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Weitere Entscheidung unten: ArbG Berlin, 20.12.2013

Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18992
ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13 (https://dejure.org/2014,18992)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13 (https://dejure.org/2014,18992)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 11. April 2014 - 28 Ca 19104/13 (https://dejure.org/2014,18992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Probezeitkündigung nach Krankmeldung - Maßregelungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    I. Beantwortet der Arbeitgeber die Übermittlung einer ärztlichen Bescheinigung über bestehende Arbeitsunfähigkeit einer Arbeitsperson postwendend mit (hier: fristloser) Kündigung, nachdem er diese am Vorabend - somit vergeblich - gebeten hatte, angesichts 'der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers in Probezeit kann unzulässige Maßregelkündigung sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitnehmers kann verbotene Maßregelung darstellen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung als verbotene Maßregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung durch einen Arbeitgeber als verbotene Maßregelung eines Arbeitnehmers i.R.e. fristlosen Kündigung wegen Übermittlung einer ärztlichen Bescheinigung über bestehende Arbeitsunfähigkeit; Probezeitkündigung nach Erkrankungsnachricht

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1843
  • DB 2014, 1746
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (31)

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der …

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    ... Der Beweiswert dieser Bescheinigung ergibt sich aus der Lebenserfahrung; der Tatrichter kann normalerweise den Beweis der Erkrankung als erbracht ansehen, wenn der Arbeiter im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt"; s. aus neuerer Zeit nur BAG 15.7.1992 (Fn. 35) [II.1.]; 19.2.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653 [II.1.]; ständige Judikatur.

    ... Der Beweiswert dieser Bescheinigung ergibt sich aus der Lebenserfahrung; der Tatrichter kann normalerweise den Beweis der Erkrankung als erbracht ansehen, wenn der Arbeiter im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt"; s. aus neuerer Zeit nur BAG 15.7.1992 (Fn. 35) [II.1.]; 19.2.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653 [II.1.]; ständige Judikatur.

    ... Der Beweiswert dieser Bescheinigung ergibt sich aus der Lebenserfahrung; der Tatrichter kann normalerweise den Beweis der Erkrankung als erbracht ansehen, wenn der Arbeiter im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt"; s. aus neuerer Zeit nur BAG 15.7.1992 (Fn. 35) [II.1.]; 19.2.1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653 [II.1.]; ständige Judikatur.

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    - "Juris"-Rn. 37]; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 b, aa.

    - "Juris"-Rn. 37]; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 b, aa.

    - "Juris"-Rn. 37]; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 b, aa.

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während …

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    - "Juris"-Rn. 30-31]; 16.9.2004 - 2 AZR 511/03 - AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 142 = EzA § 102 BetrVG 2001 nr.

    - "Juris"-Rn. 30-31]; 16.9.2004 - 2 AZR 511/03 - AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 142 = EzA § 102 BetrVG 2001 nr.

    - "Juris"-Rn. 30-31]; 16.9.2004 - 2 AZR 511/03 - AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 142 = EzA § 102 BetrVG 2001 nr.

  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    Da die Klägerin nicht seine Patientin, sondern seine Mitarbeiterin ist und auch die erwähnte Begegnung vom 18. Dezember 2013 erkennbar nicht ihrem Gesundheitsstatus, sondern den Perspektiven der Arbeitsbeziehung galt, hat es insoweit mit jenem sogenannten "hohen Beweiswert" solcher ärztlichen Zeugnisse vielmehr sein Bewenden, die die Gerichte für Arbeitssachen ihnen seit Jahrzehnten überzeugend bescheinigen 67 S. dazu statt vieler nur BAG 11.8.1976 - 5 AZR 422/75 - AP § 3 LohnFG Nr. 2 [I.]: "1.

    S. dazu statt vieler nur BAG 11.8.1976 - 5 AZR 422/75 - AP § 3 LohnFG Nr. 2 [I.]: "1.

    67) S. dazu statt vieler nur BAG 11.8.1976 - 5 AZR 422/75 - AP § 3 LohnFG Nr. 2 [I.]: "1.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09

    Haushaltsbefristung - Schriftform der Befristungsabrede

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    Somit genügt für die gerichtliche Verwertung nach auch von der befassten Kammer geteilter Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg insbesondere schon die Unterbreitung des Kündigungsschreibens durch die Klägerin bei Gericht, um dessen Kontrollbefugnis auf den darin überdeutlich dokumentierten Massregelungstatbestand zu beziehen 71 S. LAG Berlin-Brandenburg 26.3.2010 - 6 Sa 2345/09 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 56 [1.1.2.2.2.]: "Dass die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform erstinstanzlich nicht thematisiert worden ist, schloss nicht aus, dies in der Berufungsinstanz nach entsprechendem Hinweis gemäß § 139 Abs. 1 ZPO nachzuholen.

    S. LAG Berlin-Brandenburg 26.3.2010 - 6 Sa 2345/09 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 56 [1.1.2.2.2.]: "Dass die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform erstinstanzlich nicht thematisiert worden ist, schloss nicht aus, dies in der Berufungsinstanz nach entsprechendem Hinweis gemäß § 139 Abs. 1 ZPO nachzuholen.

    71) S. LAG Berlin-Brandenburg 26.3.2010 - 6 Sa 2345/09 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 56 [1.1.2.2.2.]: "Dass die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform erstinstanzlich nicht thematisiert worden ist, schloss nicht aus, dies in der Berufungsinstanz nach entsprechendem Hinweis gemäß § 139 Abs. 1 ZPO nachzuholen.

  • RG, 17.02.1883 - I 530/82

    Beweislast bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus einem Verschulden

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    ... Nur dann, wenn das Motiv des Arbeitgebers nicht ausschließlich durch einen vom Gesetz ausgeschlossenen Kündigungsgrund bestimmt worden ist, stellt sich die vom Senat im Urteil vom 31.1.1985 [2 AZR 530/82 - AP § 613 a BGB Nr. 40; d.U.] noch nicht abschließend beantwortete und auch vorliegend nicht entscheidungserhebliche Frage, ob das Benachteiligungsverbot auch dann eingreift, wenn bei mehreren Kündigungsgründen die Maßregelung (...) für den Arbeitgeber zwar nicht das alleinige, aber das wesentliche Motiv gewesen ist"; im Anschluss etwa BAG 20.4.1989 (Fn. 33) [II.2 a, cc.

    ... Nur dann, wenn das Motiv des Arbeitgebers nicht ausschließlich durch einen vom Gesetz ausgeschlossenen Kündigungsgrund bestimmt worden ist, stellt sich die vom Senat im Urteil vom 31.1.1985 [2 AZR 530/82 - AP § 613 a BGB Nr. 40; d.U.] noch nicht abschließend beantwortete und auch vorliegend nicht entscheidungserhebliche Frage, ob das Benachteiligungsverbot auch dann eingreift, wenn bei mehreren Kündigungsgründen die Maßregelung (...) für den Arbeitgeber zwar nicht das alleinige, aber das wesentliche Motiv gewesen ist"; im Anschluss etwa BAG 20.4.1989 (Fn. 33) [II.2 a, cc.

    ... Nur dann, wenn das Motiv des Arbeitgebers nicht ausschließlich durch einen vom Gesetz ausgeschlossenen Kündigungsgrund bestimmt worden ist, stellt sich die vom Senat im Urteil vom 31.1.1985 [2 AZR 530/82 - AP § 613 a BGB Nr. 40; d.U.] noch nicht abschließend beantwortete und auch vorliegend nicht entscheidungserhebliche Frage, ob das Benachteiligungsverbot auch dann eingreift, wenn bei mehreren Kündigungsgründen die Maßregelung (...) für den Arbeitgeber zwar nicht das alleinige, aber das wesentliche Motiv gewesen ist"; im Anschluss etwa BAG 20.4.1989 (Fn. 33) [II.2 a, cc.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    40 (1.) Es zählt zu den seit Jahrzehnten herausgestellten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für den fachgerichtlichen Umgang mit dem Normenstoff, dass die Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts nicht so erfolgen darf, dass davon einschüchternde Rückwirkungen auf die Wahrnehmung grundrechtlicher Befugnisse selbst im objektiv erlaubten Umfang ausgehen können 51 S. speziell zum strafrechtlichen Ehrenschutz (§§ 185 ff. StGB) BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - BVerfGE 93, 266, 292, wonach dessen Bestimmungen nicht so ausgelegt werden dürften, dass davon ein abschreckender Effekt auf den Gebrauch des Grundrechts der Meinungsfreiheit dahin ausgehe, "aus Furcht vor Sanktionen auch zulässige Kritik" zu vermeiden; ähnlich schon BVerfG 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 130, 136: "einschüchternde Wirkung"; 13.5.1980 - 1 BvR 103/77 - BVerfGE 54, 129 = NJW 1980, 2069 [B.I. - "Juris"-Rn. 21]: "Denn die Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld führt nicht nur zu einer Genugtuung für eine in der Vergangenheit liegende Ehrverletzung.

    S. speziell zum strafrechtlichen Ehrenschutz (§§ 185 ff. StGB) BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - BVerfGE 93, 266, 292, wonach dessen Bestimmungen nicht so ausgelegt werden dürften, dass davon ein abschreckender Effekt auf den Gebrauch des Grundrechts der Meinungsfreiheit dahin ausgehe, "aus Furcht vor Sanktionen auch zulässige Kritik" zu vermeiden; ähnlich schon BVerfG 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 130, 136: "einschüchternde Wirkung"; 13.5.1980 - 1 BvR 103/77 - BVerfGE 54, 129 = NJW 1980, 2069 [B.I. - "Juris"-Rn. 21]: "Denn die Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld führt nicht nur zu einer Genugtuung für eine in der Vergangenheit liegende Ehrverletzung.

    51) S. speziell zum strafrechtlichen Ehrenschutz (§§ 185 ff. StGB) BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - BVerfGE 93, 266, 292, wonach dessen Bestimmungen nicht so ausgelegt werden dürften, dass davon ein abschreckender Effekt auf den Gebrauch des Grundrechts der Meinungsfreiheit dahin ausgehe, "aus Furcht vor Sanktionen auch zulässige Kritik" zu vermeiden; ähnlich schon BVerfG 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 130, 136: "einschüchternde Wirkung"; 13.5.1980 - 1 BvR 103/77 - BVerfGE 54, 129 = NJW 1980, 2069 [B.I. - "Juris"-Rn. 21]: "Denn die Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld führt nicht nur zu einer Genugtuung für eine in der Vergangenheit liegende Ehrverletzung.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    Sie entfaltet unvermeidlich präventive Wirkungen, indem sie das Äußern kritischer Meinungen einem hohen finanziellen Risiko unterwirft; dadurch kann sie die Bereitschaft mindern, in Zukunft Kritik zu üben, und auf diese Weise eine Beeinträchtigung freier geistiger Auseinandersetzung bewirken, die an den Kern der grundrechtlichen Gewährleistung rühren muss"; 20.4.1982 - 1 BvR 426/80 - BVerfGE 60, 234 = NJW 1982, 2655 = MDR 1982, 820 [B.II.1 b. - "Juris"-Rn. 15]: "Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, öffentliche Kritik und öffentliche Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Meinungsfreiheit in der durch das Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen"; 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185, 197, wonach abschreckende Effekte für die Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu vermeiden seien.

    Sie entfaltet unvermeidlich präventive Wirkungen, indem sie das Äußern kritischer Meinungen einem hohen finanziellen Risiko unterwirft; dadurch kann sie die Bereitschaft mindern, in Zukunft Kritik zu üben, und auf diese Weise eine Beeinträchtigung freier geistiger Auseinandersetzung bewirken, die an den Kern der grundrechtlichen Gewährleistung rühren muss"; 20.4.1982 - 1 BvR 426/80 - BVerfGE 60, 234 = NJW 1982, 2655 = MDR 1982, 820 [B.II.1 b. - "Juris"-Rn. 15]: "Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, öffentliche Kritik und öffentliche Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Meinungsfreiheit in der durch das Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen"; 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185, 197, wonach abschreckende Effekte für die Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu vermeiden seien.

    Sie entfaltet unvermeidlich präventive Wirkungen, indem sie das Äußern kritischer Meinungen einem hohen finanziellen Risiko unterwirft; dadurch kann sie die Bereitschaft mindern, in Zukunft Kritik zu üben, und auf diese Weise eine Beeinträchtigung freier geistiger Auseinandersetzung bewirken, die an den Kern der grundrechtlichen Gewährleistung rühren muss"; 20.4.1982 - 1 BvR 426/80 - BVerfGE 60, 234 = NJW 1982, 2655 = MDR 1982, 820 [B.II.1 b. - "Juris"-Rn. 15]: "Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, öffentliche Kritik und öffentliche Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Meinungsfreiheit in der durch das Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen"; 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185, 197, wonach abschreckende Effekte für die Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu vermeiden seien.

  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    ) im Auge zu behalten 58 S. statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG 30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

    S. statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG 30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

    58) S. statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG 30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00

    Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

    Auszug aus ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
    Zwar bedürfte sie zu ihrer Wirksamkeit bei (hier wohl statthafter 28 S. hierzu aus neuerer Zeit BAG 15.11.2001 - 2 AZR 310/00 - AP § 140 BGB Nr. 13 = EzA § 140 BGB Nr. 24 = NJW 2002, 2972 [Leitsätze]: "1.

    S. hierzu aus neuerer Zeit BAG 15.11.2001 - 2 AZR 310/00 - AP § 140 BGB Nr. 13 = EzA § 140 BGB Nr. 24 = NJW 2002, 2972 [Leitsätze]: "1.

    28) S. hierzu aus neuerer Zeit BAG 15.11.2001 - 2 AZR 310/00 - AP § 140 BGB Nr. 13 = EzA § 140 BGB Nr. 24 = NJW 2002, 2972 [Leitsätze]: "1.

  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen …

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei …

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen …

  • BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 498/88

    Kündigung: Überprüfung der Wirksamkeit außerhalb des KSchG

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2007 - 2 Sa 373/07

    Kündigung wegen Krankheit

  • LAG Hamm, 06.09.2005 - 19 Sa 1045/05

    Kündigung wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Wartezeit des § 1 …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.07.1999 - 8 Sa 1066/98

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes während der Probezeit

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

  • ArbG Trier, 08.12.2011 - 3 Ca 936/11

    Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB durch Kündigung nach …

  • LAG Hessen, 13.11.2007 - 13 Sa 724/07

    Kündigung - verbotene Maßregelung

  • ArbG Berlin, 30.08.2013 - 28 Ca 1658/13

    Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen einer Krankheit - Beweiswert der …

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des …

  • BAG, 08.04.1976 - 2 AZR 583/74

    Wahrung der Klagefrist durch Zustellung einer Kündigungsschutzklage - Verschulden …

  • LAG Köln, 11.12.2020 - 10 Sa 551/20

    Kündigung ; Maßregelungsverbot; Arbeitsunfähigkeit; Anlasskündigung

    Rn. 44 Hierzu wird die Auffassung vertreten, dass auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes eine Kündigung, die der Arbeitgeber als unmittelbare Reaktion auf eine Krankmeldung des Arbeitnehmers ausspricht, wegen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB unwirksam sein kann (vgl. Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011 - 3 Ca 936/11 - Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 11.04.2014- 28 Ca 19104/13 - ).
  • ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15

    Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung

    dazu statt vieler nur ArbG Berlin 11.4.2014 - 28 Ca 19104/13 - BB 2014, 1843 = DB 2014, 1746 = EzA-SD 2014 Nr. 20, 4 = AE 2014, 292 (sämtlichst: Leitsätze) [Leitsätze]: "1.

    - Im Gegenteil: Gerade w e i l vielfach Dispositionsspielräume objektiv arbeitsunfähig erkrankter Arbeitspersonen in der Frage bestehen (oder beim Arbeitgeber vermutet werden), ob sie gleichwohl ihrer Arbeit nachgehen, begegnen der forensischen Praxis jene Fallgestaltungen, in denen Arbeitgeber ihrer Zielperson schon im Vorhinein verdeutlichen, mit welchen Konsequenzen diese bei erkrankungsbedingtem Ausfall zu rechnen haben".S. dazu statt vieler nur ArbG Berlin 11.4.2014 - 28 Ca 19104/13 - BB 2014, 1843 = DB 2014, 1746 = EzA-SD 2014 Nr. 20, 4 = AE 2014, 292 (sämtlichst: Leitsätze) [Leitsätze]: "1.

    126) S. dazu statt vieler nur ArbG Berlin 11.4.2014 - 28 Ca 19104/13 - BB 2014, 1843 = DB 2014, 1746 = EzA-SD 2014 Nr. 20, 4 = AE 2014, 292 (sämtlichst: Leitsätze) [Leitsätze]: "1.

  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer …

    zum Problem etwa ArbG Berlin11.4.2014 - 28 Ca 19104/13 - BB 2014, 1843 = DB 2014, 1746 = AE 2014, 292 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsätze]: "1.

    - 2. Dem kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, die Inanspruchnahme der benötigten Genesungszeit (...) sei tatbestandlich keine Ausübung von ,Rechten': Im Gegenteil: Gerade w e i l vielfach Dispositionsspielräume objektiv arbeitsunfähig erkrankter Arbeitspersonen in der Frage bestehen (oder beim Arbeitgeber vermutet werden), ob sie gleichwohl ihrer Arbeit nachgehen, begegnen der forensischen Praxis jene Fallgestaltungen, in denen Arbeitgeber ihrer Zielperson schon im Vorhinein verdeutlichen, mit welchen Konsequenzen diese bei erkrankungsbedingtem Ausfall zu rechnen haben".S. zum Problem etwa ArbG Berlin11.4.2014 - 28 Ca 19104/13 - BB 2014, 1843 = DB 2014, 1746 = AE 2014, 292 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsätze]: "1.

    89) S. zum Problem etwa ArbG Berlin11.4.2014 - 28 Ca 19104/13 - BB 2014, 1843 = DB 2014, 1746 = AE 2014, 292 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsätze]: "1.

Redaktioneller Hinweis

  • Beim Landesarbeitsgericht durch Vergleich erledigt.

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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,49897
ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13 (https://dejure.org/2013,49897)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13 (https://dejure.org/2013,49897)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 28 Ca 13574/13 (https://dejure.org/2013,49897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Riskiere ich eine Kündigung, wenn ich über den Chef schimpfe?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Loyalitätspflicht und Gefühlsimpuls des Arbeitnehmers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Arbeitgeber eine scheuern" rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung

Papierfundstellen

  • DB 2014, 1746
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (37)

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13
    statt vieler etwa Thüringer LAG 10.4.2001 - 5 Sa 403/2000 - NZA 2001, 347 = LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 2 [III.3 b, cc.

    (2 b, ab.)]: " ... Das Schreiben der Stellvertreterin des Klägers enthielt lediglich deren Zusammenarbeit mit dem Kläger betreffende Pauschalvorwürfe, die zumindest dessen Anhörung erfordert hätten".S. statt vieler etwa Thüringer LAG 10.4.2001 - 5 Sa 403/2000 - NZA 2001, 347 = LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 2 [III.3 b, cc.

    76) S. statt vieler etwa Thüringer LAG 10.4.2001 - 5 Sa 403/2000 - NZA 2001, 347 = LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 2 [III.3 b, cc.

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13
    dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.

    ... a) Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsprechung der zulässigen Verbindung beider Klagen nach § 4 KSchG und nach § 256 ZPO insbesondere zu den in der Praxis gelegentlich auftretenden Fällen entwickelt, bei denen Arbeitgeber oder deren Prozessbevollmächtigte durch nicht ohne weiteres erkennbare weitere (Prozess-)Kündigungen versuchen, die Wirkungen des § 7 KSchG herbeizuführen".S. dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.

    88) S. dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.

  • BAG, 30.11.1972 - 2 AZR 79/72

    Kündigung - Beleidigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13
    dazu etwa BAG 30.11.1972 - 2 AZR 79/72 - AP § 626 BGB Nr. 66 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 23 = SAE 1974, 17 [Leitsatz]: "Wenn ein Arbeitnehmer in einer Unterhaltung mit einem Mitarbeiter über Vorstandsmitglieder seines Arbeitgebers unwahre und ehrenrührige Tatsachen behauptet, aber als sicher davon ausgehen darf, dass sein Arbeitskollege die Äußerungen für sich behalten wird, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht zur ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Gesprächspartner die Vertraulichkeit der Unterhaltung ohne vernünftigen Grund missachtet und ihren Inhalt einem der angesprochenen Vorgesetzten mitteilt"; 17.2.2000 (Fn. 62) [II.3 a. - "Juris"-Rn. 23]: "Richtig ist zwar, dass ehrverletzende Äußerungen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter Umständen eine Kündigung nicht rechtfertigen (...).

    Die vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre ist Ausdruck der Persönlichkeit und grundrechtlich gewährleistet".S. dazu etwa BAG 30.11.1972 - 2 AZR 79/72 - AP § 626 BGB Nr. 66 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 23 = SAE 1974, 17 [Leitsatz]: "Wenn ein Arbeitnehmer in einer Unterhaltung mit einem Mitarbeiter über Vorstandsmitglieder seines Arbeitgebers unwahre und ehrenrührige Tatsachen behauptet, aber als sicher davon ausgehen darf, dass sein Arbeitskollege die Äußerungen für sich behalten wird, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht zur ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Gesprächspartner die Vertraulichkeit der Unterhaltung ohne vernünftigen Grund missachtet und ihren Inhalt einem der angesprochenen Vorgesetzten mitteilt"; 17.2.2000 (Fn. 62) [II.3 a. - "Juris"-Rn. 23]: "Richtig ist zwar, dass ehrverletzende Äußerungen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter Umständen eine Kündigung nicht rechtfertigen (...).

    69) S. dazu etwa BAG 30.11.1972 - 2 AZR 79/72 - AP § 626 BGB Nr. 66 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 23 = SAE 1974, 17 [Leitsatz]: "Wenn ein Arbeitnehmer in einer Unterhaltung mit einem Mitarbeiter über Vorstandsmitglieder seines Arbeitgebers unwahre und ehrenrührige Tatsachen behauptet, aber als sicher davon ausgehen darf, dass sein Arbeitskollege die Äußerungen für sich behalten wird, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht zur ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Gesprächspartner die Vertraulichkeit der Unterhaltung ohne vernünftigen Grund missachtet und ihren Inhalt einem der angesprochenen Vorgesetzten mitteilt"; 17.2.2000 (Fn. 62) [II.3 a. - "Juris"-Rn. 23]: "Richtig ist zwar, dass ehrverletzende Äußerungen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter Umständen eine Kündigung nicht rechtfertigen (...).

  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches …

    Insofern kommt es hier weder darauf an, ob der Kläger nach den Verhältnissen des Streitfalls vor Ausspruch der Kündigung anzuhören gewesen wäre 172 S. insofern etwa ArbG Berlin 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13 - BB 2014, 1651 = DB 2014, 1746 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Lässt sich der Arbeitgeber entsprechende Begebenheiten von Dritten zutragen, so ist er vor Ausspruch einer darauf gestützten Kündigung regelmäßig gehalten, dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, sich zu den betreffenden Schilderungen der fraglichen Gewährsperson zu äußern (s. dahin schon BAG 14.07.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 14 [IV.6 b.]; s. auch bereits BGH 29.11.1956 - III ZR 50/55 - BGHZ 22, 258, 267: 'Fundamentalgrundsatz jeder rechtsstaatlichen Ordnung').

    Kündigung der Arbeitgeber ohne einen solchen Klärungsversuch, so ist die Kündigung schon wegen fehlender Anhörung der Zielperson unwirksam"; dass. 28.11.2014 - 28 Ca 12770/14 - n.v. S. insofern etwa ArbG Berlin 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13 - BB 2014, 1651 = DB 2014, 1746 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Lässt sich der Arbeitgeber entsprechende Begebenheiten von Dritten zutragen, so ist er vor Ausspruch einer darauf gestützten Kündigung regelmäßig gehalten, dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, sich zu den betreffenden Schilderungen der fraglichen Gewährsperson zu äußern (s. dahin schon BAG 14.07.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 14 [IV.6 b.]; s. auch bereits BGH 29.11.1956 - III ZR 50/55 - BGHZ 22, 258, 267: 'Fundamentalgrundsatz jeder rechtsstaatlichen Ordnung').

    172) S. insofern etwa ArbG Berlin 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13 - BB 2014, 1651 = DB 2014, 1746 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Lässt sich der Arbeitgeber entsprechende Begebenheiten von Dritten zutragen, so ist er vor Ausspruch einer darauf gestützten Kündigung regelmäßig gehalten, dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, sich zu den betreffenden Schilderungen der fraglichen Gewährsperson zu äußern (s. dahin schon BAG 14.07.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 14 [IV.6 b.]; s. auch bereits BGH 29.11.1956 - III ZR 50/55 - BGHZ 22, 258, 267: 'Fundamentalgrundsatz jeder rechtsstaatlichen Ordnung').

  • ArbG Hagen, 15.05.2018 - 5 Ca 2109/17

    Unverhältnismäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung wegen nicht …

    Das ihm zugrundeliegende Schutzbedürfnis ist auch dem Kläger in diesem Rechtsstreit -ohne gegen die Akteure der Beklagten persönlichen Argwohn zu hegenobjektiv nicht abzusprechen (vgl. dazu: Arbeitsgericht Berlin, Urt. v. 20.12.2013 -28 Ca 13574/13-, juris, unter B. II. d. Gründe, Rdnr. 74 am Ende).

Redaktioneller Hinweis

  • Die Berufung wurde zurückgenommen.

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