Rechtsprechung
| EuGH, 16.07.2015 - C-615/13 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
ClientEarth und PAN Europe / EFSA
Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe der Europäischen Union - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Art. 4 Abs. 1 Buchst. b - Verordnung (EG) Nr. 45/2001 - Art. 8 - Ausnahme vom Recht auf Zugang - Schutz personenbezogener Daten - Begriff der personenbezogenen Daten - ...
- Europäischer Gerichtshof
ClientEarth und PAN Europe / EFSA
Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe der Europäischen Union - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Art. 4 Abs. 1 Buchst. b - Verordnung (EG) Nr. 45/2001 - Art. 8 - Ausnahme vom Recht auf Zugang - Schutz personenbezogener Daten - Begriff der personenbezogenen Daten - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. September 2013 in der Rechtssache T-214/11, ClientEarth und Pesticide Action Network Europe (PAN Europe)/Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der ...
Verfahrensgang
- EuG, 13.09.2013 - T-214/11
- EuGH, 18.06.2014 - C-615/13
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-615/13
- EuGH, 16.07.2015 - C-615/13 P
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 29.06.2010 - C-28/08
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes personenbezogener Daten beim …
Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-615/13
Rn. 30 Wie das Gericht in den Rn. 44 bis 46 des angefochtenen Urteils zu Recht festgestellt hat, ist die streitige Information nicht deshalb nicht als Gesamtheit personenbezogener Daten einzustufen, weil sie im Kontext einer beruflichen Tätigkeit steht (vgl. in diesem Sinne Urteile Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, EU:C:2003:294, Rn. 64, Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 66 bis 70, und Worten, C-342/12, EU:C:2013:355, Rn. 19 und 22).Rn. 44 Ist ein Antrag auf die Gewährung des Zugangs zu personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 45/2001 gerichtet, werden die Bestimmungen dieser Verordnung, u. a. Art. 8 Buchst. b, in vollem Umfang anwendbar (vgl. Urteile Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 63, und Strack/Kommission, C-127/13 P, EU:C:2014:2250, Rn. 101).
Andernfalls hat das betreffende Organ zur Entscheidung über den Antrag auf Zugang eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 77 und 78, und Strack/Kommission, C-127/13 P, EU:C:2014:2250, Rn. 107 und 108, vgl. in diesem Sinne auch Urteil Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 85).
- EuG, 13.09.2013 - T-214/11
ClientEarth und PAN Europe / EFSA
Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-615/13
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel begehren ClientEarth und das Pesticide Action Network Europe (PAN Europe) (im Folgenden: PAN Europe) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union ClientEarth und PAN Europe/EFSA (T-214/11, EU:T:2013:483, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klagen zunächst auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 10. Februar 2011, mit dem ein Antrag auf Zugang zu bestimmten Arbeitsdokumenten betreffend einen Leitfaden der EFSA für Wirtschaftsteilnehmer, die eine Zulassung zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln beantragen (im Folgenden: Leitfaden), abgelehnt wurde, dann auf Nichtigerklärung des Beschlusses der EFSA vom 12. Dezember 2011, mit dem der frühere Beschluss zurückgenommen und ihnen Zugang zu allen beantragten Informationen außer den Namen der externen Sachverständigen gewährt wurde, die zu dem Entwurf des Leitfadens (im Folgenden: Leitfadenentwurf) Stellung genommen haben, abgewiesen wurden.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union ClientEarth und PAN Europe/EFSA (T-214/11, EU:T:2013:483) wird aufgehoben..
- EuGH, 09.11.2010 - C-92/09
Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über …
Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-615/13
Andernfalls hat das betreffende Organ zur Entscheidung über den Antrag auf Zugang eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 77 und 78, und Strack/Kommission, C-127/13 P, EU:C:2014:2250, Rn. 107 und 108, vgl. in diesem Sinne auch Urteil Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 85).Rn. 51 Insoweit hat der Gerichtshof aber entschieden, dass dem Ziel der Transparenz nicht ohne Weiteres allgemein Vorrang gegenüber dem Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten zuerkannt werden kann (Urteil Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 85).
- EuGH, 01.07.2008 - C-39/05
DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES …
Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-615/13
Rn. 56 Die Transparenz des Verfahrens, das eine Behörde beim Erlass eines solchen Rechtsakts anwendet, trägt nämlich dazu bei, der Behörde in den Augen der Adressaten des Rechtsakts eine größere Legitimität zu verleihen und das Vertrauen der Adressaten gegenüber der Behörde zu stärken (vgl. in diesem Sinne Urteile Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 59, und Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 113) sowie für eine größere Verantwortung der Behörde gegenüber dem Bürger in einem demokratischen System zu sorgen (vgl. in diesem Sinne Urteile Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 45, Rat/Access Info Europe, C-280/11 P, EU:C:2013:671, Rn. 32, und Rat/in 't Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 53, 106 und 107).Dabei ist es Sache der betreffenden Behörde, zu beurteilen, ob durch die beantragte Verbreitung das geschützte Interesse konkret und tatsächlich beeinträchtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 49).
- EuGH, 02.10.2014 - C-127/13
Strack / Kommission - Rechtsmittel - Anspruch auf rechtliches Gehör - Recht auf …
Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-615/13
Rn. 44 Ist ein Antrag auf die Gewährung des Zugangs zu personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 45/2001 gerichtet, werden die Bestimmungen dieser Verordnung, u. a. Art. 8 Buchst. b, in vollem Umfang anwendbar (vgl. Urteile Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 63, und Strack/Kommission, C-127/13 P, EU:C:2014:2250, Rn. 101).Andernfalls hat das betreffende Organ zur Entscheidung über den Antrag auf Zugang eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 77 und 78, und Strack/Kommission, C-127/13 P, EU:C:2014:2250, Rn. 107 und 108, vgl. in diesem Sinne auch Urteil Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 85).
- EuGH, 16.12.2008 - C-73/07
Der Gerichtshof präzisiert das Verhältnis zwischen Datenschutz und Pressefreiheit
Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-615/13
Rn. 31 Auch hat die streitige Information nicht deshalb die Eigenschaft als Gesamtheit personenbezogener Daten verloren, weil sowohl die Identität der betreffenden Sachverständigen als auch die zum Leitfadenentwurf abgegebenen Stellungnahmen auf der Website der EFSA veröffentlicht worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 49). - EuGH, 20.05.2003 - C-465/00
DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN …
Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-615/13
Rn. 30 Wie das Gericht in den Rn. 44 bis 46 des angefochtenen Urteils zu Recht festgestellt hat, ist die streitige Information nicht deshalb nicht als Gesamtheit personenbezogener Daten einzustufen, weil sie im Kontext einer beruflichen Tätigkeit steht (vgl. in diesem Sinne Urteile Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, EU:C:2003:294, Rn. 64, Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 66 bis 70, und Worten, C-342/12, EU:C:2013:355, Rn. 19 und 22). - EuGH, 30.05.2013 - C-342/12
Worten - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 2 - …
Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-615/13
Rn. 30 Wie das Gericht in den Rn. 44 bis 46 des angefochtenen Urteils zu Recht festgestellt hat, ist die streitige Information nicht deshalb nicht als Gesamtheit personenbezogener Daten einzustufen, weil sie im Kontext einer beruflichen Tätigkeit steht (vgl. in diesem Sinne Urteile Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, EU:C:2003:294, Rn. 64, Kommission/Bavarian Lager, C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 66 bis 70, und Worten, C-342/12, EU:C:2013:355, Rn. 19 und 22). - EuGH, 21.07.2011 - C-506/08
Das Urteil des Gerichts und die Entscheidungen der Kommission, mit denen der …
Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-615/13
Rn. 56 Die Transparenz des Verfahrens, das eine Behörde beim Erlass eines solchen Rechtsakts anwendet, trägt nämlich dazu bei, der Behörde in den Augen der Adressaten des Rechtsakts eine größere Legitimität zu verleihen und das Vertrauen der Adressaten gegenüber der Behörde zu stärken (vgl. in diesem Sinne Urteile Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 59, und Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 113) sowie für eine größere Verantwortung der Behörde gegenüber dem Bürger in einem demokratischen System zu sorgen (…vgl. in diesem Sinne Urteile Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 45, Rat/Access Info Europe, C-280/11 P, EU:C:2013:671, Rn. 32, und Rat/in 't Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 53, 106 und 107). - EuGH, 17.10.2013 - C-280/11
Rat / Access Info Europe - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der …
Auszug aus EuGH, 16.07.2015 - C-615/13
Rn. 56 Die Transparenz des Verfahrens, das eine Behörde beim Erlass eines solchen Rechtsakts anwendet, trägt nämlich dazu bei, der Behörde in den Augen der Adressaten des Rechtsakts eine größere Legitimität zu verleihen und das Vertrauen der Adressaten gegenüber der Behörde zu stärken (…vgl. in diesem Sinne Urteile Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 59, und Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 113) sowie für eine größere Verantwortung der Behörde gegenüber dem Bürger in einem demokratischen System zu sorgen (vgl. in diesem Sinne Urteile Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 45, Rat/Access Info Europe, C-280/11 P, EU:C:2013:671, Rn. 32, und Rat/in 't Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 53, 106 und 107). - EuGH, 03.07.2014 - C-350/12
Rat / in 't Veld - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung …
- EuGH, 14.02.2019 - C-345/17
Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten - …
Rn. 46 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht ferner hervor, dass Informationen nicht deshalb nicht als "personenbezogene Daten" einzustufen sind, weil sie im Kontext einer beruflichen Tätigkeit stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.03.2017 - C-398/15
Nach Ansicht des Gerichtshofs gibt es kein Recht auf Vergessenwerden für die im …
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass diese Informationen nicht deshalb keine personenbezogenen Daten sind, weil sie im Kontext einer beruflichen Tätigkeit stehen (vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 5.17
Bayerischer Landtag muss der Presse Auskunft über die Höhe der Vergütung der im …
Das Erfordernis des Nachweises der Notwendigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten ergibt sich ausdrücklich aus Art. 8 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr - EU-DatenschutzVO - (ABl. 2001, L 8 S. 1), der bei der Prüfung eines Antrags auf Informationszugang auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission - TransparenzVO - (ABl. L 145 S. 43) bei dem absoluten Ablehnungsgrund nach deren Art. 4 Abs. 1 Buchst. b (Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen) heranzuziehen und in vollem Umfang anwendbar ist (…EuGH, Urteile vom 29. Juni 2010 - C-28/08 P [ECLI:EU:C:2010:378], Bavarian Lager - Rn. 63 ff., 77 und vom 16. Juli 2015 - C-615/13 P [ECLI:EU:C:2015:489], Client Earth u.a. - Rn. 44 ff.).
- EuG, 25.09.2018 - T-639/15
Das Gericht der EU bestätigt die Weigerung des Parlaments, Zugang zu Dokumenten …
Rn. 50 Zunächst einmal ergibt sich die von den Klägern befürwortete Unterscheidung der fraglichen Daten danach, ob sie zur Privatsphäre oder zur öffentlichen Sphäre gehören, offensichtlich aus einer Konfusion zwischen dem, was zu den personenbezogenen Daten gehört, und dem, was zur Privatsphäre gehört, wogegen sich der Begriff der personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 45/2001 und der Begriff der Daten über das Privatleben nicht überschneiden (Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 32).Rn. 52 Schließlich bedeutet der Umstand, dass Daten betreffend die Personen, um die es hier geht, in engem Zusammenhang mit öffentlichen Daten betreffend diese Personen stehen, namentlich weil sie sich auf der Website des Parlaments befinden und insbesondere aus Namen der Mitglieder des Parlaments bestehen, keineswegs, dass diese Daten ihre Eigenschaft als personenbezogene Daten im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 45/2001 verlieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 31).
Rn. 70 Somit ergibt sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 8 Buchst. b der Verordnung Nr. 45/2001, dass dieser die Übertragung personenbezogener Daten von zwei kumulativen Voraussetzungen abhängig macht (Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 46).
Ist dieser Nachweis erbracht, ist es sodann Sache des betreffenden Organs, zu prüfen, ob ein Grund für die Annahme besteht, dass durch die Übermittlung möglicherweise die berechtigten Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden (Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 94 Auch die Verweisung auf das Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA (C-615/13 P, EU:C:2015:489), in den Zweitanträgen auf Zugang kann keinen Erfolg haben, da - im Unterschied zur vorliegenden Rechtssache - der Gerichtshof in Rn. 65 dieses Urteils ausgeführt hatte, dass der Nachweis der Notwendigkeit der Verbreitung der personenbezogenen Daten durch konkrete Anhaltspunkte erbracht worden sei, wie u. a. die von den meisten Sachverständigen, die Mitglieder einer Arbeitsgruppe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) waren, unterhaltenen Verbindungen zu Lobbys.
Rn. 97 Da die in Art. 8 Buchst. b der Verordnung Nr. 45/2001 aufgestellten Voraussetzungen kumulativ sind (Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 46), braucht nicht geprüft zu werden, ob Gründe für die Annahme bestehen, dass die Übermittlung der angeforderten Dokumente möglicherweise die berechtigten Interessen der betroffenen Personen beeinträchtigen würde.
- EuG, 17.07.2024 - T-761/21
Courtois u.a./ Kommission - Zugang zu Dokumenten über den Kauf von Vakzinen durch …
Rn. 56 Nach der Rechtsprechung folgt daraus, dass dann, wenn ein Antrag auf die Gewährung des Zugangs zu personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (…ABl. 2018, L 295, S. 39) gerichtet ist, die Bestimmungen dieser Verordnung in vollem Umfang anwendbar werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 61 Erst wenn dieser Nachweis erbracht ist, ist es Sache des betreffenden Organs, zu prüfen, ob ein Grund für die Annahme besteht, dass durch die in Rede stehende Übermittlung möglicherweise die berechtigten Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden, und in einem solchen Fall im Hinblick auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der beantragten Übermittlung personenbezogener Daten die verschiedenen konkurrierenden Interessen in nachprüfbarer Weise gegeneinander abzuwägen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13P, EU:C:2015:489, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 90 Zwar weist die Kommission zu Recht darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA (C-615/13 P, EU:C:2015:489), erst im Anschluss an die Feststellung, dass die Behauptungen der Rechtsmittelführerinnen durch konkrete Umstände belegt worden seien, die die zwischen einigen von der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ausgewählten Sachverständigen und der Industrie bestehenden Verbindungen feststellten, auf die die gegen diese Behörde und ihre Sachverständigen erhobenen Vorwürfe der Parteilichkeit gerade gestützt waren, den Beschluss der EFSA, den Zugang zum Namen der Sachverständigen zu verweigern, die im Rahmen der Ausarbeitung eines Leitfadenentwurfs individuelle Stellungnahmen abgegeben hatten, für nichtig erklärt hat.
Rn. 91 In der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist, waren die Rechtsmittelführerinnen jedoch über die Namen der betroffenen Sachverständigen informiert worden, und sie hatten Zugang zu ihren Interessenerklärungen erhalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 58).
- EuG, 07.09.2022 - T-651/21
Saure/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …
Rn. 32 Nach der Rechtsprechung folgt daraus, dass dann, wenn ein Antrag auf die Gewährung des Zugangs zu personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung 2018/1725 gerichtet ist, die Bestimmungen dieser Verordnung in vollem Umfang anwendbar werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 37 Hat der Antragsteller nachgewiesen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten für einen bestimmten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweck erforderlich ist, ist es Sache des betreffenden Organs, zu prüfen, ob ein Grund für die Annahme besteht, dass durch die Übermittlung möglicherweise die berechtigten Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden, und in einem solchen Fall im Hinblick auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der beantragten Übermittlung personenbezogener Daten die verschiedenen konkurrierenden Interessen in nachprüfbarer Weise gegeneinander abzuwägen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Insoweit beruht das Vorbringen des Klägers im Gegensatz zu den Umständen der Rechtssache, in der das Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA (C-615/13 P, EU:C:2015:489), ergangen ist, auf keinem konkreten Anhaltspunkt, der belegen könnte, dass die Verbreitung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten erforderlich ist.
- EuG, 07.09.2022 - T-448/21
Saure/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …
Rn. 31 Nach der Rechtsprechung folgt daraus, dass dann, wenn ein Antrag auf die Gewährung des Zugangs zu personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung 2018/1725 gerichtet ist, die Bestimmungen dieser Verordnung in vollem Umfang anwendbar werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 36 Hat der Antragsteller nachgewiesen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten für einen bestimmten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweck erforderlich ist, ist es Sache des betreffenden Organs, zu prüfen, ob ein Grund für die Annahme besteht, dass durch die Übermittlung möglicherweise die berechtigten Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden, und in einem solchen Fall im Hinblick auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der beantragten Übermittlung personenbezogener Daten die verschiedenen konkurrierenden Interessen in nachprüfbarer Weise gegeneinander abzuwägen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Insoweit beruht das Vorbringen des Klägers im Gegensatz zu den Umständen der Rechtssache, in der das Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA (C-615/13 P, EU:C:2015:489), ergangen ist, auf keinem konkreten Anhaltspunkt, der belegen könnte, dass die Verbreitung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten erforderlich ist.
- EuG, 06.04.2022 - T-506/21
Saure/ Kommission - COVID-19-Impfstoffe, kein vollständiger Informationszugang …
Rn. 21 Nach der Rechtsprechung folgt daraus, dass dann, wenn ein Antrag auf die Gewährung des Zugangs zu personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (…ABl. 2018, L 295, S. 39) gerichtet ist, die Bestimmungen dieser Verordnung in vollem Umfang anwendbar werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 26 Erst wenn dieser Nachweis erbracht ist, ist es Sache des betreffenden Organs, zu prüfen, ob ein Grund für die Annahme besteht, dass durch die in Rede stehende Übermittlung möglicherweise die berechtigten Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden, und in einem solchen Fall im Hinblick auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der beantragten Übermittlung personenbezogener Daten die verschiedenen konkurrierenden Interessen in nachprüfbarer Weise gegeneinander abzuwägen (vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Insoweit beruht das Vorbringen des Klägers im Gegensatz zu den Umständen der Rechtssache, in der das Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA (C-615/13 P, EU:C:2015:489), ergangen ist, auf keinem konkreten Anhaltspunkt, der belegen könnte, dass die Verbreitung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten erforderlich ist.
- EuG, 26.04.2016 - T-221/08
Strack / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zu …
Diese Vorschrift gilt für alle Anträge nach der Verordnung Nr. 1049/2001 auf Zugang zu Dokumenten, die personenbezogene Daten enthalten (…Urteile Strack/Kommission, oben in Rn. 56 angeführt, EU:C:2014:2250, Rn. 101, und vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, Slg, EU:C:2015:489, Rn. 44 und 45).Andernfalls hat das betreffende Organ zur Entscheidung über den Antrag auf Zugang eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. Urteil ClientEarth und PAN Europe/EFSA, oben in Rn. 188 angeführt, EU:C:2015:489, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 12.10.2022 - T-524/21
Saure/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …
Rn. 76 Erst wenn der Antragsteller die Erforderlichkeit der Übermittlung der personenbezogenen Daten zu einem bestimmten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweck nachgewiesen hat, ist es Sache des betreffenden Organs, zu prüfen, ob ein Grund für die Annahme besteht, dass durch die in Rede stehende Übermittlung möglicherweise die berechtigten Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden, und in einem solchen Fall im Hinblick auf die Ermittlung der Verhältnismäßigkeit der beantragten Übermittlung personenbezogener Daten die verschiedenen konkurrierenden Interessen in nachprüfbarer Weise gegeneinander abzuwägen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insoweit beruht das Vorbringen des Klägers im Gegensatz zu den Umständen der Rechtssache, in der das Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA (C-615/13 P, EU:C:2015:489), ergangen ist, auf keinem konkreten Anhaltspunkt, der belegen könnte, dass die Verbreitung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten erforderlich ist.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-331/15
Frankreich/ Schlyter - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten - Ausführliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2026 - C-631/24
Generalanwalt Rantos: Die Kommission hat der Öffentlichkeit keinen ausreichend …
- EuGH, 04.02.2025 - C-632/24
Institutionelles Recht
- EuG, 08.05.2024 - T-375/22
Transparenz: Das Europäische Parlament muss im Interesse der öffentlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-345/17
Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geltungsbereich der Richtlinie 95/46/EG …
- EuG, 05.02.2018 - T-718/15
PTC Therapeutics International/ EMA - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
- EuG, 05.02.2018 - T-729/15
MSD Animal Health Innovation und Intervet international/ EMA - Zugang zu …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-398/15
Manni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Personenbezogene Daten - Schutz …
- EuG, 27.11.2018 - T-314/16
MS / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …
- EuG, 19.09.2018 - T-39/17
Chambre de commerce und d'industrie métropolitaine Bretagne-Ouest (port de …
- EuG, 21.09.2016 - T-363/14
Secolux / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …
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Rechtsprechung
| EuGH, 18.06.2014 - C-615/13 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
ClientEarth und PAN Europe / EFSA
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
ClientEarth und PAN Europe / EFSA
Verfahrensgang
- EuG, 13.09.2013 - T-214/11
- EuGH, 18.06.2014 - C-615/13 P
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-615/13
- EuGH, 16.07.2015 - C-615/13
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-615/13 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
ClientEarth und PAN Europe / EFSA
Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung Nr. 1049/2001 und Verordnung Nr. 45/2001 - Dokumente zu einem Entwurf von Leitlinien für die wissenschaftliche Literatur, die Anträgen auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und darin enthaltenen Wirkstoffen ...
Verfahrensgang
- EuG, 13.09.2013 - T-214/11
- EuGH, 18.06.2014 - C-615/13
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-615/13 P
- EuGH, 16.07.2015 - C-615/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- EuGH, 29.06.2010 - C-28/08
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes personenbezogener Daten beim …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-615/13
{FN:10} - Rechtssache C-28/08 P (EU:C:2010:378).{FN:16} - Kommission/Bavarian Lager (C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 63).
{FN:17} - Kommission/Bavarian Lager (C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 65).
{FN:18} - Kommission/Bavarian Lager (C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 64).
{FN:19} - Kommission/Bavarian Lager (C-28/08 P, EU:C:2010:378, Rn. 68 bis 70).
- EuGH, 14.11.2013 - C-514/11
LPN - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-615/13
{FN:3} - So z. B. in Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen (Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, C-139/07 P, EU:C:2010:376), in Vertragsverletzungsverfahren (LPN und Finnland/Kommission, C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738) oder in Gerichtsverfahren (Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541).{FN:15} - LPN und Finnland/Kommission (C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738).
- EuGH, 27.02.2014 - C-365/12
Kommission / EnBW - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-615/13
{FN:4} - Typischerweise im Bereich des Wettbewerbsrechts, sowohl im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen (Kommission/Éditions Odile Jacob, C-404/10 P, EU:C:2012:393) als auch in Verfahren wegen Absprachen (Kommission/EnBW, C-365/12 P, EU:C:2014:112).{FN:13} - Kommission/Éditions Odile Jacob (C-404/10 P, EU:C:2012:393), Kommission/EnBW (C-365/12 P, EU:C:2014:112).
- EuGH, 21.09.2010 - C-514/07
Schweden u.a. / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-615/13
{FN:3} - So z. B. in Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen (Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, C-139/07 P, EU:C:2010:376), in Vertragsverletzungsverfahren (LPN und Finnland/Kommission, C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738) oder in Gerichtsverfahren (Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541).{FN:14} - Schweden u. a./API und Kommission (C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541).
- EuGH, 28.06.2012 - C-404/10
Lagardère / Éditions Odile Jacob - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-615/13
{FN:4} - Typischerweise im Bereich des Wettbewerbsrechts, sowohl im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen (Kommission/Éditions Odile Jacob, C-404/10 P, EU:C:2012:393) als auch in Verfahren wegen Absprachen (Kommission/EnBW, C-365/12 P, EU:C:2014:112).{FN:13} - Kommission/Éditions Odile Jacob (C-404/10 P, EU:C:2012:393), Kommission/EnBW (C-365/12 P, EU:C:2014:112).
- EuG, 13.09.2013 - T-214/11
ClientEarth und PAN Europe / EFSA
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-615/13
das Urteil des Gerichts vom 13. September 2013, ClientEarth und PAN Europe/EFSA (T-214/11, EU:T:2013:483), aufzuheben;.{FN:9} - ClientEarth und PAN Europe/EFSA (T-214/11, EU:T:2013:483).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-28/08
Kommission / Bavarian Lager - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-615/13
{FN:20} - Insoweit teile ich im Wesentlichen das klassifizierende Kriterium, das Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen vom 15. Oktober 2006 in der Rechtssache Kommission/Bavarian Lager (C-28/08 P, EU:C:2009:624, Nrn. 158 bis 166) vorgeschlagen hat. - EuGH, 29.06.2010 - C-139/07
Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-615/13
{FN:3} - So z. B. in Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen (Kommission/Technische Glaswerke Ilmenau, C-139/07 P, EU:C:2010:376), in Vertragsverletzungsverfahren (LPN und Finnland/Kommission, C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738) oder in Gerichtsverfahren (Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541).
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2017 - C-57/16
ClientEarth/ Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - …
{FN:44} C-612/13 P und C-615/13 P, EU:C:2015:219.
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