Rechtsprechung
| EuGH, 09.07.2015 - C-607/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Cimmino u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Verordnung (EG) Nr. 2362/98 - Art. 7, 11 und 21 - Zollkontingente - Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten - Neuer Marktbeteiligter - Einfuhrlizenzen - Keine Übertragbarkeit der ...
- Europäischer Gerichtshof
Cimmino u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Verordnung (EG) Nr. 2362/98 - Art. 7, 11 und 21 - Zollkontingente - Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten - Neuer Marktbeteiligter - Einfuhrlizenzen - Keine Übertragbarkeit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Cimmino u.a.
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EGV 2362/98 Art 11, EGV 2362/98 Art 21 Abs 2, EGV 2988/95 Art 4 Abs 3
Traditionelle Marktbeteiligte, neue Marktbeteiligte - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Corte suprema di cassazione - Auslegung der Art. 11 und 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2362/98 der Kommission vom 28. Oktober 1998 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates betreffend die Einfuhrregelung für ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-607/13
- EuGH, 09.07.2015 - C-607/13
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 13.03.2014 - C-155/13
SICES u.a. - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 341/2007 - Art. 6 Abs. 4 - …
Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-607/13
Rn. 58 Der Gerichtshof hat jedoch in seinem Urteil SICES u. a. (C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 40) in Bezug auf Einfuhren in die Union, die im Wesentlichen mit den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden vergleichbar sind, entschieden, dass Art. 6 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 341/2007 der Kommission vom 29. März 2007 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten sowie zur Einführung einer Einfuhrlizenz- und Ursprungsbescheinigungsregelung für aus Drittländern eingeführten Knoblauch und bestimmte andere landwirtschaftliche Erzeugnisse (…ABl. L 90, S. 12), der ein Verbot der Übertragung von Rechten aus Einfuhrlizenzen vorsieht, zwar grundsätzlich solchen Transaktionen nicht entgegensteht, diese jedoch einen Rechtsmissbrauch darstellen, wenn sie künstlich mit dem wesentlichen Ziel herbeigeführt wurden, in den Genuss des Vorzugstarifs zu gelangen.Rn. 59 Wie die Generalanwältin in Nr. 95 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, lässt sich die im Urteil SICES u. a. (C-155/13, EU:C:2014:145) gefundene Lösung auf das Ausgangsverfahren übertragen.
In diesem Zusammenhang verlangt die Prüfung des Vorliegens einer missbräuchlichen Praxis, dass das vorlegende Gericht alle relevanten Tatsachen und Umstände des Einzelfalls berücksichtigt, und zwar einschließlich der Handelstätigkeiten vor und nach der betreffenden Einfuhr (Urteil SICES u. a., C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 61 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt der Nachweis einer missbräuchlichen Praxis zum einen das Vorliegen einer Gesamtheit objektiver Umstände voraus, aus denen sich ergibt, dass trotz formaler Einhaltung der in der Unionsregelung vorgesehenen Bedingungen das Ziel dieser Regelung nicht erreicht wurde, und zum anderen ein subjektives Element, nämlich die Absicht, sich einen aus der Unionsregelung resultierenden Vorteil zu verschaffen, indem die Voraussetzungen für seine Erlangung künstlich geschaffen werden (vgl. insbesondere Urteile Eichsfelder Schlachtbetrieb, C-515/03, EU:C:2005:491, Rn. 39, sowie in diesem Sinne SICES u. a., C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 31 bis 33).
Rn. 65 Insoweit hat der Gerichtshof im Urteil SICES u. a. (C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 37 bis 39) entschieden, dass nur dann angenommen werden kann, dass mit Transaktionen wie denen, die Gegenstand des Ausgangsverfahrens sind, im Wesentlichen die Erlangung eines ungerechtfertigten Vorteils für den Käufer in der Union bezweckt war, wenn auf Seiten der Einführer die Absicht bestand, dem Käufer einen solchen Vorteil zu verschaffen, und wenn die Transaktionen jeder wirtschaftlichen und geschäftlichen Rechtfertigung entbehrten, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat.
Rn. 67 Zu diesem Zweck kann das vorlegende Gericht alle rechtlichen, wirtschaftlichen und/oder personellen Verbindungen zwischen den an diesen Transaktionen mitwirkenden Marktbeteiligten berücksichtigen (…Urteil Part Service, C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 62) und, gestützt auf die in Rn. 39 des Urteils SICES u. a. (C-155/13, EU:C:2014:145) angeführten Gesichtspunkte, u. a. dem Umstand Rechnung tragen, dass der neue Marktbeteiligte, der Inhaber von Lizenzen "AGRIM" ist, im Rahmen der im Ausgangsverfahren fraglichen Transaktionen kein Geschäftsrisiko trägt, da das Risiko in Wirklichkeit vom Käufer in der Union getragen wurde, der zugleich ein traditioneller Marktbeteiligter ist, oder dem Umstand, dass sich angesichts der Verkaufs- und Weiterverkaufspreise der betreffenden Ware die Gewinnspanne der neuen Marktbeteiligten als geringfügig erwiesen hat.
- EuGH, 15.07.2004 - C-37/02
Dilexport
Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-607/13
Rn. 49 Die Aufteilung der Zollkontingente zwischen traditionellen und neuen Marktbeteiligten hat nämlich zur Folge, dass echte neue Marktbeteiligte auf dem Markt in Erscheinung treten und damit ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten voll entfalten (vgl. in diesem Sinne Urteil Di Lenardo und Dilexport, C-37/02 und C-38/02, EU:C:2004:443, Rn. 84 und 87).Rn. 53 Als Zweites haben sich die Mitgliedstaaten nach Art. 11 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2362/98 zu vergewissern, dass die neuen Marktbeteiligten in der Union eine Einfuhrtätigkeit ausüben und auf eigene Rechnung als autonome wirtschaftliche Einheit tätig sind; bestehen Zweifel an der Erfüllung dieser Voraussetzung, muss der betreffende Marktbeteiligte, damit seine Anträge auf Eintragung und auf Zuteilung der Jahresmenge für zulässig erklärt werden können und um die Selbständigkeit seiner Geschäftsführung zu belegen, der zuständigen nationalen Stelle Nachweise vorlegen, die von dieser für "ausreichend" erachtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Di Lenardo und Dilexport, C-37/02 und C-38/02, EU:C:2004:443, Rn. 86).
- EuGH, 21.02.2006 - C-255/02
DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …
Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-607/13
Rn. 74 Daraus folgt, dass Transaktionen im Rahmen einer missbräuchlichen Praxis vom vorlegenden Gericht so umzudeuten sind, dass die Lage hergestellt wird, die ohne die die missbräuchliche Praxis darstellenden Transaktionen bestanden hätte (vgl. entsprechend Urteil Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 94).
- EuGH, 21.02.2008 - C-425/06
Part Service - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a …
Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-607/13
Rn. 67 Zu diesem Zweck kann das vorlegende Gericht alle rechtlichen, wirtschaftlichen und/oder personellen Verbindungen zwischen den an diesen Transaktionen mitwirkenden Marktbeteiligten berücksichtigen (Urteil Part Service, C-425/06, EU:C:2008:108, Rn. 62) und, gestützt auf die in Rn. 39 des Urteils SICES u. a. (C-155/13, EU:C:2014:145) angeführten Gesichtspunkte, u. a. dem Umstand Rechnung tragen, dass der neue Marktbeteiligte, der Inhaber von Lizenzen "AGRIM" ist, im Rahmen der im Ausgangsverfahren fraglichen Transaktionen kein Geschäftsrisiko trägt, da das Risiko in Wirklichkeit vom Käufer in der Union getragen wurde, der zugleich ein traditioneller Marktbeteiligter ist, oder dem Umstand, dass sich angesichts der Verkaufs- und Weiterverkaufspreise der betreffenden Ware die Gewinnspanne der neuen Marktbeteiligten als geringfügig erwiesen hat. - EuGH, 21.07.2005 - C-515/03
Eichsfelder Schlachtbetrieb - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - …
Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-607/13
Rn. 61 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt der Nachweis einer missbräuchlichen Praxis zum einen das Vorliegen einer Gesamtheit objektiver Umstände voraus, aus denen sich ergibt, dass trotz formaler Einhaltung der in der Unionsregelung vorgesehenen Bedingungen das Ziel dieser Regelung nicht erreicht wurde, und zum anderen ein subjektives Element, nämlich die Absicht, sich einen aus der Unionsregelung resultierenden Vorteil zu verschaffen, indem die Voraussetzungen für seine Erlangung künstlich geschaffen werden (vgl. insbesondere Urteile Eichsfelder Schlachtbetrieb, C-515/03, EU:C:2005:491, Rn. 39, sowie in diesem Sinne SICES u. a., C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 31 bis 33). - EuGH, 12.12.2013 - C-116/12
Christodoulou u.a. - Zollwert - In ein Drittland ausgeführte Waren - …
Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-607/13
Rn. 75 Demgemäß ist ein Marktbeteiligter, der sich künstlich in eine Situation begeben hat, die es ihm ermöglicht, unrechtmäßig in den Genuss des Vorzugstarifs für die Bananeneinfuhr zu gelangen, verpflichtet, die Zölle auf die betreffenden Waren zu entrichten, unbeschadet gegebenenfalls im nationalen Recht vorgesehener verwaltungs-, zivil- oder strafrechtlicher Sanktionen (vgl. entsprechend Urteil Christodoulou u. a., C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 68). - EuGH, 04.06.2009 - C-158/08
Pometon - Zollkodex der Gemeinschaften -Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Schutz gegen …
Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-607/13
Rn. 73 Die Pflicht, einen durch eine regelwidrige Praxis unrechtmäßig erlangten Vorteil zurückzugewähren, ist keine Sanktion, sondern lediglich die Folge der Feststellung, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Erlangung des unionsrechtlich vorgesehenen Vorteils künstlich geschaffen und der erlangte Vorteil somit rechtsgrundlos gewährt wurde, so dass die Pflicht zu seiner Rückerstattung besteht (vgl. Urteil Pometon, C-158/08, EU:C:2009:349, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
CEPSA - Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen -Art. 81 EG …
Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-607/13
Eine solche Streitfrage, wie im Übrigen jede Beurteilung des Sachverhalts, fällt in die Zuständigkeit des innerstaatlichen Gerichts (Urteil CEPSA, C-279/06, EU:C:2008:485, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 30.05.2013 - C-604/11
Genil 48 und Comercial Hostelera de Grandes Vinos - Richtlinie 2004/39/EG - …
Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-607/13
Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil Genil 48 und Comercial Hostelera de Grandes Vinos, C-604/11, EU:C:2013:344, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.09.2014 - C-119/13
eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 09.07.2015 - C-607/13
Rn. 38 Dabei kann der Gerichtshof aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen, C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.10.2014 - C-541/13
Douane Advies Bureau Rietveld - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und …
- BFH, 14.01.2025 - VII R 8/21
Nacherhebung von Einfuhrzoll auf Kontingentwaren aufgrund rechtsmissbräuchlicher …
Rn. 41 (1) Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des EuGH setzt die Feststellung einer missbräuchlichen Praxis zum einen insofern ein objektives Element voraus, als sich aus einer Gesamtwürdigung der objektiven Umstände ergeben muss, dass trotz formaler Einhaltung der unionsrechtlichen Bedingungen das Ziel der Regelung nicht erreicht wurde (EuGH-Urteile Cervati und Malvi vom 14.04.2016 - C-131/14, EU:C:2016:255, Rz 33; Cimmino u.a. vom 09.07.2015 - C-607/13, EU:C:2015:448, Rz 61 und SICES u.a. vom 13.03.2014 - C-155/13, EU:C:2014:145 , Rz 32).Rn. 42 Die Prüfung des Vorliegens einer missbräuchlichen Praxis verlangt, dass das nationale Gericht alle relevanten Tatsachen und Umstände des Einzelfalls berücksichtigt, und zwar einschließlich der der betreffenden Einfuhr vorangehenden und nachfolgenden Handelstätigkeiten (EuGH-Urteile Cervati und Malvi vom 14.04.2016 - C-131/14, EU:C:2016:255, Rz 35; Cimmino u.a. vom 09.07.2015 - C-607/13, EU:C:2015:448, Rz 60 und SICES u.a. vom 13.03.2014 - C-155/13, EU:C:2014:145 , Rz 34).
Rn. 45 (b) Weiterhin hat der EuGH in der Rechtssache Cimmino erklärt, das Ziel einer Unionsregelung könne nicht erreicht werden, wenn aufeinanderfolgende Transaktionen des Ankaufs, der Einfuhr und der Rückveräußerung zwar individuell betrachtet rechtsgültig seien, aber de facto einer verbotenen Übertragung von Einfuhrlizenzen oder Rechten aus solchen Lizenzen durch einen neuen Marktbeteiligten an einen traditionellen Marktbeteiligten gleichkämen und es diesem ermöglichten, seinen Einfluss über den ihm für die Einfuhr in die Union zum Vorzugstarif vorbehaltenen Teil der Kontingente hinaus auszudehnen (EuGH-Urteil Cimmino u.a. vom 09.07.2015 - C-607/13, EU:C:2015:448, Rz 63, zur Einfuhr von Bananen).
Ob die fraglichen Transaktionen künstlich seien, könne anhand verschiedener Anzeichen beurteilt werden, insbesondere etwa anhand der Rolle des Ankäufers als bloßem Strohmann, des Tragens eines Geschäftsrisikos und der Gewinnspanne angesichts der Verkaufs- und Weiterverkaufspreise (EuGH-Urteil Cimmino u.a. vom 09.07.2015 - C-607/13, EU:C:2015:448, Rz 64 und 66 f.).
Diese Sichtweise stimmt mit der bereits zitierten EuGH-Rechtsprechung überein (EuGH-Urteile SICES u.a. vom 13.03.2014 - C-155/13, EU:C:2014:145 , Rz 36 und Cimmino u.a. vom 09.07.2015 - C-607/13, EU:C:2015:448, Rz 63).
Ebenfalls hat das FG die EuGH-Rechtsprechung berücksichtigt, nach der ein System von An- und Verkäufen --wie im Streitfall-- grundsätzlich keine missbräuchliche Praxis darstellen muss, jedoch dann zur Annahme eines Rechtsmissbrauchs führt, wenn sie künstlich mit dem wesentlichen Ziel geschaffen werden, in den Genuss des Vorzugstarifs zu gelangen (EuGH-Urteile SICES u.a. vom 13.03.2014 - C-155/13, EU:C:2014:145 , Rz 40 und Cimmino u.a. vom 09.07.2015 - C-607/13, EU:C:2015:448, Rz 64 ff. ) .
- EuGH, 14.04.2016 - C-131/14
Cervati und Malvi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame …
Dabei kann der Gerichtshof aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteile Fuß, C-243/09, EU:C:2010:609, Rn. 39 und 40, und Cimmino u. a., C-607/13, EU:C:2015:448, Rn. 37 und 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).In diesem Zusammenhang verlangt die Prüfung des Vorliegens einer missbräuchlichen Praxis, dass das vorlegende Gericht alle relevanten Tatsachen und Umstände des Einzelfalls berücksichtigt, und zwar einschließlich der der betreffenden Einfuhr vorangehenden und nachfolgenden Handelstätigkeiten (Urteile SICES u. a., C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Cimmino u. a., C-607/13, EU:C:2015:448, Rn. 60).
Rn. 37 Im Unterschied zu den Verordnungen, um die es in den den Urteilen SICES u. a. (C-155/13, EU:C:2014:145) und Cimmino u. a. (C-607/13, EU:C:2015:448) zugrunde liegenden Rechtssachen ging und nach denen im Wesentlichen eine bestimmte Menge der auf deren Grundlage verwalteten Kontingente den neuen Unternehmern vorbehalten war, wird den neuen Einführern durch die Verordnung Nr. 565/2002 jedoch keine absolute Menge des GATT-Kontingents vorbehalten.
Rn. 47 Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Feststellung des Vorliegens eines solchen subjektiven Elements ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass nur dann angenommen werden kann, dass mit einem System wie jenem des Ausgangsverfahrens im Wesentlichen die Erlangung eines ungerechtfertigten Vorteils für den zweiten Käufer in der Union bezweckt war, wenn die Einfuhr darauf gerichtet war, dem Käufer einen solchen Vorteil zu verschaffen, und wenn die Transaktionen jeder wirtschaftlichen und geschäftlichen Rechtfertigung für den Einführer und die anderen in diesem System mitwirkenden Unternehmer entbehrten, was das vorlegende Gericht zu prüfen hat (vgl. entsprechend Urteile SICES u. a., C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 37, und Cimmino u. a., C-607/13, EU:C:2015:448, Rn. 65).
Rn. 50 In diesem Kontext können derartige Transaktionen, auch wenn ein System wie jenes des Ausgangsverfahrens durch den Willen des ersten oder des zweiten Käufers in der Union motiviert sind, in den Genuss des Präferenzzolls zu kommen und sich somit Waren günstiger zu beschaffen, als dies bei Einfuhr außerhalb des Kontingents möglich wäre, und der Einführer und die anderen betroffenen Unternehmer sich dessen bewusst sind, nicht von vornherein dahin bewertet werden, dass sie jeder wirtschaftlichen oder kommerziellen Rechtfertigung für diese Einführer entbehren (vgl. in diesem Sinne Urteile SICES u. a., C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 38, und Cimmino u. a., C-607/13, EU:C:2015:448, Rn. 65).
Unter die Gesichtspunkte, durch die der künstliche Charakter eines solchen Systems festgestellt werden könnte, fällt u. a. der Umstand, dass der Einführer, der Inhaber von Lizenzen ist, kein Geschäftsrisiko trägt, oder auch der Umstand, dass die Gewinnspanne des Einführers geringfügig ist oder der Preis des Verkaufs des Knoblauchs durch den Einführer an den ersten Käufer in der Union, dann durch diesen an den zweiten Käufer in der Union, unter dem Marktpreis liegt (vgl. in diesem Sinne Urteile SICES u. a., C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 39, und Cimmino u. a., C-607/13, EU:C:2015:448, Rn. 67).
- FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 55/17
Zollrecht: Rechtsmissbräuchliche Vertragsgestaltungen und Vertrauensschutz bei …
Der BMF-Erlass vom 30. März 2000 (BMF-Erlass), auf den die Klägerin sich zur Rechtfertigung ihrer Praxis berufe, sei durch die EuGH-Urteile vom 13. März 2014, 9. Juli 2015 und 14. April 2016 (C-155/13, C-607/13 und C-131/14) überlagert.L 86, 11] zu Lizenzen für Knoblauchimporte) oder nur unter bestimmten Bedingungen (Art. 21 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 2362/98 zu Lizenzen für Bananenimporte) übertragen werden dürfen, und um Transaktionen, die mit denen des vorliegenden Rechtsstreits vergleichbar sind, entschieden, dass sich ein Einführer in solchen Fällen nicht auf den Kontingentszollsatz berufen kann, wenn solche Transaktionen einen Rechtsmissbrauch darstellen (EuGH…, Urteil vom 13. März 2014, SICES u.a., C-155/13, Rn. 30, 40; Urteil vom 9. Juli 2015, Cimmino u.a., C-607/13, Rn. 58;… Urteil vom 14. April 2016, Cervati und Malvi, C-131/14, Rn. 32).
In diesem Fall ist der Einführer verpflichtet, die Differenz zwischen dem Kontingentzollsatz und dem vertragsmäßigen Zollsatz zu entrichten (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 2015, Cimmino u.a., C-607/13, Rn. 74 f.).
Rn. 31 Ein Rechtsmissbrauch setzt als objektives Element voraus, dass sich nach Gesamtwürdigung der objektiven Umstände ergibt, dass trotz formaler Einhaltung der unionsrechtlichen Bedingungen, das Ziel einer Regelung nicht erreicht wurde (EuGH…, Urteil vom 13. März 2014, SICES u.a., C-155/13, Rn. 32; Urteil vom 9. Juli 2015, Cimmino u.a., C-607/13, Rn. 61;… Urteil vom 14. April 2016, Cervati und Malvi, C-131/14, Rn. 33).
Rn. 32 Als subjektives Element muss aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte ersichtlich sein, dass mit den fraglichen Umsätzen im Wesentlichen bezweckt wird, einen ungerechtfertigten Vorteil dadurch zu erlangen, und dass die entsprechenden Begünstigungsvoraussetzungen künstlich geschaffen wurden (EuGH, Urteil vom 9. Juli 2015, C-607/13, Cimmino u.a., Rn. 61).
Rn. 33 Diese Gesamtwürdigung, bei der das Gericht alle rechtlichen, wirtschaftlichen und/oder personellen Verbindungen zwischen den an den Transaktion mitwirkenden Marktbeteiligten berücksichtigen kann (EuGH, Urteil vom 9. Juli 2015, Cimmino u.a., C-607/13, Rn. 67), führt zu dem Ergebnis, dass das objektive (dazu aa) und das subjektive Element des Rechtsmissbrauchs (dazu bb) vorliegen.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2026 - C-470/25 Voir, par exemple, arrêts du 4 juin 2009, Pometon (C-158/08, EU:C:2009:349, point 28), du 9 juillet 2015, Cimmino e.a. (C-607/13, EU:C:2015:448, point 73), et du 4 octobre 2024, Commission/PB (C-721/22 P, EU:C:2024:836, point 46).
{FN:24} Arrêt du 9 juillet 2015 (C-607/13, EU:C:2015:448, point 75).
{FN:25} Conclusions de l'avocate générale Sharpston dans l'affaire Cimmino e.a. (C-607/13, EU:C:2015:67, point 112).
- FG München, 25.10.2018 - 14 K 3071/16
Rechtsmissbrauch bei Übertragungen von Rechten aus Einfuhrlizenzen
Danach widersprechen Handlungen dem Unionsrecht, die künstlich die Voraussetzungen für die Erlangung dieses Vorteils schaffen, mit der Folge, dass der betreffende Vorteil nicht gewährt bzw. entzogen wird (vgl. EuGH-Urteil vom 9. Juli 2015 C-607/13, ECLI:ECLI:EU:C:2015:448).Hat sich ein Marktbeteiligter künstlich in eine Situation begeben, die es ihm ermöglicht, unrechtmäßig in den Genuss des Vorzugstarifs für die Champignonkonserven zu gelangen, ist er verpflichtet, die Zölle auf die betreffenden Waren zu entrichten, unbeschadet gegebenenfalls im nationalen Recht vorgesehener verwaltungs-, zivil- oder strafrechtlicher Sanktionen (vgl. EuGH-Urteil vom 9. Juli 2015 C-607/13, a.a.O.).
Rn. 35 Der EuGH hat in ständiger Rechtsprechung (…vgl. Urteile vom 13. März 2014 C-155/13, ECLI:EU:C:2014:145, Rn. 40; vom 9. Juli 2015 C-607/13, ECLI:ECLI:EU:C:2015:448; vom 14. April 2016 C-131/14, ECLI:ECLI:EU:C:2016:255) in Bezug auf Einfuhren in die Union, die im Wesentlichen mit denen im Ausgangsverfahren vergleichbar sind, u.a. entschieden, dass Art. 6 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 341/2007 der Kommission vom 29. März 2007 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten sowie zur Einführung einer Einfuhrlizenz- und Ursprungsbescheinigungsregelung für aus Drittländern eingeführten Knoblauch und bestimmte andere landwirtschaftliche Erzeugnisse (…ABl. Nr. L 90, S. 12), der wie der hier maßgebende Art. 5 Abs. 4 der VO Nr. 1979/2006, ein Verbot der Übertragung von Rechten aus Einfuhrlizenzen vorsieht, zwar grundsätzlich solchen Transaktionen nicht entgegensteht, diese jedoch einen Rechtsmissbrauch darstellen, wenn sie künstlich mit dem wesentlichen Ziel herbeigeführt wurden, in den Genuss des Vorzugstarifs zu gelangen.
- EuGH, 04.10.2024 - C-721/22
Kommission/ PB - Rechtsmittel - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Rn. 33 Sowohl das Gericht als auch der Gerichtshof hätten die unmittelbare und eigenständige Anwendung von Art. 4 der Verordnung Nr. 2988/95 zur Einziehung solcher Beträge jedoch bereits mehrfach ausdrücklich anerkannt, insbesondere in den Urteilen vom 15. April 2011, 1PK International/Kommission (…T-297/05, EU:T:2011:185, Rn. 117), vom 13. Dezember 2012, FranceAgriMer (…C-670/11, EU:C:2012:807, Rn. 72), sowie vom 9. Juli 2015, Cimmino u. a. (C-607/13, EU:C:2015:448, Rn. 76).Von den drei Urteilen, die die Kommission nenne, sei nämlich keines relevant, da sowohl das Urteil vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (…C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 56 und 57), als auch die Urteile vom 13. Dezember 2012, FranceAgriMer (…C-670/11, EU:C:2012:807, Rn. 72), und vom 9. Juli 2015, Cimmino u. a. (C-607/13, EU:C:2015:448, Rn. 76), in den Bereich der GAP fielen.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-6/16
Eqiom und Enka - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) - Freier …
{FN:19} Vgl. Urteile vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 75), vom 22. Dezember 2010, Weald Leasing (…C-103/09, EU:C:2010:804, Rn. 30), vom 12. September 2013, Slancheva sila (…C-434/12, EU:C:2013:546, Rn. 42), vom 13. März 2014, SICES u. a. (…C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 33), vom 9. Juli 2015, Cimmino u. a. (C-607/13, EU:C:2015:448, Rn. 65), vom 14. April 2016, Cervati und Malvi (…C-131/14, EU:C:2016:255, Rn. 34), und vom 28. Juli 2016, Kratzer (…C-423/15, EU:C:2016:604, Rn. 40). - Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-251/16
Cussens u.a. - Mehrwertsteuer - Steuerumgehung - Unmittelbare Anwendbarkeit des …
Vgl. auch Urteil vom 9. Juli 2015, Cimmino u. a. (C-607/13, EU:C:2015:448). - Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15
Argos Supply Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Passiver …
{FN:74} - Vgl. u. a. Urteile Pometon (…C-158/08, EU:C:2009:349, Rn. 26) sowie Cimmino u. a. (C-607/13, EU:C:2015:448, Rn. 60). - FG München, 18.10.2018 - 14 V 2121/18
Aussetzung der Vollziehung in Sachen Antidumpingzoll
Nach seiner ständigen Rechtsprechung ist eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht erlaubt (…vgl. insbesondere Urteile vom 12. Mai 1998, Kefalas u. a., C-367/96, Slg. 1998, I-2843, Rn. 20…, vom 23. März 2000, Diamantis, C-373/97, Slg. 2000, I-1705, Rn. 33…, vom 21. Februar 2006, Halifax u. a., C-255/02, Slg. 2006, I-1609, Rn. 68; vom 13. März 2014, Sices u.a., C-155/13, ECLI: ECLI:EU:C:2014:145, und vom 9. Juli 2015, C-607/13, Cimmino u.a., C-607/13, ECLI:ECLI:EU:C:2015:448).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-607/13 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Cimmino u.a.
Verordnung (EG) Nr. 2362/98 - Voraussetzungen für neue Marktbeteiligte, die Bananen einführen - Verbot der Übertragung von Rechten aus Einfuhrlizenzen von einem neuen Marktbeteiligten auf einen traditionellen Marktbeteiligten - Rechtsmissbrauch - Verordnung (EG, Euratom) ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-607/13
- EuGH, 09.07.2015 - C-607/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- EuGH, 13.03.2014 - C-155/13
SICES u.a. - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 341/2007 - Art. 6 Abs. 4 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-607/13
{FN:37} - Urteil SICES u. a. (C-155/13, EU:C:2014:145).{FN:39} - Urteil SICES u. a. (EU:C:2014:145, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:43} - Urteil SICES u. a. (EU:C:2014:145, Rn 31 bis 34).
{FN:44} - Urteil SICES u. a. (EU:C:2014:145, Rn. 28).
{FN:45} - Urteil SICES u. a. (EU:C:2014:145, Rn. 35 und 36).
{FN:46} - Urteil SICES u. a. (EU:C:2014:145, Rn. 37 bis 39).
{FN:48} - Vgl. mit Urteil SICES u. a. (EU:C:2014:145, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:52} - Urteil SICES u. a. (EU:C:2014:145, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 14.12.2000 - C-110/99
Emsland-Stärke - "Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Sofort in die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-607/13
{FN:51} - Vgl. z. B. Urteil Emsland-Stärke (C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 59).Diesen Standpunkt hat der Gerichtshof erstmals bei einem Sachverhalt eingenommen, auf den die Verordnung Nr. 2988/95 zeitlich nicht anwendbar war - Urteil Emsland-Stärke (EU:C:2000:695, Rn. 56).
- EuGH, 12.12.2013 - C-116/12
Christodoulou u.a. - Zollwert - In ein Drittland ausgeführte Waren - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-607/13
{FN:57} - Urteil Christodoulou u. a. (C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:58} - Vgl. Urteil Christodoulou u. a. (EU:C:2013:825, Rn. 68).
- EuGH, 15.07.2004 - C-37/02
Dilexport
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-607/13
{FN:27} - Urteil Di Lenardo und Dilexport (C-37/02 und C-38/02, EU:C:2004:443, Rn. 84).{FN:28} - Urteil Di Lenardo und Dilexport (EU:C:2004:443, Rn. 87).
- EuGH, 04.06.2009 - C-158/08
Pometon - Zollkodex der Gemeinschaften -Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Schutz gegen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-607/13
{FN:59} - Vgl. z. B. Urteil Pometon (C-158/08, EU:C:2009:349, Rn. 29) (betreffend Dumping und den aktiven Veredelungsverkehr).{FN:62} - Vgl. z. B. Urteile Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 98) (dort nicht auf die Verordnung Nr. 2988/95 gestützt) und Pometon (EU:C:2009:349, Rn. 27 bis 30) (wo hinsichtlich der Rechtsfolgen des Missbrauchs auf Art. 4 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2988/95 verwiesen wird, jedoch nicht davon die Rede ist, dass die betreffenden verwaltungsrechtlichen Maßnahmen einer eigenen Rechtsgrundlage bedürften).
- EuGH, 21.02.2006 - C-255/02
DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-607/13
{FN:62} - Vgl. z. B. Urteile Halifax u. a. (C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 98) (dort nicht auf die Verordnung Nr. 2988/95 gestützt) und Pometon (…EU:C:2009:349, Rn. 27 bis 30) (wo hinsichtlich der Rechtsfolgen des Missbrauchs auf Art. 4 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2988/95 verwiesen wird, jedoch nicht davon die Rede ist, dass die betreffenden verwaltungsrechtlichen Maßnahmen einer eigenen Rechtsgrundlage bedürften). - EuGH, 05.10.1994 - C-280/93
Deutschland / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-607/13
{FN:36} - Urteil Deutschland/Rat (C-280/93, EU:C:1994:367, Rn. 86). - EuGH, 10.09.2014 - C-34/13
Der Gerichtshof nimmt eine Klarstellung des Umfangs des Verbraucherschutzes im …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-607/13
{FN:20} - Vgl. z. B. Urteil Kušionová (C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 15.09.2011 - C-310/09
Accor - Freier Kapitalverkehr - Steuerliche Behandlung von Dividenden - Nationale …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-607/13
{FN:19} - Vgl. z. B. Urteile Accor (C-310/09, EU:C:2011:581, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung) und ProRail (…C-332/11, EU:C:2013:87, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
Chambre de commerce und d'industrie de l'Indre - Vorabentscheidungsersuchen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-607/13
{FN:55} - Auch Unregelmäßigkeiten, die keine konkreten, ohne Weiteres bezifferbaren finanziellen Auswirkungen haben, können die finanziellen Belange der Union ernsthaft beeinträchtigen - vgl. z. B. Urteil Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre (C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.02.2013 - C-332/11
ProRail - Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 - Zusammenarbeit auf dem Gebiet der …
- EuGH, 28.10.2010 - C-367/09
SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der …
- EuGH, 18.12.2014 - C-599/13
Somvao - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2006 - C-279/05
Vonk Dairy Products
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2026 - C-470/25 {FN:25} Conclusions de l'avocate générale Sharpston dans l'affaire Cimmino e.a. (C-607/13, EU:C:2015:67, point 112).
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