Rechtsprechung
| EuGH, 08.05.2025 - C-581/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Beevers Kaas
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Verbot - Vertikale Vereinbarungen - Art. 101 Abs. 3 AEUV - Verordnung (EU) Nr. 330/2010 - Gruppenfreistellung - Art. 4 Buchst. b Ziff. i - Kernbeschränkung, die zum Ausschluss des Rechtsvorteils dieser Freistellung ...
- Europäischer Gerichtshof
Beevers Kaas
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Verbot - Vertikale Vereinbarungen - Art. 101 Abs. 3 AEUV - Verordnung (EU) Nr. 330/2010 - Gruppenfreistellung - Art. 4 Buchst. b Ziff. i - Kernbeschränkung, die zum Ausschluss des Rechtsvorteils dieser Freistellung ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Verbot - Vertikale Vereinbarungen - Art. 101 Abs. 3 AEUV - Verordnung (EU) Nr. 330/2010 - Gruppenfreistellung - Art. 4 Buchst. b Ziff. i - Kernbeschränkung, die zum Ausschluss des Rechtsvorteils dieser Freistellung ...
- Betriebs-Berater
Alleinvertriebsvereinbarung und Auslegung von Art. 4 Buchst. b Ziff. i der VO (EU) Nr. 330/2010 (Beevers Kaas)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kartellrecht: Beevers Kaas/Albert Heijn België u.a.
Kurzfassungen/Presse
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Alleinvertriebsvereinbarungen
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Beevers Kaas
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Beevers Kaas
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 21. September 2023 - Beevers Kaas BV/Albert Heijn België NV u. a., Streithelferin: B.A. Coöperatieve Zuivelonderneming Cono
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beevers Kaas
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23
- EuGH, 08.05.2025 - C-581/23
Papierfundstellen
- ZIP 2025, 1423
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 29.06.2023 - C-211/22
Super Bock Bebidas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. …
Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-581/23
Eine Vereinbarung kann somit nicht darauf beruhen, dass eine ausschließlich einseitige Politik einer der Parteien eines Vertriebsvertrags zum Ausdruck kommt (Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 47 und 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 42 Ein scheinbar einseitiger Akt oder ein entsprechendes Verhalten stellt allerdings eine "Vereinbarung" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV dar, soweit er bzw. es Ausdruck des übereinstimmenden Willens von mindestens zwei Parteien ist, so dass die Form, in der diese Übereinstimmung zum Ausdruck kommt, als solche nicht entscheidend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 49).
Rn. 43 So kann sich diese Übereinstimmung des Willens der Parteien im Fall einer Beschränkung des aktiven Verkaufs in das einem Abnehmer ausschließlich zugewiesene Gebiet sowohl aus den Klauseln der Vertriebsverträge zwischen dem Anbieter und den Abnehmern, die keine territoriale Ausschließlichkeit genießen, ergeben, wenn diese Verträge ein ausdrückliches Verbot eines solchen Verkaufs enthalten, als auch aus einem expliziten oder impliziten Verhalten der Parteien, das den Schluss zulässt, dass diese Abnehmer einer Aufforderung des Anbieters, von einem solchen Verkauf abzusehen, zugestimmt haben (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 44 Was den Nachweis des Vorliegens einer "Vereinbarung" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV anbelangt, so ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass es mangels einschlägiger Unionsregeln zu den Grundsätzen für die Beweiswürdigung und das Beweismaß im Rahmen eines einzelstaatlichen Verfahrens zur Anwendung von Art. 101 AEUV nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, entsprechende Regeln festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
In den meisten Fällen muss das Vorliegen einer Vereinbarung nämlich aus einer Reihe von Koinzidenzen und weiterer tatsächlicher Umstände abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 46 Daraus folgt, dass das Vorliegen einer "Vereinbarung" im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV, die eine Beschränkung des aktiven Verkaufs in ein ausschließlich zugewiesenes Gebiet bezweckt, nicht nur durch unmittelbare Beweise nachgewiesen werden kann, sondern auch auf der Grundlage objektiver und übereinstimmender Indizien, sofern daraus mit hinreichender Gewissheit geschlossen werden kann, dass der Anbieter seine Abnehmer aufgefordert hat, nicht aktiv in dieses Gebiet zu verkaufen, und dass diese der Aufforderung in der Praxis zugestimmt haben (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas, C-211/22, EU:C:2023:529, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.10.2021 - C-882/19
Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das …
Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-581/23
Es handelt sich somit nicht um eine an die Richter oder die Parteien gerichtete Stellungnahme, die von einer Behörde außerhalb des Gerichtshofs herrührt, sondern um die individuelle, begründete und öffentlich dargelegte Auffassung eines Mitglieds des Organs selbst (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 23.01.2003 - C-57/01
IM RAHMEN DER VERGABE ÖFFENTLICHER BAUAUFTRÄGE KANN EIN NATIONALES GESETZ ES …
Auszug aus EuGH, 08.05.2025 - C-581/23
Rn. 30 Daraus folgt insbesondere, dass der Umstand, dass der Generalanwalt eine Vorlagefrage auf der Grundlage einer Umformulierung geprüft hat, für sich genommen kein Grund ist, der die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung rechtfertigen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2003, Makedoniko Metro und Michaniki, C-57/01, EU:C:2003:47, Rn. 33 bis 36).
- EuGH, 26.02.2026 - C-131/24
Der Gerichtshof stellt klar, welchen Voraussetzungen ein Straßenbauvorhaben …
Rn. 51 Der Äquivalenzgrundsatz verlangt, dass diese Verfahrensmodalitäten nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2025, Beevers Kaas, C-581/23, EU:C:2025:323, Rn. 44). - EuGH, 11.09.2025 - C-341/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation für …
Es handelt sich somit nicht um eine an die Richter oder die Parteien gerichtete Stellungnahme, die von einer Behörde außerhalb des Gerichtshofs herrührt, sondern um die individuelle, begründete und öffentlich dargelegte Auffassung eines Mitglieds des Organs selbst (Urteil vom 8. Mai 2025, Beevers Kaas, C-581/23, EU:C:2025:323, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Beevers Kaas
Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 Abs. 3 AEUV - Vertikale Vereinbarungen - Verordnung (EU) Nr. 330/2010 - Freistellung - Art. 4 Buchst. b Ziff. i - Kernbeschränkungen - Ausnahmen - Alleinvertriebsvereinbarungen - Voraussetzungen - Verbot des ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Wettbewerbsrecht und Vertriebsvereinbarungen: Ein Alleinvertriebshändler muss vor aktivem Verkauf in seinem Gebiet durch alle anderen Abnehmer des Anbieters geschützt werden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Anbieter muss Alleinvertriebshändler vor dem aktivem Verkauf in seinem Gebiet durch alle anderen Abnehmer des Anbieters schützen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23
- EuGH, 08.05.2025 - C-581/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 11.01.1990 - 277/87
Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23
{FN:40} Vgl. Urteil vom 11. Januar 1990, Sandoz Prodotti Farmaceutici/Kommission (C-277/87, EU:C:1990:6, Rn. 11). - EuGH, 18.11.2021 - C-306/20
Visma Enterprise - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23
{FN:44} Vgl. Urteil Super Bock, Rn. 37 bis 42, und Urteil vom 18. November 2021, Visma Enterprise (C-306/20, EU:C:2021:935, Rn. 54 bis 82). - EuGH, 10.02.2011 - C-260/09
Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 500 000 Euro, die gegen das …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23
{FN:39} Vgl. Urteil vom 10. Februar 2011, Activision Blizzard Deutschland/Kommission (C-260/09 P, EU:C:2011:62, Rn. 82).
- EuGH, 09.07.2020 - C-272/19
Der Petitionsausschuss eines Gliedstaats eines Mitgliedstaats unterliegt der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23
Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 9. Juli 2020, Land Hessen (C-272/19, EU:C:2020:535, Rn. 68). - EuGH, 06.01.2004 - C-2/01
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23
{FN:28} Urteil vom 6. Januar 2004, BAI und Kommission/Bayer (C-2/01 P und C-3/01 P, EU:C:2004:2, Rn. 100 bis 102). - EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23
Vgl. auch Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 210 ff.) (der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass Mitteilungen der Kommission wie etwa ihre Leitlinien, die Wirtschaftsteilnehmer betreffen, Außenwirkungen entfalten sollen, allgemeine Geltung haben und Rechtswirkungen erzeugen können). - EuGH, 29.06.2023 - C-211/22
Super Bock Bebidas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23
{FN:31} Urteil vom 29. Juni 2023, Super Bock Bebidas (C-211/22, EU:C:2023:529, im Folgenden: Urteil Super Bock). - EuGH, 13.07.2006 - C-74/04
Kommission / Volkswagen - Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23
{FN:26} Urteil vom 13. Juli 2006, Kommission/Volkswagen (C-74/04 P, EU:C:2006:460, Rn. 37). - Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-230/16
Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23
Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Coty Germany (C-230/16, EU:C:2017:603, Nr. 57) betreffend die Verordnung und die Leitlinien, die auch hier erörtert werden: "Es kann ... nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Gerichtshof im Rahmen seiner Aufgabe der Auslegung des Unionsrechts die in diesen Leitlinien enthaltenen Orientierungspunkte und rechtlichen Einschätzungen zu eigen macht". - EuGH, 08.12.2005 - C-280/04
Jyske Finans - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-581/23
{FN:8} Urteil vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans (C-280/04, EU:C:2005:753, Rn. 34). - EuGH, 26.10.2023 - C-331/21
EDP - Energias de Portugal u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 101 AEUV …
- EuGH, 04.03.2020 - C-10/18
Marine Harvest/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von …
- EuGH, 24.02.2000 - C-434/97
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzungsverfahren - Richtlinie 92/12/EWG - …
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