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Rechtsprechung
   EuGH, 14.12.2016 - C-577/15 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45230
EuGH, 14.12.2016 - C-577/15 P (https://dejure.org/2016,45230)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.2016 - C-577/15 P (https://dejure.org/2016,45230)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - C-577/15 P (https://dejure.org/2016,45230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    SV Capital / ABE

    Rechtsmittel - Antrag auf Einleitung einer Untersuchung gegen die estnische und die finnische Finanzaufsichtsbehörde - Beschluss der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) - Beschluss des Beschwerdeausschusses der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden - Verordnung (EU) Nr. ...

  • Europäischer Gerichtshof

    SV Capital / ABE

    Rechtsmittel - Antrag auf Einleitung einer Untersuchung gegen die estnische und die finnische Finanzaufsichtsbehörde - Beschluss der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) - Beschluss des Beschwerdeausschusses der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden - Verordnung (EU) Nr. ...

  • ra.de

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    SV Capital / ABE

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Antrag auf Einleitung einer Untersuchung gegen die estnische und die finnische Finanzaufsichtsbehörde - Beschluss der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) - Beschluss des Beschwerdeausschusses der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden - Verordnung (EU) Nr. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 16.11.2010 - C-73/10

    Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert / Kommission - Rechtsmittel - …

    Auszug aus EuGH, 14.12.2016 - C-577/15
    Rn. 56 Der Gerichtshof hat nämlich wiederholt entschieden, dass von den Unionsvorschriften über die Verfahrensfristen nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen - bei Vorliegen eines Zufalls oder eines Falles höherer Gewalt im Sinne von Art. 45 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs - abgewichen werden kann, da die strikte Anwendung dieser Vorschriften dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit entspricht, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Rechtspflege zu verhindern (Beschluss vom 16. November 2010, 1nternationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert/Kommission, C-73/10 P, EU:C:2010:684, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 59 Was den fünften Rechtsmittelgrund betrifft, mit dem ein entschuldbarer Irrtum von SV Capital geltend gemacht wird, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass sich im Rahmen der Rechtsvorschriften der Union über die Klagefristen der Begriff "entschuldbarer Irrtum", der ein Abweichen von diesen Fristen erlaubt, nur auf Ausnahmefälle bezieht, insbesondere auf solche, in denen das betroffene Organ ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für sich genommen oder aber in ausschlaggebendem Maß geeignet gewesen ist, bei einem gutgläubigen Rechtsbürger, der alle Sorgfalt aufwendet, die von einem Wirtschaftsteilnehmer mit normalem Kenntnisstand verlangt werden kann, eine verständliche Verwirrung hervorzurufen (vgl. Beschluss vom 16. November 2010, 1nternationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert/Kommission, C-73/10 P, EU:C:2010:684, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España …

    Auszug aus EuGH, 14.12.2016 - C-577/15
    Rn. 69 Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des angefochtenen Urteils sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss; andernfalls ist das Rechtsmittel oder der betreffende Rechtsmittelgrund unzulässig (vgl. insbesondere Urteil vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 29, …und Beschluss vom 12. Februar 2015, Meister/Kommission, C-327/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:99, Rn. 12).
  • EuGH, 29.03.2011 - C-96/09

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts zur Eintragung des Zeichens "BUD" …

    Auszug aus EuGH, 14.12.2016 - C-577/15
    Rn. 65 Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich Rügen, die gegen nicht tragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (…vgl. Urteile vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 75, und vom 29. März 2011, Anheuser-Busch/Budějovický Budvar, C-96/09 P, EU:C:2011:189, Rn. 211 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-399/08

    Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten …

    Auszug aus EuGH, 14.12.2016 - C-577/15
    Rn. 65 Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich Rügen, die gegen nicht tragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (vgl. Urteile vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 75, …und vom 29. März 2011, Anheuser-Busch/Budějovický Budvar, C-96/09 P, EU:C:2011:189, Rn. 211 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.02.2015 - C-327/14

    Meister / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.12.2016 - C-577/15
    Rn. 69 Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des angefochtenen Urteils sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss; andernfalls ist das Rechtsmittel oder der betreffende Rechtsmittelgrund unzulässig (…vgl. insbesondere Urteil vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 29, und Beschluss vom 12. Februar 2015, Meister/Kommission, C-327/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:99, Rn. 12).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission - "Rechtsmittel - Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS (Fünfter …

    Auszug aus EuGH, 14.12.2016 - C-577/15
    Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist nämlich die Zuständigkeit des Urhebers der Maßnahme von Amts wegen zu prüfen, auch wenn keine der Parteien dies beantragt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 1982, Amylum/Rat, 108/81, EU:C:1982:322, Rn. 28, und vom 13. Juli 2000, Salzgitter/Kommission, C-210/98 P, EU:C:2000:397, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.09.1982 - 108/81

    Amylum / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.12.2016 - C-577/15
    Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist nämlich die Zuständigkeit des Urhebers der Maßnahme von Amts wegen zu prüfen, auch wenn keine der Parteien dies beantragt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 1982, Amylum/Rat, 108/81, EU:C:1982:322, Rn. 28, …und vom 13. Juli 2000, Salzgitter/Kommission, C-210/98 P, EU:C:2000:397, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.09.2015 - T-660/14

    SV Capital / ABE - Wirtschafts- und Währungspolitik - Antrag auf Einleitung einer …

    Auszug aus EuGH, 14.12.2016 - C-577/15
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die SV Capital OÜ die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 9. September 2015, SV Capital/EBA (T-660/14, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2015:608), soweit das Gericht.
  • EuGH, 05.09.2013 - C-573/11

    ClientEarth / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.12.2016 - C-577/15
    Rn. 52 Zum vierten Rechtsmittelgrund, der sich auf die Erwägungen in Rn. 36 ff. des angefochtenen Urteils bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass die Klagefrist nach ständiger Rechtsprechung zwingendes Recht ist und ihre Einhaltung vom Unionsrichter von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. September 2013, ClientEarth/Rat, C-573/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:564, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.07.2022 - T-125/22

    The Grand Chamber of the General Court dismisses RT France's application for …

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Unzuständigkeit des Urhebers eines beschwerenden Rechtsakts ein Klagegrund zwingenden Rechts ist, den das Gericht in jedem Fall von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2016, SV Capital/EBA, C-577/15 P, EU:C:2016:947, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.10.2026 - C-482/24

    Global 8 Airlines/ Kommission

    Rn. 100 Ferner hat das Gericht weder die in Art. 263 Abs. 4 AEUV festgelegten Zulässigkeitsvoraussetzungen geprüft, die eine unverzichtbare Prozessvoraussetzung darstellen, deren Vorliegen die Unionsgerichte jederzeit - auch von Amts wegen - zu prüfen haben (…Urteil vom 27. Februar 2014, Stichting Woonpunt u. a./Kommission, C-132/12 P, EU:C:2014:100, Rn. 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), noch die Begründetheit der bei ihm eingereichten Klage und insbesondere die Zuständigkeit des Urhebers der Handlung, die selbst einen Gesichtspunkt zwingenden Rechts darstellt (Urteil vom 14. Dezember 2016, SV Capital/EBA, C-577/15 P, EU:C:2016:947, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.03.2021 - C-591/16

    Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …

    Er ist daher als ins Leere gehend zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2016, SV Capital/EBA, C-577/15 P, EU:C:2016:947, Rn. 65).
  • EuGH, 07.03.2018 - C-127/16

    Frankreich muss einen Betrag von mehr als 642 Mio. Euro (ohne Zinsen) im Rahmen …

    Rn. 38 Im Übrigen ist das Vorbringen, mit dem zum einen gerügt wird, der Standpunkt, den die Kommission in ihrer Rechtsmittelbeantwortung vertrete, weiche von dem Standpunkt ab, den sie in den Rechtssachen vertreten habe, in denen die Urteile vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission (…C-277/00, EU:C:2004:238, Rn. 68 bis 70), und vom 19. Oktober 2005, CDA Datenträger Albrechts/Kommission (…T-324/00, EU:T:2005:364, Rn. 73), ergangen seien, zum anderen aber nicht aufgezeigt wird, wodurch das Gericht bei der Beurteilung des Ziels von Art. 3 Abs. 2 der Entscheidung Sernam 2 einen Fehler begangen haben soll, als unzulässig zurückzuweisen (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Dezember 2016, SV Capital/ABE, C-577/15 P, EU:C:2016:947, Rn. 69).
  • EuGH, 01.08.2022 - C-74/22

    Soudal und Esko-Graphics/ Magnetrol und Kommission - Rechtsmittel - Streithilfe - …

    Rn. 69 Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass von den Unionsvorschriften über die Verfahrensfristen nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen - bei Vorliegen eines Zufalls oder eines Falles höherer Gewalt im Sinne von Art. 45 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union - abgewichen werden kann, da die strikte Anwendung dieser Vorschriften dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit entspricht, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Rechtspflege zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2016, SV Capital/EBA, C-577/15 P, EU:C:2016:947, Rn. 56, …sowie Beschluss der Vizepräsidentin des Gerichtshofs vom 5. Juli 2018, Müller u. a./QH, C-187/18 P[I], nicht veröffentlicht, EU:C:2018:543, Rn. 20 und 21).

    Rn. 70 Außerdem kann zwar auch im Fall eines entschuldbaren Irrtums einer Partei von diesen Rechtsvorschriften der Union abgewichen werden, doch bezieht sich dieser Begriff, der eng auszulegen ist, nur auf Ausnahmefälle, insbesondere auf solche, in denen das betroffene Organ ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für sich genommen oder aber in ausschlaggebendem Maß geeignet gewesen ist, beim gutgläubigen Rechtsbürger, der alle Sorgfalt aufwendet, die von einer Person mit normalem Kenntnisstand verlangt werden kann, eine verständliche Verwirrung hervorzurufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2016, SV Capital/EBA, C-577/15 P, EU:C:2016:947, Rn. 59, …sowie Beschluss der Vizepräsidentin des Gerichtshofs vom 5. Juli 2018, Müller u. a./QH, C-187/18 P[I], nicht veröffentlicht, EU:C:2018:543, Rn. 42).

  • EuG, 25.06.2025 - T-95/23

    RWE Supply & Trading/ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung (EU) …

    Rn. 134 Von den Unionsvorschriften über die Verfahrensfristen kann nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen - bei Vorliegen eines Zufalls oder eines Falles höherer Gewalt im Sinne von Art. 45 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union - abgewichen werden, da die strikte Anwendung dieser Vorschriften dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit entspricht, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Rechtspflege zu verhindern (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2016, SV Capital/EBA, C-577/15 P, EU:C:2016:947, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 135 Aus der Rechtsprechung geht auch hervor, dass sich im Rahmen der Rechtsvorschriften der Union über die Klagefristen der Begriff "entschuldbarer Irrtum", der ein Abweichen von diesen Fristen erlaubt, nur auf Ausnahmefälle bezieht, insbesondere auf solche, in denen das betroffene Organ ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für sich genommen oder aber in ausschlaggebendem Maß geeignet gewesen ist, bei einem gutgläubigen Rechtsbürger, der alle Sorgfalt aufwendet, die von einem Wirtschaftsteilnehmer mit normalem Kenntnisstand verlangt werden kann, eine verständliche Verwirrung hervorzurufen (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2016, SV Capital/EBA, C-577/15 P, EU:C:2016:947, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.12.2018 - C-138/17

    Europäische Union/ Gascogne Sack Deutschland und Gascogne - Rechtsmittel - …

    Rn. 45 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Rügen, die gegen nicht tragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen können und daher ins Leere gehen (Urteil vom 14. Dezember 2016, SV Capital/ABE, C-577/15 P, EU:C:2016:947, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.08.2022 - C-4/22

    SJM Coordination Center/ Magnetrol - Rechtsmittel - Streithilfe - Staatliche …

    Rn. 49 Erstens kann nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs von den Unionsvorschriften über die Verfahrensfristen nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen - bei Vorliegen eines Zufalls oder eines Falles höherer Gewalt im Sinne von Art. 45 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs - abgewichen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2016, SV Capital/ABE, C-577/15 P, EU:C:2016:947, Rn. 56, …sowie Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 5. Juli 2018, Müller u. a./QH, C-187/18 P[I], nicht veröffentlicht, EU:C:2018:543, Rn. 21).

    Rn. 55 Zweitens kann zwar von den Rechtsvorschriften der Union über die Verfahrensfristen auch dann abgewichen werden, wenn bei einer Partei ein entschuldbarer Irrtum vorliegt, doch bezieht sich dieser eng auszulegende Begriff nur auf Ausnahmefälle, insbesondere auf solche, in denen das betroffene Organ ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für sich genommen oder aber in ausschlaggebendem Maß geeignet war, bei einem gutgläubigen Rechtsbürger, der alle Sorgfalt aufwendet, die von einer Person mit normalem Kenntnisstand verlangt werden kann, eine verständliche Verwirrung hervorzurufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2016, SV Capital/ABE, C-577/15 P, EU:C:2016:947, Rn. 59, …sowie Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 5. Juli 2018, Müller u. a./QH, C-187/18 P(I), nicht veröffentlicht, EU:C:2018:543, Rn. 42).

  • EuGH, 25.03.2021 - C-611/16

    Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel mehrerer Arzneimittelhersteller zurück, …

    Das Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen zu Rn. 108 des angefochtenen Urteils ist daher als ins Leere gehend zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2016, SV Capital/EBA, C-577/15 P, EU:C:2016:947, Rn. 65).
  • EuG, 25.06.2025 - T-96/23

    Uniper Global Commodities/ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung …

    Rn. 129 Von den Unionsvorschriften über die Verfahrensfristen kann nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen - bei Vorliegen eines Zufalls oder eines Falles höherer Gewalt im Sinne von Art. 45 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union - abgewichen werden, da die strikte Anwendung dieser Vorschriften dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit entspricht, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Rechtspflege zu verhindern (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2016, SV Capital/EBA, C-577/15 P, EU:C:2016:947, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 130 Aus der Rechtsprechung geht auch hervor, dass sich im Rahmen der Rechtsvorschriften der Union über die Klagefristen der Begriff "entschuldbarer Irrtum", der ein Abweichen von diesen Fristen erlaubt, nur auf Ausnahmefälle bezieht, insbesondere auf solche, in denen das betroffene Organ ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das für sich genommen oder aber in ausschlaggebendem Maß geeignet gewesen ist, bei einem gutgläubigen Rechtsbürger, der alle Sorgfalt aufwendet, die von einem Wirtschaftsteilnehmer mit normalem Kenntnisstand verlangt werden kann, eine verständliche Verwirrung hervorzurufen (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2016, SV Capital/EBA, C-577/15 P, EU:C:2016:947, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.06.2020 - C-142/19

    Dovgan/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Antrag auf …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-584/17

    ADR Center/ Kommission - Rechtsmittel - Finanzhilfevereinbarungen zwischen der …

  • EuG, 30.04.2025 - T-102/23

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-660/17

    RF/ Kommission - Rechtsmittel - Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2025 - C-602/22

    ABLV Bank/ CRU - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Bankenunion - …

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