Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.04.2016

Rechtsprechung
   BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9066
BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14 (https://dejure.org/2016,9066)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2016 - XII ZB 578/14 (https://dejure.org/2016,9066)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2016 - XII ZB 578/14 (https://dejure.org/2016,9066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,9066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zugewinnausgleich: Gerichtliche Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs im Wege der Teilklage; Berücksichtigung von Fremdverbindlichkeiten bei der Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1376 Abs 4 BGB, § 1378 BGB
    Zugewinnausgleich: Gerichtliche Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs im Wege der Teilklage; Berücksichtigung von Fremdverbindlichkeiten bei der Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • IWW

    § 322 Abs. 1 ZPO, § 1378 BGB, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 318 ZPO, § 269 ZPO, § 269 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 1376 Abs. 4 BGB, § 1384 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich als Teilantrag

  • Betriebs-Berater

    Auswahl der Bewertungsmethode: Grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1376 Abs. 4; BGB § 1378
    Geltendmachung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich als Teilantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist der Ertragswert eines landwirtschaftlichen Betriebs zu ermitteln?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugewinnausgleich - und der Teilantrag auf Zahlung eines Mindestbetrages

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugewinnausgleich - und die Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkludente Klagerücknahme

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ertragswert eines landwirtschaftlichen Betriebs im Zugewinnausgleich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines Teilantrags über den Zugewinnausgleich

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines Teilantrags über den Zugewinnausgleich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1217
  • MDR 2016, 1211
  • FamRZ 2016, 1044
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93

    Zulässigkeit einer Teilklage

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14
    Die Zulässigkeit eines solchen Teilantrags hängt nicht davon ab, dass der - teilweise - geltend gemachte Anspruch bereits aus unstreitigen Vermögenspositionen folgt (Fortführung der Senatsurteile vom 15. Juni 1994, XII ZR 128/93, FamRZ 1994, 1095 und vom 8. Mai 1996, XII ZR 8/95, FamRZ 1996, 853).

    Die von der Rechtsbeschwerde zitierten Senatsentscheidungen (Senatsurteile vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - FamRZ 1994, 1095 und vom 8. Mai 1996 - XII ZR 8/95 - FamRZ 1996, 853) betreffen die Zulässigkeit von Nachforderungsklagen.

    Jedenfalls dann, wenn aufgrund von feststehenden Vermögensgrößen kein Zweifel darüber besteht, in welche Richtung sich der Zugewinnausgleich zu vollziehen hat, kann es dem Ausgleichsberechtigten nicht verwehrt sein, wenigstens schon den Teil vorweg zu beanspruchen, der ihm unter Vernachlässigung der umstrittenen Vermögenspositionen in jedem Falle zusteht" (Senatsurteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - FamRZ 1994, 1095; s. auch Senatsurteil vom 8. Mai 1996 - XII ZR 8/95 - FamRZ 1996, 853 mwN).

    Schließlich ist zu beachten, dass dem Interesse des Zugewinnausgleichsgläubigers, die tatsächliche Durchsetzbarkeit dieses Teilanspruchs nicht durch zunehmenden Zeitablauf gefährdet zu sehen und über die ihm insoweit - möglicherweise für seinen eigenen Unterhalt - zukommenden Mittel möglichst bald verfügen zu können, keine schutzwürdigen Interessen des Ausgleichspflichtigen entgegenstehen (Senatsurteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - FamRZ 1994, 1095).

    Dabei hat sie sich u.a. auf das Senatsurteil vom 15. Juni 1994 berufen (XII ZR 128/93 - FamRZ 1994, 1095), wonach die Möglichkeit einer Nachforderungsklage jedenfalls dann eröffnet ist, wenn im Vorprozess einer offenen Teilklage stattgegeben worden ist.

  • BGH, 06.02.1991 - XII ZR 57/90

    Bewertung von während der Ehe hinzuerworbenen Nutzflächen eines …

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14
    Diese Vorschrift soll nicht den privatwirtschaftlichen Interessen des Inhabers eines solchen Betriebs an einem möglichst geringen Zugewinnausgleich dienen, sondern dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien (Senatsurteil BGHZ 113, 325 = FamRZ 1991, 1166, 1167 unter Hinweis auf BVerfGE 67, 348 = FamRZ 1985, 256, 260).

    Hierzu hat das Oberlandesgericht in nachvollziehbarer Weise und von den Beteiligten ebenfalls unbeanstandet ausgeführt, dass der Hinzuerwerb der Flächen zur Erhaltung der Lebensfähigkeit des Betriebs notwendig gewesen sei (vgl. hierzu Senatsurteil BGHZ 113, 325 = FamRZ 1991, 1166, 1167).

    Wenn der landwirtschaftliche Betrieb im Endvermögen mit einem privilegierten Wert, die Kreditverbindlichkeiten hingegen mit ihrem realen Wert berücksichtigt würden, würde zum Nachteil des anderen Ehegatten mit zweierlei Maß gemessen, was der Senat in seiner Entscheidung zur Bewertung zwischenzeitlich hinzuerworbener Flächen bereits für unzulässig erachtet hat (Senatsurteil BGHZ 113, 325 = FamRZ 1991, 1166, 1167).

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der …

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14
    Rn. 14 1. Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Teilentscheidung über einen bezifferten Zugewinnausgleichsanspruch unzulässig, wenn der Anspruch auf Zugewinnausgleich teilweise mit einem bezifferten Zahlungsantrag sowie teilweise mit einem Stufenantrag geltend gemacht wird und nicht auszuschließen ist, dass das Anfangs- und Endvermögen in der Schlussentscheidung anders bewertet wird als im vorangegangenen Teilbeschluss (Senatsurteil BGHZ 107, 236 = FamRZ 1989, 954, 955).

    Insoweit bleibt der über den mit dem bezifferten Zahlungsantrag verlangten Betrag hinausgehende Teil des Anspruchs, der mit dem noch unbezifferten Hauptantrag der Stufenklage verfolgt wird, offen (vgl. Senatsurteil BGHZ 107, 236 = FamRZ 1989, 954, 955;… OLG Celle Beschluss vom 7. August 2012 - 10 UF 59/12 - juris Rn. 13).

    Das gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Entscheidungselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden(…vgl. BGHZ 189, 356 = NJW 2011, 2736 Rn. 13 mwN; Senatsurteil BGHZ 107, 236 = FamRZ 1989, 954, 955;… OLG Celle Beschluss vom 7. August 2012 - 10 UF 59/12 - juris Rn. 11;… Schwab Handbuch des Scheidungsrechts 7. Aufl. VII Rn. 11 f.;… Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 6. Aufl. § 1378 BGB Rn. 3).

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14
    Die Zulässigkeit eines solchen Teilantrags hängt nicht davon ab, dass der - teilweise - geltend gemachte Anspruch bereits aus unstreitigen Vermögenspositionen folgt (Fortführung der Senatsurteile vom 15. Juni 1994, XII ZR 128/93, FamRZ 1994, 1095 und vom 8. Mai 1996, XII ZR 8/95, FamRZ 1996, 853).

    Die von der Rechtsbeschwerde zitierten Senatsentscheidungen (Senatsurteile vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - FamRZ 1994, 1095 und vom 8. Mai 1996 - XII ZR 8/95 - FamRZ 1996, 853) betreffen die Zulässigkeit von Nachforderungsklagen.

    Jedenfalls dann, wenn aufgrund von feststehenden Vermögensgrößen kein Zweifel darüber besteht, in welche Richtung sich der Zugewinnausgleich zu vollziehen hat, kann es dem Ausgleichsberechtigten nicht verwehrt sein, wenigstens schon den Teil vorweg zu beanspruchen, der ihm unter Vernachlässigung der umstrittenen Vermögenspositionen in jedem Falle zusteht" (Senatsurteil vom 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - FamRZ 1994, 1095; s. auch Senatsurteil vom 8. Mai 1996 - XII ZR 8/95 - FamRZ 1996, 853 mwN).

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 434/12

    Zugewinnausgleich: Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten …

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14
    Seine Entscheidung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder sonst auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 434/12 - FamRZ 2014, 98 Rn. 34 mwN).

    Vorliegend geht es indes nicht um den Veräußerungswert, sondern gemäß § 1376 Abs. 4 BGB allein um die (klassische) Bestimmung des Ertragswerts in seiner Grundform (vgl. Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 434/12 - FamRZ 2014, 98 Rn. 37).

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14
    Diese Vorschrift soll nicht den privatwirtschaftlichen Interessen des Inhabers eines solchen Betriebs an einem möglichst geringen Zugewinnausgleich dienen, sondern dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien (Senatsurteil BGHZ 113, 325 = FamRZ 1991, 1166, 1167 unter Hinweis auf BVerfGE 67, 348 = FamRZ 1985, 256, 260).

    Die Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich aus dem Zweck der Regelung, durch die der Gesetzgeber die Zerschlagung derartiger Betriebe vermeiden will (Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276, 1277 unter Hinweis auf BVerfGE 67, 348 = FamRZ 1985, 256, 260).

  • OLG Bamberg, 18.08.1994 - 2 UF 140/93

    Streitwert bei Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen mit Klage und …

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14
    Rn. 47 (2) Demgegenüber wird in Übereinstimmung mit der Beschwerdeentscheidung vertreten, Verbindlichkeiten aus dem Betrieb seien im Ertragswertverfahren nur bezogen auf den Zinsaufwand im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen (OLG Bamberg FamRZ 1995, 607, 609;… Büte Zugewinnausgleich bei Ehescheidung 4. Aufl. Rn. 60; Kronthaler Landgut, Ertragswert und Bewertung im bürgerlichen Recht S. 129;… so wohl auch MünchKommBGB/Ann 6. Aufl. § 2049 Rn. 5).

    Demgegenüber geht es bei der Verkehrswertermittlung um einen Vermögensstatus zu einem bestimmten Stichtag (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1995, 607, 609).

  • BGH, 22.05.1989 - VIII ZR 129/88

    Klagerücknahme durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14
    Rn. 21 a) Eine (teilweise) Antragsrücknahme gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 269 ZPO kann ebenso wie die nach mündlicher Verhandlung erforderliche Einwilligung der Gegenseite konkludent erklärt werden (BGH Urteil vom 22. Mai 1989 - VIII ZR 129/88 - NJW-RR 1989, 1276, 1277;… OLG Koblenz Urteil vom 11. Juli 2002 - 5 U 291/01 - juris Rn. 6 ff.;… MünchKommZPO/Becker-Eberhard 4. Aufl. § 269 Rn. 19 u. 29).

    Die Annahme einer nicht ausdrücklich erklärten Klage- bzw. Antragsrücknahme setzt allerdings voraus, dass das Verhalten der Partei bzw. des Beteiligten den Willen zur Rücknahme eindeutig und unzweifelhaft ergibt (BGH Urteil vom 22. Mai 1989 - VIII ZR 129/88 - NJW-RR 1989, 1276, 1277).

  • OLG Celle, 07.08.2012 - 10 UF 59/12

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Zugewinnausgleichsanspruchs i.R.d. …

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14
    Insoweit bleibt der über den mit dem bezifferten Zahlungsantrag verlangten Betrag hinausgehende Teil des Anspruchs, der mit dem noch unbezifferten Hauptantrag der Stufenklage verfolgt wird, offen (vgl. Senatsurteil BGHZ 107, 236 = FamRZ 1989, 954, 955; OLG Celle Beschluss vom 7. August 2012 - 10 UF 59/12 - juris Rn. 13).

    Das gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Entscheidungselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden(…vgl. BGHZ 189, 356 = NJW 2011, 2736 Rn. 13 mwN; Senatsurteil BGHZ 107, 236 = FamRZ 1989, 954, 955; OLG Celle Beschluss vom 7. August 2012 - 10 UF 59/12 - juris Rn. 11;… Schwab Handbuch des Scheidungsrechts 7. Aufl. VII Rn. 11 f.;… Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 6. Aufl. § 1378 BGB Rn. 3).

  • BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09

    Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei …

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 578/14
    Nur auf diese Weise wird der auf den derzeitigen Inhaber bezogene Wert eliminiert, der auf dessen Arbeit, persönlichen Fähigkeiten und Leistungen beruht und auf einen Übernehmer nicht übertragbar ist (vgl. dazu auch Senatsurteile BGHZ 188, 249 = FamRZ 2011, 1367 Rn. 29 und BGHZ 188, 282 = FamRZ 2011, 622 Rn. 28).
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZR 185/08

    Zugewinnausgleich: Bewertung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis bei …

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06

    Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim …

  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88

    Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass …

  • OLG Koblenz, 11.07.2002 - 5 U 291/01
  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Rn. 55 Es besteht im Hinblick auf die Grenze der Rechtshängigkeit und der Rechtskraft keinerlei Zweifel daran, dass sämtliche auf Grund des Scraping-Vorfalls gerügten Datenschutzverstöße und Persönlichkeitsverletzungen der Klägerin und der dadurch bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung entstandene immaterielle (Gesamt-)Schaden umfassend und abschließend - also auch nicht etwa als verdeckte Teilklage (…vgl. dazu nur BGH Urt. v. 15.6.1994 - XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165 = juris Rn. 11 m. w. N.; BGH Beschl. v. 13.4.2016 - XII ZB 578/14, NJW-RR 2016, 1217 Rn. 22) - rechtshängig geworden sind und abschließend einer rechtskräftigen Entscheidung zugeführt werden sollen.
  • BGH, 08.11.2017 - XII ZR 108/16

    Zugewinnausgleichsverfahren Anwendung des Ertragswertverfahrens bei der …

    Diese werden kapitalisiert und auf den Bewertungsstichtag bezogen (Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 578/14 - FamRZ 2016, 1044 Rn. 34).

    Der Durchschnittsertrag wird in der Regel auf Basis der letzten drei bis fünf Jahre ermittelt, wobei die jüngeren Erträge stärker gewichtet werden können als die älteren (Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 578/14 - FamRZ 2016, 1044 Rn. 42 mwN).

  • BGH, 05.12.2018 - XII ZR 116/17

    Zugewinnausgleich: Liquidationswert als unterste Grenze des Unternehmenswerts; …

    Der Ertragswert eines Unternehmens ist nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen allein aus seiner Eigenschaft abzuleiten, nachhaltig ausschüttbare Überschüsse zu produzieren; diese werden kapitalisiert und auf den Bewertungsstichtag bezogen (vgl. Senatsurteil vom 8. November 2017 - XII ZR 108/16 - FamRZ 2018, 93 Rn. 17 und Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 578/14 - FamRZ 2016, 1044 Rn. 34).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 15 U 78/22

    Zulässigkeit der Einheit von zunächst unbezifferter Stufenklage mit verbundener …

    Dies gilt auch, soweit es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen, noch das Gericht gemäß § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (BGH 12. April 2016, Az. XI ZR 305/14, MDR 2016, 1408; Urt. v. 13. April 2016, Az. XII ZB 578/14, FamRZ 2016, 1044;… Urt. v. 23. September 2015, Az. I ZR 78/14, GRUR 2015, 1201 - Sparkassen-Rot;… Urt. v. 20. Juni 2013, Az. VII ZR 103/12, NJW-RR 2014, 23).
  • VerfGH Bayern, 11.09.2025 - 30-VI-24

    Mangelnde Darlegung eines Willkürverstoßes anlässlich der Wahl der …

    Wenn es zum Ergebnis gekommen sei, dass entgegen der Vorschrift des § 1374 Abs. 3 BGB und entgegen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2016 Az. XII ZB 578/14 (FamRZ 2016, 1044) die Rückführung betrieblicher Verbindlichkeiten während der Ehe im Rahmen der Berechnung des Zugewinns keine Rolle spiele, hätte es gemäß § 70 FamFG die Rechtsbeschwerde zulassen müssen.

    Zugleich habe sie auf die in der mündlichen Verhandlung geäußerte Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts entgegnet und auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2016 Az. XII ZB 578/14 hingewiesen.

    Rn. 24 Die Wahl der Bewertungsmethode ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der das Oberlandesgericht gefolgt ist, Sache des sachverständig beratenen Tatrichters (…vgl. BGH vom 6.11.2013 NJW 2014, 294 Rn. 34 m. w. N.; vom 13.4.2016 FamRZ 2016, 1044 Rn. 41), wobei das Ertragswertverfahren im Regelfall geeignet ist, um zur Bemessungsgrundlage für den Wert einer Unternehmensbeteiligung zu gelangen (…BGH vom 8.11.2017 NJW 2018, 61 Rn. 17).

    Sie argumentiert mit § 1374 Abs. 3 BGB und entnimmt der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2016 Az. XII ZB 578/14 zu § 1376 Abs. 4 BGB die allgemeingültige Aussage, dass im Rahmen der Ertragswertmethode ausschließlich betriebliche Zinsen, nicht jedoch die Verbindlichkeiten zum Nennwert zu berücksichtigen seien "und deswegen Feststellungen zum Substanzwert des Unternehmens veranlasst sein können".

  • BAG, 20.08.2024 - 3 AZR 179/23

    Betriebliche Altersversorgung - entgegenstehende Rechtskraft

    Voraussetzung ist allerdings, dass der nur zum Teil eingeklagte Anspruch seiner Natur nach teilbar ist (BGH 13. April 2016 - XII ZB 578/14 - Rn. 8; 15. Juni 1994 - XII ZR 128/93 - zu I 1 der Gründe).
  • OLG München, 14.01.2021 - 26 UF 358/20

    Zum Auskunftsanspruch bei Unveräußerlichkeit eines Anteils an einer GmbB

    Denn eine Unternehmensbewertung erfolgt regelmäßig anhand der Durchschnittserträge der letzten 3-5 Jahre vor dem maßgeblichen Stichtag (BGH FamRZ 2016, 1044).
  • OLG Köln, 30.03.2017 - 10 UF 187/16
    Der für die Prognose der künftigen Geschäftsentwicklung maßgebliche Durchschnittsertrag in der Vergangenheit wird in der Regel auf der Basis der letzten drei bis fünf Kalenderjahre ermittelt, wobei die jüngeren Erträge stärker gewichtet werden können als die älteren (vgl. BGH, Beschluss vom 13.4.2016 - XII ZB 578/14 -, juris: Rn. 42).
  • AG Neuss, 19.01.2024 - 46 F 21/11
    Die Änderungen, die die wirtschaftliche Bestimmung als Landgut nicht anbelangen, etwa die Umstellung von Getreide- auf Gemüseanbau, von Ackerbau auf Grünlandnutzung zur Viehhaltung oder von Milchwirtschaft auf Mastviehhaltung, stehen der genannten Bewertungsmethode nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 13. April 2016, XII ZB 578/14 m.w.N.).

    Diese werden kapitalisiert und auf den Bewertungsstichtag bezogen (BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 578/14).

  • OLG Brandenburg, 04.11.2025 - 3 U 89/24

    Herausgabe der Flurstücke und Zahlung einer Nutzungsentschädigung als Anspruch …

    Dies gilt auch, soweit es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht gemäß § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (BGH, MDR 2016, 1408; BGH FamRZ 2016, 1044; BGH NJW-RR 2014, 23; BGH NJW-RR 2011, 189; BGH NJW 2011, 2736; BGH, NJW 2011, 1815; OLG Brandenburg, Urteil vom 01.10.2008 - 4 O 10/08, juris;… Zöller/Feskorn, ZPO, 36. Aufl., § 301 Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.04.2016 - 1 BvR 539/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8926
BVerfG, 22.04.2016 - 1 BvR 539/16 (https://dejure.org/2016,8926)
BVerfG, Entscheidung vom 22.04.2016 - 1 BvR 539/16 (https://dejure.org/2016,8926)
BVerfG, Entscheidung vom 22. April 2016 - 1 BvR 539/16 (https://dejure.org/2016,8926)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,8926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerden gegen prozessuale Zwischenentscheidungen nur in Ausnahmefällen - hier: Beweisbeschluss zur Einholung eines Sachverständigengutachtens über weiteres Vorliegen der Voraussetzungen einer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, §§ 271 ff FamFG, § 26 FamFG, § 280 FamFG, § 294 FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerden gegen prozessuale Zwischenentscheidungen nur in Ausnahmefällen - hier: Beweisbeschluss zur Einholung eines Sachverständigengutachtens über weiteres Vorliegen der Voraussetzungen einer ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss einer Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Ausschluss einer Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisbeschluss - und die Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1044
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.04.2016 - 1 BvR 539/16
    Anders liegt es nur dann, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge in Verfahren der …

    Auszug aus BVerfG, 22.04.2016 - 1 BvR 539/16
    Anders liegt es nur dann, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 22.04.2016 - 1 BvR 539/16
    Denn gegen Zwischenentscheidungen wie Beweisbeschlüsse ist eine Verfassungsbeschwerde ohnehin grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 21, 139 ).
  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im …

    Auszug aus BVerfG, 22.04.2016 - 1 BvR 539/16
    Insbesondere tritt - anders als mitunter im Verfahren der erstmaligen Einrichtung einer Betreuung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 -, NJW 2011, S. 1275 ) - durch einen solchen Beweisbeschluss keine Stigmatisierung ein, da das Verfahren gerade auf die Aufhebung beziehungsweise Einschränkung der bereits bestehenden Betreuung zielt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht