Rechtsprechung
| BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1666 a; ; BGB § 1666; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6 Abs. 3; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Kindschaftsverfahren - Trennung - Kind - Eltern - Elternrecht - Pflegefamilie - Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Sorgerecht einer Mutter, die sich bei Geburt in psychiatrischer Behandlung befindet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1666, 1666a; GG Art. 6
Entziehung des Sorgerechts bei einer psychisch kranken Mutter - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Soest, 18.06.1997 - 5b VIII R 1300
- LG Arnsberg, 20.05.1998 - 6 T 340/97
- OLG Hamm, 08.09.1998 - 15 W 261/98
- BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1489
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84
Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …
Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98
Insbesondere gilt dies für das Verhältnis der Grundrechtspositionen von leiblichen Eltern, Pflegefamilie und Kind (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 68, 176 ; 75, 201 ; 79, 51 ) sowie für den Umfang der Pflicht, Beweisanträge in kindschaftsrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).Das Kindeswohl ist damit grundsätzlich die oberste Richtschnur der im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffenden Entscheidungen der Instanzgerichte (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 75, 201 ).
Nur so tragen die Instanzgerichte neben dem Elternrecht der Beschwerdeführerin aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119 ) und der Grundrechtsposition der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 und 3 GG Rechnung (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ).
- BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98
Insbesondere gilt dies für das Verhältnis der Grundrechtspositionen von leiblichen Eltern, Pflegefamilie und Kind (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 68, 176 ; 75, 201 ; 79, 51 ) sowie für den Umfang der Pflicht, Beweisanträge in kindschaftsrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).Nur so tragen die Instanzgerichte neben dem Elternrecht der Beschwerdeführerin aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119 ) und der Grundrechtsposition der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 und 3 GG Rechnung (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ).
Rn. 17 Die Instanzgerichte sind in kindschaftsrechtlichen Verfahren grundsätzlich nicht verpflichtet, jedem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens nachzukommen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98
Insbesondere gilt dies für das Verhältnis der Grundrechtspositionen von leiblichen Eltern, Pflegefamilie und Kind (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 68, 176 ; 75, 201 ; 79, 51 ) sowie für den Umfang der Pflicht, Beweisanträge in kindschaftsrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).Nur so tragen die Instanzgerichte neben dem Elternrecht der Beschwerdeführerin aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119 ) und der Grundrechtsposition der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 und 3 GG Rechnung (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ).
- BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Unverschuldetes Elternversagen
Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98
Insbesondere gilt dies für das Verhältnis der Grundrechtspositionen von leiblichen Eltern, Pflegefamilie und Kind (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 68, 176 ; 75, 201 ; 79, 51 ) sowie für den Umfang der Pflicht, Beweisanträge in kindschaftsrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).Rn. 11 Zwar können im Falle der Trennung eines Kindes von seinen leiblichen Eltern, dem stärksten vorstellbaren Eingriff in das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, neben der Frage, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts der Beschwerdeführer, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen, ausnahmsweise auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 60, 79 ).
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80
Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB
Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98
Insbesondere gilt dies für das Verhältnis der Grundrechtspositionen von leiblichen Eltern, Pflegefamilie und Kind (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 68, 176 ; 75, 201 ; 79, 51 ) sowie für den Umfang der Pflicht, Beweisanträge in kindschaftsrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).Rn. 13 Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG dient in erster Linie dem Schutz des Kindes (vgl. BVerfGE 61, 358 ).
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Wechsel der Pflegeeltern
Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98
Insbesondere gilt dies für das Verhältnis der Grundrechtspositionen von leiblichen Eltern, Pflegefamilie und Kind (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 68, 176 ; 75, 201 ; 79, 51 ) sowie für den Umfang der Pflicht, Beweisanträge in kindschaftsrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).Das Kindeswohl ist damit grundsätzlich die oberste Richtschnur der im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffenden Entscheidungen der Instanzgerichte (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 75, 201 ).
- LG Arnsberg, 20.05.1998 - 6 T 340/97
Entziehung der elterlichen Sorge; Unterhaltverletzung und Entziehung der …
Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. September 1998 - 15 W 261/98 -, b) den Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 20. Mai 1998 - 6 T 340/97 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Soest vom 18. Juni 1997 - 5 b VIII R 1300 - .
- BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Schutzanspruch des Kindes gegenüber dem Staat bei …
In einem solchen Fall ist es verfassungsrechtlich geboten, bei der Kindeswohlprüfung die Tragweite einer Trennung des Kindes von seiner Pflegeperson einzubeziehen und die Erziehungsfähigkeit der Ursprungsfamilie auch im Hinblick auf ihre Eignung zu berücksichtigen, die negativen Folgen einer durch diese Trennung womöglich verursachten Traumatisierung des Kindes gering zu halten (vgl. BVerfGK 17, 212 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 2006/98 -, juris, Rn. 13;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 2882/13 -, juris, Rn. 31). - BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes …
- 1 BvR 2006/98 -, FamRZ 2000, S. 1489). - BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen den Entzug von Teilbereichen des …
In einem solchen Fall ist es verfassungsrechtlich geboten, bei der Kindeswohlprüfung nach § 1666 BGB die Tragweite einer Trennung des Kindes von seiner Pflegefamilie einzubeziehen und die Erziehungsfähigkeit der Ursprungsfamilie auch im Hinblick auf ihre Eignung zu berücksichtigen, die negativen Folgen einer eventuellen Traumatisierung der Kinder gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 2006/98 -, FamRZ 2000, S. 1489).
- BVerfG, 05.09.2022 - 1 BvR 65/22
Stattgebender Kammerbeschluss: Rückführung eines Kindes aus einer Pflegefamilien …
Rn. 30 (1) Zwar hat sich das Oberlandesgericht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise damit befasst, dass im Rahmen der Rückführungsentscheidung auch die Tragweite einer Trennung des Kindes von seiner Pflegefamilie unter Berücksichtigung der Intensität entstandener Bindungen einzubeziehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 2006/98 -, Rn. 13). - OLG Saarbrücken, 22.02.2016 - 6 UF 8/16
Rückführungsverlangen der Kindesmutter und familiengerichtliche Anordnung eines …
Das Kindeswohl gebietet es, die neuen, gewachsenen Bindungen des Kindes zu seinen Pflegepersonen zu berücksichtigen und das Kind aus seiner neuen Obhut nur herauszunehmen, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen bisherigen Bezugspersonen unter Berücksichtigung der Grundrechtsposition des Kindes noch hinnehmbar sind (BVerfG NJW 2014, 2936; FamRZ 2014, 1266; 2010, 865; 2000, 1489; Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2015 - 6 UF 20/15 -, NZFam 2015, 1076, vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, FamRZ 2013, 389, und vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463, jeweils m.w.N.). - OLG Naumburg, 20.12.2004 - 14 WF 234/04
Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Untätigkeit des Familiengerichts
Der primär auch nach Ansicht des Gerichtshofs für das - ohnedies höchst unbestimmte und wertungsabhängige - Erfordernis der Notwendigkeit eines familienbezogenen Eingriffs in einer demokratischen Gesellschaft nach Art. 8 Abs. 2 EMRK maßgebliche Aspekt, ob eine behördliche respektive gerichtliche Entscheidung dem Wohl des Kindes, möglichst am besten dient, worauf grundsätzlich nach § 1697 a BGB wie auch im Rahmen des übergeordneten Art. 6 GG (vgl. BVerfG, FamRZ 2000, 1489) primär abzustellen ist, bleibt allerdings auf der Strecke, wenn nicht mehr die, bei abgewogener Bewertung aller konfligierenden Interessen, die dem Kinde günstigste oder ihm jedenfalls nicht schadende oder hochgradig gefährdende Lösung, sondern nur noch diejenige ins Auge gefasst werden soll, bei der, unter einseitiger, ideologisch überhöhter Präferenz für den Anspruch des rein biologischen Vaters auf Achtung seines angeblichen Familienlebens - denn diese Familienbande zu zerschneiden bedeute, ein Kind seiner Wurzeln zu berauben (Nr. 48 des Urteils) -, ein Umgang des Kindes mit seinem leiblichen, ihm bis dato gänzlich unbekannten Vater auch dann ermöglicht werden soll, wenn daraus unabsehbare, möglicherweise gravierende Folgen für das psychische Wohl des Kindes entstehen oder zu entstehen drohen. - BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Rückführung eines in einem …
In einem solchen Fall ist es verfassungsrechtlich geboten, bei der Kindeswohlprüfung nach § 1666 BGB die Tragweite einer Trennung des Kindes von seiner bisherigen Bezugsperson einzubeziehen und die Erziehungsfähigkeit der Ursprungsfamilie auch im Hinblick auf ihre Eignung zu berücksichtigen, die negativen Folgen einer eventuellen Traumatisierung der Kinder gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 2006/98 -, FamRZ 2000, S. 1489). - OLG Karlsruhe, 19.12.2003 - 20 UF 47/02
Anspruch auf Herausgabe eines Kindes: Voraussetzungen einer Anordnung auf …
Rn. 28 1. Die Trennung eines Kindes von seinem leiblichen Eltern ist der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG FamRZ 2000, 1489).Das Kindeswohl ist damit grundsätzlich die oberste Richtschnur der im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffenden Entscheidung der Instanzgerichte (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1489 m.w.N.).
Nur so wird neben dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119, 144 = FamRZ 1968, 578) und der Grundrechtsposition der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 und 3 GG Rechnung getragen (vgl. zu einer Entscheidung nach §§ 1666, 1666 a BGB: BVerfG FamRZ 2000, 1489 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 13.05.2015 - 3 UF 445/11
Der vorausgegangene Beschluss des OLG in dieser Sache vom 2.9.2013 war durch das …
In einem solchen Fall ist die Tragweite einer Trennung des Kindes von der Pflegefamilie einzubeziehen sowie die Fähigkeit der leiblichen Eltern, die negativen Folgen einer eventuellen Traumatisierung der Kinder gering zu halten (BVerfG, FamRZ 2000, 1489; FamRZ 2014, 1266 ff.), zu berücksichtigen. - OLG Naumburg, 09.07.2004 - 14 UF 60/04 Denn die nach Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtliche Gewährung des Elternrechtes verfolgt in erster Linie den Zweck, dem Schutz des Kindes zu dienen ( BVerfG , FamRZ 2000, 1489), welche Maxime indes gerade in § 1672 Abs. 1 und § 1678 Abs. 2 BGB ihren positivrechtlichen Niederschlag und bei der Entscheidung des Senats in ausschlaggebender Weise Berücksichtigung gefunden hat.
- OLG Hamm, 21.10.2009 - 12 UF 283/08
Ablehnung einer Verbleibensanordnung eines Kindes in einer Pflegefamilie und …
- OLG Naumburg, 18.10.2006 - 14 UF 89/05
Vorbereitende Maßnahmen vor Rückgabe eines Kindes von Pflegefamilie an einen …
- OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 16 UF 87/06
Elterliche Sorge: Vorrang des Herausgabeverlangens der Eltern vor der …
- OLG Stuttgart, 29.10.2004 - 18 UF 206/04
Sorgerechtsregelungsverfahren: Grundrechtsschutz für Pflegeeltern und Großeltern; …
- OLG Naumburg, 30.10.2001 - 14 UF 73/01
Übertragung des elterlichen Sorgerechts über ein in einer Pflegefamilie …
- OLG Hamm, 30.08.2005 - 1 UF 181/04
Abwägung zwischen Erziehung des Kindes durch leibliche Eltern und Abwehr von …
- OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 58/06
Voraussetzungen des Verbleibens eines Pflegekindes in der Pflegefamilie
- OLG Frankfurt, 21.07.2022 - 4 UF 269/21
Entzug der elterlichen Sorge für fremduntergebrachte Kinder
- OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10
Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich der Kindesmutter, da diese durch …
- SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07
Sozialhilfe - Vorrang der Eingliederungshilfe vor der Jugendhilfe bei mehrfach …
- AG Essen, 11.12.2019 - 109 F 108/18
- AG Saarbrücken, 10.01.2003 - 40 F 424/02
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