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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 11.04.2018 - C-532/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8057
EuGH, 11.04.2018 - C-532/16 (https://dejure.org/2018,8057)
EuGH, Entscheidung vom 11.04.2018 - C-532/16 (https://dejure.org/2018,8057)
EuGH, Entscheidung vom 11. April 2018 - C-532/16 (https://dejure.org/2018,8057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    SEB bankas

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Beschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Lieferung eines Grundstücks - Fälschliche Einstufung als "steuerpflichtige Tätigkeit" - Angabe der Steuer auf der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    SEB bankas

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Beschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Lieferung eines Grundstücks - Fälschliche Einstufung als "steuerpflichtige Tätigkeit" - Angabe der Steuer auf der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    SEB bankas

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Beschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Lieferung eines Grundstücks - Fälschliche Einstufung als "steuerpflichtige Tätigkeit" - Angabe der Steuer auf der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Beschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Lieferung eines Grundstücks - Fälschliche Einstufung als "steuerpflichtige Tätigkeit" - Angabe der Steuer auf der ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Beschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Lieferung eines Grundstücks - Fälschliche Einstufung als "steuerpflichtige Tätigkeit" - Angabe der Steuer auf der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    SEB bankas

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Beschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Lieferung eines Grundstücks - Fälschliche Einstufung als "steuerpflichtige Tätigkeit" - Angabe der Steuer auf der ...

Sonstiges (4)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 184, EGRL 112/2006 Art 185, EGRL 112/2006 Art 186, EGRL 112/2006 Art 179, EGRL 112/2006 Art 250
    Litauen, Grundstück, Verkauf, Berichtigung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    SEB bankas

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Baugrundstück; Berichtigung; Grundstück; Lieferung; Mehrwertsteuer; Steuerfreiheit; Vorsteuerabzug; Zeitraum

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 30.03.2006 - C-184/04

    Uudenkaupungin kaupunki - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Investitionsgüter - …

    Auszug aus EuGH, 11.04.2018 - C-532/16
    Werden die von einem Steuerpflichtigen erworbenen Gegenstände oder Dienstleistungen für die Zwecke steuerbefreiter Umsätze oder solcher Umsätze verwendet, die nicht vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer erfasst werden, so kann es weder zur Erhebung der Steuer auf der folgenden Stufe noch zum Abzug der Vorsteuer kommen (Urteil vom 30. März 2006, Uudenkaupungin kaupunki, C-184/04, EU:C:2006:214, Rn. 24).

    Rn. 42 Außerdem hat der Gerichtshof zu den Bestimmungen der Sechsten Richtlinie, die im Wesentlichen mit denen der Mehrwertsteuerrichtlinie identisch sind (…Urteil vom 30. September 2010, Uszodaépítő, C-392/09, EU:C:2010:569, Rn. 31), entschieden, dass der in der Sechsten Richtlinie vorgesehene Berichtigungsmechanismus nur anwendbar ist, wenn ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2006, Uudenkaupungin kaupunki, C-184/04, EU:C:2006:214, Rn. 37).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …

    Auszug aus EuGH, 11.04.2018 - C-532/16
    Rn. 37 Zum anderen ergibt sich die allgemeine Pflicht zur Berichtigung zu Unrecht vorgenommener Vorsteuerabzüge auch aus der steuerlichen Neutralität der Mehrwertsteuer, die ein Grundprinzip des durch die einschlägigen Vorschriften des Unionsgesetzgebers geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems ist (Urteil vom 21. Februar 2006, Halifax, C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.05.1997 - C-299/95

    Kremzow / Republik Österreich

    Auszug aus EuGH, 11.04.2018 - C-532/16
    Unter diesen Umständen hat der Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren dem nationalen Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Unionsrecht, dessen Wahrung der Gerichtshof sichert, und insbesondere mit seinen Grundprinzipien beurteilen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Mai 1997, Kremzov, C-299/95, EU:C:1997:254, Rn. 15, …und Beschluss vom 26. März 2009, Pignataro, C-535/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:204, Rn. 22).
  • EuGH, 12.10.2016 - C-340/15

    Nigl u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus EuGH, 11.04.2018 - C-532/16
    Rn. 51 Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit einer Verwaltungspraxis der nationalen Steuerbehörden nicht entgegensteht, wonach eine Entscheidung, mit der sie dem Steuerpflichtigen ein Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer zuerkannt haben, innerhalb einer Ausschlussfrist durch Nacherhebung dieser Steuer zurückgenommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2016, Nigl u. a., C-340/15, EU:C:2016:764, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.02.2014 - C-424/12

    Fatorie - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …

    Auszug aus EuGH, 11.04.2018 - C-532/16
    Rn. 52 Dieser Grundsatz verlangt jedoch, dass die steuerliche Lage des Steuerpflichtigen in Anbetracht seiner Rechte und Pflichten gegenüber der Steuerverwaltung nicht unbegrenzt offen bleiben kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 2014, Fatorie, C-424/12, EU:C:2014:50, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-132/06

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE ITALIENISCHE MEHRWERTSTEUERAMNESTIE

    Auszug aus EuGH, 11.04.2018 - C-532/16
    Hierzu müssen die Mitgliedstaaten die Erklärungen der Steuerpflichtigen, deren Konten und die anderen einschlägigen Unterlagen prüfen sowie die geschuldete Steuer berechnen und einziehen (Urteil vom 17. Juli 2008, Kommission/Italien, C-132/06, EU:C:2008:412, Rn. 37).
  • EuGH, 30.09.2010 - C-392/09

    Uszodaépítő - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - …

    Auszug aus EuGH, 11.04.2018 - C-532/16
    Rn. 42 Außerdem hat der Gerichtshof zu den Bestimmungen der Sechsten Richtlinie, die im Wesentlichen mit denen der Mehrwertsteuerrichtlinie identisch sind (Urteil vom 30. September 2010, Uszodaépítő, C-392/09, EU:C:2010:569, Rn. 31), entschieden, dass der in der Sechsten Richtlinie vorgesehene Berichtigungsmechanismus nur anwendbar ist, wenn ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2006, Uudenkaupungin kaupunki, C-184/04, EU:C:2006:214, Rn. 37).
  • EuGH, 06.02.1986 - 162/84

    Vlachou / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 11.04.2018 - C-532/16
    Rn. 50 Zum einen ist jedoch darauf hinzuweisen, dass eine rechtswidrige Praxis der Verwaltung kein berechtigtes Vertrauen begründen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Februar 1986, Vlachou/Rechnungshof, 162/84, EU:C:1986:56, Rn. 6).
  • EuGH, 26.03.2009 - C-535/08

    Pignataro

    Auszug aus EuGH, 11.04.2018 - C-532/16
    Unter diesen Umständen hat der Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren dem nationalen Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Unionsrecht, dessen Wahrung der Gerichtshof sichert, und insbesondere mit seinen Grundprinzipien beurteilen zu können (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Mai 1997, Kremzov, C-299/95, EU:C:1997:254, Rn. 15, und Beschluss vom 26. März 2009, Pignataro, C-535/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:204, Rn. 22).
  • EuGH, 17.09.2020 - C-791/18

    Stichting Schoonzicht - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    Rn. 26 Der Berichtigungsmechanismus ist nämlich ein Bestandteil der mit der Mehrwertsteuerrichtlinie eingeführten Vorsteuerabzugsregelung und soll die Genauigkeit der Vorsteuerabzüge in der Weise erhöhen, dass die steuerliche Neutralität gewährleistet ist, die ein Grundprinzip des durch die einschlägigen Vorschriften des Unionsgesetzgebers geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2006, Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 11. April 2018, SEB bankas, C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 37).

    Rn. 27 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Art. 184 und 185 der Mehrwertsteuerrichtlinie allgemein die Voraussetzungen nennen, unter denen die nationale Finanzbehörde eine Berichtigung der ursprünglich als Vorsteuer abgezogenen Mehrwertsteuer zu verlangen hat, jedoch ohne zu bestimmen, wie diese Berichtigung zu erfolgen hat (Urteil vom 11. April 2018, SEB bankas, C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 26).

    Rn. 28 Vielmehr betraut Art. 186 der Mehrwertsteuerrichtlinie ausdrücklich die Mitgliedstaaten mit der Festlegung der Voraussetzungen für diese Berichtigung und sieht vor, dass sie die Einzelheiten für die Anwendung der Art. 184 und 185 der Mehrwertsteuerrichtlinie festlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2018, SEB bankas, C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 27).

    Rn. 29 Nur für den Sonderfall der Investitionsgüter sehen die Art. 187 bis 192 der Mehrwertsteuerrichtlinie bestimmte Einzelheiten für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs vor (Urteil vom 11. April 2018, SEB bankas, C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 27).

    Rn. 30 Erstens ist zur Entstehung der Berichtigungspflicht festzustellen, dass diese in Art. 184 der Mehrwertsteuerrichtlinie Gegenstand einer weitestmöglichen Definition ist, wonach "der ursprüngliche Vorsteuerabzug berichtigt [wird], wenn der Vorsteuerabzug höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige berechtigt war" (Urteil vom 11. April 2018, SEB bankas, C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 32).

    Dass es eine generelle Berichtigungspflicht gibt, wird durch die ausdrückliche Aufzählung der in Art. 185 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen Ausnahmen bestätigt (Urteil vom 11. April 2018, SEB bankas, C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 33).

    Rn. 50 Es ist allerdings zum einen darauf hinzuweisen, dass nationale Rechtsvorschriften, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung für die Beurteilung, ob der ursprünglich vorgenommene Vorsteuerabzug demjenigen entspricht, den der Steuerpflichtige unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verwendung des Investitionsgutes vornehmen durfte, auf den Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung diese Gutes als Bezugszeitpunkt abstellen und vorsehen, dass der Steuerpflichtige zu diesem Zeitpunkt, wenn der ursprüngliche Vorsteuerabzug höher als berechtigt ausfiel, die gesamte zu viel abgezogene Steuer schuldet, mit dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität, wie er in Rn. 26 des vorliegenden Urteils dargestellt wurde, vereinbar sind, da dieser Grundsatz verlangt, dass unberechtigte Vorsteuerabzüge in jedem Fall zu berichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2018, SEB bankas, C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 38).

  • EuGH, 09.07.2020 - C-374/19

    Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer …

    Werden die von einem Steuerpflichtigen erworbenen Gegenstände oder Dienstleistungen für die Zwecke steuerbefreiter Umsätze oder solcher Umsätze verwendet, die nicht vom Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer erfasst werden, so kann es weder zur Erhebung der Steuer auf der folgenden Stufe noch zum Abzug der Vorsteuer kommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2018, SEB bankas, C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 38).
  • EuGH, 30.04.2020 - C-661/18

    CTT - Correios de Portugal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    CTT hatte deshalb nach Art. 184 der Mehrwertsteuerrichtlinie ein Recht auf Berichtigung (vgl. entsprechend [fälschliche Einstufung eines steuerfreien Umsatzes als steuerpflichtigen Umsatz], Urteil vom 11. April 2018, SEB bankas, C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 39).

    Die Mitgliedstaaten müssen beim Erlass entsprechender nationaler Rechtsvorschriften jedoch das Unionsrecht wahren, insbesondere dessen Grundprinzipien (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2018, SEB bankas, C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 27 und 48).

  • BFH, 11.12.2024 - XI R 4/23

    Unentgeltliche Trocknung fremder Holzhackschnitzel zur Erlangung eines KWK-Bonus …

    Ein Vorsteuerabzug, der durch eine materiell-rechtlich unzutreffende Zuordnung zum Unternehmen zu Unrecht vollständig vorgenommen wurde, ist in den Folgejahren zu berichtigen, wenn die Umsatzsteuerfestsetzung des Zuordnungsjahres nicht mehr änderbar ist (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.10.2014 - V R 11/12, BFHE 247, 471, BStBl II 2015, 973 und das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union SEB bankas vom 11.04.2018 - C-532/16, EU:C:2018:228).

    Rn. 59 d) Außerdem wird das FG prüfen müssen, inwieweit eine Berichtigung des im Jahr 2012 erfolgten Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG, Art. 184 MwStSystRL vorzunehmen ist oder ob --vorrangig-- die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr 2012 änderbar ist (vgl. dazu EuGH-Urteil SEB bankas vom 11.04.2018 - C-532/16, EU:C:2018:228; BFH-Urteil vom 23.10.2014 - V R 11/12, BFHE 247, 471, BStBl II 2015, 973, Rz 30; Abschn. 15a.4 Abs. 3 und Abschn. 15a.2 Abs. 2 Nr. 6 UStAE).

  • FG Niedersachsen, 26.11.2020 - 11 K 12/20

    Berechtigung zur Erhöhung des Pachtentgelts für einen Boxenlaufstall auf …

    Rn. 45 Mit Urteil vom 11. April 2018 C-532/16, UR 2018, 526 hat der EuGH allerdings entschieden, dass eine derartige Interpretation der nationalen Berichtigungsvorschrift mit Art. 187 bis 189 MwStSystRL nicht vereinbar wäre, weil von diesen Vorschriften die Konstellation, dass von Anfang an kein Abzugsrecht hinsichtlich der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer bei bezogenen Eingangsleistungen bestand, nicht umfasst wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2020 - C-791/18

    Stichting Schoonzicht - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - …

    Urteil vom 11. April 2018, SEB bankas (C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 26).

    {FN:25} Urteil vom 11. April 2018 (C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 33).

    {FN:26} Urteil vom 11. April 2018 (C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 34).

  • EuGH, 07.07.2022 - C-194/21

    Staatssecretaris van Financiën (Forclusion du droit à déduction) - Vorlage …

    Rn. 27 Unter Bezugnahme u. a. auf das Urteil vom 1. April 2018, SEB bankas (C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 32 und 33), stellt es fest, dass die Berichtigungspflicht in Art. 184 der Mehrwertsteuerrichtlinie Gegenstand einer sehr weiten Definition sei, deren Formulierung a priori keinen denkbaren Fall eines zu Unrecht vorgenommenen Vorsteuerabzugs ausschließe.

    Dass es eine generelle Berichtigungspflicht gibt, wird durch die ausdrückliche Aufzählung der nach der Mehrwertsteuerrichtlinie zulässigen Ausnahmen in ihrem Art. 185 Abs. 2 bestätigt (Urteil vom 11. April 2018, SEB bankas, C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 32 und 33).

  • EuGH, 27.03.2019 - C-201/18

    Mydibel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …

    Dagegen enthalten die Art. 187 bis 189 dieser Richtlinie besondere Regelungen für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Investitionsgüter (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2018, SEB bankas, C-532/16, EU:C:2018:228, Rn. 25 bis 28).
  • FG Niedersachsen, 29.10.2020 - 11 K 21/20

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Wärmeabgaben an eine Nahwärmenetz GbR

    Rn. 69 Mit Urteil vom 11. April 2018 C-532/16, UR 2018, 526 hat der EuGH allerdings entschieden, dass eine derartige Interpretation der nationalen Berichtigungsvorschrift mit Art. 187 bis 189 MwStSystRL nicht vereinbar wäre, weil von diesen Vorschriften die Konstellation, dass von Anfang an kein Abzugsrecht hinsichtlich der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer bei bezogenen Eingangsleistungen bestand, nicht umfasst wird.
  • EuGH, 06.10.2022 - C-293/21

    Vittamed technologijos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    Sodann stellt das vorlegende Gericht unter Verweis auf Rn. 38 des Urteils vom 11. April 2018, SEB bankas (C-532/16, EU:C:2018:228), fest, dass im gemeinsamen Mehrwertsteuersystem nur Steuern abgezogen werden könnten, mit denen die von einem Steuerpflichtigen für die Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendeten Gegenstände oder Dienstleistungen auf der Vorstufe belastet gewesen seien.
  • EuGH, 21.11.2024 - C-624/23

    SEM Remont - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

  • EuGH, 26.11.2020 - C-787/18

    Sögård Fastigheter - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationale Regelung, die die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation) …

  • EuGH, 27.06.2018 - C-364/17

    Varna Holideis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem …

  • FG Niedersachsen, 29.10.2020 - 11 K 23/20

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Wärmeabgaben an eine Nahwärmenetz GbR

  • FG Niedersachsen, 29.10.2020 - 11 K 22/20

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Wärmeabgaben an eine Nahwärmenetz GbR

  • OLG Karlsruhe, 10.06.2021 - 15 Verg 7/21

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-532/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49073
Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-532/16 (https://dejure.org/2017,49073)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.12.2017 - C-532/16 (https://dejure.org/2017,49073)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - C-532/16 (https://dejure.org/2017,49073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    SEB bankas

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Anwendbarkeit - Zu Unrecht als mehrwertsteuerpflichtig behandelte Lieferung - Änderung der Rechnung durch den Verkäufer

  • Europäischer Gerichtshof

    SEB bankas

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Anwendbarkeit - Zu Unrecht als mehrwertsteuerpflichtig behandelte Lieferung - Änderung der Rechnung durch den Verkäufer

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Anwendbarkeit - Zu Unrecht als mehrwertsteuerpflichtig behandelte Lieferung - Änderung der Rechnung durch den Verkäufer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 30.03.2006 - C-184/04

    Uudenkaupungin kaupunki - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Investitionsgüter - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-532/16
    Rn. 56 Die letztere Auslegung wird meines Erachtens durch die Feststellung bestätigt, die der Gerichtshof im Urteil Uudenkaupungin kaupunki zu Art. 20 der Sechsten Richtlinie (der im Wesentlichen mit der in der Mehrwertsteuerrichtlinie enthaltenen Regelung übereinstimmt) getroffen hat{FN-VERWEIS:20}.

    {FN:20} Urteil vom 30. März 2006, Uudenkaupungin kaupunki (C-184/04, EU:C:2006:214).

    {FN:21} Urteil vom 30. März 2006, Uudenkaupungin kaupunki (C-184/04, EU:C:2006:214, Rn. 37).

  • EuGH, 16.06.2016 - C-229/15

    Mateusiak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-532/16
    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Mateusiak (C-229/15, EU:C:2016:138, Nr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:13} Vgl. z. B. Urteile vom 16. Juni 2016, Mateusiak (C-229/15, EU:C:2016:454, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 13. März 2014, FIRIN (…C-107/13, EU:C:2014:151, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:15} Urteil vom 16. Juni 2016, Mateusiak (C-229/15, EU:C:2016:454, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.03.2014 - C-107/13

    FIRIN - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Leistung von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-532/16
    {FN:12} Vgl. Urteil vom 13. März 2014, FIRIN (C-107/13, EU:C:2014:151, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:13} Vgl. z. B. Urteile vom 16. Juni 2016, Mateusiak (…C-229/15, EU:C:2016:454, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 13. März 2014, FIRIN (C-107/13, EU:C:2014:151, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.10.2012 - C-234/11

    TETS Haskovo - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-532/16
    {FN:11} Vgl. insbesondere Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache TETS Haskovo (C-234/11, EU:C:2012:352, Nrn. 27 und 28).

    Vgl. ähnlich auch Urteil vom 18. Oktober 2012, TETS Haskovo (C-234/11, EU:C:2012:644, Rn. 32 bis 37).

  • EuGH, 05.06.2014 - C-500/13

    Gmina Międzyzdroje - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-532/16
    {FN:14} Beschluss vom 5. Juni 2014, Gmina Międzyzdroje (C-500/13, EU:C:2014:1750, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Beschluss vom 5. Juni 2014, Gmina Międzyzdroje (C-500/13, EU:C:2014:1750).

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-532/16
    {FN:8} Vgl. z. B. Urteile vom 13. Dezember 1989, Genius Holding (…C-342/87, EU:C:1989:635, Rn. 13), vom 19. September 2000, Schmeink & Cofreth und Strobel (C-454/98, EU:C:2000:469, Rn. 53), und vom 6. Februar 2014, Fatorie (…C-424/12, EU:C:2014:50, Rn. 39).

    Vgl. auch Urteil vom 19. September 2000, Schmeink & Cofreth und Strobel (C-454/98, EU:C:2000:469, Rn. 56 bis 58).

  • EuGH, 12.10.2016 - C-340/15

    Nigl u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-532/16
    Rn. 78 Im Urteil Nigl u. a. hat der Gerichtshof ausgeführt, dass "der Grundsatz der Rechtssicherheit es nicht verbietet, dass das Finanzamt abgezogene Mehrwertsteuer oder Mehrwertsteuer für bereits erbrachte Leistungen, die dieser Steuer hätten unterworfen werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist nacherhebt".

    {FN:26} Urteil vom 12. Oktober 2016, Nigl u. a. (C-340/15, EU:C:2016:764, Rn. 48 und 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.06.2017 - C-38/16

    Compass Contract Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-532/16
    {FN:3} Zum Grundsatz der Effektivität in diesem Kontext vgl. Urteil vom 14. Juni 2017, Compass Contract Services (C-38/16, EU:C:2017:454, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:22} Vgl. entsprechend Urteil vom 14. Juni 2017, Compass Contract Services (C-38/16, EU:C:2017:454, Rn. 30 bis 32 und die dort angeführte Rechtsprechung), das die nationalen Vorschriften über die Erstattung überzahlter Mehrwertsteuer an den Rechnungsaussteller betrifft.

  • EuGH, 08.09.2015 - C-105/14

    Indem das italienische Recht bei schwerem Mehrwertsteuerbetrug aufgrund einer zu …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-532/16
    {FN:4} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. November 2013, Tulică und Plavoşin (…C-249/12 und C-250/12, EU:C:2013:722, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 8. September 2015, Taricco u. a. (C-105/14, EU:C:2015:555, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:5} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2015, Taricco u. a. (C-105/14, EU:C:2015:555, insbesondere die Rn. 46 und 47).

  • EuGH, 09.06.2016 - C-332/14

    Wolfgang und Wilfried Rey Grundstücksgemeinschaft GbR - Vorlage zur …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-532/16
    {FN:18} Urteil vom 9. Juni 2016, Wolfgang und Dr. Wilfried Rey Grundstücksgemeinschaft (C-332/14, EU:C:2016:417, Rn. 37 bis 47).
  • EuGH, 09.07.2015 - C-183/14

    Salomie und Oltean - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

  • EuGH, 14.09.2006 - C-181/04

    Elmeka - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 15 Nummern 4 …

  • EuGH, 18.06.2009 - C-566/07

    Stadeco - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 21 Abs. 1 Buchst. c - Steuer, …

  • EuGH, 16.06.2016 - C-186/15

    Kreissparkasse Wiedenbrück - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …

  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa u.a. - "Begriff des nationalen Gerichts im Sinne von Artikel 177 …

  • EuGH, 29.11.2012 - C-257/11

    Gran Via Moineşti - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Art. 167, 168 …

  • EuGH, 22.03.2012 - C-153/11

    Klub - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 - Recht auf …

  • EuGH, 31.01.2013 - C-642/11

    Stroy trans - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsatz …

  • EuGH, 02.06.2005 - C-378/02

    Waterschap Zeeuws Vlaanderen - Mehrwertsteuer - Investitionsgüter, die von einer …

  • EuGH, 09.07.2015 - C-144/14

    Cabinet Medical Veterinar Dr. Tomoiagă Andrei - Vorlage zur …

  • EuGH, 30.09.2010 - C-392/09

    Uszodaépítő - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - …

  • EuGH, 04.10.2012 - C-550/11

    PIGI - Steuer - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-251/16

    Cussens u.a. - Mehrwertsteuer - Steuerumgehung - Unmittelbare Anwendbarkeit des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2012 - C-234/11

    TETS Haskovo - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 185 und 187 der Richtlinie …

  • EuGH, 05.12.2017 - C-42/17

    Die Pflicht zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ist mit der …

  • EuGH, 22.10.2015 - C-126/14

    Sveda - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …

  • EuGH, 07.11.2013 - C-249/12

    Tulică und Plavoşin - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 15.09.2011 - C-180/10

    Słaby u.a. - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff …

  • EuGH, 06.02.2014 - C-424/12

    Fatorie - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …

  • EuGH, 16.11.2017 - C-308/16

    Kozuba Premium Selection - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-229/15

    Mateusiak - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 18 Buchst. c der Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-276/18

    KrakVet Marek Batko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

    Vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache SEB bankas (C-532/16, EU:C:2017:1019), in denen mein Kollege (in den Nrn. 83 und 84) argumentiert, die zuständigen Steuerbehörden seien verpflichtet, in jedem Einzelfall einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Bedürfnis nach einer einheitlichen Rechtsanwendung und den besonderen Umständen des Einzelfalls herzustellen, die beim Steuerpflichtigen gegebenenfalls begründete Erwartungen geweckt hätten.

    {FN:49} Urteil vom 22. Dezember 2010, RBS Deutschland Holdings (…C-277/09, EU:C:2010:810, Rn. 53), und Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache SEB bankas (C-532/16, EU:C:2017:1019, Rn. 83).

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