Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuGH, 14.06.2012 - C-606/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12975
EuGH, 14.06.2012 - C-606/10 (https://dejure.org/2012,12975)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.2012 - C-606/10 (https://dejure.org/2012,12975)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - C-606/10 (https://dejure.org/2012,12975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) - Art. 13 - Drittstaatsangehörige mit vorläufigem Aufenthaltstitel - Nationale Regelung, die Drittstaatsangehörigen, die über einen vorläufigen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ANAFE

    Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) - Art. 13 - Drittstaatsangehörige mit vorläufigem Aufenthaltstitel - Nationale Regelung, die Drittstaatsangehörigen, die über einen vorläufigen ...

  • EU-Kommission

    Association nationale d'assistance aux frontières pour les étrangers

    Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) - Art. 13 - Drittstaatsangehörige mit vorläufigem Aufenthaltstitel - Nationale Regelung, die Drittstaatsangehörigen, die über einen vorläufigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) - Art. 13 - Drittstaatsangehörige mit vorläufigem Aufenthaltstitel - Nationale Regelung, die Drittstaatsangehörigen, die über einen vorläufigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    VISA - Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es Drittstaatsangehörigen, die über einen vorläufigen Aufenthaltstitel verfügen, verbietet, ohne Rückreisevisum nach Frankreich zurückzukehren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das fehlende Rückreisevisum

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Rückreisevisumpflicht für Drittstaatsangehörige mit nur vorläufigem Aufenthaltstitel europarechtskonform

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État (Frankreich), eingereicht am 22. Dezember 2010 - Association nationale d'assistance aux frontières pour les étrangers (Anafé)/Ministre de l'intérieur, de l'utre-mer, des collectivités territoriales et de l'immigration

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Conseil d"État - Auslegung von Art. 5 Abs. 4 Buchst. a und von Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 736
  • DÖV 2012, 689
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Rn. 73 Außerdem haben nach ständiger Rechtsprechung gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten zur Folge, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (vgl. u. a. Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnr. 17, vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, Slg. 1990, I-2433, Randnr. 18, und vom 8. September 2010, Winner Wetten, C-409/06, Slg. 2010, I-8015, Randnr. 53).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland …

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Rn. 73 Außerdem haben nach ständiger Rechtsprechung gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten zur Folge, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (vgl. u. a. Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnr. 17, vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, Slg. 1990, I-2433, Randnr. 18, und vom 8. September 2010, Winner Wetten, C-409/06, Slg. 2010, I-8015, Randnr. 53).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkung - Bootsliegeplätze - …

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Rn. 75 Außerdem hat der Gerichtshof zum einen festgestellt, dass sich alle Träger der Verwaltung einschließlich der Gemeinden und der sonstigen Gebietskörperschaften diesem Vorrang zu beugen haben, so dass sich der Einzelne ihnen gegenüber auf derartige Normen des Unionsrechts berufen kann, und zum anderen, dass die Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die den genannten Normen entgegenstehen, sowohl Rechts- als auch Verwaltungsvorschriften umfassen können (vgl. Urteil vom 29. April 1999, Ciola, C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnrn.
  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT …

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Rn. 74 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das innerstaatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt (vgl. u. a. Urteile Simmenthal, Randnrn. 21 bis 24, und vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 61).
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Rn. 73 Außerdem haben nach ständiger Rechtsprechung gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten zur Folge, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (vgl. u. a. Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnr. 17, vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, Slg. 1990, I-2433, Randnr. 18, und vom 8. September 2010, Winner Wetten, C-409/06, Slg. 2010, I-8015, Randnr. 53).
  • EuGH, 14.07.2011 - C-4/10

    Eine Marke, die die geografische Angabe "Cognac" enthält, kann nicht für eine …

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Rn. 72 Die unmittelbare Anwendbarkeit einer Verordnung setzt voraus, dass die Verordnung in Kraft getreten ist und zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung findet, ohne dass es irgendwelcher Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf (vgl. u. a. Urteile vom 10. Oktober 1973, Variola, 34/73, Slg. 1974, 981, Randnr. 10, und vom 14. Juli 2011, Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, Slg. 2011, I-6131, Randnr. 66), sofern die betreffende Verordnung nicht den Mitgliedstaaten die Aufgabe überlässt, selbst die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften zu erlassen, damit die Bestimmungen der Verordnung wirksam durchgeführt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. November 1978, Bussone, 31/78, Slg. 1978, 2429, Randnr. 32).
  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Rn. 78 Was den Grundsatz des Vertrauensschutzes angeht, ist die Berufung auf diesen gegenüber einer Unionsregelung nur insoweit möglich, als die Union, d. h. eines ihrer Organe, zuvor selbst eine Situation geschaffen hat, die ein berechtigtes Vertrauen erwecken konnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, sowie vom 6. März 2003, Niemann, C-14/01, Slg. 2003, I-2279, Randnr. 56).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-421/06

    Fratelli Martini & C. SpA und Cargill Srl gegen Ministero delle Politiche …

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Rn. 76 Ferner gebietet der Grundsatz der Rechtssicherheit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, dass Rechtsakte der Union eindeutig sind und ihre Anwendung für die Betroffenen vorhersehbar ist (Beschluss vom 8. November 2007, Fratelli Martini und Cargill, C-421/06, Randnr. 56; im gleichen Sinne Urteil vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, Slg. 2011, I-6311, Randnr. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-194/09

    Alcoa Trasformazioni / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Rn. 76 Ferner gebietet der Grundsatz der Rechtssicherheit, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, dass Rechtsakte der Union eindeutig sind und ihre Anwendung für die Betroffenen vorhersehbar ist (Beschluss vom 8. November 2007, Fratelli Martini und Cargill, C-421/06, Randnr. 56; im gleichen Sinne Urteil vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, Slg. 2011, I-6311, Randnr. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.04.2011 - C-153/10

    Sony Supply Chain Solutions (Europe) - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex …

    Auszug aus EuGH, 14.06.2012 - C-606/10
    Daraus folgt, dass das unionsrechtswidrige Verhalten einer für die Anwendung des Unionsrechts zuständigen nationalen Behörde kein berechtigtes Vertrauen eines Einzelnen darauf begründen kann, in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (vgl. Urteil vom 7. April 2011, Sony Supply Chain Solutions [Europe], C-153/10, Slg. 2011, I-2775, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.03.2003 - C-14/01

    Niemann - "Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - …

  • EuGH, 01.04.1993 - C-31/91

    Lageder u.a. / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EuGH, 30.11.1978 - 31/78

    Bussone

  • EuGH, 15.12.1982 - 5/82

    Hauptzollamt Krefeld / Maizena

  • EuGH, 01.04.1993 - C-44/91
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bewirken gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (…EuGH 4. Februar 2016 - C-336/14 - Rn. 52; 14. Juni 2012, - C-606/10 - Rn. 73).
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 225/20

    Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Unionsrecht

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bewirken gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (…EuGH 4. Februar 2016 - C-336/14 - Rn. 52; 14. Juni 2012 - C-606/10 - Rn. 73).
  • EuGH, 08.09.2015 - C-105/14

    Indem das italienische Recht bei schwerem Mehrwertsteuerbetrug aufgrund einer zu …

    Rn. 52 Die Bestimmungen des Art. 325 Abs. 1 und 2 AEUV haben daher gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten zur Folge, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des geltenden nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 621/19

    Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Unionsrecht

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bewirken gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen des AEU-Vertrags und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (…EuGH 4. Februar 2016 - C-336/14 - Rn. 52; 14. Juni 2012 - C-606/10 - Rn. 73).
  • EuGH, 05.05.2015 - C-146/13

    Der Gerichtshof weist die beiden Klagen Spaniens gegen die Verordnungen zur …

    Rn. 105 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt die unmittelbare Anwendbarkeit einer Verordnung gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV voraus, dass die Verordnung in Kraft tritt und zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung findet, ohne dass es irgendwelcher Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf, sofern die betreffende Verordnung nicht den Mitgliedstaaten die Aufgabe überlässt, selbst die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften zu erlassen, damit die Bestimmungen der Verordnung durchgeführt werden können (vgl. Urteile Bussone, 31/78, EU:C:1978:217, Rn. 32, und ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.02.2020 - C-341/18

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Anmustern von Seeleuten im Hafen von …

    Rn. 30 Zur Beantwortung der Vorlagefrage ist einleitend darauf hinzuweisen, dass Gegenstand und Grundsätze des Schengener Grenzkodex gemäß seinem Art. 1 sind, die Entwicklung der Union als einem gemeinsamen Raum für den freien Verkehr der Bürger ohne Binnengrenzen zu fördern und dazu Regeln für die Kontrolle von Personen festzulegen, die die Außengrenzen der Staaten des Schengenraums überschreiten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2012, Association nationale d'assistance aux frontières pour les étrangers, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 23).

    Rn. 55 Was schließlich das Ziel von Art. 11 Abs. 1 des Schengenkodex betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Kodex ganz allgemein zu dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen gehört, in dem in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug insbesondere auf die Kontrollen an den Außengrenzen nach Art. 3 Abs. 2 EUV und Art. 67 Abs. 2 AEUV der freie Personenverkehr gewährleistet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2012, Association nationale d'assistance aux frontières pour les étrangers, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 25).

    Rn. 56 Nach dem sechsten Erwägungsgrund dieses Kodex liegen Kontrollen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten nicht nur im Interesse des Mitgliedstaats, an dessen Außengrenzen sie erfolgen, sondern auch im Interesse sämtlicher Mitgliedstaaten, die die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2012, Association nationale d'assistance aux frontières pour les étrangers, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 24).

  • FG Hamburg, 08.11.2013 - 4 K 109/11

    Ausfuhrerstattung: Schutz von Rindern beim Eisenbahntransport - Grenzen des …

    Die Berufung auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes gegenüber einer Unionsregelung ist zwar nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nur insoweit möglich, als die Union zuvor selbst eine Situation geschaffen hat, die ein berechtigtes Vertrauen erwecken kann (vgl. EuGH, Urteil vom 14.06.2012, C-606/10, Rz. 78;… Urteil vom 17.03.2011, C-221/09, Rz. 71;… Urteil vom 16.12.2008, C-47/07 P, Rz. 34;… Urteil vom 06.03.2003, C-14/01, Rz. 56).

    Die Berufung auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nur möglich, wenn auf Unionsebene und damit von einem Unionsorgan eine Lage geschaffen wurde, die ein berechtigtes Vertrauen in deren Fortbestand hervorrufen konnte (vgl. nur EuGH, Urteil vom 14.06.2012, C-606/10, Rz. 78;… Urteil vom 06.03.2003, C-14/01, Rz. 56).

    Eine solche unionsrechtswidrige nationale Verwaltungspraxis kann jedoch kein berechtigtes Vertrauen der Ausführer darauf begründen, weiterhin in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (…ständige Rechtsprechung des EuGH, vgl. etwa Urteil vom 20.06.2013, C-568/11, Rz. 52; Urteil vom 14.06.2012, C-606/10, Rz. 80 f.).

  • EuGH, 19.12.2024 - C-244/24

    Vorübergehender Schutz für Vertriebene aus der Ukraine: Ein Mitgliedstaat, der …

    Eine gegen das Unionsrecht verstoßende Praxis eines Mitgliedstaats kann nämlich bei einem Einzelnen, dem die so geschaffene Lage zugutekommt, kein berechtigtes Vertrauen begründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2012, Association nationale d'assistance aux frontières pour les étrangers, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 81, …und vom 17. November 2022, Avicarvil Farms, C-443/21, EU:C:2022:899, Rn. 39 bis 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …

    {FN:68} Vgl. z. B. Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal (…106/77, EU:C:1978:49, Rn. 17), und vom 14. Juni 2012, ANAFE (C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. Urteil vom 14. Juni 2012, ANAFE (C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 70 ff.), wo der Gerichtshof die Möglichkeit ablehnte, dass Inhaber von Wiedereinreiseerlaubnissen, die von den französischen Behörden unter Verstoß gegen den Schengener Kodex ausgestellt worden waren, sich auf Vertrauensschutz berufen konnten.

  • EuGH, 05.05.2015 - C-147/13

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit - …

    Rn. 94 Die unmittelbare Anwendbarkeit einer Verordnung gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass die Verordnung in Kraft tritt und zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung findet, ohne dass es irgendwelcher Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf, sofern die betreffende Verordnung nicht den Mitgliedstaaten die Aufgabe überlässt, selbst die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften zu erlassen, damit die Bestimmungen der Verordnung wirksam durchgeführt werden können (vgl. Urteile Bussone, 31/78, EU:C:1978:217, Rn. 32, und ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 72 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-575/12

    Drittstaatsangehörige können auch dann in das Hoheitsgebiet der Union einreisen, …

  • EuGH, 09.02.2017 - C-283/16

    S. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Art. 41 Abs. 1 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-101/15

    Pilkington Group u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2014 - C-575/12

    Air Baltic Corporation - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar darf gegen einen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2013 - C-568/11

    Agroferm - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1265/2001 - …

  • EuG, 14.07.2016 - T-661/14

    Lettland / Kommission - EAGFL, EGFL und ELER - Von der Finanzierung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2019 - C-386/18

    Coöperatieve Producentenorganisatie en Beheersgroep Texel - Vorlage zur …

  • EuG, 30.01.2018 - T-625/16

    Przedsiębiorstwo Energetyki Cieplnej/ ECHA

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht