Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 03.09.2014 - 3 UF 229/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 745 Abs 2 BGB, § 1361b Abs 3 S 2 BGB, § 33 Abs 1 S 1 FamGKG, § 35 FamGKG, § 51 Abs 1 S 1 FamGKG
Familienverfahren: Verfahrenswert bei Anspruch auf Nutzungsentschädigung für eine im Miteigentum der Ehegatten stehende ehemalige Ehewohnung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrenswert für die Geltendmachung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung für eine im Miteigentum der Beteiligten stehenden ehemalige Ehewohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Oberlandesgericht Naumburg
, S. 15 (Leitsatz)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verfahrenswert für Anspruch auf Nutzungsentschädigung für eine ehemalige Ehewohnung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verfahrenswert für Anspruch auf Nutzungsentschädigung für ein gemeinsames Haus der Eheleute
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verfahrenswert für Anspruch auf Nutzungsentschädigung für eine ehemalige Ehewohnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrenswert für die Geltendmachung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung für eine im Miteigentum der Beteiligten stehenden ehemalige Ehewohnung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Burg, 10.09.2013 - 5 F 615/12
- OLG Naumburg, 03.09.2014 - 3 UF 229/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 953
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 07.05.2013 - 6 UF 373/11
Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach Überlassung der Alleinnutzung der …
Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2014 - 3 UF 229/13
Rn. 16 Auch einer dritten Ansicht, dass hier zur Bemessung des Verfahrenswertes § 9 ZPO mit dem 3, 5-fachen Jahreswert des Nutzungsentgelts heranzuziehen sei (…Türck-Brocker, a.a.O., § 48 Rdnr. 9: bei der Bewertung der zukünftigen Nutzungsentgelte über § 42 FamGKG entsprechende Anwendung von § 9 ZPO oder § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG;… Schneider, Norbert, Anm. zu OLG Hamm, AGS 2013, 183 und ders. in: Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG, 2. Aufl., § 35 FamGKG Rdnr. 70: ergänzend soll über § 42 Abs. 1 FamGKG die Wertung von § 9 ZPO herangezogen werden bzw. § 9 ZPO oder § 51 FamGKG entsprechend angewandt werden; OLG Frankfurt, AGS 2013, 341 ff., zitiert nach juris: Wertbestimmung der laufenden Nutzungeentschädigung nach § 745 Abs. 2 BGB gemäß den §§ 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, 9 ZPO) vermag sich der Senat nicht anzuschließen, bleibt doch hierbei außer Betracht, dass es sich bei dem Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz um eine "sonstige Familiensache" im Sinne von § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG handelt, und nicht um eine ausschließlich zivilrechtliche Nutzungsentgeltstreitigkeit. - OLG Hamm, 08.01.2013 - 6 UF 96/12
Verfahrenswert des Antrages auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die …
Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2014 - 3 UF 229/13
Rn. 16 Auch einer dritten Ansicht, dass hier zur Bemessung des Verfahrenswertes § 9 ZPO mit dem 3, 5-fachen Jahreswert des Nutzungsentgelts heranzuziehen sei (…Türck-Brocker, a.a.O., § 48 Rdnr. 9: bei der Bewertung der zukünftigen Nutzungsentgelte über § 42 FamGKG entsprechende Anwendung von § 9 ZPO oder § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG; Schneider, Norbert, Anm. zu OLG Hamm, AGS 2013, 183 und ders. in: Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG, 2. Aufl., § 35 FamGKG Rdnr. 70: ergänzend soll über § 42 Abs. 1 FamGKG die Wertung von § 9 ZPO herangezogen werden bzw. § 9 ZPO oder § 51 FamGKG entsprechend angewandt werden; OLG Frankfurt, AGS 2013, 341 ff., zitiert nach juris: Wertbestimmung der laufenden Nutzungeentschädigung nach § 745 Abs. 2 BGB gemäß den §§ 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, 9 ZPO) vermag sich der Senat nicht anzuschließen, bleibt doch hierbei außer Betracht, dass es sich bei dem Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz um eine "sonstige Familiensache" im Sinne von § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG handelt, und nicht um eine ausschließlich zivilrechtliche Nutzungsentgeltstreitigkeit.
- OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 15 UF 15/20
Voraussetzungen des Anspruchs eines Ehegatten gegen den anderen auf Zahlung einer …
Nach einer Ansicht soll es hierfür unter entsprechender Anwendung der für Unterhaltsansprüche geltenden Bewertungsvorschrift des § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG bzw. des § 41 Abs. 1, 2 und 5 GKG auf den Jahresbetrag der künftig fällig werdenden Beträge ankommen (so OLG Braunschweig, NZFam 2017, 37; OLG Naumburg, AGS 2015, 36; Klüsener, JurBüro 2016, 57; im Ergebnis ebenso Schneider AGS 2018, 437). - OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16
Gegenstandswert der Geltendmachung der Nutzungsentschädigung für das ehemalige …
Rn. 12 Hierzu wird teilweise an die §§ 48 GKG, 9 ZPO angeknüpft und der 3 1/2-fache Jahresbetrag der verlangten Nutzungsvergütung festgesetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1732; so auch vor Einführung des FamGKG OLG Hamm FamRZ 2008, 1208; OLG Celle NdsRpfl 2000, 319), während nach anderer Auffassung die für Unterhaltssachen anzuwendende Regelung des § 51 FamGKG entweder analog oder nach seinem Rechtsgedanken herangezogen und der Verfahrenswert nach dem Jahresbetrag der geforderten Nutzungsvergütung bemessen wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt - Naumburg -, Beschluss vom 02.09.2014, 3 UF 229/13 - juris;… Schneider/Herget-Thiel, Streitwertkommentar, 14. Aufl., 2016, Rn. 8027q;… Meyer, Kommentar zum GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 48 FamGKG Rn. 2). - OLG Naumburg, 07.12.2017 - 3 W 15/17
Bemessung des Streitwerts für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung aufgrund …
Rn. 7 Soweit der Senat als Familiensenat ( OLG Naumburg, Beschluss vom 02.09.2014 - 3 UF 229/13 -, juris) und ihm folgend auch andere Oberlandesgerichte (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 21.03.2017 - 1 UF 106/16 -, juris) im Falle eines auf § 745 Abs. 2 BGB gestützten Anspruchs auf Nutzungsentschädigung bei geschiedenen Ehegatten lediglich auf den einfachen Jahreswert abstellt, beruht dies darauf, dass es sich dann um eine Familiensache gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 FamFG handelt.
- OLG Braunschweig, 04.06.2025 - 2 WF 46/25
Verfahrenswert eines Antrages auf Nutzungsvergütung für die im Miteigentum der …
Bei der Ausfüllung des in § 42 Abs. 1 FamGKG eröffneten Ermessens ist auf die in § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG enthaltene Wertung zurückzugreifen und der 12-fache Monatswert der geltend gemachten monatlichen Nutzungsentschädigung heranzuziehen (…OLG Braunschweig vom 21.03.2017 - 1 UF 106/16, juris Rn. 14 ff.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. September 2014 - 3 UF 229/13, juris, Rn. 13).Zudem begegnet die Heranziehung des § 48 Abs. 1 GKG, der für ungeregelte Kostentatbestände auf die Vorschriften der ZPO über den Zuständigkeitsstreitwert verweist, systematischen Bedenken, da nicht hinreichend berücksichtigt wird, dass das Gerichtskostengesetz und das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen jeweils eigenständige Auffangregelungen enthalten (…OLG Braunschweig vom 21.03.2017 - 1 UF 106/16, juris Rn. 14 ff.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. September 2014 - 3 UF 229/13, juris Rn. 16).
- OLG Braunschweig, 21.03.2017 - 1 UF 106/16
Gegenstandswert des Anspruchs des geschiedenen Ehegatten auf …
Hierzu wird teilweise an die §§ 48 GKG, 9 ZPO angeknüpft und der 3 1/2-fache Jahresbetrag der verlangten Nutzungsvergütung festgesetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1732; so auch vor Einführung des FamGKG OLG Hamm FamRZ 2008, 1208; OLG Celle NdsRpfl 2000, 319), während nach anderer Auffassung die für Unterhaltssachen anzuwendende Regelung des § 51 FamGKG entweder analog oder nach seinem Rechtsgedanken herangezogen und der Verfahrenswert nach dem Jahresbetrag der geforderten Nutzungsvergütung bemessen wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt - Naumburg -, Beschluss vom 02.09.2014, 3 UF 229/13 - juris;… Schneider/Herget-Thiel, Streitwertkommentar, 14. Aufl., 2016, Rn. 8027q;… Meyer, Kommentar zum GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 48 FamGKG Rn. 2). - OLG Karlsruhe, 07.06.2024 - 18 UF 137/23
Wert eines Verfahrens auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung
Rn. 8 Bei der Ausfüllung des in § 42 Abs. 1 FamGKG eröffneten Ermessens ist auf die in § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG enthaltene Wertung zurückzugreifen und der 12-fache Monatswert der geltend gemachten monatlichen Nutzungsentschädigung heranzuziehen (…OLG Hamm vom 20.07.2023 - 5 UF 78/23, juris Rn. 3;… OLG Frankfurt vom 30.09.2021 - 6 UF 87/21, juris Rn. 7;… OLG Braunschweig vom 21.03.2017 - 1 UF 106/16, juris Rn. 14 ff.; OLG Naumburg vom 02.09.2014 - 3 UF 229/13, juris Rn. 13, …und vom 07.12.2017 - 3 W 15/17, juris Rn. 7;… Prütting/Helms/Dürbeck, FamFG, 6. Auflage 2023, § 200 Rn. 8;… Musielak/Borth/Frank/Frank, FamFG, 7. Auflage 2022, § 42 FamGKG Rn. 9).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 31.07.2014 - 13 WF 136/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de
FamFG § 256
Zulässigkeit der Beschwerde im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit einer Beschwerde im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit einer Beschwerde im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beschwerde im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger
Verfahrensgang
- AG Zossen, 22.03.2013 - 6 FH 92/12
- OLG Brandenburg, 31.07.2014 - 13 WF 136/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 953
- Rpfleger 2015, 74
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- OLG Naumburg, 05.06.2013 - 3 WF 132/13
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2014 - 13 WF 136/14
Die Vorschrift bestimmt, was nur Gegenstand der Prüfung im Beschwerdeverfahren sein kann, indem sie aufzeigt, mit welchen Einwendungen der Beschwerdeführer im zweiten Rechtszug ausgeschlossen ist (Maurer, Anm. zu OLG Naumburg, Beschluss vom 5.6.2013 - 3 WF 132/13, FamRZ 2014, 1053).Auch die Parallelvorschrift des § 767 Abs. 2 ZPO spricht von der Zulässigkeit von Einwendungen, nicht von der Zulässigkeit der Klage." (…BT-Drucks. 16/6308, S. 257; vgl. hierzu Maurer, FamRZ 2014, 1053).
In den Vorbemerkungen der Gesetzentwurfsbegründung zu den §§ 645 - 659 ZPO (…BT-Drucks. 13/7338, S. 37) heißt es dazu: " Die Erhebung von Einwendungen, die ihren Grund im materiellen Recht haben, soll dagegen grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig sein." und "Erhebt der Unterhaltsverpflichtete im materiellen Recht begründete Einwendungen in der vorgeschriebenen Form, kommt eine Festsetzung im vereinfachten Verfahren nicht in Betracht." (vgl. hierzu Maurer, FamRZ 2014, 1053).
- OLG Naumburg, 31.05.2013 - 3 WF 132/13
Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Zulässiges …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2014 - 13 WF 136/14
Der Senat hält an seiner bislang vertretenen und von anderen Oberlandesgerichten - soweit ersichtlich - überwiegend geteilten Auffassung nicht mehr fest, eine Beschwerde sei gemäß § 256 FamFG als unzulässig anzusehen, wenn und soweit der Unterhaltspflichtige - wie hier - allein solche Einwendungen erhebt, mit denen er im Beschwerdeverfahren ausgeschlossen ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 5. Familiensenat, FamRZ 2014, 681-682; OLG Bremen, FamRZ 2013, 560 - 562; OLG Naumburg, Beschluss vom 31.05.2013 - 3 WF 132/13 - juris; OLG Hamm, FamRZ 2011, 1414; OLG Frankfurt, FamRZ 2012, 465 - 466;… Macco in MünchKommFamFG, 2. A., § 256 Rn. 15).Die Vorschrift bestimmt, was nur Gegenstand der Prüfung im Beschwerdeverfahren sein kann, indem sie aufzeigt, mit welchen Einwendungen der Beschwerdeführer im zweiten Rechtszug ausgeschlossen ist (Maurer, Anm. zu OLG Naumburg, Beschluss vom 5.6.2013 - 3 WF 132/13, FamRZ 2014, 1053).
Die Frage hat grundsätzliche Bedeutung, weil ihre Beantwortung Einfluss darauf hat, ob in Fällen wie dem hier vorliegenden die Erinnerung nach § 11II 1 RPflG eröffnet sein kann (vgl. BGH FamRZ 2008, 1433 - 1434; OLG Naumburg, Beschluss vom 31.05.2013 - 3 WF 132/13 - juris; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 465 - 466).
- OLG Frankfurt, 01.09.2011 - 3 UF 217/11
Unbeachtlichkeit des Einwandes der Leistungsunfähigkeit im Beschwerdeverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2014 - 13 WF 136/14
Der Senat hält an seiner bislang vertretenen und von anderen Oberlandesgerichten - soweit ersichtlich - überwiegend geteilten Auffassung nicht mehr fest, eine Beschwerde sei gemäß § 256 FamFG als unzulässig anzusehen, wenn und soweit der Unterhaltspflichtige - wie hier - allein solche Einwendungen erhebt, mit denen er im Beschwerdeverfahren ausgeschlossen ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 5. Familiensenat, FamRZ 2014, 681-682; OLG Bremen, FamRZ 2013, 560 - 562; OLG Naumburg, Beschluss vom 31.05.2013 - 3 WF 132/13 - juris; OLG Hamm, FamRZ 2011, 1414; OLG Frankfurt, FamRZ 2012, 465 - 466;… Macco in MünchKommFamFG, 2. A., § 256 Rn. 15).Die Frage hat grundsätzliche Bedeutung, weil ihre Beantwortung Einfluss darauf hat, ob in Fällen wie dem hier vorliegenden die Erinnerung nach § 11II 1 RPflG eröffnet sein kann (vgl. BGH FamRZ 2008, 1433 - 1434; OLG Naumburg, Beschluss vom 31.05.2013 - 3 WF 132/13 - juris; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 465 - 466).
- BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2014 - 13 WF 136/14
Die Frage hat grundsätzliche Bedeutung, weil ihre Beantwortung Einfluss darauf hat, ob in Fällen wie dem hier vorliegenden die Erinnerung nach § 11II 1 RPflG eröffnet sein kann (vgl. BGH FamRZ 2008, 1433 - 1434; OLG Naumburg, Beschluss vom 31.05.2013 - 3 WF 132/13 - juris; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 465 - 466). - OLG Bremen, 29.06.2012 - 4 UF 62/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2014 - 13 WF 136/14
Der Senat hält an seiner bislang vertretenen und von anderen Oberlandesgerichten - soweit ersichtlich - überwiegend geteilten Auffassung nicht mehr fest, eine Beschwerde sei gemäß § 256 FamFG als unzulässig anzusehen, wenn und soweit der Unterhaltspflichtige - wie hier - allein solche Einwendungen erhebt, mit denen er im Beschwerdeverfahren ausgeschlossen ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 5. Familiensenat, FamRZ 2014, 681-682; OLG Bremen, FamRZ 2013, 560 - 562; OLG Naumburg, Beschluss vom 31.05.2013 - 3 WF 132/13 - juris; OLG Hamm, FamRZ 2011, 1414; OLG Frankfurt, FamRZ 2012, 465 - 466;… Macco in MünchKommFamFG, 2. A., § 256 Rn. 15).
- OLG Brandenburg, 15.03.2016 - 13 WF 268/15
Beschwerde gegen Kindesunterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren: …
Hier wird zum einen die Präklusion bestimmter Einwendungen im zweiten Rechtszug geregelt (vgl. den Senatsbeschl. v. 31. Juli 2014 - 13 WF 136/14 -, BeckRS 2014, 17902, und die diese Ansicht bereinigende Neufassung des § 256 S. 2 FamFG durch das Gesetz v. 20. November 2015, BGBl. I S. 2018, 2019) und zum anderen die umfassende Freistellung vom Anwaltszwang (§ 114 IV Nr. 6 FamFG) und ein verordnungsabhängiger Formularzwang. - OLG Jena, 22.01.2015 - 4 WF 699/14
Unzulässigkeit einer auf fehlende Leistungsfähigkeit gestützten Beschwerde im …
Hierbei handelt es sich nach zutreffender Ansicht um einen Mangel der Zulässigkeit, nicht der Begründetheit (vgl. OLG Brandenburg Beschl. vom 06.03.2013 - Az. 3 WF 7/13; OLG Bremen Beschl. vom 29.06.2012 - Az. 4 UF 62/12; OLG Frankfurt Beschl. vom 01.09.2011 - Az. 3 UF 217/11; a.A. OLG Brandenburg Beschl. vom 31.07.2014 - Az. 13 WF 136/14; Maurer, FamRZ 2014, 1.053f.]). - OLG Frankfurt, 03.06.2015 - 6 WF 87/15
Unzulässigkeit einer Beschwerde nach § 256 Satz 2 FamFG
Soweit der 3. und 5. Senat für Familiensachen an dieser Auffassung aus den oben zitierten Entscheidungen in Anlehnung an eine Entscheidung des OLG Brandenburg (Rpfleger 2015, 74) nun nicht mehr festhalten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.04.2015, 3 WF 12/15, m. w. N., u. a. auf Maurer FamRZ 2014, 1053, der sich aber mit der Argumentation des BGH nicht auseinandersetzt) kann ihnen nicht gefolgt werden.
- OLG Frankfurt, 20.04.2015 - 3 WF 12/15
Regelungsinhalt von § 256 FamFG
Rn. 8 Der Senat schließt sich nunmehr der Auffassung an, wonach § 256 FamFG lediglich die Präklusion bestimmter Einwendungen im zweiten Rechtszug betrifft und nicht die Zulässigkeit der Beschwerde, vgl. 4. Familiensenat des OLG Brandenburg vom 31.7.2014 - 13 WF 136/14, Rechtspfleger 2015, 74 m.w.N. Zutreffend weist der 4. Familiensenat des OLG Brandenburg darauf hin, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde abschließend in §§ 58 ff FamFG geregelt sind. - OLG Jena, 22.01.2015 - 4 WF 699/15
Beachtlichkeit der fehlenden Leistungsfähigkeit im Beschwerdeverfahren gegen die …
Hierbei handelt es sich nach zutreffender Ansicht um einen Mangel der Zulässigkeit, nicht der Begründetheit (vgl. OLG Brandenburg Beschl. vom 06.03.2013 - Az. 3 WF 7/13; OLG Bremen Beschl. vom 29.06.2012 - Az. 4 UF 62/12; OLG Frankfurt Beschl. vom 01.09.2011 - Az. 3 UF 217/11; a.A. OLG Brandenburg Beschl. vom 31.07.2014 - Az. 13 WF 136/14; Maurer, FamRZ 2014, 1.053f.]). - OLG Frankfurt, 03.06.2015 - 2 UF 141/15
Unbegründetheit einer Beschwerde im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren
Der Senat hält an seiner bislang vertretenen Auffassung, eine Beschwerde sei in Hinblick auf § 256 FamFG als unzulässig anzusehen, wenn und soweit der Unterhaltspflichtige, wie hier, allein solche Einwendungen erhebt, mit denen er im Beschwerdeverfahren ausgeschlossen ist (so z. B. OLG Naumburg, FamRZ 2014, 1053; OLG Bremen, FamRZ 2013, 560 ff.), nicht fest und schließt sich insoweit neuerer obergerichtlicher Rechtsprechung an, die eine Unbegründetheit annimmt (z. B. OLG Brandenburg, RPfleger 2015, 74 f. mit eingehender Begründung; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 20.4.2015, Az.: 3 WF 12/15).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.09.2014 - II-8 WF 105/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- rechtsportal.de
FamGKG § 45 Abs. 1 ; FamGKG § 45 Abs. 3
Gegenstandswert eines Verfahrens betreffend den Verbleib in einer Mutter-Kind-Einrichtung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Erhöhung des Verfahrenswertes in Sorge- und Umgangssachen nur wegen Einholung eines Gutachtens
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Erhöhung des Verfahrenswertes in Sorge- und Umgangssachen nur wegen Einholung eines Gutachtens
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gegenstandswert eines Verfahrens betreffend den Verbleib in einer Mutter-Kind-Einrichtung
Verfahrensgang
- AG Oberhausen, 27.06.2014 - 55 F 1282/13
- OLG Düsseldorf, 19.09.2014 - II-8 WF 105/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 38
- FamRZ 2015, 953
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 11.02.2011 - 10 WF 399/10
Verfahrenswert im Sorgerechtsverfahren bei Einholung eines schriftlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.09.2014 - 8 WF 105/14
Allein die Einholung eines Sachverständigengutachtens und der hiermit regelmäßig verbundene zweite Anhörungstermin reichen für eine Erhöhung des Verfahrenswertes im Regelfall noch nicht aus (entgegen OLG Celle v. 11.2.2011 - 10 WF 399/10, NJW 2011, 1373).Rn. 14 Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch vertretene Auffassung, dass bereits die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder die Anhörung der Beteiligten in mehr als einem Termin regelmäßig die Erhöhung des Verfahrenswertes geboten erscheinen lässt (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 11.02.2011, Az. 10 WF 399/10 NJW 2011, 1373) wird von dem erkennendenSenat nicht geteilt.
- OLG Bremen, 21.11.2017 - 5 UF 81/16
Verlängerung des vom Familiengericht ausgesprochenen Umgangsausschlusses durch …
Eine Abweichung vom Regelfall kann ausnahmsweise dann geboten sein, wenn der zu entscheidende Fall hinsichtlich des Arbeitsaufwandes für das Gericht und für die Verfahrensbevollmächtigten erheblich von einer durchschnittlichen Kindschaftssache abweicht und der Verfahrenswert deshalb im Einzelfall zu unangemessen niedrigen Gebühren führt (vgl. OLG Koblenz, NZFam 2015, 1075; OLG Düsseldorf, MDR 2015, 38, jeweils m. w. Nachw.). - KG, 09.12.2015 - 22 W 98/15
Geschäftswert im unternehmensrechtlichen Verfahren: Bestellung eines …
Dies ist der Fall, wenn der Arbeitsaufwand des Gerichts und der Beteiligten aufgrund besonderer Umstände - etwa wegen des Umfangs oder der Schwierigkeit der Sache - besonders deutlich von einem nach der gesetzlichen Regelung durchschnittlichen Verfahren abweichen (…vgl. Bormann/Sommerfeldt, GNotKG, 2014, § 67 Rdn. 8;… Korintenberg/Klüsener, Gerichts- und Notarkostengesetz, 19. Aufl., § 67 Rdn. 16;… Fackelmann/Teubel, GnotKG, 2013, § 67 Rdn. 12; zu § 45 FamGKG OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2014, 8 WF 105/14, MDR 2015, 38; ebenso KG, Beschluss vom 3. Juni 2014, 13 WF 116/14, FamRZ 2015, 432;… zur Gesetzesbegründung BT-Drucksache 16/6308, S. 306). - AG Frankfurt/Main, 11.09.2018 - 461 F 25326/17 Die Anhebung des Verfahrenswertes erscheint vorliegend angezeigt, da die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens geboten war, die Beteiligten mehrfach schriftsätzlich vorgetragen haben und die Angelegenheit in mehreren Terminen erörtert worden ist (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 -, Rn. 8, juris, aber auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2014 - II-8 WF 105/14 -, Rn. 11, juris).
- OLG Koblenz, 21.01.2015 - 7 WF 57/15
Sorgerechtsverfahren: Abweichung von dem Regelverfahrenswert
Auch in anderen Sorgerechts- oder Umgangsregelungsverfahren ist die Einholung von Sachverständigengutachten üblich, wenn die Verfahren streitig geführt werden und das Kindeswohl betreffende Fragen entscheidungserheblich sind, für deren Klärung das Gericht nicht über die erforderliche Sachkenntnis verfügt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2012, 1971; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2014, II-8 WF 105/14 bei juris.web). - OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 15 WF 254/19
Verfahrenswert einer Kindschaftssache mit Prüfung gerichtlicher Maßnahmen bei …
Rn. 8 Da das Gericht gem. § 155 Abs. 2 S. 2 FamFG gehalten ist, spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens einen Termin zur Erörterung der Sache mit den Beteiligten durchzuführen, und es gem. § 157 Abs. 1, 159 Abs. 2, 160 Abs. 1 FamFG regelmäßig geboten sein wird, das Gutachtenergebnis mit den Beteiligten zu erörtern, entspricht auch die Durchführung mindestens zweier Anhörungstermine dem Regelfall (OLG Bremen, FF 2018, 165; OLG Brandenburg, FamRZ 2017, 55; OLG Koblenz, FamRZ 2015, 1751; OLG Düsseldorf, MDR 2015, 38). - OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 5 WF 118/20
Umgangsverfahren: Keine Erhöhung des Verfahrenswertes als Sanktion für fehlenden …
Von einer Fallgestaltung, in welcher das Familiengericht zum Zwecke der Herstellung der Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung ein Sachverständigengutachten einholt, weicht der vorliegende Fall in Bezug auf Schwierigkeit und Umfang überdies deutlich nach unten ab, wobei in der obergerichtlichen Rechtsprechung wohlgemerkt sogar Bedenken gegen eine bereits bei Einholung von Sachverständigenbeweis regelmäßig zu erfolgende Anhebung des Festbetrags angemeldet worden sind (…vgl. OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Düsseldorf MDR 2015, 38). - OLG Düsseldorf, 23.10.2020 - 3 WF 102/20
Verfahrenswert in Kindschaftssachen gemäß § 45 Abs. 1 FamGKG ; nur ausnahmsweise …
Rn. 10 Die Abweichung von dem für durchschnittliche Sorge- und Umgangsrechtsfälle vorgesehenen Verfahrenswert, der abweichend von der früheren Gesetzeslage nicht mehr als Regelbetrag, sondern als Festbetrag vorgegeben ist, ist nach der Gesetzessystematik eine Ausnahme und kann nur in Betracht gezogen werden, wenn der Arbeitsaufwand des Gerichts und der Verfahrensbevollmächtigten so stark von einem durchschnittlichen Verfahren abweicht, dass der nach § 45 Abs. 1 FamGKG vorgesehene Verfahrenswert aufgrund der atypischen Umstände des Einzelfalles zu unvertretbar hohen oder unangemessen niedrigen Kosten bzw. Gebühren führen würde (vgl. OLG Düsseldorf - 8. Senat für Familiensachen - Beschluss vom 19.09.2014 - II-8 WF 105/14, BeckRS 2014, 21378) .
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.01.2015 - 5 UF 360/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 43 FamGKG, § 44 FamGKG, § 137 Abs 3 FamFG, § 151 Nr 1 FamFG
Verfahrenswert von Kindschaftssachen im Scheidungsverbund - rechtsportal.de
Gegenstandswert von Kindschaftssachen im Rahmen des Scheidungsverbundes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrenswert von Kindschaftssachen im Scheidungsverbund
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 454 F 3443/14
- OLG Frankfurt, 30.01.2015 - 5 UF 360/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 953
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 2 UF 176/02
Streitwertvorschriften des GKG: Beschwerdewert, wenn Gegenstand eines …
- OLG München, 02.12.2005 - 12 UF 1847/04
Bemessung des Streitwerts im familienrechtlichen Verbundverfahren bei teilweiser …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2015 - 5 UF 360/14
Soweit von der Gegenansicht (OLG München AGS 2006, 249; OLG Dresden RVGreport 2010, 472, jeweils noch zu dem vor dem 1.9.2009 geltenden Recht) abweichend vom ersten Rechtszug für das Beschwerdeverfahren auf den Wert von § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG zurückgegriffen werden soll, ist dies mit § 40 Abs. 2 FamGKG nicht in Einklang zu bringen.
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