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Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000

Rechtsprechung
   BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,336
BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98 (https://dejure.org/2000,336)
BAG, Entscheidung vom 22.03.2000 - 7 AZR 581/98 (https://dejure.org/2000,336)
BAG, Entscheidung vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 (https://dejure.org/2000,336)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

  • Judicialis

    BeschFG idF des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 § 1 Abs. 1; ; BeschFG idF des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25.... September 1996 § 1 Abs. 3; ; BeschFG idF des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 § 1 Abs. 5; ; KSchG § 1; ; KSchG § 7

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem BeschFG 1996

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem BeschFG 1996

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; Geltendmachung der Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem BeschFG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 118
  • NJW 2000, 3661
  • MDR 2000, 1139
  • NZA 2000, 884
  • BB 2000, 1574
  • BB 2000, 1948
  • BB 2000, 829
  • DB 2000, 1714
  • DB 2000, 724
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 06.05.1998 - 8 (7) Sa 122/98

    Unzulässigkeit einer Befristung eines Arbeitsvertrages; Anschlussverbot bei …

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
    7 AZR 581/98 8 (7) Sa 122/98.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Mai 1998 - 8 (7) Sa 122/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
    In die Wartezeit nach § 1 KSchG sind jedoch alle Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, die ohne zeitliche Unterbrechung vorangingen (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142; 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 136).
  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an …

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
    In die Wartezeit nach § 1 KSchG sind jedoch alle Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, die ohne zeitliche Unterbrechung vorangingen (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142; 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 136).
  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen …

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
    Das folgt aus § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG (vgl. Senatsurteil 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 -, zu a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 292/87

    Befristung bei Lehrkraft aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats tritt im Regelfall an die Stelle des unwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (BAG 27. Januar 1988 - 7 AZR 292/87 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 116 = EzA BGB § 620 Nr. 97, zu I 3 b bb der Gründe mwN).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Hat der Arbeitnehmer die Befristung des vorhergehenden Vertrags nicht innerhalb von drei Wochen nach Ende des vorhergehenden Vertrags mit einer Klage angegriffen, so gilt die Befristung gem. § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG auch im Rahmen des § 1 Abs. 3 BeschFG als wirksam (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu B I der Gründe).

    a) Eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG kommt nur in Betracht, wenn die vorherige Befristung eine Befristung nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 1 a der Gründe;… KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 95;… Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 20).

    a) Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag iSd. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Vertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe).

    Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).

    Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 aaO m. zahlr. Nachw. aus dem Schrifttum).

    Sie läßt zudem die aus der entsprechenden Anwendung des § 7 KSchG folgende Fiktion der Wirksamkeit der vorangehenden Befristung unberücksichtigt (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a dd der Gründe).

    Ihr ist eine eingeschränkte Fiktionswirkung nicht zu entnehmen (BAG 22. März 2000 aaO).

    Dieses Ergebnis ist weder mit dem Wortlaut der gesetzlichen Befristungsbestimmungen vereinbar noch entspricht es dem im Gesetzgebungsverfahren bekundeten Willen des Gesetzgebers, den Arbeitgebern möglichst schnell Klarheit über die Wirksamkeit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu verschaffen (BAG 22. März 2000 aaO).

    Auch dort muß der Arbeitnehmer trotz der Hoffnung oder sogar Zusage auf Wiedereinstellung bzw. im laufenden Arbeitsverhältnis seine Rechte klageweise geltend machen, wenn er sie nicht verlieren will (BAG 22. März 2000 aaO).

    Eine solche fällt, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, nicht unter das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BeschFG (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 1 a der Gründe;… KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 95;… Kittner/Däu-bler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 39; Löwisch BB 1997, 676, 678; Preis NJW 1996, 3369, 3372).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr eine Befristung nach dem BeschFG in der jeweils geltenden Fassung (so für die Frage der Verlängerung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG bereits BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv, zu B II 1 a der Gründe;… ErfK/Müller-Glöge § 1 BeschFG Rn. 34 mwN).

    Eine Ausnahme von dieser Regel ist das in § 1 Abs. 3 BeschFG normierte Anschlußverbot (so bereits BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Befristung - Schriftform - Bestätigung

    Vielmehr tritt an die Stelle des unwirksam befristeten Arbeitsvertrags ein unbefristeter Arbeitsvertrag (BAG 27. Januar 1988 - 7 AZR 292/87 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 116 = EzA BGB § 620 Nr. 97, zu I 3 b bb der Gründe; 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118, 122 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 2 a aa der Gründe; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - BAGE 96, 155, 158 f. = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 7 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 23, zu B IV 1 a der Gründe).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 886/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B I der Gründe).

    aa) Eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG kommt nur in Betracht, wenn die vorherige Befristung eine Befristung nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - war (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 1 a der Gründe;… KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 95;… Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 20).

    aa) Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe).

    Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).

    Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a cc der Gründe m. zahlr. Nachw. aus dem Schrifttum).

    Sie läßt zudem die aus der entsprechenden Anwendung des § 7 KSchG folgende Fiktion der Wirksamkeit der vorangehenden Befristung unberücksichtigt (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a dd der Gründe).

    Ihr ist eine eingeschränkte Fiktionswirkung nicht zu entnehmen (BAG 22. März 2000 aaO).

    Dieses Ergebnis ist weder mit dem Wortlaut der gesetzlichen Befristungsbestimmungen vereinbar noch entspricht es dem im Gesetzgebungsverfahren bekundeten Willen des Gesetzgebers, den Arbeitgebern möglichst schnell Klarheit über die Wirksamkeit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu verschaffen (BAG 22. März 2000 aaO).

    Auch dort muß der Arbeitnehmer trotz der Hoffnung oder sogar Zusage auf Wiedereinstellung bzw. im laufenden Arbeitsverhältnis seine Rechte klageweise geltend machen, wenn er sie nicht verlieren will (BAG 22. März 2000 aaO).

    Entgegen der wohl vom Landesarbeitsgericht vertretenen Auffassung fallen unter das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BeschFG nur die vorhergehenden befristeten Arbeitsverträge nach Absatz 1 und nicht die Sachgrundbefristungen oder spezialgesetzlich zulässige Befristungen (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 1 a der Gründe;… KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 95;… Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 39; Sowka BB 1997, 677, 678; Preis NJW 1996, 3369, 3372).

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 256/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    a) Eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG kommt nur in Betracht, wenn die vorherige Befristung eine Befristung nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen[zVv.], zu B II 1 a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B IV 2 der Gründe).

    a) Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag iSd. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Vertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe).

    Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).

    Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 aaO m. zahlr. Nachw. aus dem Schrifttum).

    Sie läßt zudem die aus der entsprechenden Anwendung des § 7 KSchG folgende Fiktion der Wirksamkeit der vorangehenden Befristung unberücksichtigt (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a dd der Gründe).

    Ihr ist eine eingeschränkte Fiktionswirkung nicht zu entnehmen (BAG 22. März 2000 aaO).

    Dieses Ergebnis ist weder mit dem Wortlaut der gesetzlichen Befristungsbestimmungen vereinbar noch entspricht es dem im Gesetzgebungsverfahren bekundeten Willen des Gesetzgebers, den Arbeitgebern möglichst schnell Klarheit über die Wirksamkeit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu verschaffen (BAG 22. März 2000 aaO).

    Auch dort muß der Arbeitnehmer trotz der Hoffnung oder sogar Zusage auf Wiedereinstellung bzw. im laufenden Arbeitsverhältnis seine Rechte klageweise geltend machen, wenn er sie nicht verlieren will (BAG 22. März 2000 aaO).

    Eine solche fällt nicht unter das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BeschFG (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 1 a der Gründe;… 28. Juni 2000 aaO, zu B V 2 der Gründe).

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Denn in die von § 1 Abs. 1 KSchG vorausgesetzte Wartezeit sind auch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, die ohne zeitliche Unterbrechung vorangingen (BAG, st. Rspr. zuletzt Senatsurteile vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BB 2000, 1574, zu B I der Gründe mwN und vom 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 22).

    a) Ein vorhergehender unbefristeter Vertrag iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alternative BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 2 a aa der Gründe).

    Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).

    Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 2 a cc der Gründe mwN).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

    Bei einer Klage nach § 17 Satz 1 TzBfG besteht der Gegenstand des Streits jedoch darin, ob das Arbeitsverhältnis durch die zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarte Befristung zu dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Termin geendet hat (zu § 1 BeschFG 1996: BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu A der Gründe).
  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 537/99

    Befristung nach dem BeschFG

    In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitnehmer einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B I der Gründe).

    Darüber hinaus kommt eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG nur in Betracht, wenn der vorherige Vertrag nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - befristet war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 1 a der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B IV 2 a der Gründe).

    Im Rahmen des § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG kann grundsätzlich überprüft werden, ob der vorangegangene Vertrag etwa wegen Fehlens eines Sachgrundes unwirksam befristet war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 2 a aa der Gründe; BAG 28. Juni 2000 -7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B V 1 a der Gründe).

    Vielmehr gilt der vorhergehende Vertrag als von Anfang an wirksam befristet (ständige Senatsrechtsprechung seit dem Urteil vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 2 a der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B V 1 b der Gründe; BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - zVv., zu B III 1 b und c der Gründe).

  • BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung

    Eine Sachgrundbefristung fällt nicht unter das Anschlussverbot des § 1 Abs. 3 BeschFG (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Die Klägerin bedarf der Feststellung, der vorangegangene Vertrag habe nicht aufgrund der Befristung geendet, um dies gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG gegenüber der im letzten Vertrag vereinbarten, auf § 1 BeschFG gestützten Befristung geltend machen zu können (vgl. BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu B II 2 a aa der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B V 1 a der Gründe).

    In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B I der Gründe).

    Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe mwN; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B V 1 a der Gründe).

  • BAG, 31.05.2000 - 7 AZR 97/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Die Klägerin bedarf der Feststellung, der vorangegangene Vertrag habe nicht aufgrund der Befristung geendet, um dies gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG gegenüber der im letzten Vertrag vereinbarten, auf § 1 BeschFG gestützten Befristung geltend machen zu können (vgl. BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - NZA 2000, 884 ff., zu B II 2 a aa der Gründe).

    Dies kann die Klägerin noch geltend machen, weil sie die Frist des § 1 Abs. 5 BeschFG mit der am 15. Oktober 1997 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage auch hinsichtlich dieser Befristung gewahrt hat (insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt maßgeblich vom Tatbestand, der dem Senatsurteil vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - aaO zugrunde gelegen hat).

    Ein unbefristeter Arbeitsvertrag im Sinne dieser Vorschrift kann auch ein unwirksam befristeter Vertrag sein (Senatsurteil 22. März 2000 aaO).

    Sie dient der Feststellung des Vorliegens des in § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG normierten rechtsvernichtenden Tatbestandsmerkmals "unbefristetes Arbeitsverhältnis", und ist damit lediglich Vorfrage im Rahmen der für das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses allein maßgeblichen Prüfung, ob der letzte Arbeitsvertrag wirksam befristet war (Senatsurteil 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - aaO).

    d) Die Inzidentüberprüfung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG setzt allerdings voraus, daß der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der vorletzten Befristung und damit das Vorangehen eines unbefristeten Arbeitsvertrags innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG gerichtlich geltend gemacht hat, weil andernfalls aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG feststeht, daß die Befristung wirksam war (BAG 22. März 2000 aaO).

  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 244/99

    Einstufung in Lebensaltersstufe

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 546/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 686/00

    Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 266/01

    Zweckbefristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung

  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 390/99

    Befristung nach BeschFG im Anwendungsbereich des BAT

  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 219/00

    Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 98/00

    Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 545/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 535/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2006 - 13 Sa 75/05

    Anschlussverbot

  • LAG Hamburg, 21.12.2000 - 1 Sa 10/99

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil; Wirksamkeit einer Befristung ; …

  • LAG Hamburg, 04.09.2000 - 5 Sa 17/00

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Fehlen eines sachlichen …

  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99

    Befristung nach dem BeschFG

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 777/04

    Befristung nach dem Hochschulrahmengesetz

  • BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 122/01

    Rücknahme einer Entfristungsklage

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 153/00

    Befristeter Arbeitsvertrag nach BeschFG

  • BAG, 05.07.2000 - 5 AZR 888/98

    Arbeitnehmerstatus: beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beschäftigten …

  • LAG Saarland, 18.07.2001 - 2 Sa 16/01

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung; Wirksamkeit der Befristung des …

  • LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05

    Berufungsbegründung - Befristetes Arbeitsverhältnis - Zitiergebot - …

  • LAG Hamburg, 01.03.2001 - 2 Sa 20/99

    Wirksamkeit einer Befristung; Sachlicher Grund; Anschlussverbot; Klagefrist zur …

  • LAG Hamburg, 02.02.2001 - 5 Sa 68/00

    Bestimmung der Klagefrist für die Inzidentkontrolle früherer Befristungen

  • LAG Hamburg, 18.10.2000 - 5 Sa 19/99
  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 642/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

  • BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach BeschFG 1996

  • LAG Niedersachsen, 11.05.2009 - 9 Sa 1515/08

    Sachgrundbefristung bei Saisonarbeit im Kurbetrieb eines Therapiezentrums …

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02

    Befristungsrecht - Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags; Anwendung des …

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2002 - 9 Sa 1612/01

    Befristeter Vertrag

  • LAG Düsseldorf, 24.01.2001 - 12 Sa 1595/00

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Frist der Befristungsklage

  • LAG Köln, 14.06.2000 - 8 (11) Sa 837/99

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Arbeitsgerichtliche …

  • LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 Sa 202/02

    Befristung, Verlängerungsvertrag

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2002 - 9 (4) Sa 34/02

    Befristeter Vertrag

  • LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede - Doppelbefristung - Sachgrund der Vertretung …

  • ArbG Bochum, 18.12.2003 - 3 Ca 1483/03

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW

  • LAG Berlin, 07.02.2001 - 4 Sa 1565/00

    Beginn der Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG bei befristeten …

  • LAG Sachsen, 14.09.2000 - 8 Sa 644/99
  • LAG Berlin, 14.04.2000 - 6 Sa 203/00

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Anschlussverbot

  • LAG Hamm, 29.09.2000 - 5 Sa 338/00

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Erfordernis der …

  • LAG Hamm, 03.11.2000 - 5 Sa 665/00

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vereinbaren einer …

  • LAG Thüringen, 02.11.2000 - 1 Sa 762/99

    Befristung nach dem BeschFG

  • LAG Köln, 03.08.2000 - 5 Sa 390/00

    Arbeitnehmer: auf Honororarbasis beschäftigte Lehrkraft

  • LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 1716/99

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis; Folgen des Wegfalls des staatlichen …

  • LAG Köln, 03.05.2000 - 8 (11) Sa 837/99

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Befristung eiens Arbeitsverhältnisses wegen …

  • SG Landshut, 20.10.2005 - S 16 AL 169/04

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Erfüllung der notwendigen …

  • LAG Hamm, 09.05.2001 - 2 Sa 40/01

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz

  • ArbG Düsseldorf, 30.03.2026 - 15 Ca 3601/25
  • LAG Sachsen, 25.04.2006 - 7 Sa 678/05
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3120
LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99 (https://dejure.org/2000,3120)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.02.2000 - 1 Sa 563/99 (https://dejure.org/2000,3120)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 1 Sa 563/99 (https://dejure.org/2000,3120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung ; Schuldhaft verspätete Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ; Abmahnung wegen Verletzung der Anzeigepflicht ; Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem EFZG; Anspruch auf Vergütung unter dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 777
  • DB 2000, 724
  • NZA-RR 2000, 196
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99
    Die Verzugsfolgen treten nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung unabhängig davon ein, ob der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer seine wiedergewonnene Arbeitsfähigkeit dem Arbeitgeber anzeigt (BAG, Urteil vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 -, EzA § 615 BGB Nr. 83 mit eingehender Begründung u. w. N.).
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95

    Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99
    Der Gerichtsvollzieher könnte nicht erkennen, welchen Betrag er für den Kläger hinsichtlich der Zinsen beizutreiben hat (s. zur Bestimmtheitsproblematik auch BAG, Urteil vom 15.11.1978 - 5 AZR 199/77 -, EzA § 613a BGB Nr. 21 und BAG, Beschluss vom 11.08.1998 - 9 AZR 122/95 (A) -, EzA § 288 BGB Nr. 1).
  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter - …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99
    Der Gerichtsvollzieher könnte nicht erkennen, welchen Betrag er für den Kläger hinsichtlich der Zinsen beizutreiben hat (s. zur Bestimmtheitsproblematik auch BAG, Urteil vom 15.11.1978 - 5 AZR 199/77 -, EzA § 613a BGB Nr. 21 und BAG, Beschluss vom 11.08.1998 - 9 AZR 122/95 (A) -, EzA § 288 BGB Nr. 1).
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99
    a) Die am 30.12.1998 zugestellte Kündigungsschutzklage wahrte die Frist des § 16 Abs. 1 BRTV Bau für die schriftliche Geltendmachung auch hinsichtlich der Lohnansprüche, die während des Kündigungsschutzstreits fällig wurden und von seinem Ausgang abhingen (s. dazu BAG, Urteil vom 07. November 1991 - 2 AZR 34/91 -, EzA § 4 TVG Ausschlussfrist Nr. 73 m. w. N.).
  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78

    Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99
    Es war jedoch für die Beklagte erkennbar, dass der Kläger den Lohn verlangte, der sich ergab, wenn man wie in der Vergangenheit abrechnete und dabei davon ausging, dass ihm sowohl für den vollen Monat November als auch für den vollen Monat Dezember 1998 Lohn zustand (siehe zu der Problematik BAG, Urteil vom 05.03.1981 - 3 AZR 559/78 -, AP Nr. 9 zu § 70 BAT ).
  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92

    Darlegungslast und Beweislast bei vom Arbeitnehmer behaupteter Erkrankung und …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99
    Die wiederholte schuldhaft verspätete Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann nach vergeblicher Abmahnung ein Grund für die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung sein (BAG, Urteil vom 23.09.1992 - 2 AZR 199/92 -, EzA § 1 Kündigungsschutz Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 518/99

    Anspruch auf Bereitschaftsdienstvergütung nach dem BAT für geleistete …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99
    Es liegt keiner der Fälle vor, in denen die höhere Forderung ausnahmsweise in das Ermessen des Gerichts gestellt werden kann und deshalb von einer Bezifferung abgesehen werden darf (ebenso LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.02.1998 - 3 Sa 498/97 -, Urteil vom 13.10.1998 - 1 Sa 293/98 - und Urteil vom 08.02.2000 - 1 Sa 518/99 -).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Allein der Verstoß gegen die aus § 2 Abs. 1 NachwG folgende Verpflichtung begründet nicht den Einwand rechtsmißbräuchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) des Arbeitgebers (aA LAG Schleswig-Holstein 8. Februar 2000 - 1 Sa 563/99 - LAGE § 2 NachwG Nr. 8).
  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Verlangt man die ausdrückliche Aufnahme einer tarifvertraglichen Verfallfrist in den Nachweis (so jedenfalls LAG Schleswig-Holstein 8. Februar 2000 - 1 Sa 563/99 - LAGE NachwG § 2 Nr. 8), kommt es bei der Änderung von Tarifbestimmungen zu Wertungswidersprüchen.
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2001 - 5 (3) Sa 45/01

    Nachweisgesetz : Hinweispflicht des Arbeitgebers auf den anzuwendenden …

    Nach herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung ist dieser Umstand nicht geeignet, die Nachweispflicht im Sinne des § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz auszuschließen (LAG Bremen, Urteil vom 09.11.2000 - 4 Sa 138/00 - DB 2001, Seite 336; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.02.2000 - 1 Sa 563/99 - DB 2000, Seite 724;… Feldgen, Nachweisgesetz, Rz. 185;… ähnlich auch: Schäfer, das Nachweisgesetz, Rz. 133 ff.;… Schoden, Nachweisgesetz, § 2, Rz. 19; abweichend: LAG Köln, Urteil vom 06.12.2000 - 3 Sa 1089/00 - ZIP 2001, Seite 477).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 105/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz

    c) Allein der Verstoß gegen die aus § 2 Abs. 1 NachwG folgende Verpflichtung begründet nicht den Einwand eines rechtsmißbräuchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) des Arbeitgebers (Senat 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zVv.; aA LAG Schleswig-Holstein 8. Februar 2000 - 1 Sa 563/99 - LAGE NachwG § 2 Nr. 8).
  • LAG Bremen, 09.11.2000 - 4 Sa 138/00

    Hinweispflicht des Arbeitgebers auf tarifliche Verfallfristen

    Der Arbeitgeber muß entgegen der vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Urteil vom 08.02.2000 - 1 Sa 563/99 - (DB 2000, 725) geäußerten Auffassung umfassende, in einem Tarifvertrag enthaltene Verfallfristen nicht ausdrücklich in den Nachweis, hier in den Arbeitsvertrag, aufnehmen, wenn auf die Geltung eines bestimmten Tarifvertrages im Arbeitsvertrag ausdrücklich hingewiesen wurde.

    Da der Arbeitgeber diese Pflicht verletzt habe, könne er sich nach Treu und Glauben entsprechend der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein in DB 2000 S. 724 auf die Versäumung der Frist nicht berufen.

    Der Arbeitgeber muss entgegen der vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Urteil vom 08.02.2000 - 1 Sa 563/99 - (DB 2000 S. 725) geäußerten Auffassung umfassende, in einem Tarifvertrag enthaltene Verfallfristen nicht ausdrücklich in den Nachweis, hier in den Arbeitsvertrag, aufnehmen, wenn auf die Geltung des Tarifvertrages im Arbeitsvertrag ausdrücklich hingewiesen wurde.

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2001 - 1 Sa 649c/00

    Zahlung einer in einer als Ehevertrag bezeichneten notariellen Urkunde …

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  • LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99

    Ausbildungsvergütung: tarifliche Ausschlussfrist - Hinweispflicht der Ausbilders

    Wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 08.02.2000, Az.: 1 Sa 563/99, ZTR 6/2000, S. 273, zutreffend entschieden habe, sei die Berufung des Beklagten auf die Ausschlußfrist rechtsmißbräuchlich.

    Aus der Tatsache heraus, daß die Wirkung der Ausschlußfrist ohne Rücksicht darauf eintritt, ob der Berechtigte Kenntnis von dem Anspruch oder der ihn ausschließenden Frist hatte oder nicht und es den Betroffenen zuzumuten ist, sich über den für sie geltenden Tarifvertrag zu unterrichten (BAG vom 24.05.1973, 5 AZR 21/73, AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG vom 28.02.1979 - 5 AZR 728/77 - AP Nr. 6 zu § 70 BAT), kann es für die Anwendung der Ausschlußfrist nach Auffassung der Kammer und entgegen LAG Schleswig-Holstein vom 08.02.2000, 1 Sa 563/99, ZTR 6/2000, S. 273, nicht darauf ankommen, ob es einen der Vertragspartner nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf die Versäumung dieser Frist zu berufen.

  • LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00

    Verfall des Anspruchs auf Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen wegen Versäumens der …

    Ein ausdrücklicher Hinweis auf die tarifliche Ausschlussfrist unter Nennung ihres Inhalts ist zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG nicht erforderlich (gegen LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000, 1 Sa 563/99, DB 2000, S. 724).

    Rn. 14 Eine Auslegung des § 2 Abs. 1 NachwG, wonach der Nachweispflicht nur genügt ist, wenn eine Ausschlussfrist, die in einem auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findenden Tarifvertrag enthalten ist, ausdrücklich mit vollem Wortlaut im Nachweis aufgeführt ist, ist nicht möglich (a.A. LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000, 1 Sa 563/99, DB 2000, S. 724 unter Bezug auf Koch, a.a.O. ).

  • LAG Köln, 06.12.2000 - 3 Sa 1077/00

    Nachweisgesetz - Tarifvertraglicher Ausschlussfristen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 28.11.2001 - 2 Sa 749/01

    Tarifliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem …

    Er beruft sich auf die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 08.02.2000 - 1 Sa 563/99 - (NZA RR 2000, 196).

    Soweit der Kläger der Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 08.02.2000 (1 Sa 563/99 - DB 2000, 724) entnimmt, die Beklagte sei gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG verpflichtet gewesen, die maßgeblichen tariflichen Verfallfristen in den Arbeitsvertrag ausdrücklich aufzunehmen, kann dem nicht gefolgt werden.

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2001 - 3 Sa 388/01

    Eingruppierung in die Vergütungsgruppen eines Tarifvertrages; Beschäftigung als …

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2001 - 4 Sa 417/00

    Anwendbarkeit der Ausschlussfristen des Bundesrahmentarifvertrag für das …

  • LAG Köln, 06.12.2000 - 3 Sa 1089/00

    Nachweisgesetz - Ausschlussfristen in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

  • LAG Köln, 07.03.2002 - 10 Sa 1270/01

    Ausschlussfrist, Nachweisgesetz

  • LAG Köln, 15.03.2001 - 5 (10) Sa 1363/00

    Nachweisgesetz; Ausschlussfrist

  • LAG Berlin, 21.05.2002 - 3 Ta 812/02

    Zulässigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen …

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