Rechtsprechung
| OLG Dresden, 07.02.2005 - 20 UF 896/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht eines Elternteils zum Abholen des Kindes beim umgangsberechtigten anderen Elternteil am Ende des Besuchs- oder Ferienaufenthalts; Teilung der Fahrtaufwendungen aus wechselseitiger Loyalitätsverpflichtung bei Abwicklung der Besuchskontakte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kind nach Besuchsrechtsende wieder in andere Stadt zurückbringen?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1684
Beteiligung des anderen Elternteils an den Kosten einer Umgangsregelung
Verfahrensgang
- AG Dresden, 30.11.2004 - 303 F 2486/04
- OLG Dresden, 07.02.2005 - 20 UF 896/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 927
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00
Verfassungsmäßigkeit einer Regelung des Umgangsrechts
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2005 - 20 UF 896/04
Es entspricht aber auch in der Sache der gemeinsamen sorgerechtlichen Verantwortung beider Elternteile für das Kind, die u.a. auf eine Aufrechterhaltung und Fortentwicklung der Beziehung zwischen dem nichtbetreuenden Elternteil und dem Kind mittels Umgangskontakten gerichtet ist, beide Eltern in der Abwicklung dieser Kontakte einer wechselseitigen Loyalitätsverpflichtung zu unterwerfen (vgl. § 1684 Abs. 2 S. 1 BGB ), die sich auch darin äußern kann, dass der betreuende Elternteil an dem entstehenden Aufwand zu beteiligen ist, wenn das Umgangsrecht ansonsten totes Papier bliebe (vgl. Bundesverfassungsgericht, NJW 2002, 1863).
- OLG Bremen, 13.04.2016 - 5 UF 17/16
Beteiligung des betreuenden Elternteils an den Kosten des Umgangs
Lediglich um eine derartige Beteiligung ging es im Übrigen auch in den vom OLG Brandenburg in der o. g. Entscheidung zitierten Entscheidungen des OLG Schleswig vom 3.2.2006 (FamRZ 2006, 881), des OLG Dresden vom 7.2.2005 (FamRZ 2005, 927), des OLG Brandenburg vom 22.5.2008 (FamRZ 2009, 131) sowie des Kammergerichts vom 28.10.2005 (FamRZ 2006, 878). - OLG Brandenburg, 22.05.2008 - 10 UF 119/07
Elterliche Sorge: Mitwirkung des betreuenden Elternteils an der Ausübung des …
Das schließt beispielsweise die Verpflichtung ein, das Kind auf eigene Kosten zum Flughafen zu bringen und dort abzuholen, wenn der andere Elternteil aus weiter Entfernung anreisen muss, um das Kind abzuholen und zurückzubringen (…vgl. hierzu BVerfG, a.a.O.; FamRZ 2007, 105/106; KG, FamRZ 2006, 878/879; OLG Schleswig, FamRZ 2006, 881; OLG Dresden, FamRZ 2005, 927). - OLG Brandenburg, 15.10.2009 - 9 UF 61/09
Umgang: Regelung des Umgangs durch das Gericht bei bestehender Gefahr einer …
Diesem Grundgedanken folgend haben die Instanzgerichte in den letzten Jahren verschiedentlich den sorgeberechtigten Elternteil zu eigenen Beiträgen an der Durchführung des Umgangs herangezogen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 7. Februar 2005, Az. 20 UF 896/04; KG FamRZ 2006, 878; OLG Schleswig FamRZ 2006, 881; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 2. Familiensenat - FamRZ 2009, 131).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
BGB § 1577 Abs. 2 § 1615l; ZPO § 114
Höhe des Unterhalts der nichtehelichen Mutter; Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei unbeklärter Rechtslage - Wolters Kluwer
Anrechenbarkeit von Einkünften aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelichen Kinds; Billigkeitswidriger Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz; Geldwerter Vorteil durch kostenfreies Wohnen; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 26.09.2003 - 270 F 218/02
- OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 927
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- OLG Schleswig, 19.12.2000 - 8 UF 87/00
Unterhaltsanspruch bei Geburt - Berechnungsgrundlagen
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03
Die gegenteilige Auffassung (OLG Schleswig, FuR 2001, 555, 557;… Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1615 I Rn. 14; Schulz, DAVorm 1996, 463, 467), wonach das Einkommen der Mutter eines nichtehelichen Kindes mangels einer Regelung über die Anwendbarkeit unzumutbarer Einkünfte im Rahmen des § 1615 I BGB regelmäßig in voller Höhe zu berücksichtigen und lediglich um Kindesbetreuungskosten zu bereinigen sei, vermag nicht zu überzeugen.Abzulehnen ist jedoch die daraus gezogene Schlussfolgerung der zuletzt genannten Auffassung, dass eine nur teilweise Anrechnung der Erwerbseinkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit analog § 1577 Abs. 2 diesem gesetzgeberischen Ziel zuwiderlaufe, weil der Mutter damit zum Nachteil des betreuungsbedürftigen Kindes ein Anreiz geschaffen werde, vor Ablauf der regulären Anspruchsdauer von drei Jahren (§ 1615 I Abs. 2 S. 3 BGB) wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (so aber OLG Schleswig FuR 2001, 555, 557).
- BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03
Hierfür sprich des Weiteren, dass der Rechtsgedanke des § 1577 Abs. 2 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Verwandtenunterhalt anwendbar ist (vgl. BGH, FamRZ 1995, 475) und § 1615 I Abs. 3 S. 1 BGB auf den Verwandtenunterhalt verweist. - BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89
Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen; …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03
Wie beim nachehelichen Unterhalt wegen Kindesbetreuung ist daher im jeweiligen Einzelfall zur Erwerbsobliegenheit eine umfassende Abwägung nach objektiven Kriterien vorzunehmen, wobei insbesondere die persönlichen Verhältnisse des Berechtigten, die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern eine besondere Rolle spielen (BGH, FamRZ 1985, 50; 1989, 487; 1990, 283, 286).
- BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03
Dieser für die Anrechnung analog § 1577 Abs. 2 BGB in Betracht kommende Einkommensteil der Klägerin von 68, 00 Euro ist jedoch, da Betreuungskosten wegen der Betreuung des Kindes durch die Großeltern nicht anfallen, um einen Betreuungsbonus zugunsten der Klägerin zu kürzen (BGH, FamRZ 2001, 350, 352; HansOLG Hamburg FamRZ 2003, 235), den der Senat im Streitfall wegen der Entlastung der Klägerin durch ihre Eltern nur mit monatlich 100,- Euro veranschlagt. - BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91
Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03
Bei sehr kleinen Kindern ist der Mutter eine Erwerbstätigkeit im Zweifel jedoch nicht zuzumuten (…Wendel/Pauling, a. a. O., § 6 Rn. 763 m. w. N.), vielmehr wird der Mutter eines ehelichen Kindes eine Teilerwerbstätigkeit erst ab dem 8. Lebensjahr des Kindes angesonnen (BGH, FamRZ 1985, 1245, 1246; 1992, 1045; 1995, 291;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rn. 403 m. w. N.). - BGH, 11.01.1995 - XII ZR 236/93
Berücksichtigung einer Vergütung zu Gunsten eines neuen Partners
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03
Dass der Unterhaltsberechtigte durch die Erzielung von Erwerbseinkommen aus unzumutbarer Arbeit im Ergebnis mehr Mittel zur Verfügung hat als der Verpflichtete, erfordert für sich genommen keine Billigkeitskorrektur, denn bei besonderen Leistungen des Berechtigten kann dieses Ergebnis durchaus dem Gerechtigkeitsempfinden entsprechen (BGH, FamRZ 1995, 343). - BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88
Alte Alimente auch bei neuer Liebe
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03
Wie beim nachehelichen Unterhalt wegen Kindesbetreuung ist daher im jeweiligen Einzelfall zur Erwerbsobliegenheit eine umfassende Abwägung nach objektiven Kriterien vorzunehmen, wobei insbesondere die persönlichen Verhältnisse des Berechtigten, die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern eine besondere Rolle spielen (BGH, FamRZ 1985, 50; 1989, 487; 1990, 283, 286). - BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86
Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03
Hierbei kann sich auch ergeben, dass eine Anrechnung ganz zu unterbleiben hat (BGH, FamRZ 1988, 145, 148). - BGH, 30.11.1994 - XII ZR 226/93
Betreuungsunterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten trotz umfassenden …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03
Bei sehr kleinen Kindern ist der Mutter eine Erwerbstätigkeit im Zweifel jedoch nicht zuzumuten (…Wendel/Pauling, a. a. O., § 6 Rn. 763 m. w. N.), vielmehr wird der Mutter eines ehelichen Kindes eine Teilerwerbstätigkeit erst ab dem 8. Lebensjahr des Kindes angesonnen (BGH, FamRZ 1985, 1245, 1246; 1992, 1045; 1995, 291;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rn. 403 m. w. N.). - BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 14/84
Unterhaltsansprüche einer ehelichen Tochter - Einfluss erbrachter Sozialhilfe auf …
Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03
Bei sehr kleinen Kindern ist der Mutter eine Erwerbstätigkeit im Zweifel jedoch nicht zuzumuten (…Wendel/Pauling, a. a. O., § 6 Rn. 763 m. w. N.), vielmehr wird der Mutter eines ehelichen Kindes eine Teilerwerbstätigkeit erst ab dem 8. Lebensjahr des Kindes angesonnen (BGH, FamRZ 1985, 1245, 1246; 1992, 1045; 1995, 291;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rn. 403 m. w. N.). - OLG Hamburg, 28.06.2002 - 12 UF 102/01
Trennungsunterhalt: Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit
- BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 63/85
Erwerbsobliegenheit eines wiederverheirateten Unterhaltsschuldners
- OLG München, 04.09.1995 - 12 WF 915/95
Trennungs- und Kindesunterhalt; Anrechenbare Einkünfte der Ehefrau auf …
- BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83
Bedeutung der Betreuung durch die Mutter als dem Barunterhalt gleichwertige …
- OLG Hamm, 11.12.1996 - 12 UF 222/96
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 25.08.2004 - 2 WF 5/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 839; ; BGB § ... 1684; ; BGB § 1684 Abs. 4 Satz 3; ; BGB § 1789; ; BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; BGB § 1909 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1915 Abs. 1; ; SGB VIII § 18 Abs. 3; ; FGG § 18 Abs. 2; ; FGG § 50; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; FGG § 67; ; FGG § 67 Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 67 Abs. 3; ; GG Art. 34
- rechtsportal.de
Kostenerstattung für Umgangspfleger
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Festsetzung der Vergütung eines Umgangspflegers; Zuständigkeit für die Übernahme der Kosten einer Umgangspflegschaft; Voraussetzungen der wirksamen Bestellung eines Umgangspflegers; Aufgabe eines ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 03.05.2004 - 40 F 388/03
- OLG Saarbrücken, 25.08.2004 - 2 WF 5/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 927 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02
Vergütung eines zur Wahrung der Interessen von Kindern bestellten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2004 - 2 WF 5/04
Die Aufgabe eines Verfahrenspflegers gemäß § 50 FGG besteht in Fällen wie dem vorliegenden darin, dass er im Rahmen des Umgangsrechtsverfahren die Wünsche und Neigungen des Kindes zu ermitteln und darzustellen hat (vgl. BVerfG, FamRZ 2004, 1267; OLG Dresden, FamRZ 2003, 935, m. w. N.). - OLG Dresden, 28.06.2002 - 10 WF 269/02
Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Verfahrenspflegschaft; Vergütung für …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2004 - 2 WF 5/04
Die Aufgabe eines Verfahrenspflegers gemäß § 50 FGG besteht in Fällen wie dem vorliegenden darin, dass er im Rahmen des Umgangsrechtsverfahren die Wünsche und Neigungen des Kindes zu ermitteln und darzustellen hat (vgl. BVerfG, FamRZ 2004, 1267; OLG Dresden, FamRZ 2003, 935, m. w. N.). - BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00
Aufwandsentschädigung des Betreuers nach dem 1.1.1999
- OLG Saarbrücken, 12.09.2011 - 6 UF 132/11
Umgangspflegschaft: Entstehungszeitpunkt einer Pflegervergütung; Umstände für …
Rn. 13 Im Ausgangspunkt zu Recht hat das Familiengericht angenommen, dass für das Entstehen dieses Anspruchs grundsätzlich eine förmliche Bestellung des Umgangspflegers in dessen persönlicher Anwesenheit (§ 1915 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1789 BGB) erforderlich ist (siehe zum bis zum 31. August 2009 geltenden Recht etwa Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. August 2004 - 2 WF 5/04 -, FamRZ 2005, 927; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1478 m.z.w.N.), woran auch das seit dem 1. September 2009 geltende Recht nichts geändert hat (…vgl. zur Umgangspflegschaft ausdrücklich jurisPK-BGB/Locher, 5. Aufl., § 1915, Rz. 3; Menne, ZKJ 2010, 245; Gartenhof u.a., ZKJ 2011, 285, 286), zumal der Gesetzgeber die Umgangspflegschaft ausdrücklich weiterhin den Vorschriften über die Pflegschaft - §§ 1909 ff. BGB - hat unterstellt wissen wollen (…BT-Drucks. 16/6308, S. 346).Denn erst mit der Bestellung des Pflegers entstehen die Rechte und Pflichten aus der Pflegschaft, mithin auch seine Vergütungsansprüche (…vgl. - zum neuen Recht - Menne, a.a.O.; zur Nachlasspflegschaft OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 846 m.w.N.; zum alten Recht Senatsbeschluss vom 25. August 2004, a.a.O.).
- OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 10 WF 217/07
Vergütungsanspruch des Umgangspflegers
Demzufolge kommt ein Anspruch des Umgangspflegers auf Ersatz seiner Auslagen und Vergütung nur für Tätigkeiten in Betracht, die er entfaltet hat, nachdem er vom Vormundschaftsgericht wirksam bestellt worden ist (OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 232; OLG Saarbrücken; Beschluss vom 25.8.2004 - 2 WF 5/04 -, veröffentlicht bei Juris; KG, ZKJ 2006, 472; Menne, ZKJ 2006, 445, 447 f.). - OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 10 WF 238/07
Vergütungsanspruch des Umgangsbegleiters und des Umgangspflegers; …
Allerdings stellt die Umgangsbegleitung eine Aufgabe der Jugendhilfe dar, sodass regelmäßig das Jugendamt, soweit es die Aufgabe übernimmt und sie durch eigene Mitarbeiter bzw. außenstehende Fachkräfte erfüllen lässt, die Kosten trägt, § 18 Abs. 3 SGB VIII (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.8.2004, 2 WF 5/04, veröffentlich bei juris;… Staudinger/Rauscher (2006), § 1684, Rz. 323). - OLG Hamm, 31.01.2008 - 6 WF 17/08
Kein Vergütungsanspruch einer mitwirkungsbereiten Dritten
- OLG Saarbrücken, 18.01.2011 - 6 WF 1/11
Umgangspflegschaft: Beginn der Ausschlussfrist für die gerichtliche …
Der Anspruch der Beteiligten zu 5) auf eine Aufwandsentschädigung etc. richtet sich nach §§ 1909 Abs. 1 Satz 1, 1915 Abs. 1, 1835, 1836 BGB (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, 2. Zivilsenat, Beschluss vom 25. August 2004 - 2 WF 5/04 - OLGR Karlsruhe 2002, 232; OLG München, FamRZ 2001, 189).
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