Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 29.03.2012 - C-414/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7948
EuGH, 29.03.2012 - C-414/10 (https://dejure.org/2012,7948)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.2012 - C-414/10 (https://dejure.org/2012,7948)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 2012 - C-414/10 (https://dejure.org/2012,7948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 Buchst. b - Besteuerung eines aus einem Drittland eingeführten Erzeugnisses - Nationale Regelung - Recht auf Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer - Voraussetzung - Tatsächliche Entrichtung der Mehrwertsteuer durch den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Véleclair

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 Buchst. b - Besteuerung eines aus einem Drittland eingeführten Erzeugnisses - Nationale Regelung - Recht auf Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer - Voraussetzung - Tatsächliche Entrichtung der Mehrwertsteuer durch den ...

  • EU-Kommission

    Véleclair

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 Buchst. b - Besteuerung eines aus einem Drittland eingeführten Erzeugnisses - Nationale Regelung - Recht auf Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer - Voraussetzung - Tatsächliche Entrichtung der Mehrwertsteuer durch den ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer bei tatsächlicher Steuerzahlung; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Conseil d'État

  • Betriebs-Berater

    Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    MwStSystRL Art. 168 Buchst. e; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer ist nicht abhängig von der vorherigen Zahlung dieser Steuer

  • datenbank.nwb.de

    Zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer: Vorherige Entrichtung keine Voraussetzung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit Einfuhrumsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • pwc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abzug von Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État (Frankreich), eingereicht am 19. August 2010 - Société Veleclair/Ministre du budget, des comptes publics et de la réforme de l'État

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Conseil d"État - Auslegung des Art. 17 Abs. 2 Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 433
  • BB 2012, 929
  • DB 2012, 843
  • BStBl II 2013, 941
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-414/10
    Rn. 27 Drittens ist darauf hinzuweisen, dass die vorstehende Auslegung mit den Zielen der Sechsten Richtlinie vereinbar ist, da durch sie sichergestellt werden kann, dass das Abzugsrecht, das grundsätzlich nicht eingeschränkt werden kann, integraler Bestandteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer bleibt, und weiterhin für die gesamte Steuerbelastung der vorausgehenden Umsatzstufen sofort ausgeübt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling, C-439/04 und C-440/04, Slg. 2006, I-6161, Randnr. 47).

    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. u. a. Urteil Kittel und Recolta Recycling, Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem hat das nationale Gericht den Vorteil des Rechts auf Vorsteuerabzug zu versagen, wenn aufgrund der objektiven Aktenlage feststeht, dass dieses Recht in betrügerischer Weise geltend gemacht wird (vgl. u. a. Urteil Kittel und Recolta Recycling, Randnrn.

  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN, …

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-414/10
    Rn. 25 Zum einen ist Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie, in dem, wie aus Randnr. 19 des vorliegenden Urteils hervorgeht, ebenfalls der Ausdruck "geschuldet oder entrichtet" verwendet wird, dahin zu verstehen, dass es für das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht von Bedeutung ist, ob die Mehrwertsteuer, die für die vorausgegangenen oder nachfolgenden Verkäufe der betreffenden Gegenstände geschuldet war, tatsächlich an den Fiskus entrichtet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2006, 0ptigen u. a., C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Slg. 2006, I-483, Randnr. 54).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-355/03

    Recht auf Vorsteuerabzug bei Mehrwertsteuerbetrug an anderer Stelle der …

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-414/10
    Rn. 25 Zum einen ist Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie, in dem, wie aus Randnr. 19 des vorliegenden Urteils hervorgeht, ebenfalls der Ausdruck "geschuldet oder entrichtet" verwendet wird, dahin zu verstehen, dass es für das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht von Bedeutung ist, ob die Mehrwertsteuer, die für die vorausgegangenen oder nachfolgenden Verkäufe der betreffenden Gegenstände geschuldet war, tatsächlich an den Fiskus entrichtet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2006, 0ptigen u. a., C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Slg. 2006, I-483, Randnr. 54).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-484/03

    Bond House Systems

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-414/10
    Rn. 25 Zum einen ist Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie, in dem, wie aus Randnr. 19 des vorliegenden Urteils hervorgeht, ebenfalls der Ausdruck "geschuldet oder entrichtet" verwendet wird, dahin zu verstehen, dass es für das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht von Bedeutung ist, ob die Mehrwertsteuer, die für die vorausgegangenen oder nachfolgenden Verkäufe der betreffenden Gegenstände geschuldet war, tatsächlich an den Fiskus entrichtet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2006, 0ptigen u. a., C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Slg. 2006, I-483, Randnr. 54).
  • BFH, 13.02.2014 - V R 8/13

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

    Rn. 20 Nach dem EuGH-Urteil vom 29. März 2012 C-414/10, Véleclair (BStBl II 2013, 941) erlaubt es Art. 17 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG einem Mitgliedstaat nicht, "das Recht auf Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer von der tatsächlichen vorherigen Zahlung dieser Steuer durch den Steuerschuldner abhängig zu machen, wenn dieser auch der zum Abzug Berechtigte ist.".

    Rn. 21 Danach bezieht sich der Begriff "geschuldet" auf eine rechtlich durchsetzbare Steuerschuld und setzt somit voraus, dass der Steuerpflichtige zur Zahlung des Mehrwertsteuerbetrags, den er als Vorsteuer abziehen möchte, verpflichtet ist (EuGH-Urteil Véleclair in BStBl II 2013, 941, Rdnr. 20).

    Zudem sehe Art. 18 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG (vgl. im Streitjahr Art. 178 Buchst. e MwStSystRL) lediglich vor, dass der Steuerpflichtige, um das Recht auf Vorsteuerabzug ausüben zu können, nur ein die Einfuhr bescheinigendes Dokument besitzen muss, das ihn als Empfänger oder Importeur ausweist und aus dem sich der geschuldete Steuerbetrag "ergibt oder auf Grund dessen seine Berechnung möglich ist" (EuGH-Urteil Véleclair in BStBl II 2013, 941, Rdnr. 26).

  • EuGH, 21.06.2012 - C-80/11

    Der Mehrwertsteuerabzug kann grundsätzlich nicht wegen Unregelmäßigkeiten …

    33 und 34, Kittel und Recolta Recycling, Randnr. 55, sowie vom 29. März 2012, Véleclair, C-414/10, Randnr. 32).
  • EuGH, 22.10.2015 - C-277/14

    PPUH Stehcemp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Ob die für diese Verkaufsumsätze geschuldete Mehrwertsteuer vom Lieferer der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Gegenstände an den Fiskus entrichtet wurde, ist daher für das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht von Bedeutung (vgl. in diesem Sinne Urteile Optigen u. a., C-354/03, C-355/03 und C-484/03, EU:C:2006:16, Rn. 54, sowie Véleclair, C-414/10, EU:C:2012:183, Rn. 25).
  • BFH, 20.07.2023 - V R 13/21

    Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

    Dies ergebe sich aus dem Beschluss des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Weindel Logistik Service vom 08.10.2020 - C-621/19 (EU:C:2020:814), der die im EuGH-Urteil DSV Road vom 25.06.2015 - C-187/14 (EU:C:2015:421) niedergelegten Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs für die EUSt erweitert habe, wobei dieser implizit an die EuGH-Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich vom 09.02.2006 - C-305/03 (EU:C:2006:90) und Véleclair vom 29.03.2012 - C-414/10 (EU:C:2012:183) anknüpfe.

    Rn. 26 aa) Anders als die Klägerin meint, ergibt sich nichts anderes aus den EuGH-Urteilen Kommission/Vereinigtes Königreich (EU:C:2006:90) und Véleclair (EU:C:2012:183).

    Das EuGH-Urteil Véleclair (EU:C:2012:183) behandelt die Frage, ob der Vorsteuerabzug von der Zahlung der Mehrwertsteuer abhängig gemacht werden dürfe; dass die dortige Klägerin im Übrigen zum Vorsteuerabzug berechtigt war, wurde dabei vorausgesetzt (EuGH-Urteil Véleclair, EU:C:2012:183, Rz 17).

  • FG Hamburg, 19.12.2012 - 5 K 302/09

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer

    Dieses stehe seit dem EuGH-Urteil vom 29.03.2012 C-414/10 (Véleclair ABl EU 2012, Nr. C 151, 5) zwischenzeitlich auch fest.

    Es verbietet sich daher, dem Steuerpflichtigen auch nur für eine gewisse Zeit eine von ihm nicht zu tragende wirtschaftliche Belastung aufzuerlegen, indem er die EUSt erst zahlen muss, bevor er sie nachfolgend wieder abziehen kann (so EuGH-Urteil vom 29.03.2012 C-414/10 Véleclair, DStR 2012, 697 m. w. N. zu den insoweit gleichlautenden Art. 17 Abs. 2 Buchst. b, Art. 18 Abs. 1 Buchst. b der 6. MwStRL).

    Durch das Abzugssystem soll bereits die auch nur vorübergehende wirtschaftliche Belastung vermieden werden, die einträte, wenn die EUSt erst nach ihrer Entrichtung als Vorsteuer abgezogen werden dürfte, und daher der Vorsteuerabzug davon nicht abhängig gemacht werden darf (so EuGH-Urteil vom 29.03.2012 C-414/10, Véleclair, DStR 2012, 697).

  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 374/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer …

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit Urteil vom 29. März 2012 bezogen auf Art. 17 Abs. 2 Buchst. b der bis zum Inkrafttreten der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie geltenden Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. EG 1977 Nr. L 145, 1) ausdrücklich klargestellt, dass das Vorsteuerabzugsrecht integraler Bestandteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer ist und zur Gewährleistung der steuerlichen Neutralität der Mehrwertsteuer für die gesamte Steuerbelastung der vorausgehenden Umsatzstufen sofort ausgeübt werden kann (EuGH, Urteil vom 29. März 2012 in der Rechtssache C-414/10 - Véleclair SA, Rn. 27, DStR 2012, 697).

    Entgegen der in der Revisionsbegründung des Angeklagten S. vertretenen Auffassung ergibt sich eine solche Besonderheit auch nicht aus dem Umstand, dass nach der Rechtsprechung des EuGH das Recht zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer von der geschuldeten Umsatzsteuer - entgegen der zur Tatzeit geltenden Fassung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG - gemäß § 15 UStG sofort (vgl. Art. 70 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) und nicht erst mit Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer entsteht (s.o.; vgl. EuGH, Urteil vom 29. März 2012 in der Rechtssache C-414/10 - Véleclair SA, Rn. 27, DStR 2012, 697).

  • BFH, 04.06.2025 - XI R 7/22

    Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach …

    Rn. 44 (4) Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin überdies auf das EuGH-Urteil Véleclair vom 29.03.2012 - C-414/10 (EU:C:2012:183).

    Rn. 45 Zwar hat der EuGH dort entschieden, dass es den Mitgliedstaaten nach Art. 17 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG (nunmehr Art. 168 Buchst. e MwStSystRL) verwehrt ist, das Recht zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer von der vorherigen Zahlung dieser Steuer durch den Steuerschuldner abhängig zu machen, wenn dieser auch der zum Abzug Berechtigte ist (EuGH-Urteil Véleclair vom 29.03.2012 - C-414/10, EU:C:2012:183, Rz 35).

  • FG Hamburg, 18.12.2020 - 5 K 175/18

    Zum Vorsteuerabzugsrecht hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer eines …

    Es ist im vorliegenden Fall danach nicht entscheidend, ob sich der Begriff "geschuldet" auf eine rechtlich durchsetzbare Steuerschuld bezieht und somit voraussetzt, dass der Steuerpflichtige zur Zahlung des Mehrwertsteuerbetrags, den er als Vorsteuer abziehen möchte, verpflichtet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 29. März 2012, Véleclair, C-414/10, EU Rn. 20).
  • EuGH, 13.01.2022 - C-156/20

    Zipvit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bezieht sich der Begriff "geschuldet" im Sinne von Art. 168 Buchst. a der Richtlinie 2006/112 auf eine rechtlich durchsetzbare Steuerschuld und setzt somit voraus, dass der Steuerpflichtige zur Zahlung des Mehrwertsteuerbetrags, den er als Vorsteuer abziehen möchte, verpflichtet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2012, Véleclair, C-414/10, EU:C:2012:183, Rn. 20).
  • EuGH, 15.09.2022 - C-227/21

    HA.EN. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …

    Dem Steuerpflichtigen würde, wenn das Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer davon abhängig gemacht würde, dass diese Steuer vom Lieferer der Gegenstände zuvor tatsächlich gezahlt wurde, eine von ihm nicht zu tragende wirtschaftliche Belastung auferlegt, die durch das Abzugssystem gerade vermieden werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2012, Véleclair, C-414/10, EU:C:2012:183, Rn. 30).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-272/13

    Equoland - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie …

  • FG Münster, 07.12.2021 - 15 K 3144/20

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Insolvenzverfahren infolge Anfechtung der …

  • FG Köln, 23.09.2020 - 9 K 327/17

    Berechtigung eines Kommissionärs zum Vorsteuerabzug der gezahlten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2026 - C-308/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 3 EUV - Verpflichtung, eine wirksame …

  • FG Köln, 12.06.2019 - 2 K 1239/18

    Umsatzsteuer: Vorsteuervergütung bei Montagelieferung

  • LG Hamburg, 25.02.2021 - 336 O 73/19

    Gläubigerbenachteiligung bei Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer

  • FG Hessen, 21.08.2017 - 7 K 1721/13

    Trotz Entstehens einer Zollschuld wegen fälschlichen Zuerkennens des Status eines …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1021
Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10 (https://dejure.org/2011,1021)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - C-414/10 (https://dejure.org/2011,1021)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - C-414/10 (https://dejure.org/2011,1021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Véleclair

    Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie -Einfuhrmehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Nationale Regelung, wonach das Recht auf Vorsteuerabzug durch die tatsächliche Zahlung der Einfuhrmehrwertsteuer bedingt ist

  • EU-Kommission PDF

    Société Veleclair

    Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie -Einfuhrmehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Nationale Regelung, wonach das Recht auf Vorsteuerabzug durch die tatsächliche Zahlung der Einfuhrmehrwertsteuer bedingt ist

  • EU-Kommission

    Société Veleclair

    Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie -Einfuhrmehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Nationale Regelung, wonach das Recht auf Vorsteuerabzug durch die tatsächliche Zahlung der Einfuhrmehrwertsteuer bedingt ist“

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Einfuhrmehrwertsteuer bei tatsächlicher Zahlung dieser Steuer durch den Steuerschuldner?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10
    {FN:6} - Vgl. Urteile vom 6. Juli 1995, BP Soupergaz (C-62/93, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 18), vom 22. Dezember 2008, Magoora (C-414/07, Slg. 2008, I-10921, Randnr. 28), und vom 28. Juli 2011, Kommission/Ungarn (C-274/10, Slg. 2011, I-7289, Randnr. 43).

    {FN:9} - Urteile BP Soupergaz (zitiert in Fn. 6, Randnr. 18), vom 30. September 2010, Uszodaépítő (C-392/09, Slg. 2010, I-8791, Randnr. 34), und Kommission/Ungarn (zitiert in Fn. 6, Randnr. 43).

    {FN:10} - Urteile BP Soupergaz (zitiert in Fn. 6, Randnr. 18) und Magoora (zitiert in Fn. 6, Randnr. 28); vgl. auch Urteil Kommission/Ungarn (zitiert in Fn. 6, Randnr. 52).

    {FN:11} - Urteile BP Soupergaz (zitiert in Fn. 6, Randnr. 35), vom 10. März 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-33/03, Slg. 2005, I-1865, Randnr. 16), und vom 23. April 2009, PARAT Automotive Cabrio (C-74/08, Slg. 2009, I-3459, Randnr. 32).

  • EuGH, 28.07.2011 - C-274/10

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10
    {FN:6} - Vgl. Urteile vom 6. Juli 1995, BP Soupergaz (C-62/93, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 18), vom 22. Dezember 2008, Magoora (C-414/07, Slg. 2008, I-10921, Randnr. 28), und vom 28. Juli 2011, Kommission/Ungarn (C-274/10, Slg. 2011, I-7289, Randnr. 43).

    {FN:10} - Urteile BP Soupergaz (zitiert in Fn. 6, Randnr. 18) und Magoora (zitiert in Fn. 6, Randnr. 28); vgl. auch Urteil Kommission/Ungarn (zitiert in Fn. 6, Randnr. 52).

    {FN:13} - Urteil Kommission/Ungarn (zitiert in Fn. 6, Randnr. 48).

    {FN:16} - Vgl. Urteil Kommission/Ungarn (zitiert in Fn. 6, Randnr. 46).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-414/07

    Magoora - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - Nationale …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10
    {FN:6} - Vgl. Urteile vom 6. Juli 1995, BP Soupergaz (C-62/93, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 18), vom 22. Dezember 2008, Magoora (C-414/07, Slg. 2008, I-10921, Randnr. 28), und vom 28. Juli 2011, Kommission/Ungarn (C-274/10, Slg. 2011, I-7289, Randnr. 43).

    {FN:8} - Vgl. Urteile Magoora (zitiert in Fn. 6, Randnr. 28), vom 15. Juli 2010, Pannon Gép Centrum (C-368/09, Slg. 2010, I-7467, Randnr. 37), und Kommission/Ungarn (zitiert in Fn. 6, Randnr. 43).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10
    {FN:23} - Urteile vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (C-255/02, Slg. 2006, I-1609, Randnrn.
  • EuGH, 26.05.2005 - C-465/03

    EINE AKTIENGESELLSCHAFT KANN DIE VORSTEUER AUF DIE LEISTUNGEN, DIE SIE IM RAHMEN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10
    {FN:22} - Urteile vom 22. Februar 2001, Abbey National (C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24), vom 26. Mai 2005, Kretztechnik (C-465/03, Slg. 2005, I-4357, Randnr. 34), und vom 22. Dezember 2010, RBS Deutschland Holdings (C-277/09, Slg. 2010, I-13805, Randnr. 38).
  • EuGH, 22.02.2001 - C-408/98

    Abbey National - "Mehrwertsteuer - Artikel 5 Absatz 8 und Artikel 17 Absatz 2 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10
    {FN:22} - Urteile vom 22. Februar 2001, Abbey National (C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24), vom 26. Mai 2005, Kretztechnik (C-465/03, Slg. 2005, I-4357, Randnr. 34), und vom 22. Dezember 2010, RBS Deutschland Holdings (C-277/09, Slg. 2010, I-13805, Randnr. 38).
  • EuGH, 03.12.2009 - C-433/08

    Yaesu Europe - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10
    {FN:26} - Vgl. Urteile vom 3. Dezember 2009, Yaesu Europe (C-433/08, Slg. 2009, I-11487, Randnr. 18), und vom 10. März 2011, Skandinaviska Enskilda Banken (C-540/09, Slg. 2011, I-1509, Randnr. 19).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-277/09

    RBS Deutschland Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10
    {FN:22} - Urteile vom 22. Februar 2001, Abbey National (C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24), vom 26. Mai 2005, Kretztechnik (C-465/03, Slg. 2005, I-4357, Randnr. 34), und vom 22. Dezember 2010, RBS Deutschland Holdings (C-277/09, Slg. 2010, I-13805, Randnr. 38).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-540/09

    Skandinaviska Enskilda Banken - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10
    {FN:26} - Vgl. Urteile vom 3. Dezember 2009, Yaesu Europe (C-433/08, Slg. 2009, I-11487, Randnr. 18), und vom 10. März 2011, Skandinaviska Enskilda Banken (C-540/09, Slg. 2011, I-1509, Randnr. 19).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-414/10
    {FN:14} - Urteile vom 12. Januar 2006, 0ptigen u. a. (C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Slg. 2006, I-483, Randnr. 54), vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling (C-439/04 und C-440/04, Slg. 2006, I-6161, Randnr. 49).
  • EuGH, 15.07.2010 - C-368/09

    Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - …

  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN, …

  • EuGH, 01.04.2004 - C-90/02

    Bockemühl

  • EuGH, 29.10.2009 - C-174/08

    NCC Construction Danmark - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 - …

  • EuGH, 15.01.1998 - C-37/95

    Belgische Staat / Ghent Coal Terminal - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - …

  • EuGH, 30.09.2010 - C-392/09

    Uszodaépítő - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - …

  • EuGH, 23.04.2009 - C-74/08

    PARAT Automotive Cabrio - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Beitritt eines neuen …

  • EuGH, 10.03.2005 - C-33/03

    DIE BRITISCHE VERORDNUNG, NACH DER ARBEITGEBER ZUM ABZUG DER MEHRWERTSTEUER …

  • EuGH, 12.01.2006 - C-355/03

    Recht auf Vorsteuerabzug bei Mehrwertsteuerbetrug an anderer Stelle der …

  • EuGH, 12.01.2006 - C-484/03

    Bond House Systems

  • BFH, 04.06.2025 - XI R 7/22

    Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach …

    Fehlt es daran, so kann ihm kein Recht auf Vorsteuerabzug für nicht entrichtete Einfuhrumsatzsteuer zustehen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Véleclair vom 17.11.2011 - C-414/10, EU:C:2011:748, Rz 58).

    Ein Unternehmer würde sonst --anders als die Klägerin meint-- unter Verstoß gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer von der Umsatzsteuer beziehungsweise Einfuhrumsatzsteuer entlastet, obwohl er sie nicht getragen hat (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Véleclair vom 17.11.2011 - C-414/10, EU:C:2011:748, Rz 54 und 56) und dadurch gegenüber seinen Wettbewerbern bevorzugt, würde keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs erfolgen.

    Rn. 44 (4) Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin überdies auf das EuGH-Urteil Véleclair vom 29.03.2012 - C-414/10 (EU:C:2012:183).

    Rn. 45 Zwar hat der EuGH dort entschieden, dass es den Mitgliedstaaten nach Art. 17 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG (nunmehr Art. 168 Buchst. e MwStSystRL) verwehrt ist, das Recht zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer von der vorherigen Zahlung dieser Steuer durch den Steuerschuldner abhängig zu machen, wenn dieser auch der zum Abzug Berechtigte ist (EuGH-Urteil Véleclair vom 29.03.2012 - C-414/10, EU:C:2012:183, Rz 35).

    Bei erloschener oder nicht mehr durchsetzbarer Steuerforderung ist ein Vorsteuerabzug jedenfalls abzulehnen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Véleclair vom 17.11.2011 - C-414/10, EU:C:2011:748, Rz 51 ff.).

    Fehlt es daran, so kann ihm kein Recht auf Vorsteuerabzug für nicht entrichtete Einfuhrumsatzsteuer zustehen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Véleclair vom 17.11.2011 - C-414/10, EU:C:2011:748, Rz 58).

  • FG Hamburg, 25.01.2021 - 4 K 47/18

    (Einfuhrumsatzsteuer

    Die mehrwertsteuerrechtliche Einfuhr findet vielmehr grundsätzlich gemäß Art. 30 Abs. 1 MwStSystRL durch die physische Verbringung einer Drittlandsware in die Union statt (…vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Campos vom 12. Januar 2016, Eurogate und DHL, C-226/14 und 228/14, Rn. 93; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 17. November 2011, Véleclair, C-414/10, Rn. 45).
  • FG Münster, 07.12.2021 - 15 K 3144/20

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Insolvenzverfahren infolge Anfechtung der …

    Der EuGH hat den Begriff "geschuldet" im Sinne dieser Vorschrift in seiner Rechtsprechung weiter dahingehend konkretisiert, dass er sich auf eine rechtlich durchsetzbare Steuerschuld bezieht und voraussetzt, dass der Steuerpflichtige zur Zahlung des Mehrwertsteuerbetrags, den er als Vorsteuer in Abzug bringen möchte, verpflichtet ist (EuGH, Urteil vom 29. März 2012, Veleclair,C-414/10, ECLI:EU:C:2012:183, Rn. 20 mit Verweis auf den Schlussantrag der Generalanwältin Kokott vom 17. November 2011, C-414/10, ECLI:EU:C:2011:748, Rn. 56-58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht