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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.04.2012 - II-4 UF 277/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4188
OLG Köln, 17.04.2012 - II-4 UF 277/11 (https://dejure.org/2012,4188)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.04.2012 - II-4 UF 277/11 (https://dejure.org/2012,4188)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. April 2012 - II-4 UF 277/11 (https://dejure.org/2012,4188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Keine Befristung des Unterhalts für die Kindesmutter eines nichtehelichen Kindes

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Geltendmachung von Unterhaltsforderungen auch ohne Verzug des Unterhaltspflichtigen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Geltendmachung von Unterhaltsforderungen auch ohne Verzug des Unterhaltspflichtigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 45
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.06.2009 - XII ZR 102/08

    Verlängerung des nachehelichen Betreuungsunterhalts über die Vollendung des …

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
    Insoweit hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 1615 l Abs. 2 BGB und den nachehelichen Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB weitgehend einander angeglichen (so BGH FamRZ 2009, 1391, 1393 zum nachehelichen Betreuungsunterhalt sowie BT-Drucks. 16/6980 S. 8 ff.).

    Rn. 45 Mit der Einführung des Basisunterhalts bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die freie Entscheidung eingeräumt, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren in vollem Umfang selbst betreuen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will (BGH FamRZ 2009, 1391, 1393 m.w.N. und BGH FamRZ 2005, 1154, 1156 f.).

    Insbesondere nach Maßgabe der im Gesetz ausdrücklich genannten kindbezogenen Gründe ist unter Berücksichtigung der bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung (§ 1615 l Abs. 2 Satz 5 BGB) ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich (zum nachehelichen Betreuungsunterhalt vgl. BGH FamRZ 2009, 1391, 1393 f. m.w.N.).

    Auch Umstände, die aus elternbezogenen Gründen zu einer eingeschränkten Erwerbspflicht und damit zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts führen können, hat der Unterhaltsberechtigte darzulegen und zu beweisen (BGH FamRZ 2009, 1391, 1393 m.w.N. und BGH FamRZ 2008, 1739, 1748).

  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich …

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
    Der Unterhaltsbedarf wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes bemisst sich jedenfalls nach einem Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums, der unterhaltsrechtlich mit dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen pauschaliert werden darf (BGH FamRZ 2010, 357; FamRZ 2008, 1738, 1743).

    Rn. 32 So führt der BGH (BGH FamRZ 2010, 357) weiter aus, dass auch der Grundsatz der Halbteilung einem Mindestbedarf beim Betreuungsunterhalt nicht entgegensteht.

    Rn. 34 Der Senat folgt insoweit der Auffassung des BGH (BGH FamRZ 2010, 357), dass im Rahmen der gebotenen Pauschalierung für einen Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums nicht auf den Selbstbehalt eines erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen abzustellen ist.

  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
    Dabei ist allerdings stets zu beachten, dass die gesetzliche Regel, wonach der Betreuungsunterhalt grundsätzlich nur für drei Jahre geschuldet ist und eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ausdrücklich begründet werden muss, nicht in ihr Gegenteil verkehrt werden darf (BGH FamRZ 2008, 1739, 1748 m.w.N.).

    Auch Umstände, die aus elternbezogenen Gründen zu einer eingeschränkten Erwerbspflicht und damit zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts führen können, hat der Unterhaltsberechtigte darzulegen und zu beweisen (BGH FamRZ 2009, 1391, 1393 m.w.N. und BGH FamRZ 2008, 1739, 1748).

  • AG Brühl, 16.11.2011 - 32 F 148/11

    Anspruch einer alleinerziehenden Mutter gegen den Kindesvater auf …

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 16.11.2011 - 32 F 148/11 - wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.

    Rn. 21 unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Brühl vom 16.11.2011 - 32 F 148/11 - den Antrag abzuweisen,.

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und …

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
    Rn. 45 Mit der Einführung des Basisunterhalts bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die freie Entscheidung eingeräumt, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren in vollem Umfang selbst betreuen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will (BGH FamRZ 2009, 1391, 1393 m.w.N. und BGH FamRZ 2005, 1154, 1156 f.).
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08

    Betreuungsunterhalt: Voraussetzungen der Verlängerung über die Vollendung des …

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
    Die Notwendigkeit der Befristung kann entgegen der Auffassung des Antragsgegners nicht der vom ihm zitierten BGH-Entscheidung vom 13.01.2010 (FamRZ 2010, 444ff) entnommen werden.
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
    Denn es bleibt dem Unterhaltspflichtigen regelmäßig ein Selbstbehalt von seinen eigenen Einkünften, dessen Höhe zwar von der Art seiner Unterhaltspflicht abhängig ist, der den nur geringfügig über dem Existenzminimum pauschalierten Mindestbedarf aber keinesfalls unterschreitet (vgl. auch BGH FamRZ 2008, 594, 596 f.).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
    Gegenüber dem nachehelichen Unterhalt und dem Unterhalt wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes nach § 1615 l BGB beträgt der Selbstbehalt regelmäßig 1.000 EUR bzw. ab 2011 1.050,00 EUR (BGH FamRZ 2006, 683, 684).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
    Auch wenn ein pauschalierter Mindestbedarf den nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu bemessenden individuellen Bedarf nicht übersteigen darf (vgl. BGH FamRZ 1997, 806), ist zu berücksichtigen, dass die Ehegatten auch in ihrer Ehezeit jedenfalls einen Mindestlebensstandard in Höhe des Existenzminimums hatten, der ggfls.
  • OLG Schleswig, 03.09.2003 - 12 UF 11/03

    Rückwirkender Betreuungsunterhalt ohne Verzug

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
    Nach Auffassung des Senats ist damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Schleswig (FamRZ 2004, 563-564) die spezielle Verweisung in § 1615 l Abs. 3 S. 3 BGB auf § 1613 Abs. 2 BGB kein gesetzgeberisches Versehen, sondern der - allerdings unvollkommene - Ausdruck dafür, dass Betreuungsunterhalt gemäß § 1615 l BGB rückwirkend für ein Jahr nach Entstehung des Anspruchs ohne die verzugsbegründenden Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB verlangt werden kann, wenn denn wie vorliegend bei der Geburt des Kindes nach § 1613 Abs. 2 Nr. 2 a BGB aus rechtlichen Gründen die Geltendmachung nicht möglich war.
  • BGH, 26.09.1979 - IVb ZR 87/79

    Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Anforderungen an die Verwirkung …

  • AG Karlsruhe-Durlach, 17.03.1988 - 2 C 399/87

    Unterhalt der Mutter; Erwerbstätigkeit der Mutter; Erstes Lebensjahr; …

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.08.2012 - 11 WF 161/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20328
OLG Stuttgart, 01.08.2012 - 11 WF 161/12 (https://dejure.org/2012,20328)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.08.2012 - 11 WF 161/12 (https://dejure.org/2012,20328)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. August 2012 - 11 WF 161/12 (https://dejure.org/2012,20328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1573
    Vorwegabzug des vorrangigen Kindesunterhalts beim Bedürftigen kann zum Entstehen eines Aufstockungsunterhalts führen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 2
    Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei der Berechnung des Aufstockungsunterhalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kindesunterhalt in der Berechnung des Aufstockungsunterhalts

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt und die Berechnung des Aufstockungsunterhalts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Aufstockungsunterhalt durch gemindertes Einkommen wegen Vorwegabzugs von Kindesunterhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigungsfähigkeit des Kindesunterhalts bei Berechnung des trennungsbedingten Aufstockungsunterhalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1417
  • FamRZ 2013, 45
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 65/10

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus Kind bezogenen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2012 - 11 WF 161/12
    Unangemessene Ergebnisse können über die Prüfung der Zumutbarkeit der Erzielung von Erwerbseinkünften neben der Kindererziehung vermieden werden (hierzu zuletzt BGH FamRZ 2012, 1040).
  • OLG Jena, 29.01.2004 - 1 UF 366/03

    Voraussetzungen des Nachscheidungsaufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2012 - 11 WF 161/12
    Nach dem Grundsatz der Halbteilung kann in diesen Fällen der Tatbestand des § 1573 Abs. 2 BGB nicht verneint werden (so auch OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565;… Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Maier, 8. Aufl. 2011, Kap. 6, Rn. 532; aA OLG Thüringen FamRZ 2004, 1207;… Palandt/Brudermüller, BGB, 71. Aufl. 2012, § 1573 Rn. 15;… differenzierend Wendl/Bömelburg, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis, 8. Aufl. 2011, § 4, Rn. 319, Ablehnung eines Einsatzzeitpunktes, wenn der Anspruch erst lange Zeit nach der Scheidung erstmals geltend gemacht wird).
  • OLG Zweibrücken, 30.04.2002 - 5 WF 30/02

    "Einsatzzeitpunkt" beim Aufstockungsunterhalt; Vorwegabzug des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2012 - 11 WF 161/12
    Nach dem Grundsatz der Halbteilung kann in diesen Fällen der Tatbestand des § 1573 Abs. 2 BGB nicht verneint werden (so auch OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565;… Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Maier, 8. Aufl. 2011, Kap. 6, Rn. 532; aA OLG Thüringen FamRZ 2004, 1207;… Palandt/Brudermüller, BGB, 71. Aufl. 2012, § 1573 Rn. 15;… differenzierend Wendl/Bömelburg, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis, 8. Aufl. 2011, § 4, Rn. 319, Ablehnung eines Einsatzzeitpunktes, wenn der Anspruch erst lange Zeit nach der Scheidung erstmals geltend gemacht wird).
  • BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15

    Verfahren auf Trennungsunterhalt: Aufstockungsunterhalt wegen Vorwegabzugs des …

    Rn. 15 (1) Ob ein Vorwegabzug des Kindesunterhalts auch für den Fall durchzuführen ist, dass der für die Kinder barunterhaltspflichtige Ehegatte erst infolge des Abzugs über ein geringeres Einkommen verfügt und er demzufolge gegenüber seinem Ehegatten unterhaltsberechtigt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur mit der Erwägung in Zweifel gezogen worden, dass der betreuende Ehegatte dadurch indirekt zum Barunterhalt für die Kinder beitragen müsse (OLG Köln NJW-RR 2001, 1371, 1372; OLG Jena FamRZ 2004, 1207, 1208;… Niepmann/Schwamb Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 12. Aufl. Rn. 28, 1052; weitergehend gegen den Vorwegabzug des Kindesunterhalts OLG Hamburg FamRZ 1992, 1187, 1188 und FamRZ 1986, 1001; anderer Ansicht OLG Stuttgart MDR 2012, 1417; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 151, 152;… FA-FamR/Maier 10. Aufl. 6. Kapitel Rn. 681;… MünchKommBGB/Maurer 6. Aufl. § 1578 Rn. 211;… Johannsen/Henrich/Hammermann Familienrecht 6. Aufl. § 1573 Rn. 40).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 16 UF 196/14

    Trennungsunterhalt: Unterhaltsanspruch des für den Kindesunterhalt …

    Rn. 98 Das OLG Stuttgart (MDR 2012, 1417), das OLG Zweibrücken (FamRZ 2002, 1565) und das OLG Schleswig (NJW-RR 2004, 151) vertreten indessen die Auffassung, dass der Hinweis auf § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, wonach der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, seine Verpflichtung zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes erfüllt, in vorliegendem Zusammenhang fehl gehe.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7915
OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12 (https://dejure.org/2012,7915)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2012 - 2 WF 42/12 (https://dejure.org/2012,7915)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2012 - 2 WF 42/12 (https://dejure.org/2012,7915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Zeugnisverweigerungsrecht; Ergänzungspfleger, Minderjähriger,

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Entscheidung über die Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts, wenn die Mutter Geschädigte im Strafverfahren ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ein Elternteil beschuldigt, ein Elternteil geschädigt - wer entscheidet über die Aussage des Kindes?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Minderjähriger als Zeuge gegen den Vater

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts des minderjährigen Kindes durch die allein sorgeberechtigte Mutter als Geschädigte der fraglichen Straftat; Absehen von einer Entziehung der Vertretungsmacht bei Handeln des Sorgerechtsinhabers im Interesse seines Kindes trotz der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 839
  • MDR 2012, 653
  • FamRZ 2013, 45
  • Rpfleger 2012, 536
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZR 156/07

    Recht einer als streitgenössische Nebenintervenientin beigetretenen Mutter zum …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12
    Der Rechtspfleger wäre zwar gemäß § 3 Nr. 2a RPflG für eine Entziehung der elterlichen Vertretungsmacht nach §§ 1629 Abs. 2 Satz 3, 1796 Abs. 1 und 2 BGB funktional zuständig gewesen, weil eine Ausnahme von der Zuständigkeit des Rechtspflegers für Kindschaftssachen nach § 14 RPflG nicht vorliegt (vgl. BGH NJW 2009, 1496 ff.).
  • OLG Nürnberg, 15.04.2010 - 9 UF 353/10

    Zeugnisverweigerungsrecht des minderjährigen Kindes: Entscheidungsbefugnis des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12
    Rn. 18 Hinsichtlich des Vorliegens oder Fehlens der erforderlichen Verstandesreife des minderjährigen Zeugen ist das Oberlandesgericht an die Einschätzung der vernehmenden Stelle gebunden (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1996, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 16 UF 25/03

    Ergänzungspflegerbestellung für ein Kind: Entscheidung über die Ausübung des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12
    Von einer Entziehung der Vertretungsmacht ist nämlich schon dann mit Blick auf den immer strikt zu wahrenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzusehen, wenn trotz eines konkret festgestellten oder erkennbaren Interessenwiderstreits zu erwarten ist, dass der Sorgerechtsinhaber dennoch im Interesse seines Kindes handeln wird (OLG Stuttgart, FamRZ 1983, 831; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 51 f. Staudinger/Peschel-Gutzeit, BGB, Neubearb. 2007, § 1629 Rn. 284 f.).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1983 - 8 W 162/83

    Ehelichkeitsanfechtung; Entzug der gesetzlichen Vertretung; Bestellung eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12
    Von einer Entziehung der Vertretungsmacht ist nämlich schon dann mit Blick auf den immer strikt zu wahrenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzusehen, wenn trotz eines konkret festgestellten oder erkennbaren Interessenwiderstreits zu erwarten ist, dass der Sorgerechtsinhaber dennoch im Interesse seines Kindes handeln wird (OLG Stuttgart, FamRZ 1983, 831;… OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 51 f. Staudinger/Peschel-Gutzeit, BGB, Neubearb. 2007, § 1629 Rn. 284 f.).
  • LG Berlin, 03.02.2004 - 83 T 667/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12
    Die überwiegende Auffassung geht dabei unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut und das Fehlen einer Regelungslücke davon aus, dass eine entsprechende Anwendung des § 52 Abs. 2 Satz 2 StPO auf die vorstehend genannte Fallgestaltung ausscheidet (LG Berlin, FamRZ 2004, 905, m.w.N.;… OLG Nürnberg, a.a.O.;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 52 Rn. 20).
  • OLG Hamburg, 26.03.2013 - 13 UF 81/12

    Anhörung der Kindeseltern und des Kindes vor Bestellung eines Ergänzungspflegers …

    Das Familiengericht ist insoweit - mit Ausnahme offensichtlicher Fehleinschätzungen - an die Beurteilung der Strafverfolgungsbehörden gebunden (so auch BayObLG vom 7.8.1997, FamRZ 1998, 257; OLG Sachsen-Anhalt vom 25.8.2005; OLGR Naumburg 2006, 392; OLG Karlsruhe vom 26.3.2012, NJW-RR 2012, 839; OLG Schleswig vom 20.11.2012, 10 WF 187/12).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13

    Beschwerdeberechtigung im familienrechtlichen Verfahren

    Ein erheblicher Interessengegensatz ist dabei gegeben, wenn das eine Interesse nur auf Kosten des anderen Interesses durchgesetzt werden kann und die Gefahr besteht, dass die sorgeberechtigten Eltern das Kindesinteresse nicht genügend berücksichtigen können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2012, Az.: 2 WF 42/12, FamRZ 2013, 45 (Leitsatz), NJW-RR 2012, 839, Rn 26, zitiert nach juris; Beschluss vom 27.03.2003, Az. 16 UF 25/03, FamRZ 2004, 51, Rn 9 zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 08.05.2019 - 2 WF 31/19

    Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen …

    Das Familiengericht ist daher - mit Ausnahme offensichtlicher Fehleinschätzungen - an die Beurteilung der Strafverfolgungsbehörden zur Verstandesreife gebunden (so auch BayObLG vom 7.8.1997, FamRZ 1998, 257; OLG Sachsen-Anhalt vom 25.8.2005; OLGR Naumburg 2006, 392; OLG Karlsruhe vom 26.3.2012, NJW-RR 2012, 839; OLG Schleswig vom 20.11.2012, 10 WF 187/12; OLG Hamburg, FamRZ 2013, 1683 ; OLG Koblenz, FamRZ 2014, 1719).
  • OLG Hamburg, 13.08.2019 - 2 WF 102/19

    Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen …

    Das Familiengericht ist daher - mit Ausnahme offensichtlicher Fehleinschätzungen - an die Beurteilung der Strafverfolgungsbehörden zur Verstandesreife gebunden (so auch BayObLG vom 7.8.1997, FamRZ 1998, 257; OLG Sachsen-Anhalt vom 25.8.2005; OLGR Naumburg 2006, 392; OLG Karlsruhe vom 26.3.2012, NJW-RR 2012, 839; OLG Schleswig vom 20.11.2012, 10 WF 187/12; OLG Hamburg, FamRZ 2013, 1683 ; OLG Koblenz, FamRZ 2014, 1719).
  • OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 WF 53/22

    Entziehung der Vertretungsmacht für ein Kind in einem Erbscheinsverfahren …

    Erheblich ist ein Interessengegensatz dann, wenn er eine genügende Berücksichtigung der Interessen des Kindes durch den vertretenden Elternteil nicht erwarten lässt (OLG Frankfurt JAmt 2013, 667 (668); OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 839 (840); BayObLG FamRZ 2004, 906 (907);… BeckOK BGB/Veit, 63. Ed. 1.5.2022, BGB § 1629 Rn. 66).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 13 WF 72/23

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Vernehmung eines Kindes als Zeuge im …

    Insoweit kommt es auf die Einschätzung der vernehmenden Stelle an, an die das Familiengericht gebunden ist (OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 839;… Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   AG Solingen, 05.04.2012 - 32 F 85/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42987
AG Solingen, 05.04.2012 - 32 F 85/11 (https://dejure.org/2012,42987)
AG Solingen, Entscheidung vom 05.04.2012 - 32 F 85/11 (https://dejure.org/2012,42987)
AG Solingen, Entscheidung vom 05. April 2012 - 32 F 85/11 (https://dejure.org/2012,42987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 45
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus AG Solingen, 05.04.2012 - 32 F 85/11
    Im Weiteren nimmt der Antragsteller Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010, 1 BvR 420/09.
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