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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4074
BayObLG, 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82 (https://dejure.org/1982,4074)
BayObLG, Entscheidung vom 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82 (https://dejure.org/1982,4074)
BayObLG, Entscheidung vom 17. März 1982 - BReg. 2 Z 13/82 (https://dejure.org/1982,4074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 19, 22, 51, 71; BGB §§ 1821, 1913, 2113, 2136
    Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Ablehnung eines Antrags auf Löschung eines Nacherbfolgevermerks; Erforderlichkeit der Löschungsbewilligung eines gerichtlich bestellten Pflegers für noch nicht bekannte künftige Nacherben samt vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung; Umfang der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1983, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.09.1957 - BReg. 2 Z 131/57
    Auszug aus BayObLG, 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82
    Da der Nacherbenvermerk den Zweck hat, einen Rechtserwerb auf Grund des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs auszuschließen, nicht etwa, einen solchen zu ermöglichen, ist die Beschwerde gegen dessen Eintragung mit dem Ziel der Löschung unbeschränkt zulässig (BayObLGZ 1956, 54/57; 1957, 285/287; 1970, 137/139; Senatsbeschluß vom 22.5.1979 BReg. 2 Z 49/78; KG JFG 21, 251/252; OLG München JFG 23, 300/301; OLG Hamm Rpfleger 1957, 415; Horber § 71 Anm. 7 B a alpha).

    Dies käme hinsichtlich des Nacherbenvermerks beispielsweise dann in Betracht, wenn das Nachlaßgrundstück durch Verfügung des Vorerben wirksam (z.B. mit Zustimmung des Nacherben oder bei entgeltlicher Verfügung des befreiten Vorerben, vgl. § 2113 Abs. 1, 2 , § 2136 BGB ) und endgültig aus dem Nachlaß ausgeschieden wäre (vgl. BayObLGZ 1957, 285/288; 1970, 137/142;… OLG Oldenburg JR 1963, 23 m. Anm. von Jansen S. 24 a.a.O.; KEHE RdNr. 28, Horber Anm. 6 B c, je zu § 51; Haegele RdNr. 1792).

  • BayObLG, 15.12.1959 - BReg. 2 Z 197/59

    Beschränkung des nichtbefreiten Vorerben in der Verfügung über …

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82
    Die Löschung des Nacherbenvermerks setzt daher nach allgemeiner Auffassung die Bewilligung auch dieser unbekannten Nacherben voraus, die durch einen gemäß § 1913 BGB bestellten Pfleger abzugeben ist, der in den fällen der §§ 1915, 1821 BGB hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf (BayObLGZ 1959, 493/501;… OLG Hamm, Bergermann a.a.O.; Haegele Grundbuchrecht RdNrn. 1792 - FN 33 -, 1776; BGB -RGRK § 2104 RdNr. 2, § 2113 RdNr. 48;… MünchKomm a.a.O.; Soergel § 2104 RdNr. 5, § 2113 RdNr. 21; ausdrücklich auch Kanzleiter DNotZ 1970, 326/336).
  • BayObLG, 30.07.1974 - BReg. 2 Z 28/74

    Fehlende Löschungsbewilligung übriger eingetragener Nacherben als …

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82
    Hierfür sind der Wert des Grundstücks und das Interesse des Rechtsmittelführers an der begehrten Löschung des Nacherbenvermerks, ohne daß es zu dieser der zusätzlichen Bewilligung eines Pflegers bedarf, maßgebend ( Senatsbeschluß vom 30.7.1974 BReg. 2 Z 28/74 ; insoweit in BayObLGZ 1974, 312 nicht abgedruckt).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - 3 Wx 299/11

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Grundbuchverfahren

    Rn. 18 Das Amtsgericht geht im Ansatz zu Recht davon aus, dass ein Nacherbenvermerk nur dann gelöscht werden kann, wenn entweder die eingetragenen Nacherben die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist (BayObLG DNotZ 1983, 318) und letzteres der Fall sein kann, wenn die Verfügung des Vorerben auch ohne Zustimmung des Nacherben voll wirksam war, weil der befreite Vorerbe entgeltlich verfügt hat (OLG München, DNotZ 2005, 697 ff.).
  • BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88

    Voraussetzungen für die Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit

    a) Zutreffend ist der rechtliche Ausgangspunkt des LG, daß ein Nacherbenvermerk nur dann gelöscht werden kann, wenn entweder die eingetragenen Nacherben die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist, §§ 19; 22 Abs. 1 GBO (BayObLG DNotZ 1983, 318, 319 m. w. N.;… Horber/Demharter, 17. Aufl., § 51 GBO , Anm. 13;… KEHE/Eickmann, 3. Aufl., § 51 GBO , Rd.-Nr. 28; Haegele/Schöner/ Stöber, GBR, B. Aufl., Rd.-Nr. 3510;… Palandt/Edenhofer, 47. Aufl., § 2113 BGB, Anm. 1c aa).

    Das ist nach § 2113 Abs. 2 BGB der Fall, wenn die Verfügung entgeltlich erfolgte (BayObLG DNotZ 1983, 318, 320).

  • OLG München, 28.02.2005 - 32 Wx 17/05

    Unzulässige weitere Beschwerde gegen Bestätigung einer Zwischenverfügung bei …

    Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass ein Nacherbenvermerk nur dann gelöscht werden kann, wenn entweder die eingetragenen Nacherben die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist (BayObLG DNotZ 1983, 318).
  • BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82

    Löschung eines Nacherbenvermerks bei Verfügung durch befreiten Vorerben

    Hinzu kommt, daß auch mögliche weitere (noch nicht lebende oder noch nicht erzeugte; vgl. § 2101 Abs. 1 Satz 1 BGB ) Abkömmlinge als Nacherben (durch einen gemäß § 1913 BGB bestellten Pfleger, der in den Fällen der §§ 1915, 1821 BGB der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedürfte) die Löschung des Nacherbenvermerks bewilligen müßten (vgl. näher Senatsbeschluß vom 17.3.1982 BReg. 2 Z 13/82 m.Nachw.).

    Denn das Nachlaßgrundstück Flst.Nr. ... scheidet mit dem Vollzug der von den Vorerbinnen erklärten Auffassung wirksam ( §§ 2136, 2113 Abs. 1 BGB ) und endgültig aus dem Natfhlaß aus (vgl. BayObLGZ 1957, 285/288; 1970, 137/142; Senatsbeschluß vom 17.3.1982 BReg. 2 Z 13/82;… OLG Oldenburg JR 1963, 23 m. Anm. v. Jansen S. 24 a.a.O.; KEHE Rd.Nr. 28, Horber Anm. 6 B c, je zu § 51; Haegele RdNr. 1792).

  • BayObLG, 29.06.1982 - BReg. 2 Z 46/82

    Nachweis der Nacherbfolge angesichts eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Daß dies ausschließlich die Beteiligten zu 2) und 3) sind, ist aber aus dieser Eintragung weder beim Grundbuchamt offenkundig noch (in der Form des § 29 Abs. 1 GBO ) nachgewiesen (vgl. hierzu auch den Senatsbeschluß vom 17.3. 1982 BReg. 2 Z 13/82 m. N.).
  • LG Köln, 21.04.1982 - 11 T 294/81

    Kein Wohnungsrecht an Gartenlandparzelle

    3. Erbrecht/Grundbuchrecht - Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch (BayObLG, Beschluß vom 17.3. 1982 BReg 2 Z 13/82 -, mitgeteilt von Richter am BayObLG Dr. Martin Pfeuffer, München) GBO §§ 19; 22; 51; 71; BGB §§ 1821; 1913; 2/13; 2138 Unbeschrankte Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Löschung eines Nacherbenvermerks.
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