Rechtsprechung
| BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 69f Abs. 1; ; FGG § 70h Abs. 1; ; FGG § 70m; ; UnterbrG Art. 1 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes Rechtsschutzbegehren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Öffentlich-rechtliche Unterbringung; Erledigung während des Beschwerdeverfahrens; Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit; Erledigung in der Hauptsache; Effektiver Rechtsschutz; Freiheitsbeschränkung
Verfahrensgang
- AG Bayreuth - XIV 320/01
- LG Bayreuth - 44 T 1/2
- BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Papierfundstellen
- FGPrax 2002, 281
- FamRZ 2003, 190 (Ls.)
- FamRZ 2003, 190 (Ls.)\f0
- BayObLGZ 2002, 304
- BayObLGZ 2002, 304\f1
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, auch in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. zuletzt, BVerfG NJW 2002, 2456; Demharter FGPrax 2002, 137/138).Die Gerichte dürften deshalb in einem solchen Fall das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses nicht verneinen, es ändere sich lediglich der Verfahrensgegenstand (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456/2457 m. w. N. für den Fall der Abschiebungshaft).
Das Beschwerdegericht habe bei einem entsprechenden Feststellungsbegehren daher nur darüber zu entscheiden, ob die Unterbringung im Zeitpunkt der Erledigung rechtswidrig gewesen sei (vgl. Demharter FGPrax 2002, 137/138), wobei stillschweigend die Nichtberücksichtigung des erledigenden Ereignisses vorausgesetzt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat, wie bereits dargelegt, wiederholt ausgesprochen, dass der Betroffene auch nach Beendigung der Freiheitsentziehung ein schutzwürdiges Interesse an der Prüfung hat, ob die Freiheitsentziehung auf der Grundlage der sie anordnenden gerichtlichen Entscheidungen verfassungsgemäß war (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2002, 2456).
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
bb) Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch zwischenzeitlich wiederholt ausgesprochen (vgl. nur BVerfGE 58, 208/219; NJW 1998, 2432; NJW 2002p 2456), dass der Betroffene auch nach Beendigung einer Freiheitsentziehung ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung habe, ob die Freiheitsentziehung auf der Grundlage der sie anordnenden gerichtlichen Entscheidungen verfassungsgemäß gewesen sei.So ist etwa, im Gegensatz zu anderen Verfahrensmängeln, ein Verstoß gegen das Gebot der Anhörung gemäß Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG nicht für die Vergangenheit heilbar (vgl. BVerfGE 58, 208/222; BayObLGZ 2000, 220/224).
Der Eingriff in die persönliche Freiheit ist damit weder verfahrensfehlerhaft noch rechtswidrig; die angeordnete vorläufige Unterbringung trägt nicht den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung (vgl. BVerfGE 58, 208/223 zu dem anders gelagerten Sachverhalt der vom Gericht unterlassenen Anberaumung eines Anhörungstermins).
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Er ist nicht nur zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, sondern auch Maßstab für die Sachverhaltsaufklärung; er verlangt eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BVerfGE 70, 297/313 = NJW 1989, 767; BayObLGZ 1998, 116/118 NJW 1999, 1789 und 2001, 352/354, jeweils m. w. N.).Zwar setzt auch insoweit das hohe Rechtsgut der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297/308; BayObLGZ 1999, 216/217 und 2001, 352/354).
- BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Das Rechtsbeschwerdegericht kann sie nur auf Rechtsfehler überprüfen, also darauf hin, ob der Tatrichter die betreffenden unbestimmten Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zu Stande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer acht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLGZ 1999, 216/218 = NJW 2000, 881).Zwar setzt auch insoweit das hohe Rechtsgut der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297/308; BayObLGZ 1999, 216/217 und 2001, 352/354).
- BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97
Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz
Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können (…vgl. Demharter aaO), bedarf keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer kurzfristigen Freiheitsentziehung bereits nach den bisher maßgebenden Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m. w. N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses zu bejahen ist.bb) Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch zwischenzeitlich wiederholt ausgesprochen (vgl. nur BVerfGE 58, 208/219; NJW 1998, 2432; NJW 2002p 2456), dass der Betroffene auch nach Beendigung einer Freiheitsentziehung ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung habe, ob die Freiheitsentziehung auf der Grundlage der sie anordnenden gerichtlichen Entscheidungen verfassungsgemäß gewesen sei.
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Diese Anhörung war notfalls durch einen Bereitschaftsrichter durchzuführen (vgl. BVerfG Beschluss vom 15.5.2002 - 2 BvR 2292/00; BayObLGZ 2000, 220/224). - BayObLG, 30.11.2001 - 3Z BR 360/01
Voraussetzungen für die Unterbringung eines Sexualstraftäters in einer …
Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Zwar setzt auch insoweit das hohe Rechtsgut der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297/308; BayObLGZ 1999, 216/217 und 2001, 352/354). - BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88
Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei …
Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Er ist nicht nur zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, sondern auch Maßstab für die Sachverhaltsaufklärung; er verlangt eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BVerfGE 70, 297/313 = NJW 1989, 767; BayObLGZ 1998, 116/118 NJW 1999, 1789 und 2001, 352/354, jeweils m. w. N.). - BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person bei Anordnung einer …
Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut ist, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf, ist bei einer Unterbringungsanordnung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit streng zu beachten (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775). - BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97
Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über …
Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Für den Erlass einer vorläufigen Anordnung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl, BayObLGZ 1997, 142/145) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 UnterbrG vorliegen, und konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen würde (vgl. BayObLGZ 1999, 267/269). - BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98
Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen …
- OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer …
- BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01
Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der …
- OLG Karlsruhe, 26.01.2001 - 14 Wx 109/00
Rechtmäßigkeit der Anordnung der Haftfortdauer; Anspruch auf Schadensersatz wegen …
- OLG Hamm, 14.09.2001 - 19 W 78/01
Statthaftigkeit einstweiligen Rechtsschutzes i.R.e. durch die Ausländerbehörde …
- BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04
Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere …
Rn. 24 Diese von einem Teil der Rechtsprechung zuerst für den Bereich der öffentlich-rechtlichen und der zivilrechtlichen Unterbringung entwickelte Ansicht (BayObLGZ 2002, 304 ;… BayObLG, NJW-RR 2004, S. 8 f. und Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3Z BR 149/02 -, in JURIS;… OLG Hamm, BtPrax 2001, S. 212 ;… Pfälz. OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, S. 137 ) stellt darauf ab, ob der Betroffene bereits mit der Erstbeschwerde gegen den damals noch vollzogenen Haftbefehl nur dessen Aufhebung oder auch die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit begehrt hat (…zustimmend auch Demharter, FGPrax 2002, S. 137 , der jedoch bezweifelt, ob damit dem vom Bundesverfassungsgericht in den Vordergrund gestellten Rehabilitierungsinteresse in allen Fällen Rechnung getragen werden kann). - BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft …
Betrifft eine Beschwerde Maßnahmen, die wie die hier in Rede stehenden besonderen Sicherungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum vollzogen werden und mit schwerwiegenden Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden sind, bedarf danach der Klärung, ob es dem Betroffenen nur um die Verhinderung des weiteren Vollzuges geht oder auch um eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Anordnung und des anschließenden Vollzuges (vgl. für die Freiheitsentziehung durch Unterbringung BayObLG, Beschluss vom 18. September 2002 - 3Z BR 127/02 -, Recht & Psychiatrie 2003, S. 25 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 14. März 2003 - 19 Wx 11/03 -, FGPrax 2003, S. 145; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 W 275/04 -, FGPrax 2005, S. 137 ). - OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06
Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren
Wendet sich ein Betroffener mit der Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff = FGPrax 2002, 281; BayObLG BtPrax 2003, 184; OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145).
Es müssen demnach konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahren für den Betroffenen im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB bestehen und sich mit Wahrscheinlichkeit verwirklichen würden, wenn bis zur endgültigen Entscheidung gewartet wird (vgl. BayObLGZ 1999, 267/269; BayObLGZ 2002, 304;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70 h Rn. 4).
- OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu …
Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).Anders als bei einer in erster Instanz verfahrenswidrig unterbliebenen Anhörung, die für die Vergangenheit nicht heilbar ist (vgl. BVerfGE 58, 208; BayObLGZ 2000, 220; BayObLGZ 2002, 304), kann der Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch Nachholung geheilt werden (BayObLG FamRZ 1995, 695).
- BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03
Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens
Denn die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, dass in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456.ff.; BayObLGZ 2002, 304 ff.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).Der Betroffene legt durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtswidrigkeit überprüft sehen möchte (vgl. hierzu BayObLGZ 2002, 304 ff.).
Legt er ohne nähere Angaben sofortige Beschwerde ein, kann im Grundsatz davon ausgegangen werden, dass er nur die Aufhebung der Genehmigung und Beendigung der Freiheitsentziehung anstrebt (vgl. BayObLGZ 2002, 304/310).
- OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des …
Allerdings kann ein Beschwerdeführer nach einer Erledigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran haben, deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLGZ 2002, 304 = FG Prax 2002, 281).Wendet sich ein Betroffener mit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff; BayObLG BtPrax 2003, 184; Senat OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).
Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145).
- OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08
Vorläufige Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
Dennoch fehlt der sofortigen Beschwerde nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLGZ 2002, 304/306).Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
- OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04
Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine …
Der Umfang der vorzunehmenden Prüfung wird dabei durch den Beschwerdeantrag des Betroffenen bestimmt (BayObLGZ 2002, 304 = FGPrax 2002, 281 ff.).Legt er ohne nähere Angaben sofortige Beschwerde ein, kann im Grundsatz davon ausgegangen werden, dass er nur die Aufhebung der Haftanordnung und Beendigung der Freiheitsentziehung anstrebt (vgl. BayObLGZ 2002, 304, 310; NJW-RR 2004, 8, 9).
- OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung
Dennoch fehlt der sofortigen weiteren Beschwerde nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLGZ 2002, 304/306).Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
- OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05
Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur …
Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; Demharter FGPrax 2002, 137/138).(4) Jedoch musste das Landgericht in seinem Beschluss vom 17.8.2005 diesen Fragen nicht nachgehen, soweit es in seinen Hilfserwägungen in einer vertretbaren und vom Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen insoweit nicht gerügten Auslegung die Prüfung der Rechtmäßigkeit auf den Genehmigungsbeschluss beschränkt hat (vgl. insoweit auch BayObLGZ 2002, 304/313 = FGPrax 2002, 281/284).
- OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04
Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten …
- OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06
Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der …
- OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05
Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter …
- OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
Unterbringung des Betreuten: Begrenzung des Verfahrensgegenstandes der weiteren …
- OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08
Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer …
- BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04
Voraussetzungen vorläufiger Unterbringung
- OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05
Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit …
- OLG München, 14.06.2007 - 33 Wx 67/07
- OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07
Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen …
- OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05
Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig …
- OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05
Hinweis des Beschwerdegerichts auf Antragsumstellung bei Erledigung des …
- OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 87/06
Zum Verfahren bei Unterbringung - Anforderungen an Begutachtung und Anhörung des …
- BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 81/03
Feststellungsinteresse des vormals Betreuten nach Aufhebung einer …
- BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03
Voraussetzung für eine Unterbringung zur Begutachtung und nachträgliche …
- BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03
Rechtsfolgen unterlassener Betreuerbeiordnung bei Anordnung zivilrechtlicher …
- BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03
Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer …
- OLG München, 18.05.2005 - 33 Wx 13/05
Versäumung der Beschwerdefrist im Unterbringungsverfahren bei zumutbarer …
- BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03
Erfordernis einer weiteren sachverständigen Begutachtung im Rahmen eines …
- KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08
Heilung des Verfahrensmangels bei Haftanordnung ohne Beiziehung der …
- BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04
Vorläufige Unterbringung bei krankheitsbedingter Tätlichkeit gegenüber …
- BayObLG, 25.01.2005 - 2Z BR 221/04
Verwalter in Wohnungseigentumssachen als Verfahrensstandschafter bei …
- BayObLG, 25.06.2003 - 3Z BR 115/03
Rechtswidrigkeitsfeststellung bei zivilrechtlicher Unterbringung durch einen …
- BayObLG, 19.05.2003 - 3Z BR 79/03
Entscheidung über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der …
- BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 181/02
Sofortige weitere Beschwerde in Unterbringungssachen - Hauptsacheerledigung und …
- LG Cottbus, 16.02.2005 - 7 T 497/04
Abschiebungshaft, Haftbefehl, Zustellung, Minderjährige, Anhörung, sofortige …
- LG Neuruppin, 01.11.2006 - 5 T 391/06
D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Feststellungsantrag, Beschwerde, …
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 25.01.2002 - 13 WF 781/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 1836 Abs. 2 S. 4
Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des Verfahrenspflegers - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Berufung auf Treu und Glauben bei Ablauf der Ausschlußfrist
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 22.10.2001 - 9 F 65/00
- OLG Koblenz, 25.01.2002 - 13 WF 781/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 190
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00
Vergütung des Betreuers - Anspruch auf pauschale Aufwandsentschädigung - Einwand …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 13 WF 781/01
Die Berufung auf eine Ausschlussfrist kann unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung nämlich dann ausgeschlossen sein, wenn der Schuldner den Gläubiger gerade durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Geltendmachung seines Anspruchs abgehalten hat (vgl. OLG Frankfurt FG-Prax 2001, 205;… Palandt/Heinrichs BGB 58. Aufl. Rn. 14 vor § 194). - OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 13 WF 781/01
Hierdurch soll auch verhindert werden, dass Ansprüche zu einer Höhe auflaufen, die die Leistungsfähigkeit des Betreuten überfordern, dessen Mittellosigkeit begründen und damit eine Einstandspflicht der Staatskasse auslösen, die bei rechtzeitiger Inanspruchnahme des Betreuten nicht begründet gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt FG-Prax 2001, 243;… Staudinger-Engler BGB § 1836 Rn. 71).
- KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10
Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des …
Vielmehr konnte er darauf vertrauen, dass das Nachlassgericht ihn davon in Kenntnis setzen würde, wenn ein anderer Abrechnungsmodus als in dem zuvor abgerechneten Zeitraum erfolgen sollte (vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 2003, 190 f., zitiert nach juris).Rn. 18 In dieser Konstellation dürfte es den sonstigen Beteiligten ebenso wie der Staatskasse verwehrt sein, sich auf den Ablauf der Frist zu berufen (vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 2003, 190, zitiert nach juris;… Palandt-Diederichsen, BGB, 70.Aufl., Anhang zu § 1836, Rdn. 3 zu § 2 VBVG; a.A. OLG Köln, Beschluss vom 29.08.2008, 4 WF 92/08,BeckRS 2008, 20263).
- KG, 09.09.2005 - 1 W 166/05
Vergütung des Nachlasspflegers: Verpflichtung des Gerichts, den Nachlasspfleger …
Dafür, dass hier die Beachtung der Ausschlussfrist gegenüber dem Beschwerdeführer treuwidrig wäre (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, 190), liegen keine Anhaltspunkte vor.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Vergütungsfähige Aufgaben des Verfahrenspflegers eines Kindes
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 190 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
Der Verfahrenspfleger hat also nur das eigene Interesse des Kindes zu erkennen und zu formulieren (OLG Brandenburg MDR 2001 S. 573 unter Bezug auf Bundesverfassungsgericht MDR 1999 S. 99 = FamRZ 1999 S. 85, 87). - OLG Naumburg, 19.06.2001 - 14 WF 75/01
Vergütung des Verfahrenspflegers - Einzelfallprüfung Notwendigkeit und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
Vielmehr bedarf es generell der Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit der vergütungshalber geltend gemachten Tätigkeit im Einzelfall, da der Verfahrenspfleger nicht nach individuellem Belieben die Höhe der ihm zustehenden Vergütung durch eine sachlich unangemessene und nicht gebotene Ausweitung seiner Aktivitäten bestimmen kann (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 19. Juni 2001, 14 WF 75/01). - OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99
Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
Rn. 17 beteiligen, insbesondere keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (…brandenburgisches OLG a. a. O.; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2000 S. 177 ff.; Kammergericht FamRZ 2000 S. 1300; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1999, S. 1293 f.).
- OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 82/00
Anfechtung der Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Mietvertrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
Nicht zu dem vergütungsfähigen Aufgabenkreis gehören zwischen den Beteiligten vermittelnde und Lösungsvorschläge herbeiführende Aktivitäten (…vgl. OLG München, FamRZ 2002, S. 563; Anmerkung Luthin zu OLG Karlsruhe FamRZ 2001 S. 1167). - OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01
Umfang der Vergütung des Verfahrenspflegers eines minderjährigen Kindes
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
Der Verfahrenspfleger hat also nur das eigene Interesse des Kindes zu erkennen und zu formulieren (OLG Brandenburg MDR 2001 S. 573 unter Bezug auf Bundesverfassungsgericht MDR 1999 S. 99 = FamRZ 1999 S. 85, 87). - KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
Rn. 17 beteiligen, insbesondere keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (…brandenburgisches OLG a. a. O.; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2000 S. 177 ff.; Kammergericht FamRZ 2000 S. 1300;… OLG Frankfurt am Main FamRZ 1999, S. 1293 f.). - BayObLG, 06.03.1990 - BReg. 1a Z 41/89
Unterhaltsgewährung; Unterhaltsbestimmung; Undurchführbar; Änderungsentscheidung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
Der Geschäftswert ist gemäß § 131 Abs. 2 KostO i. V. m. § 30 Abs. 1 KostO aufgrund der teilweisen Zurückweisung des Rechtsmittels lediglich nach dem herabgesetzten Gegenstandswert des erfolglosen Teils der Beschwerde zu bemessen (BayObLG FamRZ 1990 S. 905, 907). - OLG München, 11.02.2000 - 16 WF 1616/99
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02
Nicht zu dem vergütungsfähigen Aufgabenkreis gehören zwischen den Beteiligten vermittelnde und Lösungsvorschläge herbeiführende Aktivitäten (vgl. OLG München, FamRZ 2002, S. 563; Anmerkung Luthin zu OLG Karlsruhe FamRZ 2001 S. 1167).
- OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03
Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind
Für den Verfahrenspfleger als subjektivem Interessenvertreter des Kindes (…BT-Drucks. 13/4899, S. 129 f), gehören die über die Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen, insbesondere hinsichtlich der nach dem objektiven Kindeswohl angezeigten Maßnahmen, und die Erforschung der dem Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung nicht zu seinen Aufgaben (erkennender Senat, ZfJ 2002, 233, 234 und FPR 2002, 280 sowie MDR 2001, 573 m.w.N. und FamRZ 2001, 692, 693; OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 190; KG, FamRZ 2002, 1661 und KGR Berlin 2001, 385, 386; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2002, 408), auch wenn diese Tätigkeit nützlich und möglicherweise zur Konfliktlösung beitragen kann.Zwischen den Beteiligten vermittelnde und Lösungsvorschläge herbeiführende Aktivitäten gehören nicht zum Aufgabenkreis eines Verfahrenspflegers (OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 190, OLG Dresden, FamRZ 2002, 968; OLG Braunschweig, FamRZ 2001, 776, 777 und MDR 2001, 696), auch soweit die Tätigkeit auf die Ermittlung und Wiedergabe der einzelnen Standpunkte der Eltern gegenüber den übrigen Beteiligten entfällt (KG, FamRZ 2000, 1300, 1301).
- OLG Brandenburg, 28.04.2008 - 13 WF 28/08
Ersetzbarkeit der Aufwendungen eines Verfahrenspflegers für die Erfüllung der ihm …
Für den Verfahrenspfleger als subjektiven Interessenvertreter des Kindes gehören die über die Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen, insbesondere hinsichtlich der nach dem objektiven Kindeswohl angezeigten Maßnahmen, und die Erforschung der dem Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung nicht zu seinen Aufgaben (OLG Düsseldorf FamRZ 2003, 190 [OLG Düsseldorf 08.07.2002 - 7 WF 73/02]), auch wenn diese Tätigkeiten nützlich sein und möglicherweise zur Konfliktlösung beitragen können. - OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 25/04
Klärung einer Aussage des Kindes unter den für die Sorgerechtsentscheidung …
Für den Verfahrenspfleger als subjektivem Interessenvertreter des Kindes (…BT-Drucks. 13/4899, S. 129 f), gehören die über die Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Tätigkeiten zur Informationsgewinnung nicht zu seinen Aufgaben (erkennender Senat, ZfJ 2002, 233, 234 und FPR 2002, 280 sowie MDR 2001, 573 m.w.N. und FamRZ 2001, 692, 693 [OLG Brandenburg 22.11.2000 - 9 WF 218/00]; OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 190 [OLG Düsseldorf 08.07.2002 - 7 WF 73/02]; KG, FamRZ 2002, 1661 und KGR Berlin 2001, 385, 386; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2002, 408), auch wenn diese Aktivitäten nützlich wären.
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Oder, 20.09.2002 - 19 T 239/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Stundensatz Diplom-Politologe, Aktenpflege, Vergütung
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Vergütung eines durch ein Vormundschaftsgericht bestellten berufsmäßigen Betreuers für einen mittellosen Betroffenen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 190 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 20.09.2002 - 19 T 239/02
Besondere Kenntnisse bzw. Fachkenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, sind solche, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (BayObLG, BtPrax 2000, 81).
- KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02
Betreuervergütung: Besondere für die Führung der Betreuung nutzbare …
Die Ausbildung des Beteiligten zu 1. wurde mithin durch die genannten Lehrfächer maßgeblich geprägt (vgl. zum Diplom-Politologen LG Frankfurt/Oder, FamRZ 2003, 190; LG Hamburg, FamRZ 2000, 1309).
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