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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 07.05.1998 - C-52/97, C-53/97, C-54/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1492
EuGH, 07.05.1998 - C-52/97, C-53/97, C-54/97 (https://dejure.org/1998,1492)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.1998 - C-52/97, C-53/97, C-54/97 (https://dejure.org/1998,1492)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - C-52/97, C-53/97, C-54/97 (https://dejure.org/1998,1492)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Begriff - Nationales Gesetz, das eine einzelne Einrichtung von öffentlichem Interesse von der Einhaltung einer allgemein für befristete Arbeitsverträge geltenden Vorschrift befreit

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; EGV Art. 92 Abs. 1; ; EGV Art. 93; ; Gesetz Nr. 608 (Italien)

  • Europäischer Gerichtshof

    Viscido u.a. / Ente Poste Italiane

    Staatliche Beihilfen - Begriff - Nationales Gesetz, das eine einzelne Einrichtung von öffentlichem Interesse von der Einhaltung einer allgemein für befristete Arbeitsverträge geltenden Vorschrift befreit

  • Europäischer Gerichtshof

    Viscido u.a. / Ente Poste Italiane

    Staatliche Beihilfen — Begriff — Nationales Gesetz, das eine einzelneEinrichtung von öffentlichem Interesse von der Einhaltung einer allgemein fürbefristete Arbeitsverträge geltenden Vorschrift befreit

  • Europäischer Gerichtshof

    Viscido u.a. / Ente Poste Italiane

    Staatliche Beihilfen — Begriff — Nationales Gesetz, das eine einzelneEinrichtung von öffentlichem Interesse von der Einhaltung einer allgemein fürbefristete Arbeitsverträge geltenden Vorschrift befreit

  • EU-Kommission PDF

    Epifanio Viscido (C-52/97), Mauro Scandella u. a. (C-53/97) und Massimiliano Terragnolo u. a. (C-54/97) gegen Ente Poste Italiane.

    EG-Vertrag, Artikel 92 Absatz 1
    Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung eines Unternehmens von der allgemein für befristete Arbeitsverträge geltenden Regelung - Vorteil, der ohne Übertragung staatlicher Mittel gewährt wird - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Viscido u.a. / Ente Poste Italiane

  • Wolters Kluwer

    Nationales Gesetz, das eine einzelne Einrichtung von öffentlichem Interesse von der Einhaltung einer allgemein für befristete Arbeitsverträge geltenden Vorschrift befreit, als staatliche Beihilfe; Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes ...

  • Wolters Kluwer

    Nationales Gesetz, das eine einzelne Einrichtung von öffentlichem Interesse von der Einhaltung einer allgemein für befristete Arbeitsverträge geltenden Vorschrift befreit, als staatliche Beihilfe; Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Befreiung eines Unternehmens von der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften als staatliche Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung eines Unternehmens von der allgemein für befristete Arbeitsverträge geltenden Regelung - Vorteil, der ohne Übertragung staatlicher Mittel gewährt wird - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Pretura circondariale Trient - Auslegung der Artikel 92 Absatz 1 und 93 EG-Vertrag - Begriff der staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten Beihilfen - Nationales Gesetz, das eine einzelne Einrichtung von öffentlichem Interesse von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 473
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.03.1993 - C-72/91

    Sloman Neptun / Bodo Ziesemer

    Auszug aus EuGH, 07.05.1998 - C-52/97
    24 und 25, vom 17. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-72/91 und C-73/91, Sloman Neptun, Slg. 1993, I-887, Randnr. 19, und vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-189/91, Kirsammer-Hack, Slg. 1993, I-6185, Randnr. 16).
  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Auszug aus EuGH, 07.05.1998 - C-52/97
    Die in dieser Bestimmung vorgenommene Unterscheidung zwischen "staatlichen" und "aus staatlichen Mitteln gewährten" Beihilfen bedeutet nämlich nicht, daß alle von einem Staat gewährten Vorteile unabhängig davon Beihilfen darstellen, ob sie aus staatlichen Mitteln finanziert werden, sondern dient nur dazu, in den Beihilfebegriff die unmittelbar vom Staat gewährten Vorteile sowie diejenigen, die über eine vom Staat benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtung gewährt werden, einzubeziehen (vgl. Urteile vom 24. Januar 1978 in der Rechtssache 82/77, Van Tiggele, Slg. 1978, 25, Randnrn.
  • EuGH, 30.11.1993 - C-189/91

    Kirsammer-Hack / Sidal

    Auszug aus EuGH, 07.05.1998 - C-52/97
    24 und 25, vom 17. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-72/91 und C-73/91, Sloman Neptun, Slg. 1993, I-887, Randnr. 19, und vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-189/91, Kirsammer-Hack, Slg. 1993, I-6185, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-379/98

    GENERALANWALT F.G. JACOBS IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE …

    51: - Urteile vom 24. Januar 1978 in der Rechtssache 82/77 (Niederländische Staatsanwaltschaft/Van Tiggele, zitiert in Fußnote 19), vom 17. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-72/91 und C-73/91 (Sloman Neptun, zitiert in Fußnote 20), vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-189/91 (Kirsammer-Hack, Slg. 1993, I-6185) und vom 7. Mai 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-52/97, C-53/97 und C-54/97 (Viscido u. a., Slg. 1998, I-2629).

    75: - Rechtssache C-189/91, zitiert in Fußnote 50.76: - Verbundene Rechtssachen C-52/97, C-53/97 und C-54/97, zitiert in Fußnote 50.77: - Rechtssache C-200/97, zitiert in Fußnote 54.78: - Urteil vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-295/97 (Piaggio, Slg. 1999, I-3735).

  • LG München I, 20.01.2011 - 5 HKO 18800/09

    Anfechtungsklage hinsichtlich des Squeeze out-Beschlusses wegen Verletzung des …

    Die Unterscheidung zwischen "staatlichen" und "aus staatlichen Mitteln gewährten" Beihilfen bedeutet nicht, dass alle von einem Staat gewährten Vorteile unabhängig davon Beihilfen darstellen, ob sie aus staatlichen Mitteln finanziert werden; vielmehr dient die Unterscheidung dazu, in den Beihilfebegriff die unmittelbar vom Staat gewährten Vorteile sowie diejenigen Vorteile einzubeziehen, die über eine vom Staat benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtung gewährt werden (vgl. EuGH EuZW 1998, 473; NVwZ 2001, 665 f.).
  • EuGH, 01.12.1998 - C-200/97

    Ecotrade / Altiforni e Ferriere di Servola - "Staatliche Beihilfen Begriff Ohne …

    23 bis 25, vom 13. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 213/81 bis 215/81, Norddeutsche Vieh- und Fleischkontor Will u. a., Slg. 1982, 3583, Randnr. 22, vom 17. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-72/91 und C-73/91, Sloman Neptun, Slg. 1993, I-887, Randnr. 19, vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-189/91, Kirsammer-Hack, Slg. 1993, I-6185, Randnr. 16, und vom 7. Mai 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-52/97 bis C-54/97, Viscido u. a., Slg. 1998, I-2629, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2018 - C-135/16

    Georgsmarienhütte u.a. - Vorabentscheidungsfrage nach der Gültigkeit - Beschluss …

    {FN:79} Urteile vom 7. Mai 1998, Viscido u. a. (C-52/97, C-53/97 und C-54/97, EU:C:1998:209, Rn. 13 und 14), und vom 30. November 1993, Kirsammer-Hack (…C-189/91, EU:C:1993:907, Rn. 17 und 18).
  • EuG, 14.12.2000 - T-613/97

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE FESTSTELLTE, DASS DIE LOGISTISCHE …

    Die Unterscheidung zwischen staatlichen und aus staatlichen Mitteln gewährten Beihilfen dient dazu, in den Beihilfebegriff nicht nur die unmittelbar vom Staat gewährten, sondern auch diejenigen Beihilfen einzubeziehen, die über vom Staat benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtungen gewährt werden (Urteile des Gerichtshofes vom 17. März 1993 in den Rechtssachen C-72/91 und C-73/91, Sloman Neptun, Slg. 1993, I-887, Randnr. 19; vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-189/91, Kirsammer-Hack, Slg. 1993, I-6185, Randnr. 17 und vom 7. Mai 1998 in den Rechtssachen C-52/97, C-53/97 und C-54/97, Viscido u. a., Slg. 1998, I-2629, Randnr. 13).
  • EuG, 17.12.2008 - T-196/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE VORTEILE, DIE …

    Rn. 38 Nach der Rechtsprechung kann der Begriff "Beihilfe" im Sinne dieser Vorschrift nur Vorteile bezeichnen, die unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln finanziert werden oder die eine zusätzliche Belastung für den Staat oder die für diesen Zweck benannten oder errichteten Einrichtungen darstellen (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Mai 1998, Viscido u. a., C-52/97 bis C-54/97, Slg. 1998, I-2629, Randnr. 13, und vom 22. November 2001, Ferring, C-53/00, Slg. 2001, I-9067, Randnr. 16).
  • EuG, 12.12.2006 - T-95/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMISSION, WONACH DIE SPANISCHE …

    Rn. 94 Im vorliegenden Fall seien außerdem anders als in den Rechtssachen, in denen die Urteile des Gerichtshofes vom 17. März 1993 (C-72/91 und C-73/91, Sloman Neptun, Slg. 1993, I-887), vom 7. Mai 1998 (C-52/97 bis C-54/97, Viscido u. a., Slg. 1998, I-2629) und vom 13. März 2001 (C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099) ergangen seien, die Lasten, die für den Staat durch die Gewährung eines Vorteils entstünden, nicht lediglich einer Maßnahme mit ganz anderen Zweck untergeordnet.

    Rn. 104 Zur dritten Rüge schließlich, wonach es für die Frage des Vorliegens staatlicher Beihilfen nur von untergeordneter Bedeutung sei, ob unmittelbar oder mittelbar Mittel übertragen würden, genügt die Feststellung, dass nach ständiger Rechtsprechung nur solche Vorteile als Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG anzusehen sind, die unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln gewährt werden (Urteile Sloman Neptun, Randnr. 19, Viscido u. a., Randnr. 13, und PreussenElektra, Randnr. 58).

    Eine staatliche Maßnahme, die weder zu einer mittelbaren noch zu einer unmittelbaren Übertragung staatlicher Mittel führt, kann daher nicht als staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG eingestuft werden, auch wenn sie dessen weitere Voraussetzungen erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil Viscido u. a., Randnrn.

  • EuGH, 17.06.1999 - C-295/97

    Piaggio - "Staatliche Beihilfen Artikel 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt …

  • EuGH, 15.07.2004 - C-501/00

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2002 - C-280/00

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS PHILIPPE LÉGER SIND DIE ZUSCHÜSSE, DIE …

  • EuGH, 12.12.2002 - C-5/01

    Belgien / Kommission - "EGKS-Vertrag - Beihilfen der Mitgliedstaaten - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2010 - C-279/08

    Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Zulässigkeit der Klage im ersten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2025 - C-242/24

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen durch bestimmte Vorschriften des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-197/99

    Belgien / Kommission

  • EuG, 17.10.2002 - T-98/00

    Linde / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-345/02

    Pearle u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-399/10

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission u.a. - Rechtsmittel - Staatliche …

  • VG Hamburg, 24.02.2010 - 5 K 122/08

    Verbot maschinenangetriebenen Schiffsverkehrs auf der Hamburger Alster und ihren …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-518/13

    Eventech - 'Staatliche Beihilfen - Begriff der Beihilfe im Sinne von Art. 107 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2001 - C-53/00

    Ferring

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1999 - C-83/98

    Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-200/97

    Ecotrade Srl gegen Altiforni e Ferriere di Servola SpA (AFS).

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   Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-52/97, C-53/97, C-54/97   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Viscido u.a. / Ente Poste Italiane

  • Europäischer Gerichtshof

    Viscido u.a. / Ente Poste Italiane

  • Europäischer Gerichtshof

    Viscido u.a. / Ente Poste Italiane

  • EU-Kommission PDF

    Epifanio Viscido (C-52/97), Mauro Scandella u. a. (C-53/97) und Massimiliano Terragnolo u. a. (C-54/97) gegen Ente Poste Italiane.

    Staatliche Beihilfen - Begriff - Nationales Gesetz, das eine einzelne Einrichtung von öffentlichem Interesse von der Einhaltung einer allgemein für befristete Arbeitsverträge geltenden Vorschrift befreit

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.03.1993 - C-72/91

    Sloman Neptun / Bodo Ziesemer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-52/97
    (3) - Urteil vom 17. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-72/91 und C-73/91 (Slg. 1993, I-887).
  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-52/97
    (2) - Urteil vom 24. Januar 1978 in der Rechtssache 82/77 (Slg. 1978, 25).
  • EuGH, 30.11.1993 - C-189/91

    Kirsammer-Hack / Sidal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-52/97
    (6) - Urteil vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-189/91 (Slg. 1993, I-6185).
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