Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00, 2 W 221/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufwendungsersatzanspruch, Verjährung, Rechtsanwalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15 § 1835 Abs. 3
Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Aufwendungsersatzansprüche verjähren!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufwendungsersatz; Rechtsanwalt; Betreuung; Staatskasse; Verjährung; Fristende
Verfahrensgang
- AG Kiel - XVII Sch 56
- LG Kiel - 3 T 334/00
- OLG Schleswig, 08.12.2000 - 2 W 215/00
- OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00, 2 W 221/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1642
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93
Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe; …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
Danach liegt hinsichtlich der Einkünfte des Betroffenen Mittellosigkeit vor, weil der Betroffene für die Zeit seit dem 23. April 1996 Sozialhilfe als Zuschuss bezieht (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 1994 - 2 W 161/93, BtPrax 1994, 139, 140).Dieses Vermögen hätte der Betroffene jedoch auch nach altem Recht nur insoweit einzusetzen, als es angemessene Schonbeträge übersteigt (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 1994 aaO.).
Denn die Frage der Mittellosigkeit des Betroffenen hätte gemäß § 12 FGG in jedem Falle von Amts wegen geklärt werden müssen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 18. März 1994 aaO., 139 f), und das erstinstanzliche Verfahren auf Festsetzung von Aufwendungen ist gerichtsgebührenfrei (§§ 91 ff KostO).
- KG, 14.10.1981 - 23 U 999/81
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
Er stützt seine Ansprüche zwar nicht unmittelbar auf die BRAGO, sondern nur mittelbar über die §§ 1908 i Abs. 1, 1835 Abs. 3 Satz 1 BGB a. F. Das ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei den von ihm verfolgten Ansprüchen um Ansprüche auf Rechtsanwaltshonorare handelt, für die § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB gilt (so auch KG Berlin AnwBl. 1982, 71).Mit der Frage, ob für Aufwendungsersatzansprüche eines als Rechtsanwalt tätigen Berufsbetreuers nach § 1835 Abs. 3 Satz 1 BGB a. F. in Verbindung mit der BRAGO die Verjährungsvorschrift des § 196 Abs. 1 Nr. 15 gilt, hat sich bislang - soweit erkennbar - nur das KG Berlin in seinem Urteil vom 14. Oktober 1981 (AnwBl 1982, 71) befasst, und das KG Berlin hat diese Frage ebenso entschieden wie der Senat.
- BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00
Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
Sie ist entsprechend §§ 209, 217 BGB rechtzeitig vor Fristablauf (am 31. Dezember 1999) durch den Antrag des Beteiligten zu 1. auf gerichtliche Festsetzung vom 30. Dezember 1999 unterbrochen worden (zur Unterbrechung vgl. auch BayObLG, FGPrax 2000, 201, 202).
- OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99
Aufwendungsersatz für Betreuer - Anwendbarkeit neuen Rechts
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
Sie findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach ihrem Inkrafttreten liegen (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - FamRZ 2000, 562; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31. Dezember 1998, BtPrax 1999, 100, 101; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 636; Bundestags-Drucksache 13/7158 S. 77), während es im vorliegenden Fall um Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Tätigkeiten des Beteiligten zu 1. vor dem 1. Januar 1999 geht. - OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99
Vergütung von Betreuern - Anwendung neuen Rechts
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99). - LG München I, 25.08.1997 - 13 T 14926/97
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
Die Verjährung der nach den vorstehenden Ausführungen verjährten Ansprüche des Beteiligten zu 1. gegen die Staatskasse war aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht gemäß § 204 BGB gehemmt (vgl. auch LG Regensburg, JurBüro 1984, 1233, 1234; LG München I FamRZ 1998, 323, 324;… Staudinger/Engler, 12. Aufl., § 1835 Rn. 48). - BayObLG, 07.06.1995 - 3Z BR 39/95
Mittellosigkeit eines Betreuten
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
Der Senat hält es schon allein im Hinblick auf die zumindest mit der eines Behinderten im Sinne des § 69 a Abs. 3 BSHG vergleichbaren Situation des dauerhaft unter Betreuung stehenden und in einem Heim lebenden Betroffenen nicht für unangemessen, das Schonvermögen entsprechend §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, 2 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG mit 8.000 DM (Grundbetrag) zu bemessen (vgl. dazu auch BayObLG FamRZ 1995, 1599, 1600). - OLG Zweibrücken, 21.10.1999 - 3 W 217/99
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99). - OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 132/99
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99).
- OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
Berufsbetreuervergütung eines Rechtsanwalts: Ausschlussfrist für einen …
Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ( FamRZ 2001, 1642 = BtPrax 2001, 22 ), da diese sich auf einen Aufwendungsersatzanspruch für die Zeit vor dem Inkrafttreten des BtÄndG am 1. Januar 1999 bezog, für welchen die mit diesem Gesetz neu eingeführte Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB noch nicht gilt. - OLG Köln, 26.06.2002 - 16 Wx 109/02
Berufsspezifische Arbeiten des Rechtsanwalts als Betreuer
Das Betreuungsverhältnis rechtfertigt es nicht, dem Rechtsanwalt in Sachen des mittellosen Betreuten eine höhere Entschädigung aus der Staatskasse zu zahlen als gegenüber jedem anderen mittellosen Mandanten (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2001, 1642; OLG Oldenburg FamRZ 1996, 1346; Bayer ObLG a.a.O. ; Erman-Holzhauer, BGB, 10. Auflage, § 1835 Rdziff. - OLG Köln, 09.07.2002 - 16 Wx 102/02
Rechtsanwalt als Betreuer hat Wahlrecht
Das Betreuungsverhältnis rechtfertigt es nicht, dem Rechtsanwalt in Sachen des mittellosen Betreuten eine höhere Entschädigung aus der Staatskasse zu zahlen als gegenüber jedem anderen mittellosen Mandanten ( vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2001, 1642; OLG Oldenburg FamRZ 1996, 1346; BayObLG a.a.O. ; Erman-Holzhauer, BGB, 10. Auflage, § 1835 Rdziff.
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| OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15 § 1835 Abs. 3
Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufwendungsersatz; Rechtsanwalt; Betreuung; Staatskasse; Verjährung; Fristende
Verfahrensgang
- AG Kiel - XVII Sch 56
- LG Kiel - 3 T 334/00
- OLG Schleswig, 08.12.2000 - 2 W 215/00
- OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00
- OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1642
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93
Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe; …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00
Danach liegt hinsichtlich der Einkünfte des Betroffenen Mittellosigkeit vor, weil der Betroffene für die Zeit seit dem 23. April 1996 Sozialhilfe als Zuschuss bezieht (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 1994 - 2 W 161/93, BtPrax 1994, 139, 140).Dieses Vermögen hätte der Betroffene jedoch auch nach altem Recht nur insoweit einzusetzen, als es angemessene Schonbeträge übersteigt (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 1994 aaO.).
Denn die Frage der Mittellosigkeit des Betroffenen hätte gemäß § 12 FGG in jedem Falle von Amts wegen geklärt werden müssen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 18. März 1994 aaO., 139 f), und das erstinstanzliche Verfahren auf Festsetzung von Aufwendungen ist gerichtsgebührenfrei (§§ 91 ff KostO).
- KG, 14.10.1981 - 23 U 999/81
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00
Er stützt seine Ansprüche zwar nicht unmittelbar auf die BRAGO, sondern nur mittelbar über die §§ 1908 i Abs. 1, 1835 Abs. 3 Satz 1 BGB a. F. Das ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei den von ihm verfolgten Ansprüchen um Ansprüche auf Rechtsanwaltshonorare handelt, für die § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB gilt (so auch KG Berlin AnwBl. 1982, 71).Mit der Frage, ob für Aufwendungsersatzansprüche eines als Rechtsanwalt tätigen Berufsbetreuers nach § 1835 Abs. 3 Satz 1 BGB a. F. in Verbindung mit der BRAGO die Verjährungsvorschrift des § 196 Abs. 1 Nr. 15 gilt, hat sich bislang - soweit erkennbar - nur das KG Berlin in seinem Urteil vom 14. Oktober 1981 (AnwBl 1982, 71) befasst, und das KG Berlin hat diese Frage ebenso entschieden wie der Senat.
- BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00
Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00
Sie ist entsprechend §§ 209, 217 BGB rechtzeitig vor Fristablauf (am 31. Dezember 1999) durch den Antrag des Beteiligten zu 1. auf gerichtliche Festsetzung vom 30. Dezember 1999 unterbrochen worden (zur Unterbrechung vgl. auch BayObLG, FGPrax 2000, 201, 202).
- OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99
Aufwendungsersatz für Betreuer - Anwendbarkeit neuen Rechts
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00
Sie findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach ihrem Inkrafttreten liegen (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - FamRZ 2000, 562; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31. Dezember 1998, BtPrax 1999, 100, 101; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 636; Bundestags-Drucksache 13/7158 S. 77), während es im vorliegenden Fall um Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Tätigkeiten des Beteiligten zu 1. vor dem 1. Januar 1999 geht. - OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99
Vergütung von Betreuern - Anwendung neuen Rechts
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00
Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99). - LG München I, 25.08.1997 - 13 T 14926/97
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00
Die Verjährung der nach den vorstehenden Ausführungen verjährten Ansprüche des Beteiligten zu 1. gegen die Staatskasse war aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht gemäß § 204 BGB gehemmt (vgl. auch LG Regensburg, JurBüro 1984, 1233, 1234; LG München I FamRZ 1998, 323, 324;… Staudinger/Engler, 12. Aufl., § 1835 Rn. 48). - BayObLG, 07.06.1995 - 3Z BR 39/95
Mittellosigkeit eines Betreuten
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00
Der Senat hält es schon allein im Hinblick auf die zumindest mit der eines Behinderten im Sinne des § 69 a Abs. 3 BSHG vergleichbaren Situation des dauerhaft unter Betreuung stehenden und in einem Heim lebenden Betroffenen nicht für unangemessen, das Schonvermögen entsprechend §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, 2 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG mit 8.000 DM (Grundbetrag) zu bemessen (vgl. dazu auch BayObLG FamRZ 1995, 1599, 1600). - OLG Zweibrücken, 21.10.1999 - 3 W 217/99
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00
Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99). - OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 132/99
Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00
Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99).
- OLG Schleswig, 05.02.2003 - 2 W 198/02
Frist zur Geltendmachung von Aufwendungsersatz durch einen zum Betreuer …
Desgleichen widerspricht die hier vertretene Auffassung nicht den Senatsbeschlüssen vom 31.05.2001 - 2 W 215 und 2 W 221/00 - , denn dort war die Tätigkeit des Betreuers noch nicht beendet und ging es nur um die Verjährungsfrist nach § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB a.F. .
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Rechtsprechung
| LG Hildesheim, 27.04.2001 - 5 T 175/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 246 BGB; § 256 BGB; § 284 BGB; § 285 BGB; § 288 Abs. 3 BGB; § 670 BGB
Verzinsung von Ansprüchen eines Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz; Fehlen einer gesetzlichen Regelung zur Fälligkeit der Vergütungsansprüche; Erstattung von Sachverständigenkosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens - Wolters Kluwer
Verzinsung von Ansprüchen eines Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz; Fehlen einer gesetzlichen Regelung zur Fälligkeit der Vergütungsansprüche; Erstattung von Sachverständigenkosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht (Leitsatz)
Verzug der Landeskasse mit Zahlung der Betreuervergütung, Verzinsungspflicht der Staatskasse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Burgdorf, 12.02.2001 - 2 XVII E 21
- LG Hildesheim, 27.04.2001 - 5 T 175/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1642
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.12.1983 - IVb ZB 29/82
Heilung des Formmangels eines Scheidungsantrags; Heilung von Zustellungsfehlern
Auszug aus LG Hildesheim, 27.04.2001 - 5 T 175/01
Denn die Heilung erfolgt mit dem Zeitpunkt des Zugangs an den Adressaten und knüpft hier an den Zeitpunkt an, in dem der Beschluß indessen Hände gelangt ist (siehe BGH, NJW 1984, S. 926, 927 [BGH 21.12.1983 - IVb ZB 29/82]). - KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00
Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische …
- KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95
Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten …
Auszug aus LG Hildesheim, 27.04.2001 - 5 T 175/01
Unter einer Vergütung ist dabei das Entgelt für die Führung der Betreuung zu sehen, allerdings nicht im Sinne einer schuldrechtlichen Gegenleistung, vielmehr als Entschädigung für die im Interesse des Betreuten aufgewendete Mühe und Zeitversäumnis (siehe KG, NJW-RR 1998, S. 436 [KG Berlin 08.07.1997 - 1 W 7404/95]). - LG Stuttgart, 10.03.1999 - 10 T 326/98
Auszug aus LG Hildesheim, 27.04.2001 - 5 T 175/01
Nach Auffassung der Kammer kommt nämlich allenfalls ein Zinsanspruch dann in Betracht, wenn der Betreute mit der Zahlung der Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften in Verzug ist (vgl. LG Stuttgart, BtPrax 1999, S. 158;… Palandt-Diederichsen, a. a. O., Rz. 2).
- BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03
Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters bei verzögerter Bearbeitung des …
Die Vergütungsansprüche des Vormunds (§§ 1836 bis 1836 b BGB), der ebenfalls ein privates Amt wahrnimmt, sind nur im Falle des Verzuges zu verzinsen (LG Stuttgart BtPrax 1999, 158; LG Hildesheim FamRZ 2001, 1642;… Palandt/Diederichsen, BGB 63. Aufl. § 1835 Rn. 1, § 1836a Rn. 11), also nicht schon ab Eingang des Festsetzungsantrags. - BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03
Verzinsung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Die Vergütungsansprüche des Vormunds (§§ 1836 bis 1836b BGB), der ebenfalls ein privates Amt wahrnimmt, sind nur im Falle des Verzuges zu verzinsen (LG Stuttgart BtPrax 1999, 158; LG Hildesheim FamRZ 2001, 1642;… Palandt/Diederichsen, BGB 63. Aufl. § 1835 Rn. 1, § 1836a Rn. 11), also nicht schon ab Eingang des Festsetzungsantrags. - OLG Brandenburg, 22.04.2002 - 11 Wx 11/02
Umfang und Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Betreuers
Auch der Betreuer kann daher auf die ihm zustehende Vergütung Zinsen erst ab dem Eintritt des Verzuges verlangen (…Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1835 Rn. 2; LG Hildesheim FamRZ 2001, 1642, 1643; LG Stuttgart, BT-Prax 1999, 158).
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