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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 16.03.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,506
BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 (https://dejure.org/1999,506)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 (https://dejure.org/1999,506)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 (https://dejure.org/1999,506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 16a ... Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 94; ; AsylVfG § 71 Abs. 1, 4, 5; ; AsylVfG § 71 Abs. 5 Satz 2; ; AsylVfG § 71 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 7; ; VwGO § 123; ; VwVfG § 51 Abs. 1 bis 3

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz - Asylfolgeverfahren - Erneute Abschiebungsandrohung - Türkischer Staatsangehöriger - Willkürverbot - Grundrecht auf Asyl - Rechtsstaatsprinzip - Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 49
  • NVwZ Beilage 1999, 49
  • DVBl 1999, 1204
 
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Wird zitiert von ... (153)Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Rn. 22 b) Für verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Verfahren von um Eilrechtsschutz nachsuchenden Asylbewerbern enthält Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG, der die - grundsätzlich auch effektiven einstweiligen Rechtsschutz umfassende - Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG aufgenommen und insoweit umgestaltet hat, den Prüfungsmaßstab ("ernstliche Zweifel"; vgl. BVerfGE 94, 166 ).

    Art. 16a Abs. 4 GG sieht daneben vor, daß der Gesetzgeber die Voraussetzungen, unter denen von einer eindeutigen Aussichtslosigkeit des Asylantrages auszugehen ist ("... als offensichtlich unbegründet gelten, ..."), abstrakt und typisierend umschreiben und damit selbst weitere Fallgruppen bestimmen kann, in denen der Asylantrag als offensichtlich unbegründet zu behandeln sein soll, wobei er jedoch der Bedeutung des Asylrechts und des aus ihm abgeleiteten vorläufigen Bleiberechts gerecht werden muß (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

    Rn. 23 Die verfassungsgerichtliche Prüfung der in solchen Fällen ergangenen fachgerichtlichen Entscheidungen richtet sich darauf, ob die Verneinung "ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts" verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Die vom Verwaltungsgericht vorsorglich vorgenommene Umdeutung des Rechtsschutzbegehrens des Beschwerdeführers in einen unzulässigen Antrag, ohne daß zuvor auf die Stellung eines sachdienlichen Antrags hingewirkt worden wäre (vgl. §§ 86 Abs. 3, 88, 2. Halbsatz, 122 Abs. 1 VwGO), verstößt daher auch gegen das in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthaltene Verfassungsgebot, Rechtsbehelfe nicht so auszulegen, daß die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 78, 88 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95

    Asylfolgeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Die Landesanwaltschaft Bayern veranlaßte eine Anfrage nach dem sogenannten deutsch-türkischen Briefwechsel (vgl. BVerfGE 92, 245 ), die im August 1996 zum Ergebnis hatte, daß dem Beschwerdeführer in der Türkei keine Strafverfolgung und keine Strafvollstreckung drohe.

    Das Attest vom 14. September 1995, das erstmals von einer Reiseunfähigkeit sprach, war nicht im fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt worden, so daß der Beschwerdeführer insoweit zunächst auf das Abänderungsverfahren (nach § 80 Abs. 7 VwGO) zu verweisen ist (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 92, 245 ).

  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) …

    Die konkrete Rechtsanwendung ist aber verfassungsrechtlich dann nicht mehr hinnehmbar, wenn sie dazu führt, dass der Betroffene ganz unabhängig von seinem Verhalten schon aus prozessualen Gründen grundsätzlich keine gerichtliche Sachprüfung vor Vollzug der Abschiebung mehr erreichen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, InfAuslR 1999, S. 256 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 796/03 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren

    Rn. 28 Zwar ist in dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach §§ 71 Abs. 4, 36 Abs. 3 und 4 AsylVfG i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO (zur Anwendbarkeit dieser Regelungen beim vorläufigen Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, DVBl 1999, S. 1204;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2002 - 2 BvR 191/02 -, DVBl 2002, S. 834 f.) eine besondere Beschleunigung angebracht.
  • BVerfG, 23.07.2020 - 2 BvR 939/20

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) …

    Rn. 18 Zwar ist in einem Eilverfahren nach Ablehnung eines Asylfolgeantrags die Aufklärungspflicht des Gerichts nach § 71 Abs. 4 in Verbindung mit § 36 Abs. 4 AsylG in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise eingeschränkt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2002 - 2 BvR 191/02 -, Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98   

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https://dejure.org/1999,9685
BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98 (https://dejure.org/1999,9685)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98 (https://dejure.org/1999,9685)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 1204
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    b) Für verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Verfahren von um Eilrechtsschutz nachsuchenden Asylbewerbern enthält Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG , der die - grundsätzlich auch effektiven einstweiligen Rechtsschutz umfassende - Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG aufgenommen und insoweit umgestaltet hat, den Prüfungsmaßstab ("ernstliche Zweifel"; vgl. BVerfGE 94, 166 [189 ff., 194]).

    Art. 16a Abs. 4 GG sieht daneben vor, daß der Gesetzgeber die Voraussetzungen, unter denen von einer eindeutigen Aussichtslosigkeit des Asylantrages auszugehen ist ("... als offensichtlich unbegründet gelten, ..."), abstrakt und typisierend umschreiben und damit selbst weitere Fallgruppen bestimmen kann, in denen der Asylantrag als offensichtlich unbegründet zu behandeln sein soll, wobei er jedoch der Bedeutung des Asylrechts und des aus ihm abgeleiteten vorläufigen Bleiberechts gerecht werden muß (vgl. BVerfGE 94, 166 [191]).

    Die verfassungsgerichtliche Prüfung der in solchen Fällen ergangenen fachgerichtlichen Entscheidungen richtet sich darauf, ob die Verneinung "ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts" verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 94, 166 [194 f.]).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Gewährleistet ist der Rechtsweg im Rahmen der jeweiligen einfach-gesetzlichen Prozeßordnungen, so daß der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [267 f.]; 27, 297 [310]; 35, 65 [72 f.]; 40, 272 [274]; 77, 275 [284]).

    Sie muß im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtsuchenden zumutbar sein (BVerfGE 77, 275 [284]).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Effektivität des Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Gewährleistet ist der Rechtsweg im Rahmen der jeweiligen einfach-gesetzlichen Prozeßordnungen, so daß der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [267 f.]; 27, 297 [310]; 35, 65 [72 f.]; 40, 272 [274]; 77, 275 [284]).

    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 78, 88 [99]; 88, 118 [124]).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 78, 88 [99]; 88, 118 [124]).

    Die vom Verwaltungsgericht vorsorglich vorgenommene Umdeutung des Rechtsschutzbegehrens des Beschwerdeführers in einen unzulässigen Antrag, ohne daß zuvor auf die Stellung eines sachdienlichen Antrags hingewirkt worden wäre (vgl. §§ 86 Abs. 3, 88, 2. Halbsatz, 122 Abs. 1 VwGO ), verstößt daher auch gegen das in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthaltene Verfassungsgebot, Rechtsbehelfe nicht so auszulegen, daß die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.).

  • BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95

    Asylfolgeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Die Landesanwaltschaft Bayern veranlaßte eine Anfrage nach dem sogenannten deutsch-türkischen Briefwechsel (vgl. BVerfGE 92, 245 [256 ff.]), die im August 1996 zum Ergebnis hatte, daß dem Beschwerdeführer in der Türkei keine Strafverfolgung und keine Strafvollstreckung drohe.

    Das Attest vom 14. September 1995, das erstmals von einer Reiseunfähigkeit sprach, war nicht im fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt worden, so daß der Beschwerdeführer insoweit zunächst auf das Abänderungsverfahren (nach § 80 Abs. 7 VwGO ) zu verweisen ist (vgl. BVerfGE 70, 180 [187 f.]; 92, 245 [256, 260]).

  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz - Asylfolgeverfahren - Erneute Abschiebungsandrohung - …

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Der Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 - wird dahingehend berichtigt, daß Umdruck Seite 9, Zeilen 9 - 12 wie folgt lauten:.
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Insofern kommt der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch die Aufgabe zu, irreparable Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme vor deren abschließender gerichtlicher Überprüfung eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]; 35, 382 [401 f.]; 37, 150 [153]; 79, 69 [74]; 93, 1 [13]).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 19 Abs. 4 GG eine Rechtsweggarantie des Inhalts, daß ein möglichst umfassender gerichtlicher Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt zur Verfügung stehen muß (vgl. BVerfGE 8, 274 [326]; 25, 352 [365]; 51, 176 [185]; 54, 39 [41]; 67, 43 [58]; 96, 27 [39]).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 78, 88 [99]; 88, 118 [124]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 19 Abs. 4 GG eine Rechtsweggarantie des Inhalts, daß ein möglichst umfassender gerichtlicher Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt zur Verfügung stehen muß (vgl. BVerfGE 8, 274 [326]; 25, 352 [365]; 51, 176 [185]; 54, 39 [41]; 67, 43 [58]; 96, 27 [39]).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63

    Gnadengesuch

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen …

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Gefälschter Steckbrief

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Gerichtskostenvorschuß

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Wiedergutmachung Staatsprüfung

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren - …

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

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