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Weitere Entscheidungen unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 | EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 24.10.2018 - C-595/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34191
EuGH, 24.10.2018 - C-595/17 (https://dejure.org/2018,34191)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.2018 - C-595/17 (https://dejure.org/2018,34191)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - C-595/17 (https://dejure.org/2018,34191)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Apple Sales International u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 23 - Gerichtsstandsvereinbarung in einem Vertriebsvertrag - Schadensersatzklage des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Apple Sales International u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 23 - Gerichtsstandsvereinbarung in einem Vertriebsvertrag - Schadensersatzklage des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Apple Sales International u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 23 - Gerichtsstandsvereinbarung in einem Vertriebsvertrag - Schadensersatzklage des ...

  • Betriebs-Berater

    Anwendung einer Gerichtsstandsklausel bei Schadensersatzklage eines Händlers gegen seinen Lieferanten wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Art. 102 AEUV; Art. 23 VO (EG) Nr. 44/2001
    ICourt: Allgemeine Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Haftung aus Art. 102 AEUV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 23 - Gerichtsstandsvereinbarung in einem Vertriebsvertrag - Schadensersatzklage des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Apple Sales International u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 23 - Gerichtsstandsvereinbarung in einem Vertriebsvertrag - Schadensersatzklage des ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 349
  • EuZW 2019, 79
  • NZG 2019, 315
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor …

    Auszug aus EuGH, 24.10.2018 - C-595/17
    Rn. 15 Mit Urteil vom 7. Oktober 2015 hob die Cour de cassation (Kassationsgerichtshof, Frankreich) dieses Urteil mit der Begründung auf, dass die Cour d'appel de Paris (Berufungsgericht Paris) dadurch gegen Art. 23 der Verordnung Nr. 44/2001 in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335), verstoßen habe, dass sie die im Vertrag zwischen eBizcuss und der Apple Sales International enthaltene Gerichtsstandsklausel berücksichtigt habe, obwohl sich diese Klausel nicht auf Streitigkeiten über die Haftung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht bezogen habe.

    Rn. 21 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung zur Bestimmung der in ihren Geltungsbereich fallenden Rechtsstreitigkeiten nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Sache des nationalen Gerichts ist, vor dem sie geltend gemacht wird (Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieses Erfordernis soll vermeiden, dass eine Partei dadurch überrascht wird, dass die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für sämtliche Rechtsstreitigkeiten begründet wird, die sich eventuell aus den Beziehungen mit ihrem Vertragspartner ergeben und ihren Ursprung in einer anderen Beziehung als derjenigen haben, anlässlich deren die Begründung des Gerichtsstands vorgenommen wurde (Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 23 Im Hinblick auf dieses Ziel hat der Gerichtshof ausgeführt, dass eine Klausel, die sich in abstrakter Weise auf Rechtsstreitigkeiten aus Vertragsverhältnissen bezieht, nicht einen Rechtsstreit erfasst, in dem ein Vertragspartner aus deliktischer Haftung wegen seines einem rechtswidrigen Kartell entsprechenden Verhaltens belangt wird (Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 69).

    Rn. 24 Bei einem solchen Rechtsstreit kann, da er für das geschädigte Unternehmen im Zeitpunkt seiner Zustimmung zu der genannten Klausel nicht hinreichend vorhersehbar war, weil diesem Unternehmen eine Beteiligung seines Vertragspartners an dem rechtswidrigen Kartell zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, nicht davon ausgegangen werden, dass er auf den Vertragsverhältnissen beruht (Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 70).

    Rn. 25 In Anbetracht dieser Erwägungen hat der Gerichtshof für Recht erkannt, dass es Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 bei Schadensersatzklagen wegen Verstoßes gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 (…ABl. 1994, L 1, S. 3) zulässt, in Lieferverträgen enthaltene Gerichtsstandsklauseln zu berücksichtigen, sofern sich diese Klauseln auf Streitigkeiten aus Haftung wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht beziehen (Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 72).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …

    Auszug aus EuGH, 24.10.2018 - C-595/17
    Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung), und wie es auch in den Erwägungsgründen 3, 12 und 13 der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (…ABl. 2014, L 349, S. 1) heißt, erzeugen im Übrigen die Art. 101 und 102 AEUV in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen und lassen für die Betreffenden Rechte und Pflichten entstehen, die die nationalen Gerichte durchzusetzen haben.
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2025 - U (Kart) 5/24

    Unangekündigte und unbegründete Sperrung eines Nutzerkontos als …

    Dieses Erfordernis soll vermeiden, dass eine Partei dadurch überrascht wird, dass die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für sämtliche Rechtsstreitigkeiten begründet wird, die sich eventuell aus den Beziehungen mit ihrem Vertragspartner ergeben und ihren Ursprung in einer anderen Beziehung als derjenigen haben, anlässlich deren die Begründung des Gerichtsstands vorgenommen wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 24.10.2018 - C-595/17, juris Rn. 22 - Apple Sales;… Urteil vom 21.05.2015 - C-352/13, juris Rn. 68 - CDC Hydrogen Peroxide).

    Dies ist der Fall, wenn das vorgetragene wettbewerbswidrige Verhalten nichts mit dem Vertragsverhältnis zu tun hat, in dessen Rahmen die Gerichtsstandsklausel vereinbart wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 24.10.2018 - C-595/17, juris Rn. 27 - Apple Sales).

    Dementsprechend erfasst eine Klausel, die sich in abstrakter Weise auf Rechtsstreitigkeiten aus Vertragsverhältnissen bezieht, einen Rechtsstreit, in dem ein Vertragspartner aus deliktischer Haftung wegen seines einem rechtswidrigen Kartell entsprechenden Verhaltens belangt wird, nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 24.10.2018 - C-595/17, juris Rn. 23 - Apple Sales;… Urteil vom 21.05.2015 - C-352/13, juris Rn. 69 - CDC Hydrogen Peroxide).

    Bei einem solchen Rechtsstreit kann, da er für das geschädigte Unternehmen im Zeitpunkt seiner Zustimmung zu der genannten Klausel nicht hinreichend vorhersehbar war, weil diesem Unternehmen eine Beteiligung seines Vertragspartners an dem rechtswidrigen Kartell zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, nicht davon ausgegangen werden, dass er auf den Vertragsverhältnissen beruht (vgl. EuGH, Urteil vom 24.10.2018 - C-595/17, juris Rn. 24 - Apple Sales;… Urteil vom 21.05.2015 - C-352/13, juris Rn. 70 - CDC Hydrogen Peroxide).

    Da sich der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in den von einem marktbeherrschenden Unternehmen geknüpften vertraglichen Beziehungen und über die Vertragsbedingungen manifestieren kann, ist die Erstreckung einer Gerichtsstandsvereinbarung auf darauf gestützte Klagen auch dann nicht überraschend, wenn sie sich nicht ausdrücklich auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bezieht (vgl. EuGH, Urteil vom 24.10.2018 - C-595/17, juris Rn. 28 ff. - Apple Sales; BGH…, Urteil vom 10.02.2021 - KZR 66/17, juris Rn. 18 - Wikingerhof/Booking.com).

    Die Auslegung einer Vereinbarung über die internationale Zuständigkeit ist Sache des nationalen Gerichts, vor dem sie geltend gemacht wird (vgl. EuGH, Urteil vom 24.10.2018 - C-595/17, juris Rn. 21 - Apple Sales;… Urteil vom 21.05.2015 - C-352/13, juris Rn. 67 - CDC Hydrogen Peroxide).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19

    Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    {FN:77} Vgl. die Rechtssache, in der das Urteil vom 24. Oktober 2018, Apple Sales International u. a. (C-595/17, EU:C:2018:854), ergangen ist.

    {FN:163} Urteil vom 24. Oktober 2018 (C-595/17, EU:C:2018:854).

    {FN:164} Vgl. Urteil vom 24. Oktober 2018, Apple Sales International u. a. (C-595/17, EU:C:2018:854, Rn. 28 bis 30).

    {FN:165} Vgl. u. a. Urteil vom 24. Oktober 2018, Apple Sales International u. a. (C-595/17, EU:C:2018:854, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:167} Urteil vom 24. Oktober 2018 (C-595/17, EU:C:2018:854).

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17

    Wikingerhof/Booking.com - Gerichtliche Zuständigkeit bei Kartellverstoß: …

    Dieses Erfordernis soll vermeiden, dass eine Partei dadurch überrascht wird, dass die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für sämtliche Rechtsstreitigkeiten begründet wird, die sich eventuell aus den Beziehungen mit ihrem Vertragspartner ergeben und ihren Ursprung in einer anderen Beziehung als derjenigen haben, anlässlich deren die Begründung des Gerichtsstands vorgenommen wurde (…vgl. EuGH, Urteile vom 21. Mai 2015 - C-352/13, WuW 2015, 785 Rn. 68 - CDC Hydrogen Peroxide, und vom 24. Oktober 2018 - C-595/17, WuW 2018, 630 Rn. 22 - Apple Inc.).
  • BGH, 29.10.2019 - KZR 39/19

    Trassenentgelte

    Diesem zentralen Schutzzweck entspricht es, dass die Vorschrift des Art. 102 AEUV unmittelbar anwendbar ist und subjektive Rechte begründet, die die mitgliedstaatlichen Gerichte zu wahren haben (EuGH, Urteil vom 30. Januar 1974, C-127/73, Slg. 1974, 51 15/17 - BRT/SABAM;… Urteil vom 18. März 1997 - C-282/95, Slg. 1997, I-1503 Rn. 39 = EuZW 1997, 762 - Guérin automobiles/Kommission; Urteil vom 24. Oktober 2018 - C-595/17, WuW 2018, 630 Rn. 35 - Apple Sales International; siehe auch Erwägungsgründe 3, 12 f. der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, ABl.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bedarf die Verhängung von aus Art. 102 AEUV sich ergebenden Rechtspflichten eines marktbeherrschenden Unternehmens keiner vorherigen behördlichen Verbotsentscheidung (EuGH, Urteil vom 24. Oktober 2018 - C-595/17, WuW 2018, 630 Rn. 35 - Apple Sales International; EuG…, Urteil vom 22. März 2000 - T-125/97, Slg. 2000, II-1733 Rn. 80 - Coca-Cola/Kommission; vgl. auch Art. 1 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln, ABl.

  • BGH, 17.06.2026 - KZR 29/25

    VISA

    Sie gilt auch für Gerichtsstandsvereinbarungen, die sich auf kartellrechtliche Schadensersatzansprüche beziehen, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages stehen (…EuGH, Urteile vom 21. Mai 2015 - C-352/13, ZIP 2015, 2043 Rn. 72 - CDC Hydrogen Peroxide; vom 24. Oktober 2018 - C-595/17, WuW 2018, 630 Rn. 23 - Apple Sales International; BGH…, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 66/17, WRP 2021, 916 Rn. 18 - Wikingerhof/Booking.com I).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2024 - 6 W 1/24

    Digitale Vignetten für österreichische Autobahnen: Kartellklage in Deutschland …

    Da sich der hier geltend gemachte Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in den vertraglichen Beziehungen und in den Vertragsbedingungen manifestieren könne, sei die Erstreckung der Gerichtsstandsvereinbarung auf darauf gestützte Klagen nach der Rechtsprechung des EuGH in Sachen Apple Sales International (Urt. v. 24. Oktober 2018, C-595/17, NJW 2019, 349, Rn. 22 ff.) auch nicht überraschend.

    Die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung ist - wie der EuGH wiederholt betont hat - Sache des nationalen Gerichts, vor dem sie geltend gemacht wird (…vgl. EuGH, Urt. v. 21. Mai 2015, Rs. C-352/13, Rn. 67 - CDC Hydrogen Peroxide; EuGH, Urt. v. 24. Oktober 2018, Rs. C-595/17, Rn. 21 - Apple Sales International u. a./eBizcuss.com).

    Dieses Erfordernis soll vermeiden, dass eine Partei dadurch überrascht wird, dass die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für sämtliche Rechtsstreitigkeiten begründet wird, die sich eventuell aus den Beziehungen mit ihrem Vertragspartner ergeben und ihren Ursprung in einer anderen Beziehung als derjenigen haben, anlässlich deren die Begründung des Gerichtsstands vorgenommen wurde (EuGH, Urt. v. 24. Oktober 2018, Rs. C-595/17, Rn. 22 - Apple Sales International u. a./eBizcuss.com;… EuGH, Urt. v. 21. Mai 2015, Rs. C-352/13, Rn. 68 - CDC Hydrogen Peroxide;… BGH, Urt. v. 10. Februar 2021, KZR 66/17, Rn. 18 - Wikingerhof;… BGH, Beschl. v. 15. Juni 2021, II ZB 35/20, Rn. 51, zitiert nach juris;… Gaier, in: BeckOK ZPO, Art. 25 EuGVVO, Rn. 25.1;… Mankowski, in: Rauscher, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, a.a.O., Art. 25 EuGVVO, Rn. 276, 280).

    Rn. 86 Soweit bei Gerichtsstandsvereinbarungen, die sich in abstrakter Weise auf Rechtsstreitigkeiten "aus dem Vertrag" beziehen, vereinzelt angenommen wird, dass sich die Abgrenzung im Wesentlichen danach richtet, ob Ansprüche wegen Verstoßes gegen das Kartellverbot oder wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung geltend gemacht werden, da im ersteren Fall (…unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 21. Mai 2015, Rs. C-352/13, Rn. 70 - CDC Hydrogen Peroxide) von einer nicht vorhersehbaren Geltendmachung kartellrechtlicher Ansprüche auszugehen sei, nicht aber im letzteren (unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 24. Oktober 2018, Rs. C-595/17, Rn. 24, 27 ff. - Apple Sales International u. a./eBizcuss.com), kann dem nicht gefolgt werden (…vgl. zum Streitstand Stadler/Krüger, in: Musielak/Voit, ZPO, 21. Aufl. 2024, Art. 25 EuGVVO, Rn. 6a m.w.N.).

    Der Umstand, dass sich der behauptete Verstoß gegen Art. 102 AEUV bzw. § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB im Einzelfall auch in vertraglichen Bestimmungen manifestieren kann (EuGH, Urt. v. 24. Oktober 2018, Rs. C-595/17, Rn. 28 - Apple Sales International u. a./eBizcuss.com;… BGH, Urt. v. 10. Februar 2021, KZR 66/17, Rn. 12, 24 - Wikingerhof), rechtfertigt nicht die Annahme, dass es sich vorliegend um eine Streitigkeit "aus und aufgrund" des zwischen den Parteien geschlossenen Vertragsverhältnisses handelt "und [diese] im Zusammenhang mit seiner Abwicklung" steht.

    Soweit die Verfügungsbeklagte auf die ihrer Ansicht nach gegenläufige Entscheidung des EuGH in Sachen Apple Sales International (Urt. v. 24. Oktober 2018, Rs. C-595/17, Rn. 23 f., 27 ff.) verweist, ist dieser nicht zu entnehmen, dass eine generelle Vorhersehbarkeit für künftige Verstöße gegen Art. 102 AEUV bzw. § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB besteht.

  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 228/17

    Internationale Zuständigkeit bei Rückgewähr darlehensfinanzierter …

    Rn. 30 Eine Gerichtsstandsklausel gilt nur für Rechtsstreitigkeiten, die ihren Ursprung in dem Rechtsverhältnis haben, das Anlass ihrer Vereinbarung war (EuGH, NJW 2019, 349 Rn. 22 ["Apple Sales International"]).
  • OLG Dresden, 13.01.2021 - U 8/15

    Kartellverstoß durch Preisbildung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens

    Dem zentralen Schutzzweck des Art. 102 AEUV entspricht es, dass diese Vorschrift unmittelbar anwendbar ist und subjektive Rechte begründet, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu wahren haben (…st. Rspr., vgl. z.B. EuGH, Urteile vom 30.01.1974 - C-127/73 - BRT/SABAM vom 18.03.1997 - C-285/95 -, Guerin, automobiles/Kommission, Rn. 39;… vom 20.09.2001 - Rs. C-453/99 -, Courage/Crehan Rn. 25 ff.;… vom 13.07.2006 - C-295/04 -, Manfredi Rn. 60 ff., und vom 24.10.2018 - C-595/17 -, Apple Sales International, Rn. 35).

    Der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes wonach die Art. 101, 102 AEUV (bzw. deren Vorläufer, die Art. 81 und 82 EGV) in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugen und für die Betreffenden Rechte und Pflichten entstehen lassen, die die nationalen Gerichte durchzusetzen haben (…vgl. EuGH, Urteile vom 30.01.1974 - C-127/73 - BRT/SABAM vom 18.03.1997 - C-285/95 - Guerin, automobiles/Kommission, Rn. 39 und vom 24.10.2018 - C-595/17 - Apple Sales International, Rn. 35), genügte allein das nationale deutsche lex specialis in Gestalt des AEG a.F. nicht, da es keinen subjektiven Rechtsanspruch eines zum Schienennetz zugangsberechtigten Eisenbahnverkehrsunternehmens vorsah, Ersatz des ihm durch missbräuchliche und diskriminierende Preisfestsetzung entstandenen Schadens zu verlangen.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, dass die Art. 101, 102 AEUV (bzw. deren Vorläufer, die Art. 81 und 82 EGV) in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugen und für die Betreffenden Rechte und Pflichten entstehen lassen, die die nationalen Gerichte durchzusetzen haben, woraus er wiederum das Recht des sich durch einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln geschädigt fühlenden Einzelnen folgert, unabhängig von der vorherigen Feststellung eines solchen Verstoßes durch die Wettbewerbsbehörde Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen (…vgl. EuGH, Urteile vom 30.01.1974 - C-127/73 - BRT/SABAM vom 18.03.1997 - C-285/95 - Guerin, automobiles/Kommission, Rn. 39…, vom 20.09.2001 - Rs. C-453/99 - Courage/Crehan Rn. 25 ff., vom 13.07.2006 - C-295/04 -, Manfredi Rn. 60 ff., und vom 24.10.2018 - C-595/17 - Apple Sales International, Rn. 35).

  • OLG Nürnberg, 19.08.2025 - 3 W 1224/25

    Gerichtsstandsvereinbarung, Antragsgegner, Gerichtsstandklauseln, unbillige …

    Rn. 44 Das Erfordernis, dass sich eine Gerichtsstandsvereinbarung nur auf eine bereits entstandene Rechtsstreitigkeit oder eine künftige aus einem bestimmten Rechtsverhältnis entspringende Rechtsstreitigkeit beziehen darf, soll vermeiden, dass eine Partei dadurch überrascht wird, dass die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts für sämtliche Rechtsstreitigkeiten begründet wird, die sich eventuell aus den Beziehungen mit ihrem Vertragspartner ergeben und ihren Ursprung in einer anderen Beziehung als derjenigen haben, anlässlich deren die Begründung des Gerichtsstands vorgenommen wurde (EuGH…, Urteil vom 21. Mai 2015, C-352/13, NZKart 2015, 307 Rn. 68 - Hydrogen Peroxide; EuGH, Urteil vom 24. Oktober 2018 - C-595/17, NJW 2019, 349 Rn. 22 - Apple Inc.; BGH…, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 66/17, GRUR 2021, 991, Rn. 18 - Wikingerhof).

    Eine Erstreckung einer Gerichtsstandsvereinbarung auf darauf gestützte Klagen ist in einem solchen Fall auch dann nicht überraschend, wenn diese sich nicht ausdrücklich auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bezieht (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 66/17, GRUR 2021, 991, Rn. 18 - Wikingerhof; EuGH, Urteil vom 24. Oktober 2018 - C-595/17, NJW 2019, 349 Rn. 29 ff. - Apple Inc).

  • OLG Dresden, 25.11.2020 - U 4/18
    Dem zentralen Schutzzweck des Art. 102 AEUV entspricht es, dass diese Vorschrift unmittelbar anwendbar ist und subjektive Rechte begründet, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu wahren haben (…st. Rspr., vgl. z.B. EuGH, Urteile vom 30.01.1974 - C-127/73 - BRT/SABAM vom 18.03.1997 - C-285/95 -, Guerin, automobiles/Kommission, Rn. 39;… vom 20.09.2001 - Rs. C-453/99 -, Courage/Crehan Rn. 25 ff.;… vom 13.07.2006 - C-295/04 -, Manfredi Rn. 60 ff., und vom 24.10.2018 - C-595/17 -, Apple Sales International, Rn. 35).

    Seite 12 Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes wonach die Art. 101, 102 AEUV (bzw. deren Vorläufer, die Art. 81 und 82 EGV) in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugen und für die Betreffenden Rechte und Pflichten entstehen lassen, die die nationalen Gerichte durchzusetzen haben (…vgl. EuGH, Urteile vom 30.01.1974 - C-127/73 - BRT/SABAM vom 18.03.1997 - C-285/95 - Guerin, automobiles/Kommission, Rn. 39 und vom 24.10.2018 - C-595/17 - Apple Sales International, Rn. 35), genügte allein das nationale deutsche lex specialis in Gestalt des AEG a.F. nicht, da es keinen subjektiven Rechtsanspruch eines zum Schienennetz zugangsberechtigten Eisenbahnverkehrsunternehmens vorsah, Ersatz des ihm durch missbräuchliche und diskriminierende Preisfestsetzung entstandenen Schadens zu verlangen.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, dass die Art. 101, 102 AEUV (bzw. deren Vorläufer, die Art. 81 und 82 EGV) in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugen und für die Betreffenden Rechte und Pflichten entstehen lassen, die die nationalen Gerichte durchzusetzen haben, woraus er wiederum das Recht des sich durch einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln geschädigt fühlenden Einzelnen folgert, unabhängig von der vorherigen Feststellung eines solchen Verstoßes durch die Wettbewerbsbehörde Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen (…vgl. EuGH, Urteile vom 30.01.1974 - C-127/73 - BRT/SABAM vom 18.03.1997 - C-285/95 - Guerin, automobiles/Kommission, Rn. 39…, vom 20.09.2001 - Rs. C-453/99 - Courage/Crehan Rn. 25 ff., vom 13.07.2006 - C-295/04 -, Manfredi Rn. 60 ff., und vom 24.10.2018 - C-595/17 - Apple Sales International, Rn. 35).

  • BGH, 17.12.2024 - VIII ZR 213/23

    Begründung des Erfolgsorts im Sinne des Art. 5 Nr. 3 des Übereinkommens über die …

  • LG Düsseldorf, 18.04.2024 - 14d O 1/23

    Facebook-Sperre eines Nutzerkontos ohne Begründung oder Anhörung ist …

  • LG Düsseldorf, 31.10.2023 - 14d O 17/21
  • OLG München, 12.12.2024 - 19 U 1449/24

    Asymmetrische Gerichtsstandsvereinbarung, Gerichtsstandklauseln, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-566/22

    Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • LG Kiel, 24.08.2023 - 13 O 188/21
  • OLG Köln, 18.02.2020 - 13 W 7/20
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17   

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Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17 (https://dejure.org/2018,18432)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.07.2018 - C-595/17 (https://dejure.org/2018,18432)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - C-595/17 (https://dejure.org/2018,18432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Apple Sales International u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtsstandsvereinbarung in einem Vertriebsvertrag - Schadensersatzklage des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Apple Sales International u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtsstandsvereinbarung in einem Vertriebsvertrag - Schadensersatzklage des ...

  • Wolters Kluwer

    Schlussanträge des Generalanwalts N. Wahl vom 5. Juli 2018. Apple Sales International u. a. gegen MJA. Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich). Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17
    Rn. 4 Die Rechtssache bietet somit - angesichts der Lösung, die der Gerichtshof in der Rechtssache vertreten hat, in der das Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335), ergangen ist - erneut Gelegenheit, die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer in ihrer Eigenschaft als Verfasser der Gerichtsstandsklauseln einerseits und als Personen, die Klage auf Ersatz von angeblich durch eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht, insbesondere gegen Art. 102 AEUV, entstandenen Schäden in dem gemeinhin als "private enforcement" bezeichneten Rahmen erheben wollen, andererseits, näher zu informieren.

    Rn. 15 Mit Urteil vom 7. Oktober 2015 hob die Cour de cassation (Kassationsgerichtshof, Frankreich) dieses Urteil mit der Begründung auf, dass die Cour d'appel de Paris (Berufungsgericht Paris) dadurch gegen Art. 23 der Verordnung Nr. 44/2001 in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335), verstoßen habe, dass sie die im Vertrag zwischen eBizcuss und der Firma Apple Sales International enthaltene Gerichtsstandsklausel berücksichtigt habe, obwohl diese sich nicht auf Streitigkeiten betreffend die Haftung wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht bezogen habe.

    Rn. 22 Wie die unterschiedlichen Standpunkte der französischen Gerichte, die sich im Ausgangsverfahren zu äußern hatten, zeigen, geht es hier offensichtlich um die genaue Tragweite der vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335), vertretenen Auslegung.

    Rn. 47 Wie jedoch der Gerichtshof in der Rechtssache, in der das Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335), ergangen ist, befunden hat, darf das angerufene Gericht die Berücksichtigung einer den Erfordernissen des Art. 23 dieser Verordnung entsprechenden Gerichtsstandsklausel nicht - ohne hierdurch die Zielsetzung der Verordnung Nr. 44/2001 in Frage zu stellen - allein deshalb ablehnen, weil es der Ansicht ist, dass das in dieser Klausel bezeichnete Gericht nicht die volle Geltung des Grundsatzes der wirksamen Durchführung der Wettbewerbsregeln sicherstellen und dem durch - angebliche oder erwiesene - wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen Geschädigten keinen vollen Ersatz seines Schadens zusprechen würde.

    Rn. 81 Es stellt sich mit anderen Worten die Frage, ob - ungeachtet dessen, dass sich im Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335), kein diesbezüglicher Hinweis findet - der Umstand, dass die streitige Schadensersatzklage wegen Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht eigenständig ist (eine sogenannte "Stand-alone"-Klage, im Unterschied zu einer "Follow-on"-Klage wie derjenigen, um die es in der Rechtssache ging, in der dieses Urteil ergangen ist), es ihrer Natur nach rechtfertigen kann, die Zuständigkeitsklausel unangewendet zu lassen.

    {FN:11} Vgl. auch Urteile vom 10. März 1992, Powell Duffryn (…C-214/89, EU:C:1992:115, Rn. 31), und vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 68).

    {FN:12} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 63).

    {FN:19} Vgl. Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335).

    {FN:20} Vgl. Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 69 und 71).

    {FN:25} Vgl. Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 59 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:26} Vgl. Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 62 und 63 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.06.2017 - C-436/16

    Leventis und Vafias - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17
    Dies ist in Bezug auf Art. 23 der Verordnung Nr. 44/2001, der Nachfolgebestimmung von Art. 17 Unterabs. 1 des Brüsseler Übereinkommens, der Fall (vgl. u. a. Urteil vom 28. Juni 2017, Leventis und Vafeias, C-436/16, EU:C:2017:497, Rn. 31).

    {FN:9} Vgl. entsprechend auch Urteile vom 14. Dezember 1976, Estasis Saloti di Colzani (…24/76, EU:C:1976:177, Rn. 6 und 7), und vom 28. Juni 2017, Leventis und Vafeias (C-436/16, EU:C:2017:497, Rn. 39).

    {FN:27} Vgl. Urteile vom 7. Juli 2016, Hőszig (…C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 28. Juni 2017, Leventis und Vafeias (C-436/16, EU:C:2017:497, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17
    {FN:7} Vgl. Urteil vom 3. Juli 1997, Benincasa (C-269/95, EU:C:1997:337, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:8} Vgl. Urteil vom 3. Juli 1997, Benincasa (C-269/95, EU:C:1997:337, Rn. 29).

    {FN:15} Vgl. Urteil vom 3. Juli 1997, Benincasa (C-269/95, EU:C:1997:337, Rn. 27 und 29).

  • EuGH, 16.03.1999 - C-159/97

    Castelletti - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 17 - Gerichtsstandsvereinbarung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17
    {FN:10} Vgl. entsprechend, was die Auslegung von Art. 17 des Brüsseler Übereinkommens angeht, Urteil vom 16. März 1999, Castelletti (C-159/97, EU:C:1999:142, Rn. 49).

    {FN:13} Vgl. Urteil vom 16. März 1999, Castelletti (C-159/97, EU:C:1999:142, Rn. 46 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung), in dem festgestellt wird, dass Art. 17 des Brüsseler Übereinkommens, der Art. 23 der Verordnung Nr. 44/2001 entspricht, von jedem objektiven Zusammenhang zwischen dem streitigen Rechtsverhältnis und dem vereinbarten Gericht absieht.

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17
    {FN:17} Vgl. Urteil vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a. (C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.06.2011 - C-360/09

    Pfleiderer - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Im Rahmen eines nationalen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17
    {FN:23} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2011, Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 28 und 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.07.2016 - C-222/15

    Hőszig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtsstandsklausel - Justizielle …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17
    {FN:27} Vgl. Urteile vom 7. Juli 2016, Hőszig (C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 28. Juni 2017, Leventis und Vafeias (…C-436/16, EU:C:2017:497, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17
    {FN:9} Vgl. entsprechend auch Urteile vom 14. Dezember 1976, Estasis Saloti di Colzani (24/76, EU:C:1976:177, Rn. 6 und 7), und vom 28. Juni 2017, Leventis und Vafeias (…C-436/16, EU:C:2017:497, Rn. 39).
  • EuGH, 10.03.1992 - C-214/89

    Powell Duffryn / Petereit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17
    {FN:11} Vgl. auch Urteile vom 10. März 1992, Powell Duffryn (C-214/89, EU:C:1992:115, Rn. 31), und vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (…C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 68).
  • EuGH, 24.06.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17
    Vgl. entsprechend, ebenfalls zur Auslegung von Art. 17 des Brüsseler Übereinkommens, Urteil vom 24. Juni 1981, Elefanten Schuh (150/80, EU:C:1981:148, Rn. 27), dem zufolge das Recht eines Vertragsstaats die Unwirksamkeit einer Gerichtsstandsklausel nicht allein deshalb vorsehen darf, weil von den Parteien eine andere als die nach diesem Recht vorgeschriebene Sprache verwendet worden ist.
  • EuGH, 28.07.2016 - C-102/15

    Siemens Aktiengesellschaft Österreich - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19

    Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    {FN:77} Vgl. die Rechtssache, in der das Urteil vom 24. Oktober 2018, Apple Sales International u. a. (C-595/17, EU:C:2018:854), ergangen ist.

    {FN:163} Urteil vom 24. Oktober 2018 (C-595/17, EU:C:2018:854).

    {FN:164} Vgl. Urteil vom 24. Oktober 2018, Apple Sales International u. a. (C-595/17, EU:C:2018:854, Rn. 28 bis 30).

    {FN:165} Vgl. u. a. Urteil vom 24. Oktober 2018, Apple Sales International u. a. (C-595/17, EU:C:2018:854, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:166} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Apple Sales International u. a. (C-595/17, EU:C:2018:541, Nrn. 34, 35 und 71).

    {FN:167} Urteil vom 24. Oktober 2018 (C-595/17, EU:C:2018:854).

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