Rechtsprechung
| BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; BGB §§ 1601, 1603 Abs. 1, 1607 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; BGB § 1601; ; BGB § 1603 Abs. 1; ; BGB § 1607 Abs. 2
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; BGB §§ 1601, 1603 Abs. 1, 1607 Abs. 2
Verwandtenunterhalt: Ansprüche von Enkeln gegen ihre Großeltern - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Berufungsbegründung; Bemessung der Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Enkeln gegen ihre Großeltern; Festsetzung des angemessenen Selbstbehalts der Großeltern; Voraussetzungen für den Eintritt der Ersatzhaftung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des angefochtenen Urteils in der Berufungsbegründung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Anforderungen an Berufungsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zeitpunkt der Verpflichtung zu Unterhaltsleistungen von Senioren für ihre Enkel
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Enkelunterhalt - Bemessung des Selbstbehalts der Großeltern
Verfahrensgang
- AG Freiberg, 27.09.2002 - 1 F 283/00
- OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
- BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
Papierfundstellen
- NJW 2006, 142
- MDR 2006, 452
- FamRZ 2006, 26
- FamRZ 2007, 423
- FamRB 2006, 4
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (17)
- BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
Es begegnet deshalb keinen Bedenken, den - hier maßgeblichen - Anspruch auf Familienunterhalt im Fall der Konkurrenz mit anderen Unterhaltsansprüchen auf die einzelnen Familienmitglieder aufzuteilen und in Geldbeträgen zu veranschlagen (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860, 864 m.w.N.).Für ihn ist deshalb nicht von vornherein nur ein bestimmter Mindestbetrag anzusetzen, sondern der nach Maßgabe der ehelichen Lebensverhältnisse bemessene Unterhalt (Senatsurteil vom 19. Februar 2003 aaO S. 865).
Dabei kann auch schon die latente Unterhaltslast für einen Elternteil die ehelichen Lebensverhältnisse mitbestimmen (Senatsurteile vom 19. Februar 2003 aaO S. 865 und vom 25. Juni 2003 - XII ZR 63/00 - FamRZ 2004, 186, 187 f.).
- BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91
Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren …
Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
b) Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Enkeln gegen ihre Großeltern (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795).a) § 1603 Abs. 1 BGB gewährleistet jedem Unterhaltspflichtigen vorrangig die Sicherung seines eigenen angemessenen Unterhalts; ihm sollen grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigt (Senatsurteile vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795, 797 und vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 15/88 - FamRZ 1989, 272).
Der Senat hat deshalb die Auffassung gebilligt, daß der angemessene Selbstbehalt, der einem Verpflichteten bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen gegenüber dem Unterhaltsbegehren eines volljährigen Kindes als Mindestbetrag gewährt wird, um einen maßvollen Zuschlag erhöht wird, wenn das Unterhaltsbegehren anderer Verwandter zu beurteilen ist (Senatsurteil vom 26. Februar 1992 aaO S. 797).
- BGH, 25.06.2003 - XII ZR 63/00
Familienrecht - Elternunterhalt
Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
Dabei kann auch schon die latente Unterhaltslast für einen Elternteil die ehelichen Lebensverhältnisse mitbestimmen (…Senatsurteile vom 19. Februar 2003 aaO S. 865 und vom 25. Juni 2003 - XII ZR 63/00 - FamRZ 2004, 186, 187 f.).Danach erweist sich die Auffassung des Berufungsgerichts, der Beklagte sei durchgehend zu Unterhaltsleistungen an die Klägerin außerstande gewesen, als unzutreffend, auch wenn zu Recht davon abgesehen worden ist, den Selbstbehalt des Beklagten deshalb herabzusetzen, weil er preisgünstiger wohnte, als es der in den Mindestselbstbehalten eingearbeiteten Warmmiete entspricht (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2003 aaO S. 189).
- OLG Hamm, 12.06.2003 - 3 UF 460/02
Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
d) Bei dieser Sach- und Rechtslage ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn Großeltern im Fall der Inanspruchnahme auf Unterhalt für ihre Enkel zumindest die höheren Selbstbehaltsbeträge zugebilligt werden, die auch erwachsene Kinder gegenüber ihren unterhaltsbedürftigen Eltern verteidigen können (ebenso OLG Koblenz OLG-Report 2005, 22, 23 f.; OLG Schleswig FamRZ 2004, 1058, 1060 mit Anmerkung Luthin und OLG-Report 2004, 429; OLG Hamm FamRZ 2005, 57, 58;… Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 273; Schwab in Schwab/Henrich Familiäre Solidarität S. 55 und 53 f.; Lipp NJW 2002, 2201, 2204 f.; vgl. auch Luthin FamRB 2005, 19, 21;… gegenüber volljährigen Enkeln: Wendl/Pauling aaO § 6 Rdn. 20;… Luthin/Seidel aaO Rdn. 5041;… Gerhardt aaO 6. Kap. Rdn. 208 b; für eine großzügige Bemessung des Selbstbehalts: OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 2516).Ausgeschlossen oder zumindest erheblich erschwert ist die Rechtsverfolgung etwa, wenn der Unterhaltsberechtigte mit einem - auf der Zurechnung fiktiven Einkommens beruhenden - Vollstreckungstitel keinen Unterhalt erlangen kann, weil der Unterhaltspflichtige kein vollstreckungsfähiges Vermögen besitzt oder von dem Berechtigten nicht erwartet werden kann, die Zwangsvollstreckung in auch ihm dienende Vermögenswerte (etwa ein von ihm mitbewohntes Haus) zu betreiben (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 57; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 971, 973;… MünchKomm/Luthin aaO § 1607 Rdn. 5;… Staudinger/ Engler BGB Neubearbeitung 2000 § 1407 Rdn. 21;… Erman/Hammermann BGB 11. Aufl. § 1607 Rdn. 10;… Palandt/Diederichsen BGB 64. Aufl. § 1607 Rdn. 11).
- BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02
Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge
Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
Die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm ist entbehrlich, soweit aus den mitgeteilten Rechtsansichten deutlich wird, worin der Rechtsfehler gesehen wird (BGH Urteil vom 24. Juni 2003 - IX ZR 228/02 - WM 2003, 1581, 1582 m.w.N.).Dieses formale Begründungserfordernis setzt nicht die Schlüssigkeit der Berufungsgründe voraus (BGH Urteil vom 24. Juni 2003 aaO).
- BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
Den Abzug der vollständigen Darlehensraten, also sowohl des Zins- als auch des Tilgungsanteils, hat der Senat bei der Inanspruchnahme eines Unterhaltspflichtigen auf Zahlung von Elternunterhalt jedenfalls dann für rechtsbedenkenfrei gehalten, wenn und soweit sich die Verbindlichkeiten und die hieraus resultierenden Annuitäten in einer im Verhältnis zu den vorhandenen Einkünften angemessenen Höhe halten und die Verpflichtungen bereits zu einer Zeit eingegangen wurden, als der Unterhaltspflichtige noch nicht damit zu rechnen brauchte, für den Unterhalt seiner Eltern aufkommen zu müssen (Senatsurteil vom 19. März 2003 - XII ZR 123/00 - FamRZ 2003, 1179, 1180 ff.). - BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00
Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall
Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
Sein Maß bestimmt sich aber nach den ehelichen Lebensverhältnissen, so daß § 1578 BGB als Orientierungshilfe herangezogen werden kann (Senatsurteil vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537 und vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - FamRZ 2003, 363 m.Anm. Scholz aaO S. 514). - BGH, 22.02.1995 - XII ZR 80/94
Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Schwerstbehinderten
Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
Sein Maß bestimmt sich aber nach den ehelichen Lebensverhältnissen, so daß § 1578 BGB als Orientierungshilfe herangezogen werden kann (Senatsurteil vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537 …und vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - FamRZ 2003, 363 m.Anm. Scholz aaO S. 514). - BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99
Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern
Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
Mit Rücksicht darauf ist es gerechtfertigt, daß der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber seinen unterhaltsbedürftigen Eltern mit einem erhöhten Betrag, wie er in den Tabellen und Leitlinien insoweit als Mindestbetrag vorgesehen ist, angesetzt und gegebenenfalls noch dadurch erhöht wird, daß dem Unterhaltspflichtigen ein etwa hälftiger Anteil seines für den Elternunterhalt einsetzbaren bereinigten Einkommens zusätzlich verbleibt (Senatsurteil vom 23. Oktober 2002 - XII ZR 266/99 - FamRZ 2002, 1698, 1700 ff.). - BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 45/84
Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes
Auszug aus BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
Das dabei gewonnene Ergebnis ist revisionsrechtlich jedoch darauf zu überprüfen, ob es den anzuwendenden Rechtsgrundsätzen Rechnung trägt und angemessen ist (vgl. Senatsurteile vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678 und vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 - FamRZ 1986, 151). - BGH, 10.03.2004 - XII ZR 123/01
Zur Ersatzhaftung des Großvaters auf rückständigen Unterhalt für seine Enkelin …
- OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
Ersatzhaftung; Leistungsfähigkeit; Selbstbehalt
- BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 15/88
Höhe des angemessenen Unterhalts
- BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81
Bemessung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgrundsätzen
- OLG Schleswig, 12.12.2003 - 2 W 186/03
Verlängerung einer Betreuung: Auswahl des Betreuers
- OLG Koblenz, 17.05.2004 - 13 UF 199/04
Berechnung des Enkelunterhalts
- OLG Schleswig, 29.04.2004 - 13 UF 146/03
Unterhaltspflichten einer wiederverheirateten Mutter minderjähriger Kinder aus …
- BGH, 27.10.2021 - XII ZB 123/21
Bei finanziell leistungsfähigen Großeltern keine gesteigerte Unterhaltspflicht …
Rn. 14 b) Demgegenüber argumentiert die gegenteilige Auffassung vor allem mit dem Wortlaut des § 1603 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 BGB, der beim Verwandtenbegriff keine Einschränkungen vorsehe (vgl. OLG München FamRZ 2013, 793, 795; OLG Bamberg OLGR 2007, 520, 521;… BeckOGK/Gerlach [Stand: 1. August 2021] BGB § 1607 Rn. 20 ff.;… Botur in Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 3. Aufl. § 1603 Rn. 97 ff.;… Erman/Hammermann BGB 16. Aufl. § 1607 Rn. 3; Gutdeutsch FamRZ 2018, 5, 7 und FamRZ 2018, 492;… jurisPK-BGB/Viefhues [Stand: 31. August 2021] § 1603 Rn. 1214 f.;… MünchKommBGB/Langeheine 8. Aufl. § 1607 Rn. 7;… Palandt/von Pückler BGB 80. Aufl. § 1603 Rn. 46;… Soyka in Scholz/Kleffmann Praxishandbuch Familienrecht [Stand: September 2020] Teil J Rn. 84 ff.;… Staudinger/Klinkhammer BGB [2018] § 1607 Rn. 4, 7 und § 1603 Rn. 383; Volker FuR 2015, 136;… Wendl/Dose/Guhling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 5 Rn. 4;… Wendl/Dose/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 2 Rn. 396;… Wendl/Dose/Wönne Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 2 Rn. 1035; vgl. auch Senatsurteil vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 26, 28).Verwandter in diesem Sinne kann daher nicht nur der andere Elternteil - selbst wenn er seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind durch Betreuung erbringt (…vgl. BGHZ 189, 284 = FamRZ 2011, 1041 Rn. 41 mwN) - sein, sondern auch ein Großelternteil (vgl. Senatsurteile vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 26, 28 und vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590, 591).
Denn eine Inanspruchnahme wird in der Regel erst stattfinden, wenn der Unterhaltsverpflichtete sich selbst bereits in einem höheren Lebensalter befindet, seine Lebensverhältnisse demzufolge bereits längerfristig seinem Einkommensniveau angepasst hat, Vorsorge für sein eigenes Alter treffen möchte oder sogar bereits Rente bezieht und sich dann einer Unterhaltsforderung ausgesetzt sieht, für die nach der natürlichen Generationenfolge die Eltern aufzukommen haben und für die er deshalb nur nachrangig haftet (vgl. Senatsurteile vom 20. Dezember 2006 - XII ZR 137/04 - FamRZ 2007, 375, 376; vom 3. Mai 2006 - XII ZR 35/04 - FamRZ 2006, 1099 f. und vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 26, 28).
Das gilt ohne weiteres auch dann, wenn man nicht - wie das Oberlandesgericht - als angemessenen Selbstbehalt des Großvaters lediglich 1.800 EUR ansetzt (vgl. Ziffer 21.3.2. der Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts), sondern der Senatsrechtsprechung entsprechend (vgl. Senatsurteile vom 20. Dezember 2006 - XII ZR 137/04 - FamRZ 2007, 375, 376; vom 3. Mai 2006 - XII ZR 35/04 - FamRZ 2006, 1099 f. und vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 26, 28) diesem Selbstbehalt auch die Hälfte des 1.800 EUR übersteigenden Betrags, mithin hier [(3.473 EUR - 1.800 EUR) : 2 = rund] 837 EUR, hinzurechnet.
- BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08
Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen einen wiederverheirateten …
Da der Anspruch auf Familienunterhalt nach seiner Ausgestaltung allerdings nicht auf Gewährung einer - frei verfügbaren - laufenden Geldrente für den jeweils anderen Ehegatten, sondern als gegenseitiger Anspruch der Ehegatten darauf gerichtet ist, dass jeder von ihnen seinen Beitrag entsprechend seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion leistet (Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - FamRZ 2003, 363, 366; vom 29. Oktober 2003 - XII ZR 115/01 - FamRZ 2004, 24, 25 und vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 26, 29) wird er grundsätzlich nicht beziffert. - BVerwG, 19.05.2016 - 5 C 36.15
Pflegegeld; Kosten; Sachaufwand; Hilfe; Erziehung; Verwandtenpflege; Großeltern; …
Rn. 17 (1) Geht es - wie hier - um die Inanspruchnahme von Großeltern auf Unterhalt für ihre Enkel, sind den Unterhaltspflichtigen zumindest die höheren Selbstbehaltsbeträge zuzubilligen, die auch erwachsene Kinder gegenüber ihren unterhaltsbedürftigen Eltern verteidigen können (vgl. BGH, Urteile vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - NJW 2006, 142 Rn. 27 …und vom 20. Dezember 2006 - XII ZR 137/04 - NJW-RR 2007, 433 Rn. 10).Wegen ihrer gemäß § 1607 Abs. 1 und 2 Satz 2 BGB als Ersatzhaftung ausgestalteten nachrangigen Haftung müssen sie sich finanziell im Verhältnis zu ihren Enkelkindern nicht in gleicher Weise wie Eltern im Verhältnis zu ihren minderjährigen oder noch in Ausbildung befindlichen Kindern einschränken (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - NJW 2006, 142 Rn. 21, 23, 25 m.w.N.).
Deshalb ist es entsprechend dem Unterhaltsverhältnis zwischen Kindern und Eltern gerechtfertigt, den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber seinen unterhaltsbedürftigen Enkeln mit einem erhöhten Betrag, wie er in den Tabellen und Leitlinien insoweit als Mindestbetrag vorgesehen ist, anzusetzen und dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich noch etwa den hälftigen Anteil seines für den Elternunterhalt einsetzbaren bereinigten Einkommens zu belassen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - NJW 2006, 142 Rn. 22 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 23. Oktober 2002 - XII ZR 266/99 - BGHZ 152, 217 ;… Beschluss vom 5. Februar 2014 - XII ZB 25/13 - BGHZ 200, 157 Rn. 46).
- BGH, 13.09.2012 - III ZB 24/12
Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt bei Angriffen gegen die …
Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Juni 2003 - III ZB 71/02, NJW 2003, 2532, 2533;… vom 30. Oktober 2008 - III ZB 41/08, NJW 2009, 442, 443 Rn. 12 …und vom 26. Februar 2009 - III ZB 67/08, BeckRS 2009, 08726 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 133/02, NJW-RR 2003, 1580; Urteile vom 24. Juni 2003 - IX ZR 228/02, NJW 2003, 3345 f, insoweit in BGHZ 155, 199 nicht abgedruckt; vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04, NJW 2006, 142, 143 Rn. 12, 15 …und vom 14. November 2005 - II ZR 16/04, NJW-RR 2006, 499, 500 Rn. 9;… Beschlüsse vom 22. November 2006 - XII ZB 130/02, BeckRS 2006, 15202 Rn. 6;… vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06, NJW-RR 2008, 1308 Rn. 11;… vom 31. August 2010 - VIII ZB 13/10, WuM 2011, 48 Rn. 7;… vom 1. März 2011 - XI ZB 26/08, BeckRS 2011, 07182 Rn. 11;… vom 6. Dezember 2011 - II ZB 21/10, NJW-RR 2012, 440 Rn. 7 mwN …und vom 2. Februar 2012 - V ZB 184/11, NJW-RR 2012, 397 Rn. 6). - BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10
Kindesunterhalt: Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern
Das gilt insbesondere, wenn er seinen Abkömmling im Falle eigener Bedürftigkeit nicht seinerseits auf Zahlung von Elternunterhalt wird in Anspruch nehmen können (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 26, 28). - BGH, 18.07.2012 - XII ZR 91/10
Übergang des Unterhaltsanspruch eines erwachsenen Kindes auf den …
Rn. 17 (2) Ist der Unterhaltspflichtige - wie hier - verheiratet, gehört zu dessen nach § 1603 Abs. 1 BGB beim Verwandtenunterhalt zu berücksichtigenden sonstigen Verbindlichkeiten auch die Unterhaltspflicht gegenüber seiner Ehefrau nach §§ 1360, 1360 a BGB, soweit diese nicht über ausreichendes eigenes Einkommen verfügt (Senatsurteil vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 27, 29). - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2018 - L 11 AS 1373/14
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Aufwendungen …
Dem Unterhaltsverpflichteten sollen grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigt (BGH, Urteil vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 -, Rn. 20). - OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06
Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit
Diese Situation erfasst aber nicht zwingend auch die des Zusammenlebens mit einem Dritten (vgl. BGH FamRZ 2002, 742; 2004, 24; FamRZ 2006, 26). - OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
Umfang der Auskunftspflicht des neu verheirateten, barunterhaltspflichtigen …
Da der Anspruch auf Familienunterhalt nach seiner Ausgestaltung allerdings nicht auf Gewährung einer - frei verfügbaren - laufenden Geldrente für den jeweils anderen Ehegatten, sondern als gegenseitiger Anspruch der Ehegatten darauf gerichtet ist, dass jeder von ihnen seinen Beitrag entsprechend seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion leistet (BGH, FamRZ 2004, 24/25; FamRZ 2006, 26/29) wird er grundsätzlich nicht beziffert. - BGH, 20.12.2006 - XII ZR 137/04
Voraussetzungen und Umfang der Unterhaltspflicht von Großeltern gegenüber …
Das rechtfertigt es, ihnen generell die erhöhten Selbstbehaltsbeträge, wie sie auch im Rahmen des Elternunterhalts gelten, zuzubilligen (Senatsurteile vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 26, 28 m.Anm. Duderstadt FamRZ 2006, 30 f. und Luthin FamRB 2006, 4 f. und ff. 206, 54 f. und vom 3. Mai 2006 - XII ZR 35/04 - FamRZ 2006, 1099). - OLG Dresden, 08.02.2021 - 23 UF 474/20
- LSG Hessen, 28.08.2017 - L 9 AS 228/17
1. Unterhaltsbezogene Aufwendungen sind nur dann nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 …
- BGH, 03.05.2006 - XII ZR 35/04
Voraussetzungen und Umfang des Enkelunterhalts
- OLG Dresden, 07.05.2009 - 10 U 1816/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus einem unter …
- OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 12 U 104/08
Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einer Fußoperation
- OLG Köln, 19.01.2010 - 25 UF 48/09
Höhe des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen im Rentenalter
- OLG Köln, 08.06.2010 - 25 UF 232/09
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines arbeitsunfähigen Erwachsenen gegen …
- OLG Hamm, 12.02.2008 - 27 U 122/07
Keine Pflicht des Insolvenzverwalters zur Weiterleitung von Insolvenzgeldanträgen …
- OLG Düsseldorf, 05.09.2006 - 4 U 68/05
Verschulden des Geschäftsführers bei Schadensersatzansprüchen wegen …
- OLG Brandenburg, 22.11.2007 - 12 U 82/07
Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung
- LG Hamburg, 28.09.2011 - 318 S 25/11
Beschlussanfechtung: Verspätetes Vorbringen des Klägers
- LAG Düsseldorf, 03.06.2009 - 12 Sa 1601/08
Auslegung einer Versorgungszusage - Wechsel von Vollzeit in (Alters)Teilzeit
- LG Wuppertal, 23.04.2014 - 8 S 56/13
Schadensersatzbegehren aufgrund eines Verkehrsunfalls; Darlegung einer …
- LAG Düsseldorf, 03.02.2010 - 12 Sa 1346/09
Tariflicher Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitvertrages im Blockmodell
- VG Oldenburg, 26.06.2007 - 13 A 3270/06
Bedarf; Erziehung; Erziehungsbeitrag; Erziehungsfreibetrag; Großeltern; Hilfe; …
- OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 103/08
Schadensersatzanspruch eines Gesamtvollstreckungsverwalters: Anspruch im …
- VG Schleswig, 14.09.2006 - 15 A 273/05
- VG Münster, 17.05.2011 - 6 K 1143/09
Reduzierung des Unterhaltsanspruchs aufgrund der mit der Gewährung von …
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2024 - L 13 AS 187/22
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Rechtsprechung
| BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 5 Satz 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BGB § 1909; ; FGG § 50; ; HKiEntÜ Art. 13
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht; Notwendigkeit einer vorläufigen Regelung zur Abwehr schwerer Nachteile ; Vertretungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde im Falle ...
- rechtsportal.de
FGG § 50; HKiEntÜ
Wahrnehmung der Rechte des Kindes im Verfahren nach HKiEntÜ; Bestellung eines Ergänzungspflegers - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 01.12.2004 - 20 F 414/04
- OLG Koblenz, 04.01.2005 - 13 UF 962/04
- AG Koblenz, 11.02.2005 - 20 F 414/04
- OLG Koblenz, 11.03.2005 - 13 WF 216/05
- AG Koblenz, 24.03.2005 - 20 F 414/04
- OLG Koblenz, 28.04.2005 - 13 WF 368/05
- AG Koblenz, 04.05.2005 - 20 F 414/04
- AG Koblenz, 20.05.2005 - 20 F 414/04
- OLG Koblenz, 30.05.2005 - 13 WF 455/05
- OLG Koblenz, 08.06.2005 - 13 WF 501/05
- AG Koblenz, 22.06.2005 - 20 F 414/04
- BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
- BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 1465/05
- BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05
- OLG Koblenz, 11.03.2011 - 13 WF 216/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1657
- AnwBl 2006, 49
- FamRB 2006, 4
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Minderjährigenbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
Zwar ist dies grundsätzlich Aufgabe eines im Falle eines Interessenwiderstreits zwischen dem Kind und seinem gesetzliche Vertreter gemäß § 1909 BGB zu bestellenden Ergänzungspflegers (vgl. BVerfGE 72, 122 ;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Oktober 1994, NJW 1995, S. 2023).Zweifel an der Befugnis des Beschwerdeführers, seinen Sohn zu vertreten, stehen dem Erlass einer einstweiligen Anordnung gleichwohl nicht entgegen, weil eine ordnungsgemäße Vertretung nicht rechtzeitig sichergestellt war und dem Sohn des Beschwerdeführers dadurch Schaden drohte, dass er die Entscheidungen über seine Rückführung wegen seiner Minderjährigkeit nicht angreifen kann (vgl. BVerfGE 72, 122 ;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Oktober 1994, NJW 1995, S. 2023).
- BVerfG, 13.10.1994 - 1 BvR 1799/94
Einstweilige Anordnung gegen die Rückführung von Kindern nach Afghanistan
Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
Zwar ist dies grundsätzlich Aufgabe eines im Falle eines Interessenwiderstreits zwischen dem Kind und seinem gesetzliche Vertreter gemäß § 1909 BGB zu bestellenden Ergänzungspflegers (vgl. BVerfGE 72, 122 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Oktober 1994, NJW 1995, S. 2023).Zweifel an der Befugnis des Beschwerdeführers, seinen Sohn zu vertreten, stehen dem Erlass einer einstweiligen Anordnung gleichwohl nicht entgegen, weil eine ordnungsgemäße Vertretung nicht rechtzeitig sichergestellt war und dem Sohn des Beschwerdeführers dadurch Schaden drohte, dass er die Entscheidungen über seine Rückführung wegen seiner Minderjährigkeit nicht angreifen kann (vgl. BVerfGE 72, 122 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Oktober 1994, NJW 1995, S. 2023).
- OLG Koblenz, 04.01.2005 - 13 UF 962/04
Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
6. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Januar 2005 - 13 UF 962/04 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 1. Dezember 2004 - 20 F 414/04 - .Die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Koblenz vom 1. Dezember 2004 - 20 F 414/04 - in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Januar 2005 - 13 UF 962/04 - wird einstweilen bis zur Entscheidung der Hauptsache, längstens bis zum 22. Januar 2006, ausgesetzt.
- BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
Dieses geschehe bei Kindern, deren Alter und Reife eine eigene Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte nicht erlaube, durch einen Vertreter, den § 50 FGG als Verfahrenspfleger vorsehe (vgl. BVerfGE 99, 145 ). - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Wechsel der Pflegeeltern
Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
Rn. 10 Die Verfassungsbeschwerde ist nicht verfristet, da für den Beginn der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG auf die Kenntnis des Ergänzungspflegers abzustellen ist (vgl. BVerfGE 75, 201 ). - BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94
Aussetzung der Anwendung von § 78 Absatz 1 und 2 ZPO in den neuen Bundesländern
Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 328 ). - OLG Koblenz, 08.06.2005 - 13 WF 501/05
Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
gegen 1. den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 22. Juni 2005 - 20 F 414/04 -, 2. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 8. Juni 2005 - 13 WF 501/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 20. Mai 2005 - 20 F 414/04 -, 3. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. Mai 2005 - 13 WF 455/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 4. Mai 2005 - 20 F 414/04 -, 4. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28. April 2005 - 13 WF 368/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 24. März 2005 - 20 F 414/04 -, 5. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. März 2005 - 13 WF 216/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 11. Februar 2005 - 20 F 414/04 -,. - OLG Koblenz, 28.04.2005 - 13 WF 368/05
Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
gegen 1. den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 22. Juni 2005 - 20 F 414/04 -, 2. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 8. Juni 2005 - 13 WF 501/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 20. Mai 2005 - 20 F 414/04 -, 3. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. Mai 2005 - 13 WF 455/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 4. Mai 2005 - 20 F 414/04 -, 4. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28. April 2005 - 13 WF 368/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 24. März 2005 - 20 F 414/04 -, 5. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. März 2005 - 13 WF 216/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 11. Februar 2005 - 20 F 414/04 -,. - OLG Koblenz, 30.05.2005 - 13 WF 455/05
Auszug aus BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
gegen 1. den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 22. Juni 2005 - 20 F 414/04 -, 2. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 8. Juni 2005 - 13 WF 501/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 20. Mai 2005 - 20 F 414/04 -, 3. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. Mai 2005 - 13 WF 455/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 4. Mai 2005 - 20 F 414/04 -, 4. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28. April 2005 - 13 WF 368/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 24. März 2005 - 20 F 414/04 -, 5. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. März 2005 - 13 WF 216/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 11. Februar 2005 - 20 F 414/04 -,.
- OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 149/09
Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Beteiligung der Eltern an einem die …
FamRZ 2005, 1657, 1658). - OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06
Haager Kindesentführungsübereinkommen: Bedeutung der …
Indessen sind - im Gegensatz zu den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fällen FamRZ 1999, 85 (gegenläufige Entführungen und Rückführungsanträge) und FamRZ 2005, 1657 (gegenseitiger Vorwurf der Urkundenfälschung) - keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass bei gemeinsamem Sorgerecht für M. eine sachgerechte Interessenwahrnehmung durch den Kindesvater nicht gewährleistet wäre; dass die Eltern im Rückführungsverfahren widerstreitende Anträge gestellt haben, reicht insoweit nicht aus (…vgl. Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl., § 50 Rdn. 25 mwN). - OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17
Kindesentführung - Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kleinkindes - Rückführung nach …
Von einer Rückgabe des Kindes kann danach regelmäßig nur abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde oder dies erneut zu befürchten ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1141), wenn der antragstellende Elternteil in hohem Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet unumgänglich wäre (OLG Hamm FamRZ 1999, 989) oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes entstehen würde (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1657).
- OLG Hamm, 15.12.2011 - 11 UF 240/11
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ
Von einer Rückgabe kann abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde und dies erneut zu befürchten ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1141), wenn der antragstellende Elternteil in hohe Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet unumgänglich ist (OLG Hamm, FamRZ 1999, 948), oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes besteht (BVerfG, FamRZ 2005, 1657). - OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 85/12
Begriff der schwerwiegenden Gefahr i.S. von Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ
Von einer Rückgabe kann abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde und dies erneut zu befürchten ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1141), wenn der antragstellende Elternteil in hohem Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet unumgänglich ist, oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes besteht (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1657). - OLG Hamburg, 10.12.2008 - 2 UF 50/08 Von einer Rückgabe kann abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde und dies erneut zu befürchten ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1141) (IPRspr. 2001 Nr. 99), wenn der antragstellende Elternteil in hohem Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet unumgänglich ist (OLG Hamm, FamRZ 1999, 948) (IPRspr. 1998 Nr. 109) oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes besteht (BVerfG, FamRZ 2005, 1657).
- AG Karlsruhe, 14.11.2019 - 2 F 1701/19
Rückführung eines minderjährigen Kindes zum Vater in die USA nach dem Haager …
Von einer Rückgabe kann z. B. abgesehen werden, wenn bewiesen ist, dass ein Kind missbraucht oder misshandelt wurde und dies erneut zu befürchten ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1141), wenn der antragstellende Elternteil in hohem Maße suchtabhängig ist, die Rückkehr in ein Kriegsgebiet erfolgen soll, oder infolge der Rückgabe eine akute Suizidgefahr des Kindes besteht (BVerfG FamRZ 2005, 1657).
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