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Weitere Entscheidung unten: KG, 03.01.2012

Rechtsprechung
   KG, 21.11.2011 - 1 W 79/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5697
KG, 21.11.2011 - 1 W 79/11 (https://dejure.org/2011,5697)
KG, Entscheidung vom 21.11.2011 - 1 W 79/11 (https://dejure.org/2011,5697)
KG, Entscheidung vom 21. November 2011 - 1 W 79/11 (https://dejure.org/2011,5697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 34 Abs 1 PStG, § 49 Abs 2 PStG, Art 6 BGBEG, § 1303 Abs 2 BGB, § 1314 BGB
    Kinderehe: Beurkundung einer im Libanon geschlossenen Ehe zwischen einer 14-jährigen libanesischer Staatsangehörigkeit und einem 17-jährigen deutscher Staatsangehörigkeit

  • recht-islam.de

    Beurkundung einer im Libanon geschlossenen Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BGB § 1303; BGB § ... 1314; EGBGB Art. 4; EGBGB Art. 6; EGBGB Art. 11; EGBGB Art. 13; FamFG §§ 58 ff.; FamG 1917 (Libanon) Art. 4; FamG 1917 (Libanon) Art. 6; FamG 1917 (Libanon) Art. 10; FamG 1917 (Libanon) Art. 34; FamG 1917 (Libanon) Art. 37; FamG 1917 (Libanon) Art. 52; FamG 1917 (Libanon) Art. 58; FamG 1917 (Libanon) Art. 75; GG Art. 1 f.; GG Art. 6; PStG § 34; PStG § 49; PStG § 51; SchariaGerichteG 1962 (Libanon) Art. 242; UN-EheschließungsÜbk Art. 2; Verf 1926 (Libanon) Art. 9
    Allgemeine Lehren --> Ordre public

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1495
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus KG, 21.11.2011 - 1 W 79/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken des deutschen Rechts und der in ihnen liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es aus deutscher Sicht untragbar erscheint (BGHZ 104, 240, 243; 118, 312, 330; 123, 268, 270).
  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87

    Enteignung im Iran und Bürgschaft

    Auszug aus KG, 21.11.2011 - 1 W 79/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken des deutschen Rechts und der in ihnen liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es aus deutscher Sicht untragbar erscheint (BGHZ 104, 240, 243; 118, 312, 330; 123, 268, 270).
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90

    Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland

    Auszug aus KG, 21.11.2011 - 1 W 79/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken des deutschen Rechts und der in ihnen liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es aus deutscher Sicht untragbar erscheint (BGHZ 104, 240, 243; 118, 312, 330; 123, 268, 270).
  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 200/87

    Anlegung eines Familienbuchs für eine im Ausland geschlossene Ehe

    Auszug aus KG, 21.11.2011 - 1 W 79/11
    Rn. 7 Bei der nachträglichen Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe gemäß § 34 Abs. 1 PStG hat der Standesbeamte zu prüfen, ob die Ehe wirksam geschlossen wurde, das heißt, ob die zu beobachtenden Förmlichkeiten des gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB anwendbaren Rechts eingehalten sind und auch die materiellen Voraussetzungen der gemäß Art. 13 EGBGB anzuwendenden Rechtsordnung(en) für eine rechtswirksame Eheschließung vorliegen (BGH, NJW 1991, 3088;… Gaaz/Bornhofen, Personenstandsgesetz, 2.Aufl., § 34 Rdn. 15).
  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 18/92

    Ordre public und Sorgerecht des Vaters nach Ehescheidung

    Auszug aus KG, 21.11.2011 - 1 W 79/11
    Denn das ausländische Recht ist so wenig wie möglich auszuschalten (BGHZ 120, 29;… Soergel/Kegel, a.a.O. Art. 6 EGBGB Rdn. 35).
  • AG Hannover, 07.01.2002 - 616 F 7355/00

    Voraussetzungen für die wirksame Eingehung einer Ehe; Vorliegen der materiellen …

    Auszug aus KG, 21.11.2011 - 1 W 79/11
    Rn. 22 Dahingestellt bleiben kann, ob und nach welchem Zeitraum eine gelebte und von beiden Parteien als wirksam betrachtete Ehe trotz ursprünglich fehlender Ehefähigkeit im deutschen Rechtskreis als wirksam betrachtet werden kann (vgl. AG Hannover, FamRZ 2002, 1116).
  • KG, 07.06.1989 - 18 U 2625/88

    Anwendbarkeit des türkischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf in Deutschland lebende …

    Auszug aus KG, 21.11.2011 - 1 W 79/11
    Selbst wenn dies für die Anwendung des Art. 6 EGBGB nicht als statische Grenze begriffen wird (vgl. KG, FamRZ 1990, 45), ist erkennbar, dass eine Eheschließung nur möglich sein soll, wenn die geistige und körperliche Entwicklung des Minderjährigen der eines Erwachsenen weitgehend angenähert und die Pubertät im Wesentlichen abgeschlossen sein kann.
  • BGH, 14.11.2018 - XII ZB 292/16

    Aussetzung des Verfahrens zur Wirksamkeit von sogenannten Kinderehen und Vorlage …

    Teilweise wurde die Grenze grundsätzlich bei 16 Jahren gezogen (KG FamRZ 2012, 1495, 1496 [wenn auch nicht statisch]; wohl AG Offenbach FamRZ 2010, 1561, 1562;… Coester StAZ 1988, 122, 123 und MünchKommBGB/Coester 6. Aufl. Art. 13 EGBGB Rn. 38;… eher bei Vollendung des 16. Lebensjahres: BeckOK BGB/Mörsdorf-Schulte [Stand: November 2011] Art. 13 EGBGB Rn. 25), teilweise zwischen dem 15. und dem 16. Lebensjahr (Hepting Deutsches und Internationales Familienrecht im Personenstandsrecht [2010] S. 179 [III-281]), teilweise bei 15 Jahren (…Mankowski FamRZ 2016, 1274, 1275 und Staudinger/Mankowski BGB [2011] Art. 13 EGBGB Rn. 203; AG Hannover FamRZ 2002, 1116, 1117; KG FamRZ 1990, 45, 46; Rohe StAZ 2000, 161, 165), teilweise eher bei 14 Jahren (bei Differenzierung nach Kulturkreisen für die islamischen Staaten des Vorderen Orients: Scholz StAZ 2002, 321, 328) und teilweise bei einem Ehemündigkeitsalter von unter 14 Jahren (AG Tübingen ZfJ 1992, 48 [Mindestheiratsalter für Mädchen von 12 Jahren nach uruguayischem Recht kein Verstoß gegen den ordre public];… Erman/Hohloch BGB 13. Aufl. Art. 13 EGBGB Rn. 24;… jurisPK-BGB/Baetge [2009] Art. 6 EGBGB Rn. 89;… Bamberger/Roth/S. Lorenz BGB 2. Aufl. Art. 6 EGBGB Rn. 24; Rohe StAZ 2006, 93, 95;… Looschelders Internationales Privatrecht [2004] Art. 6 EGBGB Rn. 44).
  • AG Wuppertal, 18.04.2016 - 64 F 154/15
    Für einen Verstoß gegen den ordre public (Art. 6 EGBGB) ist vielmehr erforderlich, dass das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken des deutschen Rechts und der in ihnen liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in einem so starken Widerspruch steht, dass es aus deutscher Sicht untragbar erscheint (KG, Beschluss vom 21. November 2011, 1 W 79/11, juris Rn. 15).

    Davon kann im Alter von 14 Jahren selbst unter Berücksichtigung möglicher kultureller Unterschiede nicht ausgegangen werden (KG, Beschluss vom 21. November 2011, 1 W 79/11, juris Rn. 16 ff.).

    Zudem können die zum Schutz der minderjährigen Mutter geltenden Bestimmungen nicht durch die Interessen ihres Kindes relativiert werden (vgl. KG, Beschluss vom 21. November 2011, 1 W 79/11 juris Rn. 23).

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Rechtsprechung
   KG, 03.01.2012 - 1 VA 12/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,420
KG, 03.01.2012 - 1 VA 12/11 (https://dejure.org/2012,420)
KG, Entscheidung vom 03.01.2012 - 1 VA 12/11 (https://dejure.org/2012,420)
KG, Entscheidung vom 03. Januar 2012 - 1 VA 12/11 (https://dejure.org/2012,420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 113
  • FamRZ 2012, 1495
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.05.2008 - 1 BvL 10/05

    Transsexuelle V

    Auszug aus KG, 03.01.2012 - 1 VA 12/11
    Rn. 19 Die Abweichung des niederländischen von dem deutschen Recht beruht darauf, dass sowohl Ehe als auch registrierte Partnerschaft unabhängig vom Geschlecht der Eheleute bzw. Partner geschlossen werden können, Art. 30 Abs. 1 und 80a Abs. 1 BW, während in Deutschland nur Personen verschiedenen Geschlechts die Ehe eingehen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 3117, 3118) bzw. nur Personen des gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft begründen können, § 1 Abs. 1 S. 1 LPartG.
  • KG, 03.03.2011 - 1 W 74/11

    Lebenspartnerschaftsregister: Eintragung einer in den Niederlanden geschlossenen …

    Auszug aus KG, 03.01.2012 - 1 VA 12/11
    Eine solche Ehe ist in Deutschland lediglich als eingetragene Lebenspartnerschaft zu qualifizieren, Art. 17b EGBGB (Senat, Beschluss vom 3. März 2011 - 1 W 74/11 - FamRZ 2011, 1525).
  • OLG Hamm, 14.06.1974 - 15 VA 5/74
    Auszug aus KG, 03.01.2012 - 1 VA 12/11
    Rn. 7 Die Befreiung setzt stets voraus, dass der beabsichtigten Eheschließung nach dem gemäß Art. 13 Abs. 1 EGBGB anzuwendenden Heimatrecht des Antragstellers keine materiell-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen oder etwa vorhandene Ehehindernisse nach deutschem Recht unbeachtlich sind (OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juni 1974 - 15 VA 5/74 - Juris).
  • KG, 22.10.2013 - 1 VA 12/11

    Ehefähigkeitszeugnis: Registrierte Partnerschaft als Ehehindernis nach …

    Das darauf betriebene Verfahren auf gerichtliche Entscheidung ist vor dem Senat zunächst erfolglos geblieben (Beschluss vom 3. Januar 2012 - 1 VA 12/11 - FGPrax 2012, 113).
  • KG, 17.01.2022 - 16 WF 1/22

    Familiensache: Scheidung einer wiederholt geschlossenen Ehe

    Das Verbot der Doppelehe steht einer Wiederholung der Eheschließung mit demselben Ehegatten trotz bestehender Ehe nicht entgegen (vgl. KG, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 1 VA 12/11, StAZ 2012, 107 [bei juris Rz. 17 ]).
  • AG Köln, 06.12.2021 - 378 III 248/21
    Eine Eheschließung ist zudem dann möglich, wenn die Partner bereits im Ausland geheiratet haben, eine Anerkennung dieser Ehe im Inland aber ausscheidet (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 1 VA 12/11 -, StAZ 2012, 107;… Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Wellenhofer, § 1306 Rn. 11).
  • AG Köln, 30.12.2021 - 378 III 248/21
    Eine Eheschließung ist zudem dann möglich, wenn die Partner bereits im Ausland geheiratet haben, eine Anerkennung dieser Ehe im Inland aber ausscheidet (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 1 VA 12/11 -, StAZ 2012, 107;… Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Wellenhofer, § 1306 Rn. 11).
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