Rechtsprechung
| BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 1 Satz 1; FamFG §§ 319 Abs. 1 Satz 1, 68
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung bei unterbliebener persönlicher Anhörung des Betroffenen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 62 Abs 1 FamFG, § 62 Abs 2 Nr 1 FamFG, § 68 Abs 3 FamFG
Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung bei unterbliebener persönlicher Anhörung des Betroffenen - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Persönliche Anhörung als Kernstück der Amtsermittlung im Unterbringungsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 68 Abs. 3; FamFG § 319 Abs. 1 S. 1
Persönliche Anhörung als Kernstück der Amtsermittlung im Unterbringungsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Persönliche Anhörung im Unterbringungsverfahren
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Persönliche Anhörung ist im Unterbringungsverfahren erforderlich!
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verfahrensfehler im Unterbringungsverfahren bei Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verfahrensfehler im Unterbringungsverfahren bei Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen
- haerlein.de (Kurzinformation)
Betreuungsrecht - Folgen einer Verletzung der Anhörungspflicht im Unterbringungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Hildesheim, 08.03.2013 - 42 XVII E 415
- LG Hildesheim, 14.05.2013 - 5 T 115/13
- BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 642
- MDR 2014, 678
- FGPrax 2014, 130
- FamRZ 2014, 649
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.08.2013 - XII ZB 691/12
Unterbringung des Betreuten: Bestellung zum Sachverständigen vor der Untersuchung …
Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13
Rn. 7 2. Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der - hier vorliegenden - Erledigung der Unterbringungsmaßnahme aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 691/12 - FamRZ 2013, 1725 Rn. 4).Insoweit war das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut auch der Betroffenen persönlich im Hinblick auf ihre Verfahrensfähigkeit (§ 275 FamFG) zur Verfügung zu stellen, nachdem die Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG, unter denen hiervon abgesehen werden kann, nicht vorlagen (Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 691/12 - FamRZ 2013, 1725 Rn. 11 mwN).
Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinn des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (st. Rspr. des Senats, zuletzt Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 691/12 - juris Rn. 18).
- BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10
Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im …
Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13
Es fehlte vielmehr auch an den Voraussetzungen, unter denen das Beschwerdegericht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG ausnahmsweise von der grundsätzlich gemäß §§ 68 Abs. 3 Satz 1, 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG gebotenen (erneuten) Anhörung der Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 11 ff.).Durch sie soll auch sichergestellt werden, dass sich das Gericht vor der Entscheidung über den mit einer Unterbringung verbundenen erheblichen Grundrechtseingriff einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschafft, durch den es in die Lage versetzt wird, eingeholte Sachverständigengutachten (§ 321 FamFG), ärztliche Stellungnahmen oder sonstige Zeugenaussagen zu würdigen (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 11 mwN).
- BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in …
Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13
Der Antrag ist jedoch im vorgenannten Sinne umzudeuten (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/12 - FamRZ 2012, 619 Rn. 7).Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 27 mwN).
- BGH, 08.08.2012 - XII ZB 671/11
Geschlossene Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungsfähigkeit einer …
Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13
Rn. 8 3. Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht haben die Betroffene in ihren Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 6) festzustellen ist. - BGH, 21.11.2012 - XII ZB 306/12
Unterbringungssache: Pflicht des Gerichts zur Einholung eines …
Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13
Dadurch soll eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung zur Feststellung der medizinischen Voraussetzungen einer Unterbringung sichergestellt werden (Senatsbeschluss vom 21. November 2012 - XII ZB 306/12 - FamRZ 2013, 211 Rn. 13). - BVerfG, 27.02.2013 - 2 BvR 1872/10
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13
Die persönliche Anhörung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert, zum Verfassungsgebot erhebt und so mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung (vgl. z.B. BVerfG NJW 1990, 2309, 2310 zu §§ 6 Abs. 1, 12 Abs. 2 Satz 2 UBG BW; BVerfG Beschluss vom 13. Februar 2013 - 2 BvR 1872/10 - juris Rn. 17 zu §§ 5 Abs. 1 Satz 1, 11 Abs. 2 FrhEntzG;… Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 319 Rn. 2 mwN). - BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88
Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung
Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13
Die persönliche Anhörung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert, zum Verfassungsgebot erhebt und so mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung (vgl. z.B. BVerfG NJW 1990, 2309, 2310 zu §§ 6 Abs. 1, 12 Abs. 2 Satz 2 UBG BW;… BVerfG Beschluss vom 13. Februar 2013 - 2 BvR 1872/10 - juris Rn. 17 zu §§ 5 Abs. 1 Satz 1, 11 Abs. 2 FrhEntzG;… Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 319 Rn. 2 mwN).
- BGH, 04.06.2014 - XII ZB 121/14
Betreuung: Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche …
Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der hier aufgrund Zeitablaufs eingetretenen Erledigung aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 7).Rn. 5 2. Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht zur ärztlichen Zwangsmaßnahme haben die Betroffene in ihren Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8) festzustellen ist.
Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 23 mwN) oder wenn eine Heilung im Nachhinein nicht mehr möglich ist (…Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 27 mwN).
Wie bei einer freiheitsentziehenden Maßnahme (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 27 mwN) bedeutet auch die gerichtliche Genehmigung der Einwilligung in eine Zwangsbehandlung stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinn des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG.
- BGH, 16.09.2015 - XII ZB 250/15
Gutachten im Unterbringungsverfahren für einen Betreuten zwecks Heilbehandlung: …
Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage setzt gemäß § 37 Abs. 2 FamFG voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014, XII ZB 330/13, FamRZ 2014, 649).Weil das Verfahren indes durch Zeitablauf erledigt ist und hier eine Zurückverweisung nicht in Betracht kommt, ist eine zusätzliche Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 6 mwN).
Rn. 6 2. Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der - hier vorliegenden - Erledigung der Unterbringungsmaßnahme aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 7 mwN).
Rn. 7 3. Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht haben die Betroffene in ihren Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN) festzustellen ist.
Dadurch soll eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung zur Feststellung der medizinischen Voraussetzungen einer Unterbringung sichergestellt werden (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 14 mwN).
Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 16 mwN).
Rn. 17 c) Die Betroffene ist durch diese Verfahrensmängel in ihrem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt worden (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 22 ff.).
- LG Wuppertal, 19.04.2018 - 25 KLs 9/14
Rechtsbeugung; Verstöße gegen Verfahrensrecht; Betreuungsrecht; verminderte …
Die nicht unverzüglich nachgeholte Anhörung des Betroffenen im Bereich einer Unterbringungsmaßnahme wiegt derart schwer, dass einer solchen Maßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet (BGH, Beschluss vom 29.01.2014, Az. XII ZB 330/13, zitiert nach juris).
- BGH, 18.04.2024 - 6 StR 386/23
BGH hebt Verurteilung einer Richterin wegen Rechtsbeugung auf
Die persönliche Anhörung der Betroffenen nach § 319 Abs. 1 Satz 1, § 331 Satz 1 Nr. 4 FamFG gehört zu den besonders bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2309, 2310 zum baden-württembergischen Unterbringungsgesetz; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13, NJW-RR 2014, 642, 644). - BGH, 21.09.2016 - XII ZB 57/16
Unterbringungsverfahren: Anhörung des Betroffenen in Abwesenheit des …
Rn. 5 1. Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der - hier vorliegenden - Erledigung der Unterbringungsmaßnahme aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 7 mwN).Rn. 6 2. Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht haben den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG - antragsgemäß - festzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN).
Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 27 mwN).
Rn. 16 bb) Auch wenn das Gericht zwar den Betroffenen persönlich angehört, dem Verfahrenspfleger, der die Wahrung der Belange des Betroffenen in dem Verfahren gewährleisten soll, aber keine Gelegenheit gegeben hat, an der Anhörung teilzunehmen, stellt das einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 24 ff. mwN).
- BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15
Betreuungssache: Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Rahmen einer …
Rn. 6 1. Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der - hier vorliegenden - Erledigung der Unterbringungsmaßnahme aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 7 mwN).Rn. 7 2. Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht haben die Betroffene in ihren Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN) festzustellen ist.
Sie ist Kernstück der Amtsermittlung (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 25 mwN).
Rn. 21 4. Die Betroffene ist durch diese Verfahrensmängel in ihrem Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt worden (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 22 ff.).
- BGH, 31.05.2017 - XII ZB 342/16
Unterbringungssache: Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung …
Dies ist nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN) festzustellen. - BGH, 13.05.2020 - XII ZB 541/19
Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer …
Sie führt hinsichtlich der zeitlich abgelaufenen Entscheidungen über die ärztlichen Zwangsmaßnahmen und die unterbringungsähnlichen Maßnahmen zur von der Rechtsbeschwerde beantragten Rechtswidrigkeitsfeststellung nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Norm des § 62 FamFG (…st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 20. November 2019 - XII ZB 222/19 - juris Rn. 4 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN) und zur Zurückverweisung der Sache, soweit es die Genehmigung der Unterbringung anbelangt.Rn. 18 a) Auf den Antrag des Betroffenen ist entsprechend § 62 Abs. 1 FamFG durch den Senat auszusprechen, dass die durch Zeitablauf erledigten Entscheidungen der beiden Vorinstanzen zu den ärztlichen Zwangsmaßnahmen den Betroffenen in seiner durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG grundrechtlich geschützten körperlichen Integrität und dem vom Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG mitumfassten Recht auf Selbstbestimmung hinsichtlich seiner körperlichen Integrität (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2018 - XII ZB 489/17 - FamRZ 2018, 1361 Rn. 17 …und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 195/17 - FamRZ 2018, 121 Rn. 29) und zu den unterbringungsähnlichen Maßnahmen (Isolierung und 5-Punkt-Fixierung) in seinem durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützten Freiheitsgrundrecht (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 14 ff. mwN und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 22 ff. mwN) verletzt haben.
- BGH, 30.08.2017 - XII ZB 430/16
Ärztliche Zwangsbehandlung im Rahmen einer strafrechtlichen einstweiligen …
Rn. 5 1. Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der - hier vorliegenden - Erledigung der Unterbringungsmaßnahme aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 7 mwN). - BGH, 13.09.2017 - XII ZB 185/17
Unterbringungssache: Voraussetzung der Zulässigkeit einer ärztlichen …
Dies ist nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN) festzustellen. - BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14
Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen …
- BGH, 14.10.2020 - XII ZB 146/20
Unterbringung - ohne Anhörung des Betroffenen
- BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14
Unterbringungssache: Notwendiger Inhalt der Beschlussformel bei der Genehmigung …
- BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15
Genehmigungsverfahren für eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betreuten: …
- BGH, 08.07.2015 - XII ZB 600/14
Unterbringungssache: Genehmigung der Zwangsmedikation eines untergebrachten …
- BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16
Rechtsbeschwerde bei Unterbringung einer Betreuten zum Zweck der zwangsweisen …
- BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15
Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem …
- BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17
Betreuungsache: Anhörung des Betroffenen ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers; …
- BGH, 24.07.2019 - XII ZB 160/19
Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren - und die unterbliebene …
- BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20
Verwertung des Sachverständigengutachtens durch das Amtsgericht als …
- OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
Entscheidung über eine medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug - …
- BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16
Unterbringungssache: Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren
- BGH, 02.09.2015 - XII ZB 114/15
Rechtliche Betreuung: Voraussetzungen für die gerichtliche Genehmigung einer …
- OLG Karlsruhe, 26.03.2018 - 2 Ws 79/18
Zwangsbehandlung bei einstweiliger Unterbringung: Notwendigkeit erneuter …
- BGH, 30.09.2020 - XII ZB 57/20
Angaben zur Durchführung und Dokumentation einer ärztlichen Zwangsmaßnahme in der …
- BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13
Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die …
- LG Saarbrücken, 17.03.2021 - 5 T 86/21
Zivilrechtliches Unterbringungsrecht
- BGH, 05.04.2017 - XII ZB 547/16
Anordnung der vorläufigen Unterbringung nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz …
- LG Freiburg, 15.08.2022 - 4 T 139/22
Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit: Unverzügliche Nachholung …
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