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Rechtsprechung
   EuGH, 07.03.1996 - C-171/94, C-172/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,192
EuGH, 07.03.1996 - C-171/94, C-172/94 (https://dejure.org/1996,192)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.1996 - C-171/94, C-172/94 (https://dejure.org/1996,192)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 1996 - C-171/94, C-172/94 (https://dejure.org/1996,192)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen - Begriff des Übergangs - Übertragung einer Vertriebsberechtigung.

  • Judicialis

    Richtlinie 77/187/EWG vom 14. Februar 1977 Artikel 1 Absatz 1

  • EU-Kommission PDF

    Albert Merckx und Patrick Neuhuys gegen Ford Motors Company Belgium SA.

    Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 1 Absatz 1
    1. Sozialpolitik; Rechtsangleichung; Übergang von Unternehmen; Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer; Richtlinie 77/187; Geltungsbereich; Übergang; Begriff; Übertragung einer Vertriebsberechtigung für Kraftfahrzeuge ohne Übertragung von Aktiva oder unmittelbare ...

  • EU-Kommission

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Begriff des Unternehmensübergangs i.S. der Richtlinie 77/187/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Übergang - Begriff - Übertragung einer Vertriebsberechtigung für Kraftfahrzeuge ohne Übertragung von Aktiva oder unmittelbare ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahrung von Ansprüchen beim Übergang von Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen; Vertrieb von Kraftfahrzeugen; Übertragung einer Vertriebsberechtigung und übernahme eines Teils der Belegschaft

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Ford 1 -, - Albert Merckx, Patrick Neuhuys ./. Ford Motor Company Belgium S. A. -, Betriebsübergang, Übertragung einer Vertriebsberechtigung, Vertriebsrecht, Widerspruchsrecht des AN

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsübergang; Übertragung einer Vertriebsberechtigung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen - Begriff des Übergangs - Übertragung einer Vertriebsberechtigung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1996, 1253
  • NJW 1996, 1199
  • ZIP 1996, 882
  • NZA 1996, 413
  • BB 1996, 1065
  • DB 1996, 683
 
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Wird zitiert von ... (123)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    16 Was den ersten Teil der so formulierten Frage angeht, so besteht das entscheidende Kriterium für einen Übergang im Sinne der Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung darin, ob die fragliche Einheit ihre Identität bewahrt, was namentlich dann der Fall ist, wenn der Betrieb tatsächlich weitergeführt oder wiederaufgenommen wird (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91, Redmond Stichting, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 23).

    Alle diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert beurteilt werden (Urteil Redmond Stichting, a. a. O., Randnr. 24).

    Er hat demgemäß entschieden, daß die Richtlinie in allen Fällen anwendbar ist, in denen die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (vgl. insbesondere Urteil Redmond Stichting, a. a. O., Randnrn.

    29 So ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Richtlinie anwendbar auf die Kündigung eines Restaurant-Pachtvertrags und den anschließenden Abschluß eines neuen Pachtvertrags mit einem anderen Betreiber (Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup/Daddy' s Dance Hall, Slg. 1988, 739), auf die Kündigung eines Mietverhältnisses über Geschäftsräume und einen anschließenden Verkauf durch den Eigentümer (Urteil vom 15. Juni 1988 in der Rechtssache 101/87, Bork International, Slg. 1988, 3057) und schließlich auf die vollständige und endgültige Beendigung der Tätigkeit einer juristischen Person infolge des Entzugs öffentlicher Subventionen und die anschließende Gewährung dieser Subventionen an eine andere juristische Person mit gleicher Zielsetzung (Urteil Redmond Stichting, a. a. O.).

  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    21 Diese Umstände stehen der Anwendung der Richtlinie jedoch nicht entgegen, da angesichts der Art der ausgeuebten Tätigkeit die Übertragung von Aktiva für die Frage, ob die betroffene Einheit ihre wirtschaftliche Identität bewahrt hat, nicht ausschlaggebend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92, Schmidt, Slg. 1994, I-1311, Randnr. 16).
  • EuGH, 10.02.1988 - 324/86

    Tellerup / Daddy's Dance Hall

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    29 So ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Richtlinie anwendbar auf die Kündigung eines Restaurant-Pachtvertrags und den anschließenden Abschluß eines neuen Pachtvertrags mit einem anderen Betreiber (Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup/Daddy' s Dance Hall, Slg. 1988, 739), auf die Kündigung eines Mietverhältnisses über Geschäftsräume und einen anschließenden Verkauf durch den Eigentümer (Urteil vom 15. Juni 1988 in der Rechtssache 101/87, Bork International, Slg. 1988, 3057) und schließlich auf die vollständige und endgültige Beendigung der Tätigkeit einer juristischen Person infolge des Entzugs öffentlicher Subventionen und die anschließende Gewährung dieser Subventionen an eine andere juristische Person mit gleicher Zielsetzung (…Urteil Redmond Stichting, a. a. O.).
  • EuGH, 15.06.1988 - 101/87

    Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    29 So ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Richtlinie anwendbar auf die Kündigung eines Restaurant-Pachtvertrags und den anschließenden Abschluß eines neuen Pachtvertrags mit einem anderen Betreiber (Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup/Daddy' s Dance Hall, Slg. 1988, 739), auf die Kündigung eines Mietverhältnisses über Geschäftsräume und einen anschließenden Verkauf durch den Eigentümer (Urteil vom 15. Juni 1988 in der Rechtssache 101/87, Bork International, Slg. 1988, 3057) und schließlich auf die vollständige und endgültige Beendigung der Tätigkeit einer juristischen Person infolge des Entzugs öffentlicher Subventionen und die anschließende Gewährung dieser Subventionen an eine andere juristische Person mit gleicher Zielsetzung (…Urteil Redmond Stichting, a. a. O.).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    34 Nach dem Urteil vom 16. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-132/91, C-138/91 und C-139/91 (Katsikas u. a., Slg. 1992, I-6577, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.1985 - 105/84

    Foreningen af Arbejdsledere i Danmark / Danmols Inventar

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    33 Was den zweiten Teil der oben umformulierten Frage anbelangt, so hat der Gerichtshof im Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 105/84 (Danmols Inventar, Slg. 1985, 2639, Randnr. 16) ausgeführt, daß der mit der Richtlinie bezweckte Schutz gegenstandslos ist, wenn der Betroffene selbst aufgrund seiner eigenen, freien Entscheidung das Arbeitsverhältnis mit dem neuen Unternehmensinhaber nicht fortsetzt.
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Der Begriff "durch Rechtsgeschäft" des § 613a BGB ist wie der Begriff "durch vertragliche Übertragung" in Art. 1 Abs. 1a der Richtlinie 2001/23/EG (dazu ua. EuGH 7. März 1996 - C-171/94 - [Merckx und Neuhuys] Rn. 28, Slg. 1996, I-1253;… 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 63, Slg. 2011, I-7491) weit auszulegen, um dem Zweck der Richtlinie - dem Schutz der Arbeitnehmer bei einer Übertragung ihres Unternehmens - gerecht zu werden.
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …

    In den Urteilen, in denen er sich mit Fragen zum Widerspruchsrecht auseinandergesetzt hat (…Urteil vom 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 -, Slg. 1992, S. 1-6577; Urteil vom 7. März 1996 - C-171/94 und C-172/94 -, Slg. 1996, S. 1-1253;… Urteil vom 24. Januar 2002 - C-51/00 -, Slg. 2002, S. 1-969), wird vielmehr betont, dass die in Art. 3 Ziff. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG angeordnete Rechtsfolge des Betriebsübergangs, das heißt der Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber, zwingend ist.

    So heißt es in den Urteilen vom 16. Dezember 1992 (…C-132/91, C-138/91 und C-139/91, Slg. 1992, S. 1-6577) und 7. März 1996 (C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, S. 1-1253), es würde gegen Grundrechte des von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmers verstoßen, ihn zu verpflichten, das Arbeitsverhältnis gegen seinen Willen mit dem Erwerber fortzusetzen.

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …

    Rn. 44 Zum Kriterium der Organisation hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass es zu den Kriterien für die Bestimmung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 15, vom 2. Dezember 1999, Allen u. a., C-234/98, Slg. 1999, I-8643, Randnr. 27, vom 26. September 2000, Mayeur, C-175/99, Slg. 2000, I-7755, Randnr. 53, und vom 25. Januar 2001, Liikenne, C-172/99, Slg. 2001, I-745, Randnr. 34), er hat aber auch entschieden, dass eine Änderung der Organisationsstruktur der übertragenen Einheit der Anwendung der Richtlinie 2001/23 nicht entgegenstehen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnrn.
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