Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 14.02.2014 - 13 WF 146/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Elterliche Sorge: Grenzen des Auskunftsanspruchs eines Elternteils gegen den anderen über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1686; BGB § 242
Auskunftsansprüche der Eltern untereinander über die persönlichen Verhältnisse des gemeinsamen Kindes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsansprüche der Eltern untereinander über die persönlichen Verhältnisse des gemeinsamen Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 06.01.2014 - 185 F 339/12
- OLG Koblenz, 14.02.2014 - 13 WF 146/14
Papierfundstellen
- MDR 2014, 725
- FamRZ 2014, 1437
- FamRZ 2014, 1473
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12
Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2014 - 13 WF 146/14
Rn. 1 Die Beschwerde ist gemäß §§ 58 ff. FamFG statthaft und auch sonst zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und als isolierte Kostenbeschwerde in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit nicht an eine bestimmte Beschwerdesumme geknüpft (vgl. BGH FamRZ 2013, 1876). - BayObLG, 07.12.1992 - 1Z BR 93/92
Vater ; Nichteheliches Kind; Auskunftsrecht; Persönliche Verhältnisse
Auszug aus OLG Koblenz, 14.02.2014 - 13 WF 146/14
Nichts anderes besagt auch die vom Antragsteller zitierte Entscheidung BayObLG FamRZ 1993, 1487.
- OLG Hamm, 24.11.2015 - 2 WF 191/15
Familiärer Auskunftsanspruch ohne Umgangsrecht
Rn. 23 Ein solches liegt vor, wenn der den Anspruch geltend machende Elternteil keine andere zumutbare Möglichkeit hat, die maßgeblichen Informationen zu erhalten und der andere Elternteil über die begehrten Informationen verfügt (…vergleiche Götz, in Palandt, Kommentar zum BGB, 74. Auflage 2015, zu § 1686 BGB Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; OLG Koblenz, Beschluss vom 14.02.2014 - 13 WF 146/14 - FamRZ 2014, 1437). - BGH, 20.05.2026 - XII ZB 84/26
Antrag auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt …
Da das vereinfachte Verfahren auf größtmögliche Vereinfachung und Beschleunigung ausgerichtet ist und für wertende Betrachtungen keinen Raum lässt, ist es nicht geeignet, die anteilige Haftung der Eltern nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB zu klären (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2014, 1473, 1474 mwN). - OLG Saarbrücken, 13.10.2014 - 6 UF 93/14
Umgangsrecht: Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils
Nach den Beschlüssen des Kammergerichts vom 28. Februar 2012 - 18 UF 184/09 -, FamRZ 2012, 886, und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 19. Dezember 2013 - 15 UF 55/13 -, FamRB 2014, 251, kann zwar in Ausnahmefällen auch gegen den Willen eines Elternteils ein Wechselmodell angeordnet werden. - OLG Frankfurt, 17.01.2023 - 6 UF 206/22
Absehen von Kindesanhörung nur aus schwerwiegenden Gründen
Zum anderen ist fraglich, ob die behandelnden Ärzte trotz gemeinsamer elterlicher Sorge Auskunft erteilen oder sich gegebenenfalls, wenn auch unzulässig, auf ihre Schweigepflicht berufen (Schuldei, NZFam 2014, 713).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 14.03.2014 - 11 WF 141/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Auswahl des Vormunds
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kontrolle der Auswahlentscheidung eines Pflegers über Rechtspflegererinnerung möglich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kontrolle der Auswahlentscheidung eines Pflegers über Rechtspflegererinnerung möglich
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Auswahl des Vormunds
Verfahrensgang
- AG Schwabach, 05.12.2013 - 52 F 968/10
- AG Schwabach, 21.01.2014 - 52 F 968/10
- OLG Nürnberg, 14.03.2014 - 11 WF 141/14
- AG Schwabach, 01.07.2014 - 52 F 968/10
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2883
- FamRZ 2014, 1473
- Rpfleger 2014, 504
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BGH, 02.02.2011 - XII ZB 241/09
Sorgerechtsregelungsverfahren: Beschwerdebefugnis der Großeltern
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.03.2014 - 11 WF 141/14
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26.06.2013 (FamRZ 2013, 1380 ff., zitiert nach Juris, ebenso bereits BGH FamRZ 2011, 552, 553 Rn. 16 unter Verweis auf BT-Drs. 13/11035 S. 26 f.) ausgeführt, allein der Umstand, dass die Großeltern (die im Verfahren des Bundesgerichtshofs gleichzeitig die Pflege des Kindes übernommen hatten) beim Amtsgericht die Übertragung der Vormundschaft beantragt hätten und dieser Antrag zurückgewiesen worden sei, begründe die Beschwerdeberechtigung im Sinne des § 59 FamFG nicht.Die fehlende materielle Beschwer ergebe sich aus einer systematischen Auslegung des Vorschrift des § 59 Abs. 1 FamFG (…BGH FamRZ 2013, 1380 ff., Rn. 16; BGH FamRZ 2011, 552 ff. Rn. 12).
Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG ist allerdings nicht verletzt, weil das Auseinanderfallen von Entscheidungszuständigkeit und persönlicher Bindung (…OLG Karlsruhe a.a.O.) zwar als Reflex auch die Erziehung des Pflegekindes in der Familie berührt, erforderlich wäre aber eine unmittelbare Rechtsverletzung (BGH FamRZ 2011, 552, Rn. 20, die dann auch eine Beschwerdebefugnis nach § 59 Abs. 1 FamFG zur Folge hätte).
- OLG Karlsruhe, 26.06.2013 - 18 UF 296/11
Vormundschaftssache: Beschwerdebefugnis der Pflegeperson gegen die Auswahl eines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.03.2014 - 11 WF 141/14
Zumindest wenn dem Kind in erster Instanz ein Verfahrensbeistand bestellt ist, können die Pflegeeltern, auch wenn dieser untätig bleibt, nicht zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Kindes Beschwerde einlegen (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 1665).11 Die vom Gesetzgeber jeweils geregelte Beschwerdebefugnis lässt auch keinen Raum im vorliegenden Verfahren aus einer verfassungskonformen Auslegung von § 303 Abs. 2, § 335 Abs. 1 Nr. 1 FamFG eine Beschwerdeberechtigung der Pflegeeltern zu begründen (so OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 1665 mit Anm. Salgo für einen Fall fehlender Bestellung eines Verfahrensbeistands).
Legt der Verfahrensbeistand keine Beschwerde ein, so kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass die Interessen des Kindes durch ihn nicht ausreichend beachtet werden (hieran zweifelnd, Hoffmann, Juris-PR-Familienrecht, 20/2013, Anmerkung 4 zu OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 1665 ff.).
- BGH, 26.06.2013 - XII ZB 31/13
Auswahl des Vormunds: Beschwerdeberechtigung der Großeltern; Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.03.2014 - 11 WF 141/14
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26.06.2013 (FamRZ 2013, 1380 ff., zitiert nach Juris, ebenso bereits BGH FamRZ 2011, 552, 553 Rn. 16 unter Verweis auf BT-Drs. 13/11035 S. 26 f.) ausgeführt, allein der Umstand, dass die Großeltern (die im Verfahren des Bundesgerichtshofs gleichzeitig die Pflege des Kindes übernommen hatten) beim Amtsgericht die Übertragung der Vormundschaft beantragt hätten und dieser Antrag zurückgewiesen worden sei, begründe die Beschwerdeberechtigung im Sinne des § 59 FamFG nicht.Die fehlende materielle Beschwer ergebe sich aus einer systematischen Auslegung des Vorschrift des § 59 Abs. 1 FamFG (BGH FamRZ 2013, 1380 ff., Rn. 16;… BGH FamRZ 2011, 552 ff. Rn. 12).
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.03.2014 - 11 WF 141/14
Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG reicht insofern über das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG hinaus, als er auch Familiengemeinschaften im weiteren Sinne einbezieht, die [wie Pflegefamilien] als "soziale Familien" vom Bestehen rechtlicher Elternschaft unabhängig sind (BVerfG, Urteil vom 19.02.2013, Az.: 1 BvL 1/11 und 1 BvR 3247/09, Rn. 62 m. w. N.;… BVerfGE 79, 51, Rn. 28;… ebenso Rauscher in Staudinger, BGB, von § 1589 BGB Rn. 39;… Badura in Maunz/Dürig, GG, Art. 6 Rn. 60a, 99;… Hofmann in Schmidt/Bleibtreu, GG, 12. Aufl., Art. 6 G Rn. 9), Pflegeeltern fallen zudem in den Schutzbereich des "Familienlebens" gemäß Art. 8 Abs. 1 EMRK, wenn zwischen ihnen und dem Pflegekind eine familienähnliche Beziehung besteht (EuGHMR FamRZ 2012, 429 m. Anm. Wendenburg), wovon im vorliegenden Verfahren schon angesichts der Dauer des Pflegeverhältnisses auszugehen ist. - BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87
Kenntnis der eigenen Abstammung
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Biologischer Vater
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.03.2014 - 11 WF 141/14
Die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern mit Kindern ist als Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (BVerfGE 79, 256, 267; 108, 82, 112). - BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.03.2014 - 11 WF 141/14
Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG reicht insofern über das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG hinaus, als er auch Familiengemeinschaften im weiteren Sinne einbezieht, die [wie Pflegefamilien] als "soziale Familien" vom Bestehen rechtlicher Elternschaft unabhängig sind (BVerfG…, Urteil vom 19.02.2013, Az.: 1 BvL 1/11 und 1 BvR 3247/09, Rn. 62 m. w. N.; BVerfGE 79, 51, Rn. 28;… ebenso Rauscher in Staudinger, BGB, von § 1589 BGB Rn. 39;… Badura in Maunz/Dürig, GG, Art. 6 Rn. 60a, 99;… Hofmann in Schmidt/Bleibtreu, GG, 12. Aufl., Art. 6 G Rn. 9), Pflegeeltern fallen zudem in den Schutzbereich des "Familienlebens" gemäß Art. 8 Abs. 1 EMRK, wenn zwischen ihnen und dem Pflegekind eine familienähnliche Beziehung besteht (EuGHMR FamRZ 2012, 429 m. Anm. Wendenburg), wovon im vorliegenden Verfahren schon angesichts der Dauer des Pflegeverhältnisses auszugehen ist. - BGH, 15.08.2012 - XII ZB 442/11
Betreuungsverfahren: Auslegung einer Beschwerde als Rechtspflegererinnerung bei …
- BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.03.2014 - 11 WF 141/14
Eine Verpflichtung, über die richterliche Kontrolle von Entscheidungen des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 RPflG hinaus in jedem Falle einen Rechtsmittelzug zu eröffnen, lässt sich indessen aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht herleiten und ist auch sonst nicht von Verfassungs wegen geboten (BGH a. a. O unter Hinweis auf BGH FamRZ 2008, 1433 Rn. 15 und BVerfG NStZ 2013, 168 Rn. 21). - BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 922/11
Strafvollzug und lebenslange Freiheitsstrafe (Maßnahme; medizinische Behandlung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 14.03.2014 - 11 WF 141/14
Eine Verpflichtung, über die richterliche Kontrolle von Entscheidungen des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 RPflG hinaus in jedem Falle einen Rechtsmittelzug zu eröffnen, lässt sich indessen aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht herleiten und ist auch sonst nicht von Verfassungs wegen geboten (BGH a. a. O unter Hinweis auf BGH FamRZ 2008, 1433 Rn. 15 und BVerfG NStZ 2013, 168 Rn. 21). - BGH, 22.06.2010 - VI ZB 10/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsbeschwerde bei einem Beschwerdewert von unter …
- EGMR, 17.01.2012 - 1598/06
[ENG]
- OLG Nürnberg, 12.05.2014 - 11 WF 1596/13
Entscheidung zur Auswahl des Vormunds: Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern; …
Daher besteht in solchen Fällen kein Anlass, den Pflegeeltern eine Beschwerdeeinlegung zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Kindes zu ermöglichen (Fortführung von OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.3.2014, Az.: 11 WF 141/14).Rn. 13 1) Zum Fehlen der Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern in der vorliegenden Fallkonstellation hat der Senat im Beschluss vom 14.03.2014 (Az.: 11 WF 141/14) Folgendes ausgeführt:.
- OLG Nürnberg, 24.08.2018 - 11 WF 901/18
Keine Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen die Ablehnung der Entlassung des …
Rn. 10 Die Rechtspflegerin hat diese Beschwerde unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2013 (Az. XII ZB 31/13) und des erkennenden Senats vom 14.03.2014 (Az. 11 WF 141/14) als Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG ausgelegt und dieser Erinnerung mit Beschluss vom 26.06.2018 nicht abgeholfen.Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 14. März 2014 (11 WF 141/14, FamRZ 2014, 1864 ff.) ausgeführt: "Die vom Gesetzgeber jeweils geregelte Beschwerdebefugnis lässt ... keinen Raum im vorliegenden Verfahren aus einer verfassungskonformen Auslegung von § 303 Abs. 2, § 335 Abs. 1 Nr. 1 FamFG eine Beschwerdeberechtigung der Pflegeeltern zu begründen (so OLG Karlsruhe, FamRZ 2013, 1665 mit Anm. Salgo für einen Fall fehlender Bestellung eines Verfahrensbeistands).
- OLG Zweibrücken, 04.09.2019 - 6 WF 133/19
Beschwerderecht der Pflegeeltern hinsichtlich der Auswahl eines Pflegers
Für Entscheidungen über die Auswahl der Pflegeperson fehlt es an eigenen Rechten im Sinne des § 59 FamFG (vgl. OLG Nürnberg NJW 2014, 2883).Dementsprechend ist das Verfahren zur weiteren Behandlung als Rechtspflegererinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) zurückzuverweisen (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1476; OLG Nürnberg NJW 2014, 2883;… Heßler in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 567 ZPO Rn. 44).
- OLG Nürnberg, 05.01.2015 - 10 WF 970/14
Ergänzungspflegschaft im Sorgerechtsverfahren: Entlassung von Mitarbeitern eines …
Rn. 19 Von einer Behandlung des Rechtsmittels als Rechtspflegererinnerung (…vgl. hierzu BGH a.a.O.; OLG Nürnberg NJW 2014, 2883) kann abgesehen werden, da das begehrte Ziel bereits auf Grund der Beschwerden der anderen Beschwerdeführer erreicht ist.
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