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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4400
BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13 (https://dejure.org/2014,4400)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.2014 - 6 C 8.13 (https://dejure.org/2014,4400)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 (https://dejure.org/2014,4400)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; VwGO § 43 Abs. 2, § 123; HG NW §§ 27, 31, 31a, 31b; KlV-Dü NW §§ 2, 5, 17, 18; UKVO NW § 2
    Allgemeine Leistungsklage; amtsangemessene Beschäftigung; bestmögliche Krankenversorgung; Einvernehmen; Folgenbeseitigungsanspruch; Forschung und Lehre; Hochschulmedizin; medizinischer Fachbereich; medizinischer Hochschullehrer; Schließung einer Bettenstation; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4
    Allgemeine Leistungsklage; Einvernehmen; Folgenbeseitigungsanspruch; Forschung und Lehre; Hochschulmedizin; Schließung einer Bettenstation; Subsidiarität der Feststellungsklage; Universitätsklinikum; Willkürverbot; Wissenschaftsfreiheit; amtsangemessene Beschäftigung; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Schließung einer Bettenstation; amtsangemessene Beschäftigung eines medizinischen Hochschullehrers; allgemeine Leistungsklage; Wissenschaftsfreiheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 1 GG
    Schließung einer Bettenstation; amtsangemessene Beschäftigung eines medizinischen Hochschullehrers; allgemeine Leistungsklage; Wissenschaftsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich zwischen der Wissenschaftsfreiheit der medizinischen Hochschullehrer und der bestmöglichen Krankenversorgung i.R.d. Organisation der Hochschulmedizin und des Universitätsklinikums; Schließung einer Bettenstation einer Nuklearmedizinischen Klinik in einem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleich zwischen der Wissenschaftsfreiheit der medizinischen Hochschullehrer und der bestmöglichen Krankenversorgung i.R.d. Organisation der Hochschulmedizin und des Universitätsklinikums; Schließung einer Bettenstation einer Nuklearmedizinischen Klinik in einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Universitätsklinikum Düsseldorf nicht zur Wiedererrichtung einer nuklearmedizinischen Bettenstation verpflichtet

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Universitätsklinikum Düsseldorf nicht zur Wiedererrichtung einer nuklearmedizinischen Bettenstation verpflichtet

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftlichkeit vs. Wissenschaftsfreiheit, oder: Der Kampf des Professors gegen die Schließung der Bettenstation

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine nuklearmedizinischen Bettenstation an der Uniklinik Düsseldorf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das organisatorisch verselbständigtes Universitätsklinikum - und die Wissenschaftsfreiheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Universitätsklinikum Düsseldorf nicht zur Wiedererrichtung einer nuklearmedizinischen Bettenstation verpflichtet

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur Wissenschaftsfreiheit des Medizinprofessors

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur Wissenschaftsfreiheit des Medizinprofessors

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schließung nuklearmedizinischer Bettenstation tangiert nicht die Wissenschaftsfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 149, 194
  • NVwZ-RR 2014, 596
  • DVBl 2014, 856
  • DÖV 2014, 760
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 1165/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewichtung des Einvernehmens des …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13
    Nachdem das Oberverwaltungsgericht den Antrag des Klägers im Beschwerdeverfahren zunächst zweimal abgelehnt und der Kläger hiergegen jeweils erfolgreich das Bundesverfassungsgericht angerufen hatte (vgl. Kammerbeschlüsse vom 27. November 2007 - 1 BvR 1736/07 - juris und vom 1. Februar 2010 - 1 BvR 1165/08 - juris; im letztgenannten Verfahren den Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnend: Kammerbeschluss vom 2. Juli 2008 - 1 BvR 1165/08 - juris), hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. Juni 2010 - 15 B 2574/06 - (NVwZ-RR 2010, 844) dem Universitätsklinikum im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Wiedereröffnung und den Weiterbetrieb einer dem früheren Zustand der Station O. gleichwertigen stationären nuklearmedizinischen Station auf dem Klinikgelände nach näher bezeichneten Maßgaben zu ermöglichen.

    Rn. 18 Dass die Schließung der Station O. durch das beklagte Universitätsklinikum den Bereich von Forschung und Lehre betraf und deshalb nach § 2 Abs. 2 Satz 3 KlV-Dü NW bzw. § 2 Abs. 3 Satz 3 UKVO NW des Einvernehmens des beigeladenen Fachbereichs Medizin bedurfte (vgl. dazu im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Februar 2010 - 1 BvR 1165/08 - juris Rn. 30), hat das Oberverwaltungsgericht (BA S. 11) festgestellt.

    Die Einflussmöglichkeiten, die mit dem Recht der an einer Hochschule tätigen Hochschullehrer auf Teilhabe an der Organisation des Wissenschaftsbetriebs verbunden sind, dienen dem Schutz der Grundrechtsträger vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen, die ihre eigene Freiheit zu forschen und zu lehren gefährden können (…BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2004 a.a.O. S. 354, 356 …und vom 20. Juli 2010 a.a.O. S. 115, 117; Kammerbeschluss vom 1. Februar 2010 a.a.O. Rn. 25).

    Tragend hierfür sind zwei Aspekte (…vgl. zum Folgenden: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 11. November 2002 a.a.O. S. 601, vom 27. November 2007 - 1 BvR 1736/07 - juris Rn. 27 ff., vom 2. Juli 2008 - 1 BvR 1165/08 - juris Rn. 25 ff. und vom 1. Februar 2010 - 1 BvR 1165/08 - juris Rn. 28 f.).

    In diesem Stadium des Verfahrens ging es dem Bundesverfassungsgericht, das in seinen zuvor ergangenen Kammerbeschlüssen (…vom 27. November 2007 a.a.O. Rn. 31, 42 und vom 2. Juli 2008 a.a.O. Rn. 24 ff.) die Inanspruchnahme - auch - des Fachbereichs aus verfassungsrechtlicher Sicht als vorzugswürdig aufgezeigt, wenn auch in Anbetracht des Eilcharakters des Verfahrens nicht abschließend für geboten erklärt hatte, ersichtlich nur noch darum, im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes überhaupt noch eine die Wissenschaftsfreiheit des Klägers hinreichend berücksichtigende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts - und sei es isoliert gegen das beklagte Universitätsklinikum - zu erreichen.

  • BVerfG, 27.11.2007 - 1 BvR 1736/07

    Verfassungsmäßigkeit der Schließung der Bettenstation einer nuklearmedizinischen …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13
    Nachdem das Oberverwaltungsgericht den Antrag des Klägers im Beschwerdeverfahren zunächst zweimal abgelehnt und der Kläger hiergegen jeweils erfolgreich das Bundesverfassungsgericht angerufen hatte (vgl. Kammerbeschlüsse vom 27. November 2007 - 1 BvR 1736/07 - juris und vom 1. Februar 2010 - 1 BvR 1165/08 - juris; im letztgenannten Verfahren den Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnend: Kammerbeschluss vom 2. Juli 2008 - 1 BvR 1165/08 - juris), hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. Juni 2010 - 15 B 2574/06 - (NVwZ-RR 2010, 844) dem Universitätsklinikum im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Wiedereröffnung und den Weiterbetrieb einer dem früheren Zustand der Station O. gleichwertigen stationären nuklearmedizinischen Station auf dem Klinikgelände nach näher bezeichneten Maßgaben zu ermöglichen.

    Rn. 20 cc) Das Oberverwaltungsgericht hat unter Verletzung von Bundesrecht im Sinne von § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO angenommen, die den Bereich von Forschung und Lehre betreffende Schließung der Station O. durch das beklagte Universitätsklinikum verstoße gegen die landesrechtlichen Bestimmungen des § 2 Abs. 2 Satz 3 KlV-Dü NW bzw. des § 2 Abs. 3 Satz 3 UKVO NW, deren Einhaltung der Kläger als medizinischer Hochschullehrer beanspruchen kann (zu dieser Schutzfunktion im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. November 2007 - 1 BvR 1736/07 - juris Rn. 29).

    Tragend hierfür sind zwei Aspekte (…vgl. zum Folgenden: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 11. November 2002 a.a.O. S. 601, vom 27. November 2007 - 1 BvR 1736/07 - juris Rn. 27 ff., vom 2. Juli 2008 - 1 BvR 1165/08 - juris Rn. 25 ff. …und vom 1. Februar 2010 - 1 BvR 1165/08 - juris Rn. 28 f.).

    In diesem Stadium des Verfahrens ging es dem Bundesverfassungsgericht, das in seinen zuvor ergangenen Kammerbeschlüssen (vom 27. November 2007 a.a.O. Rn. 31, 42 …und vom 2. Juli 2008 a.a.O. Rn. 24 ff.) die Inanspruchnahme - auch - des Fachbereichs aus verfassungsrechtlicher Sicht als vorzugswürdig aufgezeigt, wenn auch in Anbetracht des Eilcharakters des Verfahrens nicht abschließend für geboten erklärt hatte, ersichtlich nur noch darum, im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes überhaupt noch eine die Wissenschaftsfreiheit des Klägers hinreichend berücksichtigende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts - und sei es isoliert gegen das beklagte Universitätsklinikum - zu erreichen.

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00

    Brandenburgisches Hochschulgesetz

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13
    Zur Sicherung dieses Bereichs garantiert das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nicht nur die Freiheit von staatlichen Geboten und Verboten, sondern verpflichtet den Staat auch zu Schutz und Förderung und gewährt den in der Wissenschaft Tätigen Teilhabe an öffentlichen Ressourcen und an der Organisation des Wissenschaftsbetriebs (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 911/00 u.a. - BVerfGE 111, 333 und vom 20. Juli 2010 - 1 BvR 748/06 - BVerfGE 127, 87 ; BVerwG…, Urteil vom 26. September 2012 - BVerwG 6 CN 1.11 - BVerwGE 144, 195 = Buchholz 11 Art. 5 Abs. 3 GG Nr. 3 Rn. 21).

    Die Einflussmöglichkeiten, die mit dem Recht der an einer Hochschule tätigen Hochschullehrer auf Teilhabe an der Organisation des Wissenschaftsbetriebs verbunden sind, dienen dem Schutz der Grundrechtsträger vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen, die ihre eigene Freiheit zu forschen und zu lehren gefährden können (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2004 a.a.O. S. 354, 356 …und vom 20. Juli 2010 a.a.O. S. 115, 117;… Kammerbeschluss vom 1. Februar 2010 a.a.O. Rn. 25).

    Grundrechtlich verbürgt ist die hiernach erforderliche Grund- oder Mindestausstattung (BVerfG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 79/70 u.a. - BVerfGE 43, 242 , Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - 1 BvR 1472/78 - BVerfGE 54, 363 und vom 26. Oktober 2004 a.a.O. S. 362, Kammerbeschluss vom 15. September 1997 - 1 BvR 406/96 u.a. - NVwZ-RR 1998, 175).

  • BVerfG, 11.11.2002 - 1 BvR 2145/01

    Zur Besetzung des Aufsichtsrats der nordrhein-westfälischen Universitätsklinika

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13
    Rn. 23 Dass die in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2000 erlassenen Regelungen, durch die die Universitätskliniken organisatorisch verselbständigt und damit die medizinischen Fachbereiche von der unmittelbaren Verantwortung für eine effektive Krankenversorgung als solche entlastet wurden, den beschriebenen Ausgleich bei sachgerechter Auslegung erreichen und deshalb mit der Wissenschaftsfreiheit der medizinischen Hochschullehrer vereinbar sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2002 entschieden (Kammerbeschluss vom 11. November 2002 - 1 BvR 2145/01 u.a. - NVwZ 2003, 600).

    Tragend hierfür sind zwei Aspekte (vgl. zum Folgenden: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 11. November 2002 a.a.O. S. 601…, vom 27. November 2007 - 1 BvR 1736/07 - juris Rn. 27 ff., vom 2. Juli 2008 - 1 BvR 1165/08 - juris Rn. 25 ff. …und vom 1. Februar 2010 - 1 BvR 1165/08 - juris Rn. 28 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 9 S 2752/11

    Kündigung eines Chefarztvertrages

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13
    Dafür ist es unabdingbar, dass die medizinischen Fachbereiche die alleinige Verantwortung für die Grundrechtskonformität ihrer Einvernehmensbeschlüsse im Hinblick auf die den Bereich von Forschung und Lehre betreffenden Klinikentscheidungen haben, die Universitätskliniken hingegen die Erklärungen durch eines der Organe der medizinischen Fachbereiche über die Erteilung oder Nichterteilung des Einvernehmens im tatsächlichen Sinne als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung ihrer Entscheidungen übernehmen können und müssen und die Fachbereichsbeschlüsse weder - wie von dem Oberverwaltungsgericht gefordert (im Ansatz ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. August 2012 - 9 S 2752/11 - DVBl 2013, 326 ) - auf ihr grundrechtswahrendes Zustandekommen im Hinblick auf die Wissenschaftsfreiheit der Hochschullehrer noch - weitergehend - auf ihre materielle Vereinbarkeit mit diesem Grundrecht, insbesondere mit dem Recht auf eine für die wissenschaftliche Betätigung erforderliche Grundausstattung zu überprüfen haben.

    Rn. 27 Aus diesen Erwägungen folgt zugleich, dass einer tatsächlichen Einvernehmenserteilung durch einen medizinischen Fachbereich auch dann Relevanz zukommt, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - zu einem Zeitpunkt vorgenommen wird, in dem die Klinikumsentscheidung, auf die sich das Einvernehmen bezieht, bereits - jedenfalls teilweise - vollzogen worden ist (a.A.: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. August 2012 a.a.O. S. 329).

  • BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06

    Hamburgisches Hochschulgesetz

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13
    Zur Sicherung dieses Bereichs garantiert das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nicht nur die Freiheit von staatlichen Geboten und Verboten, sondern verpflichtet den Staat auch zu Schutz und Förderung und gewährt den in der Wissenschaft Tätigen Teilhabe an öffentlichen Ressourcen und an der Organisation des Wissenschaftsbetriebs (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 911/00 u.a. - BVerfGE 111, 333 und vom 20. Juli 2010 - 1 BvR 748/06 - BVerfGE 127, 87 ; BVerwG…, Urteil vom 26. September 2012 - BVerwG 6 CN 1.11 - BVerwGE 144, 195 = Buchholz 11 Art. 5 Abs. 3 GG Nr. 3 Rn. 21).

    Die Einflussmöglichkeiten, die mit dem Recht der an einer Hochschule tätigen Hochschullehrer auf Teilhabe an der Organisation des Wissenschaftsbetriebs verbunden sind, dienen dem Schutz der Grundrechtsträger vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen, die ihre eigene Freiheit zu forschen und zu lehren gefährden können (…BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2004 a.a.O. S. 354, 356 und vom 20. Juli 2010 a.a.O. S. 115, 117;… Kammerbeschluss vom 1. Februar 2010 a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung; …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13
    Diese Zielsetzung gilt wegen der prinzipiellen Gleichwertigkeit der Rechtswege rechtswegübergreifend, das heißt auch dann, wenn die mit der Feststellungsklage konkurrierende Klage vor dem Zivilgericht zu erheben oder bereits erhoben ist (Urteil vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 3.00 - BVerwGE 111, 306 = Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 133 S. 11).

    Eine Ausnahme hiervon ist nur für diejenige prozessuale Konstellation anerkannt, in der sich das wegen eines für rechtswidrig gehaltenen Verwaltungshandelns vor dem Verwaltungsgericht anhängig gemachte primäre Rechtsschutzbegehren erledigt hat, der Kläger nur noch einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann und es deshalb der Prozessökonomie entspricht, dass die Ergebnisse des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in den nachfolgenden Schadensersatzprozess vor dem Zivilgericht einfließen können (Urteil vom 12. Juli 2000 a.a.O. S. 309 f. bzw. S. 11 f., vgl. auch: Urteil vom 8. Dezember 1995 - BVerwG 8 C 37.93 - BVerwGE 100, 83 = Buchholz 454.11 WEG Nr. 7 S. 8).

  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 6.75

    Umbildung von Körperschaften - Schutzzweck - Beamter

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13
    Rn. 19 bb) Das Oberverwaltungsgericht (BA S. 13, 20) hat weiter festgestellt, dass die Organe des beigeladenen Fachbereichs Medizin - das Dekanat mit Beschluss vom 21. Januar 2008 und der Fachbereichsrat mit Beschluss vom 27. Mai 2010 - wenn auch seiner Ansicht nach in rechtlich nicht tragfähiger Weise, so doch im tatsächlichen Sinne Einvernehmenserklärungen im Hinblick auf die von dem beklagten Universitätsklinikum beschlossene und umgesetzte Stationsschließung abgegeben, also nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zum Ausdruck gebracht haben, dass der beigeladene Fachbereich Medizin die Maßnahme inhaltlich mitträgt bzw. dass über sie völlige Willensübereinstimmung besteht (vgl. zu diesem Sprachsinn: Urteile vom 30. November 1978 - BVerwG 2 C 6.75 - BVerwGE 57, 98 = Buchholz 230 § 128 BRRG Nr. 2 S. 3 und vom 29. April 2004 - BVerwG 3 C 25.03 - BVerwGE 121, 1 = Buchholz 451.74 § 9 KHG Nr. 9 S. 5).

    Auch an diese Feststellung ist der Senat - nach § 137 Abs. 2 VwGO - gebunden (zum tatsächlichen Charakter der Ermittlung des Erklärungsinhalts eines behördlichen Mitwirkungsakts in einem Verwaltungsverfahren: Urteile vom 30. November 1978 a.a.O. S. 102 bzw. S. 3 und vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 = Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 13 S. 29).

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13
    Verpflichtet nach diesem Anspruch ist stets nur der Dienstherr (Urteil vom 22. Juni 2006 - BVerwG 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 = Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 3 Rn. 11 f.), im Fall des Klägers also die beigeladene Universität (§ 2 Abs. 3 HG NW i.V.m. mit den Überleitungsregelungen in Art. 7 des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 31. Oktober 2006 ).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13
    Ein solcher actus contrarius ist - vorbehaltlich von durch den Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes gezogenen Grenzen - im Fall einer die Wissenschaftsfreiheit verletzenden Einvernehmenserteilung wegen der grundrechtlichen Sicherungsfunktion des Einvernehmenserfordernisses geboten (entsprechend zur Maßgeblichkeit des Fachrechts für die Rücknahme des Mitwirkungsakts bei einem mehrstufigen Verwaltungsakt: Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 24.95 - Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 51 S. 2 - verneinend, Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 37.03 - BVerwGE 122, 58 = Buchholz 230 § 123 BRRG Nr. 5 S. 6 ff. - bejahend).
  • BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06

    Wissenschaftsfreiheit in der Theologie

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der …

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des …

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …

  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Universitäre Krankenversorgung

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige …

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung; …

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

  • BVerwG, 26.09.2012 - 6 CN 1.11

    Antragsfrist für einen Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis für einen …

  • BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78

    Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - 15 B 2574/06

    Vorläufige Rückgängigmachung der Schließung einer Bettenstation einer …

  • BVerfG, 15.09.1997 - 1 BvR 406/96
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 1 S 2333/13

    Unterlassungsklage gegen subsidiaritätswidrige wirtschaftliche Betätigung einer …

    Der Folgenbeseitigungsanspruch entsteht, wenn durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist; er ist auf die Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustandes gerichtet (st. Rspr.;… vgl. BVerwG, Urt. v. 15.06.2011 - 9 C 4.10 - BVerwGE 140, 34 ; Urt. v. 19.03.2014 - 6 C 8.13 - DVBl 2014, 856 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2016 - 9 S 911/14

    Kündigung eines Chefarztes; Beweiswürdigung im Rahmen einer Verdachtskündigung; …

    (Rn.129) Insoweit hat weder das Universitätsklinikum noch haben in einem nachfolgenden Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der Abberufung die Gerichte die materiell-rechtliche Rechtmäßigkeit des Einvernehmens, insbesondere dessen Vereinbarkeit mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit zu prüfen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19.03.2014 - 6 C 8.13 -, BVerwGE 149, 194; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 02.08.2012 - 9 S 2752/11 -, juris).

    Rn. 131 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem - dem Verwaltungsgericht zum Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht bekannten - Urteil vom 19.03.2014 (- 6 C 8.13 -, BVerwGE 149, 194), ausgeführt, durch die in der dortigen Fallgestaltung (Klage eines Universitätsprofessors gegen die Schließung einer Bettenstation einer Nuklearmedizinischen Klinik an einem Universitätsklinikum) erhobene Forderung, das beklagte Universitätsklinikum habe zu überprüfen und dafür einzustehen, dass das von dem beigeladenen Fachbereich Medizin im tatsächlichen Sinne erteilte Einvernehmen unter Beachtung der Erfordernisse der Wissenschaftsfreiheit des Klägers zustande gekommen sei, habe das Oberverwaltungsgericht bei der Anwendung des Landeshochschulrechts den für die Organisation der Hochschulmedizin nach Bundesverfassungsrecht erforderlichen angemessenen Ausgleich zwischen der durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantierten Wissenschaftsfreiheit der medizinischen Hochschullehrer einerseits und der durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG geforderten bestmöglichen Krankenversorgung andererseits verfehlt.

  • VG Münster, 08.02.2019 - 1 L 1300/18
    Rn. 5 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 -, juris Rn. 31.

    Rn. 11 Vgl. zu Anspruchsgrundlage und Voraussetzungen der Zurücknahme des Einvernehmens BVerwG, Urteil vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 -, juris Rn. 31.

    Rn. 47 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 BvR 3217/07 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 58 ff.; BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 1 BvR 1165/08 -, juris Rn. 30 a.E.; BVerfG, Beschluss vom 11. November 2002 - 1 BvR 2145/01 u.a. -, juris Rn. 39 und Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 BvR 3217/07 -, juris Rn. 58; BVerwG, Urteil vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 15 B 2574/06 -, juris Rn. 17; OVG RhPf, Beschluss vom 13. August 2018 - 2 A 10674/18 -, juris Rn. 6 m.w.N.; VGH BaWü, Urteil vom 29. Juni 2015 - 9 S 280/14 -, juris Rn. 141.

    Rn. 72 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2014 - 6 C 8.13 -, juris Rn 31.

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