Rechtsprechung
| BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96, 1 BvR 1108/97, 1 BvR 1109/97, 1 BvR 1110/97 |
Bayerisches Schwangerenhilfeergänzungsgesetz
Art. 12, Art. 30, 70, 74 Abs. 1 Nr. 1 GG, Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhang, erkennbarer Verzicht auf Regelung;
§ 218 StGB
Volltextveröffentlichungen (8)
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- DFR
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1 und 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen das "Bayerische Schwangerenhilfeergänzungsgesetz" sind überwiegend erfolgreich
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 72 Abs. 1 GG; §§ 218 ff StGB; BaySchwHEG
Sperrwirkung einer ungeschriebenen Bundeskompetenz - jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Regelbeispiel Schwangerschaftsabbruch
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96
- BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
- BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96
- BVerfG, 05.06.1998 - 1 BvR 2306/96
- BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96, 1 BvR 1108/97, 1 BvR 1109/97, 1 BvR 1110/97
- BVerfG, 09.11.2000 - 1 BvR 2306/96
Papierfundstellen
- BVerfGE 98, 265
- NJW 1999, 841
- NJ 1999, 33
- FamRZ 1999, 151
- DVBl 1998, 1358 (Ls.)
Wird zitiert von ... (246) Zitiert selbst (31)
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Rn. 9 e) Mit Urteil vom 28. Mai 1993 erklärte das Bundesverfassungsgericht unter anderem § 218 a Abs. 1 StGB in der Fassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig (BVerfGE 88, 203).Rn. 104 Der Gesetzentwurf verweist zur Begründung auf die Ausführungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203 ff.).
Jedenfalls hier, wo die Tätigkeit des Arztes notwendiger Bestandteil des gesetzlichen Schutzkonzepts ist, weil es seiner Mitwirkung im Interesse der Schwangeren und ihrer Gesundheit bedarf und von der Beteiligung des Arztes am Schutzkonzept zugleich ein besserer Schutz für das ungeborene Leben durch eingehende ärztliche Beratung (vgl. dazu BVerfGE 88, 203 ) zu erwarten ist, kann der ärztlichen Vornahme von rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen der Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG nicht versagt werden.
Mit ähnlichen Erwägungen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß sich die ärztliche Mitwirkung auf der Grundlage rechtswirksamer Verträge vollzieht (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Dieses aus der Verfassung abgeleitete Junktim zwischen der Zulässigkeit der Aufhebung strafrechtlicher Vorschriften und der gleichzeitigen Normierung eines alternativen Schutzkonzepts für das ungeborene Leben begründet daher eine Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhangs für solche Einzelregelungen, die zur Verwirklichung seines Konzepts unerläßlich sind und bei denen auf eine gemeinsame Regelung der Länder nicht gewartet werden kann (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Rn. 164 a) Der Bundesgesetzgeber war mit dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz vom 27. Juli 1992, das in seinem grundsätzlichen Ansatz und in weiten Teilen der Ausgestaltung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 88, 203) bestätigt und im übrigen durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom August 1995 novelliert und ergänzt worden ist, vom Strafrecht als staatlicher Reaktion auf Schwangerschaftsabbrüche zu einem strafrechtlich abgesicherten Konzept des Schutzes durch Beratung übergegangen.
Der Gesetzgeber war gehalten, die Wirksamkeit seines neuen Schutzkonzeptes einzuschätzen und die als notwendig erachteten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Konfliktlage sowie der unterschiedlichen staatlichen Reaktionsmöglichkeiten daraufhin zu prüfen, ob das teilweise Absehen von Strafe verfassungsrechtlich hinnehmbar war (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Rn. 202 aa) Insgesamt schützen die den Schwangerschaftsabbruch betreffenden Vorschriften des Bundes das ungeborene Leben sowie Gesundheit und Leben der Frau durch gewissenhafte Beratung, ausreichende Versorgung, qualifizierte ärztliche Berufsausübung sowie durch sonstige Hilfen (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Die verfassungsrechtliche Schutzpflicht gebiete es daher dem Gesetzgeber zu prüfen, in welcher Weise solchen Gefahren wirksam entgegengetreten werden könne, und geeignete Regelungen zu treffen (BVerfGE 88, 203 ).
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1993 (BVerfGE 88, 203) griff der in der 12. Wahlperiode eingerichtete Sonderausschuß des Deutschen Bundestages "Schutz des ungeborenen Lebens" das Thema quotierter Einnahmebeschränkungen erneut auf (Anhörung der Sachverständigen am 14. April 1994 - Protokoll der 21. Sitzung, S. 91 f.) und sandte im April 1994 eine Delegation nach Frankreich, um Aufschluß darüber zu erhalten, wie sich die vom Bundesverfassungsgericht beispielhaft genannte französische Regelung auswirkte (…vgl. Protokoll der 21. Sitzung des Sonderausschusses vom 14. April 1994, S. 95 und den Bericht über die Informationsreise in der Ausschußdrucksache 145).
Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bundesregelung ergeben sich aus Unterschieden zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
Je mehr Dritte in den innersten Abwägungsprozeß der Frau eindringen, um so größer wird die Gefahr, daß die Frau sich dem durch Vorschieben von anderen Gründen oder Ausweichen in die Illegalität entzieht (BVerfGE 88, 203 ).
Deshalb kann der Gesetzgeber davon ausgehen, daß die Entscheidung für die Mutterschaft eher behindert als gefördert wird, wenn ein Dritter die Gründe, aus denen eine Frau das Austragen ihres Kindes als unzumutbar ansieht, überprüfen und bewerten müßte (BVerfGE 88, 203 ).
Dies rechtfertigt es nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts davon abzusehen, die erwartete Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der Frau zu erzwingen oder sie zu verpflichten, sich im Beratungsgespräch als Person zu identifizieren (BVerfGE 88, 203 ).
Beim Arzt kann nicht einmal die Anonymität gewahrt werden, die auch das Bundesverfassungsgericht als hilfreich für eine offene Beratung eingeschätzt hat (BVerfGE 88, 203 ).
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, die Feststellung und Beurteilung einer Indikation werde vom Arzt gerade nicht verlangt, wenn er sich ein Bild darüber machen solle, ob er nach seinem ärztlichen Selbstverständnis eine Mitwirkung bei dem von der Frau gewünschten Abbruch verantworten könne (BVerfGE 88, 203 ).
Zugleich ist aber das ärztlich verantwortbare Handeln davon abhängig gemacht worden, daß der Arzt sich selbst ein Bild davon macht, ob der Abbruchwunsch auf einem verantwortlichen Entschluß und achtenswerten Gründen beruhe (BVerfGE 88, 203 ).
Für die Schwangere setzt damit die Norm die Mindestvoraussetzungen, die sie selbst erfüllen muß, um die Schwangerschaft abbrechen zu lassen, obwohl sie sich an den Arzt richtet und lediglich umschreibt, was ärztlich verantwortbares Handeln ist und - nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 88, 203 ) - ohnedies gilt.
- BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Ausgestaltende Regelungen der ärztlichen Berufsausübung fallen nicht darunter (vgl. BVerfGE 4, 74 ; 17, 287 ; 33, 125 ).Die bundesgesetzlichen Regelungen über die Erteilung der Approbation schließen deshalb nicht aus, daß der Zugang zu einer speziellen ärztlichen Tätigkeit an weitere Erfordernisse geknüpft wird, solange nicht der Zugang zur ärztlichen Tätigkeit als Ganzes abweichend geregelt wird (vgl. BVerfGE 33, 125 ).
- BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.
Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Rn. 145 Mit Urteil vom 24. Juni 1997 (BVerfGE 96, 120), wiederholt durch Beschlüsse vom 9. Dezember 1997 und 5. Juni 1998, hat das Bundesverfassungsgericht in den Verfahren der Beschwerdeführer zu 1) und 2) für Ärzte, die bereits vor dem 9. August 1996 Schwangerschaftsabbrüche in eigener Praxis oder als Belegarzt in Bayern durchgeführt haben, angeordnet, daß Art. 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Halbsatz 1 und Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 2 BaySchwHEG nicht anzuwenden sind, wenn sie als Vertragsärzte oder nach ärztlichem Standesrecht zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen befugt sind.Rn. 147 Hinsichtlich der Einnahmebegrenzungen (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BaySchwHEG) und des nur den Beschwerdeführer zu 2) treffenden Facharztvorbehalts (Art. 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Halbsatz 1, Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 2 und Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BaySchwHEG) hat dies der Senat bereits im Verfahren der einstweiligen Anordnung geprüft und bejaht (BVerfGE 96, 120).
- BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für …
Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Regelmäßig liegt es nicht im Ermessen des Gesetzgebers, ob er sich zu Übergangsregelungen entschließt; sofern das Gesetz nicht akute Mißstände in der Berufswelt unterbinden soll, steht dem Gesetzgeber lediglich die Ausgestaltung der Übergangsregelung frei (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 68, 272 ).Von einer Übergangsregelung darf aber nicht allein deshalb abgesehen werden, weil den betroffenen Personen andere Berufsfelder offenstehen oder weil sie die volle Qualifikation nachholen könnten (vgl. BVerfGE 68, 272 ), wenn sie bislang in dem nunmehr versperrten Teilbereich zulässigerweise tätig sein konnten, sich hierauf weiterhin beschränken und die geringere Ausbildung durch berufspraktische Erfahrung ausgleichen.
- BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68
Außenwerbung in Ortschaften
Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Auch in dem absichtsvollen Unterlassen einer Regelung kann ein Gebrauchmachen von einer Bundeszuständigkeit liegen, das dann insoweit Sperrwirkung für die Länder erzeugt (vgl. BVerfGE 32, 319 ).Zu einem erkennbar gewordenen Willen des Bundesgesetzgebers, zusätzliche Regelungen auszuschließen, darf sich ein Landesgesetzgeber nicht in Widerspruch setzen, selbst wenn er das Bundesgesetz - gemessen an höherrangigen Grundrechtsverbürgungen - wegen des Fehlens der Regelung für unzureichend hält (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 36, 193 ; 36, 314 ; 85, 134 ).
- BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
Journalisten
Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Zu einem erkennbar gewordenen Willen des Bundesgesetzgebers, zusätzliche Regelungen auszuschließen, darf sich ein Landesgesetzgeber nicht in Widerspruch setzen, selbst wenn er das Bundesgesetz - gemessen an höherrangigen Grundrechtsverbürgungen - wegen des Fehlens der Regelung für unzureichend hält (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 36, 193 ; 36, 314 ; 85, 134 ).Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht schon im Beschluß vom 28. November 1973 (BVerfGE 36, 193 ) entschieden, daß die Länder nicht berechtigt seien, Gesetzgebungsbefugnisse dort in Anspruch zu nehmen, wo sie im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung eine abschließende Bundesregelung für unzulänglich und darum reformbedürftig erachten.
- BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvL 8/89
Gesetzgebungszuständigkeit zur Regelung der Kostenerstattung für die …
Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Zu einem erkennbar gewordenen Willen des Bundesgesetzgebers, zusätzliche Regelungen auszuschließen, darf sich ein Landesgesetzgeber nicht in Widerspruch setzen, selbst wenn er das Bundesgesetz - gemessen an höherrangigen Grundrechtsverbürgungen - wegen des Fehlens der Regelung für unzureichend hält (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 36, 193 ; 36, 314 ; 85, 134 ).Kompetenzrechtlich bleibe aber die Materie mit Sperrwirkung für die Länder ausgeschöpft, solange die bundesrechtliche Norm Bestand habe (vgl. auch BVerfGE 36, 314 ; 85, 134 ).
- BVerfG, 13.02.1974 - 2 BvL 11/73
Hamburgisches Pressegesetz
Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Zu einem erkennbar gewordenen Willen des Bundesgesetzgebers, zusätzliche Regelungen auszuschließen, darf sich ein Landesgesetzgeber nicht in Widerspruch setzen, selbst wenn er das Bundesgesetz - gemessen an höherrangigen Grundrechtsverbürgungen - wegen des Fehlens der Regelung für unzureichend hält (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 36, 193 ; 36, 314 ; 85, 134 ).Kompetenzrechtlich bleibe aber die Materie mit Sperrwirkung für die Länder ausgeschöpft, solange die bundesrechtliche Norm Bestand habe (vgl. auch BVerfGE 36, 314 ; 85, 134 ).
- BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Eine Kompetenz des Bundesgesetzgebers kraft Sachzusammenhangs setzt voraus, daß eine ihm zugewiesene Materie verständigerweise nicht geregelt werden kann, ohne daß zugleich eine nicht ausdrücklich zugewiesene andere Materie mitgeregelt wird, wenn also das Übergreifen in den Kompetenzbereich der Länder für die Regelung der zugewiesenen Materie unerläßlich ist (so schon BVerfGE 3, 407 ).Die Kompetenz kraft Sachzusammenhangs stützt und ergänzt vielmehr eine zugewiesene Zuständigkeit nur dann, wenn die entsprechende Materie verständigerweise nicht geregelt werden kann, ohne daß zugleich eine nicht ausdrücklich zugewiesene andere Materie mitgeregelt wird, wenn also das Übergreifen unerläßliche Voraussetzung für die Regelung der zugewiesenen Materie ist (vgl. BVerfGE 3, 407 ).
- BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81
Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig
Auszug aus BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Die umfassende Regelung eines den Ländern vorbehaltenen Bereichs ist ihm daher in keinem Fall eröffnet (vgl. BVerfGE 61, 149 ). - BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
Rückkehrgebot für Mietwagen
- BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
- BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
- BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82
Laternengarage
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
Landesrechtliche Abfallabgabe
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Beruf des Rechtsbeistandes
- BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83
Bundesärzteordnung
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
- BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90
Verfassungsfragen zur privaten Schulfinanzierung
- BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
Vorgeprüfte Apothekaranwärter
- BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51
Ärztliches Berufsgericht
- BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 19.85
Berufsfreiheit - Baden-Württemberg - Arzt - Schwangerschaftsabbrüche
- BVerfG, 22.02.1968 - 2 BvO 2/65
Blankettstrafrecht
- BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvL 20/94
Normwiederholung
- BVerfG, 17.03.1964 - 2 BvO 1/60
Keine Fortgeltung von § 14 Abs. 4 HebG als Bundesrecht
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
- BVerfG - 1 BvR 1109/97 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvR 2314/96 (anhängig)
- BVerfG, 07.07.1999 - 1 BvR 1108/97
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Eine bundesgesetzliche Zuständigkeit für dessen Regelung besteht kraft Sachzusammenhangs jedoch insoweit, als der Bund eine ihm zur Gesetzgebung zugewiesene Materie verständigerweise nicht regeln kann, ohne dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen mitgeregelt werden (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 98, 265 ; 106, 62 ; 110, 33 ; stRspr;… zum Datenschutzrecht vgl. Simitis, in: Simitis, BDSG, 6. Aufl. 2006, § 1 Rn. 4). - BGH, 11.11.2020 - 5 StR 256/20
Urteil im Berliner Zwillingsfall überwiegend bestätigt
Angesichts der umfassenden parlamentarischen Diskussion der auch weltanschaulich umstrittenen Fragen in Zusammenhang mit § 218a Abs. 2 StGB beruht die Beschränkung dieses Rechtfertigungsgrundes auf die Zeit der Schwangerschaft auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers in Umsetzung entsprechender Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BT-Drucks. 13/1850, 13/285, 13/27 und 13/268; BVerfGE 88, 203; 98, 265). - BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Rn. 56 Berührt eine Regelung dagegen den Kompetenzbereich von Bund und Ländern, bedarf es einer Zuordnung des Regelwerks nach seinem Schwerpunkt (vgl. BVerfGE 98, 265 ; 135, 155 ; 137, 108 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2021 - 2 BvL 2/15 -, Rn. 69).Eine Teilregelung, die bei isolierter Betrachtung einer Materie zuzurechnen wäre, für die der Kompetenzträger nicht zuständig ist, kann daher gleichwohl in seine Kompetenz fallen, wenn sie mit dem kompetenzbegründenden Schwerpunkt der Gesamtregelung derart eng verzahnt ist, dass sie als Teil dieser Gesamtregelung erscheint (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 97, 332 ; 98, 265 ; 138, 261 ).
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Filmförderungsgesetz
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
Aus der in Art. 30 und Art. 70 Abs. 1 GG verwendeten Regelungstechnik ergibt sich keine Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Länder (vgl. implizit BVerfGE 98, 265 ; anders noch BVerfGE 26, 281 ; 42, 20 ), die bei der Auslegung der einzelnen Kompetenztitel oder bei verbleibenden Auslegungszweifeln zu berücksichtigen wäre.Konzeptionelle Entscheidungen des Bundesgesetzgebers dürfen durch die Landesgesetzgeber nicht verfälscht werden (vgl. BVerfGE 98, 265 ; 113, 348 ).
Soweit die Sperrwirkung reicht, entfällt die Gesetzgebungskompetenz der Länder (vgl. BVerfGE 20, 238 ; 67, 299 ; 98, 265 ; 109, 190 ; 113, 348 ;… Oeter, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2018, Art. 72 Rn. 85;… Schneider/Franke, DÖV 2020, S. 415 ).
Die bundesgesetzliche Regelung darf vom Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt worden sein (vgl. BVerfGE 7, 377 ;… Degenhart, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 72 Rn. 34;… Oeter, in: v. Mangoldt/Klein/Stark, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2018, Art. 72 Rn. 69); Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm genügen hingegen nicht, weil die Sperrwirkung sonst unterlaufen werden könnte (vgl. BVerfGE 98, 265 ).
Da sich der abschließende Charakter einer bundesgesetzlichen Regelung erst aus dem Zusammenspiel verschiedener, gegebenenfalls inhaltlich und zeitlich aneinander anschließender Gesetze ergeben kann (vgl. BVerfGE 34, 9 ; 102, 99 ; 138, 261 ), bedarf es dazu in der Regel einer Gesamtwürdigung des betreffenden Normenkomplexes, also der gesetzgeberischen Gesamtkonzeption (vgl. BVerfGE 67, 299 ; 98, 265 ; 102, 99 ; 109, 190 ; 138, 261 ).
In diesem Zusammenhang sind nicht nur der Wortlaut des Bundesgesetzes selbst zu würdigen, sondern auch der dahinterstehende Regelungszweck, die Gesetzgebungsgeschichte und die Gesetzesmaterialien (vgl. BVerfGE 98, 265 ; 102, 99 ; 109, 190 ; 138, 261 ).
Rn. 94 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht eine Vermutung für einen absichtsvollen Regelungsverzicht und damit eine abschließende bundesgesetzliche Regelung, soweit sich der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren mit einer bestimmten Frage auseinandergesetzt, diese aber in der Norm keinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BVerfGE 98, 265 ).
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …
Berührt eine Regelung dagegen den Kompetenzbereich von Bund und Ländern, bedarf es einer Zuordnung des Regelwerks nach seinem Schwerpunkt (vgl. BVerfGE 98, 265 ; 135, 155 ; 137, 108 ; 160, 1 ).Eine Teilregelung, die bei isolierter Betrachtung einer Materie zuzurechnen wäre, für die der Kompetenzträger nicht zuständig ist, kann daher gleichwohl in seine Kompetenz fallen, wenn sie mit dem kompetenzbegründenden Schwerpunkt der Gesamtregelung derart eng verzahnt ist, dass sie als Teil dieser Gesamtregelung erscheint (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 97, 332 ; 98, 265 ; 138, 261 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 56).
Sie stützt und ergänzt eine zugewiesene Zuständigkeit, wenn die entsprechende Materie verständigerweise nicht geregelt werden kann, ohne dass zugleich eine nicht ausdrücklich zugewiesene andere Materie mitgeregelt wird, wenn also das Übergreifen unerlässliche Voraussetzung für die Regelung der zugewiesenen Materie ist (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 98, 265 ; 138, 261 ; 140, 65 ).
- BSG, 16.10.2012 - B 14 AS 188/11 R
Arbeitslosengeld II - Minderung der Unterkunfts- und Heizkosten durch Rückzahlung …
Im Übrigen wäre eine Rechtslage, die einerseits einem SGB II-Empfänger diesen Anspruch auf ein Existenzminimum gegen den Staat eingeräumt und andererseits einen Eingriff mit den Zwangsmitteln dieses Staates in das so geschützte Existenzminimum dieses SGB II-Empfängers vorsieht, wegen Widersprüchlichkeit schwerlich mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG vereinbar (BVerfGE 1, 14, 45; BVerfGE 98, 106, 118 f; BVerfGE 98, 265, 301: keine "gegenläufigen Regelungen"). - BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
Dies kann positiv durch eine Regelung oder negativ durch einen absichtsvollen Regelungsverzicht erfolgen (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 98, 265 ; 113, 348 ; 138, 261 ).Der Gebrauch der Kompetenz durch den Bund muss "hinreichend erkennbar" sein (vgl. BVerfGE 98, 265 ; 113, 348 ; 138, 261 ).
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
Es ist in erster Linie auf das Bundesgesetz selbst, sodann auf den hinter dem Gesetz stehenden Regelungszweck, ferner auf die Gesetzgebungsgeschichte und die Gesetzesmaterialien abzustellen (vgl. BVerfGE 98, 265 ).Vielmehr kann auch das absichtsvolle Unterlassen eine Sperrwirkung für die Länder erzeugen (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 98, 265 ).
Zu einem erkennbar gewordenen Willen des Bundesgesetzgebers, zusätzliche Regelungen auszuschließen, darf sich ein Landesgesetzgeber nicht in Widerspruch setzen, selbst wenn er das Bundesgesetz für unzureichend hält (vgl. BVerfGE 32, 319 ; 36, 193 ; 36, 314 ; 85, 134 ; 98, 265 ; 109, 190 ).
Konzeptionelle Entscheidungen des Bundesgesetzgebers dürfen durch die Landesgesetzgeber nicht verfälscht werden (vgl. BVerfGE 98, 265 ).
Seine Entscheidung über die zur Strafverfolgung einsetzbaren Maßnahmen und ihre tatbestandlichen Voraussetzungen müssen die Länder respektieren (vgl. BVerfGE 98, 265 ).
- BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12
Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten …
- BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 390/21
Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche …
- BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01
Altenpflege
- BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14
Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der …
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Nachträgliche Sicherungsverwahrung
- BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11
Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung; …
- VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17
Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig
- LG Berlin, 12.03.2020 - 67 S 274/19
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsgemäßheit des im …
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Privater Rettungsdienst
- BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11
Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich
- BVerfG, 09.12.2022 - 1 BvR 1345/21
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern …
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 6 S 773/11
Zur Frage der Verpflichtung eines Heimträgers durch die Heimaufsicht, die …
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
- BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16
Kommunale Wettbürosteuer
- BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12
Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - LVG 9/13
Regelungen zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung …
- BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 384/10
Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG
- BVerfG, 23.09.2025 - 1 BvR 2284/23
Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sind mit dem Grundgesetz …
- OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11
Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten …
- BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …
- BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15
Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen …
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BFH, 04.06.2003 - VII B 138/01
Recht auf Akteneinsicht
- BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 32/16 R
Krankenversicherung - Disease-Management-Programm (hier: Diabetes mellitus Typ 2) …
- BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit; …
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
- LG Berlin, 06.08.2020 - 67 S 109/20
Verfassungswidrigkeit der in Berlin landesrechtlich angeordneten …
- BSG, 25.10.2023 - B 6 KA 16/22 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Hessen - …
- BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13
Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung; …
- VGH Bayern, 20.08.2019 - 12 ZB 19.333
Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben
- BVerfG, 13.03.2012 - 1 BvR 210/12
Verteidiger; Berufstracht; Krawatte; Zurückweisung; Berufsausübungsfreiheit
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.2015 - 2 S 2555/13
Zulässigkeit einer kommunalen Übernachtungssteuer
- BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03
Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 5 A 413/11
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss der Presse Auskunft über die Vermietung …
- BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00
Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09
Sächsisches Denkmalschutzgesetz (Zerstörung und Beschädigung auch privater …
- BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R
Vertrags[zahn]arzt - Honorarkürzung wegen fehlendem Fortbildungsnachweis - …
- BVerfG, 25.06.2025 - 1 BvR 368/22
Berliner Hochschulgesetz - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer staatlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 8 A 1679/04
Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2022 - 13 B 1466/21
Berechtigung zum Hinwirken auf eine Masernschutzimpfung eines Betroffenen gegen …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 12/01
Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche; Oberverwaltungsgericht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1599/15
Wettbürosteuer rechtens
- BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 45/17 R
Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor auch …
- BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 16/08 R
Vertragsarzt - Teilnahme an Kollektivverzichtsaktion - erneute Zulassung …
- BVerfG, 29.03.2000 - 2 BvL 3/96
Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen
- VerfGH Thüringen, 25.09.2018 - VerfGH 24/17
Abstrakte Normenkontrolle der Fraktion der AfD zur Verfassungsmäßigkeit u. a. der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2011 - 8 A 1150/10
Es besteht ein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunftserteilung zu …
- VGH Bayern, 20.05.2020 - 12 B 19.1648
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. …
- BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …
- BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 1.14
Aussetzung des Verfahrens; analoge Anwendung; Übertritt eines Beamten kraft …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 6 C 11337/10
Zulässigkeit einer Übernachtungssteuer
- FG Bremen, 16.04.2014 - 2 K 85/13
Kein Verstoß der Tourismusabgabe nach dem Bremischen Gesetz über die Erhebung …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 9/06
Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne …
- BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 14/08 R
Sechsjährige Zulassungssperre nach Kollektivverzicht ist rechtmäßig
- BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine …
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2010 - 10 S 2821/09
Zum Ausschluss von Beihilfeansprüchen wegen Nichterfüllung der allgemeinen …
- BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
Nichtannahmebeschluss: Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen …
- OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11
Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz
- BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95
Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang
- VerfGH Bayern, 03.02.2009 - 111-IX-08
Volksbegehren Bayerisches Mindestlohngesetz
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 C 9.99
Vergnügungssteuer, Spielautomatensteuer, Besteuerung von Gewaltspielautomaten; …
- LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09
Begrenzung von Nebenbetriebsstätten für Medizinische Versorgungszentren in der …
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem …
- OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Absolventen der Hochschulstudiengänge …
- AG Berlin-Mitte, 18.05.2020 - 113 C 5055/19
Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!
- BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00
Hinzuziehung, zu einem Verfahren; Beteiligter (§ 13 VwVfG); Nicht-Beteiligter (§ …
- BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R
Einführung von Qualifikationsanforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 3 MB 10/19
Teilbetriebsuntersagung einer Einrichtung in der Kinder und Jugendliche betreut …
- BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
Stufe
- BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 57.09
Ruhegehalt; Versorgungsbezüge; Mitglied der Bundesregierung; Bundesminister; …
- BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 5.14
Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit
- BVerwG, 03.07.2003 - 3 C 26.02
Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; …
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98
Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 14 A 218/19
Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos
- VerfG Hamburg, 07.05.2019 - HVerfG 4/18
Entscheidung zum Volksbegehren gegen den Pflegenotstand
- BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 12.18
Ausgleichszulage; Gebot der größtmöglichen Wahrung der Rechtsstellung des kraft …
- BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 7.04
Tierschutz; landwirtschaftliche Nutztiere; Pelztiere; Nerze; Erlaubnispflicht; …
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 2785/00
Anstaltsgewalt des Friedhofsträgers-Berufsfreiheit des Bestattungsunternehmers
- BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 49/13 R
Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung zur Durchführung fachärztlicher …
- BVerwG, 27.09.2017 - 6 C 34.16
Abgabengerechtigkeit; Altenhilfe; Ausschließlichkeit; Berufsfreiheit; …
- VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12
Polizeiliche Rund-um-die-Uhr-Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter
- BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Übergangsrecht nach § 12 PsychThG - …
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 1435/15
Amtsnotariat; Bezirksnotar; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 14 A 2275/19
Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos
- BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 9.16
Dortmunder Wettbürosteuer derzeit unzulässig
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1948/19
Wettbürosteuer, die nach den im Wettbüro getätigten Brutto-Wetteinsätzen bemessen …
- VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 77-II-11
Abstrakte Normenkontrolle zum Sächsischen Ladenöffnungsgesetz und Sächsischen …
- BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) …
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer …
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 2.11
Bettensteuer nur auf private, nicht auf geschäftliche Übernachtungen zulässig
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 139/06
Wiederzulassung zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit nach …
- BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 2.14
Anforderungen an den Übertritt von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger
- BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren
- BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Rechtmäßigkeit der …
- BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 29/07 R
Vertragszahnärztliche Versorgung - West-Ost-Transfer - Gesamtvergütungsanteile in …
- BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 41/01 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - bedarfsunabhängige Zulassung - …
- BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 14.18
Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den des …
- BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 4.14
Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 550/09
Abfallgrundgebühr für Gewerbegrundstück
- BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05
Hessisches Altlastengesetz; konkurrierende Gesetzgebung; Sperrwirkung des …
- BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04
Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als -; Übergangsregelung für die …
- BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1299/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
- BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 13.18
Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den Dienst …
- BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 3.14
Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit
- VG Bremen, 09.07.2015 - 5 K 171/13
Genehmigungsbedürftigkeit des Umschlags von Kernbrennstoffen in den Bremischen …
- FG Hamburg, 09.04.2014 - 2 K 252/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 09.04.2014 2 K 169/13 …
- BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00
Zulassung - Vertragsarzt - Psychotherapeut - Verfassungsbeschwerde - …
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1535/19
Wettbürosteuer; Bemessung nach den Brutto-Wetteinsätzen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2020 - 14 A 3784/19
- BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 10.18
Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den Dienst …
- BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 8.16
Dortmunder Wettbürosteuer derzeit unzulässig
- OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
Beherbergungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; strukturelles …
- OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09
Offenlegung der Bezüge der Vorstände der nordrhein-westfälischen Sparkassen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 13 B 934/99
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer vorläufigen …
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2000 - 9 S 2492/99
Approbation als Psychologischer Psychotherapeut
- BVerwG, 23.04.2008 - 9 BN 4.07
Abfall; dualer Abfallbegriff; Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung; …
- VG Berlin, 30.03.2021 - 8 L 201.20
Mietendeckel: Bezirksamt darf Mieterhöhung verbieten
- BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 11.18
Wirksamkeit des Übertritts eines Beamten aus dem Dienst der beklagten …
- FG Hamburg, 09.04.2014 - 2 K 169/13
Aufwandsteuer: Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe - …
- BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
Verfassungsbeschwerde - Berufsbetreuer - Berufsvormund - Vergütung - Umschulung - …
- AG Berlin-Mitte, 06.05.2020 - 123 C 5146/19
Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens in Berlin nach dem 18. Juni 2019
- BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 17.12
Bundesfernstraße; Verkehrsbedeutung; Abstufung; autobahnparallele Bundesstraße; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1648/15
Wettbürosteuer rechtens
- VGH Bayern, 17.02.2012 - 22 N 11.3022
Prüfsachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und …
- BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1387/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
- OVG Niedersachsen, 11.12.2003 - 8 LB 2892/01
Anspruch auf Erteilung der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw. …
- BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98
Zum Architektengesetz des Landes Baden-Württemberg
- OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 6854/94
Rechtsstaatsprinzip; Gewaltspielgerät; Kommunale Vergnügungssteuer; …
- BVerfG, 18.05.2001 - 1 BvR 522/01
Delegationsverfahren - Bedarfsunabhängige Zulassung - Zulassung eines Psychologen …
- VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 6/04
Parlamentsrecht; Abgeordneter; Akteneinsichtsrecht; Aktenvorlagerecht; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 2 S 1359/17
(Kein) Umsatzsteuercharakter der Spielgerätesteuer; Verfassungsmäßigkeit einer …
- OVG Thüringen, 23.08.2011 - 3 EN 77/11
Überprüfung einer "Übernachtungssteuer" im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes nach …
- BVerfG, 21.08.2002 - 1 BvR 1444/02
Rechtsstellung eines Kursmaklers
- LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 105/03
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1728/15
Wettbürosteuer rechtens
- BVerfG, 20.08.2025 - 1 BvR 656/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Gesetzes über den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1999 - 13 B 1168/99
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 34/98 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - EDV-Abrechnung - …
- BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 18/10 B
Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung wegen Erreichens …
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 46/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 7153/95
Widerspruchsfreiheit; Rechtsstaatsprinzip; Gewaltspielgerät; Kommunale …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 14 A 2474/19
Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos
- VerfGH Bayern, 29.05.2017 - 8-VII-16
Keine Prüfung von Abweichgungsgesetzgebung der Länder am Maßstab des überlagerten …
- LSG Sachsen, 02.10.2013 - L 8 KA 13/10
Vergütung kieferorthopädischer Leistungen; Rechtmäßigkeit der Neubewertung …
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 5302/15
Besoldung des Bezirksnotars
- VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
"Kulturförderabgabe" rechtmäßig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 13 B 680/99
Psychotherapeut; Approbation; Kein Studium; Einstweilige Anordnung; Streitwert
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - L 11 KA 84/14
Vertragsarztangelegenheiten
- VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 129-VIII-09
Normenkontrollverfahren auf kommunalen Antrag; Sächsisches …
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.2002 - 2 S 926/01
Höhere Hundesteuer für Kampfhunde zulässig
- BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 51/00 R
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1319/04
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Erlaubnis zur Fortführung einer zu Zeiten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1999 - 13 B 876/99
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer vorläufigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.1999 - 13 B 852/99
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer vorläufigen …
- OVG Thüringen, 17.08.2011 - 3 EN 1514/10
Kommunale Steuern; Überprüfung einer "Kulturförderabgabe" im Rahmen vorläufigen …
- OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21
Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern - Coronaverordnung; …
- VG Köln, 25.01.2017 - 24 K 6820/15
Heranziehung des Betreibers einer Spielhalle zu Vergnügungssteuern für …
- LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 5 KA 1763/08
- OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2012 - 4 MR 1/12
Bettensteuer in Schleswig-Holstein
- VG Düsseldorf, 03.04.2001 - 3 K 4523/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 4 A 3106/21
Altes Fachhochschul-Diplom berechtigt zur Eintragung in die Architektenliste
- VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796
Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup mit Strahlung
- VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
Bestandsschutz bei erst während der Vorbereitung des neuen …
- VG Düsseldorf, 29.05.2001 - 3 K 3148/99
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer Approbation …
- VG Düsseldorf, 03.04.2001 - 3 K 2714/99
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer Approbation …
- BVerwG, 23.02.2023 - 3 B 4.22
Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten nach dem Rettungsdienstgesetz …
- VG Karlsruhe, 30.06.2020 - 1 K 10440/18
Erhebung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte in Spielhallen; …
- VG Minden, 28.06.2018 - 9 K 1573/15
- VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 187/11
Duisburg darf "Bettensteuer" erheben
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 10 S 3348/08
Anfahrtroutenregelung zu einer Deponie; Ermächtigungsgrundlage
- VG Minden, 05.07.2018 - 9 K 774/16
- VGH Hessen, 15.09.2003 - 11 TG 1997/03
Rückwirkende Änderung des Rangstichtags für Bezirksschornsteinfegermeister mit …
- LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 95/02
Bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut; Voraussetzungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2013 - 14 A 2401/13
Erhebung der Vergnügungssteuer als Lenkungszweck zur Eindämmung des Bestands an …
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 9 S 302/00
Zulassung eines Krankenhauses als Transplantationszentrum
- OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2026 - 5 LB 7/25
Keine Kostenbeteiligung des Bundes an der Sanierung des Wikingecks
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2016 - 14 A 2374/16
Zuordnung der Erhebung der Spielgerätesteuer als Aufwandsteuer; Gleichbehandlung …
- VerfGH Bayern, 13.10.2016 - 18-VII-15
Erfolglose Popularklage wegen gesetzgeberischen Unterlassens (Erweiterung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011 - L 11 KA 103/08
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 89/02
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin …
- OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20
"Feuerwerksverbot", Verkauf und Abgabe von Feuerwerkskörpern (Dreiundzwanzigste …
- FG Thüringen, 14.11.2012 - 3 V 714/11
Anspruch eines Steuerpflichtigen auf kostenlose Akteneinsicht im Wege der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2007 - 13 A 1714/04
Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer erteilten Approbation als …
- BVerwG, 25.05.2022 - 3 BN 3.22
Aufhebung der Zusatzweiterbildung "Homöopathie" in Niedersachsen
- OLG München, 09.07.2020 - 14 U 1479/19
Schadensersatz, Patent, Rentenversicherung, Rente, Berufung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2016 - 14 A 3047/15
Vereinbarkeit einer gemeindlichen Vergnügungssteuersatzung im Ergebnis mit …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - L 11 KA 127/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2011 - 14 A 2394/10
Höhere Hundesteuer für gefährliche Rassen auch bei aus Tierheimen übernommenen …
- VG Gießen, 12.07.2006 - 8 G 1644/06
Aufstellung von umgebauten Geldspielautomaten in Spielhalle verboten
- FG Münster, 20.11.2003 - 12 K 6405/02
Finanzrechtsweg für Verpflichtungsklage auf Gewährung von Akteneinsicht und …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 11 KA 4/00
Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Eignung bei …
- OVG Niedersachsen, 19.12.2005 - 9 LA 87/05
Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers bei der Bemessung von Abfallgebühren; …
- VGH Bayern, 28.01.2003 - 24 B 02.322
vorbeugende Unterlassungsklage; sicherheitsrechtliche Anordnung; öffentliches …
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 C 10.99
Spielautomatensteuer rechtmäßig
- OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 474/20
"Feuerwerksverbot" (Dreiundzwanzigste CoronaVO) Parallelentscheidung zum Beschl. …
- VG Köln, 23.11.2016 - 24 K 3471/15
Besteuerung des Vermittelns oder Veranstaltens von Pferde- und Sportwetten in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2016 - 14 A 1149/16
Spielgerätesteuer als Aufwandsteuer; Erlass der Vergnügungssteuersatzung für die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2013 - 14 A 1677/13
Nordrhein-westfälisches Glücksspielrecht spricht nicht gegen Spielautomatensteuer …
- VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11
Duisburg darf "Bettensteuer" erheben
- LSG Bayern, 03.03.2004 - L 12 KA 4/02
Bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut; Teilnahme an …
- LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 115/02
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2003 - 13 B 290/03
Führung der Berufsbezeichnung "Podologin" und "Medizinische Fußpflegerin" ; …
- LSG Bayern, 21.02.2001 - L 12 KA 59/99
- VGH Bayern, 08.08.2024 - 21 ZB 21.1536
Berufsrecht der Ärzte, Führen eines Professorentitels, Zusatzpflicht für einen …
- VG Köln, 23.11.2016 - 24 K 3034/15
Besteuerung des Vermittelns oder Veranstaltens von Pferde- und Sportwetten in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2014 - 14 A 781/14
Deckung einer Steuererhebung durch die Steuerkompetenz des Art. 105 Abs. 2a GG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2014 - 14 A 662/14
Umfang der Erhebung einer Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2007 - 20 A 2474/06
Berechtigung zur Führung eines Freiballons über das 65. Lebensjahr hinaus; …
- LSG Bayern, 23.06.2004 - L 12 KA 141/03
Antrag auf bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als …
- LSG Bayern, 31.03.2004 - L 12 KA 3/03
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut; …
- OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 468/20
"Feuerwerksverbot", Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie …
- OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 8 LC 114/15
Beratender Ingenieur; Berufsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Geschäftsführer; …
- VGH Bayern, 13.12.2012 - 22 ZB 12.922
Eintragung in die Architektenliste als freiberuflicher Architekt (Hochbau); …
- LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 109/02
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut im …
- LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 99/02
Bedarfsunabhängige Zulassung als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2014 - 14 A 1353/14
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vergnügungssteuer gegenüber einem …
- VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 178/12
Anschlussbeitragsrecht - Belegenheit eines Grundstücks in einem …
- LSG Bayern, 16.02.2005 - L 12 KA 173/02
Bestimmung der Voraussetzungen einer bedarfsunabhängigen Zulassung zum …
- LSG Bayern, 21.07.2004 - L 12 KA 137/03
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin …
- LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 83/02
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut in …
- OLG München, 14.04.2022 - 14 U 5604/20
Erwirkung erfordert schutzwürdiges Vertrauen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - 14 A 793/15
Umfang der Länder zur Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und …
- LSG Bayern, 07.07.2004 - L 12 KA 97/03
Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Kinderpsychotherapeut und …
- LSG Bayern, 03.12.2003 - L 12 KA 129/02
Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als …
- LSG Bayern, 29.10.2003 - L 12 KA 87/02
Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Auslegung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2022 - 4 A 3106/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - 14 A 528/14
Vergnügungssteuererhebung bei Aufstellen von Automaten mit Gewinnmöglichkeiten in …
- LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 35/03
Anspruch auf eine bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologischer …
- VG Gießen, 25.02.2002 - 10 E 4274/00
Rechtsgrundlage für die Bestellung zum Sachverständigen
- OVG Thüringen, 30.09.2025 - 2 KO 444/17
Rückforderung von Ministerbezügen wegen Anrechnung beamtenrechtlicher …
- VG Berlin, 12.06.2008 - 29 A 63.08
Vermögensrechtliche Zuordnung eines Buchbestandes der ehemaligen DDR
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.08.2001 - 6 A 10273/01
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Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97 |
Aussicht auf Erbschaft
§ 765 BGB, Ehegattenbürgschaft, § 138 Abs. 1 BGB, Abbedingung von § 776 BGB durch AGB
Volltextveröffentlichungen (10)
- Judicialis
- Prof. Dr. Lorenz
Ehegattenbürgschaften: Sittenwidrigkeit und der Schutz vor Vermögensverschiebungen
- Kanzlei Prof. Schweizer
Sittenwidrigkeit von Bürgschaftsverträgen - Überforderung des bürgenden Ehegatten und vertragliche Regelung begrenzten Haftungszwecks (Vermögensverschiebung-Erbschaft)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sittenwidrigkeit eines Bürgschaftsvertrages - Bürgender Ehegatte - Bürgschaftsvertrag bei Ehegatten - Vermögensverlagerungen zwischen Ehegatten - Bürgschaftsvertrag
- archive.org
§§ 765, 138 I BGB
Überforderung des bürgenden Ehegatten und vertragliche Regelung begrenzten Haftungszwecks (Vermögensverschiebung-Erbschaft) - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
BGB § 765, § 138 Abs. 1
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang der Haftung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Bürgen; Schutz vor Vermögensverlagerungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Grundsätzliche Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines finanziell überforderten Lebenspartners
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Bürgschaft; Verpflichtung eines finanziell kraß überforderten Lebenspartners
Papierfundstellen
- NJW 1999, 58
- NJW 2000, 192
- ZIP 1998, 1999
- MDR 1999, 106
- NJ 1999, 41
- FamRZ 1999, 151
- WM 1998, 2327
- BB 1998, 2493
- DB 1998, 2493
- DB 1998, 2515
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (12)
- BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners
Auszug aus BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
a)Besteht ein krasses Mißverhältnis zwischen dem Umfang der Haftung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des bürgenden Ehegatten oder Lebenspartners und läßt sich der Verpflichtungsumfang weder im Hinblick auf den Schutz des Gläubigers vor Vermögensverlagerung vom Hauptschuldner auf den Bürgen noch wegen des Wertes einer Erbschaft, die er zu erwarten hat, rechtfertigen, ist der Bürgschaftsvertrag in der Regel wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig (Ergänzung zum Senatsurt. v. 18. September 1997 - IX ZR 283/96, WM 1997, 2117).Sind die finanziellen Mittel des Bürgen, bezogen auf die Höhe der gesamten Hauptschuld, praktisch bedeutungslos und ist unter keinem Gesichtspunkt ein rechtlich vertretbares Interesse des Kreditgebers an einer Verpflichtung in dem vereinbarten Umfang erkennbar, so ist regelmäßig davon auszugehen, daß der Bürge sich auf eine solche Verpflichtung nur aufgrund emotionaler Bindung an den Hauptschuldner infolge mangelnder Geschäftsgewandtheit und Rechtskundigkeit eingelassen und die Bank dies in verwerflicher Weise ausgenutzt hat (Senatsurt. v. 18. September 1997 - IX ZR 283/96, WM 1997, 2117, 2118, z.V.b. in BGHZ 136, 347).
Einem solchen wirtschaftlich sinnlosen Geschäft, das nicht maßgeblich von unabhängigen, eigenverantwortlichen Erwägungen des Bürgen gesteuert wird, die ihre Ursache außerhalb der persönlichen Beziehung zum Hauptschuldner haben, versagt die Rechtsordnung durch § 138 Abs. 1 BGB jegliche Wirkung (vgl. BGHZ 125, 206, 211, 216 f; 132, 328, 330 f; Senatsurt. v. 18. September 1997, aaO).
In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat im Urteil vom 18. September 1997 (aaO) - das nach Erlaß der hier angefochtenen Entscheidung ergangen ist - einen Bürgschaftsvertrag als nichtig angesehen, durch den eine in krassem Mißverhältnis zur Leistungsfähigkeit des bürgenden Ehegatten stehende Verpflichtung begründet wurde, die sich weder im Hinblick auf den Schutz des Gläubigers vor Vermögensverlagerung vom Hauptschuldner auf den Bürgen noch aus sonstigen berechtigten Interessen des Kreditgebers rechtfertigen ließ.
Für die im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB gebotene Gesamtbetrachtung ist nur von Belang, daß nach dem Vertragsinhalt eine dem Schutzbedürfnis der Bürgin Rechnung tragende Einschränkung ihres Haftungsrisikos nicht vorgesehen war (vgl. dazu ausführlich Senatsurt. v. 18. September 1997, aaO S. 2118 ff).
Daher ist es gerechtfertigt, den Vertrag als wirtschaftlich sinnlos, seinem Inhalt nach nur aufgrund einer ausgeprägten Vertragsunterlegenheit der Beklagten zustande gekommen und deshalb sittenwidrig anzusehen (vgl. BVerfGE 89, 214, 232 ff; Senatsurt. v. 18. September 1997, aaO S. 2119).
Die Rechtsprechung des Senats, wonach Bürgschaftsverträge mit wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Ehegatten oder Lebenspartnern nicht gegen die guten Sitten verstoßen, sofern der Gläubiger ein berechtigtes Interesse hat, sich vor Vermögensverlagerungen zu schützen oder auf Vermögen zuzugreifen, das dem Bürgen voraussichtlich aufgrund einer näher bestimmten Erbschaft zuwachsen wird (BGHZ 128, 230, 233 ff; 132, 328, 330 ff; 134, 325, 327 ff;… BGH, Urt. v. 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96, WM 1997, 465, 466 f; v. 18. September 1997 - IX ZR 283/96, WM 1997, 2117, 2119, z.V.b. in BGHZ 136, 347), hat sich im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) entwickelt.
- BGH, 23.01.1997 - IX ZR 69/96
Grundsatzentscheidung zur Bürgschaft nicht leistungsfähiger Ehegatten
Auszug aus BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Jedoch kann er den dem Hauptschuldner emotional eng verbundenen Bürgen, der ansonsten wirtschaftlich nicht leistungsfähig ist, selbst bei Wirksamkeit des Vertrages grundsätzlich erst nach Eintritt des Erbfalls in Anspruch nehmen (BGHZ 134, 325, 331 f).Für die Beurteilung, ob und in welchem Maße der Bürge durch die von ihm übernommene Verpflichtung finanziell überfordert wird - also die Grundvoraussetzung dafür, daß der Vertrag nach § 138 Abs. 1 BGB zu beanstanden oder die Leistungspflicht des Bürgen gemäß § 242 BGB einzuschränken ist -, hat somit der Vermögenserwerb durch eine spätere Erbschaft zunächst außer Betracht zu bleiben (vgl. BGHZ 134, 325, 332).
c) Nach der gegenwärtigen Rechtsprechung des Senats ist das Begehren des Kreditgebers, den Lebenspartner in einem seine finanziellen Verhältnisse übersteigenden Maße in die Haftung einzubeziehen, in der Regel vertretbar, wenn der Gläubiger sich dadurch wirksam vor Vermögensverlagerung vom Hauptschuldner auf den Partner schützen kann (BGHZ 128, 230, 234; 134, 325, 327 ff).
In einem solchen Falle würde der rechtliche gebotene Schutz des Bürgen schon dadurch bewirkt, daß seine Verpflichtung erst mit Eintritt des Erbfalls bzw. dem Erhalt der Zuwendung im Wege vorweggenommener Erbfolge fällig würde (vgl. BGHZ 134, 325, 331 f).
Die Rechtsprechung des Senats, wonach Bürgschaftsverträge mit wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Ehegatten oder Lebenspartnern nicht gegen die guten Sitten verstoßen, sofern der Gläubiger ein berechtigtes Interesse hat, sich vor Vermögensverlagerungen zu schützen oder auf Vermögen zuzugreifen, das dem Bürgen voraussichtlich aufgrund einer näher bestimmten Erbschaft zuwachsen wird (BGHZ 128, 230, 233 ff; 132, 328, 330 ff; 134, 325, 327 ff;… BGH, Urt. v. 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96, WM 1997, 465, 466 f; v. 18. September 1997 - IX ZR 283/96, WM 1997, 2117, 2119, z.V.b. in BGHZ 136, 347), hat sich im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) entwickelt.
- BGH, 25.04.1996 - IX ZR 177/95
Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines finanziell nicht …
Auszug aus BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Zwar ist das Bestreben des Kreditgebers, auf eventuelles zukünftiges Vermögen des Bürgen zugreifen zu können, im Ansatz rechtlich nicht zu beanstanden (BGHZ 132, 328, 333).Einem solchen wirtschaftlich sinnlosen Geschäft, das nicht maßgeblich von unabhängigen, eigenverantwortlichen Erwägungen des Bürgen gesteuert wird, die ihre Ursache außerhalb der persönlichen Beziehung zum Hauptschuldner haben, versagt die Rechtsordnung durch § 138 Abs. 1 BGB jegliche Wirkung (vgl. BGHZ 125, 206, 211, 216 f; 132, 328, 330 f;… Senatsurt. v. 18. September 1997, aaO).
Die Rechtsprechung des Senats, wonach Bürgschaftsverträge mit wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Ehegatten oder Lebenspartnern nicht gegen die guten Sitten verstoßen, sofern der Gläubiger ein berechtigtes Interesse hat, sich vor Vermögensverlagerungen zu schützen oder auf Vermögen zuzugreifen, das dem Bürgen voraussichtlich aufgrund einer näher bestimmten Erbschaft zuwachsen wird (BGHZ 128, 230, 233 ff; 132, 328, 330 ff; 134, 325, 327 ff;… BGH, Urt. v. 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96, WM 1997, 465, 466 f; v. 18. September 1997 - IX ZR 283/96, WM 1997, 2117, 2119, z.V.b. in BGHZ 136, 347), hat sich im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) entwickelt.
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Daher ist es gerechtfertigt, den Vertrag als wirtschaftlich sinnlos, seinem Inhalt nach nur aufgrund einer ausgeprägten Vertragsunterlegenheit der Beklagten zustande gekommen und deshalb sittenwidrig anzusehen (vgl. BVerfGE 89, 214, 232 ff;… Senatsurt. v. 18. September 1997, aaO S. 2119).Die Rechtsprechung des Senats, wonach Bürgschaftsverträge mit wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Ehegatten oder Lebenspartnern nicht gegen die guten Sitten verstoßen, sofern der Gläubiger ein berechtigtes Interesse hat, sich vor Vermögensverlagerungen zu schützen oder auf Vermögen zuzugreifen, das dem Bürgen voraussichtlich aufgrund einer näher bestimmten Erbschaft zuwachsen wird (BGHZ 128, 230, 233 ff; 132, 328, 330 ff; 134, 325, 327 ff;… BGH, Urt. v. 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96, WM 1997, 465, 466 f; v. 18. September 1997 - IX ZR 283/96, WM 1997, 2117, 2119, z.V.b. in BGHZ 136, 347), hat sich im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) entwickelt.
- BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
Auszug aus BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
c) Nach der gegenwärtigen Rechtsprechung des Senats ist das Begehren des Kreditgebers, den Lebenspartner in einem seine finanziellen Verhältnisse übersteigenden Maße in die Haftung einzubeziehen, in der Regel vertretbar, wenn der Gläubiger sich dadurch wirksam vor Vermögensverlagerung vom Hauptschuldner auf den Partner schützen kann (BGHZ 128, 230, 234; 134, 325, 327 ff).Die Rechtsprechung des Senats, wonach Bürgschaftsverträge mit wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Ehegatten oder Lebenspartnern nicht gegen die guten Sitten verstoßen, sofern der Gläubiger ein berechtigtes Interesse hat, sich vor Vermögensverlagerungen zu schützen oder auf Vermögen zuzugreifen, das dem Bürgen voraussichtlich aufgrund einer näher bestimmten Erbschaft zuwachsen wird (BGHZ 128, 230, 233 ff; 132, 328, 330 ff; 134, 325, 327 ff;… BGH, Urt. v. 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96, WM 1997, 465, 466 f; v. 18. September 1997 - IX ZR 283/96, WM 1997, 2117, 2119, z.V.b. in BGHZ 136, 347), hat sich im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) entwickelt.
- BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93
Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft
Auszug aus BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Einem solchen wirtschaftlich sinnlosen Geschäft, das nicht maßgeblich von unabhängigen, eigenverantwortlichen Erwägungen des Bürgen gesteuert wird, die ihre Ursache außerhalb der persönlichen Beziehung zum Hauptschuldner haben, versagt die Rechtsordnung durch § 138 Abs. 1 BGB jegliche Wirkung (vgl. BGHZ 125, 206, 211, 216 f; 132, 328, 330 f;… Senatsurt. v. 18. September 1997, aaO).Hat die Bank von entsprechenden Nachforschungen abgesehen, insbesondere den Bürgen nicht zu dessen finanzieller Leistungsfähigkeit befragt, muß sie sich die objektiven Tatsachen als bekannt entgegenhalten lassen, weil ihre unzureichenden Kenntnisse allein auf der Verletzung eigener Obliegenheiten beruhen (BGHZ 125, 206, 212 f;… BGH, Urt. v. 24. Februar 1994 - IX ZR 227/93, WM 1994, 680, 683 = NJW 1994, 1341, 1343; v. 10. Oktober 1996 - IX ZR 333/95, WM 1996, 2194, 2196 = NJW 1997, 52, 54).
- BGH, 23.01.1997 - IX ZR 55/96
Übernahme einer Bürgschaft durch den nichtehelichen Lebenspartner des …
Auszug aus BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Die Rechtsprechung des Senats, wonach Bürgschaftsverträge mit wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Ehegatten oder Lebenspartnern nicht gegen die guten Sitten verstoßen, sofern der Gläubiger ein berechtigtes Interesse hat, sich vor Vermögensverlagerungen zu schützen oder auf Vermögen zuzugreifen, das dem Bürgen voraussichtlich aufgrund einer näher bestimmten Erbschaft zuwachsen wird (BGHZ 128, 230, 233 ff; 132, 328, 330 ff; 134, 325, 327 ff; BGH, Urt. v. 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96, WM 1997, 465, 466 f; v. 18. September 1997 - IX ZR 283/96, WM 1997, 2117, 2119, z.V.b. in BGHZ 136, 347), hat sich im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) entwickelt. - BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95
Auslegung einer Darlehensrückzahlungsklausel in einem Existenzgründungsdarlehen; …
Auszug aus BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Soll eine solche Verpflichtung jedoch dazu dienen, zukünftige Vermögensverlagerungen oder bestimmte Arten eines sonstigen späteren Vermögenserwerbs, insbesondere Erbschaften des Bürgen, zu erfassen, so mag dieser beschränkte Haftungszweck vertraglich geregelt werden (vgl. BGHZ 134, 42, 49). - BGH, 20.11.1995 - II ZR 209/94
Zurechnung arglistiger Täuschung anderer Personen bei der eigenmächtigen …
Auszug aus BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Grundsätzlich muß sich eine Partei das eigenmächtige Verhalten eines andern im Rahmen der Anbahnung des Vertragsschlusses nicht zurechnen lassen, wenn sie ihn nicht zum Verhandlungsführer bestellt oder als Verhandlungsgehilfen hinzugezogen hat (vgl. BGH, Urt. v. 20. November 1995 - II ZR 209/94, NJW 1996, 1051). - BGH, 09.04.1992 - IX ZR 145/91
Fahrlässige Unkenntnis bei von Drittem verübten arglistigen Täuschung; Rückgabe …
Auszug aus BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Der Hauptschuldner, der im Auftrag des Gläubigers Verhandlungen mit dem Bürgen führt, ist grundsätzlich nicht Vertrauensperson des Kreditgebers, sondern Dritter im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB (Senatsurt. v. 9. April 1992 - IX ZR 145/91, ZIP 1992, 755, 756). - BGH, 24.02.1994 - IX ZR 227/93
Wirksamkeit einer von Kindern auf Veranlassung der Eltern geleisteten Bürgschaft
- BGH, 10.10.1996 - IX ZR 333/95
Veranlassung der erwachsenen Kinder zur Übernahme einer Bürgschaft durch die …
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
In einem solchen Falle spricht ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine widerlegliche tatsächliche Vermutung dafür, daß sich der Ehegatte oder nahe Angehörige bei der Übernahme der Mithaftung nicht von seinen Interessen und von einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen und das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen dem Hauptschuldner und dem Mithaftenden in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGHZ 136, 346, 351; BGH, Urteile vom 11. Dezember 1997 - IX ZR 274/96, WM 1997, 235, 236, insoweit in BGHZ 137, 292 ff., nicht abgedruckt; vom 6. Oktober 1998 - XI ZR 244/98, WM 1998, 2366, 2367; vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2328 und vom 27. Januar 2000 - IX ZR 198/98, WM 2000, 410, 411).a) Bei der Beurteilung der finanziellen Überforderung sind nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anderweitige Sicherheiten des Kreditgebers grundsätzlich nur dann zu berücksichtigen, wenn sie das Haftungsrisiko des Mitverpflichteten oder Bürgen in rechtlich gesicherter Weise auf ein vertretbares Maß beschränken (vgl. BGHZ 136, 347, 352 f.; Urteile vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2328 und 27. Januar 2000 - IX ZR 198/98, WM 2000, 410, 412;… siehe ferner Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 29. Juni 1999 - XI ZR 10/98, aaO S. 1560).
Sieht eine Bank - wie hier - davon ab, befragt sie also insbesondere den Betroffenen nicht nach seinen derzeitigen und zukünftigen finanziellen Möglichkeiten, so ist im Zweifel davon auszugehen, daß sie die die krasse finanzielle Überforderung begründenden objektiven Tatsachen und Verhältnisse schon bei Vertragsabschluß kannte oder sich ihnen bewußt verschlossen hat (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 1995 - IX ZR 222/94, WM 1996, 53, 54; 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329 m.w.Nachw. und 27. Januar 2000 - IX ZR 198/98, WM 2000, 410, 412).
- BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen
Diese Rechtsprechung ist zwar für die nach dem 1. Januar 1999 übernommenen Bürgschaften neuerdings insoweit modifiziert worden, als der Gläubiger nunmehr dem Interesse an einem Schutz vor Vermögensverschiebungen zwischen den Eheleuten durch eine vertragliche Haftungsbeschränkung eindeutig Ausdruck verleihen muß (Urteil vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2330); für die sogenannten Altfälle wie den vorliegenden bleibt es aber dabei, daß eine solche Zweckrichtung in der Regel "die alleinige rechtlich tragbare Grundlage" (BGHZ 134, 325, 329) für die unbeschränkte Bürgenhaftung bildet.Indessen hat der IX. Zivilsenat diese Rechtsprechung neuerdings modifiziert und hervorgehoben, daß sich eine finanziell krass überforderte Ehefrau oder Verlobte im Zweifel nur aufgrund emotionaler Bindung an den Hauptschuldner auf das unbeschränkte Mithaftungsbegehren einläßt und die Bank die schwächere Verhandlungsposition des Vertragsgegners gewöhnlich in anstößiger Weise ausnützt (BGHZ 136, 347, 351 und Urteil vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2328).
Auch dieser Lösungsansatz führte jedoch in der Regel nicht zur Sittenwidrigkeit, weil das Interesse der Bank an einem Schutz vor Vermögensverlagerungen selbst bei einer eindeutigen finanziellen Überforderung des Bürgen anerkannt wurde (BGHZ 128, 230, 234 f.; 132, 328, 333 f.; 134, 325, 328; 136, 347, 353; Urteil vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2328).
Er sieht sich jedoch daran gehindert, die von ihm für die Zukunft anerkannten Gesichtspunkte auch auf Altfälle anzuwenden (Urteil vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329 f.), weil für die Kreditgeber nicht klar gewesen sei, inwieweit sie ihr Interesse an einem Schutz vor Vermögensverschiebungen über die bloße Hereinnahme der Bürgschaft hinaus durch geeignete vertragliche Regelungen absichern mußten.
In späteren Entscheidungen des IX. Zivilsenats wird deshalb auch bei Ehegattenbürgschaften keine Gesamtbetrachtung mehr vorgenommen, sondern richtigerweise allein die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bürgen beurteilt (BGHZ 134, 325, 327; 136, 347, 351; Urteil vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327 f.).
Hat sie von solchen Nachforschungen abgesehen, insbesondere den Betroffenen nicht zu seiner finanziellen Leistungsfähigkeit befragt, muß sie sich in aller Regel die objektiven Tatsachen als bekannt entgegenhalten lassen (BGH, Urteile vom 2. November 1995 - IX ZR 222/94, WM 1996, 53, 54 und vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329).
Dagegen kann trotz eines Nominalbetrages der Bürgschaftsverpflichtung, der jedes vernünftige Maß übersteigt, eine krasse finanzielle Überforderung des Bürgen zu verneinen sein, sobald er im Hinblick auf die übrigen dem Gläubiger gewährten Sicherheiten davor geschützt ist, aus der Bürgschaft in einem Maße in Anspruch genommen zu werden, das völlig außer Verhältnis zu seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit steht (BGHZ 136, 347, 352; Urteil vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2328).
In der Entscheidung vom 8. Oktober 1998 (IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329 f.) hat der IX. Zivilsenat allerdings diese Rechtsprechung modifiziert und betont, daß ein später eingetretener Vermögenserwerb nicht als vorhergesehen vermutet wird, sondern daß er - genauso wie das Interesse des Gläubigers an einem Schutz vor Vermögensverschiebungen - durch vertragliche Vereinbarung zum Haftungszweck gemacht werden muß.
Ob diese Rechtsprechung fortgeführt werden soll, erscheint nach seiner Entscheidung vom 8. Oktober 1998 (IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2328), in der dieser Gesichtspunkt nicht mehr erwähnt wird, zweifelhaft.
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01
Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden; …
Das gilt auch für eine vor dem 1. Januar 1999 übernommene Bürgschaft (Aufgabe von BGH WM 1998, 2327, 2329 f.).Er sieht sich jedoch daran gehindert, die von ihm für die Zukunft anerkannten Grundsätze auch auf Bürgschaftsverträge aus der Zeit vor dem 1. Januar 1999 anzuwenden (Urteil vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329 f.), weil für die Kreditinstitute nicht hinreichend klar gewesen sei, inwieweit sie ihr Interesse an einem möglichst wirksamen Schutz vor Vermögensverschiebungen über die bloße Hereinnahme einer Bürgschaft hinaus durch geeignete vertragliche Regelungen absichern mußten.
- BGH, 14.10.2003 - XI ZR 121/02
Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft
Zutreffend ist auch die Ansicht des Berufungsgerichts, dem Beklagten komme ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände nicht die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 136, 347, 351; 146, 37, 42; 151, 34, 37; BGH, Urteile vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2328, vom 28. Mai 2002 - XI ZR 205/01, WM 2002, 1649, 1651, vom 11. Februar 2003 - XI ZR 214/01, ZIP 2003, 796, 797 und vom 27. Juli 2003 - IX ZR 283/99, ZIP 2003, 1596, 1598) anerkannte widerlegliche Vermutung zugute, daß ein kraß finanziell überforderter, dem Hauptschuldner persönlich nahestehender Bürge die Bürgschaft nur aus einer durch die emotionale Verbundenheit mit dem Hauptschuldner bedingten unterlegenen Position heraus übernommen und der Gläubiger dies in verwerflicher Weise ausgenutzt habe. - BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
a) Der Bürge ist kraß überfordert, wenn die Verbindlichkeit, für die er einstehen soll, so hoch ist, daß bereits bei Vertragsschluß nicht zu erwarten ist, er werde - wenn sich das Risiko verwirklicht - die Forderung des Gläubigers wenigstens zu wesentlichen Teilen tilgen können (vgl. BGHZ 125, 206, 211; vgl. Senatsurt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327 f).Auf dessen Leistungsfähigkeit hat der Senat später jedoch nicht mehr abgestellt (vgl. BGHZ 134, 325, 327; 136, 347, 351 f; Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327 f).
Bei der Frage der Überforderung sind anderweitige Sicherheiten des Gläubigers nur zu berücksichtigen, soweit sie das Haftungsrisiko des Bürgen vermindern (vgl. BGHZ 136, 347, 352 f; Senatsurteil vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, aaO).
Bei der Beurteilung des Risikos, welches der Bürge eingeht, ist vom vollen Nennwert der Bürgschaft auszugehen, wenn der Gläubiger zwar weitere Sicherheiten erhalten hat, jedoch nicht sichergestellt ist, daß er nur in einem wesentlich geringeren Umfang als der vertraglich festgelegten Haftungssumme in Anspruch genommen wird (BGHZ 136, 347, 352; Senatsurt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, aaO).
Sieht eine Bank von derartigen Nachforschungen ab, befragt sie also insbesondere den Beteiligten nicht nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit, muß sie sich in aller Regel die objektiven Tatsachen als bekannt entgegenhalten lassen (Senatsurt. v. 2. November 1995 - IX ZR 222/94, WM 1996, 53, 54; v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, aaO S. 2329 m.w.N.).
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat stets nur eigene geldwerte Vorteile des kraß überforderten Bürgen aus dem verbürgten Geschäft selbst als einen Umstand angesehen, der ein Handeln allein aus emotionaler Verbundenheit auszugleichen vermag (vgl. Senatsurt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, aaO S. 2328 f).
- BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99
Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus …
Damit verstößt die Bürgschaft auch aus diesem Grunde gegen die guten Sitten und ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig (vgl. BGHZ 136, 347, 352 f; BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2328; v. 27. Januar 2000 - IX ZR 198/98, WM 2000, 410, 412). - BGH, 14.05.2002 - XI ZR 81/01
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
Das gilt auch für eine vor dem 1. Januar 1999 übernommene Bürgschaft (Aufgabe von BGH WM 1998, 2327, 2329 f.).Er sieht sich jedoch daran gehindert, die von ihm für die Zukunft anerkannten Grundsätze auch auf Bürgschaftsverträge aus der Zeit vor dem 1. Januar 1999 anzuwenden (BGH, Urteil, vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329 f.), weil für die Kreditinstitute nicht hinreichend klar gewesen sei, inwieweit sie ihr Interesse an einem möglichst wirksamen Schutz vor Vermögensverschiebungen über die bloße Hereinnahme einer Bürgschaft hinaus durch geeignete vertragliche Regelungen absichern mußten.
- BGH, 28.05.2002 - XI ZR 199/01
Sittenwidrigkeit der Mithaftung oder Bürgschaft des Kommanditisten für …
Das gilt, wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 14. Mai 2002 (XI ZR 50/01 und 81/01, beide zur Veröffentlichung vorgesehen) unter Änderung der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329 f.) näher ausgeführt hat, auch für Bürgschaftsverträge aus der Zeit vor dem 1. Januar 1999. - BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98
Unwirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
Sind die finanziellen Mittel des Bürgen mit Rücksicht auf die Höhe der verbürgten Hauptschuld praktisch bedeutungslos und hat der Gläubiger kein rechtlich vertretbares Interesse an dem vereinbarten Haftungsumfang, so kann ein solches wirtschaftlich sinnloses Rechtsgeschäft gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, ohne daß es auf weitere belastende Umstände ankommt (BGHZ 125, 206, 210 f; 136, 347, 350 f; BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2328).Ein solcher Zweck, der grundsätzlich schutzwürdig ist, gibt in der Regel der Bürgenhaftung einer wirtschaftlich leistungsunfähigen Ehefrau - insbesondere für Geschäftskredite wie im vorliegenden Fall - einen wirtschaftlich vernünftigen, mit den berechtigten Interessen der Vertragspartner zu vereinbarenden Sinn, so daß grundsätzlich ein Verstoß gegen die guten Sitten ausscheidet (BGHZ 128, 230, 234 ff; 132, 328, 331; 134, 325, 327 f; 136, 347, 353; für Bürgschaften ab 1. Januar 1999: BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329 f).
Ein solcher ist angenommen worden, wenn der vereinbarte Bürgschaftsumfang völlig außer Verhältnis zu einem wegen vorrangiger Sicherheiten - insbesondere durch Grundpfandrechte - beschränkten Gläubigerrisiko stand, so daß die Bürgenverpflichtung über das Sicherungsbedürfnis des Gläubigers bei Abschluß des Bürgschaftsvertrages weit hinausging (BGHZ 125, 206, 212; 136, 347, 354; BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998, aaO).
- BGH, 11.02.2003 - XI ZR 214/01
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Dieser Standpunkt wird inzwischen im Grundsatz auch vom IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs geteilt (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329 f.). - OLG Frankfurt, 24.03.2004 - 23 U 65/03
Sittenwidrigkeit einer krass überfordernden Ehegattenbürgschaft nach …
- OLG München, 07.05.1999 - 21 U 6544/98
Wirksamkeit der weiten Zweckerklärung bei Bürgschaftsübernahme des …
- OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 138/06
Beweistkraft einer notariellen Urkunde; Sittenwidrigkeit der Übernahme einer …
- OLG Stuttgart, 23.11.2004 - 6 U 82/03
Widerruf einer Willenserklärung nach dem Haustürgeschäftewiderrufsgesetz bei …
- OLG Stuttgart, 23.11.2004 - 6 U 76/04
Kreditfinanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Widerruflichkeit …
- OLG Köln, 11.02.2009 - 13 U 102/08
Sittenwidrigkeit der Mithaftung naher Angehöriger für Darlehensverbindlichkeiten
- OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 16 U 229/99
Leistungsunfähige Ehegattenbürgin: Treuwidrigkeit der Inanspruchnahme; konkrete …
- OLG Düsseldorf, 16.11.2012 - 7 U 15/12
Nichtigkeit der Bürgschaftsverpflichtung für einen nahen Angehörigen wegen …
- OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02
Sittenwidrigkeit eines Bürgschaftsvertrages; Krasses Missverhältnis zwischen dem …
- OLG Köln, 21.01.2002 - 13 U 69/00
Handels- und Gesellschaftsrecht; Bankrecht; Sittenwidrigkeit von …
- OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 121/04
Sittenwidrigkeit der für den Ehemann übernommenen Bürgschaften bei derselben Bank
- OLG Frankfurt, 12.02.2002 - 9 W 4/02
Vollstreckungsgegenklage: Vollstreckungsschutz nach Scheidung des Ehegattenbürgen
- OLG Dresden, 18.10.2001 - 19 U 1064/01
Sittenwidrigkeit; Bürgschaft
- OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 7 U 913/01
Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines GmbH-Geschäftsführers
- LG Potsdam, 12.07.2023 - 8 O 181/22
Sittenwidrigkeit der Mithaftung der Eltern aus den Darlehensverträgen wegen …
- OLG Köln, 25.03.2002 - 13 W 4/02
Begrenzung des Bürgenrisiko durch anderweitige Sicherheiten
- OLG Frankfurt, 11.02.2002 - 9 W 4/02
Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung
- OLG Koblenz, 04.10.2012 - 2 W 523/12
Sittenwidrigkeit Bürgschaft - arbeitslose Ehefrau für Geschäftsschulden des …
- OLG Naumburg, 19.07.2001 - 2 U 3/01
Abgrenzung Garantie-Bürgschaft
- OLG Koblenz, 05.06.2001 - 3 U 1568/00
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft bei krasser Überforderung des aus emotionaler …
- OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 6 U 97/99
Berücksichtigung weiterer Bürgschaften bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit …
- LG Bonn, 18.01.2002 - 10 O 356/01
Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrages wegen krasser finanzieller Überforderung …
- OLG Köln, 24.08.2001 - 13 W 107/00
Zivilprozessrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von …
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