.07.2016 - C-4/15
Daher ist diese Bestimmung im Licht ihrer allgemeinen Systematik und der Ziele des Verfahrens der passiven Veredelung auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 1980, Roudolff, 803/79, EU:C:1980:166, Rn. 7, …und vom 11. Mai 2006, Friesland Coberco Dairy Foods, C-11/05, EU:C:2006:312, Rn. 47).
- EuGH, 28.06.2018 - C-512/17
HR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
Sowohl für die Feststellung als auch für die Würdigung des Sachverhalts ist das nationale Gericht zuständig (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2015, Costea, C-110/14, EU:C:2015:538, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. Juli 2016, Argos Supply Trading, C-4/15, EU:C:2016:580, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.12.2020 - C-656/19
BAKATI PLUS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Der Gerichtshof ist daher nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom vorlegenden Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Unionsvorschrift zu äußern (Urteil vom 21. Juli 2016, Argos Supply Trading, C-4/15, EU:C:2016:580, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 26.11.2025 - T-589/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex - Verordnungen (EWG) Nr. …
< schließen ausgeführten Waren mit Abgaben bei Wiedereinfuhr in die Union verhindern Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2016, Argos Supply Trading (, EU:C:2016:580, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. auch Giffoni, M., La réglementation douanière de l'Union européenne , L.G.D.J. 2012, insbesondere S. 247. < schließen , dürfen gemäß Art. 148 Buchst. c ZK in Verbindung mit den Art. 502 und 585 ZK-DVO die Vorteile dieses Zollverfahrens nicht gewährt werden, wenn der für die Erteilung der Bewilligung zuständigen Zollbehörde Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass wesentliche Interessen von Verarbeitern in der Union erheblich beeinträchtigt werden Anzumerken ist, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass der Begriff "Verarbeiter" im Sinne von Art. 148 Buchst. c ZK weit auszulegen ist und nicht nur Unionshersteller von Erzeugnissen zu berücksichtigen sind, die dem aus diesen Veredelungsvorgängen entstandenen Erzeugnis entsprechen, sondern auch die verschiedenen Unionshersteller von Erzeugnissen, die den Nicht-Unions-Grundstoffen oder -Produkten entsprechen, mit denen die vorübergehend ausgeführten Unionswaren bei diesen Veredelungsvorgängen vermischt werden sollen (Urteil vom 21. Juli 2016, Argos Supply Trading, , EU:C:2016:580, Rn. 45).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-13/21
Pricoforest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung im Straßenverkehr - …
{FN:21} Vgl. insbesondere Urteile vom 15. Dezember 1993, Charlton u. a. (…C-116/92, EU:C:1993:931, Rn. 14), vom 7. April 2016, Marchon Germany (…C-315/14, EU:C:2016:211, Rn. 28 und 29), und vom 21. Juli 2016, Argos Supply Trading (C-4/15, EU:C:2016:580, Rn. 36 und 37), sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-220/15, EU:C:2016:534, Nrn. 32 bis 50). - Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-460/15
Schaefer Kalk - Umweltpolitik - Richtlinie 2003/87/EG - Handel mit …
{FN:22} - Vgl. u. a. Urteile vom 9. Oktober 2014, Traum (…C-492/13, EU:C:2014:2267, Rn. 19), und vom 21. Juli 2016, Argos Supply Trading (C-4/15, EU:C:2016:580, Rn. 29).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Argos Supply Trading
Vorlage zur Vorabentscheidung - Passiver Veredelungsverkehr - Veredelungserzeugnisse - Einfuhrabgaben - Teilweise oder vollständige Befreiung - Erteilung einer Bewilligung - Wirtschaftliche Voraussetzungen - Verarbeiter in der Gemeinschaft - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
- EuGH, 21.07.2016 - C-4/15
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (18)
- EuGH, 11.05.2006 - C-11/05
Friesland Coberco Dairy Foods - Zollkodex der Gemeinschaften - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
{FN:14} - C-11/05, EU:C:2006:312.{FN:33} - C-11/05, EU:C:2006:312, Rn. 33.
Der Gerichtshof hat jedoch im Urteil Friesland Coberco Dairy Foods (C-11/05, EU:C:2006:312, Rn. 27) klargestellt, dass die Zollbehörden ihre etwaige Entscheidung, von diesem Ergebnis abzuweichen, begründen müssen.
{FN:36} - C-11/05, EU:C:2006:312.
{FN:52} - Art. 504 Abs. 4 der Durchführungsverordnung und Urteil Friesland Coberco Dairy Foods (C-11/05, EU:C:2006:312, Rn. 27).
{FN:54} - C-11/05, EU:C:2006:312, Rn. 50 bis 52.
{FN:55} - Urteil Friesland Coberco Dairy Foods (C-11/05, EU:C:2006:312, Rn. 49).
{FN:58} - C-11/05, EU:C:2006:312, Rn. 49. Vgl. Nr. 88 dieser Schlussanträge.
{FN:61} - C-11/05, EU:C:2006:312.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1997 - C-142/96
Hauptzollamt München gegen Wacker Werke GmbH & Co. KG. - Passiver …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
{FN:19} - Vgl. dazu Urteil Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 14, 15 und 21) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Friesland Coberco Dairy Foods (C-11/05, EU:C:2006:78, Nr. 42).{FN:27} - Vgl. den achten Erwägungsgrund der Richtlinie 76/119/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den passiven Veredelungsverkehr (…ABl. L 24, S. 58), den vierten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 2473/86 sowie die Urteile Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 21) und GEFCO (…C-411/01, EU:C:2003:536, Rn. 51).
{FN:62} - Urteil Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386).
{FN:63} - In Rn. 21 des Urteils Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386) heißt es, dass dies nur dann gilt, wenn "nichts darauf hindeutet, dass die Preise, die die Unternehmen einander berechnet haben, durch ihre Geschäftsbeziehungen beeinflusst worden sind".
Mit der Annahme dieser Beschränkung wird offenbar auf die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:217, Nr. 15) eingegangen, in denen es ausdrücklich heißt, dass "[a]nders … der Fall bei einem Veredelungsgeschäft [läge], bei dem Elemente vorliegen, … die darauf schließen lassen, dass [die betreffenden Wirtschaftsteilnehmer] tatsächlich andere als reine Veredelungszwecke [verfolgen], wie die Umgehung der Zollvorschriften oder … eine ungerechtfertigte Bereicherung".
- EuGH, 17.07.1997 - C-142/96
Wacker Werke
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
{FN:19} - Vgl. dazu Urteil Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 14, 15 und 21) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Friesland Coberco Dairy Foods (C-11/05, EU:C:2006:78, Nr. 42).{FN:27} - Vgl. den achten Erwägungsgrund der Richtlinie 76/119/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den passiven Veredelungsverkehr (…ABl. L 24, S. 58), den vierten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 2473/86 sowie die Urteile Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 21) und GEFCO (…C-411/01, EU:C:2003:536, Rn. 51).
{FN:62} - Urteil Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386).
{FN:63} - In Rn. 21 des Urteils Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386) heißt es, dass dies nur dann gilt, wenn "nichts darauf hindeutet, dass die Preise, die die Unternehmen einander berechnet haben, durch ihre Geschäftsbeziehungen beeinflusst worden sind".
- EuGH, 21.02.2006 - C-255/02
DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
{FN:72} - Vgl. insbesondere Urteil Halifax u. a. (C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 75). - EuGH, 14.12.2000 - C-110/99
Emsland-Stärke - "Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Sofort in die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
{FN:73} - Vgl. u. a. Urteile Emsland-Stärke (C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 52) und Vonk Dairy Products (…C-279/05, EU:C:2007:18, Rn. 33). - EuGH, 02.09.2010 - C-290/07
Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorzugspreis für den …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
{FN:53} - Der Ermessensspielraum der nationalen Zollbehörden, denen die Anwendung des Zollkodex obliegt, entspricht meiner Ansicht nach dem Ermessensspielraum, der den Gemeinschaftsbehörden zusteht, wenn sie komplexe wirtschaftliche Gegebenheiten würdigen (vgl. etwa zum Ermessensspielraum der Kommission auf dem Gebiet staatlicher Beihilfen Urteil Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.07.2005 - C-515/03
Eichsfelder Schlachtbetrieb - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
Der Gerichtshof hat jedoch im Urteil Eichsfelder Schlachtbetrieb (C-515/03, EU:C:2005:491, Rn. 41 und 42) entschieden, dass eine wesentliche Be- oder Verarbeitung im Sinne von Art. 24 des Zollkodex der Feststellung eines Rechtsmissbrauchs dann nicht entgegensteht, wenn nachgewiesen ist, dass die Tatbestandsmerkmale eines solchen Missbrauchs erfüllt sind. - EuGH, 04.06.2009 - C-158/08
Pometon - Zollkodex der Gemeinschaften -Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Schutz gegen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
{FN:74} - Vgl. u. a. Urteile Pometon (C-158/08, EU:C:2009:349, Rn. 26) sowie Cimmino u. a. (…C-607/13, EU:C:2015:448, Rn. 60). - EuGH, 11.01.2007 - C-279/05
Vonk Dairy Products - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Käse - Art. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
{FN:73} - Vgl. u. a. Urteile Emsland-Stärke (…C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 52) und Vonk Dairy Products (C-279/05, EU:C:2007:18, Rn. 33). - EuGH, 08.11.2007 - C-251/06
ING. AUER - Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital - Verlegung des Sitzes …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass dieser Grundsatz ihn nicht hindert, die vom nationalen Gericht nicht formal vorgelegte Frage zu prüfen, ob möglicherweise das Unionsrecht missbräuchlich ausgenutzt wurde; um diesem Gericht Auslegungshinweise geben zu können, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. Urteil ING. AUER, C-251/06, EU:C:2007:658, Rn. 38 und 39;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil Agip Petroli, C-456/04, EU:C:2006:241, Rn. 18 bis 24). - EuGH, 06.04.2006 - C-456/04
Agip Petroli - Seekabotage - Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 - Auf die Besatzung von …
- EuGH, 12.02.2004 - C-236/02
Slob
- EuGH, 09.07.2015 - C-607/13
Cimmino u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …
- EuGH, 17.10.2000 - C-114/99
Roquette Frères - "Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - …
- EuGH, 21.06.2012 - C-294/11
Elsacom - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der …
- EuGH, 16.07.1998 - C-235/95
AGS Assedic Pas-de-Calais / Dumon und Froment - Sozialpolitik - Schutz der …
- EuGH, 02.10.2003 - C-411/01
Gefco - "Zollkodex der Gemeinschaften und Durchführungsverordnung - Passiver …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2006 - C-11/05
Friesland Coberco Dairy Foods - Zollkodex der Gemeinschaften - …
- EuGH, 28.06.2018 - C-512/17
HR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
Sowohl für die Feststellung als auch für die Würdigung des Sachverhalts ist das nationale Gericht zuständig (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2015, Costea, C-110/14, EU:C:2015:538, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. Juli 2016, Argos Supply Trading, C-4/15, EU:C:2016:580, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 26.11.2025 - T-589/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex - Verordnungen (EWG) Nr. …
Da die Inanspruchnahme dieses Zollverfahrens nachteilige Auswirkungen auf Verarbeiter der Union haben kann, indem es die Verlagerung bestimmter Veredelungstätigkeiten in Gebiete außerhalb der Union erleichtert Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Argos Supply Trading (, EU:C:2016:223, Nr. 70). - Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-13/21
Pricoforest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung im Straßenverkehr - …
{FN:21} Vgl. insbesondere Urteile vom 15. Dezember 1993, Charlton u. a. (…C-116/92, EU:C:1993:931, Rn. 14), vom 7. April 2016, Marchon Germany (…C-315/14, EU:C:2016:211, Rn. 28 und 29), und vom 21. Juli 2016, Argos Supply Trading (C-4/15, EU:C:2016:580, Rn. 36 und 37), sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-220/15, EU:C:2016:534, Nrn. 32 bis 50). - Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-21/19
P.F. Kamstra Recycling u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …
{FN:46} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Argos Supply Trading (C-4/15, EU:C:2016:223, Nr. 110).
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