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   EuGH, 22.05.1990 - C-68/90   

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https://dejure.org/1990,3257
EuGH, 22.05.1990 - C-68/90 (https://dejure.org/1990,3257)
EuGH, Entscheidung vom 22.05.1990 - C-68/90 (https://dejure.org/1990,3257)
EuGH, Entscheidung vom 22. Mai 1990 - C-68/90 (https://dejure.org/1990,3257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Blot und Front National / Parlament

    EWG-Vertrag, Artikel 173
    Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen des Parlaments, die gegenüber Dritten Rechtswirkungen entfalten sollen

  • EU-Kommission

    Blot und Front National / Parlament

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung von Maßnahmen des Europäischen Parlaments; Klage gegen die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur Benennung des Vorsitzenden einer interparlamentarischen Delegation; Anfechtung von nur die interne Organisation der Arbeit des Europäischen Parlaments ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 173
    Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen des Parlaments, die gegenüber Dritten Rechtswirkungen entfalten sollen

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuGH, 22.05.1990 - C-68/90
    9 Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83 ( Parti écologiste "Les Verts"/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 1339 ) kann nur gegen Handlungen des Europäischen Parlaments, die gegenüber Dritten Rechtswirkungen entfalten sollen, die Nichtigkeitsklage erhoben werden.
  • EuGH, 04.06.1986 - 78/85

    Groupe des Droites européennes / Parlament

    Auszug aus EuGH, 22.05.1990 - C-68/90
    12 Wie nun aus dem Beschluß des Gerichtshofes vom 4. Juni 1986 in der Rechtssache 78/85 ( Fraktion der Europäischen Rechten/Parlament, Slg. 1986, 1753 ) hervorgeht, können Handlungen, die nur die interne Organisation der Arbeit des Europäischen Parlaments betreffen, nicht mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden.
  • EuG, 02.10.2001 - T-222/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGEN VON ABGEORDNETEN UND DER FRONT

    Handlungen des Parlaments, die nur die interne Organisation seiner Arbeit betreffen, sind nicht mit der Nichtigkeitsklage angreifbar (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 4. Juni 1986 in der Rechtssache 78/85, Fraktion der Europäischen Rechten/Parlament, Slg. 1986, 1753, Randnr. 11, und vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-68/90, Blot und Front national/Parlament, Slg. 1990, I-2101, Randnr. 11; Urteil Weber/Parlament, zitiert oben in Randnr. 48, Randnr. 9).
  • EuG, 02.05.2000 - T-17/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ERLÄSST EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN IN

    Da der streitige Beschluß nicht über den Rahmen der Selbstorganisation des Parlaments hinausgehe, könne er gemäß Artikel 230 Absatz 1 EG nicht Gegenstand einer Rechtmäßigkeitskontrolle sein (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 4. Juni 1986 in der Rechtssache 78/85, Fraktion der Europäischen Rechten/Parlament, Slg. 1986, 1753, und vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-68/90, Blot und Front national/Parlament, Slg. 1990, I-2101).

    Handlungen, die nur die interne Organisation der Arbeit des Parlaments betreffen, können dagegen nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein (Beschlüsse Fraktion der Europäischen Rechten/Parlament, Randnr. 11, und Blot und Front national/Parlament, Randnr. 11, sowie Urteil des Gerichtshofes vom 23. März 1993 in der Rechtssache C-314/91, Weber/Parlament, Slg. 1993, I-1093, Randnr. 9).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-767/21

    Rivière u.a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Europäisches

    5 Das Gericht bezog sich hier auf die Beschlüsse vom 4. Juni 1986, Groupe des droites européennes/Parlament (78/85, EU:C:1986:227, Rn. 11) und vom 22. Mai 1990, Blot und Front national/Parlament (C-68/90, EU:C:1990:222, Rn. 11) sowie auf das Urteil vom 23. März 1993, Weber/Parlament (C-314/91, EU:C:1993:109, Rn. 9).

    18 Angefochtenes Urteil, Rn. 33. Das Gericht beruft sich hier auf die Beschlüsse vom 4. Juni 1986, Groupe des droites européennes/Parlament (78/85, EU:C:1986:227, Rn. 11), und vom 22. Mai 1990, Blot und Front national/Parlament (C-68/90, EU:C:1990:222, Rn. 11), sowie auf das Urteil vom 23. März 1993, Weber/Parlament (C-314/91, EU:C:1993:109, Rn. 9).

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   EuGH, 23.05.1990 - C-68/90 R   

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https://dejure.org/1990,5619
EuGH, 23.05.1990 - C-68/90 R (https://dejure.org/1990,5619)
EuGH, Entscheidung vom 23.05.1990 - C-68/90 R (https://dejure.org/1990,5619)
EuGH, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - C-68/90 R (https://dejure.org/1990,5619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Blot und Front National / Parlament

    EWG-Vertrag, Artikel 185 und 1986; Verfahrensordnung, Artikel 83 § 1
    Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Klage als unzulässig abgewiesen

  • EU-Kommission

    Blot und Front National / Parlament

  • Wolters Kluwer

    Klage der Vereinigung Front national zur Nichtigerklärung dreier Maßnahmen des Europäischen Parlaments

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173; ; EWG-Vertrag Art. 185; ; Verfahrensordnung Art. 92 § 1

  • rechtsportal.de

    Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Klage als unzulässig abgewiesen

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