Rechtsprechung
EuGH, 10.12.1998 - C-127/96, C-229/96, C-74/97 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen
- Europäischer Gerichtshof
Hernández Vidal
- Europäischer Gerichtshof
Gómez Montaña
- Europäischer Gerichtshof
Santner
- EU-Kommission
Hernández Vidal
Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 1 Absatz 1
Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Kündigung eines mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Reinigungsvertrags durch ein Unternehmen, das selbst für die ... - EU-Kommission
Hernández Vidal
- Wolters Kluwer
Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen; Begriff der wirtschaftlichen Einheit; Beendigung eines ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen
- Judicialis
Richtlinie 77/187/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 77/187/EWG
Richtlinie 77/187 Art. 1 Abs. 1 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia Murcia - Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder ...
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 22.05.1996 - 6 Ca 3901/95
- ArbG Frankfurt/Main, 11.06.1996 - 6 Ca 3901/95
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
- EuGH, 10.12.1998 - C-127/96, C-229/96, C-74/97
Papierfundstellen
- EuZW 1999, 185
- NZA 1999, 253
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Im Anschluß an die Verkündung des Urteils vom 11. März 1997 in der RechtssacheC-13/95 (Süzen, Slg. 1997, I-1259) ist das Verfahren in den vorliegendenRechtssachen jeweils durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18.März 1997 ausgesetzt worden; der Gerichtshof hat die vorlegenden Gerichteaufgefordert, ihm mitzuteilen, ob sie ihre Fragen im Licht dieses Urteils und desUrteils vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 (Schmidt, Slg. 1994, I-1311)aufrechterhalten wollen.11 f., undzuletzt Urteil Süzen, Randnr. 10).
Nach Ansicht des Gerichtshofes können daher ein Fall, in dem ein Unternehmendurch Vertrag einem anderen Unternehmen die Verantwortung für dieDurchführung der Reinigungsarbeiten überträgt, die es vorher unmittelbarausgeführt hatte (Urteil Schmidt, Randnr. 14), und ein Fall, in dem einAuftraggeber, der die Reinigung seiner Räumlichkeiten einem ersten Unternehmeranvertraut hatte, den Vertrag mit diesem Unternehmer kündigt und zurDurchführung ähnlicher Arbeiten einen neuen Vertrag mit einem zweitenUnternehmer schließt (Urteil Süzen, Randnrn.
Der Begriff "Einheit" bezieht sich dabei auf eine organisierteGesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichenTätigkeit mit eigener Zielsetzung (Urteil Süzen, Randnr. 13).
DieseUmstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung unddürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (u. a. Urteile Spijkers, Randnr. 13,und Süzen, Randnr. 14).
Ihre Identitätergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihrenFührungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden undgegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (Urteil Süzen,Randnr. 15).
Daeine wirtschaftliche Einheit insoweit in bestimmten Branchen ohne relevantematerielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein kann, kann die Wahrung derIdentität einer solchen Einheit über ihren Übergang hinaus nicht von derÜbertragung von Betriebsmitteln abhängen (Urteil Süzen, Randnr. 18).
Denn in diesem Fall erwirbt der neue Unternehmensinhaber eineorganisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeitenoder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt(Urteil Süzen, Randnr. 21).
- EuGH, 10.12.1998 - C-229/96
Francisco Hernández Vidal - Sozialpolitik
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
In den verbundenen Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97.betreffend dem Gerichtshof nach Artikel 177 EG-Vertrag vom Tribunal Superiorde Justicia Murcia (Spanien) (C-127/96), vom Arbeitsgericht Frankfurt am Main(Deutschland) (C-229/96) und vom Juzgado de lo Social Nr. 1 Pontevedra(Spanien) (C-74/97) in den bei diesen anhängigen Rechtsstreitigkeiten Francisco Hernández Vidal SA.
Hoechst AG (C-229/96).
V., als Bevollmächtigten, — der Claro Sol SA, vertreten durch Rechtsanwalt José Antonio Otero Martín,Madrid, — der Red Nacional de Ferrocarriles Españoles (Renfe), vertreten durchRechtsanwalt Luis Fernando Díaz-Guerra Alvarez, Madrid, — der spanischen Regierung, vertreten durch Abogado del Estado RosarioSilva de Lapuerta, als Bevollmächtigte (C-74/97), — der deutschen Regierung, vertreten durch Regierungsrätin zur AnstellungSabine Maass (C-127/96 und C-229/96) und Ministerialrat Ernst Röder(C-229/96 und C-74/97), beide Bundesministerium für Wirtschaft, alsBevollmächtigte, — der belgischen Regierung, vertreten durch Jann Devadder,Verwaltungsdirektor im Juristischen Dienst des Ministeriums für AuswärtigeAngelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, alsBevollmächtigten (C-127/96), — der französischen Regierung, vertreten durch Jean-François Dobelle,stellvertretender Direktor in der Direktion für Rechtsfragen desMinisteriums für Auswärtige Angelegenheiten, und Anne de Bourgoing,Chargé de mission in dieser Direktion, als Bevollmächtigte (C-127/96), — der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch John E. Collins,Treasury Solicitor's Department, als Bevollmächtigten, Barrister Clive Lewis(C-127/96) und Lindsey Nicoll, Treasury Solicitor's Department, alsBevollmächtigte, sowie Barrister Sarah Moore (C-74/97), — der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch MariaPatakia (C-127/96, C-229/96 und C-74/97), Juristischer Dienst, alsBevollmächtigte, Isabel Martínez Del Peral (C-127/96 und C-74/97),Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, und Rechtsberater PeterHillenkamp (C-229/96) als Bevollmächtigten, aufgrund des Sitzungsberichts,.
Mit Beschlüssen vom 22. Februar 1996 (C-127/96), vom 11. Juni 1996 (C-229/96)und vom 28. Januar 1997 (C-74/97), beim Gerichtshof eingegangen am 22. April1996, am 1. Juli 1996 und am 20. Februar 1997, haben das Tribunal Superior deJusticia Murcia, das Arbeitsgericht Frankfurt am Main und das Juzgado de loSocial Nr. 1 Pontevedra gemäß Artikel 177 EG-Vertrag Fragen nach der Auslegungder Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung derRechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen derArbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen(…ABl. L 61, S. 26) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Die Gerichte haben dies mit Schreiben an den Gerichtshofvom 6. Mai 1997 (C-127/96), vom 24. Juli 1997 (C-229/96) und vom 22. April 1997(C-74/97) bejaht.
Das Verfahren in den vorliegenden Rechtssachen ist durchBeschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 2. Juni 1997 (C-127/96), vom 27.August 1997 (C-229/96) und vom 5. Juni 1997 (C-74/97) wiederaufgenommenworden.
Dieses Gericht ist der Ansicht, daß die Entscheidung des Rechtsstreits von derAuslegung der Richtlinie 77/187 abhängt, und hat daher das Verfahren ausgesetztund dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist die Arbeitstätigkeit, die im Reinigungsdienst für die Räumlichkeiteneines Unternehmens besteht, dessen hauptsächliche Tätigkeit imvorliegenden Fall nicht die Reinigung ist, sondern die Herstellung vonKaugummi und Süßwaren, das jedoch ständig der genannten Nebentätigkeitbedarf, ein "Betriebsteil"? 2. Kann ferner der Begriff "vertragliche Übertragung" die Auflösung eineshandelsrechtlichen Vertrages über die Leistung des Reinigungsdienstes nachdrei Jahren mit jährlicher Verlängerung nach Ablauf des dritten Jahresdurch Entscheidung des dienstberechtigten Unternehmens umfassen, undfalls diese Frage bejaht wird, kann dies davon abhängen, daß dasdienstberechtigte Unternehmen die Reinigung durch seine eigenenArbeitnehmer oder aufgrund eines neuen Vertragsabschlusses durch anderedurchführen läßt? Die Rechtssache C-229/96.
- EuGH, 18.03.1986 - 24/85
Spijkers / Benedik
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Die Richtlinie 77/187 soll gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes dieKontinuität der im Rahmen einer wirtschaftlichen Einheit bestehendenArbeitsverhältnisse unabhängig von einem Inhaberwechsel gewährleisten.Entscheidend für einen Übergang im Sinne der Richtlinie ist daher, ob die fraglicheEinheit ihre Identität bewahrt, was namentlich dann zu bejahen ist, wenn derBetrieb tatsächlich weitergeführt oder wiederaufgenommen wird (Urteil vom 18.März 1986 in der Rechtssache 24/85, Spijkers, Slg. 1986, 1119, Randnrn.DieseUmstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung unddürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (u. a. Urteile Spijkers, Randnr. 13,und Süzen, Randnr. 14).
- EuGH, 14.04.1994 - C-392/92
Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Im Anschluß an die Verkündung des Urteils vom 11. März 1997 in der RechtssacheC-13/95 (Süzen, Slg. 1997, I-1259) ist das Verfahren in den vorliegendenRechtssachen jeweils durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18.März 1997 ausgesetzt worden; der Gerichtshof hat die vorlegenden Gerichteaufgefordert, ihm mitzuteilen, ob sie ihre Fragen im Licht dieses Urteils und desUrteils vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 (Schmidt, Slg. 1994, I-1311)aufrechterhalten wollen.Nach Ansicht des Gerichtshofes können daher ein Fall, in dem ein Unternehmendurch Vertrag einem anderen Unternehmen die Verantwortung für dieDurchführung der Reinigungsarbeiten überträgt, die es vorher unmittelbarausgeführt hatte (Urteil Schmidt, Randnr. 14), und ein Fall, in dem einAuftraggeber, der die Reinigung seiner Räumlichkeiten einem ersten Unternehmeranvertraut hatte, den Vertrag mit diesem Unternehmer kündigt und zurDurchführung ähnlicher Arbeiten einen neuen Vertrag mit einem zweitenUnternehmer schließt (Urteil Süzen, Randnrn.
- EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Was die Modalitäten einer solchen Übertragung angeht, ist es unstreitig, daß dieRichtlinie 77/187 in allen Fällen anwendbar ist, in denen die natürliche oderjuristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigtendes Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (vgl.insbesondere Urteil vom 7. März 1996 in den Rechtssachen C-171/94 und C-172/94,Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 28). - EuGH, 19.09.1995 - C-48/94
Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk …
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Die Anwendbarkeit der Richtlinie 77/187 setzt jedoch voraus, daß es um denÜbergang einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit geht, deren Tätigkeitnicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschränkt ist (Urteil vom19. September 1995 in der Rechtssache C-48/94, Rygaard, Slg. 1995, I-2745,Randnr. 20). - EuGH, 12.11.1992 - C-209/91
Rask und Christensen / ISS Kantineservice
Auszug aus EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Der Umstand schließlich, daß die Reinigungstätigkeit für das Unternehmen, das fürderen Durchführung fortan selbst sorgen will, nur von untergeordneter Bedeutungist und nicht in einem notwendigen Zusammenhang mit dem Unternehmenszwecksteht, kann nicht zum Ausschluß dieses Vorgangs aus dem Anwendungsbereich derRichtlinie 77/187 führen (Urteil vom 12. November 1992 in den Rechtssachen C-209/91, Watson Rask und Christensen, Slg. 1992, I-5755, Randnr. 17, und UrteilSchmidt, Randnr. 14).
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
a) Dabei muss es um eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit gehen, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschränkt ist (ua. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31; 13. September 2007 - C-458/05 - [Jouini ua.] Rn. 31, Slg. 2007, I - 7301; 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 32, Slg. 2005, I-11237; 10. Dezember 1998 - C-127/96, C-229/96 und C-74/97 - [Hernández Vidal ua.] Rn. 26 mwN, Slg. 1998, I-8179; 19. September 1995 - C-48/94 - [Rygaard] Rn. 20, Slg. 1995, I-2745) . - BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19
Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …
Jedenfalls scheidet eine Bewertung als Fortführung der "bloßen" Tätigkeit (vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 41; 11. März 1997 - C-13/95 - [Süzen] Rn. 15; 10. Dezember 1998 - C-127/96, C-229/96 und C-74/97 - [Hernández Vidal ua.] Rn. 30; 10. Dezember 1998 - C-173/96 und C-247/96 - [Hidalgo ua.] Rn. 30) durch einen anderen (sog. - bloße - Funktionsnachfolge bzw. Auftragsnachfolge) aus. - EuGH, 06.09.2011 - C-108/10
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei …
Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (Urteile vom 10. Dezember 1998, Hernández Vidal u. a., C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Slg. 1998, I-8179, Randnrn.Unter diesen Umständen kann eine strukturierte Gesamtheit von Arbeitnehmern trotz des Fehlens nennenswerter materieller oder immaterieller Vermögenswerte einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne der Richtlinie 77/187 entsprechen (vgl. insbesondere in Bezug auf Reinigungsdienste Urteile Hernández Vidal u. a., Randnr. 27, und Hidalgo u. a., Randnr. 26, vgl. ebenso betreffend die Richtlinie 2001/23, Urteil vom 20. Januar 2011, CLECE, C-463/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 39).
Wenn diese Einheit ohne nennenswerte Vermögenswerte funktioniert, kann die Wahrung ihrer Identität nach ihrer Übernahme nicht von der Übernahme derartiger Vermögenswerte abhängen (Urteile Hernández Vidal u. a., Randnr. 31, Hidalgo u. a., Randnr. 31, und UGT-FSP, Randnr. 28).
In diesem Fall, der im Ausgangsrechtsstreit, wie vorstehend in Randnr. 50 dieses Urteils festgestellt worden ist, vorliegt, bewahrt die in Rede stehende Gruppe von Arbeitnehmern ihre Identität, wenn der neue Arbeitgeber die betreffende Tätigkeit weiterführt und einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil der Arbeitnehmer übernimmt (vgl. Urteile Hernández Vidal u. a., Randnr. 32, und UGT-FSP, Randnr. 29).
- EuGH, 20.01.2011 - C-463/09
CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …
So hat der Gerichtshof entschieden, dass die durch die Richtlinie 2001/23 kodifizierte Richtlinie 77/187 in allen Fällen anwendbar ist, in denen die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (vgl. Urteile vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 28, und vom 10. Dezember 1998, Hernández Vidal u. a., C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Slg. 1998, I-8179, Randnr. 23).Der Gerichtshof hat außerdem festgestellt, dass der Fall, dass ein Unternehmen ein anderes Unternehmen mit der Reinigung seiner Räumlichkeiten oder eines Teils derselben beauftragt hat und beschließt, den Vertrag mit diesem Unternehmen zu kündigen und fortan selbst für die Durchführung dieser Arbeiten zu sorgen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 77/187 fallen kann (vgl. Urteil Hernández Vidal u. a., Randnr. 25).
Der Gerichtshof hat zuvor darauf hingewiesen, dass eine wirtschaftliche Einheit in bestimmten Branchen ohne nennenswerte materielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein kann, so dass die Wahrung der Identität einer solchen Einheit über die sie betreffende Transaktion hinaus nicht von der Übertragung derartiger Betriebsmittel abhängen kann (vgl. Urteile Süzen, Randnr. 18, Hernández Vidal u. a., Randnr. 31, und UGT-FSP, Randnr. 28).
Denn dann erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (vgl. Urteile Süzen, Randnr. 21, Hernández Vidal u. a., Randnr. 32, vom 10. Dezember 1998, Hidalgo u. a., C-173/96 und C-247/96, Slg. 1998, I-8237, Randnr. 32, vom 24. Januar 2002, Temco, C-51/00, Slg. 2002, I-969, Randnr. 33, und UGT-FSP, Randnr. 29).
Zwar ist bei einer Reinigungstätigkeit wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs anzunehmen, dass es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt (vgl. in diesem Sinne Urteile Hernández Vidal u. a., Randnr. 27, Hidalgo u. a., Randnr. 26, sowie Jouini u. a., Randnr. 32), so dass eine Gesamtheit von Arbeiternehmern, der auf Dauer eine gemeinsame Reinigungstätigkeit zugewiesen ist, eine wirtschaftliche Einheit darstellen kann, ohne dass weitere Betriebsmittel vorhanden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Hernández Vidal u. a., Randnr. 27).
Ihre Identität ergibt sich aus mehreren untrennbar zusammenhängenden Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (vgl. in diesem Sinne Urteile Süzen, Randnr. 15, Hernández Vidal u. a., Randnr. 30, sowie Hidalgo u. a., Randnr. 30).
- EuGH, 09.09.2015 - C-160/14
Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren …
Für die Beantwortung dieser Frage ist zu berücksichtigen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass die durch die Richtlinie 2001/23 kodifizierte Richtlinie 77/187 in allen Fällen anwendbar war, in denen die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (vgl. Urteile Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, EU:C:1996:87, Rn. 28, Hernández Vidal u. a., C-127/96, C-229/96 und C-74/97, EU:C:1998:594, Rn. 23, sowie Amatori u. a., C-458/12, EU:C:2014:124, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof hat insbesondere darauf hingewiesen, dass den verschiedenen Kriterien notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und selbst nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewendet werden, unterschiedliches Gewicht zukommt (vgl. Urteile Süzen, C-13/95, EU:C:1997:141, Rn. 18, Hernández Vidal u. a., C-127/96, C-229/96 und C-74/97, EU:C:1998:594, Rn. 31, Hidalgo u. a., C-173/96 und C-247/96, EU:C:1998:595, Rn. 31, sowie in diesem Sinne UGT-FSP, C-151/09, EU:C:2010:452, Rn. 28).
- EuGH, 25.01.2001 - C-172/99
Liikenne
Ihre Identität ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (Urteile Süzen, Randnr. 15, Hidalgo u. a., Randnr. 30, und Allen u. a., Randnr. 27; siehe auch Urteil vom 10. Dezember 1998 in den Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Hernández Vidal u. a., Slg. 1998, I-8179, Randnr. 30).Den verschiedenen Kriterien für das Vorliegen eines Übergangs im Sinne der Richtlinie kommt daher notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit oder auch den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewendet werden, unterschiedliches Gewicht zu (Urteile Süzen, Randnr. 18, Hernández Vidal u. a., Randnr. 31, und Hidalgo u. a., Randnr. 31).
Zwar kann nach der Rechtsprechung eine wirtschaftliche Einheit in bestimmten Branchen ohne nennenswerte materielle oder immaterielle Betriebsmittel tätig sein, so dass die Wahrung der Identität einer solchen Einheit über die sie betreffende Transaktion hinaus nicht von der Übertragung von Betriebsmitteln abhängen kann (Urteile Süzen, Randnr. 18, Hernández Vidal u. a., Randnr. 31, und Hidalgo u. a., Randnr. 31).
Denn dann erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (Urteile Süzen, Randnr. 21, Hernández Vidal u. a., Randnr. 32, und Hidalgo u. a., Randnr. 32).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-463/09
CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b - …
7 - Urteile vom 11. März 1997, Süzen (C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 23), vom 10. Dezember 1998, Hernández Vidal u. a. (C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Slg. 1998, I-8179, Randnr. 32), und vom 24. Januar 2002, Temco (C-51/00, Slg. 2002, I-969, Randnr. 33).18 - Urteil Hernández Vidal u. a. (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 25).
26 - Urteil Hernández Vidal u. a. (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 27).
28 - Urteil Hernández Vidal u. a. (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 27).
41 - Vgl. Urteil Hernández Vidal u. a. (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 30).
44 - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Cosmas vom 24. September 1998, Hernández Vidal u. a. (C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Urteil vom 10. Dezember 1998, Slg. 1998, I-8179, Randnr. 80).
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98
Betriebsübergang - Notariat
Rs C-127/96, C-229/96 u. C-74/97 - NZA 1999, 253 Nr. 29 - 32 [Hernandez]). - BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98
Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung
Rs.C-127/96, C-229/96 u. C-74/97 - NZA 1999, 253 ff., zu Nr. 22, 23, 29 der Gründe). - Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
Francisco Hernández Vidal SA gegen Prudencia Gómez Pérez, María Gómez Pérez und …
A - Verbundene Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97.Rechtssache C-74/97 (Gómez Montaña).
C - Verbundene Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97.
Rechtssache C-74/97 (Gómez Montaña).
A - Verbundene Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97.
Antwort auf Frage 2 in der Rechtssache C-127/96 (Hernández Vidal), auf Frage 2 in der Rechtssache C-229/96 (Santner) und auf die Frage in der Rechtssache C-74/97 (Gómez Montaña).
- EuGH, 06.03.2014 - C-458/12
Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-344/18
ISS Facility Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - …
- EuGH, 13.09.2007 - C-458/05
Jouini u.a. - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der …
- EuGH, 29.07.2010 - C-151/09
UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von …
- EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Allen u.a.
- EuGH, 24.01.2002 - C-51/00
Temco
- BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01
Teilbetriebsübergang - Kündigung
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 2310/06
Steuerfreiheit der Umsätze eines gegenüber einem Theater selbständig tätigen …
- LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge
- LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst"; …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-466/07
Klarenberg - Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 135/99
Betriebsübergang: Betriebsübergang eines Theaters - Pachtablauf - …
- BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 162/99
Betriebsübergang
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 813/98
Klage auf Feststellung des Bestehens des Arbeitsverhältnisses bei …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 86/99
- ArbG Cottbus, 15.06.2020 - 11 Ca 10090/17
Wird der wesentliche Teil der Betriebsmittel - hier: der Busse - wegen …
- LAG Bremen, 19.10.2006 - 3 Sa 173/06
Berufungsbegründung des Betriebsveräußerers bei erstinstanzlicher Feststellung …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 166/98
Betriebsübergang nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Verpachtung eines …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 166/99
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 525/98
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 3 Sa 1253/18
Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche …
- BAG, 29.06.2000 - 8 AZR 307/99
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20
ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 3 Sa 1556/18
Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche …
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 54/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 60/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 58/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- ArbG Düsseldorf, 03.12.2020 - 10 Ca 3223/20
Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang trotz …
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 55/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 56/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 62/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 3 Sa 1558/18
Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche …
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 57/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 59/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 63/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- ArbG Cottbus, 15.06.2020 - 11 Ca 10093/17
Betriebsübergang im betriebsmittelgeprägten Betrieb ohne Übernahme der …
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 61/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 3 Sa 330/19
Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche …
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 3 Sa 1253/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 3 Sa 1556/18
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-232/04
Güney-Görres - Unternehmensübergang - Richtlinie 2001/23/EG - Begriff des …
- LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 2148/99
Wirsamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsübergangs; …
- LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99
Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen …
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 750/98
Betriebsübergang: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Übernehmer
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-151/09
UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-340/01
Abler u.a.
- BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 650/98
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang, rückständige …
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 3 Sa 330/19
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-478/03
Celtec
- Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-256/15
Nemec - Unionsrecht - Zeitlicher Anwendungsbereich - Richtlinie 2000/35 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-234/98
Allen u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2007 - C-458/05
Jouini u.a. - Unternehmensübergang- Begriffe der wirtschaftlichen Einheit und des …
- BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 160/98
- BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 161/98
- LAG Berlin, 22.11.2002 - 2 Sa 1624/02
Begriff des Betriebsübergangs; Voraussetzungen der Kündigung aus Anlass des …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-51/00
Temco
- LG Kleve, 14.09.2022 - 1 O 263/21
Rechtsprechung
EuG, 15.09.1998 - T-126/96 und C-127/96 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag - Mitteilung über die Einleitung eines Verfahrens - Nicht ausdrücklich erwähnte Beihilfen - Beihilfe für Unternehmen in den benachteiligten Gebieten - Umstrukturierung - Rückforderung der Beihilfe - Verjährung
- Europäischer Gerichtshof
BFM / Kommission
- Europäischer Gerichtshof
EFIM / Kommission
- EU-Kommission
Breda Fucine Meridionali SpA (BFM) und Ente partecipazioni e finanziamento industria manifatturiera (EFIM) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
1 Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen, die Rechtswirkungen erzeugen - Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens zur kontradiktorischen Prüfung der Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt (EG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 und 173) 2 ...
- EU-Kommission
Breda Fucine Meridionali SpA (BFM) und Ente partecipazioni e finanziamento industria manifatturiera
Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag - Mitteilung über die Eröffnung eines Verfahrens - Nicht ausdrücklich erwähnte Beihilfen - Beihilfe für Unternehmen in den benachteiligten Gebieten - Umstrukturierung - Rückforderung der Beihilfe - Verjährung.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über Maßnahmen Italiens zugunsten des Unternehmens Breda Fucine Meridionali SpA; Anforderungen an die Kommission hinsichtlich der Darstellung streitiger Maßnahmen als staatliche Beihilfen; Unvereinbarerklärung von ...
- Wolters Kluwer
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über Maßnahmen Italiens zugunsten des Unternehmens Breda Fucine Meridionali SpA; Anforderungen an die Kommission hinsichtlich der Darstellung streitiger Maßnahmen als staatliche Beihilfen; Unvereinbarerklärung von ...
- Judicialis
Entscheidung 96/614/EG; ; EGV Art. 92 Abs. 3 a; ; EGV Art. 93 Abs. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 29. Mai 1995, mit der die staatlichen Beihilfen, die Italien der Breda Fucine Meridionali SpA gewährt hat, für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden [C(96) 1643 def.]
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (20)
- EuGH, 21.03.1991 - 303/88
Italien / Kommission
Auszug aus EuG, 15.09.1998 - T-126/96
... Wenn Kapitalzuschüsse einesöffentlichen Kapitalgebers jedoch selbst langfristig von jeder Aussicht aufRentabilität absehen, sind sie als Beihilfen im Sinne des Artikels 92 EWG-Vertraganzusehen" (Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1991 in der RechtssacheC-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnrn.Schließlich war die Kommission unter diesen Umständen bei der Ausübung des ihrauf diesem Gebiet zustehenden weitgehenden Ermessens nicht gehalten, dienegative Beurteilung aller beanstandeten Maßnahmen, zu der sie gelangt war,durch Berücksichtigung einiger Anzeichen und Perspektiven der Verbesserung, aufdie sich die Klägerinnen berufen, abzuschwächen, da diese angesichts derallgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Lage von BFM zum Zeitpunkt derInterventionen als unwesentlich, in Anbetracht einer getrennt erstellten Bilanz fürdie "gewöhnliche Geschäftsführung" sogar als künstlich betrachtet werden konnten(siehe Urteil des Gerichtshofes vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89,Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnr. 14, und Urteil AirFrance/Kommission, Randnr. 98).
Die Kommission weist vor allem darauf hin, daß der Vorbehalt des Artikels 92Absatz 3 Buchstaben a und c des Vertrages einen wirklichenUmstrukturierungsplan voraussetze, damit die positiven Wirkungen der Beihilfe fürdie regionale Entwicklung dauerhaft sein könnten und somit die Auswirkungeneiner Wettbewerbsverzerrung ausgeglichen würden (Urteil des Gerichtshofes vom21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603,Randnr. 36).
- EuGH, 14.02.1990 - 301/87
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuG, 15.09.1998 - T-126/96
Diese Meldepflicht soll der Kommission jedochGelegenheit geben, ihre Kontrolle über jede beabsichtigte Einführung oderUmgestaltung von Beihilfen rechtzeitig und im allgemeinen Interesse derGemeinschaften auszuüben (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in derRechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 17).Außerdem dürfen einem Mitgliedstaat keinesfalls die Folgen seinesVerstoßes gegen die in Artikel 93 Absatz 3 des Vertrages vorgesehene Meldepflichtzugute kommen (Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 11).
Die Klägerinnen können sich vor demGericht nicht auf ein derartiges Dokument berufen, das der Kommission nicht imvorprozessualen Stadium vorgelegt wurde, da die Rechtmäßigkeit einerEntscheidung im Bereich staatlicher Beihilfen aufgrund der Informationen zubeurteilen ist, über die die Kommission bei Erlaß der Entscheidung verfügte (Urteildes Gerichtshofes vom 29. September 1996 in der Rechtssache C-241/94,Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 33).
- EuGH, 20.09.1990 - C-5/89
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuG, 15.09.1998 - T-126/96
Aus Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages geht nämlich hervor, daß die Kommissionentscheidet, "nachdem sie den Beteiligten eine Frist zur Äußerung gesetzt hat".Der Gerichtshof hat festgestellt, daß die Eröffnungsmitteilung lediglich dem Zweckdient, von den Beteiligten alle Auskünfte zu erhalten, die dazu beitragen können,der Kommission Klarheit über ihr weiteres Vorgehen zu verschaffen (Urteil desGerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72,Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813, Randnr. 19).Wie die französische Regierung bemerkt, kannsich der Begünstigte, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, nur dann aufein berechtigtes Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit einer Beihilfe berufen, wenndiese unter Beachtung der Bestimmungen des Artikels 93 des Vertrages gewährtwurde (Urteile des Gerichtshofes vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 17, und vom 14. Januar1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135,Randnr. 48).
- EuGH, 14.07.1972 - 48/69
ICI / Kommission
Auszug aus EuG, 15.09.1998 - T-126/96
19 und 20, und vom 14. Juli1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnrn. - EuGH, 15.07.1970 - 41/69
Chemiefarma / Kommission
Auszug aus EuG, 15.09.1998 - T-126/96
Eine Verjährungsfrist muß jedoch, um ihreAufgabe, die Rechtssicherheit zu gewährleisten, erfüllen zu können, vomGemeinschaftsgesetzgeber grundsätzlich im voraus festgelegt werden (z. B. Urteiledes Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACFChemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnrn. - EuGH, 21.03.1990 - 142/87
Belgien / Kommission
Auszug aus EuG, 15.09.1998 - T-126/96
Die Rückforderung sei im übrigen die logische Folge der Feststellung derRechtswidrigkeit der betreffenden Beihilfe (Urteil des Gerichtshofes vom 21. März1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959,Randnr. 66). - EuGH, 14.11.1984 - 323/82
Intermills / Kommission
Auszug aus EuG, 15.09.1998 - T-126/96
Die Klägerinnen weisen darauf hin, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14.November 1984 in der Rechtssache 323/82 (Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809,Randnr. 39) ausgeführt habe, daß "die Begleichung alter Schulden zu dem Zweck,den Bestand eines Unternehmens zu sichern, die Handelsbedingungen nichtnotwendigerweise im Sinne von Artikel 92 Absatz 3 in einer dem gemeinsamenInteresse zuwiderlaufenden Weise verändert, z. B. wenn eine Aktion mit einemUmstrukturierungsplan einhergeht". - EuGH, 21.03.1991 - C-305/89
Italien / Kommission
Auszug aus EuG, 15.09.1998 - T-126/96
Die Kommission weist vor allem darauf hin, daß der Vorbehalt des Artikels 92Absatz 3 Buchstaben a und c des Vertrages einen wirklichenUmstrukturierungsplan voraussetze, damit die positiven Wirkungen der Beihilfe fürdie regionale Entwicklung dauerhaft sein könnten und somit die Auswirkungeneiner Wettbewerbsverzerrung ausgeglichen würden (Urteil des Gerichtshofes vom21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603,Randnr. 36). - EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
Spanien / Kommission
Auszug aus EuG, 15.09.1998 - T-126/96
In diesem Zusammenhang hatder Gerichtshof klargestellt, daß, auch wenn das Verhalten des privaten Investors,mit dem die Intervention des öffentlichen Investors, der wirtschaftspolitische Zieleverfolgt, verglichen werden muß, nicht zwangsläufig das eines gewöhnlichenInvestors sein muß, der Kapital zum Zweck seiner mehr oder weniger kurzfristigenRentabilisierung anlegt, es doch wenigstens das einer privaten Holding oder einerprivaten Unternehmensgruppe zu sein hat, die eine globale oder sektoraleStrukturpolitik verfolgt und sich von längerfristigen Rentabilitätsaussichten leitenläßt (siehe insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 14. September 1994 in denverbundenen Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Spanien/Kommission,Slg. 1994, I-4103, Randnrn. - EuGH, 14.01.1997 - C-169/95
Spanien / Kommission
Auszug aus EuG, 15.09.1998 - T-126/96
Wie die französische Regierung bemerkt, kannsich der Begünstigte, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, nur dann aufein berechtigtes Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit einer Beihilfe berufen, wenndiese unter Beachtung der Bestimmungen des Artikels 93 des Vertrages gewährtwurde (Urteile des Gerichtshofes vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 17, und vom 14. Januar1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135,Randnr. 48). - EuG, 12.12.1996 - T-358/94
Compagnie nationale Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …
- EuGH, 29.02.1996 - C-56/93
Belgien / Kommission
- EuG, 12.12.1996 - T-380/94
Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et …
- EuG, 08.06.1995 - T-459/93
Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ; …
- EuG, 17.10.1991 - T-26/89
Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Disziplinarordnung - …
- EuGH, 03.10.1991 - C-261/89
Italien / Kommission
- EuGH, 14.09.1994 - C-42/93
Spanien / Kommission
- EuGH, 02.04.1998 - C-367/95
'Kommission / Sytraval und Brink''s France'
- EuGH, 12.07.1973 - 70/72
Kommission / Deutschland
- EuGH, 30.06.1992 - C-312/90
Spanien / Kommission
- BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zum …
Der Senat verkennt nicht, dass das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften es in ständiger Rechtsprechung abgelehnt hat, wegen der Verjährung im Gemeinschaftsrecht wurzelnder Ansprüche auf Rückzahlung rechtswidrig gewährter Beihilfen oder Zuschüsse im Wege der Analogie Vorschriften des nationalen Rechts oder für andere Sachverhalte einschlägige gemeinschaftsrechtliche Vorschriften heranzuziehen, weil eine Verjährungsfrist vom Gemeinschaftsgesetzgeber grundsätzlich im voraus festgelegt werden müsse, um ihre Aufgabe, die Rechtssicherheit zu gewährleisten, erfüllen zu können (vgl. EuG, Urteile vom 15. September 1998 - Rs. T-126/96 und T-127/96, Slg. 1998, II-3442, 3462 f Rn. 67, 68;… vom 17. September 2003 - Rs. T-137/01, Slg. 2003, II-3106, 3140 f Rn. 122, 123). - EuG, 05.08.2003 - T-116/01
P & O European Ferries (Vizcaya) / Kommission
Weiter trägt die Kommission vor, dass Artikel 88 Absatz 3 EG den Mitgliedstaaten eine förmliche Anmeldung vorschreibe (Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-126/96 und T-127/96, BFM und EFIM/Kommission, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 47) und dass eine Mitteilung durch die Anwälte der Klägerin in der Rechtssache T-116/01 nicht als Anmeldung angesehen werden könne.1993, C 75, S. 2] sowie Urteil BFM und EFIM/Kommission, Randnr. 47).
Ist die Kommission aufgrund einer ersten Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass eine staatliche Beihilfe mit dem Vertrag unvereinbar ist, oder hat sie hierbei nicht alle Schwierigkeiten hinsichtlich der Beurteilung der Vereinbarkeit dieser Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt ausräumen können, so ist sie nämlich nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, alle erforderlichen Stellungnahmen einzuholen und zu diesem Zweck das Verfahren des Artikels 88 Absatz 2 EG einzuleiten (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 39, sowie Urteil BFM und EFIM/Kommission, Randnr. 44).
Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Eröffnungsmitteilung lediglich dem Zweck dient, von den Beteiligten alle Auskünfte zu erhalten, die dazu beitragen können, der Kommission Klarheit über ihr weiteres Vorgehen zu verschaffen (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72, Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813, Randnr. 19, sowie Urteil BFM und EFIM/Kommission, Randnr. 45).
- EuG, 06.03.2003 - T-228/99
DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER …
Insbesondere darf das Gericht die wirtschaftliche Beurteilung des Urhebers der Entscheidung nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen (Urteile des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-126/96 und T-127/96, BFM und EFIM/Kommission, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 81, und Alitalia/Kommission, Randnr. 105 und die dort zitierte Rechtsprechung).
- EuG, 11.07.2002 - T-152/99
HAMSA / Kommission
20 bis 22; Urteile des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-126/96 und T-127/96, BFM und EFIM/Kommission, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 79, und vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-296/97, Alitalia/Kommission, Slg. 2000, II-3871, Randnr. 96).Insbesondere darf das Gericht die wirtschaftliche Beurteilung der Kommission nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen (Urteile BFM und EFIM/Kommission, Randnr. 81, und Alitalia/Kommission, Randnr. 105).
Hierzu genügt die Feststellung, dass die Klägerin und das Königreich Spanien nicht dargetan haben, dass diese Behauptung offensichtlich fehlerhaft ist (siehe oben, Randnrn. 80 bis 99), und dass ein privater Kapitalgeber, der Kapitalzuführungen in der vorliegenden Größenordnung in Betracht zieht, einen umfassenden Umstrukturierungsplan verlangen würde, der zur Herbeiführung der Rentabilität des Unternehmens geeignet ist (Urteil BFM und EFIM/Kommission, Randnr. 86).
- EuG, 22.10.2008 - T-309/04
TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen …
147 und 148, vom 15. September 1998, BFM und EFIM/Kommission, T-126/96 und T-127/96, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 81, vom 13. Juli 2000, Griesel/Rat, T-157/99, Slg. ÖD 2000, I-A-151 und II-699, Randnr. 41, und Corsica Ferries France/Kommission, oben in Randnr. 181 angeführt, Randnr. 58).Insbesondere sind die komplexen Würdigungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Kenntnisse zu prüfen, über die diese bei der Vornahme dieser Würdigungen verfügte (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, vom 10. Juli 1986, Belgien/Kommission, oben in Randnr. 136 angeführt, Randnr. 16, und vom 11. September 2003, Belgien/Kommission, C-197/99 P, Slg. 2003, I-8461, Randnr. 86; Urteile des Gerichts British Airways u. a./Kommission, oben in Randnr. 137 angeführt, Randnr. 81, BFM und EFIM/Kommission, oben in Randnr. 182 angeführt, Randnr. 88, und vom 11. Mai 2005, Saxonia Edelmetalle und ZEMAG/Kommission, T-111/01 und T-133/01, Slg. 2005, II-1579, Randnr. 67).
- EuG, 12.09.2007 - T-68/03
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE STAATLICHEN …
Die Klägerin könne sich daher nicht auf diesen neuen tatsächlichen Klagegrund berufen (vgl. e contrario die Schlussanträge von Generalanwalt Darmon in der Rechtssache Pleuger Worthington/Kommission, oben in Randnr. 34 angeführt, Nrn. 33 und 107, sowie Urteile des Gerichts British Airways u. a./Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 81, und vom 15. September 1998, BFM und EFIM/Kommission, T-126/96 und T-127/96, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 88).Die Kommission verweist darauf, dass nach der Rechtsprechung (vgl. Urteil BFM und EFIM/Kommission, oben in Randnr. 65 angeführt, Randnr. 98 bis 100) eine einfache Absichtserklärung nicht ausreiche, um eine Änderung eines Umstrukturierungsplans annehmen zu können.
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Beihilfen für notleidende Unternehmen nur dann für mit Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG vereinbar erklärt werden können, wenn sie mit einem tragfähigen Umstrukturierungsplan verbunden sind, der der Kommission im nötigen Detail vorzulegen ist (vgl. Urteile Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 79 angeführt, Randnrn. 45 und 46; Urteile des Gerichts BFM und EFIM/Kommission, oben in Randnr. 65 angeführt, Randnr. 98, und Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 151).
- EuG, 15.06.2000 - T-298/97
Alzetta u.a. / Kommission
Ein umsichtiger Wirtschaftsteilnehmer muß sich nämlich normalerweise vergewissern können, ob dieses Verfahren beachtet worden ist (Urteile des Gerichtshofes vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 16, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache Spanien/Kommission, Randnr. 51, sowie Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-126/96 und T-127/96, BFM und EFIM/Kommission, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 69). - EuG, 30.11.2009 - T-427/04
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIE RÜCKFORDERUNG …
14 und 17, und vom 11. November 2004, Demesa und Territorio Histórico de Álava/Kommission, C-183/02 P und C-187/02 P, Slg. 2004, I-10609, Randnr. 44; Urteile des Gerichts vom 15. September 1998, BFM und EFIM/Kommission, T-126/96 und T-127/96, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 69, und vom 10. April 2003, Scott/Kommission, T-366/00, Slg. 2003, II-1763, Randnr. 61).Allerdings ist die Möglichkeit für den Empfänger einer rechtswidrigen Beihilfe, sich auf außergewöhnliche Umstände zu berufen, aufgrund deren sein Vertrauen in die Ordnungsgemäßheit der Beihilfe geschützt ist, und sich daher ihrer Rückzahlung zu widersetzen, nicht auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts BFM und EFIM/Kommission, oben in Randnr. 254 angeführt, Randnr. 70, und vom 5. August 2003, P & O European Ferries [Vizcaya] und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, T-116/01 und T-118/01, Slg. 2003, II-2957, Randnrn.
- EuG, 10.12.2008 - T-388/02
Kronoply und Kronotex / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der …
Die in den Urteilen des Gerichts vom 12. Dezember 1996, AIUFFASS und AKT/Kommission (T-380/94, Slg. 1996, II-2169), und vom 15. September 1998, BFM und EFIM/Kommission (T-126/96 und T-127/96, Slg. 1998, II-3437), auf die sich die Klägerinnen berufen haben und in denen das Kriterium der Rentabilität als erheblich angesehen wurde, gewählten Lösungen sind auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.Die Kommission hat somit die sektoriellen Auswirkungen der geplanten Regionalbeihilfe abzuschätzen, um zu verhindern, dass sektorielle Probleme entstehen, die schwerer wiegen als das ursprüngliche regionale Problem (Urteil BFM und EFIM/Kommission, Randnr. 101).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-334/99
Deutschland / Kommission
14: - Vgl. Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. September 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-126/96 und T-127/96 (Breda Fucini u. a., Slg. 1998, II-3437, Randnr. 47).46: - Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-126/96 und T-127/96 (BFM und EFIM/Kommission, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 88).
47: - Urteil BFM und EFIM/Kommission (Randnrn. 83 und 84).
- EuG, 26.06.2008 - T-442/03
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER BESTIMMTE MASSNAHMEN …
- EuG, 09.09.2009 - T-227/01
Diputación Foral de Álava und Gobierno Vasco / Kommission - Staatliche Beihilfen …
- EuG, 29.09.2000 - T-55/99
CETM / Kommission
- EuG, 20.09.2011 - T-394/08
Regione autonoma della Sardegna / Kommission
- EuG, 07.06.2006 - T-613/97
UFEX u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Mit einer …
- EuG, 01.07.2004 - T-308/00
Salzgitter / Kommission
- EuG, 14.01.2004 - T-109/01
Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 06.03.2002 - T-127/99
Diputación Foral de Álava / Kommission
- EuG, 09.09.2009 - T-30/01
Diputación Foral de Álava / Kommission - Staatliche Beihilfen - Steuervorteile, …
- EuGH, 22.03.2001 - C-17/99
Frankreich / Kommission
- EuG, 13.06.2000 - T-204/97
EPAC / Kommission
- EuG, 05.11.2003 - T-130/02
Kronoply / Kommission
- EuG, 13.03.2003 - T-125/01
José Martí Peix / Kommission
- EuG, 17.09.2003 - T-137/01
Stadtsportverband Neuss / Kommission
- EuG, 12.05.1999 - T-164/96
Moccia Irme / Kommission
- EuG, 30.11.2009 - T-17/05
France Télécom / Kommission
- EuG, 01.07.2010 - T-62/08
ThyssenKrupp Acciai Speciali Terni / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 12.12.2000 - T-296/97
Alitalia / Kommission
- EuG, 22.02.2005 - T-383/03
Hynix Semiconductor / Rat - Vertraulichkeit - Einwände
- EuG, 22.01.2013 - T-308/00
Salzgitter / Kommission - Staatliche Beihilfen - Stahlindustrie - Steuerliche …
- EuG, 16.12.1999 - T-158/96
Acciaierie di Bolzano / Kommission
- EuG, 03.03.2010 - T-163/05
Das Gericht bestätigt die Entscheidungen der Kommission zur Übertragung zweier …
- EuG, 06.03.2002 - T-92/00
Diputación Foral de Álava / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-222/04
Cassa di Risparmio di Firenze
- EuG, 14.12.2005 - T-369/03
Arizona Chemical u.a. / Kommission - Richtlinie 67/548/EWG - Ablehnung der …
- EuG, 11.02.1999 - T-86/96
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd / Kommission
- EuG, 12.09.2007 - T-25/04
González y Díez / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen zur Deckung …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-74/00
Falck / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-15/98
Italien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-487/06
British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts …
- EuG, 30.09.2003 - T-346/02
Cableuropa u.a. / Kommission
- EuG, 10.04.2003 - T-369/00
Département du Loiret / Kommission
- EuG, 01.12.2004 - T-27/02
Kronofrance / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, …
- EuG, 04.04.2001 - T-288/97
Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission
- EuG, 06.10.2009 - T-8/06
FAB / Kommission - Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-278/02
Handlbauer
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-482/99
Frankreich / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2002 - C-113/00
Spanien / Kommission
- EuG, 23.11.2006 - T-217/02
Ter Lembeek / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten der …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-113/00
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-99/98
Österreich / Kommission
- EuG, 15.06.1999 - T-288/97
Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2002 - C-114/00
Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen
- EuG, 07.06.2001 - T-187/99
Agrana Zucker und Stärke / Kommission
- EuG, 06.10.1999 - T-123/97
Salomon / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2005 - C-276/03
Scott / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2004 - C-226/03
José Martí Peix / Kommission
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Francisco Hernández Vidal SA gegen Prudencia Gómez Pérez, María Gómez Pérez und Contratas y Limpiezas SL (C-127/96), Friedrich Santner gegen Hoechst AG (C-229/96), und Mercedes Gómez Montaña gegen Claro Sol SA und Red Nacional de Ferrocarriles Españoles (
Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen
- Europäischer Gerichtshof
Francisco Hernández Vidal
Sozialpolitik
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 22.05.1996 - 6 Ca 3901/95
- ArbG Frankfurt/Main, 11.06.1996 - 6 Ca 3901/95
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
- EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (22)
- EuGH, 10.12.1998 - C-173/96
Hidalgo u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
In der Rechtssache C-247/96 (Ziemann) wird jedoch zu klären sein, was unter dem Begriff der übergangsfähigen wirtschaftlichen Einheit zu verstehen ist.B - Verbundene Rechtssachen C-173/96 und C-247/96.
Rechtssache C-173/96 (Sánchez Hidalgo).
Rechtssache C-247/96 (Ziemann).
55 Die meisten der in den anhängigen Rechtsstreitigkeiten vorgelegten Fragen mit Ausnahme des in der Rechtssache C-247/96 (Ziemann) aufgeworfenen Problems der übergangsfähigen wirtschaftlichen Einheit könnten anhand der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes und insbesondere seines Urteils vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95 (Süzen)(18) beantwortet werden.
D - Verbundene Rechtssachen C-173/96 und C-247/96.
Rechtssache C-173/96 (Sánchez Hidalgo).
Rechtssache C-247/96 (Ziemann).
B - Verbundene Rechtssachen C-173/96 und C-247/96.
Antwort auf die Frage in der Rechtssache C-173/96 (Sánchez Hidalgo).
Rechtssache C-247/96 (Ziemann).
(74) - Diese Frage wird ausführlicher unten im Zusammenhang mit der Rechtssache C-247/96 (Ziemann) erörtert.
- EuGH, 14.04.1994 - C-392/92
Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
48 Das vorlegende Gericht ist der Auffassung, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere aus dem Urteil Schmidt vom 14. April 1994, ergebe sich, daß die Richtlinie immer dann anwendbar sei, wenn ein Unternehmen wie hier eine von verschiedenen Unternehmen bis dahin ausgeuebte Tätigkeit fortsetze oder wiederaufnehme.(14) - Es verweist u. a. auf die Urteile vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86 (Daddy's Dance Hall, Slg. 1988, 739), vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91 (Redmond Stichting, Slg. 1992, I-3189) und vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 (Schmidt, Slg. 1994, I-1311).
(36) - Im Urteil Schmidt (Randnr. 17) verwies der Gerichtshof unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (siehe die Urteile Spijkers, Randnr. 11, und Redmond Stichting, Randnr. 23) darauf, daß "sich die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ... u. a. daraus [ergibt], daß dieselbe oder eine gleichartige Geschäftstätigkeit vom neuen Inhaber tatsächlich weitergeführt oder wieder aufgenommen wird" (Hervorhebung von mir).
Zu der scharfen Kritik, die das Urteil Schmidt hervorrief (siehe z. B. die Untersuchung von Jean Déprez, "Transfert d'entreprise.
(38) - Randnr. 17. Siehe auch die in den Fußnoten 14 und 23 bereits angeführten Urteile Schmidt (Randnr. 16) sowie Merckx und Neuhuys (Randnr. 21).
(59) - Siehe auch die Urteile Schmidt (Randnr. 17), Spijkers (Randnr. 11) und Redmond Stichting (Randnr. 23), oben angeführt in den Fußnoten 14, 23 und wiederum 14.
(66) - Siehe Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 186/83 (Botzen, Slg. 1985, 519, Randnr. 15) und das in Fußnote 14 angeführte Urteil Schmidt (Randnr. 13).
- EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Hernández Vidal
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
A - Verbundene Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97.Rechtssache C-74/97 (Gómez Montaña).
C - Verbundene Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97.
Rechtssache C-74/97 (Gómez Montaña).
A - Verbundene Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97.
Antwort auf Frage 2 in der Rechtssache C-127/96 (Hernández Vidal), auf Frage 2 in der Rechtssache C-229/96 (Santner) und auf die Frage in der Rechtssache C-74/97 (Gómez Montaña).
- EuGH, 10.12.1998 - C-229/96
Francisco Hernández Vidal - Sozialpolitik
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
A - Verbundene Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97.Rechtssache C-229/96 (Santner).
C - Verbundene Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97.
A - Verbundene Rechtssachen C-127/96, C-229/96 und C-74/97.
Antwort auf Frage 1 in der Rechtssache C-127/96 (Hernández Vidal) und Frage 1 in der Rechtssache C-229/96 (Santner).
Antwort auf Frage 2 in der Rechtssache C-127/96 (Hernández Vidal), auf Frage 2 in der Rechtssache C-229/96 (Santner) und auf die Frage in der Rechtssache C-74/97 (Gómez Montaña).
- EuGH, 18.03.1986 - 24/85
Spijkers / Benedik
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
Ich möchte daran erinnern, daß der Gerichtshof im Urteil Spijkers u. a. diesen Gesichtspunkt anführt.(23) - Siehe das in Fußnote 2 angeführte Urteil Süzen (Randnr. 10) und die Urteile vom 18. März 1986 in der Rechtssache 24/85 (Spijkers, Slg. 1986, 1119, Randnrn. 11 f.) und zuletzt vom 7. März 1996 in den Rechtssachen C-171/94 und C-172/94 (Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 16).
(36) - Im Urteil Schmidt (Randnr. 17) verwies der Gerichtshof unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (siehe die Urteile Spijkers, Randnr. 11, und Redmond Stichting, Randnr. 23) darauf, daß "sich die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ... u. a. daraus [ergibt], daß dieselbe oder eine gleichartige Geschäftstätigkeit vom neuen Inhaber tatsächlich weitergeführt oder wieder aufgenommen wird" (Hervorhebung von mir).
(40) - Randnr. 20. Siehe auch das in Fußnote 23 angeführte Urteil Spijkers (Randnr. 13).
(62) - Siehe insbesondere die schon in den Fußnoten 23 und 14 angeführten Urteile Spijkers (Randnr. 13) und Redmond Stichting (Randnr. 24).
- EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
(23) - Siehe das in Fußnote 2 angeführte Urteil Süzen (Randnr. 10) und die Urteile vom 18. März 1986 in der Rechtssache 24/85 (Spijkers, Slg. 1986, 1119, Randnrn. 11 f.) und zuletzt vom 7. März 1996 in den Rechtssachen C-171/94 und C-172/94 (Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 16).(25) - Siehe z. B. die bereits angeführten Urteile Merckx und Neuhuys (Fußnote 23) und Süzen (Fußnote 2).
(61) - Siehe z. B. die bereits in den Fußnoten 23, 14, 22 und wiederum 14 angeführten Urteile Merckx und Neuhuys (Randnr. 30), Daddy's Dance Hall (Randnr. 10), Bork International (Randnr. 14) und Redmond Stichting (Randnr. 13).
In dem schon in Fußnote 23 angeführten Urteil Merckx und Neuhuys vom 7. März 1996 (Randnrn. 30 und 32) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß die Richtlinie auf den Fall anwendbar ist, daß ein Unternehmen, das eine Berechtigung zum Vertrieb von Kraftfahrzeugen für ein bestimmtes Gebiet besitzt, seine Tätigkeit einstellt und die Vertriebsberechtigung dann auf ein anderes Unternehmen übertragen wird, das - ohne Übertragung von Aktiva - einen Teil der Belegschaft übernimmt und für das bei der Kundschaft geworben wird.
- EuGH, 19.09.1995 - C-48/94
Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
Denn in diesem Fall erwirbt - entsprechend den Ausführungen im Urteil Rygaard ..., Randnummer 21 - der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt.".(28) - Siehe z. B. Urteil vom 19. September 1995 in der Rechtssache C-48/94 (Rygaard, Slg. 1995, I-2745, Randnrn.
(64) - Siehe z. B. die in den Fußnoten 28 und 2 angeführten Urteile Rygaard (Randnr. 20) und Süzen (Randnr. 13).
(77) - Siehe z. B. die schon in den Fußnoten 28 und 2 angeführten Urteile Rygaard (Randnr. 20) und Süzen (Randnr. 13).
- EuGH, 12.11.1992 - C-209/91
Rask und Christensen / ISS Kantineservice
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
91 Im Urteil Watson Rask(55) hat der Gerichtshof(56) folgendes ausgeführt: "Überträgt ein Unternehmer durch Vertrag einem anderen Unternehmer die Verantwortung für die Bewirtschaftung einer Einrichtung seines Unternehmens wie einer Kantine und übernimmt der Letztgenannte damit die Arbeitgeberpflichten gegenüber den dort beschäftigten Arbeitnehmern, so kann ein solcher Vorgang in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, wie er in Artikel 1 Absatz 1 festgelegt ist.97 Im Urteil Watson Rask(58) hat der Gerichtshof entschieden: "Das entscheidende Kriterium für die Antwort auf die Frage, ob es sich um einen Übergang im Sinne der Richtlinie handelt, besteht darin, ob die fragliche Einheit ihre Identität bewahrt, was insbesondere aus der tatsächlichen Weiterführung oder Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit folgt."(59) Ferner hat er ausgeführt(60), daß sämtliche den betreffenden Vorgang kennzeichnenden Tatsachen zu berücksichtigen sind, zu denen vor allem die Übernahme oder Nichtübernahme der Belegschaft durch den neuen Inhaber gehört.
(34) - Siehe auch Urteil Redmond Stichting, angeführt in Fußnote 14 (Randnr. 24), Urteil vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-209/91 (Watson Rask, Slg. 1992, I-5755, Randnr. 20) und Urteil Süzen, angeführt in Fußnote 2 (Randnr. 14).
(55) - Diese bereits in Fußnote 34 angeführte Rechtssache (C-209/91) betraf die Firma Philips, die aufgrund eines Vertrages den Betrieb der vier Kantinen für ihre Beschäftigten dem Verpflegungsunternehmen ISS übertragen hatte.
- EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
2 Die durch die vorliegenden Rechtssachen aufgeworfenen Fragen sind grossenteils durch das jüngst ergangene Urteil des Gerichtshofes vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95 (Süzen)(2) entschieden worden.55 Die meisten der in den anhängigen Rechtsstreitigkeiten vorgelegten Fragen mit Ausnahme des in der Rechtssache C-247/96 (Ziemann) aufgeworfenen Problems der übergangsfähigen wirtschaftlichen Einheit könnten anhand der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes und insbesondere seines Urteils vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95 (Süzen)(18) beantwortet werden.
(2) - Slg. 1997, I-1259.
- EuGH, 12.03.1998 - C-319/94
Dethier Équipement
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-127/96
(63) - Siehe z. B. das in Fußnote 14 angeführte Urteil Daddy's Dance Hall (Randnr. 14) und Urteil vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-319/94 (Dethier Équipement, Slg. 1998, I-1061, Randnr. 40).(69) - Siehe das in Fußnote 63 angeführte Urteil Dethier Équipement (Randnr. 37).
- EuGH, 14.07.1976 - 13/76
Dona / Mantero
- EuGH, 05.10.1988 - 196/87
Steymann / Staatssecretaris van Justitie
- EuGH, 10.02.1988 - 324/86
Tellerup / Daddy's Dance Hall
- EuGH, 15.06.1988 - 101/87
Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark
- EuGH, 19.05.1992 - C-29/91
Redmond Stichting / Bartol u.a.
- EuGH, 17.12.1987 - 287/86
Landsorganisationen i Danmark for Tjenerforbundet i Danmark / Ny Mølle Kro
- EuGH, 20.11.1997 - C-338/95
Wiener SI
- EuGH, 07.02.1985 - 186/83
Botzen Rotterdamsche Droogdok Maatschappij
- EuGH, 25.07.1991 - C-362/89
D'Urso u.a. / Marelli
- EuGH, 05.05.1988 - 144/87
Berg / Besselsen
- EuGH, 14.11.1996 - C-305/94
Rotsart de Hertaing / Benoidt und IGC Housing Service
- EuGH, 29.10.2009 - C-274/08
Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20
ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und …
69 Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas in den verbundenen Rechtssachen Hernández Vidal u. a. (C-127/96, C-229/96 und C-74/97, EU:C:1998:426, Nr. 80), in denen er die Situation, in der die Folge der Anwendung einer Richtlinie zu einer Voraussetzung für ihre Anwendung wird, als unlogisches Ergebnis oder Zirkelschluss charakterisiert. - Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-344/18
ISS Facility Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - …
Vgl. u. a., Davies, P., "Taken to the cleaners? Contracting Out of Services Yet Again", Industrial Law Journal , 1997, Nr. 26, S. 193; Laulom, S., "Les dialogues entre juge communautaire et juges nationaux en matière de transferts d'entreprise", Droit social , 1999, Nr. 9-10, S. 821, und Viala, Y., "Le maintien des contrats de travail en cas de transfert d'entreprise en droit allemand", Droit Social , 2005, Nr. 2, S. 203. Vgl. insoweit Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas in den verbundenen Rechtssachen Hernández Vidal u. a. (C-127/96, C-229/96 und C-74/97, EU:C:1998:426, Nrn. 78 bis 85, insbesondere Nr. 80), Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in den verbundenen Rechtssachen Güney-Görres und Demir (C-232/04 und C-233/04, EU:C:2005:395, Nr. 52), und Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache CLECE (C-463/09, EU:C:2010:636, Nrn. 62 bis 66).