Rechtsprechung
| EuGH, 12.01.2023 - C-57/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
RegioJet
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union - ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kartellrecht: RegioJet/Ceské dráhy u.a.
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Ein nationales Gericht kann die Offenlegung von Beweismitteln für die Zwecke eines Schadensersatzverfahrens im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht anordnen, auch wenn das Verfahren ausgesetzt wurde, weil die ...
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Beweismittel für Schadensersatzklage wegen Wettbewerbsverstoß
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Offenlegung von Beweismitteln im Wettbewerbsrecht - Offenlegung von Beweismitteln im Wettbewerbsrecht
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
RegioJet
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
RegioJet
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-57/21
- EuGH, 12.01.2023 - C-57/21
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 10.11.2022 - C-163/21
Die Offenlegung von "relevanten Beweismitteln" im Sinne des Unionsrechts umfasst …
Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-57/21
Rn. 36 Eingangs ist zur zeitlichen Anwendbarkeit der Richtlinie 2014/104 darauf hinzuweisen, dass diese eine Sonderbestimmung enthält, die die Voraussetzungen für die zeitliche Geltung ihrer materiell-rechtlichen und nicht materiell-rechtlichen Vorschriften ausdrücklich regelt (Urteil vom 10. November 2022, PACCAR u. a., C-163/21, EU:C:2022:863, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 39 Um die Frage der zeitlichen Anwendbarkeit der Vorschriften der Richtlinie 2014/104 zu klären, ist daher als Erstes zu prüfen, ob die betreffende Vorschrift eine materiell-rechtliche Vorschrift darstellt oder nicht, wobei diese Frage, da es in Art. 22 der Richtlinie an einer Verweisung auf das nationale Recht fehlt, nach Unionsrecht und nicht nach dem anwendbaren nationalen Recht zu beurteilen ist (Urteil vom 10. November 2022, PACCAR u. a., C-163/21, EU:C:2022:863, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 41 Indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, diese Gerichte im Rahmen der Prüfung von Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzklagen auf Ersatz des wegen Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht erlittenen Schadens mit besonderen Befugnissen auszustatten, sollen diese Vorschriften der Informationsasymmetrie abhelfen, die diese Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich zum Nachteil des Geschädigten kennzeichnet, worauf im 15. Erwägungsgrund der Richtlinie 2014/104 hingewiesen wird, und die es für den Geschädigten schwieriger macht, die für die Erhebung einer Schadensersatzklage unerlässlichen Informationen zu erlangen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2022, PACCAR u. a., C-163/21, EU:C:2022:863, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 43 Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Art. 5 und 6 der Richtlinie 2014/104 der einen oder der anderen Partei von derartigen Rechtsstreitigkeiten neue materiell-rechtliche Verpflichtungen auferlegen, was es erlauben würde, diese Vorschriften als materiell-rechtlich im Sinne von Art. 22 Abs. 1 dieser Richtlinie anzusehen (vgl. entsprechend Urteil vom 10. November 2022, PACCAR u. a., C-163/21, EU:C:2022:863, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.10.2021 - C-882/19
Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das …
Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-57/21
Rn. 48 Zur vollen Wirksamkeit der in den Art. 101 und 102 AEUV niedergelegten Wettbewerbsregeln und insbesondere der praktischen Wirksamkeit der in diesen Vorschriften ausgesprochenen Verbote trägt die jedermann offenstehende Möglichkeit bei, Ersatz des Schadens zu verlangen, der ihm durch eine Vereinbarung oder eine Verhaltensweise, die den Wettbewerb einschränken oder verfälschen kann, im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV oder durch ein missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit marktbeherrschender Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV entstanden ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, EU:C:2001:465, Rn. 26, und vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 33).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 27 und 28).
- EuGH, 14.02.2012 - C-17/10
Die tschechische Wettbewerbsbehörde kann die Auswirkungen eines weltumspannenden …
Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-57/21
Rn. 87 Wie der Gerichtshof entschieden hat, nimmt die Einleitung eines Verfahrens durch die Kommission den nationalen Wettbewerbsbehörden nicht dauerhaft und endgültig ihre Zuständigkeit für die Anwendung des nationalen Wettbewerbsrechts, da die Zuständigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden wieder auflebt, sobald das von der Kommission eingeleitete Verfahren beendet ist (Urteil vom 14. Februar 2012, Toshiba Corporation u. a., C-17/10, EU:C:2012:72, Rn. 79 und 80).Rn. 88 Im Übrigen behalten die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten nach Art. 16 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 ihre Befugnis zum Tätigwerden sowohl im Rahmen des Unionsrechts als auch im Rahmen des nationalen Wettbewerbsrechts selbst dann, wenn die Kommission ihrerseits bereits eine Entscheidung getroffen hat, sofern sie keine Entscheidungen treffen, die der von der Kommission erlassenen Entscheidung zuwiderlaufen würden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2012, Toshiba Corporation u. a., C-17/10, EU:C:2012:72, Rn. 84 bis 86).
- EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht
Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-57/21
Rn. 48 Zur vollen Wirksamkeit der in den Art. 101 und 102 AEUV niedergelegten Wettbewerbsregeln und insbesondere der praktischen Wirksamkeit der in diesen Vorschriften ausgesprochenen Verbote trägt die jedermann offenstehende Möglichkeit bei, Ersatz des Schadens zu verlangen, der ihm durch eine Vereinbarung oder eine Verhaltensweise, die den Wettbewerb einschränken oder verfälschen kann, im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV oder durch ein missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit marktbeherrschender Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV entstanden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, EU:C:2001:465, Rn. 26, …und vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 33). - EuGH, 28.03.2019 - C-637/17
Cogeco Communications - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 102 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-57/21
Rn. 45 Als Zweites ergibt sich aus Art. 22 Abs. 2 der Richtlinie 2014/104, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Richtlinie über ein Ermessen verfügten, um zu entscheiden, ob die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der verfahrensrechtlichen Vorschriften der Richtlinie für Schadensersatzklagen gelten, die nach dem 26. Dezember 2014, aber vor dem Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie oder spätestens vor dem Ablauf ihrer Umsetzungsfrist, d. h. vor dem 27. Dezember 2016, erhoben wurden (Urteil vom 28. März 2019, Cogeco Communications, C-637/17, EU:C:2019:263, Rn. 28). - EuGH, 13.10.2022 - C-593/21
Herios - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 17 Abs. 2 …
Auszug aus EuGH, 12.01.2023 - C-57/21
Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren, aber auch unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 13. Oktober 2022, Herios, C-593/21, EU:C:2022:784, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.09.2025 - C-21/24
Nissan Iberia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 101 AEUV - …
Außerdem kann der Gerichtshof veranlasst sein, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 12. Januar 2023, RegioJet, C-57/21, EU:C:2023:6, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-605/21
Heureka Group (Comparateurs de prix en ligne) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2023, RegioJet (C-57/21, EU:C:2023:6, Rn. 64).{FN:25} Vgl. Urteil vom 12. Januar 2023, RegioJet (C-57/21, EU:C:2023:6, Rn. 65 und 66), und Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache RegioJet (C-57/21, EU:C:2022:363, Nrn. 45 und 46).
- EuGH, 29.01.2026 - C-286/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen …
Rn. 25 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 5 der Richtlinie 2014/104 eine Reihe allgemeiner Regeln über die Offenlegung von Beweismitteln in Verfahren über Schadensersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht enthält (Urteil vom 12. Januar 2023, RegioJet, C-57/21, EU:C:2023:6, Rn. 55).Rn. 42 Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/104 soll gerade dieser Informationsasymmetrie abhelfen, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die nationalen Gerichte im Rahmen der Prüfung von Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzklagen auf Ersatz des wegen Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht erlittenen Schadens mit besonderen Befugnissen auszustatten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. November 2022, PACCAR u. a., C-163/21, EU:C:2022:863, Rn. 32, und vom 12. Januar 2023, RegioJet, C-57/21, EU:C:2023:6, Rn. 41).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2024 - C-253/23
ASG 2 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Schadensersatzklagen wegen …
Vgl. Urteil vom 12. Januar 2023, RegioJet (C-57/21, EU:C:2023:6, Rn. 45). - Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-21/24
Nissan Iberia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2024 - C-2/23
FL und KM Baugesellschaft und S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …
{FN:60} Vgl. Urteil vom 12. Januar 2023, RegioJet (C-57/21, EU:C:2023:6, Rn. 116). - Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22
Inditex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - …
{FN:16} Vgl. zu dieser Problematik Urteil vom 12. Januar 2023, RegioJet (C-57/21, EU:C:2023:6, Rn. 95 bis 97). - EuGH, 24.03.2023 - C-30/22
Direktor na Teritorialno podelenie na Natsionalnia osiguritelen institut-Veliko …
Hierzu hat der Gerichtshof gegebenenfalls nicht nur die ihm vorgelegten Fragen umzuformulieren, sondern auch unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 12. Januar 2023, RegioJet, C-57/21, EU:C:2023:6, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Einheitliches Patentgericht, Berufungsgericht, 24.09.2024 - APL_32347/24 8 laufenden Ermittlungen durch eine Wettbewerbsbehörde entschieden, dass die nationalen Gerichte verpflichtet sind, die Offenlegung von Beweismitteln auf das strikt relevante, verhältnismäßige und erforderliche Maß zu beschränken (Urteil vom 12. Januar 2023, RegioJet, C-57/21, ECLI:EU:C:2023:6, Rn. 72).
- Einheitliches Patentgericht, Berufungsgericht, 24.09.2024 - APL_32350/24 8 laufenden Ermittlungen durch eine Wettbewerbsbehörde entschieden, dass die nationalen Gerichte verpflichtet sind, die Offenlegung von Beweismitteln auf das strikt relevante, verhältnismäßige und erforderliche Maß zu beschränken (Urteil vom 12. Januar 2023, RegioJet, C-57/21, ECLI:EU:C:2023:6, Rn. 72).
- Einheitliches Patentgericht, Berufungsgericht, 24.09.2024 - APL_32345/24
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-57/21 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
RegioJet
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerbswidrige Praktiken - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union - Antrag ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-57/21
- EuGH, 12.01.2023 - C-57/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-163/21
PACCAR u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vorschriften für …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-57/21
{FN:3} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache PACCAR (C-163/21, EU:C:2022:286).Wie ich jedoch in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache PACCAR (C-163/21, EU:C:2022:286, Nr. 55) dargelegt habe, kann aus der Systematik der Anwendung dieser nationalen Vorschriften gefolgert werden, dass Art. 22 Abs. 2 der Richtlinie 2014/104 die verfahrensrechtlichen Vorschriften betrifft.
{FN:10} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache PACCAR (C-163/21, EU:C:2022:286, Nr. 57).
{FN:13} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache PACCAR (C-163/21, EU:C:2022:286, Nr. 89).
{FN:15} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache PACCAR (C-163/21, EU:C:2022:286, Nr. 41).
{FN:16} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache PACCAR (C-163/21, EU:C:2022:286, Nr. 43).
- EuGH, 14.12.2000 - C-344/98
Masterfoods und HB - "Wettbewerb - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-57/21
Rn. 58 Zudem ergibt sich aus dem Urteil Masterfoods und HB{FN-VERWEIS:25}, dass, wenn ein nationales Gericht, "um nicht eine der Entscheidung der Kommission zuwiderlaufende Entscheidung zu erlassen", das Verfahren aussetzt, weil die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits von der Gültigkeit der Entscheidung der Kommission in Bezug auf Art. 101 oder 102 AEUV abhängt, welche Gegenstand einer Nichtigkeitsklage des Adressaten dieser Entscheidung ist, das nationale Gericht "zu prüfen [hat], ob vorläufige Maßnahmen zu erlassen sind, um die Interessen der Beteiligten bis zu seiner abschließenden Entscheidung zu schützen".{FN:20} Satz 1 des 22. Erwägungsgrundes der Verordnung Nr. 1/2003 lautet: "In einem System paralleler Zuständigkeiten müssen im Interesse der Rechtssicherheit und der einheitlichen Anwendung der Wettbewerbsregeln der [Union] einander widersprechende Entscheidungen vermieden werden." Vgl. auch Urteil vom 14. Dezember 2000, Masterfoods und HB (C-344/98, EU:C:2000:689, Rn. 51), das nunmehr in Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1/2003 kodifiziert ist (…Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission [C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 112], in dem der Gerichtshof auf "die einheitliche Anwendung der Wettbewerbsregeln und [den] allgemeine[n] Grundsatz der Rechtssicherheit" Bezug nimmt).
{FN:25} Urteil vom 14. Dezember 2000, Masterfoods und HB (C-344/98, EU:C:2000:689, Rn. 57 und 58).
- EuGH, 14.02.2012 - C-17/10
Die tschechische Wettbewerbsbehörde kann die Auswirkungen eines weltumspannenden …
- EuGH, 09.12.2020 - C-132/19
Der Gerichtshof erklärt eine Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-57/21
{FN:20} Satz 1 des 22. Erwägungsgrundes der Verordnung Nr. 1/2003 lautet: "In einem System paralleler Zuständigkeiten müssen im Interesse der Rechtssicherheit und der einheitlichen Anwendung der Wettbewerbsregeln der [Union] einander widersprechende Entscheidungen vermieden werden." Vgl. auch Urteil vom 14. Dezember 2000, Masterfoods und HB (…C-344/98, EU:C:2000:689, Rn. 51), das nunmehr in Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1/2003 kodifiziert ist (Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission [C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 112], in dem der Gerichtshof auf "die einheitliche Anwendung der Wettbewerbsregeln und [den] allgemeine[n] Grundsatz der Rechtssicherheit" Bezug nimmt).{FN:24} Urteil vom 9. Dezember 2020 (C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 113).
- EuGH, 23.11.2017 - C-547/16
Gasorba u.a. - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-57/21
{FN:22} Vgl. entsprechend Urteil vom 23. November 2017, Gasorba u. a. (C-547/16, EU:C:2017:891, Rn. 29).{FN:23} Urteil vom 23. November 2017 (C-547/16, EU:C:2017:891, Rn. 5).
- EuGH, 28.03.2019 - C-637/17
Cogeco Communications - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 102 AEUV - …
- EuGH, 24.01.2012 - C-282/10
Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-57/21
{FN:40} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2012, Dominguez (C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 24). - EuGH, 03.05.2011 - C-375/09
Im Wettbewerbsbereich ist nur die Kommission für die Feststellung zuständig, dass …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-57/21
{FN:27} Vgl. Urteil vom 3. Mai 2011, Tele2 Polska (C-375/09, EU:C:2011:270, Rn. 22 und 23). - Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-162/15
Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Durchführung der Art. 101 und 102 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-57/21
Vgl. auch hierzu in Bezug auf die Veröffentlichung von Kommissionsbeschlüssen und die in diesen enthaltenen Informationen über den Sachverhalt der Zuwiderhandlung meine Schlussanträge in der Rechtssache Evonik Degussa/Kommission (C-162/15 P, EU:C:2016:587, Nrn. 204 und 205).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-312/21
Tráficos Manuel Ferrer - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - …
Siehe auch Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache RegioJet (C-57/21, EU:C:2022:363, Nrn. 27 bis 29).{FN:33} Nach der Ansicht von Generalanwalt Szpunar handelt es sich hierbei um verfahrensrechtliche Vorschriften (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in den Rechtssachen PACCAR u. a., C-163/21, EU:C:2022:286, Nr. 57, und RegioJet, C-57/21, EU:C:2022:363, Nr. 29).
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-605/21
Heureka Group (Comparateurs de prix en ligne) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:25} Vgl. Urteil vom 12. Januar 2023, RegioJet (…C-57/21, EU:C:2023:6, Rn. 65 und 66), und Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache RegioJet (C-57/21, EU:C:2022:363, Nrn. 45 und 46). - Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-25/21
Repsol Comercial de Productos Petrolíferos - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:25} Zur zeitlichen Anwendbarkeit der Richtlinie 2014/104 siehe auch die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar in der Rechtssache PACCAR u. a. (C-163/21, EU:C:2022:286, Nrn. 52 bis 58) und in der Rechtssache RegioJet (C-57/21, EU:C:2022:363, Nrn. 27 bis 36).{FN:32} Siehe Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar in der Rechtssache RegioJet (C-57/21, EU:C:2022:363, Nr. 29).
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