Rechtsprechung
| EuGH, 09.01.2025 - C-416/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Österreichische Datenschutzbehörde (Demandes excessives)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 57 Abs. 1 Buchst. f und Abs. 4 - Aufgaben der Aufsichtsbehörde - Begriffe "Anfrage" und "exzessive Anfragen" - Verlangen einer ...
- Betriebs-Berater
"Anfrage" und "exzessive Anfrage" i. S. d. Art. 57 Abs. 4 DSGVO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 57 Abs. 1 Buchst. f und Abs. 4 - Aufgaben der Aufsichtsbehörde - Begriffe ,Anfrage' und ,exzessive Anfragen' - Verlangen einer ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 57 Abs. 1 Buchst. f und Abs. 4 - Aufgaben der Aufsichtsbehörde - Begriffe ,Anfrage' und ,exzessive Anfragen' - Verlangen einer ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Datenschutzrecht: Österreichische Datenschutzbehörde/FR
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Abgrenzung zwischen berechtigtem Auskunftsrecht und Rechtsmissbrauch
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
"Exzessive Anfragen" nach DS-GVO: Die Anzahl allein macht es nicht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wann Anfragen von Verbrauchern bei Datenschutzbehörden als exzessiv einzustufen sind
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Österreichische Datenschutzbehörde
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Österreichische Datenschutzbehörde
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 6. Juli 2023 - Österreichische Datenschutzbehörde
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Österreichische Datenschutzbehörde
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-416/23
- EuGH, 09.01.2025 - C-416/23
Papierfundstellen
- NJW 2025, 569
- EuZW 2025, 223
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine …
Auszug aus EuGH, 09.01.2025 - C-416/23
Insoweit ist festzustellen, dass diese Verordnung, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 10 und 11 ergibt, ein gleichmäßiges und hohes Schutzniveau für natürliche Personen in der Union gewährleisten und die Rechte der betroffenen Personen stärken und präzise festlegen soll (Urteil vom 26. Oktober 2023, FT [Kopien der Patientenakte], C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 47).Sie kann nur im Fall von Rechtsmissbrauch erfolgen (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Oktober 2023, FT [Kopien der Patientenakte], C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 31), ohne dass die Zahl der eingereichten Beschwerden für sich genommen ein ausreichendes Kriterium für die Feststellung eines solchen Missbrauchs darstellen kann.
Rn. 65 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass diese Verordnung, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 10 und 11 ergibt, ein gleichmäßiges und hohes Schutzniveau für natürliche Personen in der Union gewährleisten und die Rechte der betroffenen Personen stärken und präzise festlegen soll (Urteil vom 26. Oktober 2023, FT [Kopien der Patientenakte], C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 47).
- EuGH, 07.12.2023 - C-26/22
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken …
Auszug aus EuGH, 09.01.2025 - C-416/23
Rn. 24 Bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts sind nicht nur ihr Wortlaut entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (…Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding [Restschuldbefreiung], C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:958, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 30. April 2024, Trade Express-L und DEVNIA TSIMENT, C-395/22 und C-428/22, EU:C:2024:374, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).Außerdem muss die betroffene Aufsichtsbehörde diese Beschwerden mit aller gebotenen Sorgfalt bearbeiten (Urteil vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding [Restschuldbefreiung], C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:958, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 39 Demnach ist das Beschwerdeverfahren als ein Mechanismus konzipiert, der geeignet ist, die Rechte und Interessen der betroffenen Personen wirksam zu wahren (Urteil vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding [Restschuldbefreiung], C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:958, Rn. 58 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten …
Auszug aus EuGH, 09.01.2025 - C-416/23
Rn. 61 Was erstens den Wortlaut von Art. 57 Abs. 4 DSGVO betrifft, ist festzustellen, dass die beiden dort für den Fall exzessiver Anfragen vorgesehenen Optionen, nämlich die Option, eine angemessene Gebühr auf der Grundlage der Verwaltungskosten zu verlangen, und die Option, sich zu weigern, aufgrund solcher Anfragen tätig zu werden, nebeneinander aufgeführt und durch die nebenordnende Konjunktion "oder" getrennt sind, ohne dass aus der Formulierung geschlossen werden könnte, dass zwischen ihnen ein Vorrangverhältnis besteht (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 31).
- EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, …
Auszug aus EuGH, 09.01.2025 - C-416/23
Rn. 24 Bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts sind nicht nur ihr Wortlaut entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding [Restschuldbefreiung], C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:958, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 30. April 2024, Trade Express-L und DEVNIA TSIMENT, C-395/22 und C-428/22, EU:C:2024:374, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.12.2023 - C-38/21
Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne …
Auszug aus EuGH, 09.01.2025 - C-416/23
Rn. 49 Art. 57 Abs. 4 DSGVO spiegelt nämlich die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs wider, nach der es im Unionsrecht einen allgemeinen Rechtsgrundsatz gibt, wonach sich die Bürger nicht in betrügerischer oder missbräuchlicher Weise auf unionsrechtliche Normen berufen dürfen (Urteil vom 21. Dezember 2023, BMW Bank u. a., C-38/21, C-47/21 und C-232/21, EU:C:2023:1014, Rn. 281 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 08.11.2022 - C-873/19
Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die …
Auszug aus EuGH, 09.01.2025 - C-416/23
Rn. 48 Insoweit muss, wie oben in den Rn. 33, 34 und 36 ausgeführt, die Ausübung der in Art. 57 Abs. 4 DSGVO vorgesehenen Befugnis als Ausnahme von dem in Art. 57 Abs. 3 DSGVO vorgesehenen Grundsatz der Unentgeltlichkeit der von den Aufsichtsbehörden erfüllten Aufgaben die Ausnahme bleiben (…vgl. entsprechend Urteile vom 5. April 2022, Commissioner of An Garda Síochána u. a., C-140/20, EU:C:2022:258, Rn. 40, sowie vom 8. November 2022, Deutsche Umwelthilfe [Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen], C-873/19, EU:C:2022:857, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.01.2023 - C-132/21
In der DSGVO vorgesehenen verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsbehelfe können …
Auszug aus EuGH, 09.01.2025 - C-416/23
Rn. 37 Umgekehrt würde eine Auslegung, wonach der Begriff "Anfrage" in Art. 57 Abs. 4 DSGVO nur Anfragen nach Art. 57 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und nicht auch Beschwerden nach Art. 57 Abs. 1 Buchst. f und Art. 77 Abs. 1 DSGVO umfasst, Art. 57 Abs. 4 DSGVO eines großen Teils seiner praktischen Wirksamkeit berauben und dem wirksamen Schutz der durch diese Verordnung garantierten Rechte zuwiderlaufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2023,Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság, C-132/21, EU:C:2023:2, Rn. 47). - EuGH, 05.04.2022 - C-140/20
Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und …
Auszug aus EuGH, 09.01.2025 - C-416/23
Rn. 48 Insoweit muss, wie oben in den Rn. 33, 34 und 36 ausgeführt, die Ausübung der in Art. 57 Abs. 4 DSGVO vorgesehenen Befugnis als Ausnahme von dem in Art. 57 Abs. 3 DSGVO vorgesehenen Grundsatz der Unentgeltlichkeit der von den Aufsichtsbehörden erfüllten Aufgaben die Ausnahme bleiben (vgl. entsprechend Urteile vom 5. April 2022, Commissioner of An Garda Síochána u. a., C-140/20, EU:C:2022:258, Rn. 40, …sowie vom 8. November 2022, Deutsche Umwelthilfe [Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen], C-873/19, EU:C:2022:857, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 30.04.2024 - C-395/22
"Trade Express-L" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Energie - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 09.01.2025 - C-416/23
Rn. 24 Bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts sind nicht nur ihr Wortlaut entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (…Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding [Restschuldbefreiung], C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:958, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 30. April 2024, Trade Express-L und DEVNIA TSIMENT, C-395/22 und C-428/22, EU:C:2024:374, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH - C-428/22 (anhängig)
DEVNIA TSIMENT
Auszug aus EuGH, 09.01.2025 - C-416/23
Rn. 24 Bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts sind nicht nur ihr Wortlaut entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (…Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding [Restschuldbefreiung], C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:958, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 30. April 2024, Trade Express-L und DEVNIA TSIMENT, C-395/22 und C-428/22, EU:C:2024:374, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 19.03.2026 - C-526/24
Ein Antrag auf Auskunft über die eigenen personenbezogenen Daten kann als …
Rn. 24 Was erstens die Frage betrifft, ob ein erster Auskunftsantrag der betroffenen Person an den Verantwortlichen nach Art. 15 DSGVO als "exzessiv" angesehen werden kann, ist darauf hinzuweisen, dass, da der Begriff "exzessive Anträge" in der DSGVO nicht definiert wird, bei seiner Auslegung nach ständiger Rechtsprechung sowohl der Wortlaut von Art. 12 Abs. 5 DSGVO entsprechend seinem üblichen Sinn im gewöhnlichen Sprachgebrauch als auch der Zusammenhang dieser Bestimmung und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde [Exzessive Anfragen], C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 25 Insoweit bezeichnet, was den Wortlaut von Art. 12 Abs. 5 DSGVO und insbesondere den üblichen Sinn des Begriffs "exzessive Anträge" im gewöhnlichen Sprachgebrauch anbelangt, das Adjektiv "exzessiv" etwas, das über das gewöhnliche oder vernünftige Maß hinausgeht oder das erwünschte oder zulässige Maß überschreitet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde [Exzessive Anfragen], C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 43).
Die Häufung von Anträgen einer Person kann daher ein Indiz dafür sein, dass sie exzessiv sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde [Exzessive Anfragen], C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 57).
Nach Art. 12 Abs. 2 Satz 1 DSGVO muss der Verantwortliche der betroffenen Person die Ausübung ihrer Rechte gemäß u. a. Art. 15 DSGVO erleichtern, der den durch die DSGVO geschaffenen Transparenzrahmen vervollständigt, indem er dieser Person ein Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gewährt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde [Exzessive Anfragen], C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 45 und 46).
Rn. 29 Indem Art. 12 Abs. 5 DSGVO gleichzeitig den Verantwortlichen die Möglichkeit einräumt, bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten zu verlangen oder sich zu weigern, aufgrund eines Antrags tätig zu werden, sieht er mithin eine Ausnahme von der Pflicht zur Erleichterung u. a. des Auskunftsrechts vor, die eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde [Exzessive Anfragen], C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 33).
Rn. 30 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Auslegung des Begriffs "exzessive Anfragen" in Art. 57 Abs. 4 DSGVO, die auf die vorliegende Rechtssache übertragbar ist, da Art. 57 Abs. 4 DSGVO einen im Wesentlichen Art. 12 Abs. 5 DSGVO entsprechenden Wortlaut hat und das gleiche Ziel wie dieser verfolgt, ergibt sich allerdings, dass in Art. 12 Abs. 5 DSGVO ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts zum Ausdruck kommt, wonach sich Einzelne nicht in betrügerischer oder missbräuchlicher Weise auf unionsrechtliche Normen berufen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde [Exzessive Anfragen], C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 49).
Rn. 31 Somit ist die Zahl der Auskunftsanträge der betroffenen Person an den Verantwortlichen für sich allein nicht ausschlaggebend für dessen Recht, von der ihm durch Art. 12 Abs. 5 DSGVO eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, auf den Antrag nicht tätig zu werden, so dass der Verantwortliche davon auch im Fall eines ersten Auskunftsantrags Gebrauch machen kann, wenn er in Ansehung aller relevanten Umstände des Einzelfalls dartut, dass eine Missbrauchsabsicht der betroffenen Person vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde [Exzessive Anfragen], C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 50).
So sind die Pflichten des Verantwortlichen nach Art. 12 DSGVO, die u. a. die Mitteilung gemäß Art. 15 DSGVO betreffen, als ein Mechanismus konzipiert, der geeignet ist, die Rechte und Interessen der betroffenen Personen wirksam zu wahren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde [Exzessive Anfragen], C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 40 Was insoweit als Zweites das subjektive Element einer missbräuchlichen Vorgehensweise betrifft, so muss der Verantwortliche, um einen Auskunftsantrag als "exzessiv" im Sinne von Art. 12 Abs. 5 DSGVO einstufen zu können, anhand aller relevanten Umstände des Einzelfalls nachweisen, dass eine Missbrauchsabsicht seitens der betroffenen Person vorliegt, wobei eine solche Absicht festgestellt werden kann, wenn diese Person den Antrag zu einem anderen Zweck stellt als dem, sich der Datenverarbeitung bewusst zu werden und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen, um anschließend ihre Rechte aus der DSGVO schützen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde [Exzessive Anfragen], C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 50 und 56).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2025 - 12 B 14.23
Kein Rechtsanspruch auf Herausgabe von Videoaufnahmen in der S-Bahn
Es ist anhand der relevanten Umstände des Einzelfalls festzustellen, dass eine Missbrauchsabsicht der betroffenen Person vorliegt (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Januar 2025 - C-416/23 -, juris Rn. 43 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-526/24
Brillen Rottler: DSGVO: Auskunftsanspruch, exzessiv, Rechstmissbrauch; …
{FN:7} Vgl. entsprechend zu Art. 57 Abs. 4 DSGVO Urteil vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde (Exzessive Anfragen) (C-416/23, im Folgenden: Urteil Österreichische Datenschutzbehörde, EU:C:2025:3, Rn. 33 und 48).
- BGH, 28.08.2025 - VI ZR 258/24
Automatisierte Übermittlung einer dynamischen Internetprotokoll-Adresse …
Rn. 40 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die missbräuchliche Berufung auf Unionsrecht nicht gestattet (vgl. etwa EuGH, ECLI:EU:C:2025:3, juris Rn. 49;… ECLI:EU:C:2023:1014, WM 2024, 249 Rn. 281;… ECLI:EU:C:2019:134, juris Rn. 96;… ECLI:EU:C:2016:604, juris Rn. 37; jeweils mwN). - EuGH, 14.07.2026 - C-474/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung …
Rn. 125 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (…Urteile vom 17. November 1983, Merck, 292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12, und vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde [Exzessive Anfragen], C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 24). - Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-474/24
Die Veröffentlichung des Namens jedes Berufssportlers, der gegen …
{FN:108} Vgl. Urteile vom 12. Januar 2023, Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (…C-132/21, im Folgenden: Urteil Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság, EU:C:2023:2, Rn. 32), und vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde (Exzessive Anfragen) (C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 24). - Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-205/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung …
{FN:8} Vgl. Urteile vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding (Restschuldbefreiung) (…C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:958, Rn. 58), vom 26. September 2024, Land Hessen (Handlungspflicht der Datenschutzbehörde) (…C-768/21, EU:C:2024:785, Rn. 35), und vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde (Exzessive Anfragen) (C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 39).{FN:33} Vgl. Urteil vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde (Exzessive Anfragen) (C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 40).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-129/24
Coillte Cuideachta Ghníomhaíochta Ainmnithe - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:58} Vgl. entsprechend Urteil vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde (Exzessive Anfragen) (C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 47).{FN:61} Vgl. entsprechend Urteil vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde (Exzessive Anfragen) (C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 57).
- VG Osnabrück, 11.08.2026 - 7 A 26/24
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch; Auskunftsantrag nach Art. 15 DS-GVO
Was insoweit als Zweites das subjektive Element einer missbräuchlichen Vorgehensweise betrifft, so muss der Verantwortliche, um einen Auskunftsantrag als ,exzessiv' im Sinne von Art. 12 Abs. 5 DSGVO einstufen zu können, anhand aller relevanten Umstände des Einzelfalls nachweisen, dass eine Missbrauchsabsicht seitens der betroffenen Person vorliegt, wobei eine solche Absicht festgestellt werden kann, wenn diese Person den Antrag zu einem anderen Zweck stellt als dem, sich der Datenverarbeitung bewusst zu werden und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen, um anschließend ihre Rechte aus der DSGVO schützen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde [Exzessive Anfragen], C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 50 und 56).. - EuGH, 19.06.2025 - C-509/23
Laimz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des …
Rn. 40 Bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts ist nicht nur ihr Wortlaut entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern sind auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (Urteil vom 9. Januar 2025, Österreichische Datenschutzbehörde [Exzessive Anfragen], C-416/23, EU:C:2025:3, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2026 - C-458/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2026 - C-185/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) …
- FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2025 - 16 K 2086/23
Urteile auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO sind vorläufig vollstreckbar - …
- FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2025 - 16 K 16078/23
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 12.02.2025 16 K …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-416/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Österreichische Datenschutzbehörde (Demandes excessives)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 57 Abs. 4 - Aufgaben der Aufsichtsbehörde - Anfrage - Begriff - Exzessive Anfragen - Begriff - Art. 77 Abs. 1 - Recht, eine ...
- rechtsportal.de
RL (EU) 2016/679 Art. 57 Abs. 4
Recht der Aufsichtsbehörder zur Erhebung von Gebühren bei häufig gestellten Anfragen zu personenbezogenen Daten; Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-416/23
- EuGH, 09.01.2025 - C-416/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-416/23
{FN:13} Vgl. Urteil vom 26. Oktober 2023, FT (Kopien der Patientenakte) (C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 47).{FN:18} Vgl. u. a. Urteil vom 26. Oktober 2023, FT (Kopien der Patientenakte) (C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:21} Vgl. u. a. Urteil vom 26. Oktober 2023, FT (Kopien der Patientenakte) (C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 50).
{FN:23} C-307/22, EU:C:2023:811.
{FN:24} Vgl. Urteil vom 26. Oktober 2023, FT (Kopien der Patientenakte) (C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 31).
{FN:25} Vgl. Urteil vom 26. Oktober 2023, FT (Kopien der Patientenakte) (C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 32).
- EuGH, 07.12.2023 - C-26/22
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-416/23
{FN:6} Vgl. u. a. Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF (…C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding (Restschuldbefreiung) (C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:958, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 30. April 2024, Trade Express-L und DEVNIA TSIMENT (…C-395/22 und C-428/22, EU:C:2024:374, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:14} Vgl. u. a. Urteile vom 6. Oktober 2015, Schrems (…C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 63), und vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding (Restschuldbefreiung) (C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:958, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:15} Vgl. u. a. Urteil vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding (Restschuldbefreiung) (C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:958, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.06.2023 - C-579/21
Jedermann hat ein Recht darauf, zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-416/23
{FN:19} Vgl. u. a. Urteil vom 22. Juni 2023, Pankki S (C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:20} Vgl. u. a. Urteil vom 22. Juni 2023, Pankki S (C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.01.2023 - C-132/21
In der DSGVO vorgesehenen verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsbehelfe können …
- EuGH, 12.01.2023 - C-154/21
Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-416/23
{FN:31} Vgl. entsprechend Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post (Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten) (C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 31). - EuGH, 21.12.2023 - C-38/21
Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne …
- EuGH, 20.01.2021 - C-619/19
Land Baden-Württemberg (Communications internes) - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-416/23
{FN:30} Vgl. entsprechend im Bereich des Zugangs der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen Urteil vom 20. Januar 2021, Land Baden-Württemberg (Interne Mitteilungen) (C-619/19, EU:C:2021:35, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-434/16
Nowak - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 95/46/EG - Verarbeitung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-416/23
{FN:26} Vgl. zum Begriff "Rechtsmissbrauch" Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:345, Nrn. 108 bis 114) sowie zum Missbrauch der durch die Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten verliehenen Rechte Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Nowak (C-434/16, EU:C:2017:582, Nrn. 42 bis 50). - Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2014 - C-202/13
Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar darf ein Mitgliedstaat das Recht …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-416/23
{FN:26} Vgl. zum Begriff "Rechtsmissbrauch" Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache McCarthy u. a. (C-202/13, EU:C:2014:345, Nrn. 108 bis 114) sowie zum Missbrauch der durch die Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten verliehenen Rechte Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Nowak (C-434/16, EU:C:2017:582, Nrn. 42 bis 50). - EuG, 26.10.2011 - T-436/09
Dufour / EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG- Datenbanken der EZB, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-416/23
{FN:29} Vgl. entsprechend im Bereich des Zugangs zu Dokumenten Urteil vom 26. Oktober 2011, Dufour/EZB (T-436/09, EU:T:2011:634, Rn. 122). - EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, …
- EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch
- EuGH, 06.10.2015 - C-362/14
Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig
- EuGH, 16.01.2024 - C-33/22
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss muss grundsätzlich die …
- EuGH, 30.04.2024 - C-395/22
"Trade Express-L" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Energie - Richtlinie …
- EuGH - C-428/22 (anhängig)
DEVNIA TSIMENT
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