Rechtsprechung
| BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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GG Art. 3 Abs. 1; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 112; ; SozplKonkG § 1; ; KO § 59 Abs. 1; ; KO § 61 Abs. 1 Nr. 1; ; KO § 139; ; KO § 146 Abs. 1; ; KO § 146 Abs. 4
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Interessenausgleich und Sozialplan im Konkurs
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Sozialplanersetzende Vereinbarungen in der Insolvenz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Interessenausgleich und Sozialplan im Konkurs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Kein Sozialplan im Konkurs ohne Betriebsrat
- sozialplan-eup.de (Kurzinformation)
Sozialplan ohne Betriebsrat?
Verfahrensgang
- ArbG Osnabrück, 27.01.1998 - 1 Ca 554/97
- LAG Niedersachsen, 09.10.1998 - 3 Sa 561/98
- BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
Papierfundstellen
- ZIP 2000, 846
- NZA 2000, 662
- NZI 2000, 337
- NZI 2001, 88
- NZI Beilage 2001, 88
- BB 1999, 2247
- BB 2000, 1245
- DB 1999, 2014
- DB 2000, 1230
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- LAG Niedersachsen, 09.10.1998 - 3 Sa 561/98
Feststellung einer Sozialplanforderung zur Konkurstabelle; Möglichkeit im …
Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 3 Sa 561/98 -.9 AZR 912/98 3 Sa 561/98.
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Oktober 1998 - 3 Sa 561/98 - aufgehoben.
- BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 80/88
Vereinbarkeit von § 111 Satz 1 BetrVG mit dem Gleichheitssatz
Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
Eine personenbedingte Benachteiligung und ein entsprechender Prüfmaßstab sind dann gegeben, wenn die Benachteiligten durchgängig von der Ungleichbehandlung belastet werden, weil sie den begünstigten Sachverhalt in ihrer Person nicht oder nur schwer erfüllen können (BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 80/88 - BAGE 63, 162). - BAG, 03.12.1985 - 1 AZR 545/84
Konkursvorrecht von Forderungen aus einem Sozialplan - Geltendmachung von …
Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
Fehlt diese von Amts wegen zu berücksichtigende Sachurteilsvoraussetzung, ist die Klage als zur Zeit unzulässig zurückzuweisen (vgl. BAG 3. Dezember 1985 - 1 AZR 545/84 - BAGE 50, 221).
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80
Sozialplan
Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
Nach der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts waren Ansprüche aus einem Sozialplan im Konkurs des Arbeitgebers in der sogenannten Rangstelle Null vor den in § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO genannten Forderungen zu berichtigen (BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485/80 - BVerfGE 65, 182; BAG 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - BAGE 31, 177; 19. Dezember 1979 - 5 AZR 96/76 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 10). - BAG, 13.12.1978 - GS 1/77
Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
Nach der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts waren Ansprüche aus einem Sozialplan im Konkurs des Arbeitgebers in der sogenannten Rangstelle Null vor den in § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO genannten Forderungen zu berichtigen (BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485/80 - BVerfGE 65, 182; BAG 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - BAGE 31, 177; 19. Dezember 1979 - 5 AZR 96/76 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 10). - BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83
Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung
Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
Andere Ansprüche von Arbeitnehmern auf Abfindung oder Nachteilsausgleich nach §§ 9, 10 KSchG, § 113 BetrVG oder einer Individualvereinbarung sind nach den allgemeinen konkursrechtlichen Bestimmungen zu behandeln (vgl. BAG 9. Juli 1985 - 1 AZR 323/83 - BAGE 49, 160). - BAG, 19.12.1979 - 5 AZR 96/76
Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98
Nach der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts waren Ansprüche aus einem Sozialplan im Konkurs des Arbeitgebers in der sogenannten Rangstelle Null vor den in § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO genannten Forderungen zu berichtigen (BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485/80 - BVerfGE 65, 182; BAG 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - BAGE 31, 177; 19. Dezember 1979 - 5 AZR 96/76 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 10).
- BAG, 24.04.2002 - 10 AZR 154/01
Abfindung aus einem vom Konkursverwalter mit den Arbeitnehmern eines …
Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage durch Urteil vom 21. September 1999 (- 9 AZR 912/98 - AP SozplKonkG § 1 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 105) ab.Das Landesarbeitsgericht hat angenommen, der Geltendmachung der Abfindung als Masseforderung stehe die Rechtskraft der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1999 (aaO) nicht entgegen.
a) Geht man von der Wirksamkeit einer solchen Rangrücktrittsvereinbarung aus (so wohl BAG 21. September 1999 aaO), wäre die Rechtsfolge, daß die Forderung ihre Eigenschaft als Masseforderung auf Grund der Vereinbarung verliert und zur Konkursforderung wird, die nur zur Konkurstabelle angemeldet werden und gemäß § 146 KO festgestellt werden könnte.
Selbst wenn man den Hilfsantrag, entgegen der erklärten Intention des Klägers, als Feststellungsantrag im Sinne von § 146 KO auffassen würde, wäre deshalb die Klage weiterhin aus den im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1999 (aaO) genannten Gründen unzulässig (vgl. zur entgegenstehenden Rechtskraft eines Prozeßurteils BGH 6. März 1985 - IV b ZR 76/83 - NJW 1985, 2535).
So verstanden ist der Hilfsantrag genauso unzulässig wie ein Antrag auf Feststellung zur Konkurstabelle trotz abweichender Anmeldung nach § 139 KO gemäß § 146 Abs. 4 KO (vgl. insoweit BAG 21. September 1999 aaO).
- LAG Niedersachsen, 26.01.2001 - 10 Sa 1753/00
Verjährung von Abfindungen, die als Entschädigung für den Verlust des …
Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage durch Urteil vom 21. September 1999 (9 AZR 912/98, AP Nr. 1 zu § 1 SozplKonkG) ab.Die Rechtskraft der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1999 (9 AZR 912/98, AP Nr. 1 zu § 1 SozplKonkG) steht der vorliegenden Klage aus einer Masseschuld nicht entgegen.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 1999 (9 AZR 912/98, AP Nr. 1 zu § 1 SozplKonkG) entfaltet für den vorliegenden Rechtsstreit keine Bindungswirkung.
- BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 180/01
Abfindungsvergleich nach Konkurseröffnung - Masseschuld
Der Konkursverwalter muß lediglich klarstellen, ob er die ins Auge gefaßte Abfindung als Masseverbindlichkeit oder im Rang einer Konkursforderung befriedigen will, denn es ist den Parteien unbenommen, für die Abfindung einen Rangrücktritt auf den Rang einer Konkursforderung zu vereinbaren (vgl. BAG 21. September 1999 - 9 AZR 912/98 - AP SozPlKonkG § 1 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 105).
- LAG Hamm, 29.03.2006 - 2 Sa 1571/05
Eigenkündigung des Arbeitnehmers vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Die erforderlichen Sachurteilsvoraussetzungen sind erfüllt, denn die Forderung ist zuvor ordnungsgemäß angemeldet, geprüft und bestritten worden (vgl. BAG vom 21.09.1999 - 9 AZR 912/98 - DB 2000, 1230 und BGH vom 21.02.2000 - II ZR 231/98 - ZIP 2000, 705). - LAG Hamm, 06.07.2005 - 2 Sa 1541/04
Zur Zulässigkeit der Berufung eines Streithelfers, Aufhebung eines …
Die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen der Insolvenzfeststellungsklage sind erfüllt, denn die Forderung des Klägers ist zuvor ordnungsgemäß angemeldet, geprüft und bestritten worden (BAG vom 21.09.1999 - 9 AZR 912/98 - DB 2000, 1230 sowie BGH vom 21.02.2000 - II ZR 231/98 - ZIP 2000, 705). - LAG Hamm, 14.03.2001 - 2 Sa 1340/00
Konkursrechtliche Einordnung der aus Durchgriffshaftung erwachsenen und auf die …
Rn. 23 Die gemäß § 146 Abs. 4 KO erforderliche Prozessvoraussetzung, nämlich die ordnungsgemäße Anmeldung der Forderung zur Konkurstabelle nach den §§ 138, 139 KO, ist erfüllt (zur Anmeldung als Sachurteilsvoraussetzung vgl. BAG vom 21.09.1999 - 9 AZR 912/98 - DB 2000, 1230 sowie LAG Hamm vom 19.01.2000 - 2 Sa 426/99 - , ZinsO 2000, 520). - ArbG Düsseldorf, 24.04.2005 - 2 BV 137/24 Es ist nicht die Intention des Gesetzes das Versäumnis rechtzeitig einen Betriebsrat gewählt zu haben zu heilen (vgl.: BAG vom 21.09.1999 9 AZR 912/98, Rdn 39).".
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Rechtsprechung
| BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 281/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Anwesenheitsprämie bei Kurzarbeit - Geltung des Lohnausfallprinzips bei Tätigkeit im Betriebsrat - Auslegung einer Prämienvereinbarung
- rechtsportal.de
BetrVG § 37 § 78 Satz 2; BGB §§ 133 157
Arbeitsentgelt: Anwesenheitsprämie - Kürzung oder Verlust bei Kurzarbeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 22.05.1997 - 1 Ca 390/97
- LAG Hamm, 14.01.1998 - 3 Sa 1137/97
- BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 281/98
Papierfundstellen
- DB 2000, 1230
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92
Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem …
Auszug aus BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 281/98
Dies schließt es aus, daß sie auch nur einen Teil ihrer Vergütung aufgrund ihrer Amtstätigkeit erhalten (BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224). - LAG Hamm, 14.01.1998 - 3 Sa 1137/97
Anspruch auf vertraglich vereinbarte Prämie wegen Leistung von Überstunden; …
Auszug aus BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 281/98
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Januar 1998 - 3 Sa 1137/97 - aufgehoben.
- BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 242/01
13. Monatseinkommen - Abzug von Anrechnungsstunden
Dies gilt unabhängig davon, ob die Vertragsdurchführung des leistungswilligen Arbeitnehmers an betriebstechnischen Schwierigkeiten oder aus anderen Gründen scheitert (…vgl. Wiedemann TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 429 mwN; BAG 29. September 1999 - 7 AZR 281/98 - nv.).
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