Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1684 Abs 4 BGB, § 26 FamFG
Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des Umgangs durch das Kind - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1684 Abs. 4; FamFG § 26; FamFG § 89 Abs. 2
Erfordernis der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des wahren Kindeswillens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des wahren Kindeswillens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ra-braune.de (Kurzinformation)
Schon die zweite Ohrfeige fürs Familiengericht
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Was ein Kind sagt, meint es nicht immer so - Gutachten einholen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Umgangsrecht: Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens
Verfahrensgang
- OLG Saarbrücken, 10.10.2011 - 6 WF 104/11
- AG Saarbrücken, 24.11.2011 - 54 F 98/11
- OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Papierfundstellen
- MDR 2012, 1231
- FamRZ 2013, 48
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (35)
- BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11
Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
An die - einfachrechtlich auf § 1684 Abs. 4 BGB zu gründende - Einschränkung oder gar den Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils sind strenge Maßstäbe anzulegen, deren Wahrung das Gericht von Amts wegen und wegen des stets letztentscheidenden Kindeswohls (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) auch unabhängig von einem etwaigen Einvernehmen der Eltern (vgl. dazu BGH FamRZ 2012, 533) zu überprüfen hat.Dass die Mutter ihrer Umgangsförderungspflicht aus § 1684 Abs. 2 BGB (dazu BGH FamRZ 2012, 533; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409) seit langem nicht nachkommt, ist dem Senat schon durch die beiden bis zu ihm zwischen den Eltern geführten Vollstreckungsbeschwerdeverfahren bekannt.
Insoweit wird das Familiengericht bei seiner erneuten Entscheidung insbesondere die Möglichkeit des Erlasses einer dem Konkretheitsgebot genügenden (dazu BGH FamRZ 2012, 533) Umgangsregelung, verbunden mit der Einrichtung einer Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB zu wägen haben (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, juris; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker).
- OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10
Umgangsrecht: Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils bei einem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).Dass die Mutter ihrer Umgangsförderungspflicht aus § 1684 Abs. 2 BGB (dazu BGH FamRZ 2012, 533; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409) seit langem nicht nachkommt, ist dem Senat schon durch die beiden bis zu ihm zwischen den Eltern geführten Vollstreckungsbeschwerdeverfahren bekannt.
Rn. 27 Dahinstehen kann infolge der Kassierung des angefochtenen Erkenntnisses auch, dass darin dem Umgangsausschluss entgegen § 89 Abs. 2 FamFG kein Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung gegen den Titel beigegeben worden ist, obwohl die Pflicht zur Folgenankündigung nach gefestigter Senatsrechtsprechung auch bei negativen Umgangsregelungen wie einem Umgangsausschluss besteht, weil der Begriff "Zuwiderhandlung" auch diese Alternative umfasst, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409 m.z.w.N.; vgl. auch OLG Celle ZKJ 2011, 393).
- BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).Deshalb muss das Gericht insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen ausschöpfen und sein Verfahren so gestalten, dass es möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen kann (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 291, 399 und 1897; 2007, 105; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720).
Weil der Kindeswille nur insoweit zu berücksichtigen ist, als er dem Kindeswohl entspricht (BVerfG FamRZ 1981, 124; 2008, 1737), und in tatsächlicher Hinsicht in Rechnung zu stellen ist, dass ein durch einen Elternteil maßgeblich beeinflusster Kindeswille nicht beachtlich ist (vgl. BGH FamRZ 1985, 169; vgl. auch BVerfG FamRZ 2009, 399), muss das Kind im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit erhalten, seine wirklichen persönlichen Beziehungen zu den Eltern erkennbar werden zu lassen (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399 und 1897).
- BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Deshalb muss das Gericht insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen ausschöpfen und sein Verfahren so gestalten, dass es möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen kann (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 291, 399 und 1897; 2007, 105; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720).Insoweit wird das Familiengericht bei seiner erneuten Entscheidung insbesondere die Möglichkeit des Erlasses einer dem Konkretheitsgebot genügenden (dazu BGH FamRZ 2012, 533) Umgangsregelung, verbunden mit der Einrichtung einer Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB zu wägen haben (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, juris; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker).
- BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Letzteres setzt eine gegenwärtige Gefahr in solchem Maße voraus, dass sich bei ihrem weiterem Fortschreiten eine erhebliche Schädigung der weiteren Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, juris; BVerfG FamRZ 2009, 1472; Senatsbeschlüsse vom 16. Februar 2010 - 6 UF 96/09 -, FamRZ 2010, 1746 m.w.N., und vom 29. Februar 2012 - 6 UF 13/12 -).Insoweit wird das Familiengericht bei seiner erneuten Entscheidung insbesondere die Möglichkeit des Erlasses einer dem Konkretheitsgebot genügenden (dazu BGH FamRZ 2012, 533) Umgangsregelung, verbunden mit der Einrichtung einer Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB zu wägen haben (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, juris; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker).
- BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09
Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH FamRZ 2010, 720), wobei in kindschaftsrechtlichen Familiensachen besondere Anforderungen an die tatrichterliche Sachaufklärung zu stellen sind.Deshalb muss das Gericht insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen ausschöpfen und sein Verfahren so gestalten, dass es möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen kann (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 291, 399 und 1897; 2007, 105; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720).
- BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Umgangsregelung, die keine Übernachtung und …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Deshalb muss das Gericht insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen ausschöpfen und sein Verfahren so gestalten, dass es möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen kann (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 291, 399 und 1897; 2007, 105; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720).Denn der vom Kind geäußerte Wille hat nicht nur Erkenntniswert hinsichtlich seiner persönlichen Bindungen auch zum Umgangsberechtigten (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078; vgl. - zum Sorgerecht - auch BVerfG FamRZ 2008, 1737; BGH FamRZ 1990, 392), sondern ist mit zunehmendem Alter auch als Ausdruck der Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit bedeutsam (§ 1626 Abs. 2 S. 2 BGB; dazu BVerfG FamRZ 2007, 105; 2008, 845; vgl. ferner - zum Sorgerecht - BVerfG FamRZ 2008, 1737).
- BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08
Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Denn der vom Kind geäußerte Wille hat nicht nur Erkenntniswert hinsichtlich seiner persönlichen Bindungen auch zum Umgangsberechtigten (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078; vgl. - zum Sorgerecht - auch BVerfG FamRZ 2008, 1737; BGH FamRZ 1990, 392), sondern ist mit zunehmendem Alter auch als Ausdruck der Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit bedeutsam (§ 1626 Abs. 2 S. 2 BGB; dazu BVerfG FamRZ 2007, 105; 2008, 845; vgl. ferner - zum Sorgerecht - BVerfG FamRZ 2008, 1737).Weil der Kindeswille nur insoweit zu berücksichtigen ist, als er dem Kindeswohl entspricht (BVerfG FamRZ 1981, 124; 2008, 1737), und in tatsächlicher Hinsicht in Rechnung zu stellen ist, dass ein durch einen Elternteil maßgeblich beeinflusster Kindeswille nicht beachtlich ist (vgl. BGH FamRZ 1985, 169; vgl. auch BVerfG FamRZ 2009, 399), muss das Kind im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit erhalten, seine wirklichen persönlichen Beziehungen zu den Eltern erkennbar werden zu lassen (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399 und 1897).
- BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08
Verfassungsmäßigkeit des befristeten Ausschlusses des Umfangsrechts des nicht …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).Weil der Kindeswille nur insoweit zu berücksichtigen ist, als er dem Kindeswohl entspricht (BVerfG FamRZ 1981, 124; 2008, 1737), und in tatsächlicher Hinsicht in Rechnung zu stellen ist, dass ein durch einen Elternteil maßgeblich beeinflusster Kindeswille nicht beachtlich ist (vgl. BGH FamRZ 1985, 169; vgl. auch BVerfG FamRZ 2009, 399), muss das Kind im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit erhalten, seine wirklichen persönlichen Beziehungen zu den Eltern erkennbar werden zu lassen (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399 und 1897).
- EGMR, 02.10.2014 - 97/11
DELTA PEKÁRNY A.S. c. RÉPUBLIQUE TCHÈQUE
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Rn. 10 Dem Senat haben die Akten 52 F 238/08 UF und 54 F 97/11 EAUG des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken sowie die Akten der Staatsanwaltschaft Saarbrücken 8 (HG) Js 2645/08 und 8 (HG) Js 145/09 vorgelegen.Aus dem im Verfahren 54 F 97/11 EAUG erstellten Jugendamtsbericht vom 18. April 2011 geht ferner hervor, dass der Vater im April 2011 aufgrund dieses Vorfalls zu M. gesagt hat, dass er keinen Sohn mehr habe und ihn zukünftig nicht mehr abholen werde.
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
- BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
- BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68
Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde
- OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09
Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes …
- OLG Celle, 17.06.2011 - 10 UF 125/11
Ein einen Umgangsausschluss und ein damit verbundenes ausdrückliches …
- OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Umgangsanordnung
- EGMR, 19.06.2003 - 46165/99
NEKVEDAVICIUS v. GERMANY
- EGMR, 17.05.2011 - 9732/10
HEIDEMANN v. GERMANY
- BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04
Elterliche Erziehungspflicht
- BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von …
- BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung
- BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09
Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Entziehung der elterlichen Sorge
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
- BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Nichteheliche Kinder
- BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10
Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung
- BVerfG, 18.12.2008 - 1 BvR 2604/06
Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung der Großeltern bei Anordnung …
- BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92
Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht
- BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83
Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens
- BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07
Verfassungsmäßigkeit eines Umgangsausschlusses
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
Verfassungsmäßigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil
- BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88
Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland
- OLG Saarbrücken, 10.10.2011 - 6 WF 104/11
Umgangsverfahren: Unzumutbare Verfahrensverzögerung bei Anforderung eines …
- OLG Saarbrücken, 26.11.2010 - 6 WF 118/10
Umgangsvereitelung mit dem minderjährigen Kind: Festsetzung und Bemessung von …
- OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
Sorgerechtsbeeinträchtigende Maßnahmen: Entziehung der elterlichen Sorge und …
- VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 11.07.2014 - 13/12
- OLG Saarbrücken, 23.01.2013 - 6 UF 20/13
Umgangsverfahren: Umgangsregelung ohne Übernachtung als Umgangseinschränkung; …
Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH FamRZ 2010, 720), wobei in kindschaftsrechtlichen Familiensachen besondere Anforderungen an die tatrichterliche Sachaufklärung zu stellen sind (Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - 10 UF 10/12 -, FamRZ 2013, 48). - OLG Saarbrücken, 04.12.2024 - 6 UF 64/24
Verlängerter Umgangsausschluss nach häuslicher Gewalt
Nachdem sie zugleich die Frage des Senats offengelassen hat, ob eine (bloße) Überprüfung des Umgangsausschlusses nach Ablauf eines Jahres bereits eine Gefährdung L.s bedeuten würde, beschränkt der Senat den Umgangsausschluss auch deswegen auf ein Jahr (vgl. zu diesem Aspekt EGMR FamRZ 2011, 1484 [Heidemann./.Deutschland] m. Anm. Wendenburg; vgl. auch EGMR, Urteil vom 19.6.2003 - Individualbeschwerde Nr. 46165/99 [Nekvedavicius./.Deutschland] -, n.v.; siehe dazu Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12 -, FamRZ 2013, 48;… Völker/Clausius, a.a.O., § 2, Rz. 154), zumal die Jahresfrist dem angemessenen Abstand entspricht, in dem das Familiengericht den Umgangsausschluss ohnehin grundsätzlich wegen § 166 Abs. 2 FamFG, § 1696 Abs. 2 BGB von Amts wegen zu überprüfen hätte (siehe dazu EGMR FamRZ 2017, 891 [Buchleither./.Deutschland]; BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2015, 1093; siehe zur Problematik eingehend auch Volke, FamRZ 2020, 10). - OLG Schleswig, 23.03.2015 - 10 UF 6/15
Pflichten des Familiengerichts bei Anordnung von begleiteten Umgangskontakten
Das Familiengericht wird unter Berücksichtigung des Prüfungsmaßstabes die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu erwägen haben (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2012, 1231 ).
- OLG Saarbrücken, 14.11.2016 - 6 UF 90/16
Beschwerde im Umgangsregelungsverfahren: Befristeter Umgangsausschluss für den …
Rn. 27 Das Familiengericht hat schließlich die Ausschlussfrist beanstandungsfrei und den Vater jedenfalls nicht benachteiligend mit knapp 11 Monaten bemessen (vgl. dazu auch EGMR FamRZ 2011, 1484; Senatsbeschluss vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 - und vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12 -, FamRZ 2013, 48 m.w.N.;… Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 6. Aufl., § 2, Rz. 154), wogegen der Vater auch keine gesonderten Angriffe vorgebracht hat. - OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20
Anforderungen an das Verfahren auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung …
Der genaue Umfang der erforderlichen Ermittlungen richtet sich nach den im konkreten Einzelfall betroffenen Kindeswohlbelangen (BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060, jeweils m. Anm. Völker; vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12 -, MDR 2012, 1231, und vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452). - OLG Saarbrücken, 08.06.2016 - 6 UF 30/16
Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren
Auch die Erklärung des Vaters, zwischenzeitlich therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, rechtfertigt keine andere Sicht, sondern kann allenfalls nach Ablauf der vom Familiengericht beanstandungsfrei mit rund einem Jahr bemessenen (vgl. dazu auch EGMR FamRZ 2011, 1484; Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12, FamRZ 2013, 48 m.w.N.;… Völker/Clausius, a.a.O., § 2, Rz. 154) Umgangsausschlussfrist unter weiteren Voraussetzungen zu einer Wiederanbahnung der Umgangskontakte führen, ohne dass es noch darauf ankommt, dass die Verfahrensbeiständin berichtet hat, der Vater habe ihr gegenüber bekundet, nichts von der Therapie zu halten, da mit ihm alles in Ordnung sei - er komme eben nur schwer mit Ungerechtigkeiten zurecht -, und nur hinzugehen, weil er gerichtlich dazu gezwungen werde. - OLG Saarbrücken, 11.10.2013 - 6 UF 128/13
Umgangsverfahren: Anforderungen an die Konkretisierung einer Umgangsregelung; …
Diese setzt aber angesichts der insoweit geltenden strengen Maßstäbe (dazu etwa Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12 -, FamRZ 2013, 48 m.z.w.N.; zur Abgrenzung zu Übernachtungskontakten kleinerer Kinder siehe Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, FamRZ 2013, 712) die Feststellung voraus, dass im Einzelfall der Schutz des Kindes den Ausschluss des Ferienumgangs erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren. - OLG Saarbrücken, 05.03.2013 - 6 UF 48/13
Sorgerechtsentscheidung: Entbehrlichkeit der Einholung eines …
Rn. 9 Im Lichte des - in Kindschaftssachen besonders verdichteten (dazu eingehend Senatsbeschlüsse vom 3. April 2012 - 10 UF 10/12 -, FamRZ 2013, 48, und vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -) - Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 26 FamFG) muss das Gericht zwar die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen ausschöpfen.Beanstandungsfrei hat das Familiengericht F. - sowohl durch die Einbeziehung des Verfahrensbeistands in das Verfahren als auch durch die verfahrensfehlerfrei durchgeführte Kindesanhörung (dazu BGH FamRZ 2010, 1060; 2011, 796, jeweils m. Anm. Völker) - die Möglichkeit gegeben, seine wirklichen persönlichen Beziehungen zu den Eltern erkennbar werden zu lassen (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 399 und 1897; vgl. auch Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12 -, FamRZ 2013, 48).
- OLG Saarbrücken, 26.07.2024 - 6 UF 46/24
Antrag eines Elternteils auf die Übertragung des alleinigen Rechts für die …
Rn. 24 Denn mit dem Ergebnis der Begutachtung und der vom Senat durchgeführten weiteren persönlichen Anhörungen - auch der jeweiligen Lebensgefährten der Eltern - hat der Senat die hier zu Gebote stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich der entscheidungserheblichen Tatsachen ausgeschöpft und verfügt - unter Beachtung der im vorliegenden Einzelfall maßgeblichen Kindeswohlbelange (BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060, jeweils m. Anm. Völker) - über eine zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung (siehe zu den insoweit bestehenden Anforderungen im Einzelnen BVerfG FamRZ 2010, 1622; 2009, 291, 399 und 1897; 2007, 105; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720; Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 2023 - 6 UF 37/23 -, vom 18. Februar 2022 - 6 UF 5/22 -, FamRZ 2022, 963, vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, juris, und vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12 -, MDR 2012, 1231, jeweils m.w.N.). - OLG Bremen, 05.08.2016 - 4 UF 49/16
Anforderungen an die familiengerichtliche Sachaufklärung im Umgangsverfahren
Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG, FamRZ 2007, 105; OLG Bremen, NZFam 2014, 914; OLG Saarbrücken, MDR 2012, 1231;… Palandt/Götz, BGB, 75. Auflage, § 1684 Rn. 36). - OLG Bremen, 15.04.2013 - 4 UF 3/13
Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen eines Umgangsausschlusses ohne …
- OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Teilentzug der elterlichen Sorge: Verfahrensmangel bei mangelnder Darstellung der …
- OLG Saarbrücken, 14.10.2013 - 6 UF 160/13
Auswahl des Pflegers für ein minderjähriges Kind: Ablehnung der Bestellung der …
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1684 Abs 4 BGB, § 89 Abs 4 FamFG, § 93 Abs 1 Nr 4 FamFG
Umgang: Vollstreckung eines Umgangstitels wegen Zuwiderhandlungen des betreuenden Elternteils - ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 1984; ZPO § 93 Abs. 1 Nr. 4
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Umgangstitel - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Betreuender Elternteil muss Kontakte des Kindes zum anderen umgangsberechtigten Elternteil positiv fördern
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung aus einem Umgangstitel im Fall des Auftretens neuer Umstände
Verfahrensgang
- AG Saarlouis, 24.11.2011 - 20 F 248/10
- OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 48
- AnwBl 2013, 11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11
Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11
Neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels nur dann zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf auch ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels und auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 93 Abs. 1 Nr. 4 FamFG gestützt ist (Anschluss an BGH FamRZ 2012, 533).Neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels deswegen nur dann zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf auch ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels und auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 93 Abs. 1 Nr. 4 FamFG gestützt ist (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2012, 533).
Rn. 14 Dem Umgangstitel, gegen dessen Vollstreckungsfähigkeit Beanstandungen weder erhoben worden noch ersichtlich sind, nachdem er das Umgangsrecht des Vaters mit C. nach Art, Ort und Zeit genau und erschöpfend regelt (vgl. BGH FamRZ 2012, 533), hat die Mutter zuwidergehandelt (§ 89 Abs. 1 FamFG).
Die Wohlverhaltensklausel verbietet dem Obhutselternteil jede negative Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, und zwar auch in mittelbarer Weise dergestalt, dass sich das Kind scheinbar aus eigenem Entschluss gegen den Umgang wendet (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 -, FamRZ 2007, 927;… vgl. zum Ganzen auch Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2011, § 2, Rz. 30 ff., jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH FamRZ 2012, 533).
Rn. 16 An diesem Maßstab gemessen hat die Mutter gegen ihre sich aus dem Umgangstitel ergebende Verpflichtung verstoßen, die Durchführung der vereinbarten Umgangskontakte zu fördern; denn sie hat nicht ansatzweise alle erzieherischen Möglichkeiten ausgeschöpft, um C. zum Umgang mit dem Vater zu bewegen (vgl. BGH FamRZ 2012, 533).
Beruft sich etwa ein Elternteil - wie hier die Mutter - bei Zuwiderhandlung gegen einen Umgangstitel auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, wird ein fehlendes Vertretenmüssen nur dann anzunehmen sein, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (BGH FamRZ 2012, 533;… vgl. dazu auch BT-Drucks. 16/6308, S. 218; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1669;… Keidel/Giers, FamFG, 17. Aufl., § 89, Rz. 9;… Kemper/Schreiber/Völker/Clausius, HK-FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 22;… Musielak/Borth, FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 7;… Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 15;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., § 89 FamFG, Rz. 9;… Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 16;… Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Aufl., § 89 FamFG, Rz. 13).
Rn. 33 Die Rechtsbeschwerde ist nicht zuzulassen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (§ 87 Abs. 4 FamFG i.V.m. § 574 ZPO; vgl. BGH FamRZ 2012, 533; 2011, 1729).
- OLG Saarbrücken, 26.11.2010 - 6 WF 118/10
Umgangsvereitelung mit dem minderjährigen Kind: Festsetzung und Bemessung von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11
Rn. 9 Der Senat hat mit Verfügung vom 10. Februar 2012 darauf hingewiesen, dass die vom angegriffenen Beschluss abweichende Sicht der Verteilung der Feststellungslast im Nichtabhilfebeschluss des Familiengerichts der gefestigten Senatsrechtsprechung - Senatsbeschluss vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, ZKJ 2011, 104 - entspreche und die Akten 20 F 20/11 S, 20 F 99/11 UG und 20 F 248/10 EAUG des Familiengerichts beigezogen worden seien, ferner hat der Senat das Jugendamt gebeten, zur Situation des Kindes zu berichten; auf dessen Stellungnahme vom 13. März 2012 wird Bezug genommen.Der Verpflichtete hat daher die Umstände, die den Grund für das Scheitern der Umgangskontakte darstellen, im Einzelnen gehaltvoll darzulegen (Senatsbeschluss vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, ZKJ 2011, 104; vgl. auch Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 -).
Rn. 28 Innerhalb des dem Senat insoweit durch § 89 Abs. 3 S. 1 FamFG eröffneten Rahmens (siehe zu den Kriterien Senatsbeschluss vom 26. November 2010 - 6 UF 118/10 -, ZKJ 2011, 104;… Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 - Kemper/Schreiber/Völker/ Clausius, HK-FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 20) erscheint bei den vorliegenden Einzelfallgegebenheiten ein Ordnungsgeld von 300 EUR ausreichend und angemessen.
- OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 9 UF 147/06
Zur Wohlverhaltensklausel bei Entscheidungsfreistellung des Kindes im Bezug auf …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11
Die Wohlverhaltensklausel verbietet dem Obhutselternteil jede negative Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, und zwar auch in mittelbarer Weise dergestalt, dass sich das Kind scheinbar aus eigenem Entschluss gegen den Umgang wendet (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 -, FamRZ 2007, 927;… vgl. zum Ganzen auch Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2011, § 2, Rz. 30 ff., jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH FamRZ 2012, 533).Der betreuende Elternteil darf es dem Kind daher auch nicht freistellen, ob es Umgangskontakte zum anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht (Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006, a.a.O.;… Völker/Clausius, a.a.O.).
- OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10
Umgangsrecht: Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils bei einem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11
Die Wohlverhaltensklausel verbietet dem Obhutselternteil jede negative Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, und zwar auch in mittelbarer Weise dergestalt, dass sich das Kind scheinbar aus eigenem Entschluss gegen den Umgang wendet (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2006 - 9 UF 147/06 -, FamRZ 2007, 927;… vgl. zum Ganzen auch Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2011, § 2, Rz. 30 ff., jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH FamRZ 2012, 533).Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 4 BGB ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1622; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).
- OLG Saarbrücken, 31.01.2012 - 9 WF 131/11
Vollstreckung einer Umgangsregelung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11
Der Verpflichtete hat daher die Umstände, die den Grund für das Scheitern der Umgangskontakte darstellen, im Einzelnen gehaltvoll darzulegen (Senatsbeschluss vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, ZKJ 2011, 104; vgl. auch Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 -).Rn. 28 Innerhalb des dem Senat insoweit durch § 89 Abs. 3 S. 1 FamFG eröffneten Rahmens (siehe zu den Kriterien Senatsbeschluss vom 26. November 2010 - 6 UF 118/10 -, ZKJ 2011, 104; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 - Kemper/Schreiber/Völker/ Clausius, HK-FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 20) erscheint bei den vorliegenden Einzelfallgegebenheiten ein Ordnungsgeld von 300 EUR ausreichend und angemessen.
- BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10
Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11
Rn. 12 Das Familiengericht hat durch Beschluss vom 14. April 2011 - 20 F 99/11 UG - die nach § 89 Abs. 2 FamFG für die Festsetzung von Ordnungsmitteln erforderliche Folgenankündigung wirksam nachgeholt (dazu BVerfG FamRZ 2011, 957; BGH FamRZ 2011, 1729; Senatsbeschluss vom 8. November 2011 - 6 UF 140/11 -, ZKJ 2012, 118).Rn. 33 Die Rechtsbeschwerde ist nicht zuzulassen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (§ 87 Abs. 4 FamFG i.V.m. § 574 ZPO; vgl. BGH FamRZ 2012, 533; 2011, 1729).
- BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11
Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 4 BGB ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1622; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409). - BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 752/10
Nichtannahmebeschluss: Unterlassen einer Belehrung gem § 89 Abs 2 FamFG in …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11
Rn. 12 Das Familiengericht hat durch Beschluss vom 14. April 2011 - 20 F 99/11 UG - die nach § 89 Abs. 2 FamFG für die Festsetzung von Ordnungsmitteln erforderliche Folgenankündigung wirksam nachgeholt (dazu BVerfG FamRZ 2011, 957; BGH FamRZ 2011, 1729; Senatsbeschluss vom 8. November 2011 - 6 UF 140/11 -, ZKJ 2012, 118). - OLG Saarbrücken, 08.11.2011 - 6 UF 140/11
Umgangsregelung: Nachholungsanordnung gegen den Ausfall periodischer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11
Rn. 12 Das Familiengericht hat durch Beschluss vom 14. April 2011 - 20 F 99/11 UG - die nach § 89 Abs. 2 FamFG für die Festsetzung von Ordnungsmitteln erforderliche Folgenankündigung wirksam nachgeholt (dazu BVerfG FamRZ 2011, 957; BGH FamRZ 2011, 1729; Senatsbeschluss vom 8. November 2011 - 6 UF 140/11 -, ZKJ 2012, 118).
- OLG Saarbrücken, 08.10.2012 - 6 WF 381/12
Ordnungsmittel: Pflichten des Obhutselternteils im Zusammenhang mit einem …
Der Verpflichtete hat daher die Umstände, die den Grund für das Scheitern der Umgangskontakte darstellen, im Einzelnen substantiiert darzulegen (Saarländisches Oberlandesgericht, Senatsbeschlüsse vom 2. April 2012 - 6 WF 130/11 - und vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, ZKJ 2011, 104; vgl. auch 9. Zivilsenat, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 -).Beruft sich etwa ein Elternteil - wie hier die Antragsgegnerin - bei Zuwiderhandlung gegen einen Umgangstitel auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, wird ein fehlendes Vertretenmüssen nur dann anzunehmen sein, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (BGH FamRZ 2012, 533; Saarländisches Oberlandesgericht, Senatsbeschluss vom 2. April 2012 - 6 WF 130/11 - vgl. dazu auch BT-Drucks. 16/6308, S. 218; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1669;… Keidel/Giers, FamFG, 17. Aufl., § 89, Rz. 9;… Kemper/Schreiber/Völker/Clausius, HK-FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 22;… Musielak/Borth, FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 7;… Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 15;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., § 89 FamFG, Rz. 9;… Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 5. Aufl., § 6, Rz. 16;… Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Aufl., § 89 FamFG, Rz. 13).
- OLG Saarbrücken, 29.10.2014 - 6 WF 186/14
Zuwiderhandlung gegen Umgangstitel: Erforderliche Maßnahmen des zur Gewährung des …
Eine erneute Prüfung der Rechtmäßigkeit der zu vollstreckenden Entscheidung findet im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich nicht statt (BGH FamRZ 2014, 732; 2012, 533; Senatsbeschluss vom 2. April 2012 - 6 WF 130/11 -, ZKJ 2012, 398, ständige Senatsrechtsprechung).Der betreuende Elternteil darf es dem Kind daher auch nicht freistellen, ob es Umgangskontakte zum anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht; vielmehr muss er alle zur Verfügung stehenden erzieherischen Mittel anwenden, um das Kind zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2014, 732; 2012, 533; Senatsbeschlüsse vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, ZKJ 2011, 104, vom 2. April 2012 - 6 WF 130/11 -, ZKJ 2012, 398, und vom 8. Oktober 2012 - 6 WF 381/12 -, ZKJ 2013, 79;… vgl. auch Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 - Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 6. Aufl. 2014, § 6, Rz. 16 und § 2, Rz. 27 f., jeweils m.w.N.).
- OLG Celle, 30.07.2015 - 21 WF 158/15 Eine Überprüfung, inwiefern der festgelegte Umgang dem Kindeswohl entspricht, findet daher im Vollstreckungsverfahren nicht statt (vgl. BGH FamRZ 2012, 533ff.; OLG Saarbrücken ZKJ 2012, 398 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 163 Abs. 2 FamFG; § 1671 Abs. 1 BGB; § 1697a BGB
Kriterien für die gerichtliche Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes - rechtsportal.de
Kriterien für die gerichtliche Entscheidung über den Aufenthalt eines Kindes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mehrfachen Aufenthaltswechsel vermeiden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Zuspruch des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Erforderlichkeit eines mehrfachen Wechsel des Aufenthalts
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ständige Umzüge dienen nicht dem Kindeswohl
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kriterien für die gerichtliche Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes
Besprechungen u.ä.
- ra-braune.de (Kurzanmerkung)
Ist der Sachverständige der richtige Konfliktlöser?
Verfahrensgang
- AG Elze, 03.04.2012 - 8 F 9/11
- OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 48
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09
Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der …
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12
Führen die Kriterien zur Konkretisierung des Kindeswohls - Kontinuität der Erziehung, Förderung der Entwicklung eines Kindes, Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille (vgl. BGH FamRZ 2010, 1060; 2011, 796 - zu keinem eindeutigen Vorrang eines Elternteils, kann im einstweiligen Anordnungsverfahren die Entscheidung über die Rückkehr des Kindes in den Haushalt des bisher betreuenden Elternteils auch auf eine Folgenabwägung gestützt werden, nach der ein mehrfacher Aufenthaltswechsel des Kindes zu vermeiden ist.Als wesentliche Aspekte sind dabei die Kontinuität der Erziehung, die Förderung der Entwicklung eines Kindes, die Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille heranzuziehen (vgl. BGH FamRZ 2008, 592, 593; 2010, 1060 [Rn. 19]; 2011, 796 [Rn 43];… FA-FamR/Maier, 7. Aufl. 4. Kap. Rn. 211 ff.).
- BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von …
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12
Führen die Kriterien zur Konkretisierung des Kindeswohls - Kontinuität der Erziehung, Förderung der Entwicklung eines Kindes, Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille (vgl. BGH FamRZ 2010, 1060; 2011, 796 - zu keinem eindeutigen Vorrang eines Elternteils, kann im einstweiligen Anordnungsverfahren die Entscheidung über die Rückkehr des Kindes in den Haushalt des bisher betreuenden Elternteils auch auf eine Folgenabwägung gestützt werden, nach der ein mehrfacher Aufenthaltswechsel des Kindes zu vermeiden ist.Als wesentliche Aspekte sind dabei die Kontinuität der Erziehung, die Förderung der Entwicklung eines Kindes, die Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille heranzuziehen (vgl. BGH FamRZ 2008, 592, 593;… 2010, 1060 [Rn. 19]; 2011, 796 [Rn 43];… FA-FamR/Maier, 7. Aufl. 4. Kap. Rn. 211 ff.).
- BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der …
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12
Als wesentliche Aspekte sind dabei die Kontinuität der Erziehung, die Förderung der Entwicklung eines Kindes, die Bindungen des Kindes sowie der von ihm geäußerte Wille heranzuziehen (vgl. BGH FamRZ 2008, 592, 593;… 2010, 1060 [Rn. 19]; 2011, 796 [Rn 43];… FA-FamR/Maier, 7. Aufl. 4. Kap. Rn. 211 ff.). - OLG Karlsruhe, 10.10.2007 - 2 WF 121/07
Voraussetzungen einstweiliger Anordnung betr. Sorgerecht
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12
Darüber hinaus ist im einstweiligen Anordnungsverfahren zu berücksichtigen, dass ein mehrfacher Aufenthaltswechsel eines Kindes bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren nach Möglichkeit vermieden werden sollte (vgl. auch BVerfG FamRZ 2009, 189, 190 f.; OLG Brandenburg FamRZ 200, 445; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 633;… Schulte-Bunert/Weinreich/Schwonberg, FamFG, 2. Aufl. Rn. 28 zu § 49 FamFG). - OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08
Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater
Auszug aus OLG Celle, 19.07.2012 - 15 UF 81/12
Ein mehrfacher Wechsel des Aufenthalts für die Geltungsdauer der einstweiligen Anordnung bis zu einer abschließenden Hauptsacheentscheidung entspricht nicht den Bedürfnissen des Kindes nach kontinuierlichen familiären und sozialen Bezügen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 189, 190; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 445).
- OLG Koblenz, 13.01.2020 - 9 UF 526/19
Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung von Teilbereichen der elterlichen …
Wenn das Hauptsacheverfahren noch offen ist, ist daher regelmäßig zumindest mit zu berücksichtigen, dass ein mehrfacher oder gar häufiger Wechsel des Wohnortes und der unmittelbaren Bezugsperson das Kindeswohl regelmäßig in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigt und daher möglichst zu vermeiden ist (…vgl. Senat, a.a.O.;… OLG Brandenburg, a.a.O. OLG Celle, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 15 UF 81/12 -, juris, Rdnr. 9;… OLG Saarbrücken, a.a.O.;… OLG Dresden, a.a.O.; OLG Köln, NJW 1999, 224, jew. m.w.N.). - OLG Hamm, 13.12.2017 - 2 UF 176/17
Einstweilige Anordnung
Allerdings bedarf es derart gesicherter Erkenntnisse in dem vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren deswegen nicht, weil eine Folgenabwägung vorzunehmen ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. August 2015 - 13 UF 132/15 - zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 15 UF 81/12 - zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 08.02.2013 - 3 UF 11/13
Elterliche Sorge: Einstweilige Anordnung zur Regelung des …
Wenn das Hauptsacheverfahren noch offen ist, ist daher regelmäßig ausschlaggebend, dass ein mehrfacher Wechsel des Wohnortes und der unmittelbaren Bezugsperson, der das Kindeswohl in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen würde, zu vermeiden ist (…vgl. BVerfG, a.a.O.; siehe auch OLG Celle, Beschluss vom 19.7.2012 - 15 UF 81/12, BeckRS 2012, 17264; Burschel, FamFR 2010, 329). - OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 3 UF 64/13
Abänderung einer bereits vollzogenen einstweiligen Anordnung über das …
Wenn das Hauptsacheverfahren noch offen ist, ist daher regelmäßig ausschlaggebend, dass ein mehrfacher Wechsel des Wohnortes und der unmittelbaren Bezugsperson, der das Kindeswohl in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen würde, zu vermeiden ist (…vgl. BVerfG, a.a.O.; siehe auch OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2009, 445; FamRZ 2004, 210; OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 1998, 1249; OLG Köln, FamRZ 1999, 181; OLG Celle, Beschluss vom 19.7.2012 - 15 UF 81/12, BeckRS 2012, 17264; Senatsbeschluss vom 12.3.2013 - 3 UF 24/13 - Burschel, FamFR 2010, 329). - OLG Koblenz, 26.03.2021 - 13 UF 111/21 Denn es entspricht grundsätzlich nicht dem Kindeswohl, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung zur Aufenthaltsbestimmung ohne schwerwiegende Gründe abzuändern (OLG Brandenburg, Beschl. v. 25.05.2011 - 13 WF 185/10; OLG Celle, Beschl. v. 19.07.2012 - 15 UF 81/12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.03.2012 - II-8 UF 43/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Umgang; Anordnung einer Familientherapie oder der Teilnahme an einer Beratung oder Mediation
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1684 BGB, 156 Abs. 1 S. 4 FamFG
Umgang; Anordnung einer Familientherapie oder der Teilnahme an einer Beratung oder Mediation - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-braune.de (Kurzinformation)
Streitet euch weiter
Verfahrensgang
- AG Lüdinghausen - 14 F 159/09
- OLG Hamm, 19.03.2012 - II-8 UF 43/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 48
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 01.04.2016 - 10 UF 81/15
Kostenentscheidung im Umgangsverfahren
Weder folgt diese aus § 1684 BGB, welcher nur Grundlage von Anordnungen zur Durchführung und Sicherung von Umgangskontakten ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 5.2.2013 - 13 UF 939/12, nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2012 - II-8 UF 43/12-, nach juris), noch aus § 156 Abs. 1 S. 3 und 4 FamFG, wonach nur Anordnungen bezüglich der Eltern, an Informationsgesprächen über Mediation oder aber an Beratungen teilzunehmen, ergehen können.
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