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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 16.02.2012 - C-594/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,943
EuGH, 16.02.2012 - C-594/10 (https://dejure.org/2012,943)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.2012 - C-594/10 (https://dejure.org/2012,943)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - C-594/10 (https://dejure.org/2012,943)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf Vorsteuerabzug - Beschränkung - Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen - Steuerliche Behandlung der privaten Verwendung eines zum Unternehmensvermögen gehörenden ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Van Laarhoven

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf Vorsteuerabzug - Beschränkung - Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen - Steuerliche Behandlung der privaten Verwendung eines zum Unternehmensvermögen gehörenden ...

  • EU-Kommission PDF

    T.G. van Laarhoven gegen Staatssecretaris van Financiën.

  • EU-Kommission

    Van Laarhoven

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf Vorsteuerabzug - Beschränkung - Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen - Steuerliche Behandlung der privaten Verwendung eines zum Unternehmensvermögen gehörenden ...

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuer - Abzug zuvor pauschal gezahlter Steuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf Vorsteuerabzug - Beschränkung - Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen - Steuerliche Behandlung der privaten Verwendung eines zum Unternehmensvermögen gehörenden ...

  • datenbank.nwb.de

    Recht auf Vorsteuerabzug: Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen - Steuerliche Behandlung der privaten Verwendung eines zum Unternehmensvermögen gehörenden Gegenstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Abzug zuvor pauschal gezahlter Steuer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verhältnismäßigkeit bei Ermittlung der Umsatzsteuer auf PKW-Privatnutzung beachten

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 17. Dezember 2010 - T. G. van Laarhoven/Staatssecretaris van Financiën

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung des Art. 17 Abs. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 500
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 14.09.2006 - C-72/05

    Wollny - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe …

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-594/10
    Rn. 25 Dieser Mechanismus steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach der Steuerpflichtige, wenn ein Investitionsgut sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet wird, für mehrwertsteuerliche Zwecke die Wahl hat, diesen Gegenstand in vollem Umfang dem Unternehmensvermögen zuzuordnen, ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen zu belassen, wodurch er dem Mehrwertsteuersystem vollständig entzogen wird, oder ihn nur im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung in sein Unternehmen einzubeziehen (vgl. Urteile vom 14. Juli 2005, Charles und Charles-Tijmens, C-434/03, Slg. 2005, I-7037, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. September 2006, Wollny, C-72/05, Slg. 2006, I-8297, Randnr. 21).

    Rn. 26 Entscheidet sich der Steuerpflichtige dafür, ein Investitionsgut, das sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet wird, als Unternehmensgegenstand zu behandeln, so ist die beim Erwerb dieses Gegenstands geschuldete Vorsteuer grundsätzlich vollständig und sofort abziehbar (vgl. Urteile Charles und Charles-Tijmens, Randnr. 24, und Wollny, Randnr. 22).

    Rn. 27 In einem solchen Fall führt allerdings das Recht auf vollständigen und sofortigen Abzug der bei der Anschaffung entrichteten Mehrwertsteuer zu einer entsprechenden Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer auf die private Verwendung des Unternehmensgegenstands (vgl. Urteile Charles und Charles-Tijmens, Randnr. 30, und Wollny, Randnr. 24).

    Rn. 35 Zum anderen soll die Ermittlung des Betrags der vom Steuerpflichtigen getätigten Ausgaben verhindern, dass ihm, der einen seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstand auch für private Zwecke verwendet, ein ungerechtfertigter wirtschaftlicher Vorteil gegenüber einem Endverbraucher verschafft wird, der sich daraus ergibt, dass dieser Steuerpflichtige Vorsteuerabzüge vorgenommen hat, zu deren Vornahme er nicht berechtigt war (vgl. in diesem Sinne Urteil Wollny, Randnr. 35).

  • EuGH, 14.07.2005 - C-434/03

    Charles und Charles-Tijmens - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - …

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-594/10
    Rn. 25 Dieser Mechanismus steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach der Steuerpflichtige, wenn ein Investitionsgut sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet wird, für mehrwertsteuerliche Zwecke die Wahl hat, diesen Gegenstand in vollem Umfang dem Unternehmensvermögen zuzuordnen, ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen zu belassen, wodurch er dem Mehrwertsteuersystem vollständig entzogen wird, oder ihn nur im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung in sein Unternehmen einzubeziehen (vgl. Urteile vom 14. Juli 2005, Charles und Charles-Tijmens, C-434/03, Slg. 2005, I-7037, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. September 2006, Wollny, C-72/05, Slg. 2006, I-8297, Randnr. 21).

    Rn. 26 Entscheidet sich der Steuerpflichtige dafür, ein Investitionsgut, das sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet wird, als Unternehmensgegenstand zu behandeln, so ist die beim Erwerb dieses Gegenstands geschuldete Vorsteuer grundsätzlich vollständig und sofort abziehbar (vgl. Urteile Charles und Charles-Tijmens, Randnr. 24, und Wollny, Randnr. 22).

    Rn. 27 In einem solchen Fall führt allerdings das Recht auf vollständigen und sofortigen Abzug der bei der Anschaffung entrichteten Mehrwertsteuer zu einer entsprechenden Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer auf die private Verwendung des Unternehmensgegenstands (vgl. Urteile Charles und Charles-Tijmens, Randnr. 30, und Wollny, Randnr. 24).

    Rn. 31 In Bezug auf eine solche Besteuerung sieht, wie in Randnr. 27 des vorliegenden Urteils ausgeführt, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie vor, dass sie auf der Grundlage des Betrags der Ausgaben des Steuerpflichtigen für die Erbringung der betreffenden Dienstleistung zu erfolgen hat (vgl. Urteile Charles und Charles-Tijmens, Randnr. 25, und vom 23. April 2009, Puffer, C-460/07, Slg. 2009, I-3251, Randnr. 41).

  • EuGH, 08.05.2003 - C-269/00

    Seeling - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 …

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-594/10
    Zu diesem Zweck stellt Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie die Verwendung zu privaten Zwecken einer Dienstleistung gegen Entgelt gleich, so dass der Steuerpflichtige gemäß Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie die Mehrwertsteuer auf die Ausgaben für diese Verwendung entrichten muss (vgl. Urteil vom 8. Mai 2003, Seeling, C-269/00, Slg. 2003, I-4101, Randnrn.
  • EuGH, 15.07.2010 - C-368/09

    Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - …

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-594/10
    Rn. 29 Dass das nationale Gericht die Vorlagefragen formal allein unter Bezugnahme auf eine für andere Fälle geltende Bestimmung der Sechsten Richtlinie formuliert hat, hindert den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht unabhängig davon, worauf es in seinen Fragen Bezug genommen hat, alle Auslegungshinweise zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2010, Pannon Gép Centrum, C-368/09, Slg. 2010, I-7467, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.2008 - C-371/07

    Danfoss und AstraZeneca - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 2 - …

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-594/10
    Rn. 20 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie, der Ausnahmecharakter hat, die Mitgliedstaaten ermächtigt, ihre zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Sechsten Richtlinie bestehenden Regelungen über den Ausschluss des Vorsteuerabzugsrechts beizubehalten, bis der Rat die in Abs. 6 Unterabs. 1 vorgesehenen Bestimmungen erlassen hat (vgl. Urteile vom 14. Juni 2001, Kommission/Frankreich, C-345/99, Slg. 2001, I-4493, Randnr. 19, und vom 11. Dezember 2008, Danfoss und AstraZeneca, C-371/07, Slg. 2008, I-9549, Randnr. 28).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-460/07

    Puffer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - …

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-594/10
    Rn. 31 In Bezug auf eine solche Besteuerung sieht, wie in Randnr. 27 des vorliegenden Urteils ausgeführt, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie vor, dass sie auf der Grundlage des Betrags der Ausgaben des Steuerpflichtigen für die Erbringung der betreffenden Dienstleistung zu erfolgen hat (vgl. Urteile Charles und Charles-Tijmens, Randnr. 25, und vom 23. April 2009, Puffer, C-460/07, Slg. 2009, I-3251, Randnr. 41).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-414/07

    Magoora - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - Nationale …

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-594/10
    Rn. 37 Dabei ist es Sache des vorlegenden Gerichts, sein innerstaatliches Recht so weit wie möglich im Licht des Wortlauts und des Zwecks der erwähnten Bestimmung der Sechsten Richtlinie auszulegen, um die mit ihr angestrebten Ergebnisse zu erreichen, indem es die diesem Zweck am besten entsprechende Auslegung der nationalen Rechtsvorschriften wählt und dadurch zu einer mit den Bestimmungen der Richtlinie vereinbaren Lösung gelangt und indem es jede möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewandt lässt (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2008, Magoora, C-414/07, Slg. 2008, I-10921, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.06.2001 - C-345/99

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus EuGH, 16.02.2012 - C-594/10
    Rn. 20 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie, der Ausnahmecharakter hat, die Mitgliedstaaten ermächtigt, ihre zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Sechsten Richtlinie bestehenden Regelungen über den Ausschluss des Vorsteuerabzugsrechts beizubehalten, bis der Rat die in Abs. 6 Unterabs. 1 vorgesehenen Bestimmungen erlassen hat (vgl. Urteile vom 14. Juni 2001, Kommission/Frankreich, C-345/99, Slg. 2001, I-4493, Randnr. 19, und vom 11. Dezember 2008, Danfoss und AstraZeneca, C-371/07, Slg. 2008, I-9549, Randnr. 28).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-525/11

    Mednis - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 183 - Einzelheiten der …

    Rn. 33 In der vorliegenden Rechtssache weist das vorlegende Gericht, das allein sowohl für die Auslegung des nationalen Rechts wie für die Feststellung und die Beurteilung des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits und insbesondere der Art und Weise, in der dieses Recht von der Steuerverwaltung angewandt wird, zuständig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Februar 2012, van Laarhoven, C-594/10, Randnr. 36, und vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito, C-618/10, Randnr. 76), darauf hin, dass der VID Art. 285 des Dekrets Nr. 933 generell und präventiv auf der Grundlage einer rein mathematischen Feststellung, dass der in Rede stehende Mehrwertsteuerüberschuss den in diesem Artikel vorgesehenen Prozentsatz übersteige, anwende, ohne eine besondere Prüfung des Einzelfalls vorzunehmen, in deren Rahmen der betroffene Steuerpflichtige die Möglichkeit hätte, darzutun, dass keine Gefahr der Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung vorliege.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2013 - C-219/12

    Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr - Mehrwertsteuer - Definition des Begriffs …

    {FN:17} - Vgl. zuletzt Urteil vom 16. Februar 2012, Van Laarhoven (C-594/10, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-92/13

    Gemeente 's-Hertogenbosch - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Lieferung gegen …

    {FN:5} - Urteil vom 16. Februar 2012 (C-594/10).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.12.2011 - C-594/10 (https://dejure.org/2011,18443)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - C-594/10 (https://dejure.org/2011,18443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Van Laarhoven

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Vorsteuerabzug - Beschränkung - Übergangsweise weiterhin zulässige Altregelungen - Änderung einer bestehenden Beschränkung, die betragsmäßig zu deren Ausweitung führt - Sowohl geschäftlich als auch privat genutzter Pkw - Besteuerung ...

  • EU-Kommission PDF

    T.G. van Laarhoven gegen Staatssecretaris van Financiën.

  • EU-Kommission

    Van Laarhoven

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Vorsteuerabzug - Beschränkung - Übergangsweise weiterhin zulässige Altregelungen − Änderung einer bestehenden Beschränkung, die betragsmäßig zu deren Ausweitung führt − Sowohl geschäftlich als auch privat genutzter PKW ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 23.04.2009 - C-460/07

    Puffer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10
    Rn. 38 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof im Urteil Puffer{FN-VERWEIS:36} entschieden, dass eine Regelung, die auf einem anderen Grundgedanken als das frühere Recht beruht und neue Verfahren schafft, den Rechtsvorschriften, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Sechsten Richtlinie bestanden, nicht gleichgestellt werden kann.

    Rn. 39 Anders als offenbar die niederländische Regierung kann ich nicht erkennen, dass das Urteil Puffer dahin gehend zu verstehen ist, dass eine nicht mehr von der Ausnahmebestimmung des Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie gedeckte Änderung immer erst dann vorliegt, wenn die neue Regelung auf einem anderen Grundgedanken beruht und neue Verfahren schafft.

    Rn. 40 Dies belegen insbesondere das Urteil Kommission/Frankreich{FN-VERWEIS:37}, mit dem die Rechtsprechung zu den unzulässigen Erweiterungen ihren Anfang genommen hat, und das Urteil X Holding{FN-VERWEIS:38}, das nach dem Urteil Puffer ergangen ist.

    {FN:5} - Urteile vom 14. Juni 2001, Kommission/Frankreich (C-345/99, Slg. 2001, I-4493, Randnr. 18), sowie vom 23. April 2009, Puffer (C-460/07, Slg. 2009, I-3251, Randnr. 82) und PARAT Automotive Cabrio (C-74/08, Slg. 2009, I-3459, Randnr. 17).

    {FN:13} - Urteile Puffer (zitiert in Fn. 5, Randnr. 83), X Holding (zitiert in Fn. 12, Randnr. 39) und vom 30. September 2010, 0asis East (C-395/09, Slg. 2010, I-8811, Randnr. 20).

    {FN:24} - Urteil Puffer (zitiert in Fn. 5, Randnr. 41).

    {FN:25} - Vgl. Urteil Puffer (zitiert in Fn. 5, Randnr. 42).

    {FN:34} - Urteil Puffer (zitiert in Fn. 5, Randnrn. 85 und 87).

  • EuGH, 14.06.2001 - C-345/99

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10
    Rn. 40 Dies belegen insbesondere das Urteil Kommission/Frankreich{FN-VERWEIS:37}, mit dem die Rechtsprechung zu den unzulässigen Erweiterungen ihren Anfang genommen hat, und das Urteil X Holding{FN-VERWEIS:38}, das nach dem Urteil Puffer ergangen ist.

    {FN:5} - Urteile vom 14. Juni 2001, Kommission/Frankreich (C-345/99, Slg. 2001, I-4493, Randnr. 18), sowie vom 23. April 2009, Puffer (C-460/07, Slg. 2009, I-3251, Randnr. 82) und PARAT Automotive Cabrio (C-74/08, Slg. 2009, I-3459, Randnr. 17).

    {FN:11} - Urteile Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 5, Randnr. 19) und Magoora (zitiert in Fn. 6, Randnr. 29).

    {FN:12} - Urteile Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 5, Randnr. 19), Danfoss und AstraZeneca (zitiert in Fn. 9, Randnr. 28) und vom 15. April 2010, X Holding (C-538/08 und C-33/09, Slg. 2010, I-3129, Randnr. 38).

    {FN:41} - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 35, Randnrn. 17 f. und 24).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-414/07

    Magoora - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - Nationale …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10
    {FN:6} - Urteile vom 6. Juli 1995, BP Soupergaz (C-62/93, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 18), vom 22. Dezember 2008, Magoora (C-414/07, Slg. 2008, I-10921, Randnr. 28), und vom 28. Juli 2011, Kommission/Ungarn (C-274/10, Slg. 2011, I-7289, Randnr. 43).

    {FN:10} - Vgl. Urteile Magoora (zitiert in Fn. 6, Randnr. 28), Pannon Gép Centrum (zitiert in Fn. 8, Randnr. 37) und Kommission/Ungarn (zitiert in Fn. 6, Randnr. 43).

    Im Urteil Magoora (zitiert in Fn. 6, Randnr. 44) hingegen hat der Gerichtshof den Ansatz der unionsrechtskonformen Auslegung der nationalen Rechtsvorschriften gewählt.

    {FN:40} - Vgl. Urteil Magoora (zitiert in Fn. 6, Randnr. 44).

  • EuGH, 30.03.2006 - C-184/04

    Uudenkaupungin kaupunki - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Investitionsgüter - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10
    {FN:23} - Vgl. Urteil vom 30. März 2006, Uudenkaupungin kaupunki (C-184/04, Slg. 2006, I-3039, Randnr. 33).

    {FN:28} - Urteil Uudenkaupungin kaupunki (zitiert in Fn. 23, Randnr. 30).

    {FN:29} - Vgl. Urteil Uudenkaupungin kaupunki (zitiert in Fn. 23, Randnr. 26) zu Art. 20 der Richtlinie.

  • EuGH, 24.05.2007 - C-157/05

    Holböck - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10
    Vgl. zur Stand-Still-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EG bzw. des Art. 64 Abs. 1 AEUV betreffend den freien Kapitalverkehr gegenüber Drittstaaten die Urteile vom 24. Mai 2007, Holböck (C-157/05, Slg. 2007, I-4051, Randnr. 41), und vom 11. Februar 2010, Fokus Invest (C-541/08, Slg. 2010, I-1025, Randnr. 42).

    {FN:36} - Zitiert in Fn. 5, Randnr. 87. Vgl. auch Urteil Cookies World (zitiert in Fn. 35, Randnr. 63), sowie zur Stand-Still-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EG bzw. des Art. 64 Abs. 1 AEUV betreffend den freien Kapitalverkehr gegenüber Drittstaaten die Urteile Holböck (zitiert in Fn. 34, Randnr. 41) und Fokus Invest (zitiert in Fn. 34, Randnr. 42).

  • EuGH, 14.07.2005 - C-434/03

    Charles und Charles-Tijmens - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10
    {FN:16} - Urteile vom 14. Juli 2005, Charles und Charles-Tijmens (C-434/03, Slg. 2005, I-7037, Randnr. 24), Wollny (zitiert in Fn. 15, Randnr. 22) und Puffer (zitiert in Fn. 5, Randnr. 40).

    {FN:18} - Urteile Charles und Charles-Tijmens (zitiert in Fn. 16, Randnr. 30) und Wollny (zitiert in Fn. 15, Randnrn. 24, 31 und 33).

  • EuGH, 11.09.2003 - C-155/01

    Cookies World - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Überlassung eines …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10
    {FN:35} - Urteile vom 14. Juni 2001, Kommission/Frankreich (C-40/00, Slg. 2001, I-4539, Randnr. 17), Metropol und Stadler (zitiert in Fn. 9, Randnr. 46), vom 11. September 2003, Cookies World (C-155/01, Slg. 2003, I-8785, Randnr. 66), Magoora (zitiert in Fn. 6, Randnr. 37), Danfoss und AstraZeneca (zitiert in Fn. 9, Randnr. 28) und Puffer (zitiert in Fn. 5, Randnr. 86).

    {FN:36} - Zitiert in Fn. 5, Randnr. 87. Vgl. auch Urteil Cookies World (zitiert in Fn. 35, Randnr. 63), sowie zur Stand-Still-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EG bzw. des Art. 64 Abs. 1 AEUV betreffend den freien Kapitalverkehr gegenüber Drittstaaten die Urteile Holböck (zitiert in Fn. 34, Randnr. 41) und Fokus Invest (zitiert in Fn. 34, Randnr. 42).

  • EuGH, 08.05.2003 - C-269/00

    Seeling - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10
    {FN:19} - Vgl. Urteile vom 8. Mai 2003, Seeling (C-269/00, Slg. 2003, I-4101, Randnrn.
  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10
    {FN:15} - Urteile vom 21. April 2005, HE (C-25/03, Slg. 2005, I-3123, Randnr. 46), vom 14. September 2006, Wollny (C-72/05, Slg. 2006, I-8297, Randnr. 21), und Puffer (zitiert in Fn. 5, Randnr. 39).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-72/05

    Wollny - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10
    {FN:15} - Urteile vom 21. April 2005, HE (C-25/03, Slg. 2005, I-3123, Randnr. 46), vom 14. September 2006, Wollny (C-72/05, Slg. 2006, I-8297, Randnr. 21), und Puffer (zitiert in Fn. 5, Randnr. 39).
  • EuGH, 11.02.2010 - C-541/08

    Fokus Invest - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren …

  • EuGH, 15.04.2010 - C-538/08

    X Holding und Oracle Nederland - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf …

  • EuGH, 14.06.2001 - C-40/00

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 …

  • EuGH, 30.09.2010 - C-395/09

    Oasis East - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - Beitritt …

  • EuGH, 29.04.2004 - C-152/02

    Terra Baubedarf-Handel

  • EuGH, 15.07.2010 - C-368/09

    Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - …

  • EuGH, 01.04.2004 - C-90/02

    Bockemühl

  • EuGH, 11.12.2008 - C-371/07

    Danfoss und AstraZeneca - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 2 - …

  • EuGH, 29.10.2009 - C-174/08

    NCC Construction Danmark - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 - …

  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa u.a. - "Begriff des nationalen Gerichts im Sinne von Artikel 177 …

  • EuGH, 15.01.1998 - C-37/95

    Belgische Staat / Ghent Coal Terminal - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - …

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

  • EuGH, 08.01.2002 - C-409/99

    "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 17 Absätze 6 und 7 - Recht auf …

  • EuGH, 23.04.2009 - C-74/08

    PARAT Automotive Cabrio - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Beitritt eines neuen …

  • EuGH, 28.07.2011 - C-274/10

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-229/15

    Mateusiak - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 18 Buchst. c der Richtlinie …

    {FN:9} - Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache van Laarhoven (C-594/10, EU:C:2011:820, Nr. 25).
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