Rechtsprechung
| EuGH, 14.03.2024 - C-46/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Újpesti Polgármesteri Hivatal
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 58 Abs. 2 Buchst. d und g - Befugnisse der Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats - Art. 17 Abs. 1 - Recht auf Löschung ("Recht auf ...
- Europäischer Gerichtshof
Újpesti Polgármesteri Hivatal
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (UE) 2016/679 - Art. 58 Abs. 2 Buchst. d und g - Befugnisse der Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats - Art. 17 Abs. 1 - Recht auf Löschung (,Recht auf ...
- Betriebs-Berater
Anordnung der Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten durch Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats auch ohne entsprechenden Antrag der betroffenen Person
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Datenschutzrecht: Újpest Polgármesteri Hivatala/Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Schutz personenbezogener Daten: Die Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats kann selbst dann die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten anordnen, wenn die betroffene Person zuvor keinen entsprechenden Antrag gestellt hat
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde darf auch ohne Antrag des Betroffenen die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter personenbezogener Daten anweisen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Verpflichtung zur Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Schutz personenbezogener Daten: Aufsichtsbehörde kann auch ohne Antrag Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten anordnen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Datenschutzbehörde kann autonom Löschung rechtswidrig erlangter Daten anordnen, auch ohne Antrag des Betroffenen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Újpesti Polgármesteri Hivatal
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Újpesti Polgármesteri Hivatal
Papierfundstellen
- NJW 2024, 1637
- EuZW 2024, 570
- NZA 2024, 1058
- BB 2024, 705 (EF)
- K&R 2024, 412
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 16.07.2020 - C-311/18
EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig
Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-46/23
Zu diesen Aufgaben gehört es gemäß Art. 57 Abs. 1 Buchst. a DSGVO u. a., die Anwendung der Verordnung zu überwachen und durchzusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 108).Es ist Sache der Aufsichtsbehörde, das geeignete Mittel zu wählen, um mit aller gebotenen Sorgfalt ihre Aufgabe zu erfüllen, die darin besteht, über die umfassende Einhaltung der DSGVO zu wachen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 111 und 112).
Rn. 41 Insoweit ist klarzustellen, dass es zwar Sache der Aufsichtsbehörde ist, das geeignete und erforderliche Mittel zu wählen und dabei alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, dass diese Behörde aber gleichwohl verpflichtet ist, mit aller gebotenen Sorgfalt ihre Aufgabe zu erfüllen, die darin besteht, über die umfassende Einhaltung der DSGVO zu wachen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 112).
- EuGH, 04.05.2023 - C-60/22
Bundesrepublik Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …
Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-46/23
Rn. 32 Nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist der Verantwortliche nach dem in dieser Bestimmung verankerten Grundsatz der "Rechenschaftspflicht" für die Einhaltung von Art. 5 Abs. 1 verantwortlich und muss nachweisen können, dass jeder der dort genannten Grundsätze eingehalten worden ist, wofür ihm die Beweislast obliegt (Urteil vom 4. Mai 2023, Bundesrepublik Deutschland [Elektronisches Gerichtsfach], C-60/22, EU:C:2023:373, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 39 Diese Auslegung wird gestützt von Art. 5 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Buchst. a DSGVO, wonach der Verantwortliche u. a. sicherstellen muss, dass die von ihm durchgeführte Datenverarbeitung rechtmäßig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Bundesrepublik Deutschland [Elektronisches Gerichtsfach], C-60/22, EU:C:2023:373, Rn. 54).
- EuGH, 28.04.2022 - C-319/20
Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes …
Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-46/23
Rn. 43 Eine solche Auslegung wird im Übrigen durch die mit der DSGVO verfolgten Ziele gestützt, wie sie u. a. Art. 1 und den Erwägungsgründen 1 und 10 der DSGVO zu entnehmen sind, die auf die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für das Grundrecht natürlicher Personen auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten verweisen, das in Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte und in Art. 16 Abs. 1 AEUV verankert ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 207, sowie vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73).
- EuGH, 06.10.2020 - C-511/18
La Quadrature du Net u.a. - Vorratsdatenspeicherung kann zulässig sein
Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-46/23
Rn. 43 Eine solche Auslegung wird im Übrigen durch die mit der DSGVO verfolgten Ziele gestützt, wie sie u. a. Art. 1 und den Erwägungsgründen 1 und 10 der DSGVO zu entnehmen sind, die auf die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für das Grundrecht natürlicher Personen auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten verweisen, das in Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte und in Art. 16 Abs. 1 AEUV verankert ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 207, …sowie vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73). - EuGH, 13.07.2023 - C-134/22
Massenentlassungen: Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Behörden in einem …
Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-46/23
Rn. 30 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 13. Juli 2023, G GmbH, C-134/22, EU:C:2023:567, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-520/18
Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-46/23
Rn. 43 Eine solche Auslegung wird im Übrigen durch die mit der DSGVO verfolgten Ziele gestützt, wie sie u. a. Art. 1 und den Erwägungsgründen 1 und 10 der DSGVO zu entnehmen sind, die auf die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für das Grundrecht natürlicher Personen auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten verweisen, das in Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte und in Art. 16 Abs. 1 AEUV verankert ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 207, …sowie vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73).
- EuGH, 26.09.2024 - C-768/21
Schutz personenbezogener Daten: Die Aufsichtsbehörde ist nicht verpflichtet, in …
Rn. 45 Hinsichtlich des mit Art. 58 Abs. 2 DSGVO verfolgten Ziels ergibt sich aus dem 129. Erwägungsgrund, dass mit dieser Bestimmung sichergestellt werden soll, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit dieser Verordnung erfolgt und dass Situationen, in denen gegen die Verordnung verstoßen wird, durch das Eingreifen der nationalen Aufsichtsbehörden wieder mit dem Unionsrecht in Einklang gebracht werden (Urteil vom 14. März 2024, Újpesti Polgármesteri Hivatal, C-46/23, EU:C:2024:239, Rn. 40). - BFH, 12.11.2024 - IX R 20/22
Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach …
Rn. 32 (3) Das EuGH-Urteil Újpesti Polgármesteri Hivatal vom 14.03.2024 - C-46/23, EU:C:2024:239 zum Tätigwerden einer Aufsichtsbehörde steht dem ebenfalls nicht entgegen.Rn. 33 Der EuGH hat entschieden, dass die Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Ausübung ihrer Abhilfebefugnisse (Art. 58 DSGVO) selbst dann zur Löschung unrechtmäßig verarbeiteter personenbezogener Daten anweisen darf, wenn die betroffene Person keinen entsprechenden Antrag auf Ausübung ihrer Rechte nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO gestellt hat (EuGH-Urteil Újpesti Polgármesteri Hivatal vom 14.03.2024 - C-46/23, EU:C:2024:239, Rz 25, 46 und 54).
- EuGH, 30.04.2025 - C-313/23
Inspektorat kam Visshia sadeben savet - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 133 Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Aufsichtsbehörden über wirksame Befugnisse verfügen, um effektiv gegen Verstöße gegen die DSGVO vorzugehen und insbesondere, um solche Verstöße zu beenden, und zwar auch in den Fällen, in denen die betroffenen Personen nicht über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert wurden, ihnen diese nicht bekannt ist oder sie jedenfalls keine Beschwerde gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2024, Újpesti Polgármesteri Hivatal, C-46/23, EU:C:2024:239, Rn. 41). - Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-798/24
Jautiva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2017/1132 - …
Zudem trägt der Verantwortliche nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO die Beweislast dafür, dass die betreffenden Daten im Einklang mit Art. 5 Abs. 1 DSGVO erhoben werden, was als Grundsatz der "Rechenschaftspflicht" bezeichnet wird (Urteil vom 14. März 2024, Újpest Polgármesteri Hivatal, C-46/23, EU:C:2024:239, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - VG Magdeburg, 24.03.2026 - 1 A 26/24 Auch aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des EuGH vom 14. März 2024 (Az. C-46/23, juris), mit der der Gerichtshof die Befugnisse der Aufsichtsbehörden gestärkt hat, folgt nichts Abweichendes.
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