Rechtsprechung
| EuGH, 26.02.2015 - C-41/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Christie's France
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/84/EG - Art. 1 - Geistiges Eigentum - Versteigerung von Originalen von Kunstwerken - Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks - Schuldner der Folgerechtsvergütung - Erwerber oder Veräußerer - Vertragliche ...
- Europäischer Gerichtshof
Christie's France
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/84/EG - Art. 1 - Geistiges Eigentum - Versteigerung von Originalen von Kunstwerken - Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks - Schuldner der Folgerechtsvergütung - Erwerber oder Veräußerer - Vertragliche ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Richtlinie 2001/84/EG; Art. 1; Geistiges Eigentum; Versteigerung von Originalen von Kunstwerken; Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks; Schuldner der Folgerechtsvergütung; Erwerber oder Veräußerer; Vertragliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Die Folgerechtsvergütung, die anlässlich jeder Weiterveräußerung eines Kunstwerks durch einen Vertreter des Kunstmarkts an den Urheber abzuführen ist, kann sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber endgültig getragen werden
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Folgerechtsvergütung bei Weiterveräußerung eines Kunstwerks
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Folgerechtsvergütung nach Weiterveräußerung eines Kunstwerks kann von Veräußerer oder Erwerber zu tragen sein
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Folgerechtsvergütung nach Weiterveräußerung eines Kunstwerks
- rechtambild.de (Kurzinformation)
Folgerechtsvergütung bei Weiterveräußerung eines Kunstwerks
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Christie's France
Verfahrensgang
- EuGH, 26.02.2015 - C-41/14
- EuGH, 14.04.2015 - C-41/14
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2015, 492
- ZUM 2015, 686
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 15.04.2010 - C-518/08
Die Mitgliedstaaten können bestimmen, welche Kategorien von Personen nach dem Tod …
Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-41/14
Rn. 15 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass für den Erlass der Richtlinie 2001/84, wie aus ihren Erwägungsgründen 3 und 4 hervorgeht, insbesondere das Ziel maßgebend war, den Urhebern von Werken der bildenden Künste eine wirtschaftliche Beteiligung am Erfolg ihres Werks zu garantieren (vgl. in diesem Sinne Urteil Fundación Gala-Salvador Dalí und VEGAP, C-518/08, EU:C:2010:191, Rn. 27).Rn. 29 Insbesondere geht aus diesen Erwägungsgründen hervor, dass Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsvorschriften, die sich voraussichtlich nicht nachteilig auf den Binnenmarkt auswirken, bestehen bleiben können und dass es, damit so viel Spielraum wie möglich für einzelstaatliche Entscheidungen bleibt, genügt, nur diejenigen einzelstaatlichen Vorschriften zu harmonisieren, die sich am unmittelbarsten auf das Funktionieren des Binnenmarkts auswirken (vgl. in diesem Sinne Urteil Fundación Gala-Salvador Dalí und VEGAP, EU:C:2010:191, Rn. 27 und 31).
- EuGH, 16.06.2011 - C-462/09
Die Mitgliedstaaten, die die Privatkopieausnahme eingeführt haben, müssen eine …
Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-41/14
Rn. 18 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten, da die Richtlinie 2001/84 sie verpflichtet, eine Folgerechtsvergütung vorzusehen, dafür verantwortlich sind, dass eine solche Vergütung tatsächlich erhoben wird, da den einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie sonst ihre praktische Wirkung genommen würde (vgl. entsprechend Urteil Stichting de Thuiskopie, C-462/09, EU:C:2011:397, Rn. 34). - EuGH, 26.04.2012 - C-510/10
DR und TV2 Danmark - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte …
Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-41/14
Rn. 26 Die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts erfordert es aber, dass sie, wenn ihre verschiedenen Sprachfassungen voneinander abweichen, anhand des Kontextes und der Zielsetzung der Regelung ausgelegt wird, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 45, sowie Bark, C-89/12, EU:C:2013:276, Rn. 40). - EuGH, 25.04.2013 - C-89/12
Bark - Gemeinsame Unternehmen - Verträge mit den Bediensteten - Geltende Regelung …
Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-41/14
Rn. 26 Die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts erfordert es aber, dass sie, wenn ihre verschiedenen Sprachfassungen voneinander abweichen, anhand des Kontextes und der Zielsetzung der Regelung ausgelegt wird, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 45, sowie Bark, C-89/12, EU:C:2013:276, Rn. 40).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann eine generelle …
{FN:42} - Vgl. insbesondere Urteile vom 30. Mai 2013, Asbeek Brusse und de Man Garabito (…C-488/11, EU:C:2013:341, Rn. 26), vom 24. Juni 2015, Hotel Sava Rogaška (…C-207/14, EU:C:2015:414, Rn. 26), und vom 26. Februar 2015, Christie's France (C-41/14, EU:C:2015:119, Rn. 26). - EuGH, 15.10.2015 - C-310/14
Nike European Operations Netherlands - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs erfordert die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts aber, dass sie, wenn ihre verschiedenen Sprachfassungen voneinander abweichen, anhand des Kontexts und der Zielsetzung der Regelung ausgelegt wird, zu der sie gehört (vgl. Urteil Christie's France, C-41/14, EU:C:2015:119, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.04.2015 - C-41/14
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/84/EG - Art. 1 - Geistiges …
Rn. 1 Le 26 février 2015, 1a Cour (quatrième chambre) a rendu l'arrêt Christie's France (C-41/14, EU:C:2015:119).1) Dans la partie introductive de l'arrêt Christie's France (C-41/14, EU:C:2015:119), la mention relative aux observations présentées par la partie défenderesse au principal doit être rectifiée comme suit:.
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-577/16
Trinseo Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/87/EG - …
{FN:19} Vgl. u. a. Urteile vom 26. Februar 2015, Christie's France (C-41/14, EU:C:2015:119, Rn. 26), vom 1. März 2016, Alo und Osso (…C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 27), sowie vom 26. Juli 2017, Mengesteab (…C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 82).
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Rechtsprechung
| EuGH, 14.04.2015 - C-41/14 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Christie's France
(fremdsprachig)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/84/EG - Art. 1 - Geistiges Eigentum - Versteigerung von Originalen von Kunstwerken - Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks - Schuldner der Folgerechtsvergütung - Erwerber oder Veräußerer - Vertragliche ...
Verfahrensgang
- EuGH, 26.02.2015 - C-41/14
- EuGH, 14.04.2015 - C-41/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 26.02.2015 - C-41/14
Die Folgerechtsvergütung, die anlässlich jeder Weiterveräußerung eines Kunstwerks …
Auszug aus EuGH, 14.04.2015 - C-41/14
Rn. 1 Le 26 février 2015, 1a Cour (quatrième chambre) a rendu l'arrêt Christie's France (C-41/14, EU:C:2015:119).1) Dans la partie introductive de l'arrêt Christie's France (C-41/14, EU:C:2015:119), la mention relative aux observations présentées par la partie défenderesse au principal doit être rectifiée comme suit:.
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