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Rechtsprechung
   EuGH, 17.12.2015 - C-402/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38593
EuGH, 17.12.2015 - C-402/14 (https://dejure.org/2015,38593)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.2015 - C-402/14 (https://dejure.org/2015,38593)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - C-402/14 (https://dejure.org/2015,38593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Viamar

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Steuerrecht - Inländische Abgaben - Finanzzölle - Abgaben gleicher Wirkung - Mit dem Grenzübertritt verbundene Formalitäten - Art. 30 AEUV - Art. 110 AEUV - Richtlinie 92/12/EWG - Art. 3 Abs. 3 - Richtlinie 2008/118/EG - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Viamar

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Steuerrecht - Inländische Abgaben - Finanzzölle - Abgaben gleicher Wirkung - Mit dem Grenzübertritt verbundene Formalitäten - Art. 30 AEUV - Art. 110 AEUV - Richtlinie 92/12/EWG - Art. 3 Abs. 3 - Richtlinie 2008/118/EG - ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Viamar

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 118/2008 Art 1 Abs 3, EG Art 3 Buchst c
    Griechenland, Zoll, Einfuhr, Pkw

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Viamar - Elliniki Aftokiniton kai Genikon Epicheiriseon AE gegen Elliniko Dimosio

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 18.01.2007 - C-313/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER POLNISCHEN AKZISE ENTGEGEN, SOWEIT SIE …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2015 - C-402/14
    Die bloße Tatsache, dass eine solche Steuer vor der Zulassung der Fahrzeuge in dem betreffenden Mitgliedstaat entrichtet werden muss, ist insoweit unerheblich (vgl. entsprechend Urteil Brzeziński, C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 23 und 24).

    Rn. 44 Insoweit ist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, nach der jede den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Art. 28 AEUV und 30 AEUV darstellt (vgl. Urteile Nádasdi und Németh, C-290/05 und C-333/05, EU:C:2006:652, Rn. 38 und 39, sowie Brzeziński, C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.07.2007 - C-145/06

    Fendt Italiana - Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2015 - C-402/14
    Zwar sind die Mitgliedstaaten befugt, Steuern auf diese Erzeugnisse einzuführen oder beizubehalten, doch müssen sie ihre Befugnis auf diesem Gebiet unter Wahrung des Unionsrechts ausüben (vgl. in diesem Sinne Urteil Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, EU:C:2007:411, Rn. 41 und 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 40 Insbesondere müssen die Mitgliedstaaten dabei nicht nur die Bestimmungen des AEU-Vertrags, namentlich Art. 30 und Art. 110, sondern auch Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 92/12 und Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2008/118 beachten, da diese letztgenannten Bestimmungen, wie aus Rn. 27 des vorliegenden Urteils hervorgeht, es verbieten, dass die Erhebung einer Steuer im Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten Formalitäten nach sich zieht, die mit dem Grenzübertritt verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, EU:C:2007:411, Rn. 42 und 44).

  • EuGH, 26.05.2011 - C-165/09

    Die Mitgliedstaaten verfügen bei der Ausgestaltung der Programme für die …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2015 - C-402/14
    Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich ein Einzelner in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, gegenüber dem Mitgliedstaat auf diese Bestimmungen berufen, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. Urteil Stichting Natuur en Milieu u. a., C-165/09 bis C-167/09, EU:C:2011:348, Rn. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.06.2003 - C-383/01

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT EINE SEHR HOHE NATIONALE STEUER AUF DIE ZULASSUNG NEUER …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2015 - C-402/14
    Insbesondere bietet er keine Stütze für eine Beanstandung des überhöhten Niveaus etwaiger Steuern, mit denen die Mitgliedstaaten bestimmte Erzeugnisse belegen, wenn diese Steuern keinerlei diskriminierende oder schützende Wirkung zeitigen (Urteile Kommission/Dänemark, C-47/88, EU:C:1990:449, Rn. 10, und De Danske Bilimportører, C-383/01, EU:C:2003:352, Rn. 38).
  • EuGH, 07.04.2011 - C-402/09

    Die durch rumänische Rechtsvorschriften eingeführte Umweltsteuer, der Fahrzeuge …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2015 - C-402/14
    Eine solche Steuer ist nämlich eine inländische Abgabe und daher an Art. 110 AEUV zu messen (Urteil Tatu, C-402/09, EU:C:2011:219, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-290/05

    Nádasdi - Inländische Abgaben - Zulassungssteuer auf Kraftfahrzeuge - …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2015 - C-402/14
    Rn. 44 Insoweit ist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, nach der jede den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne der Art. 28 AEUV und 30 AEUV darstellt (vgl. Urteile Nádasdi und Németh, C-290/05 und C-333/05, EU:C:2006:652, Rn. 38 und 39, sowie Brzeziński, C-313/05, EU:C:2007:33, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.1990 - 47/88

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 17.12.2015 - C-402/14
    Insbesondere bietet er keine Stütze für eine Beanstandung des überhöhten Niveaus etwaiger Steuern, mit denen die Mitgliedstaaten bestimmte Erzeugnisse belegen, wenn diese Steuern keinerlei diskriminierende oder schützende Wirkung zeitigen (Urteile Kommission/Dänemark, C-47/88, EU:C:1990:449, Rn. 10, und De Danske Bilimportører, C-383/01, EU:C:2003:352, Rn. 38).
  • EuGH, 04.06.2015 - C-285/14

    Brasserie Bouquet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2015 - C-402/14
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil Brasserie Bouquet, C-285/14, EU:C:2015:353, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.05.2023 - C-105/22

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie (Taxation des véhicules …

    Rn. 25 Wie der Gerichtshof entschieden hat, sind die Mitgliedstaaten zwar befugt, Steuern auf diese Erzeugnisse einzuführen oder beizubehalten, doch müssen sie ihre Befugnis auf diesem Gebiet unter Wahrung des Unionsrechts ausüben (Urteil vom 17. Dezember 2015, Viamar, C-402/14, EU:C:2015:830, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 26 Insbesondere müssen die Mitgliedstaaten dabei nicht nur die Bestimmungen des AEU-Vertrags, sondern auch Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2008/118 beachten, da diese letztgenannten Bestimmungen es verbieten, dass die Erhebung einer Steuer im Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten Formalitäten nach sich zieht, die mit dem Grenzübertritt verbunden sind (Urteil vom 17. Dezember 2015, Viamar, C-402/14, EU:C:2015:830, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Steuer ist nämlich eine inländische Abgabe und daher an Art. 110 AEUV zu messen (Urteil vom 17. Dezember 2015, Viamar, C-402/14, EU:C:2015:830, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.06.2016 - C-205/15

    Toma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …

    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 17. Dezember 2015, Viamar, C-402/14, EU:C:2015:830, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 26.03.2025 - I R 6/22

    Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf …

    Rn. 76 1. Nach ständiger Rechtsprechung kann sich der Einzelne in allen Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (vgl. EuGH-Urteile Kolpinghuis Nijmegen vom 08.10.1987 - C-80/86, EU:C:1987:431, Rz 7; Impact vom 15.04.2008 - C-268/06, EU:C:2008:223, Rz 57; Cobelfret vom 12.02.2009 - C-138/07, EU:C:2009:82, Rz 58; Viamar vom 17.12.2015 - C-402/14, EU:C:2015:830, Rz 25; Sambre & Biesme und Commune de Farciennes vom 22.12.2022 - C-383/21 und C-384/21, EU:C:2022:1022, Rz 35).
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