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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2000

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-456/98   

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https://dejure.org/2000,21576
Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-456/98 (https://dejure.org/2000,21576)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.03.2000 - C-456/98 (https://dejure.org/2000,21576)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. März 2000 - C-456/98 (https://dejure.org/2000,21576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Centrosteel

  • EU-Kommission PDF

    Centrosteel Srl gegen Adipol GmbH.

    Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Nationale Regelung, nach der Handelsvertreterverträge, die von nicht in das Handelsvertreterregister eingetragenen Personen geschlossen worden sind, nichtig sind

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 25.06.1997 - C-304/94

    Tombesi u.a. - Abfälle - Begriff - Richtlinien 91/156/EWG und 91/689/EWG des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-456/98
    (15) - Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juni 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95 (Tombesi u. a., Slg. 1997, I-3561).

    (33) - Siehe in diesem Sinne meine Schlußanträge in den oben genannten (Fußnote 15) verbundenen Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95 (Tombesi u. a., Nr. 37).

  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-456/98
    "Diese Verpflichtung des nationalen Gerichts, bei der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen seines nationalen Rechts auf den Inhalt der Richtlinie abzustellen, findet ihre Grenzen, wenn eine solche Auslegung dazu führt, daß einem einzelnen eine in einer nicht umgesetzten Richtlinie vorgesehene Verpflichtung entgegengehalten wird, und erst recht dann, wenn sie dazu führt, daß auf der Grundlage der Richtlinie und in Ermangelung eines zu ihrer Umsetzung erlassenen Gesetzes die strafrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen verschärft wird, die gegen die Richtlinienbestimmungen verstoßen (vgl. Urteil Kolpinghuis Nijmegen, Randnrn. 13 und 14).".

    Siehe das Urteil des Gerichtshofes vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86 (Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969).

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-456/98
    (22) - Siehe z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891) und vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-131/97 (Carbonari u. a., Slg. 1999, I-1103, Randnr. 48).
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 25.06.1997 - C-304/94

    Tombesi u.a. - Abfälle - Begriff - Richtlinien 91/156/EWG und 91/689/EWG des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2000 - C-456/98
    16: - Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juni 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95 (Tombesi u. a., Slg. 1997, I-3561).

    34: - Siehe in diesem Sinne meine Schlußanträge in den oben genannten (Fußnote 15) verbundenen Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95 (Tombesi u. a., Nr. 37).

  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2000 - C-456/98
    "Diese Verpflichtung des nationalen Gerichts, bei der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen seines nationalen Rechts auf den Inhalt der Richtlinie abzustellen, findet ihre Grenzen, wenn eine solche Auslegung dazu führt, daß einem einzelnen eine in einer nicht umgesetzten Richtlinie vorgesehene Verpflichtung entgegengehalten wird,und erst recht dann, wenn sie dazu führt, daß auf der Grundlage der Richtlinie und in Ermangelung eines zu ihrer Umsetzung erlassenen Gesetzes die strafrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen verschärft wird, die gegen die Richtlinienbestimmungen verstoßen (vgl. Urteil Kolpinghuis Nijmegen, Randnrn. 13 und 14).".

    Siehe das Urteil des Gerichtshofes vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86 (Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969).

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2000 - C-456/98
    28: - Siehe z. B. oben das Urteil in der Rechtssache Wagner Miret (Fußnote 23), Randnr. 22. Siehe auch die Schlußanträge des Generalanwalts Van Gerven in der Rechtssache C-262/88 (Urteil vom 17. Mai 1990, Barber, Slg. 1990, I-1889, I-1937) worin er erklärt, das Gemeinschaftsrecht zwinge die nationalen Gerichte nicht zu einer Auslegung contra legem, und die Schlußanträge des Generalanwalts Saggio vom 16. Dezember 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-240/98 und 244/98 (Océano Grupo, Randnr. 28).
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