Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 14.05.2014 - 13 UF 107/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1603 Abs 2 BGB, § 1609 BGB
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bemessung des Wohnwerts einer vom unterhaltspflichtigen Elternteil genutzten Immobilie - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603
Höhe des Wohnwertvorteils bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Höhe des Wohnwertvorteils bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes
Verfahrensgang
- AG Neuwied, 19.12.2013 - 17 F 212/12
- OLG Koblenz, 14.05.2014 - 13 UF 107/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1282
- FamRZ 2014, 1926
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.03.2014 - XII ZB 367/12
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bemessung des Wohnwerts einer vom …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2014 - 13 UF 107/14
Für die Bemessung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen gegenüber einem minderjährigen Kind ist die Höhe des Wohnvorteils grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete, als dem so genannten objektiven Wohnwert, zu bemessen (Anschluss an BGH, NJW 2014, 1531 und BGH, NJW 2013, 2900 = FamRZ 2013, 1563; Abgrenzung zu OLG München, FamRZ 1999, 251).Rn. 23 Geht es um die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen gegenüber einem minderjährigen Kind ist die Höhe des Wohnwerts grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete, also dem sog. objektiven Wohnwert, zu bemessen (vgl. BGH Beschluss vom 19.03.2014 - XII ZB 367/12 - juris Tz. 19 und BGH FamRZ 2013, 1563 Tz. 16).
Rn. 28 (b) An dieser Betrachtungsweise ändert sich grundsätzlich auch nichts durch die Trennung des Antragsgegners von seiner zweiten Ehefrau (vgl. BGH Beschluss vom 19.03.2014 - XII ZB 367/12 - juris Tz. 19 und BGH FamRZ 2013, 1563 Tz. 16).
Rn. 30 Zwar können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einzelfall besondere Umstände es rechtfertigen, auch im Rahmen des Kindesunterhalts lediglich den am geänderten Wohnbedarf des Unterhaltspflichtigen angelehnten sog. angemessenen Wohnwert heranzuziehen (vgl. BGH Beschluss vom 19.03.2014 - XII ZB 367/12 - juris Tz. 19).
- BGH, 10.07.2013 - XII ZB 298/12
Kindesunterhaltsanspruch: Kostentragungspflicht für berechtigten Mehrbedarf des …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2014 - 13 UF 107/14
Für die Bemessung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen gegenüber einem minderjährigen Kind ist die Höhe des Wohnvorteils grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete, als dem so genannten objektiven Wohnwert, zu bemessen (Anschluss an BGH, NJW 2014, 1531 und BGH, NJW 2013, 2900 = FamRZ 2013, 1563; Abgrenzung zu OLG München, FamRZ 1999, 251).Rn. 23 Geht es um die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen gegenüber einem minderjährigen Kind ist die Höhe des Wohnwerts grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete, also dem sog. objektiven Wohnwert, zu bemessen (vgl. BGH Beschluss vom 19.03.2014 - XII ZB 367/12 - juris Tz. 19 und BGH FamRZ 2013, 1563 Tz. 16).
Rn. 28 (b) An dieser Betrachtungsweise ändert sich grundsätzlich auch nichts durch die Trennung des Antragsgegners von seiner zweiten Ehefrau (vgl. BGH Beschluss vom 19.03.2014 - XII ZB 367/12 - juris Tz. 19 und BGH FamRZ 2013, 1563 Tz. 16).
- OLG München, 20.07.1998 - 12 WF 885/98
Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2014 - 13 UF 107/14
Für die Bemessung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen gegenüber einem minderjährigen Kind ist die Höhe des Wohnvorteils grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete, als dem so genannten objektiven Wohnwert, zu bemessen (Anschluss an BGH, NJW 2014, 1531 und BGH, NJW 2013, 2900 = FamRZ 2013, 1563; Abgrenzung zu OLG München, FamRZ 1999, 251).Danach soll zwar der Wohnwert nach Kopfteilen aufzuteilen sein, wenn das Eigenheim des Unterhaltspflichtigen von diesem und seiner neuen Ehefrau bewohnt wird (FamRZ 1999, 251).
- BGH, 30.01.2013 - XII ZR 158/10
Gesteigerte Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder: Unterhaltsrechtliche …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2014 - 13 UF 107/14
Darüber hinaus sind zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen auch nur dann anzuerkennen, wenn der Mindestkindesunterhalt gesichert ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 616). - BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2014 - 13 UF 107/14
Da das Familiengericht die Verkündung hier ausweislich der richterlichen Verfügung vom 19.12.2013 durch die förmliche Zustellung - eine in anderen Fällen zulässige Verfahrensweise, vgl. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 310 Abs. 3 Satz 1 ZPO - ersetzen wollte, liegt nur eine fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit des Beschlusses nicht berührt (vgl. BGH FamRZ 2004, 1187 und NJW-RR 2012, 1359 sowie FamRZ 2012, 1287 Tz. 17). - BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03
Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2014 - 13 UF 107/14
Da das Familiengericht die Verkündung hier ausweislich der richterlichen Verfügung vom 19.12.2013 durch die förmliche Zustellung - eine in anderen Fällen zulässige Verfahrensweise, vgl. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 310 Abs. 3 Satz 1 ZPO - ersetzen wollte, liegt nur eine fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit des Beschlusses nicht berührt (vgl. BGH FamRZ 2004, 1187 und NJW-RR 2012, 1359 sowie FamRZ 2012, 1287 Tz. 17). - BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12
Wohnungseigentumsverfahren: Zuständigkeit bei Streitigkeit über Fortsetzung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2014 - 13 UF 107/14
Da das Familiengericht die Verkündung hier ausweislich der richterlichen Verfügung vom 19.12.2013 durch die förmliche Zustellung - eine in anderen Fällen zulässige Verfahrensweise, vgl. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 310 Abs. 3 Satz 1 ZPO - ersetzen wollte, liegt nur eine fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit des Beschlusses nicht berührt (vgl. BGH FamRZ 2004, 1187 und NJW-RR 2012, 1359 sowie FamRZ 2012, 1287 Tz. 17). - OLG Hamm, 24.05.2013 - 6 WF 87/13
Berücksichtigung fiktiven Einkommens wegen eigener Kündigung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.05.2014 - 13 UF 107/14
Dem Antragsgegner ist weiterhin fiktiv sein bisheriges Erwerbseinkommen zuzurechnen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2014, 410).
- BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19
Kindesunterhalt: Bemessung des neben Barunterhalt geschuldeten …
Zum einen ist ihr Unterhaltsanspruch gegenüber dem hier in Rede stehenden Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes gemäß § 1609 BGB nachrangig (so OLG Koblenz NJW-RR 2014, 1282, 1283;… noch anders zu § 1609 aF OLG München FamRZ 1999, 251, 252 und ihm folgend Wendl/Dose/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 1 Rn. 572). - BGH, 22.05.2019 - XII ZB 613/16
Zurverfügungstehen von Geld für anderweitigen Mindestkindesunterhalt durch den …
Rn. 26 (2) Überwiegend wird dagegen auf die tatsächlichen Zahlungen abgestellt, soweit eine weitergehende Inanspruchnahme nach § 1613 Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist (…OLG Brandenburg Beschluss vom 8. September 2016 - 13 UF 84/15 - juris Rn. 33 und FamRZ 2013, 1137, 1139; OLG Koblenz Beschluss vom 14. Mai 2014 - 13 UF 107/14 - juris Rn. 34;… OLG Naumburg Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 14 WF 138/00 - juris Rn. 10; OLG Hamm [2. Senat für Familiensachen] FamRZ 1995, 1488;… Palandt/Brudermüller BGB 78. Aufl. § 1603 Rn. 6, 21;… jurisPK-BGB/Viefhues [Stand: 17. April 2019] § 1603 Rn. 233;… Soergel/Lettmaier BGB 13. Aufl. § 1603 Rn. 44;… Erman/Hammermann BGB 15. Aufl. § 1603 Rn. 112;… Niepmann/Schwamb Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 13. Aufl. Rn. 103). - OLG Koblenz, 27.05.2021 - 7 UF 689/20
Corona-Kinderbonus ist hälftig auf den Kindesunterhaltsbarbedarf anzurechnen
Anzusetzen ist der objektive Wohnwert, und zwar unabhängig davon, ob das Objekt auch seiner neuen Familie zum Wohnen dient (vgl. BGH, FamRZ 2014, 923 und OLG Koblenz, FamRZ 2014, 1926 ). - OLG Koblenz, 10.06.2016 - 13 WF 565/16
Kindesunterhalt: Ermittlung der Haftungsanteile beider …
Beim Kindesunterhalt ist dabei der objektive Wohnwert maßgeblich (vgl. Senat FamRZ 2014, 1926 ). - OLG Koblenz, 11.03.2015 - 13 UF 735/14
Unterhalt des volljährigen Kindes: Unterhaltsberechnung für ein im Hausanwesen …
Rn. 30 Diesem Betrag hinzuzurechnen ist der - streitige - objektive (vgl. Senat NJW-RR 2014, 1282 sowie BGH NJW 2014, 1531 und 2013, 1563) Wohnwert der von der Kindesmutter nun wieder mit beiden Kindern bewohnten vormaligen Ehewohnung.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.05.2014 - II-2 UF 6/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
A) Keine Obliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten, der die Erstattung der durch das begrenzte Realsplitting entstandenen Nachteile verlangen kann, diese steuerlichen Nachteile zu berechnen. b) Auch wer einen unschlüssigen Anspruch anerkennt, trägt die ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1569 ff., 242 BGB; 91,93 ZPO
A) Keine Obliegenheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten, der die Erstattung der durch das begrenzte Realsplitting entstandenen Nachteile verlangen kann, diese steuerlichen Nachteile zu berechnen. b) Auch wer einen unschlüssigen Anspruch anerkennt, trägt die ... - IWW
- rechtsportal.de
§§ 1569 ff., 242 BGB ; 91,93 ZPO
Ansprüche des unterhaltsberechtigten Ehegatten bei begrenztem Realsplitting - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Steuerausgleich nach Realsplitting: Vorlage des Bescheids setzt Unterhaltspflichtigen in Verzug
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unterhaltberechtigter Ehegatte muss Nachteile durch Realsplitting nachweisen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterhaltberechtigter Ehegatte muss Nachteile durch Realsplitting nachweisen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ansprüche des unterhaltsberechtigten Ehegatten bei begrenztem Realsplitting; Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis; Unschlüssigkeit der Klage
Verfahrensgang
- AG Marl, 25.11.2013 - 15 F 247/13
- OLG Hamm, 22.05.2014 - II-2 UF 6/14
Papierfundstellen
- MDR 2014, 1348
- FamRZ 2014, 1926
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 10.02.2011 - VII ZR 53/10
Selbstschuldnerische Bürgschaft: Fälligkeit und Verzugseintritt bei fehlenden …
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2014 - 2 UF 6/14
Insoweit ist er für das Fehlen des Vertretenmüssens beweisbelastet (BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 53/10, NJW 2011, 2120, 2121).Werden die notwendigen Informationen nicht erteilt, gerät der Rückgriffsschuldner nicht in Verzug, wenn ihn kein eigenes Verschulden daran trifft, dass er sie nicht erhalten hat (BGH, a.a.O., NJW 2011, 2120, 2122 zur Situation bei der Inanspruchnahme eines Bürgen durch den Gläubiger).
- BGH, 26.03.2013 - VI ZB 53/12
Streitwertbemessung: Berücksichtigung vorprozessualer Anwaltskosten im …
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2014 - 2 UF 6/14
Dieses - eine Werterhöhung ausschließende - Abhängigkeitsverhältnis besteht, solange die Hauptforderung Gegenstand des Verfahrens ist (BGH, Beschluss vom 26.03.2013 - VI ZB 53/12, NJW 2013, 2123, 2124;… Gutjahr, in: BeckOK-FamFG, Edition 11, 01.01.2014, § 61, Rn. 22a).Die Nebenforderung wird insofern zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung emanzipiert hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (BGH, a.a.O., NJW 2013, 2123, 2124).
- OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 5 UF 162/98
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2014 - 2 UF 6/14
Dabei ist das berechtigte Interesse des Ausgleichspflichtigen zu berücksichtigen, die Angaben der Antragstellerin zu überprüfen und danach die Forderung ganz oder teilweise - soweit sie begründet ist - zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.1998 - 5 UF 162/98, NJW-RR 1999, 1234; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.11.1999 - 2 WF 106/99, BeckRS 1999, 30083067).Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann die Erstattung der durch das begrenzte Realsplitting entstandenen Nachteile daher erst dann verlangen, wenn er den entsprechenden Steuerbescheid vorgelegt hat (OLG Düsseldorf, a.a.O., NJW-RR 1999, 1234;… OLG Karlsruhe, a.a.O., BeckRS 1999, 30083067;… Linderer, in: Heiß/Born, a.a.O., 43. Kap., Rn. 19;… Büttner, in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 5. Aufl. 2010, § 1361 BGB, Rn. 149).
- OLG Karlsruhe, 18.11.1999 - 2 WF 106/99
Ehegattenunterhalt - Realsplitting - Ersatz der Nachteile
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2014 - 2 UF 6/14
Dabei ist das berechtigte Interesse des Ausgleichspflichtigen zu berücksichtigen, die Angaben der Antragstellerin zu überprüfen und danach die Forderung ganz oder teilweise - soweit sie begründet ist - zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.1998 - 5 UF 162/98, NJW-RR 1999, 1234; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.11.1999 - 2 WF 106/99, BeckRS 1999, 30083067).Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann die Erstattung der durch das begrenzte Realsplitting entstandenen Nachteile daher erst dann verlangen, wenn er den entsprechenden Steuerbescheid vorgelegt hat (…OLG Düsseldorf, a.a.O., NJW-RR 1999, 1234; OLG Karlsruhe, a.a.O., BeckRS 1999, 30083067;… Linderer, in: Heiß/Born, a.a.O., 43. Kap., Rn. 19;… Büttner, in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 5. Aufl. 2010, § 1361 BGB, Rn. 149).
- OLG Hamburg, 27.02.2004 - 12 UF 166/03
Berücksichtigung von steuerlichen Nachteilen des Realsplittings
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2014 - 2 UF 6/14
Der Anspruch auf Erstattung der Steuervorauszahlungen kann bereits zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit gegeben sein (OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2004 - 12 UF 166/03, FamRZ 2005, 519 = BeckRS 2008, 26154; OLG Bamberg: Beschluss vom 26.02.1987 - 2 UF 360/86, BeckRS 2009, 25091;… Kemper, in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl. 2011, § 1, Rn. 960).Weitere Voraussetzung des Freistellungsanspruchs ist, dass der Unterhaltsschuldner für den Zeitraum, für den Vorauszahlungen geschuldet sind, ausdrücklich oder konkludent erklärt hat, dass er das begrenzte Realsplitting in Anspruch nehmen will und dass die Unterhaltsgläubigerin erfolglos versucht hat, die Vorauszahlungen aussetzen zu lassen (OLG Hamburg, a.a.O., BeckRS 2008, 26154).
- BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07
Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des …
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2014 - 2 UF 6/14
Eine Mahnung kann zudem mit der die Fälligkeit begründenden Handlung verbunden werden (BGH, Urteil vom 25.10.2007 - III ZR 91/07, NJW 2006, 50, 51). - BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08
Vollmachtsnachweis
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2014 - 2 UF 6/14
Rn. 47 bb) Auf der Grundlage dieser fälligen Steuerschuld stand der Antragstellerin bei Entstehung des Gebührenanspruchs ihrer Bevollmächtigten durch Beauftragung zum Tätigwerden gegenüber dem Antragsgegner (vgl. BGH, Urteil vom 19.05.2010 - I ZR 140/08, NJW-RR 2011, 335, 337, Tz. 28) auch ein fälliger Freistellungsanspruch bezüglich der Steuernachzahlung für das Jahr 2011 gegen den Antragsgegner zu. - BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05
Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei …
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2014 - 2 UF 6/14
In der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger liegt eine Mahnung, wenn der Gläubiger den Schuldner auffordert, die Forderung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu begleichen, und damit die für eine Mahnung erforderliche eindeutige Leistungsaufforderung zum Ausdruck bringt (BGH, Urteil vom 12.07.2006 - X ZR 157/05, NJW 2006, 3271). - BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 369/81
Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Mitwirkung beim begrenzten …
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2014 - 2 UF 6/14
Die einschlägigen Tatsachen sind ihm vom Unterhaltsberechtigten konkret darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 23.03.1983 - IV b ZR 369/81, NJW 1983, 1545, 1546;… Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 12. Aufl. 2013, Rn. 938). - BGH, 29.01.1992 - XII ZR 248/90
Berücksichtigung des Realsplittings bei der Unterhaltsbemessung
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2014 - 2 UF 6/14
Rn. 52 (aa) Der Ausgleichsanspruch des Unterhaltsgläubigers als Ausfluss des zwischen den geschiedenen Ehegatten bestehenden gesetzlichen Unterhaltsverhältnisses wird unter Billigkeitsgesichtspunkten gewährt, um dem Unterhaltsberechtigten die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting zumutbar zu machen (BGH, Urteil vom 29.01.1992 - XII ZR 248/90, NJW 1992, 1391, 1392). - OLG Bamberg, 26.02.1987 - 2 UF 360/86
Erstattung von Steuernachteilen beim Realsplitting
- BGH, 16.01.2020 - V ZB 93/18
Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Anerkennung nach …
Dies ist aber mit der ganz überwiegenden Ansicht abzulehnen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1999, 1349 f.; OLG Hamm, OLGR 2003, 232; Beschluss vom 22. Mai 2014 - 2 UF 6/14, juris Rn. 71; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1346, 1347 mwN; OLG Dresden, NJW-RR 2018, 509;… HK-ZPO/Gierl, 8. Aufl., § 93 Rn. 13;… Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 16. Aufl., § 93 Rn. 27;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 93 Rn. 10;… Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 93 Rn. 6.42). - BGH, 13.05.2020 - XII ZB 361/19
Unterhaltssache als Familienstreitsache; Anforderungen an Beschwerdebegründung in …
Daran hat sich durch das FGG-Reformgesetz nichts geändert (…vgl. Keidel/Weber FamFG 20. Aufl. § 231 Rn. 9;… Prütting/Helms/Bömelburg FamFG 4. Aufl. § 231 Rn. 14 f.; aA ohne Begründung OLG Hamm Beschluss vom 22. Mai 2014 - II-2 UF 6/14 - juris;… Grandel/Borth in Musielak/Borth FamFG 6. Aufl. § 231 Rn. 8 und § 266 Rn. 10;… Zöller/Lorenz ZPO 33. Aufl. § 266 FamFG Rn. 14). - OLG München, 01.07.2019 - 26 UF 521/19
Nachteilsausgleich bei begrenztem Realsplitting ist Familienstreitsache - …
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.06.2014 - II-11 UF 71/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- rechtsportal.de
Wirksamkeit des vollständigen Ausschlusses aller Scheidungsfolgen durch Ehevertrag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirksamkeit des vollständigen Ausschlusses aller Scheidungsfolgen durch Ehevertrag
Verfahrensgang
- AG Ibbenbüren, 30.01.2014 - 40 F 49/11
- OLG Hamm, 02.06.2014 - II-11 UF 71/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1926
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- BGH, 29.01.2014 - XII ZB 303/13
Wirksamkeitsprüfung für einen Ehevertrag: Vollständiger Ausschluss des …
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2014 - 11 UF 71/14
Rn. 50 Soweit das Amtsgericht seiner Entscheidung zutreffend die - inzwischen ständige - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen zugrunde legt (grundlegend: Entscheidung vom 11.2.04 - XII ZR 265/02 - FamRZ 2004, 601), hat der Bundesgerichtshof diese in einer jüngst, nämlich am 29.1.2014 verkündeten Entscheidung (XII ZB 303/13 - FamRZ 2014, 629) auch nochmals bestätigt.Zu Recht wird daher ganz überwiegend in einem pactum de non petendo ein unzulässiges und daher unwirksames Umgehungsgeschäft gesehen (vgl. etwa BGH, Entscheidung vom 29.1.2014, a.a.O.; OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 316;… Viefhues in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 1614 Rdn. 9, jeweils m.w.N.).
Rn. 56 Ob allerdings - wie regelmäßig - die Teilnichtigkeit eines Vertragsteils den gesamten Vertrag, und damit vorliegend auch die Regelung zum Versorgungsausgleich, erfasst, oder aber anzunehmen ist, dass der Ehevertrag auch ohne den nichtigen Teil geschlossen worden wäre (vgl. allgemein etwa BGH, Entscheidung vom 29.1.2014, a.a.O.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2002 - 9 WF 25/02 - FamRZ 2003, 764;… Wendtland, in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Hrsg: Bamberger/Roth, Stand: 01.05.2014, § 139 Rdn. 16), kann hier dahinstehen, denn der Antragsgegner kann sich aus, den nachfolgenden weiteren Gründen auf den vereinbarten Ausschluss des Versorgungsausgleichs nicht mit Erfolg berufen.
In diesem Verzicht liegt ein Nachteil, den der Versorgungsausgleich gerade auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilen will und der ohne Kompensation nicht einem Ehegatten allein angelastet werden kann, wenn die Ehe scheitert (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29.1.2014, a.a.O.; Urteil vom 9.7.2008 - XII ZR 6/07 - FamRZ 2008, 2011).
Richterliche Inhaltskontrolle ist nämlich - so der BGH - selbst im Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts keine Halbteilungskontrolle: Der Halbteilungsgrundsatz sei für sich genommen kein tauglicher Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob ein Ehegatte durch die Regelungen in einem Ehevertrag evident einseitig belastet werde (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29.1.2014, a.a.O.; BGH, Urteil vom 25. Mai 2005 - XII ZR 296/01 - FamRZ 2005, 1444).
Selbst wenn die ehevertraglichen Einzelregelungen zu den Scheidungsfolgen jeweils für sich genommen den Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht zu rechtfertigen vermögen, kann sich ein Ehevertrag nach ständiger Rechtsprechung des BGH im Rahmen einer Gesamtwürdigung als insgesamt sittenwidrig erweisen, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt (vgl. Beschluss vom 29.1.2014, a.a.O.; Urteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 238/03 - FamRZ 2005, 691 und vom 9. Juli 2008 - XII ZR 6/07 - FamRZ 2008, 2011).
Gleichwohl wird das Verdikt der Sittenwidrigkeit in der Regel nicht gerechtfertigt sein, wenn außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit, hindeuten könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 29.1.2014, a.a.O.; Urteile vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 129/10 - FamRZ 2013, 195 und vom 21. November 2012 - XII ZR 48/11 - FamRZ 2013, 269; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 11 UF 180/12 - FF 2013, 315).
Rn. 78 Allerdings ergibt sich diese noch nicht allein aus dem Vorbringen der Antragstellerin, der Antragsgegner habe ihr gedroht, die Ehe nur unter der Bedingung eines Ehevertrages eingehen zu wollen (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 29.1.2014, a.a.O.).
- OLG Hamm, 20.12.2012 - 11 UF 180/12
Inhaltskontrolle eines Ehevertrages
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2014 - 11 UF 71/14
Der Senat hat sich der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits in vorangegangen Entscheidungen angeschlossen (vgl. etwa Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 11 UF 180/12 - FF 2013, 315).Rn. 74 Zwar folgt allein aus einem Globalverzicht auch bei einem objektiv offensichtlichen Ungleichgewicht der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht zwangsläufig die Sittenwidrigkeit des Ehevertrages; Voraussetzung ist vielmehr, dass ein Fall gestörter Vertragsparität vorliegt (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 11 UF 180/12 - FF 2013, 315; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2011 - 5 UF 51/10 - FamRZ 2012, 232): Das Gesetz kennt keinen unverzichtbaren Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten des berechtigten Ehegatten, so dass auch aus dem objektiven Zusammenspiel einseitig belastender Regelungen nur dann auf die weiter erforderliche verwerfliche Gesinnung des begünstigten Ehegatten geschlossen werden kann, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich in dem unausgewogenen Vertragsinhalt eine auf ungleichen Verhandlungspositionen basierende einseitige Dominanz eines Ehegatten und damit eine Störung der subjektiven Vertragsparität widerspiegelt.
Gleichwohl wird das Verdikt der Sittenwidrigkeit in der Regel nicht gerechtfertigt sein, wenn außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit, hindeuten könnten (vgl. BGH…, Beschluss vom 29.1.2014, a.a.O.; Urteile vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 129/10 - FamRZ 2013, 195 und vom 21. November 2012 - XII ZR 48/11 - FamRZ 2013, 269; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 11 UF 180/12 - FF 2013, 315).
- BGH, 21.11.2012 - XII ZR 48/11
Ehevertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung einer Gütertrennung; Bedeutung …
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2014 - 11 UF 71/14
Rn. 58 Grundsätzlich gehört der Versorgungsausgleich - wie es auch das Amtsgericht angenommen hat - nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Kernbereich der Scheidungsfolgen, was zur Folge hat, dass er als vorweggenommener Altersunterhalt einer vertraglichen Gestaltung nur begrenzt offen steht (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. November 2012 - XII ZR 48/11 - FamRZ 2013, 269).Gleichwohl wird das Verdikt der Sittenwidrigkeit in der Regel nicht gerechtfertigt sein, wenn außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit, hindeuten könnten (vgl. BGH…, Beschluss vom 29.1.2014, a.a.O.; Urteile vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 129/10 - FamRZ 2013, 195 und vom 21. November 2012 - XII ZR 48/11 - FamRZ 2013, 269; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 11 UF 180/12 - FF 2013, 315).
- BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07
Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des …
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2014 - 11 UF 71/14
In diesem Verzicht liegt ein Nachteil, den der Versorgungsausgleich gerade auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilen will und der ohne Kompensation nicht einem Ehegatten allein angelastet werden kann, wenn die Ehe scheitert (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 29.1.2014, a.a.O.; Urteil vom 9.7.2008 - XII ZR 6/07 - FamRZ 2008, 2011).Selbst wenn die ehevertraglichen Einzelregelungen zu den Scheidungsfolgen jeweils für sich genommen den Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht zu rechtfertigen vermögen, kann sich ein Ehevertrag nach ständiger Rechtsprechung des BGH im Rahmen einer Gesamtwürdigung als insgesamt sittenwidrig erweisen, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt (…vgl. Beschluss vom 29.1.2014, a.a.O.; Urteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 238/03 - FamRZ 2005, 691 und vom 9. Juli 2008 - XII ZR 6/07 - FamRZ 2008, 2011).
- BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02
Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2014 - 11 UF 71/14
Bei der Prüfung der Wirksamkeit von Eheverträgen sei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - etwa BGH NJW 2004, 930 - eine zweistufige Inhaltskontrolle vorzunehmen.Rn. 50 Soweit das Amtsgericht seiner Entscheidung zutreffend die - inzwischen ständige - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen zugrunde legt (grundlegend: Entscheidung vom 11.2.04 - XII ZR 265/02 - FamRZ 2004, 601), hat der Bundesgerichtshof diese in einer jüngst, nämlich am 29.1.2014 verkündeten Entscheidung (XII ZB 303/13 - FamRZ 2014, 629) auch nochmals bestätigt.
- BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10
Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme …
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2014 - 11 UF 71/14
Gleichwohl wird das Verdikt der Sittenwidrigkeit in der Regel nicht gerechtfertigt sein, wenn außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit, hindeuten könnten (vgl. BGH…, Beschluss vom 29.1.2014, a.a.O.; Urteile vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 129/10 - FamRZ 2013, 195 und vom 21. November 2012 - XII ZR 48/11 - FamRZ 2013, 269; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 11 UF 180/12 - FF 2013, 315). - BGH, 18.03.2009 - XII ZB 94/06
Wirksamkeit eines kompensationslos vereinbarten Ausschlusses des …
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2014 - 11 UF 71/14
Rn. 69 Ebenso wenig war die Ehefrau - wie in einer vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fallkonstellation (Entscheidung vom 18.03.2009 - XII ZB 94/06 - FamRZ 2009, 1041) - bei Abschluss des Vertrags schwanger und haben die Ehegatten in dieser Situation bewusst in Kauf genommen, dass sie wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf weiteres keine eigenen Versorgungsanrechte (abgesehen von Kindererziehungszeiten) erwerben werde; hier hatte der BGH einen - kompensationslos vereinbarten - Ausschluss des Versorgungsausgleichs für nichtig gehalten. - BGH, 12.01.2005 - XII ZR 238/03
Zur Wirksamkeit von Eheverträgen bei kinderloser Ehe
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2014 - 11 UF 71/14
Selbst wenn die ehevertraglichen Einzelregelungen zu den Scheidungsfolgen jeweils für sich genommen den Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht zu rechtfertigen vermögen, kann sich ein Ehevertrag nach ständiger Rechtsprechung des BGH im Rahmen einer Gesamtwürdigung als insgesamt sittenwidrig erweisen, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt (…vgl. Beschluss vom 29.1.2014, a.a.O.; Urteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 238/03 - FamRZ 2005, 691 und vom 9. Juli 2008 - XII ZR 6/07 - FamRZ 2008, 2011). - OLG Hamm, 08.06.2011 - 5 UF 51/10
Ehevertrag, Ausschluss des Versorgungsausgleichs, Wirksamkeitskontrolle
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2014 - 11 UF 71/14
Rn. 74 Zwar folgt allein aus einem Globalverzicht auch bei einem objektiv offensichtlichen Ungleichgewicht der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht zwangsläufig die Sittenwidrigkeit des Ehevertrages; Voraussetzung ist vielmehr, dass ein Fall gestörter Vertragsparität vorliegt (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 11 UF 180/12 - FF 2013, 315; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juni 2011 - 5 UF 51/10 - FamRZ 2012, 232): Das Gesetz kennt keinen unverzichtbaren Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zugunsten des berechtigten Ehegatten, so dass auch aus dem objektiven Zusammenspiel einseitig belastender Regelungen nur dann auf die weiter erforderliche verwerfliche Gesinnung des begünstigten Ehegatten geschlossen werden kann, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich in dem unausgewogenen Vertragsinhalt eine auf ungleichen Verhandlungspositionen basierende einseitige Dominanz eines Ehegatten und damit eine Störung der subjektiven Vertragsparität widerspiegelt. - BGH, 25.05.2005 - XII ZR 296/01
Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts bei Schwangerschaft der …
Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2014 - 11 UF 71/14
Richterliche Inhaltskontrolle ist nämlich - so der BGH - selbst im Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts keine Halbteilungskontrolle: Der Halbteilungsgrundsatz sei für sich genommen kein tauglicher Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob ein Ehegatte durch die Regelungen in einem Ehevertrag evident einseitig belastet werde (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 29.1.2014, a.a.O.; BGH, Urteil vom 25. Mai 2005 - XII ZR 296/01 - FamRZ 2005, 1444). - OLG Brandenburg, 28.07.2002 - 9 WF 25/02
Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Gewährung nachehelichen Unterhalts
- OLG Hamm, 16.02.2011 - 8 UF 96/10
Wirksamkeit der Vereinbarung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs
- OLG Karlsruhe, 02.10.1991 - 2 A UF 35/91
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