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Rechtsprechung
   EuGH, 11.02.2015 - C-531/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1424
EuGH, 11.02.2015 - C-531/13 (https://dejure.org/2015,1424)
EuGH, Entscheidung vom 11.02.2015 - C-531/13 (https://dejure.org/2015,1424)
EuGH, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - C-531/13 (https://dejure.org/2015,1424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Marktgemeinde Straßwalchen u.a.

    Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Projekte, die einer Prüfung unterzogen werden müssen oder nicht - Aufschlussbohrungen - Anhang I Nr. 14 - Begriff "Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Marktgemeinde Straßwalchen u.a.

    Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Projekte, die einer Prüfung unterzogen werden müssen oder nicht - Aufschlussbohrungen - Anhang I Nr. 14 - Begriff "Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeit für eine Aufschluss-und eine Tiefbohrung im Rahmen einer Testförderung von Erdgas und Erdöl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Marktgemeinde Straßwalchen u.a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgerichtshof - Auslegung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) in der Fassung der Richtlinie 2009/31/EG ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 655
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.03.2011 - C-275/09

    Brussels Hoofdstedelijk Gewest u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 11.02.2015 - C-531/13
    Es führt insoweit aus, dass sich auf dem Gebiet der Marktgemeinde Straßwalchen etwa 30 Sonden zur Förderung von Erdgas befänden, die der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im streitigen Bescheid nicht berücksichtigt habe, obgleich aus den Urteilen Umweltanwalt von Kärnten (…C-205/08, EU:C:2009:767, Rn. 53) und Brussels Hoofdstedelijk Gewest u. a. (C-275/09, EU:C:2011:154, Rn. 36) hervorgehe, dass das Ziel der Richtlinie 85/337 nicht durch eine Aufsplitterung von Projekten umgangen werden dürfe.

    Die Nichtberücksichtigung der kumulativen Auswirkung eines Projekts mit anderen Projekten kann nämlich zur Folge haben, dass es der Verpflichtung zur Verträglichkeitsprüfung entzogen wird, obwohl es zusammengenommen mit anderen Projekten erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Brussels Hoofdstedelijk Gewest u. a., EU:C:2011:154, Rn. 36).

  • EuGH, 21.03.2013 - C-244/12

    Die österreichische Regelung, die bei der Änderung eines Flughafens nur für …

    Auszug aus EuGH, 11.02.2015 - C-531/13
    Dieser Spielraum wird jedoch durch die in Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie festgelegte Pflicht begrenzt, die Projekte, bei denen u. a. aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen ist, einer Untersuchung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt zu unterziehen (Urteil Salzburger Flughafen, C-244/12, EU:C:2013:203, Rn. 29).

    Rn. 41 Demgemäß wird mit den in Art. 4 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 85/337 erwähnten Kriterien und Schwellenwerten das Ziel verfolgt, die Beurteilung der konkreten Merkmale eines Projekts zu erleichtern, damit bestimmt werden kann, ob es der Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit unterliegt (Urteil Salzburger Flughafen, EU:C:2013:203, Rn. 30).

  • EuGH, 10.12.2009 - C-205/08

    Umweltanwalt von Kärnten - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Begriff …

    Auszug aus EuGH, 11.02.2015 - C-531/13
    Es führt insoweit aus, dass sich auf dem Gebiet der Marktgemeinde Straßwalchen etwa 30 Sonden zur Förderung von Erdgas befänden, die der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im streitigen Bescheid nicht berücksichtigt habe, obgleich aus den Urteilen Umweltanwalt von Kärnten (C-205/08, EU:C:2009:767, Rn. 53) und Brussels Hoofdstedelijk Gewest u. a. (…C-275/09, EU:C:2011:154, Rn. 36) hervorgehe, dass das Ziel der Richtlinie 85/337 nicht durch eine Aufsplitterung von Projekten umgangen werden dürfe.

    Rn. 46 Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 85/337 in der Tat ernsthaft in Frage gestellt wäre, wenn die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats bei der Entscheidung über die Frage, ob ein Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss, den in einem anderen Mitgliedstaat durchzuführenden Teil des Projekts außer Acht lassen dürften (Urteil Umweltanwalt von Kärnten, EU:C:2009:767, Rn. 55).

  • EuGH, 11.04.2013 - C-260/11

    Edwards und Pallikaropoulos - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 11.02.2015 - C-531/13
    Rn. 21 Desgleichen ist darauf hinzuweisen, dass sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz folgt, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. Urteil Edwards und Pallikaropoulos, C-260/11, EU:C:2013:221, Rn. 29).
  • EuGH, 30.04.2009 - C-75/08

    Mellor - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Pflicht zur …

    Auszug aus EuGH, 11.02.2015 - C-531/13
    Rn. 42 Daraus folgt, dass die zuständigen nationalen Behörden, die mit einem Antrag auf Genehmigung eines Projekts von Anhang II dieser Richtlinie befasst sind, eine besondere Prüfung der Frage vorzunehmen haben, ob unter Berücksichtigung der Kriterien in Anhang III der Richtlinie eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Mellor, C-75/08, EU:C:2009:279, Rn. 51).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-411/17

    Das belgische Gesetz über die Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke Doel 1 …

    Rn. 75 Schließlich ergibt sich aus einer Zusammenschau von Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der UVP-Richtlinie, dass unter Anhang I dieser Richtlinie fallende Projekte naturgemäß mit der Gefahr erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt behaftet sind und zwingend Gegenstand einer Umweltverträglichkeitsprüfung sein müssen (…vgl. in diesem Sinne zu dieser Prüfungspflicht Urteile vom 24. November 2011, Kommission/Spanien, C-404/09, EU:C:2011:768, Rn. 74, sowie vom 11. Februar 2015, Marktgemeinde Straßwalchen u. a., C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 20).
  • EuGH, 14.01.2016 - C-141/14

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Dieser Spielraum wird jedoch durch die in Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie festgelegte Pflicht begrenzt, die Projekte, bei denen u. a. aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen ist, einer Untersuchung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt zu unterziehen (Urteile Salzburger Flughafen, C-244/12, EU:C:2013:203, Rn. 29, und Marktgemeinde Straßwalchen u. a., C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 40).

    Rn. 93 Demgemäß wird mit den in Art. 4 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 85/337 erwähnten Kriterien und Schwellenwerten das Ziel verfolgt, die Beurteilung der konkreten Merkmale eines Projekts zu erleichtern, damit bestimmt werden kann, ob es der Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit unterliegt (Urteile Salzburger Flughafen, C-244/12, EU:C:2013:203, Rn. 30, und Marktgemeinde Straßwalchen u. a., C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 41).

    Rn. 94 Daraus folgt, dass die zuständigen nationalen Behörden, die mit einem Antrag auf Genehmigung eines unter Anhang II dieser Richtlinie fallenden Projekts befasst sind, eine besondere Prüfung der Frage vorzunehmen haben, ob unter Berücksichtigung der Kriterien in Anhang III der Richtlinie eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist (Urteil Marktgemeinde Straßwalchen u. a., C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 42).

    Die Nichtberücksichtigung der kumulativen Auswirkung eines Projekts mit anderen Projekten kann nämlich zur Folge haben, dass es der Verpflichtung zur Verträglichkeitsprüfung entzogen wird, obwohl es zusammengenommen mit anderen Projekten erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann (Urteil Marktgemeinde Straßwalchen u. a., C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 96 Daraus folgt, dass es einer nationalen Behörde bei der Prüfung, ob ein Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss, obliegt, die Auswirkungen zu prüfen, die das Projekt zusammen mit anderen haben könnte (Urteil Marktgemeinde Straßwalchen u. a., C-531/13, EU:C:2015:79, Rn. 45).

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Bei der Frage, ob ein Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss, kann deshalb der im Gebiet eines anderen Hoheitsträgers durchzuführende Teil dieses Vorhabens nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Februar 2015 - C-531/13 [ECLI:EU:C:2015:79], Marktgemeinde Straßwalchen u.a. - Rn. 43 ff., vom 28. Februar 2008 - C-2/07 [ECLI:EU:C:2008:133], Belgien - Rn. 27…, vom 25. Juli 2008 - C-142/07 - Rn. 44…, vom 10. Dezember 2009 - C-205/08 - Rn. 53 ff. …und vom 17. März 2011 - C-275/09 [ECLI:EU:C:2011:154], Belgien - Rn. 36).
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