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Weitere Entscheidung unten: BAG, 24.07.2008

Rechtsprechung
   LAG Köln, 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3090
LAG Köln, 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07 (https://dejure.org/2008,3090)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07 (https://dejure.org/2008,3090)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. März 2008 - 7 Sa 1369/07 (https://dejure.org/2008,3090)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Berufskraftfahrer, Gefahrenguttransport, absolutes Alkoholverbot, Wick MediNait, außerordentliche Kündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB, § 24 a StVG, § 9 KSchG, §§ 9, 10 GGVSE, § 10 GGBefG
    Berufskraftfahrer, Gefahrenguttransport, absolutes Alkoholverbot, Wick MediNait, außerordentliche Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 626; ; StVG § 24 a; ; KSchG § 9; ; GGVSE § 9; ; GGVSE § 10; ; GGBefG § 10

  • IWW
  • rabüro.de

    Verstoß von Berufskraftfahrer eines Gefahrtguttransportes gegen absolutes Alkoholverbot kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • RA Kotz

    Alkoholverbot bei Gefahrguttransporten - Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufskraftfahrer; Gefahrenguttransport; absolutes Alkoholverbot; Wick MediNait; außerordentliche Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Für Gefahrgutfahrer gilt absolutes Alkoholverbot

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gefahrgut-Fahrer müssen bei Alkoholisierung mit einer fristlosen Kündigung rechnen

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Fristlose Kündigung bei Verstoß eines Gefahrgut-Fahrers gegen Alkoholverbot

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Außerordentliche Kündigung wegen Wick MediNait"

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Verstoß gegen Alkoholverbot am Arbeitsplatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung bei Verstoß eines Gefahrgut-Fahrers gegen Alkoholverbot - Geschäftsinteresse der Arbeitgeberin beeinträchtigt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei einem Verstoß eines Berufskraftfahrers gegen das absolute Alkoholverbot bei Gefahrguttransporten; Auswirkungen einer regelmäßigen Belehrung des Arbeitnehmers i.R. von Sicherheitsschulungen über die Notwendigkeit der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 69
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 15.02.2016 - 3 Ws (B) 538/15

    Alkoholverbot für Fahranfänger bei einer Atemalkoholkonzentration von 0,05 mg/l

    Auf der gleichen Linie liegt eine Entscheidung des LAG Köln (Urteil vom 19. März 2008 - 7 Sa 1369/07 -, juris), die bei einer Atemalkoholkonzentration von 0, 1 mg/l einen Verstoß gegen die mit § 24c Abs. 1 StVG inhaltlich vergleichbare Regelung in § 9 Abs. 11 Nr. 18 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) annahm, ohne allerdings die Frage eines Grenzwertes zu thematisieren.
  • ArbG Krefeld, 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10

    Fristlose Kündigung wegen Verstoßes gegen ein Rauchverbot

    Rn. 5 Es ist anerkannt, dass der Verstoß gegen ein aus sachlichen Gründen gebotenes absolutes Rauchverbot an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (LAG Rheinland-Pfalz vom 27.08.2009 - 11 Sa 207/09, Juris;… HWK/Sandmann, 4. Auflage, § 626 BGB Rn. 221;… KR/Fischermeier, 9. Auflage, § 626 BGB Rn. 440; zu der vergleichbaren Situation bei einem Verstoß gegen ein absolutes Alkoholverbot siehe LAG Köln vom 08.11.2010 - 2 Sa 612/10, Juris; LAG Köln vom 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07, Juris).

    Solchermaßen begründete generalpräventive Erwägungen sind grundsätzlich ebenfalls im Rahmen der Interessenabwägung geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (vgl. LAG Köln vom 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07, Juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2022 - 3 Sa 440/19

    Außerordentliche Kündigung - Entwendung von Dieselkraftstoff - entbehrliche …

    Das gilt insbesondere dann, wenn die Tätigkeit im öffentlichen Personennahverkehr erfolgt oder beim Führen eines Gefahrguttransporters (s. LAG Nürnberg 17.12.2002, NZA-RR 2003, 301; LAG Köln 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07, DB 2009, 69).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2025 - 7 SLa 137/24

    Außerordentliche und verhaltensbedingte ordentliche Kündigungen - Unfall mit …

    Die vorliegend bestehende Gefährdungslage ist jedoch nicht vergleichbar mit derjenigen in der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts D-Stadt vom 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07, der ein Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot beim Führen eines Gefahrguttransporters zugrunde lag.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 3 Sa 293/19

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Alkoholkonsum - Widerklage - …

    Das gilt insbesondere dann, wenn die Tätigkeit im öffentlichen Personennahverkehr erfolgt oder beim Führen eines Gefahrguttransporters (s. LAG Nürnberg 17.12.2002, NZA-RR 2003, 301; LAG Köln 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07, DB 2009, 69).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2020 - 3 Sa 497/19

    Außerordentliche Kündigung - Diebstahl von Diesel - Führen eines LKW unter …

    Das gilt insbesondere dann, wenn die Tätigkeit im öffentlichen Personennahverkehr erfolgt oder beim Führen eines Gefahrguttransportes (s. LAG Nürnberg 17.12.2002, NZA-RR 2003, 301; LAG Köln 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07, DB 2009, 69).
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Rechtsprechung
   BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2814
BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 (https://dejure.org/2008,2814)
BAG, Entscheidung vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 (https://dejure.org/2008,2814)
BAG, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 8 AZR 205/07 (https://dejure.org/2008,2814)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • openjur.de

    Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1294
  • DB 2009, 69
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - …

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    a) Dass das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB schon von Gesetzes wegen an eine Frist gebunden ist, schließt die Anwendung der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung nicht aus (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63).

    Das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten muss das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass dem Verpflichteten die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (vgl. Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - aaO).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    Je gewichtiger das Umstandsmoment ist, also das gesetzte Vertrauen oder die Umstände, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen, desto schneller kann ein Anspruch verwirken (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    Würde allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber das sog. Umstandsmoment für eine Verwirkung erfüllen, so würde das Ziel, falsch unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten, unterlaufen (vgl. Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 -).
  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 227/96

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor vereinbartem Beendigungstermin des …

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    Es entspricht der Rechtsprechung, für die Entstehung eines Sozialplananspruches auf die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen, weil erst dann die Nachteile entstehen, die durch den Sozialplan gemildert werden sollen (BAG 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 - BAGE 118, 321 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 180 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 18 mwN - eine Abfindung "entsteht" nicht auf Grund eines Sozialplans, wenn eine überholende, nicht betriebsbedingte Kündigung erfolgt; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29 - Entstehung des Abfindungsanspruches erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Abfindung "als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes" gezahlt werden soll; 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - BAGE 84, 62 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 104 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 87 - Entstehung des Abfindungsanspruches erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn Geschäftsgrundlage des Sozialplans die Annahme war, alle Arbeitnehmer verlören ihren Arbeitsplatz infolge einer Betriebsstilllegung -).
  • BAG, 27.06.2006 - 1 AZR 322/05

    Sozialplananspruch bei Tod des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    Es entspricht der Rechtsprechung, für die Entstehung eines Sozialplananspruches auf die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen, weil erst dann die Nachteile entstehen, die durch den Sozialplan gemildert werden sollen (BAG 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 - BAGE 118, 321 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 180 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 18 mwN - eine Abfindung "entsteht" nicht auf Grund eines Sozialplans, wenn eine überholende, nicht betriebsbedingte Kündigung erfolgt; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29 - Entstehung des Abfindungsanspruches erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Abfindung "als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes" gezahlt werden soll; 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - BAGE 84, 62 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 104 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 87 - Entstehung des Abfindungsanspruches erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn Geschäftsgrundlage des Sozialplans die Annahme war, alle Arbeitnehmer verlören ihren Arbeitsplatz infolge einer Betriebsstilllegung -).
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Abfindungs- und …

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    Erst zu diesem Zeitpunkt traten die zu mildernden wirtschaftlichen Nachteile bzw. der Verlust des sozialen Besitzstandes beim Kläger ein (so im Ergebnis auch: Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1022/06 -).
  • BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 886/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    Es entspricht der Rechtsprechung, für die Entstehung eines Sozialplananspruches auf die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen, weil erst dann die Nachteile entstehen, die durch den Sozialplan gemildert werden sollen (BAG 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 - BAGE 118, 321 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 180 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 18 mwN - eine Abfindung "entsteht" nicht auf Grund eines Sozialplans, wenn eine überholende, nicht betriebsbedingte Kündigung erfolgt; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29 - Entstehung des Abfindungsanspruches erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Abfindung "als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes" gezahlt werden soll; 28. August 1996 - 10 AZR 886/95 - BAGE 84, 62 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 104 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 87 - Entstehung des Abfindungsanspruches erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn Geschäftsgrundlage des Sozialplans die Annahme war, alle Arbeitnehmer verlören ihren Arbeitsplatz infolge einer Betriebsstilllegung -).
  • LAG München, 23.11.2006 - 3 Sa 644/06

    Betriebsübergang, Widerspruch

    Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 205/07
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. November 2006 - 3 Sa 644/06 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung …

    Das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Betriebsveräußerers muss das Interesse des Arbeitnehmers derart überwiegen, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer nicht mehr zuzumuten ist (…vgl. BAG vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, AP Nr. 29 zu § 613a BGB Widerspruch Rz. 30;… vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, AP Nr. 390 zu § 613a BGB Rz. 22; vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, AP Nr. 346 zu § 613a BGB Rz. 30).

    Das erforderliche Umstandsmoment ist regelmäßig dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebserwerber über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses disponiert (…BAG vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, a. a. O. Rz. 34 m. w. N.) oder wenn sich der Arbeitnehmer bei einem aus dem Betriebsübergang herrührenden Konflikt entsprechend eindeutig verhält (vgl. BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, a. a. O. Rz. 32 ff.;… vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, a. a. O. Rz. 37 f.).

    Hingegen reichen weder die bloße Weiterarbeit beim Betriebserwerber und die Entgegennahme des Arbeitsentgelts aus (…BAG vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, a. a. O. Rz. 34; vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, a. a. O. Rz. 31), noch im Rahmen des Üblichen vorgenommene Vertragsanpassungen (…BAG vom 16.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, a. a. O. Rz. 36).

  • LAG Hamburg, 07.10.2016 - 6 Sa 21/16

    Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des …

    Hierbei genügen - wie bereits ausgeführt - bei deutlich verwirklichtem Zeitmoment weniger gewichtige Umstände, um von der Verwirklichung des Umstandsmoments ausgehen zu können (vgl. auch BAG, 24.7.2008, 8 AZR 205/07; BAG, 24.7.2008, 8 AZR 175/07; zit. nach juris).
  • LAG München, 23.07.2009 - 3 Sa 118/09

    Annahmeverzug nach Widerspruch über den Übergang des Arbeitsverhältnisses

    Für eine Verwirkung fehlt es am erforderlichen Umstandsmoment (vgl. z. B. BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07; 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 und 8 AZR 755/07; 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06; 15.02.2007 - 8 AZR 431/06; 14.12.2006 - 8 AZR 763/05).

    Anders verhält es sich in den Fällen, in denen die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über den Bestand des Arbeitsverhältnisses disponiert hat, sei es dadurch, dass eine Eigenkündigung ausgesprochen, ein Aufhebungsvertrag mit dem Erwerber geschlossen oder eine von Seiten des Erwerbers ausgesprochene Kündigung hingenommen wurde (vgl. BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07; 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 und 8 AZR 755/07; 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06).

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