Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1653
BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01 (https://dejure.org/2001,1653)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2001 - 1 B 24.01 (https://dejure.org/2001,1653)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 1 B 24.01 (https://dejure.org/2001,1653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 87 Abs. 3; ; VwGO § 128 a; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; AsylVfG § 74 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung - Asylbewerber - Prozesskostenhilfe - Aufklärungspflicht - Asyl

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 87 Abs. 3; VwGO § 128 a; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; AsylVfG § 74 Abs. 2
    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht, Glaubhaftmachung, Beweismittel, Verspätetes Vorbringen, Präklusion, Mitwirkungspflichten, Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht; Parteivernehmung; rechtliches Gehör; Schilderung eines stimmigen Sachverhalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 40
  • DVBl 2002, 284 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (378)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Allerdings findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Pflicht der Gerichte zur Aufklärung des Sachverhalts ihre Grenze dort, wo das Klagevorbringen keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Sachaufklärung bietet (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).

    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - a.a.O.; Beschluss vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - InfAuslR 1990, 38).

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Im Übrigen trifft den Asylbewerber grundsätzlich keine Beweisführungspflicht (vgl. Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (…Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - a.a.O.; Beschluss vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - InfAuslR 1990, 38).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81

    Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Selbst wenn dies möglich gewesen sein sollte, hätte das Berufungsgericht den Kläger - unabhängig von den mit der Beschwerde angesprochenen Bedenken des Klägers im Hinblick auf eine eventuelle Beteiligung von Stellen des angeblichen Verfolgerstaats (vgl. auch Beschluss vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 10466.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 5) - schon zur Wahrung des rechtlichen Gehörs zumindest auf das Erfordernis derartiger eigener Nachforschungen hinweisen müssen.
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Sollte die Beschwerde auf das höhere Gewicht einer förmlichen Beweiserhebung abzielen, ist darauf hinzuweisen, dass die Parteivernehmung grundsätzlich im Ermessen des Gerichts steht, das namentlich verengt sein kann, soweit es um den Beweis innerer Tatsachen geht (vgl. z.B. Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53, 56 f.; vgl. ferner Beschluss vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 95).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 273.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asylbewerber - Widersprüchliches Vorbringen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Dies ist auch nicht dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil des früher für Asylrecht zuständigen 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1988 (- BVerwG 9 C 273.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 79) zu entnehmen.
  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Sollte die Beschwerde auf das höhere Gewicht einer förmlichen Beweiserhebung abzielen, ist darauf hinzuweisen, dass die Parteivernehmung grundsätzlich im Ermessen des Gerichts steht, das namentlich verengt sein kann, soweit es um den Beweis innerer Tatsachen geht (vgl. z.B. Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53, 56 f.; vgl. ferner Beschluss vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 95).
  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 B 239.97

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Gesamtbewertung der Glaubhaftigkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
    Vom Vorliegen der Voraussetzungen für eine materielle Präklusion des Klägers (vgl. § 74 Abs. 2 AsylVfG, §§ 87 b, 128 a VwGO) geht auch das Berufungsgericht ersichtlich nicht aus; dann aber hätte es den Kläger auch nicht wegen verspäteten Vortrags der Sache nach als präkludiert behandeln dürfen (vgl. Beschluss vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 B 239.97 - ).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …

    Denn eine Pflicht zur Glaubhaftmachung, etwa im Sinne von § 294 ZPO, besteht für die Beteiligten in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess regelmäßig ebenso wenig wie eine Beweisführungspflicht (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 342 und 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs …

    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2001 - 1 B 24.01 -, juris, Rn. 5; VG Kassel, Urteil vom 22. Februar 2018 - 1 K 302/17.KS.A -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - A 4 S 468/21

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen syrischen Militärdienstentzieher

    Jedenfalls in Bezug auf die in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse und persönlichen Erlebnisse hat er eine Schilderung abzugeben, die geeignet ist, seinen Anspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.10.2001 - 1 B 24.01 -, Juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 32.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3127
BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 32.00 (https://dejure.org/2001,3127)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2001 - 5 C 32.00 (https://dejure.org/2001,3127)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 5 C 32.00 (https://dejure.org/2001,3127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Aufnahme als Vertriebene - Erfordernis einer deutschen Volkszugehörigkeit - Einreise als Abkömmlinge eines Spätaussiedlers - Einreise als sonstige Familienangehörige - Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid - Verlassen des Aussiedlungsgebiet "im Wege des ...

  • rechtsportal.de

    BVFG § 7 Abs. 2 § 8 Abs. 2 §§ 15 27
    Vertriebenenrecht - Aufnahmeverfahren; Verlassen der Aussiedlungsgebiete im Wege des -; Besondere Härte; Aufnahmebescheid bzw. Einbeziehung in einen solchen bei -; Familienangehöriger i.S.d. § 8 Abs. 2 BVFG .

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 388
  • DVBl 2002, 284 (Ls.)
  • DÖV 2002, 441
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 32.00
    Auch aus Sinn und Zweck der Bestimmungen des Aufnahmeverfahrens in §§ 26 ff. BVFG, den Zustrom Ausreisewilliger aus den Aussiedlungsgebieten in geordnete Bahnen zu lenken (vgl. Begründung des Entwurfs eines Aussiedleraufnahmegesetzes BTDrucks 11/6937; BVerwGE 95, 311 ) ergibt sich, dass allein das gemeinsame Eintreffen im Sinne des § 8 Abs. 2 BVFG kein Einreisen im Wege des Aufnahmeverfahrens ist.
  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99

    Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 32.00
    Zu Unrecht hält das Berufungsgericht dem entgegen, dass Gesichtspunkte für eine besondere Härte vorliegend nicht erkennbar seien, weil es dafür zu eng nur auf den Zeitpunkt des Verlassens des Aussiedlungsgebietes abstellt (vgl. demgegenüber z.B. BVerwGE 110, 99 zur Berücksichtigung von nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebietes eingetretenen Umständen).
  • BVerwG, 06.05.2003 - 5 B 220.02

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheides - Vorliegen eines Härtefalls - …

    Der Verwaltungsgerichtshof hingegen hat die Klage in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils unter Bezugnahme auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 32.00 - (Buchholz 412.3 § 8 BVFG Nr. 1) im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, der Kläger habe keinen Anspruch auf eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2, § 7 Abs. 2 BVFG, weil er das Gebiet der ehemaligen Sowjetunion nicht im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen habe.

    Der für die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung maßgebliche Gesichtspunkt ist im vorliegenden Verfahren nicht - wie die Beschwerde meint -, dass ein Fall wie der des Klägers nur selten vorkomme, sondern - wie die Vorinstanz unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 (a.a.O.) zutreffend ausgeführt hat -, dass die als rechtsgrundsätzlich bedeutsam in Betracht kommende Frage zum Verhältnis von Aufnahmeverfahren (§ 27 Abs. 1, 2 BVFG) einerseits und Bescheinigungsverfahren (§ 15 BVFG) andererseits mit Blick auf die Zuständigkeit zur Prüfung von Härtefallgesichtspunkten bereits höchstrichterlich in dem Sinne geklärt ist, dass einer als weiterer Familienangehöriger im Sinne des § 8 Abs. 2 BVFG eingereisten Person nur dann eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2, § 7 Abs. 2 BVFG erteilt werden kann, wenn ihr im Sinne der §§ 26 ff. BVFG ein Aufnahmebescheid erteilt bzw. sie in einen Aufnahmebescheid einbezogen worden ist, und dass die rechtliche Möglichkeit der Einbeziehung in einen nachträglichen Aufnahmebescheid gegenüber dem Bundesverwaltungsamt verfolgt werden muss.

    Rechtliche Gesichtspunkte, welche im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 (a.a.O.) einen weiteren grundsätzlichen Klärungsbedarf begründen könnten, trägt die Beschwerde jedoch nicht vor.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - 12 A 3077/08
    Rn. 6 - 12 A 307/07 -, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 32.00 -, NVwZ-RR 2002, 388.

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf Parallelen zu dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 32.00 -, a.a.O., entschiedenen Fall.

    Rn. 13 Dass aus Art. 6 Abs. 1 GG ein weitergehender Schutz auch der nachträglichen Familienzusammenführung folgt - zumal bezogen auf volljährige Abkömmlinge -, lässt sich auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 - 5 C 32.00 -, a.a.O., an keiner Stelle entnehmen.

  • BVerwG, 22.02.2018 - 1 C 36.16

    Aufnahme; Aufnahmeverfahren; Aussiedlungsgebiete; Bezugsperson; Ehemann; …

    Dabei kann hier dahinstehen, ob bei der Einbeziehung von Familienangehörigen die besondere Härte (nur) in Bezug auf die allein antragsberechtigte Bezugsperson erfüllt sein muss (hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 32.00 - Buchholz 412.3 § 8 BVFG Nr. 1 S. 4) oder (auch) in Bezug auf den einzubeziehenden Familienangehörigen, denn hier fehlt es sowohl in Bezug auf die Klägerin als auch in Bezug auf ihren Ehemann an einem härtefallbegründenden Sachverhalt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2645
VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01 (https://dejure.org/2001,2645)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.09.2001 - 10 S 1230/01 (https://dejure.org/2001,2645)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. September 2001 - 10 S 1230/01 (https://dejure.org/2001,2645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausweisung politisch Verfolgter - Straffälligkeit

  • Judicialis

    AuslG § 47 Abs. 2; ; AuslG § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; AuslG § 45 Abs. 2 Nr. 3; ; AuslG § 42; ; AuslG § 44 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 51 Abs. 3; ; AuslG § 55 Abs.... 2; ; AuslG § 56 Abs. 3; ; AuslG § 56 Abs. 4; ; AuslG § 30 Abs. 4; ; AuslG § 8 Abs. 2; ; AsylVfG § 70 Abs. 1; ; GK Art. 28 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Ausweisung, Aufenthaltsrecht Asylbewerber, Abschiebungsschutz Asylbewerber - Regelausweisung, Ermessensausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Spezialprävention, Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tatbestand der Regelausweisung; Ausweisung als Ermessensentscheidung; Besonderer Ausweisungsschutz; Schwer wiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Spezial- und Generalprävention; Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter; Gründe für eine Duldung; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 74 (Ls.)
  • DVBl 2002, 284 (Ls.)
  • DÖV 2002, 395
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Die Ausweisung eines Ausländers, bei dem ein Abschiebeverbot nach § 51 Abs. 1 AuslG vorliegt, kann ermessensfehlerfrei ausgesprochen werden, wenn die Ausländerbehörde das Verbot der Abschiebung entsprechend seiner rechtlichen Bedeutung als Duldungsgrund in ihre Ermessenserwägungen eingestellt hat (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, BVerwGE 106, 351 = NVwZ 1999, 425 = InfAuslR 1998, 383).

    Die Behörde hat demnach über die Ausweisung nach Ermessen aufgrund einer Abwägung der für und gegen die Ausweisung sprechenden Umstände des Falles unter Berücksichtigung der in § 45 Abs. 2 AuslG gesetzlich normierten Umstände und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, BVerwGE 106, 351 = NVwZ 1999, 425 = InfAuslR 1998, 383 [st. Rspr.]).

    Denn weder ist der Kläger aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Urte. v. 30.03.1999, BVerwGE 109, 101 ff., 12 ff. und 25 ff. = NVwZ 1999, 1346 ff., 1349 ff. und 1353 ff. = InfAuslR 1999, 366 ff. 371 ff. und 470 ff.), noch bedeutet er eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist (…siehe hierzu nunmehr BVerwG, Urt. v. 16.11.2000, AuAS 2001, 89).

    Soweit das Verwaltungsgericht die Auffassung vertritt, bei Vorliegen derartiger Umstände sei eine Ausweisung im Ermessenswege ausgeschlossen, und sich hierzu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.05.1998 (a.a.O.) beruft, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Urteil gerade entschieden, es sei nicht ausgeschlossen, dass auch unter Berücksichtigung eines strikten Verbotes der Abschiebung nach § 51 Abs. 1 AuslG (und damit bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG) die Ausweisung selbst eines asylberechtigten Ausländers im Hinblick auf § 45 Abs. 2 Nr. 3 AuslG ermessensfehlerfrei ausgesprochen werden könne (BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Beschl. v. 18.08.1995, Buchholz 402.240 § 48 Nr. 7 S. 13 = InfAuslR 1995, 405;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 201, 23 = EZAR 039 Nr. 6 [Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen durch Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 12.09.2000 - 1 B 50.00 -]; Beschl. v. 23.04.2001 - 11 S 2722/99 - Beschl. v. 06.03.2001 - 10 S 2787/99 -).

    Wie sich bereits aus der gesetzlichen Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AuslG ergibt, ist die Ausweisung eines Ausländers, wenn dieser als Asylberechtigter anerkannt ist oder bei ihm ein Abschiebeverbot nach § 51 Abs. 1 AuslG vorliegt, nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen, weil sie gegebenenfalls nicht in eine tatsächliche Abschiebung in sein Heimatland mündet (BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.).

    Das Ausländergesetz unterscheidet klar zwischen Ausweisung und Abschiebung (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.).

    Deshalb kann die Ausweisung auch bei fehlender Möglichkeit der Aufenthaltsbeendigung der Gefahr erneuter Straftaten entgegenwirken (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.08.1995, a.a.O.; Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2000, a.a.O.;… Beschl. v. 23.04.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2000 - 13 S 1378/98

    Rücknahme einer Ausweisung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Urteil gerade entschieden, es sei nicht ausgeschlossen, dass auch unter Berücksichtigung eines strikten Verbotes der Abschiebung nach § 51 Abs. 1 AuslG (und damit bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG) die Ausweisung selbst eines asylberechtigten Ausländers im Hinblick auf § 45 Abs. 2 Nr. 3 AuslG ermessensfehlerfrei ausgesprochen werden könne (…BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Beschl. v. 18.08.1995, Buchholz 402.240 § 48 Nr. 7 S. 13 = InfAuslR 1995, 405; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 201, 23 = EZAR 039 Nr. 6 [Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen durch Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 12.09.2000 - 1 B 50.00 -]; Beschl. v. 23.04.2001 - 11 S 2722/99 - Beschl. v. 06.03.2001 - 10 S 2787/99 -).

    Deshalb kann die Ausweisung auch bei fehlender Möglichkeit der Aufenthaltsbeendigung der Gefahr erneuter Straftaten entgegenwirken (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.08.1995, a.a.O.;… Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2000, a.a.O.;… Beschl. v. 23.04.2001, a.a.O.).

    Die weiteren Ausweisungswirkungen, nämlich die Pflicht zur Ausreise sowie das Verbot der Wiedereinreise und der Erteilung einer neuen Aufenthaltsgenehmigung (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 AuslG), können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 AuslG auch ohne vorherige Ausreise des Ausländers (§ 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG) durchbrochen werden und in eine Aufenthaltsbefugnis einmünden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000, InfAuslR 2000, 395;… Urt. v.5.7.2000, VBlBW 2001, 113=InfAuslR 2000, 491; Urt. v. 13.06.2000, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 04.06.1997, NVwZ 1997, 1114 = InfAuslR 1997, 355), sofern sich der Kläger keine neuen Verfehlungen zu Schulden kommen lässt.

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Die weiteren Ausweisungswirkungen, nämlich die Pflicht zur Ausreise sowie das Verbot der Wiedereinreise und der Erteilung einer neuen Aufenthaltsgenehmigung (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 AuslG), können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 AuslG auch ohne vorherige Ausreise des Ausländers (§ 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG) durchbrochen werden und in eine Aufenthaltsbefugnis einmünden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000, InfAuslR 2000, 395;… Urt. v.5.7.2000, VBlBW 2001, 113=InfAuslR 2000, 491;… Urt. v. 13.06.2000, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 04.06.1997, NVwZ 1997, 1114 = InfAuslR 1997, 355), sofern sich der Kläger keine neuen Verfehlungen zu Schulden kommen lässt.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Die weiteren Ausweisungswirkungen, nämlich die Pflicht zur Ausreise sowie das Verbot der Wiedereinreise und der Erteilung einer neuen Aufenthaltsgenehmigung (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 AuslG), können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 AuslG auch ohne vorherige Ausreise des Ausländers (§ 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG) durchbrochen werden und in eine Aufenthaltsbefugnis einmünden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000, InfAuslR 2000, 395;… Urt. v.5.7.2000, VBlBW 2001, 113=InfAuslR 2000, 491;… Urt. v. 13.06.2000, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 04.06.1997, NVwZ 1997, 1114 = InfAuslR 1997, 355), sofern sich der Kläger keine neuen Verfehlungen zu Schulden kommen lässt.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99

    Aufenthaltsbefugnis für rechtskräftig ausgewiesenen, aber auf unabsehbare Zeit …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Die weiteren Ausweisungswirkungen, nämlich die Pflicht zur Ausreise sowie das Verbot der Wiedereinreise und der Erteilung einer neuen Aufenthaltsgenehmigung (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 AuslG), können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 AuslG auch ohne vorherige Ausreise des Ausländers (§ 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG) durchbrochen werden und in eine Aufenthaltsbefugnis einmünden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000, InfAuslR 2000, 395; Urt. v.5.7.2000, VBlBW 2001, 113=InfAuslR 2000, 491;… Urt. v. 13.06.2000, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 04.06.1997, NVwZ 1997, 1114 = InfAuslR 1997, 355), sofern sich der Kläger keine neuen Verfehlungen zu Schulden kommen lässt.
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Denn weder ist der Kläger aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen (…vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Urte. v. 30.03.1999, BVerwGE 109, 101 ff., 12 ff. und 25 ff. = NVwZ 1999, 1346 ff., 1349 ff. und 1353 ff. = InfAuslR 1999, 366 ff. 371 ff. und 470 ff.), noch bedeutet er eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist (siehe hierzu nunmehr BVerwG, Urt. v. 16.11.2000, AuAS 2001, 89).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Denn weder ist der Kläger aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen (…vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Urte. v. 30.03.1999, BVerwGE 109, 101 ff., 12 ff. und 25 ff. = NVwZ 1999, 1346 ff., 1349 ff. und 1353 ff. = InfAuslR 1999, 366 ff. 371 ff. und 470 ff.), noch bedeutet er eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist (…siehe hierzu nunmehr BVerwG, Urt. v. 16.11.2000, AuAS 2001, 89).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Denn weder ist der Kläger aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen (…vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Urte. v. 30.03.1999, BVerwGE 109, 101 ff., 12 ff. und 25 ff. = NVwZ 1999, 1346 ff., 1349 ff. und 1353 ff. = InfAuslR 1999, 366 ff. 371 ff. und 470 ff.), noch bedeutet er eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist (…siehe hierzu nunmehr BVerwG, Urt. v. 16.11.2000, AuAS 2001, 89).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Außerdem müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.06.1996, BVerwGE 101, 247 = NVwZ 1997, 297 = DVBl. 1997, 170 = InfAuslR 1997, 8 [st. Rspr.]).
  • BVerwG, 12.09.2000 - 1 B 50.00

    Anforderungen an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Urteil gerade entschieden, es sei nicht ausgeschlossen, dass auch unter Berücksichtigung eines strikten Verbotes der Abschiebung nach § 51 Abs. 1 AuslG (und damit bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG) die Ausweisung selbst eines asylberechtigten Ausländers im Hinblick auf § 45 Abs. 2 Nr. 3 AuslG ermessensfehlerfrei ausgesprochen werden könne (…BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Beschl. v. 18.08.1995, Buchholz 402.240 § 48 Nr. 7 S. 13 = InfAuslR 1995, 405; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 201, 23 = EZAR 039 Nr. 6 [Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen durch Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 12.09.2000 - 1 B 50.00 -]; Beschl. v. 23.04.2001 - 11 S 2722/99 - Beschl. v. 06.03.2001 - 10 S 2787/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 10 S 2787/99

    Ausweisung wegen Mordes

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03

    Ausweisung - Sicherheitsrisiko

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin rechtlich zutreffend darauf hingewiesen, dass selbst dann, wenn wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses eine Duldung zu erteilen wäre, dies einer Ausweisung nicht von vornherein entgegenstünde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.9.2001, InfAuslR 2002, 26 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch - …

    Nur in einem solchen Fall haben die genannten Rechtsfolgen zurückzustehen und kann ausnahmsweise auf die Ausreise des Ausländers nach dieser Vorschrift verzichtet werden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.9.2001 - 10 S 1230/01 -, EZAR 039 Nr. 8;… Beschluss vom 2.5.2000, a.a.O.; Urteil vom 5.7.2000 - 13 S 1726/99 -, InfAuslR 2000, 491; Urteil vom 13.6.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 2001, 23; BVerwG…, Urteil vom 4.6.1997, a.a.O.).
  • VG Freiburg, 08.02.2006 - 1 K 1908/04

    Verwaltungsgericht bestätigt Ausweisung eines Islamisten

    Dies sperrt jedoch eine Ermessensausweisung nicht, denn schwer wiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können grundsätzlich auch dann vorliegen, wenn ein Ist-Ausweisungstatbestand nach § 47 Abs. 1 AuslG nicht erfüllt ist, weil § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG die Anwendung auf andere Ausweisungstatbestände nicht ausschließt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.09.2001 - 10 S 1230/01 - InfAusIR 2002, 26).
  • VG Freiburg, 10.10.2007 - 1 K 876/06

    Bei der Regelausweisung und der Prüfung eines Ausnahmefalls ist MRK Art 8 nicht …

    Außerdem müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft drohen und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.06.1996, - NVwZ 1997, 297=InfAuslR 1997, 8 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.09.2001 - 10 S 1230/01 -, InfAuslR 2002, 26 und im Anschluss daran VG Freiburg, Beschl. v. 23.05.2007 - 1 K 706/07 -).
  • VG Köln, 18.05.2004 - 12 L 1343/03

    D (A), Türken, Kalifatsstaat, Ausweisung, Straftäter, Freiheitsstrafe, …

    Rn. 15 vgl. zu entsprechenden Konstellationen: BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 -, InfAuslR 1998, 383 ff. (389); BVerwG, Beschluss vom 18. August 1995 - 1 B 55/95 -, InfAuslR 1995, 405 ff; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Juni 2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 2001, 23 ff., vom 21. September 2001 - 10 S 1230/01 - AuAS 2002, 67 ff. und vom 7.Mai 2003 - 1 S 254/03 - EZAR 032 Nr. 20; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23. September 2002 - 24 B 02.152 - InfAuslR 2003, 58 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 13. Juni 2001 - 17 A 5552/00 - InfAuslR 2001, 424 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 18 A 459/01

    Ausländerrechtliche Ausgestaltung des besonderen Ausweisungsschutzes; …

    Rn. 15 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 1995 - 1 B 55/95 -, a.a.O.; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 21. September 2001 - 10 S 1230/01 - , EZAR 039 Nr. 8.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3278
VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99 (https://dejure.org/2001,3278)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.11.2001 - 13 S 1784/99 (https://dejure.org/2001,3278)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. November 2001 - 13 S 1784/99 (https://dejure.org/2001,3278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Ehegatte eines Vertriebenen

  • Judicialis

    GG Art. 116 Abs. 1; ; BVFG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    GG Art. 116 Abs. 1; BVFG § 1 Abs. 3
    Bundesverfassungsrecht; Vertriebenenrecht; Aussiedler und Spätaussiedler; Staatsangehörigkeit - Aufnahme finden; Ehegatte; Kausalzusammenhang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufnahme finden des nicht-deutschen Ehegatten eines Aussiedlers im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG in Abhängigkeit von Zeit und Ort der Eheschließung; Abgrenzung zum Erwerb des Vertriebenenstatus nach § 1 Abs. 3 BVFG; Zeitpunkt des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 284 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99
    Hierfür genügt - jedenfalls vor Einführung des förmlichen Aufnahmeverfahrens nach Maßgabe der §§ 26 f. BVFG (zur Rechtslage nach Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1.1.1993 vgl. Senatsurteil vom 20.6.2001 - 13 S 2555/99 -) -, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992 - 1 C 37.90 -, BVerwGE 90, 181 m.w.N.).

    Diese Verteilungsentscheidung galt in der damaligen Praxis, die auch der Senat für rechtlich unbedenklich hält, als Aufnahmeentscheidung im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG (vgl. den sogenannten Friedland-Erlass des BMI vom 29.7.1976, GABl. 1976, 1260, Nr. 9; Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 12.11.1981, GABl. S. 1829, Nr. 2.1.4; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9.8.1990, InfAuslR 1990, 297; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.5.1992 - a.a.O. -), der sich der Senat anschließt, ist Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG nicht jeder zugezogene Ehegatte eines vertriebenen Volksdeutschen, der aus irgendeinem Grund seinen dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet genommen und erhalten hat.

    Die mit behördlicher Zustimmung erfolgte Begründung des dauernden Aufenthalts durch den Ehegatten muss im Hinblick darauf erfolgt sein, dass der volksdeutsche Ehegatte ebenfalls seinen dauernden Aufenthalt in Deutschland genommen hat (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.).

    Herzuleiten ist das Erfordernis eines Kausalzusammenhangs zwischen der Eigenschaft als Ehegatte eines vertriebenen Volksdeutschen und der Aufnahme im Bundesgebiet (Lübbe-Wolff in: Dreier, GG-Kommentar, Bd. 3, 2000, Art. 116 RdNr. 35 spricht in diesem Zusammenhang von einem Finalitätszusammenhang) aus dem auf die Sicherung der Familieneinheit gerichteten Zweck des Art. 116 Abs. 1 GG (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.).

    Dem liegt die Erkenntnis des Gesetzgebers zugrunde, dass durch die Vertreibung des volksdeutschen Ehepartners die Familieneinheit gefährdet wird und aufgrund dieses Umstandes die nicht-deutschen Familienangehörigen durch das Vertreibungsschicksal mittelbar ebenfalls betroffen sind (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.).

    Vielmehr leitet er seinen Status aus dem Vertriebenenschicksal seines im Bundesgebiet aufgenommenen volksdeutschen Ehegatten ab (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.; Beschluss vom 30.10.1998 - 1 B 86.98 -, juris).

    Dementsprechend kommt die Aufnahme "als" Ehegatte des vertriebenen Volksdeutschen prinzipiell in Betracht, wenn eine wirksam geschlossene Ehe im Zeitpunkt der Aufnahme nicht aufgelöst ist (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O., vgl. auch Urteil vom 8.2.1967, BVerwGE 26, 149).

  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99
    Dies lässt sich Art. 116 Abs. 1 GG nicht entnehmen; es folgt zunächst nicht, wovon auch das Verwaltungsgericht ausgeht, aus der bestandskräftigen Versagung des Vertriebenenstatus nach § 1 Abs. 3 BVFG aufgrund des Bescheids des Landratsamts Emmendingen vom 12.6.1990; denn die Rechtsstellung des Vertriebenen und der staatsrechtliche Status des Deutschen nach Art. 116 Abs. 1 GG folgen verschiedenen Grundsätzen (BVerwG, Urteil vom 9.6.1959, BVerwGE 8, 340 und Beschluss vom 15.6.1990, NVwZ-RR 1990, 658).
  • BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88

    Voraussetzungen für das Bleiberecht nach Art. 116 Abs. 1 GG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99
    Diese Verteilungsentscheidung galt in der damaligen Praxis, die auch der Senat für rechtlich unbedenklich hält, als Aufnahmeentscheidung im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG (vgl. den sogenannten Friedland-Erlass des BMI vom 29.7.1976, GABl. 1976, 1260, Nr. 9; Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 12.11.1981, GABl. S. 1829, Nr. 2.1.4; BVerfG, Kammerbeschluss vom 9.8.1990, InfAuslR 1990, 297; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 13 S 2555/99

    Statusdeutscheneigenschaft - Erwerb im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem BVFG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99
    Hierfür genügt - jedenfalls vor Einführung des förmlichen Aufnahmeverfahrens nach Maßgabe der §§ 26 f. BVFG (zur Rechtslage nach Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1.1.1993 vgl. Senatsurteil vom 20.6.2001 - 13 S 2555/99 -) -, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992 - 1 C 37.90 -, BVerwGE 90, 181 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99
    Solange sich der deutsche Volkszugehörige noch im Zustand der Vertreibung befindet (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 21.10.1959, BVerwGE 9, 231 und vom 26.2.1980, Buchholz 132.0 § 6 1. StARegG Nr. 3), kann sein Ehegatte auch dem nach den oben dargelegten Grundsätzen zu fordernden Konflikt zwischen Heimat und Ehe ausgesetzt sein; denn die typischerweise auch nach Verlassen des Aussiedlungsgebiets in einem Drittland zu bewältigenden vertreibungsbedingten Erschwernisse könnten ihn veranlassen, sich von seinem volksdeutschen Ehegatten loszusagen und sich für seine Heimat zu entscheiden.
  • BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75

    Vertriebeneneigenschaft des nichtdeutschen Ehegatten eines Vertriebenen, der im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99
    Daraus folgt, dass dem Kläger zwar der Vertriebenenstatus nach § 1 Abs. 3 BVFG versagt werden musste, weil im Zeitpunkt der Aussiedlung seiner volksdeutschen Lebensgefährtin die Ehe noch nicht geschlossen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.11.1976, BVerwGE 51, 244 und Urteile vom 18.3.1986, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nrn. 31 und 32), dass dies aber der Zuerkennung der Statusdeutscheneigenschaft, für deren Erwerb es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Aufnahme ankommt, nicht ohne weiteres entgegensteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 1228/96

    Feststellung der Deutscheneigenschaft - Aufnahmeakt iSd GG Art 116 Abs 1 - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99
    Dies gilt jedenfalls deshalb, weil ihm bereits zuvor - am 11.12.1990 - erkennbar im Hinblick auf die Lebensgemeinschaft mit seiner deutschen Ehefrau eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt worden war, die im übrigen auch als eigenständiger Aufnahmeakt im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG angesehen werden könnte (vgl. Senatsurteil vom 3.3.1999 - 13 S 1228/96 -).
  • BVerwG, 06.09.1959 - I C 6.58
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99
    Dies lässt sich Art. 116 Abs. 1 GG nicht entnehmen; es folgt zunächst nicht, wovon auch das Verwaltungsgericht ausgeht, aus der bestandskräftigen Versagung des Vertriebenenstatus nach § 1 Abs. 3 BVFG aufgrund des Bescheids des Landratsamts Emmendingen vom 12.6.1990; denn die Rechtsstellung des Vertriebenen und der staatsrechtliche Status des Deutschen nach Art. 116 Abs. 1 GG folgen verschiedenen Grundsätzen (BVerwG, Urteil vom 9.6.1959, BVerwGE 8, 340 und Beschluss vom 15.6.1990, NVwZ-RR 1990, 658).
  • BVerwG, 08.02.1967 - V C 91.66
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99
    Dementsprechend kommt die Aufnahme "als" Ehegatte des vertriebenen Volksdeutschen prinzipiell in Betracht, wenn eine wirksam geschlossene Ehe im Zeitpunkt der Aufnahme nicht aufgelöst ist (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O., vgl. auch Urteil vom 8.2.1967, BVerwGE 26, 149).
  • BVerwG, 30.10.1998 - 1 B 86.98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99
    Vielmehr leitet er seinen Status aus dem Vertriebenenschicksal seines im Bundesgebiet aufgenommenen volksdeutschen Ehegatten ab (BVerwG…, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.; Beschluss vom 30.10.1998 - 1 B 86.98 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2321/01

    Statusfeststellung - Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit - Stichtag

    Für das "Aufnahme finden" im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG genügte jedenfalls vor Einführung des förmlichen Aufnahmeverfahrens nach Maßgabe der §§ 26 f. BVFG (zur Rechtslage nach Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1.1.1993 vgl. Senatsurteil vom 20.6.2001 - 13 S 2555/99 -), grundsätzlich, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebte und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt war, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert werde (Senatsurteil vom 14.11.2001 - 13 S 1784/99 - BVerwG, Urteil vom 12.5.1992 - 1 C 37.90 -, BVerwGE 90, 181 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07

    Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen …

    Denn der Erwerbstatbestand ist erst dann vollendet, wenn der nichtdeutsche Ehegatte in Deutschland Aufenthalt genommen hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18.03.1986 - 9 C 1.86 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31; aus dem vom Kläger genannten Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 14.11.2001 - 13 S 1784/99 -, EzAR 280 Nr. 10 ergibt sich nichts Gegenteiliges).

    Danach lässt sich die Aufnahme des Klägers in Deutschland daraus ableiten, dass er nach seiner Einreise ins Bundesgebiet in der Durchgangsstelle für Aussiedler in Nürnberg registriert und aufgrund der Entscheidung des Beauftragten der Bundesregierung für die Verteilung dem Land Bayern zugewiesen wurde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2001 - 13 S 1784/99 -, EzAR 280 Nr. 10 m.N.).

  • BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06

    Begriff des "Aufnahmefindens" in Bezug auf den erforderlichen kausalen …

    Soweit dieser Rechtsprechung zu entnehmen sein sollte, dass diese Praxis bis zum Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes (vom 28. Juni 1990, BGBl I S. 1247) zum 1. Juli 1990 mit der bis dahin geltenden Rechtslage im Einklang stand (s. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 14. November 2001 - 13 S 1784/99 - EzAR 280 Nr. 10;… s.a. Makarov/ v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Art. 116 GG Rn. 46 ), folgte hieraus doch nicht - hierauf weist das Berufungsgericht ohne erkennbaren revisionsgerichtlichen Klärungsbedarf zutreffend hin -, dass damit eine abschließende und umfassende Entscheidung über die übrigen Voraussetzungen des Erwerbs der Rechtsstellung des Art. 116 Abs. 1 GG nicht getroffen ist oder in Bezug auf einen Erwerb "als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit" die Prüfung sich erübrigte, ob eine Person deutscher Volkszugehörigkeit ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 12 A 607/07

    Nachträgliche Ausstellung eines vertriebenenrechtlichen Registrierscheins; …

    Rn. 11 - Urteil vom 14. November 2001 - 13 S 1784/99 -, Juris -.
  • VG Karlsruhe, 21.07.2004 - 6 K 1197/02

    Bindungswirkung der Bescheinigung der Vertriebenenbehörde nach § 15 Abs 2 S 1 …

    Rn. 50 Rn. 51 Schließlich lässt sich dem Feststellungsbegehren der Klägerin auch nicht mit Erfolg entgegenhalten, es fehle an einem nach Art. 116 Abs. 1 GG erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen der Eigenschaft als Ehegatte eines vertriebenen Volksdeutschen und der Aufnahme im Bundesgebiet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.11.2001 - 13 S 1784/99 - EZAR 280 Nr. 10;… BVerwG, Urt. v. 12.05.1992 - 1 C 54.89 - BVerwGE 90, 173 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   BayObLG, 30.10.2001 - 4St RR 105/01, 4St RR 105/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4299
BayObLG, 30.10.2001 - 4St RR 105/01, 4St RR 105/2001 (https://dejure.org/2001,4299)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.2001 - 4St RR 105/01, 4St RR 105/2001 (https://dejure.org/2001,4299)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 4St RR 105/01, 4St RR 105/2001 (https://dejure.org/2001,4299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 6; ; DVAuslG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; DVAuslG § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Unerlaubter Aufenthalt eines Polen - Erwerbstätigkeit durch Ankauf von Waren im Inland zum Zwecke der Veräußerung im Ausland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Waren; Geschäftlicher Zweck; Gewinnerzielungsabsicht; Einfuhr nach Deutschland; Verkauf im Ausland; Erwerbstätigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerbstätigkeit eines nicht aufenthaltsberechtigten Ausländers; Verfolgung geschäftlicher Zwecke und Gewinnerzielungsabsicht

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1282
  • DVBl 2002, 284 (Ls.)
  • DÖV 2002, 395
  • BayObLGSt 2001, 137
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.07.2000 - 6 B 18.00

    Wehrdienstfähigkeit bei Freistellung von der Grundausbildung; …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2001 - 4St RR 105/01
    Maßgeblich für die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Erwerbstätigkeit" bleibt alleine das Gesetz (vgl. hierzu BVerwG NVwZ-RR 2000, 799).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der …

    Rn. 23 bb) Demgegenüber stellen die strafrechtliche Rechtsprechung (BGH NJW 2000, 1732 = NStZ 2000, 657; BGH, Beschl. vom 5. November 1997 - 2 StR 513/97; Beschl. vom 18. Oktober 2001 - 3 StR 247/01; Beschl. vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04) und einige Verwaltungsgerichte sowie Stimmen in der Literatur (VG Düsseldorf InfAuslR 1993, 371; BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 346; NJW 2002, 1282, 1283;… Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze AuslG § 92 Rdn. 4b f., 21;… Hailbronner, Ausländerrecht (Stand September 2004) § 58 Rdn. 5; Westphal/Stoppa, Ausländerrecht für die Polizei S. 364, 506 f.; dieselben in NJW 1999, 2137, 2140;… Westphal in Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts Band II ?Stand 1. Mai 2003??§ 58 Rdn. 26; Hofmann InfAuslR 1991, 351; Lorenz NStZ 2002, 640, 643; Lüdke InfAuslR 1996, 276; Ott ZAR 1994, 76 ff.; Pfaff ZAR 1992, 117, 120) auf rein formale Gesichtspunkte ab.
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung …

    Nur wenn sie als sogenannte Positivstaatler kein Visum gehabt hätten, würde sich ihr illegaler Aufenthalt aus der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit - etwa durch Prostitution (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 22. März 2000 - 2 BvR 426/00; BGH NJW 1990, 2207; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 61 f.) - direkt aus § 92 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 AuslG i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 12 DVAuslG ergeben (vgl. BayObLG NJW 2002, 1282 f.).
  • OVG Niedersachsen, 03.06.2004 - 11 LA 67/04

    Ankauf und Export von Kraftfahrzeugen ist Erwerbstätigkeit im Sinne von …

    Diese Auffassung wird - soweit ersichtlich - einheitlich in Rechtsprechung (vgl. Bay.OLG, Urt. v. 30.10.2001, NJW 2002, 1282 = InfAuslR 2002, 197) und Schrifttum (vgl. Kloesel/Christ/Häußer, Kommentar zum Ausländerrecht, 4. Aufl., Juli 2003, § 12 DVAuslG Rdnr. 3;… Westphal/Stoppa, a.a.O.) vertreten.

    Denn die Erwerbstätigkeit wird sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland ausgeübt, weil ohne den Ankauf der Fahrzeuge im Bundesgebiet der spätere Verkauf im Ausland nicht stattfinden könnte und deshalb beide Vorgänge gleichermaßen für die Gewinnerzielung von Bedeutung sind (so zu Recht Bay.OLG, Urt. v. 30.10.2001, a.a.O.).

  • BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; lex mitior; einvernehmlich …

    Ferner wird er - soweit es sich bei den Prostituierten um sogenannte "Positivstaatler" im Sinne von § 1 Abs. 1 DVO zum AuslG i.V.m. Anlage I handelt (vgl. dazu BayObLG NJW 2002, 1282 f.) - zu beachten haben, daß seit dem 10. April 2001 die vorrangigen Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 und Anhang II der EU-VisumVO vom 15. März 2001 (…ABl. EG vom 21. März 2001 L 81, S. 1 ff., zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 453/2003 vom 6. März 2003, ABl.
  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 92/03
    Dabei wird zu beachten sein, dass ein Irrtum über das Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung als Verbotsirrtum zu behandeln ist (BayObLG NJW 2002, 1282;… Senge a.a.O., AuslG § 92 Rn. 5), der den Vorsatz unberührt lässt (§ 17 StGB).
  • VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 TG 212/03

    Ausnahmen von Visumspflicht

    Die Anwendung des nationalen Rechts als Ausnahme zu einer Verordnung des Gemeinschaftsrecht unterliegt insoweit keinen Bedenken (so auch BayObLG, 21.05.2002 - 4 St RR 44/02 -, InfAuslR 2002, 390 bzgl. eines tschechischen Staatsangehörigen; zur Rechtslage für einen polnischen Staatsangehörigen vor Inkrafttreten der EUVisaVO vgl. BayObLG, 30.10.2001 - 4 St RR 105/01 -, NJW 2002, 1282 = InfAuslR 2002, 197 = EZAR 355 Nr. 29; näher zum Verhältnis zwischen EUVisaVO und DVAuslG: Fehrenbacher, Die ausländerrechtliche Behandlung von Straßenmusikanten, ZAR 2002, 58; a.A. Westphal/Stoppa, Einreise und Aufenthalt von Drittländern nach der neuen Visumverordnung Nr. 539/2001, InfAuslR 2002, 309; dies., Einreise und Aufenthalt von Postivstaatern zum Zwecke der Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der EUVisaVO, ZAR 2002, 315; dies., Anmerkung zum Beschluss des BayObLG vom 21.05.2002, InfAuslR 2002, 392).
  • BayObLG, 21.05.2002 - 4St RR 44/02

    Visumpflicht von Staatsangehörigen aus Drittländern

    Bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts muss aus dem Urteil ersichtlich sein, wie lange sich der Angeklagte unerlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hat (BayObLGSt 2001, 137/140 NJW 2002, 1282/1283).
  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Dabei wird zu beachten sein, dass ein Irrtum über das Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung als Verbotsirrtum zu behandeln ist (BayObLG NJW 2002, 1282;… Senge a.a.O., AuslG § 92 Rn. 5), der den Vorsatz unberührt lässt (§ 17 StGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BayObLG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht