Rechtsprechung
BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
Art. 14 Abs. 1 GG; § 10 Abs. 1 Satz 1 EntschG
Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den Entschädigungsfonds verfassungsgemäß - Bundesverfassungsgericht
Möglichkeit, nicht auffindbare Miterben ehemals staatlich verwalteter Vermögenswerte mit ihren Rechten gem § 10 Abs 1 S 1 Nr 7 S 2 EntschG auszuschließen, mit Art 14 Abs 1 S 1 GG vereinbar - zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 72 Abs 2 GG vom 27.10.1994, Art 74 Abs 1 Nr 1 GG, Art 74 Abs 1 Nr 9 GG
Möglichkeit, nicht auffindbare Miterben ehemals staatlich verwalteter Vermögenswerte mit ihren Rechten gem § 10 Abs 1 S 1 Nr 7 S 2 EntschG auszuschließen, mit Art 14 Abs 1 S 1 GG vereinbar - zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums - Zudem keine ... - Wolters Kluwer
Vereinbarkeit des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, S. 2 Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz über die Regelung offener Vermögensfragen (EntschG) mit dem Grundgesetz im Falle der Betroffenheit von Rechten der Miterben; Zulässigkeit der Ausschließung nicht auffindbarer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Abführung von Vermögenswerten nicht auffindbarer Erben an den Entschädigungsfonds
- rewis.io
Möglichkeit, nicht auffindbare Miterben ehemals staatlich verwalteter Vermögenswerte mit ihren Rechten gem § 10 Abs 1 S 1 Nr 7 S 2 EntschG auszuschließen, mit Art 14 Abs 1 S 1 GG vereinbar - zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums - Zudem keine ...
- ra.de
- rewis.io
Möglichkeit, nicht auffindbare Miterben ehemals staatlich verwalteter Vermögenswerte mit ihren Rechten gem § 10 Abs 1 S 1 Nr 7 S 2 EntschG auszuschließen, mit Art 14 Abs 1 S 1 GG vereinbar - zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums - Zudem keine ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, S. 2 Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz über die Regelung offener Vermögensfragen ( EntschG ) mit dem Grundgesetz im Falle der Betroffenheit von Rechten der Miterben; Zulässigkeit der Ausschließung nicht auffindbarer ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den Entschädigungsfonds verfassungsgemäß
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
DDR-Vermögensrechte nicht auffindbarer Miterben
- lto.de (Kurzinformation)
Übergang von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Miterbenausschluss bei herrenlosen Grundstücken GG -konform
- 123recht.net (Pressemeldung, 5.8.2010)
Lang unauffindbare Erben früherer DDR-Immobilien gehen leer aus // Übertragung in Entschädigungsfonds rechtens
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Gießen, 27.10.2004 - M C 426/04
- VG Potsdam, 30.06.2005 - 1 K 3193/04
- LG Gießen, 03.08.2005 - 1 S 357/04
- BVerwG, 17.05.2006 - 3 B 130.05
- BVerwG, 04.01.2007 - 3 PKH 14.06
- BVerwG, 08.05.2007 - 3 PKH 14.06
- BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
- BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 202/06
- BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 202/06
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
- BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 22.10
Papierfundstellen
- BVerfGE 126, 331
- NVwZ-RR 2010, 745 (Ls.)
- FamRZ 2010, 1621
- WM 2010, 2139
- DÖV 2010, 902
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (51)
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Das Wohl der Allgemeinheit, an dem sich der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu orientieren hat, ist nicht nur Grund, sondern auch Grenze für die Beschränkung des Eigentümers (vgl. BVerfGE 25, 112 ; 50, 290 ; 100, 226 ).Zum anderen ist die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhalts- und Schrankenbestimmung umso weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und in einer sozialen Funktion steht (vgl. nur BVerfGE 50, 290 ; 70, 191 ; 102, 1 ; je mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
Dem Gesetzgeber steht zudem in dem hier zu regelnden Kontext der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern ein Beurteilungs- und Prognosespielraum in Bezug auf die Bewertung und Auswahl der zu erwägenden Maßnahmen und ihre Wirkung zu (vgl. auch BVerfGE 50, 290 ).
Dieser unterliegt einer besonders strengen Prüfung, da die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich die Erhaltung des Zuordnungsverhältnisses und der Substanz verlangt (vgl. BVerfGE 84, 382 ; siehe auch BVerfGE 42, 263 ; 50, 290 ).
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Das Wohl der Allgemeinheit, an dem sich der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu orientieren hat, ist nicht nur Grund, sondern auch Grenze für die Beschränkung des Eigentümers (vgl. BVerfGE 25, 112 ; 50, 290 ; 100, 226 ).Der Gesetzgeber hat die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 100, 226 ) und sich dabei im Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen zu halten.
Es fehlt aber schon an einem gesetzlich geregelten Rechtsanspruch dieses Inhalts, nachdem das Gesamthandseigentum insoweit auf den Entschädigungsfonds übergegangen ist (vgl. BVerfGE 100, 226 ).
- BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79
Fischereibezirke
Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Zu den schutzfähigen Rechtspositionen im Sinne des Art. 14 GG gehören alle vermögenswerten Rechte, die das bürgerliche Recht einem privaten Rechtsträger als Eigentum dergestalt zuordnet, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 70, 191 ; 97, 350 ; 112, 93 ).Zum anderen ist die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhalts- und Schrankenbestimmung umso weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und in einer sozialen Funktion steht (vgl. nur BVerfGE 50, 290 ; 70, 191 ; 102, 1 ; je mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird darüber hinaus insbesondere durch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse geprägt, in denen Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmt werden (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 52, 1 ; 70, 191 ; 112, 93 ).
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Zum anderen ist die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhalts- und Schrankenbestimmung umso weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und in einer sozialen Funktion steht (vgl. nur BVerfGE 50, 290 ; 70, 191 ; 102, 1 ; je mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).Darüber hinaus ist er an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten gebunden (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 34, 139 ; 37, 132 ; 49, 382 ; 87, 114 ; 102, 1 ).
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64
Hamburgisches Deichordnungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Dies umfasst auch die Rechtsstellung als Mitglied einer Gesamthandsgemeinschaft, insbesondere einer ungeteilten Erbengemeinschaft (vgl. BVerfGE 24, 367 ).Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird darüber hinaus insbesondere durch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse geprägt, in denen Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmt werden (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 52, 1 ; 70, 191 ; 112, 93 ).
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
a) Einer Prüfung am Maßstab des Art. 14 GG steht nicht entgegen, dass das Eigentumsgrundrecht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Prüfungsmaßstab nicht in Betracht kommt, soweit es darum geht, eine Pflicht des Gesetzgebers zur Wiedergutmachung von Unrecht einer nicht grundgesetzgebundenen Staatsgewalt herzuleiten und deren Art, Umfang und Ausgestaltung zu bestimmen, und zwar auch für die Wiedergutmachung von Vermögensschäden rechtsstaatswidrig entzogener Vermögenswerte (vgl. BVerfGE 102, 254 ).Der Gesetzgeber ist zwar auch insoweit an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, muss ihn aber bei diesem Regelungsgegenstand wie allgemein auch bei der Bewältigung der Folgen des Krieges und des Zusammenbruchs des nationalsozialistischen Regimes nur in seiner Bedeutung als Willkürverbot beachten (vgl. auch BVerfGE 102, 254 ; 106, 201 ).
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Gleichwohl kann auch die völlige Beseitigung bisher bestehender, durch die Eigentumsgarantie geschützter Rechtspositionen zulässig sein (vgl. BVerfGE 83, 201 ).Die völlige, übergangs- und ersatzlose Beseitigung einer Rechtsposition kann daher nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 83, 201 ).
- BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03
Stiftung 'Erinnerung'
Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Zu den schutzfähigen Rechtspositionen im Sinne des Art. 14 GG gehören alle vermögenswerten Rechte, die das bürgerliche Recht einem privaten Rechtsträger als Eigentum dergestalt zuordnet, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 70, 191 ; 97, 350 ; 112, 93 ).Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird darüber hinaus insbesondere durch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse geprägt, in denen Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmt werden (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 52, 1 ; 70, 191 ; 112, 93 ).
- BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91
Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch …
Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Das staatlich verwaltete Eigentum stand damit vom 3. Oktober 1990 an unter dem Schutz des Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 91, 294 ).Erbrecht">235 § 1 Abs. 1 EGBGB als gesamtdeutsche Rechtsposition anerkannt worden ist (vgl. BVerfGE 91, 294 ).
- VG Berlin, 06.11.2003 - 29 A 294.02
Bereinigung der offenen Vermögensfragen im Hinblick auf ehemals staatlich …
Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07
Mit ihrem Ziel, endgültige Eigentumsverhältnisse zu schaffen und auf diese Weise die Verkehrsfähigkeit von Grundstücken zu verbessern, dient sie einer geordneten Rechts- und Wirtschaftsentwicklung in den neuen Ländern (…vgl. auch Kuhlmey/Wittmer, in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 10 EntschG Rn. 29, November 2004; VG Berlin, Beschluss vom 6. November 2003 - 29 A 294.02 -, VIZ 2004, S. 463 ).Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass der an den Entschädigungsfonds abgeführte Wert nicht allgemeinen fiskalischen Zwecken dient, sondern anderen Personen zugute kommt, die mit dem ursprünglichen Rechtsinhaber als Opfer wiedergutzumachender Vermögensschädigungen im weitesten Sinne in einer Art Schicksalsgemeinschaft verbunden sind (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. November 2003 - 29 A 294.02 -, VIZ 2004, S. 463).
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
- BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
- BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74
Vergleichsmiete I
- BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85
Pachtzins für Kleingärten
- BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71
Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von …
- BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
Fahrbahndecke
- BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78
Pflichtexemplar
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
- BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
- BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02
Juniorprofessur
- BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
Contergan
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
- BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84
Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge - …
- BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht …
- BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93
Sachenrechtsmoratorium
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
- BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68
Öffentliche Last
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 227/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67
Öffentliches Wegeeigentum
- BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvL 13/96
LAG/Zinszuschlag
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO
- BVerfG, 21.10.1998 - 1 BvR 179/94
Geltung des Investitionsvorrangs für vermögensrechtliche Rückgabeansprüche von …
- BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66
Niedersächsisches Deichgesetz
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53
Beurkundungswesen
- BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
- BVerwG, 02.07.2008 - 8 C 18.07
Behörde; Bestellung; Bestellungsbehörde; Privater; privater Dritter; maßgeblich; …
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62
Angestelltenversicherung
- BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51
Ärztliches Berufsgericht
- BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
Besatzungsanordnungen
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 59/52
Unterbringungsanspruch
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Im Beschluss zum Ausschluss nicht auffindbarer Miterben behielt das Gericht diesen Standpunkt entscheidungstragend bei (vgl. BVerfGE 126, 331 ; die Frage wiederum offen gelassen in BVerfGE 134, 242 ).Insbesondere muss jede Inhalts- und Schrankenbestimmung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 110, 1 ; 126, 331 ).
Darüber hinaus ist er an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten gebunden (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 34, 139 ; 37, 132 ; 49, 382 ; 87, 114 ; 102, 1 ; 126, 331 ).
285 (1) Hinsichtlich der objektiven Zwecktauglichkeit eines Gesetzes ist die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht darauf beschränkt, ob das eingesetzte Mittel schlechthin oder objektiv untauglich ist (vgl. BVerfGE 126, 331 m.w.N.).
289 (2) Eine in Eigentumsrechte eingreifende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums ist erforderlich, wenn kein anderes, gleich wirksames, aber das Eigentum weniger einschränkendes Mittel zur Verfügung steht (vgl. allgemein BVerfGE 121, 317 ; 126, 331 m.w.N.).
- BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Enthält eine gesetzliche Vorschrift mehrere Alternativen, ist sie grundsätzlich nur wegen derjenigen Alternative vorzulegen und zu prüfen, auf die es bei der Entscheidung ankommt (vgl. BVerfGE 126, 331 ; stRspr). - BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
Nach dem durch Staatspraxis und Regelungstradition seit nunmehr 150 Jahren geprägten Rechtsverständnis umfasst das bürgerliche Recht die Gesamtheit aller Normen, die herkömmlicherweise dem Zivilrecht zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 11, 192 ; 126, 331 ; 142, 268 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 14.16
Vorlagebeschluss; Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über …
Zum verfassungsrechtlich geschützten Eigentum gehören jedenfalls alle vermögenswerten Rechtspositionen, die das bürgerliche Recht einem privaten Rechtsträger als Eigentum dergestalt zuordnet, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 8/07 -, BVerfGE 126, 331 ff. und juris Rn. 84 m.w.N.). - StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
Zu den schutzfähigen Rechtspositionen der Eigentumsgarantie gehören zunächst alle vermögenswerten Rechte, die das bürgerliche Recht einem privaten Rechtsträger als Eigentum dergestalt zuordnet, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (…vgl. BVerfGE 83, 201 - Juris Rn. 36; BVerfGE 126, 331 - Juris Rn. 84).Das Bundesverfassungsgericht hat die Rückführung des Enteignungsbegriffs auf Vorgänge der Güterbeschaffung in letzter Zeit mehrmals bestätigt (vgl. BVerfGE 126, 331 - Juris Rn. 87;… offener zwar BVerfGE 115, 97 - Juris Rn. 35; aber auch BVerfG…, Urteil vom 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. - Juris Rn. 162).
- BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R
Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 - …
Hierbei steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, der enger ist, soweit er das zur Sicherung der physischen Existenz eines Menschen Notwendige konkretisiert, und weiter, wo es um Art und Umfang der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht (…BVerfG, aaO, RdNr 138; BVerfGE 126, 331 RdNr 103) . - BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei …
(aa) Die Befugnis zur Regelung des bürgerlichen Rechts umfasst alle Normen, die herkömmlicherweise dem Zivilrecht zugerechnet werden (vgl. BVerfGE 126, 331 m.w.N.). - BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
Im Normenkontrollverfahren ist eine gesetzliche Vorschrift grundsätzlich nur insoweit zu prüfen, als es bei der Entscheidung auf sie ankommt (vgl. BVerfGE 126, 331 m.w.N.). - BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21
§ 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz …
Insbesondere muss jede Inhalts- und Schrankenbestimmung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 110, 1 ; 126, 331 ; 143, 246 ).Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird insbesondere durch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse geprägt (vgl. BVerfGE 70, 191 ; 112, 93 ; 126, 331 ; 143, 246 ).
- BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R
Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für …
Hierbei steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, der enger ist, soweit er das zur Sicherung der physischen Existenz eines Menschen Notwendige konkretisiert, und weiter, wo es um Art und Umfang der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht (…BVerfG Urteil vom 9.2.2010, aaO, RdNr 138; BVerfG Beschluss vom 21.7.2010 - 1 BvL 8/07 - BVerfGE 126, 331 RdNr 103) . - BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14
Unzulässige Richtervorlagen zur Beschränkung der Kindergeldberechtigung von nicht …
- BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10
Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern …
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20
Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der …
- BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 32-IX-20
Keine Zulassung eines Volksbegehrens zur Begrenzung der Miethöhe in 162 Gemeinden …
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter …
- BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvL 29/14
Körperschaftsteuerminderungspotenzial III - Weitere Übergangsregelung vom …
- BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 2153/08
Regelungen zur Verkehrsflächenbereinigung im Beitrittsgebiet verfassungsgemäß - …
- BVerwG, 31.03.2021 - 5 C 2.20
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung …
- BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig
- BGH, 11.05.2023 - III ZR 41/22
Sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisörgeschäfte im Frühjahr 2020 ("erster …
- VGH Bayern, 20.12.2016 - 4 CE 16.1939
Zwangsräumung einer Obdachlosenwohnung - Umgang mit dem nicht abgeholten …
- BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund der Möglichkeit der …
- BVerwG, 28.03.2018 - 8 C 9.17
Pfandleiher müssen Überschüsse aus der Pfandversteigerung an den Staat abführen
- BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 22.10
Entschädigungsrecht; Ausschluss von Rechten nicht auffindbarer Miterben
- KG, 09.02.2018 - 3 UF 146/17
Elternschaft bei der Geburt eines Kindes in einer Ehe von zwei Frauen
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 53.16
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum
- BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1299/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
- VGH Bayern, 26.11.2014 - 21 BV 14.1435
(Streit über Höhe und Umfang von erworbenen Versorgungsanwartschaften - …
- BVerfG, 11.03.2015 - 1 BvL 8/14
Unzulässigkeit der Vorlage des § 2 Abs. 1 Nr. 13 Hamburgisches …
- BVerwG, 27.10.2010 - 8 CN 2.09
Absenkung; Anwartschaft; Besoldungsgruppe; Gleichheitssatz; Frist; …
- VerfGH Baden-Württemberg, 06.04.2017 - 1 VB 12/17
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Festlegungen eines Regionalplans - zu …
- BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09
Zum Anwendungsbereich des § 1 Abs 2 S 1 DDR-EErfG - Versagung einer Entschädigung …
- BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Rentners betreffend die …
- StGH Niedersachsen, 24.03.2020 - StGH 7/19
Organstreitverfahren; parlamentarisches Auskunftsrecht; betäubungsloses Schächten
- BVerfG, 29.10.2020 - 1 BvL 7/17
Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen zur Festsetzungsverjährung …
- SG Karlsruhe, 20.03.2018 - S 4 U 3300/16
Krankenversicherung - Krankengeld - keine Deckelung durch die Höhe zuvor …
- BVerfG, 24.11.2014 - 1 BvL 20/11
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit wiederkehrender …
- VGH Bayern, 08.12.2014 - 14 ZB 12.1943
Unzumutbare Beeinträchtigung eines vorhandenen Gebäudes (hier verneint)
- OLG Brandenburg, 21.09.2011 - 4 U 195/10
Auflassungsanspruch aufgrund eines in 1940 geschlossenen …
- VGH Bayern, 08.10.2020 - 17 P 18.2596
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Festlegung allgemeiner Kriterien für …
- VGH Bayern, 28.01.2015 - 21 BV 14.824
Berufsrecht der berufs- und wirtschaftsständischen Körperschaften
- VGH Bayern, 21.04.2023 - 8 A 20.40017
Unzulässiger Normenkontrollantrag gegen Planfeststellungsbeschluss für …
- BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 15.10
Abführung des Veräußerungserlöses an Entschädigungsfonds; Vereinbarkeit mit Art. …
- VGH Bayern, 06.02.2018 - 21 ZB 16.69
"Wieder"- Erteilung einer geerbten waffenrechtlichen Besitzerlaubnis für …
- SG Karlsruhe, 20.03.2018 - S 4 KR 3300/16
Krankenversicherung - Krankengeld - keine Deckelung durch die Höhe zuvor …
- VGH Bayern, 28.01.2015 - 1 BV 14.824
Beitragserstattung, Beitragszahlung, Bezirksschornsteinfegermeister, Nachzahlung, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 11 S 91.20
Bestellung eines Vertreters für den unbekannten Erben nach dem VermG
- VGH Bayern, 12.07.2022 - 8 N 19.2040
Zur Prozessführungsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen eine …
- VGH Bayern, 28.01.2015 - 21 BV 14.989
Bundesgesetzgebungskompetenz, Wartezeit, Altersruhegeld, hälftige …
- VG München, 22.09.2016 - M 17 K 15.5180
Beihilferecht der Beamten - Herausgabe von Rechnungsbelegen
- VGH Bayern, 24.10.2019 - 21 BV 17.337
Altersversorgung von Bezirksschornsteinfegern
- VG Ansbach, 23.09.2020 - AN 4 K 19.00889
Vollumfängliche Klageabweisung im Haupt- und Hilfsantrag, kein Vorverfahren bei …
- VG Cottbus, 18.07.2019 - 1 K 227/14
Verpflichtung zur Abführung des Veräußerungserlöses nach dem VermG an den …
Rechtsprechung
BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Geburtsurkunde eines von der anderen Partnerin zur Welt gebrachten Kindes verletzt keine Grund- oder Menschenrechte
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 104 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Geburtsurkunde eines von der anderen Partnerin zur Welt gebrachten Kindes verletzt keine Grund- oder Menschenrechte - Wolters Kluwer
Antrag einer in Lebenspartnerschaft lebenden Frau auf Eintragung in die Geburtsurkunde des mittlerweile adoptierten Sohns; Erstarken einer sozial-familiären Elternschaft der mit der Mutter eines Kindes in einer Partnerschaft lebenden Frau zu einer rechtlichen ...
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Geburtsurkunde eines von der anderen Partnerin zur Welt gebrachten Kindes verletzt keine Grund- oder Menschenrechte
- ra.de
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Geburtsurkunde eines von der anderen Partnerin zur Welt gebrachten Kindes verletzt keine Grund- oder Menschenrechte
- rechtsportal.de
Antrag einer in Lebenspartnerschaft lebenden Frau auf Eintragung in die Geburtsurkunde des mittlerweile adoptierten Sohns; Erstarken einer sozial-familiären Elternschaft der mit der Mutter eines Kindes in einer Partnerschaft lebenden Frau zu einer rechtlichen ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 26.01.2010 - 2 Wx 125/09
- BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
- EGMR, 07.05.2013 - 8017/11
Papierfundstellen
- BVerfGK 17, 368
- NJW 2011, 988
- FamRZ 2010, 1621
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Biologischer Vater
Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
Dabei ist zwar nicht maßgeblich, ob die Kinder von den Eltern abstammen oder ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 108, 82 ).Danach sind Grundrechtsträger nur die leiblichen oder rechtlichen Eltern eines Kindes (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 108, 82 ).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
Der Schutz der Privatsphäre dient dazu, einen Freiraum zur unbeobachteten persönlichen Entfaltung gewahrt zu bekommen (vgl. BVerfGE 101, 361 ). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 72, 155 ).
- BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87
Kenntnis der eigenen Abstammung
Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
Dabei sichert es jedem einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann (vgl. BVerfGE 79, 256 ). - BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
Vaterschaftsfeststellung
Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass es im Hinblick auf den Schutz familiärer sozialer Beziehungen aus Art. 6 Abs. 1 GG und den Schutz der Intimsphäre aus Art. 2 Abs. 1 GG ausreichend sei, aus bestimmten tatsächlichen Umständen und sozialen Situationen, vor allem auch einer bestehenden Ehe, auf die Abstammung eines Kindes zu schließen und auf Grund dieser Vermutung die Zuweisung der rechtlichen Elternschaft vorzunehmen, wenn dies in aller Regel zu einem Zusammentreffen von leiblicher und rechtlicher Elternschaft führe (BVerfGE 117, 202 ). - BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84
Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 72, 155 ). - EGMR, 24.06.2010 - 30141/04
SCHALK AND KOPF v. AUSTRIA
Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
Zum anderen tragen die Beschwerdeführerinnen nichts vor, das darauf hinwiese, dass die Fachgerichte die Anforderungen der EMRK nicht hinreichend berücksichtigt hätten (vgl. EGMR, Urteil vom 24. Juni 2010 - 30141/04 -, Schalk and Kopf, www.echr.coe.int, Z. 61, 105, 108). - BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
Dabei ist zwar nicht maßgeblich, ob die Kinder von den Eltern abstammen oder ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 108, 82 ). - BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
Adoption II
Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
Danach sind Grundrechtsträger nur die leiblichen oder rechtlichen Eltern eines Kindes (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 108, 82 ).
- BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18
Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen …
Diese der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Vermutung ist für die mit der Kindesmutter verheiratete Frau dagegen keinesfalls begründet (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1621, 1622; Britz StAZ 2016, 8, 12; Kemper NZFam 2017, 832, 833).Diese Verfassungsnorm schützt die Familie als tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern und Kindern unabhängig davon, ob die Kinder von den Eltern abstammen oder ob sie ehelich oder nichtehelich geboren wurden, und gewährt ein Recht auf familiäres Zusammenleben und auf Umgang (BVerfG FamRZ 2003, 816, 821; FamRZ 2010, 1621; FamRZ 2013, 521, 525 f.).
Auch die gesetzliche Regelung des § 1592 Nr. 1 BGB, der die Abstammung des Kindes an die Vermutung knüpft, dass Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkannt hat, greift selbst nicht in das Recht der Familie ein (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1621).
Grundrechtsträger sind insoweit nur die leiblichen oder rechtlichen Eltern eines Kindes (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 816, 819 f.; FamRZ 2010, 1621).
Die Nichteintragung der Elternschaft in einem Personenstandsregister zeitigt insoweit keinerlei Wirkung (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1621 f.).
Dieser Unterschied rechtfertigt die im Rahmen des Abstammungsrechts nach wie vor bestehende abweichende Behandlung gleich- und verschiedengeschlechtlicher Ehepaare und deren Kinder (Kaiser FamRZ 2017, 1889, 1897; vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1621, 1622 und OLG Köln FamRZ 2015, 156, 157, jeweils zur Lebenspartnerschaft; Britz StAZ 2016, 8, 12).
- BGH, 05.09.2018 - XII ZB 224/17
Familiensache: Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung zur …
Da nach § 1591 BGB Mutter des Kindes die Frau ist, die das Kind geboren hat, bleibt die Eizellenspenderin in Bezug auf die abstammungsrechtliche Begründung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses unberücksichtigt (vgl. auch BVerfG FamRZ 2010, 1621 f.). - KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20
Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung …
a) Nach der bisherigen Rechtsprechung der Fachgerichte verstößt § 1592 Nr. 1 BGB nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, soweit die Ehefrau der Mutter anders als ein Ehemann nicht allein aufgrund der bei Geburt bestehenden Ehe kraft Gesetzes rechtlicher Elternteil des Kindes ist (BGH…, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 -, juris Rn. 28 f.; KG…, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 3 UF 146/17 -, juris Rn. 52; zur Lebenspartnerschaft: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 666/10 -, juris Rn. 30; BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13 -, juris Rn. 35; OLG Köln…, Beschluss vom 26. März 2015 - II-14 UF 181/14, 14 UF 181/14 -, juris Rn. 17; OLG Celle…, Beschluss vom 10. März 2011 - 17 W 48/10 -, juris Rn. 34 ff.; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 7. Mai 2013 - 8017/11 -, juris).Dieser Unterschied rechtfertige die im Rahmen des Abstammungsrechts nach wie vor bestehende unterschiedliche Behandlung gleich- und verschiedengeschlechtlicher Ehepaare und deren Kinder (BGH…, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 -, juris Rn. 28; zur Lebenspartnerschaft: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 666/10 -, juris Rn. 30).
In seiner Entscheidung vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 666/10 - hat das Bundesverfassungsgericht in Fortsetzung dieser Rechtsprechung einen Gleichheitsverstoß bzgl. eingetragener Lebenspartnerinnen abgelehnt und dies damit begründet, dass sich die Vergleichsgruppen (eingetragene Lebenspartnerinnen zu biologischen oder rechtlichen Vätern) unterscheiden, da aufgrund einer tatsächlich-biologischen oder einer rechtlichen Vaterschaft zwischen den Vätern und den Kindern eine Rechtsbeziehung mit gegenseitigen Rechten und Pflichten besteht, während dies bei Lebenspartnern nicht der Fall ist, sofern sie das Kind nicht adoptiert haben.
- OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21
Anwendbarkeit des § 62 FamFG im gerichtlichen Personenstandsverfahren
Gleiches gilt im Übrigen für die von der Beschwerde weiter in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 02.07.2010 (= NJW 2011, 988; vgl. zuletzt auch BVerfG FamRZ 2021, 1725, je zitiert nach juris) und des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 27.08.2012 (= FamRZ 2013, 802).Es kann deshalb hier offenbleiben, ob die fehlende Eintragung/Berichtigung im Geburtenregister durch das beteiligte Standesamt einen derart tiefgreifenden bzw. schwerwiegenden Grundrechtseingriff bedeuten würde, der mit den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.12.2001 niedergelegten Eingriffen vergleichbar wäre (vgl. zur Wertung diesbezüglicher Grundrechtseingriffe bzw. Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bereits BVerfG NJW 2011, 988/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte NJW 2014, 2561, und BGHZ 220, 58, je zitiert nach juris; die jeweils in Familienverfahren ergangenen Vorlagebeschlüsse vom 24.03.2021 und 11.11.2021 stellen naturgemäß hierauf jedenfalls nicht direkt ab).
- OLG Stuttgart, 07.04.2022 - 11 UF 39/22
Verfassungsmäßigkeit einer Vaterschaftsfeststellung gegen den Willen der mit …
Die gesetzliche Regelung des § 1592 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, der die Abstammung des Kindes an die Vermutung knüpft, dass Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, greift selbst nicht in das Recht der Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG ein (BVerfG Beschl. v. 2.7.2010 - 1 BvR 666/10, BeckRS 2010, 51763, beck-online). - OLG Dresden, 02.05.2018 - 3 W 292/18 Denn diese Vermutung beruhe auf der biologischen Herkunft des Kindes und sei bei Lebenspartnern nicht begründet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02.07.2010 - 1 BvR 666/10 -, Rn. 30, juris).
- EGMR, 07.05.2013 - 8017/11
BOECKEL AND GESSNER-BOECKEL v. GERMANY
Am 2. Juli 2010 lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerinnen zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 666/10). - AG München, 11.11.2021 - 542 F 6701/21
Verfassungskonforme Auslegung, Abstammungsrecht, Eltern-Kind-Verhältnis, …
Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung von §§ 1591, 1592 Nr. 1, 1600 d Abs. 4 BGB ist nicht bereits mit Bindung für das vorliegende Verfahren durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, 2. Kammer des Ersten Senats, vom 02.07.2010 - 1 BvR 666/10 (NJW 2011, 988) festgestellt.Es ist dem Gesetzgeber deshalb nach der Öffnung der Ehe auch für Personen gleichen Geschlechts nicht grundsätzlich verwehrt, Mann und Frau wegen ihrer biologischen Unterschiede im Abstammungsrecht auch unterschiedlich zu behandeln (BGH…, Beschluss vom 10.10.2018 - XII ZB 231/18, NJW 2019, 153 Rn. 28, beck-online, m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2010 - 1 BvR 666/10, NJW 2011, 988, Rn. 30, beck-online).
- OLG Köln, 27.08.2014 - 2 Wx 222/14
Eintragung der genetischen Mutter im Geburtenregister
Eintragungen in eine Personenstandsurkunde haben keine rechtserzeugende Kraft (BVerfG NJW 2011, 988). - OLG Karlsruhe, 16.11.2010 - 5 UF 217/10
Umgangsrecht für ein in einer Lebenspartnerschaft geborenes Kind nach Trennung …
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2010, 1621) ausgeführt: "Lebenspartner haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit rechtlichen oder leiblichen Vätern eines Kindes hinsichtlich der Eintragung in die Geburtsurkunde des Kindes.